AusSicht der Mediation

Effektive Konfliktregelung mit Stil


Diploma Thesis, 2004

51 Pages, Grade: 1


Excerpt


Die ÜberSicht

Aus meiner Sicht (Vorwort)

Die EinSicht (Wozu Mediation?)

Aus historischer Sicht

Aus theoretischer Sicht

1. Die KonfliktSicht
1.1. Konflikte
1.2. Konflikt und Mediation

2. Mediation - „Die Sichtung“ (Was ist Mediation?)
2.1 Die AbSichten
2.2 Die rechtliche Sicht
2.3 Die grundsätzliche Sicht und Vorgehensweisen in der Mediation
2.4. Die Durchsicht der Beteiligten
2.4.1. Der Blick auf die Klienten
2.4.2. Der Blick auf den Mediator
2.4.3. Die Sicht auf Raum und Zeit Aus praktischer Sicht

3. Der Mediationsablauf
3.1. Der Blick auf die Konzepte
3.1.1. Die prämediative Phase
3.1.2. Die mediative Phase
3.1.3. Die postmediative Phase
3.1.4. Der Blick auf die Werkzeuge des Mediators

4. Die AnwendungsSicht (Einsatzmöglichkeiten)
4.1. Die Sicht auf die Ehepaare und Familien
4.2. Die Sicht auf die Wirtschaft
4.3. Die Sicht auf die Umwelt
4.4. Die Sicht auf die Politik
4.5. Die Sicht auf die Schüler

Resümee und Blick in die Zukunft

Anhang/Quellenverzeichnis

Die EinSicht (Wozu Mediation?)

Kennen Sie vielleicht eine der nachfolgend beschriebenen Situationen?

Wenn nicht, dann versuchen Sie doch bitte, sich einmal in diese hineinzuversetzen:

1. Ein Ehepaar steht kurz vor der Scheidung. Jeder Ehepartner vertritt seinen eigenen Standpunkt, Schuldzuweisungen und Beschimpfungen stehen auf der Tagesordnung. Sie streiten sich heftig, der ursprüngliche Konflikt scheint in eine „niemals endende“ Eskalation auszuufern. Obwohl die Trennung unabwendbar ist, sind die Kontrahenten außer Stande, Vereinbarungen betreffend der gemeinsamen Kinder und der Aufteilung des Vermögens zu treffen. Beide fühlen sich hilflos und wissen nicht wie es weiter- gehen soll, da sie sehr verletzt und obendrein auch wütend sind.
2. Herr X baut an der Grundgrenze zum Nachbarn eine neue Garage. Der Garagenbau ist notwendig, weil beide Eheleute berufstätig und auf ihre Autos angewiesen sind. Die Nachbarn fangen an sich seltsam zu verhalten - man geht sich aus dem Weg. Und wenn man sich begegnet, kommt es immer wieder zu Vorwürfen und zu Streit, meistens wegen irgendwelcher Kleinigkeiten. Beschimpfungen, gegenseitige Anzeigen sind die Folge. Die bis noch vor kurzem sehr gute Nachbarschaft gerät ins Wanken, die Kommunikation erfolgt nurmehr über die mittlerweile konsultierten Rechtsanwälte.
3. Herr A und Herr B besitzen gemeinsam ein Unternehmen. Herr A möchte nach erfolgreicher mehrjähriger Zusammenarbeit aus dem Unternehmen aussteigen und eine neue, eigene Firma gründen. Als Abstandszahlung verlangt A eine Summe im Gegenwert von 2/3 des Firmenwertes lt. Steuerberatergutachten. Der im Unternehmen verbleibende Gesellschafter B weigert sich, die geforderte Summe zu zahlen, da er meint, dass dies das Unternehmen wirtschaftlich nicht verkraften könne und außerdem sei durch eine Fehlentscheidung seines „Noch-Partners“ A dem Unternehmen ein großer finanzieller Schaden entstanden. B wäre jedoch bereit, eine Abstandszahlung in der Höhe von 1/3 des Firmenwertes zu leisten, obwohl er der Ansicht ist, dass selbst dies zu hoch sei. Gegenseitig unterstellt man sich, jeweils den anderen über den Tisch ziehen zu wollen, das Misstrauen wächst von Tag zu Tag. Die Produktivität im Unternehmen leidet - Kunden werden durch die Uneinigkeit der Geschäftspartner vergrämt. Die Kommunikation beschränkt sich auf Schuldzuweisungen und verbale Attacken, beide sind verzweifelt, denn neben einem Rechtsstreit droht dem Unternehmen ein massiver finanzieller Schaden durch Verluste.

Was haben die drei dargestellten Fälle gemeinsam?

1. Es sind Konflikte mit hohem Potential für Konfrontation - und
2. das Selbsthilfepotential der Beteiligten ist erschöpft.

Menschen sind verschieden und Konflikte daher vorprogrammiert. Konflikte waren immer schon ein Teil unseres gesellschaftlichen Lebens und müssen es auch offenbar sein.

Die rasanten Veränderungen der letzten Jahre in unserer Gesellschaft haben die Konfliktbereitschaft in der Bevölkerung zusätzlich gefördert. So engt z.B. eine Flut von Gesetzen und Verordnungen unsere persönlichen Handlungsspielräume ein und nimmt dadurch auch wesentlichen Einfluss auf unsere Lebensabläufe. Die Bürger sind immer weniger bereit, diese Einwirkung auf ihre Interessen kritiklos hinzunehmen.

Die zunehmende Bereitschaft, die Austragung von Rechtsstreitigkeiten auch finanziell abzusichern - z.B. durch den Abschluss privater Rechtsschutz-versicherungen - trägt dieser gesteigerten Konfliktbereitschaft Rechnung. Zugleich ist zu beobachten, dass immer mehr Agenden des persönlichen Bereiches an Fachleute delegiert werden, so auch die Konflikte. Wenn sich nun die Fronten zwischen den Konfliktpartnern verhärten und erstarren, werden außenstehende Dritte angerufen, um zu helfen. Sehr oft wird dann in dieser scheinbar ausweglosen Situation auf unser Rechtssystem zurückgegriffen, und so enden viele dieser Konflikte vor Gericht.

Ob Schuldspruch oder Vergleich, gerichtliche Entscheidungen führen in den seltensten Fällen zur Befriedung der Situation - ganz im Gegenteil - meist führen sie sogar direkt in eine Eskalation. Das Interesse am Fortbestand der Beziehungsebene zwischen den Streitparteien ist dann zerstört und ein weiteres gesellschaftliches Zusammenleben wird sehr schwierig. Gerichtsentscheidungen sind Streitentscheidungen, die den Konflikt nicht wirklich beenden.

Sie fragen sich nun: „Gibt es überhaupt Wege, Streitigkeiten anders zu regeln?“

Die Antwort lautet: „Ja! Es gibt Wege, Strategien und Möglichkeiten nämlich mit

Mediation!

Die Mediation stellt sich dieser anspruchsvollen Aufgabe, in Konflikten erfolgreich zu vermitteln. Die Mediation ist somit als Kommunikationsprozess eine wirksame

Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren, in dem für die Streitparteien zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, aus der Spirale der Gemeinheiten und Gehässigkeiten zu entkommen.

„Früher habe ich mich mit euch auseinandergesetzt –

heute setze ich mich mit euch zusammen.“

(Graffito)

Aus historischer Sicht

Der Grundgedanke der Mediation als Konfliktregelungsmodell ist ja nicht neu, wie vielleicht zunächst vermutet. Er ist vielmehr eine Mischung aus alten Konfliktlösungspraktiken verschiedenster Völker und Kulturen. Etwa in China und Japan, wo Religion und Philosophie, aber auch das Rechtssystem seit je her eine starke Betonung auf Konsens, Kooperation und Harmonie gelegt haben. Bereits in der Bibel finden sich Ratschläge zu informeller, gewaltfreier Konfliktregelung durch Dritte. Das Matthäus Evangelium (18, 15-17) etwa berichtet, wie Jesus empfiehlt, einen oder zwei Außenstehende hinzuzuziehen, wenn ein Regelverstoß nicht im direkten Gespräch bereinigt werden kann. Und schon zuvor entwickelte Aristoteles (384-322 v.Chr.) gegründet auf das prozedurale griechische Rechtssystem, etwa einen Richterbegriff als „Vermittler“ und nicht als rechtssprechende Autorität (Quelle: Aristoteles, 1969). Im antiken Griechenland wurden Konflikte zwischen den Stadtstaaten durch Vermittlung anderer Städte beigelegt, ebenso einige Jahrhunderte später, zwischen den neu entstehenden italienischen mittelalterlichen Stadtstaaten. (Vgl. Toepel/Pritz 2000, S 23)

Das wahrscheinliche Mutterland der Mediation ist die USA. In den sechziger Jahren wurde sie dort als Verfahren für die konstruktive Konfliktlösung entwickelt, und bereits 1982 wurden mehr als 300 Personen bzw. Organisationen gezählt, die Mediation bei Familienproblemen praktizierten – besonders hilfreich erschien die Methode im Bereich der Scheidung, insbesondere bei Trennungen von Paaren mit Kindern, um diesen die Kontaktmöglichkeiten zu beiden Eltern erhalten zu können. (Vgl. Gerda Klammer 1999, S 9)

Seit Anfang der neunziger Jahre hat modernes Konfliktmanagement auch in Österreich immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die ersten Schritte in Österreich: 1992 veranstaltet der Nürnberger Jurist Dr. Roland Proksch gemeinsam mit Stanley Cohen als Pioniere ein Seminar über Mediation, an dem viele Experten in Familienfragen teilnahmen. Bald darauf begann man Ausbildungen für Mediation zu organisieren. Im Jahr 1997 wurde ein Kongress für Mediation in Klagenfurt einberufen und im September 1999 gab es die erste internationale Konferenz für Mediatoren. (Vgl. Gerda Klammer, Mediation, S. 10)

Nicht zuletzt durch die Überlastung der Gerichte und die Erkenntnis, dass juristische Streitentscheidungen den Konflikt häufig erst so richtig entfachen, entwickelte sich weltweit das Bedürfnis, auf alternative Methoden der Konfliktbewältigung auszuweichen.

Mittlerweile ist die Mediation auch in Österreich eine anerkannte und aus meiner Sicht sehr effiziente Konflikregelungsmethode. Ihr Feld reicht von Ehe-, Familien-, Nachbarschafts- und Erbschaftsstreitigkeiten, über Konflikte in Firmen und Konzernen, bis hin zu den Umwelt- und politischen Konflikten.

Aus theoretischer Sicht

Bevor wir uns nun der Konfliktregelung selbst, ihrer Methoden, Werkzeuge und der Umsetzung annähern, möchte ich noch einige Grundgedanken einbringen und ein paar Begriffe umfassender erläutern.

1. Die KonfliktSicht

Wie aus der Bezeichnung Konfliktregelung schon abzuleiten ist, gilt es hier Konflikte zu regeln. Hier stellt sich aber schon die erste Frage:

„Was sind eigentlich Konflikte?“

1.1. Konflikte

Konflikte sind „unangenehm“, und sie „machen sich emotional auf unerfreuliche Weise bemerkbar“. Man will einen Konflikt im Regelfall nicht (wahr-) haben, ihn schnellstens loswerden, abschütteln. Er hat jedoch meistens die Eigenschaft, bald wieder „zurückzukehren“. Man sagt dann verbreitet: „Ich habe einen Konflikt“. Mit mindestens der gleichen Berechtigung gilt aber ebenso: „Der Konflikt hat mich“.

(Vgl. Töpel/Pritz 2000 S 35)

In den letzten Jahren ist der Begriff des Konfliktes einer geradezu inflationären Entwicklung unterlegen, welche die Tragweite der dahinterliegenden Bedeutung kaum mehr erkennen lässt. Der Ehekrach avancierte zum Ehekonflikt, Spannungen in der Familie oder zwischen Schülern und Lehrern stilisierten sich zum Generationskonflikt, Lohnverhandlungen wurden zum Tarifkonflikt, Meinungsver-schiedenheiten in betrieblichen Organisationen mutierten zum Autoritätskonflikt.

Im lateinischen "Arma confligere", liegen die Wurzeln des Begriffes: die Waffen vor dem Feind (möglichst laut) zusammenschlagen, um dem Feind Angst zu machen, ihn einzuschüchtern und ihn vielleicht schon vor der Eröffnung des Kampfes zur Aufgabe zu bewegen. Lärm, Angst und Schrecken sind auch heute noch die Begleiter vieler Konflikte.

Glasl bietet in seinem zum Standardwerk gewordenen Handbuch zur Diagnose und Behandlung von Konflikten eine breite Auswahl von wissenschaftlichen Definitionen an, die den Konflikt sehr unterschiedlich beschreiben. Hier ein kleiner Auszug:

- Ein Konflikt ist gegeben, wenn man untereinander eine Uneinigkeit hat (Berlew 1977)
- Der Begriff des Konfliktes soll zunächst jede Beziehung von Elementen bezeichnen, die sich durch objektive (latente) oder subjektive (manifeste) Gegensätzlichkeiten auszeichnet (Dahrendorf 1961)
- Ein interindividueller - so genannter sozialer - Konflikt liegt dann vor, wenn zwischen Konfliktparteien, die jeweils aus zumindest einer Person bestehen, unvereinbare Handlungstendenzen beobachtet werden. (L.v.Rosenstiel 1980)
- Der Begriff Konflikt bedeutet grob genommen den Zusammenprall zweier oder mehrerer widerstrebender Kräfte. Solche Kräfte können innerhalb einer Person auftreten, z.B. Verstand und Gefühl, oder Wollen und Können, aber auch zwischen Personen z.B. Einstellungen, Meinungen, Wünsche und

Wertungen. Daneben wissen wir von systembedingten Kräften, die innerhalb von Organisationen, Kollektiven und Gruppen aufeinandertreffen können, z.B. Verteilung von Gruppenlohn oder Lohnkonflikt zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften (Inter-Gruppen-Konflikt)" (Geißler/v.Landsberg/Reinartz 1990: Glossar, S.K2/K3).

- Mit den komplexeren Definitionsversuchen von z.B. Rüttinger (1980) und Prein (1982) konnte sich Glasl schon eher identifizieren: Rüttinger schließlich fasst alle genannten Elemente zusammen und formuliert: "Soziale Konflikte sind Spannungssituationen, in denen zwei oder mehrere Parteien, die von einander abhängig sind, mit Nachdruck versuchen, scheinbare oder tatsächlich unvereinbare Handlungspläne zu verwirklichen und sich dabei ihrer Gegnerschaft bewusst sind" (Rüttinger 1980). Ob beide Parteien voneinander abhängig und sich ihrer Gegnerschaft bewusst sein müssen, bezweifelt Glasl, stimmt aber ansonsten dieser Definition weitgehend zu.
- Prein meint: Wir sprechen von einem sozialen Konflikt, wenn wenigstens zwischen zwei Parteien die Interessen, Ziele, Rollen und/oder Auffassungen miteinander unvereinbar sind und scheinen. Ein Konflikt ist erst dann eine psychologische Wirklichkeit, wenn sich wenigstens eine Partei (gleichgültig ob zu Recht oder nicht) der Tatsache bewusst ist, dass die andere Partei sie bei der Verwirklichung der Interessen, Ziele, Rollen und/oder Auffassungen frustriert, darüber Gefühle der Feindseligkeit erlebt und auch ihrerseits die Gegenpartei hindert.
- Seine eigene Definition sieht Glasl als den Versuch einer umfassenderen Synthese aller von Rüttinger und Prein aufgeführten Aspekte und definiert so: "Sozialer Konflikt ist eine Interaktion zwischen Aktoren (Individuen, Gruppen, Organisationen usw.), wobei wenigstens ein Aktor Unvereinbarkeiten im Denken, Vorstellen, Wahrnehmen und/oder Fühlen und/oder Wollen mit dem

anderen Aktor (anderen Aktoren) in der Art erlebt, dass im Realisieren eine Beeinträchtigung durch einen anderen Aktor (die anderen Aktoren) erfolge" (GlasI1990:14/15, Selbsthilfe in Konflikten 1998, S 25).

Die zentralen Definitionselemente nach Glasl stellen klar, dass ein Konflikt auf Unvereinbarkeiten, sei es im Denken, Vorstellen, Wahrnehmen, Fühlen oder Wollen beruht, die wenigstens von einer Seite so empfunden werden müssen.

Zu dieser Unvereinbarkeit muss aber noch ein entsprechendes Interaktionshandeln einer Seite hinzutreten, das von der anderen Seite (ob zu Recht oder nicht) als eine Beeinträchtigung der eigenen Ziele, Interessen, Gefühle oder Vorstellungen empfunden wird. Glasl warnt aber zugleich davor, jede Meinungsdifferenz,

Spannungssituation, Missstimmung oder Antipathie gleich zum Konflikt zu erklären, da diese Sichtweise letztlich alles im Leben mit Konflikten verbinden würde!

1.2. Konflikt und Mediation

Ein sozialer Konflikt ist also eine Situation, in der eine oder mehrere Parteien „unvereinbar oder unvereinbar scheinende“ Handlungsalternativen vertreten und jede der Parteien versucht, die andere an der Verwirklichung ihrer Handlungsziele zu hindern. Auch als „Wahrnehmungsverengungen“ der Beteiligten werden Konflikte bezeichnet, die willkürliche Vorannahmen erhärten, zunehmende Rigidität bewirken und Möglichkeiten flexibel zu reagieren, einschränken. Dabei werden mögliche Handlungsspielräume nicht mehr wahrgenommen und genutzt.

(Vgl. Töpel/Pritz, S 61)

Als unproduktiv, überflüssig oder schädlich - so und ähnlich negativ werden Konflikte oft beschrieben und dargestellt.

Dem gegenüber hat der Mediator einen anderen Zugang zum Konflikt. Er sieht auch die vielen positiven Aspekte, die Konflikte so mit sich bringen, und versucht, diese Sichtweise den Klienten zu vermitteln. Er fördert damit das Konfliktverständnis und erleichtert es ihnen, ihren Konflikt auch anzuerkennen. Konflikte sind Chancen - Chancen auf Veränderung, Evolution und Stabilität.

Eine positive Grundhaltung gegenüber Konflikten ist für den Mediator selbst sehr wichtig, um den Mediationsablauf besser gestalten zu können und somit für das Gelingen einer Mediation von essenzieller Bedeutung. Konflikte sollten nicht vermieden oder ausgeschaltet werden. Sie als Herausforderungen zu sehen, denen man sich besser stellt, ist die bessere Perspektive. Konflikte sind Möglichkeiten zur Veränderung in zweierlei Hinsicht. Zum einen können Konflikte die Entwicklung von Persönlichkeiten voranbringen, zum anderen weisen sie oft auf Missstände und Fehlentwicklungen in Teilsystemen hin. Sie stellen Potentiale für Weiterentwicklung dar und sind oft Quellen für fruchtbringende neue Entwicklungen.

Der Konflikt ist das zentrale Thema in der Mediation, denn er ist es ja, den es zu regeln gilt. Er sollte weder überbewertet noch unterschätzt werden, aber es ist für die Mediation wichtig, dass er hinsichtlich seines Eskalationsstadiums richtig eingeschätzt wird. In diesem Zusammenhang scheint das Konfliktstufenmodell nach Glasl, welches ich nachstehend kurz skizzieren will, von besonderer Relevanz:

Der Salzburger Univ.Doz. Dr. Friedrich Glasl unterteilt in folgende neun Eskalationsstufen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In diesem Modell sieht Prof. Glasl eine Zuordnung von möglichen Interventionen in Abhängigkeit vom Eskalationsgrad des Konfliktes vor. So ordnet Glasl der Stufe eins bis drei die Technik der Moderation als Interventionsform zu, da hier die Fähigkeit der Kontrahenten noch durchaus vorhanden ist, den Konflikt auch eigenständig zu lösen.

Ab Stufe vier bis sechs ist das Selbsthilfepotential im Konflikt erschöpft, sodass hier als Interventionsmöglichkeit die MEDIATION geeignet ist. Ab Stufe sieben meint Glasl, dass hier nur noch ein Machteingriff von außen (Gericht, Schiedsgericht) als mögliche Konfliktlösungsform in Frage kommt.

In diesem Zusammenhang scheint es mir wichtig zu erwähnen, dass ausgebildete Mediatoren grundlegende Kenntnisse über das Entstehen und die Entwicklung von Konflikten haben müssen, um jeden Fall genau prüfen zu können, ob Mediation überhaupt als geeignete Konfliktintervention in Frage kommt. Eine dahingehende kritische Prüfung im Vorfeld, aber auch während des Prozesses, ist daher bei jedem Mediationsfall unerlässlich. Die Mediierung eines nicht geeigneten Falles führt unweigerlich zum Misserfolg!

2. Mediation - „Die Sichtung“ (Was ist Mediation?)

Im Zuge meiner Recherchen bin ich auf eine Vielzahl von Begriffsbestimmungen für die Mediation gestoßen.

Die einfachste Formel lautet wohl:

„Mediation ist Konfliktvermittlung“

(Vgl. E.Töpel 2000, S 41)

„Der Begriff Mediation geht auf die lateinische Wurzel „mediare“ (=vermitteln) zurück. Wörtlich übersetzt bedeutet Mediation daher „Vermittlung“. Gemeint ist die Vermittlung in Konflikten durch allparteiliche kompetente Dritte (Mediatoren/Innen) die von allen Seiten akzeptiert werden. Die Mediatorinnen und Mediatoren führen ihre Streitparteien durch einen Kommunikationsprozess, in dem die Kontrahenten ihre Interessen, Gefühle und Anliegen äußern, und diejenigen der anderen Seite anhören und zu verstehen versuchen, um gemeinsam eine Konfliktregelung auf Basis aller relevanten Aspekte zu finden“. (Vgl. Gerda Klammer Mediation S 9)

Im österreichischen Bundesgesetz über Mediation im Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz), welches mit 1. 5. 2004 in Kraft tritt, wird im Artikel I, 1. Abschnitt Mediation so definiert:

„§1 (1) Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen“.

(Vgl. Österr. Bundesgesetzblatt vom 6.6.2003)

Professionelle Mediation kann aber genauso gut als ein „systematisch nach-vollziehbarer Vorgang zur Konfliktlösung“ bezeichnet werden, in dem sowohl Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Strukturen und Ziele, so wie Methoden und Techniken beschreibbar sind. (Vgl. Toepel/Pritz, S 20)

Jemand der bereits Erfahrung mit Mediation gemacht hat, könnte sie aber auch so beschreiben: „Es ist ein freiwillig eingeschlagener, vertraulicher Weg zur Konfliktregelung, indem derjenige, mit dem ich in einer oder mehreren wichtigen Sachen nicht einig werde und ich durch einen neutralen Dritten (MediatorIn) in die Lage versetzt werde, zu einer eigenverantwortlichen Lösung zu kommen. Dabei kann ich während des ganzen Prozesses meine Anliegen und mein Interesse an der Sache äußern und die Interessen des anderen anhören, und alle werden ernst

genommen. Ich werde nicht überredet, über den Tisch gezogen, oder soll klein beigeben oder auch siegen und den anderen überlisten; dafür sorgt die Mediatorin oder der Mediator. Solange mir an der Lösung etwas nicht passt, kann ich das äußern, und es wird behandelt. Ich werde auch nicht verpflichtet weiterzumachen, wenn ich keinen Sinn mehr darin sehe und die Hoffnung auf ein Zustandekommen einer Vereinbarung aufgebe. (Gerda Klammer 1999 S 14)

Der wesentliche Effekt der Mediation ist meines Erachtens der, dass selbst in anscheinend unlösbar verstrickten Situationen Mediatoren als allparteiliche Dritte den Streitpartnern helfen können, für sich friedliche, faire und tragfähige Lösungen zu finden, indem sie den Prozess der Aushandlung dieser konkreten Vereinbarungen lenken. Die Verantwortung für die Lösung verbleibt aber dennoch bei den Klienten selbst, denn diese sind die Experten in ihrer eigenen Konfliktsache. Dies bedeutet, dass Mediatoren keine Befugnis haben, in die Auseinandersetzung eigene Lösungen und Vorschläge einzubringen oder Entscheidungen zu fällen.

Dies bringt auch Stephan Breidenbach mit seiner Definition von Mediation zum Ausdruck:

"Mediation ist die Einschaltung eines (meist) neutralen und unparteiischen Dritten im Konflikt, der die Parteien bei ihren Verhandlungs- und Lösungsversuchen unterstützt, jedoch über keine eigene (Konflikt-) Entscheidungskompetenz verfügt." (Vgl. Breidenbach Stephan 1995, Mediation, S.4).

Mediation ist ein Vermittlungsverfahren, bei dem eine neutrale dritte Person - der Mediator - die Beteiligten dabei unterstützt, zukunftsorientierte, tragfähige Lösungen für ihre Konflikte in kooperativer Form zu erarbeiten, indem er den Mediationsprozess leitet und dafür sorgt, dass sich die Klienten wohl fühlen.

Es fällt mir schwer, die Mediation in Worte zu fassen, denn Gefühle, Emotionen, Fairness sind einerseits nicht wirklich messbar und andererseits auch nicht in starre Strukturen zu bringen. So betrachtet könnte man die Mediation auch als Kunst bezeichnen - vielleicht die Kunst, alle Konfliktbeteiligten gleichermaßen gefühlvoll aus dem Labyrinth des Ärgers, des Streites und des Zornes zu führen, sodass sie einen eigenen gemeinsamen Weg in Richtung persönlicher Zufriedenheit finden.

"Mediation ist eine Kunst, keine Wissenschaft"

(John Gromala)

2.1. Die AbSichten (Ziele der Mediation)

Im Sinne der Ergebnisoffenheit in der Mediation wirkt es ja nahezu widersprüchlich, wenn sich der Mediator oder die Mediatorin, möglicherweise schon am Beginn des Prozesses ein konkretes Ziel steckt. Für das Endergebnis und den Ausgang der Mediation sind ja wie bereits erwähnt, überwiegend die Konfliktparteien allein verantwortlich. So wird es der Mediator oder die Mediatorin vermeiden, eigene Ziele und Lösungen zu äußern oder einzubringen und dadurch auf das Ergebnis Einfluss nehmen, selbst wenn er die Ziele und Absichten der Konfliktparteien vermuten kann.

Somit kann der Begriff „Ziel“ in der Mediation überhaupt nur sehr eingeschränkt Verwendung finden, nämlich meiner Meinung nach nur in soweit, als er direkt in Bezug zum eigentlichen Prozess der konstruktiven Konfliktregelung gebracht wird.

Aus dieser Perspektive betrachtet sollte das Ziel und die Absicht des Mediators in erster Linie sein, die Konfliktparteien während des Mediationsprozesses in einen Zustand zu führen, der es ihnen ermöglicht, sich ihrer inneren Realität zu stellen, den Konflikt anzuerkennen, sowie die Unterschiedlichkeit der Bedürfnisse, Wünsche und Werte des anderen Konfliktpartners zu hören und anzunehmen. Die ungleichen Absichten, Verhaltens- und Sichtweisen der Konfliktpartner sollten dabei aber gleichermaßen zur Sprache kommen und bearbeitet werden. Dafür wird es notwendig sein, die hinter den Positionen der Klienten verborgenen Interessen zu erkunden und anzusprechen, sodass es zu einer Einigung auf dieser Ebene kommen kann.

Auf dem methodischen Weg dorthin wird erstes Ziel des Mediators wohl sein, dass die durch den Konflikt beeinträchtigte Gesprächsbereitschaft zwischen den Konfliktparteien wieder hergestellt wird. Nur so ist es möglich, während des Prozesses konstruktiv miteinander zu kommunizieren. Erreicht kann dies dadurch werden, dass der Mediator einen Prozessablauf vorgibt, in dem er empathisch darauf achtet, dass alle Beteiligten gehört und respektiert, und ihre Anliegen ernst genommen werden. Negative Gefühle gegenüber dem Kontrahenten können damit abgebaut und Werte sowie Interessen ausgesprochen werden. Für den Mediator ist es wichtig, dass er während des Prozesses auch dafür sorgt, dass zwischen den Medianden eine gewisse Ausgewogenheit im Sinne von Gleichbehandlung (z. B. gleich lange Redezeit, gleiche Zuwendung etc.) gewährleistet ist, aber auch die eigene Allparteilichkeit gewahrt bleibt.

Man könnte denken, dass schon das Zustandebringen einer schriftlichen Vereinbarung allein, wie z. B. eines Scheidungsvergleiches, einer Arbeits-vereinbarung, eines Hof- oder Firmenübergabevertrages schon als Zielerreichung in der Mediation verstanden werden kann. Ich würde jedoch meinen, dass diese

Sichtweise im Sinne der Mediation erst dann gerechtfertigt ist, wenn der Mediator die Klienten dafür gewinnt, die Vereinbarung selbst und im Konsens zu erarbeiten, sodass diese dann auch bereit sind, die Vereinbarung nachhaltig mitzutragen und einzuhalten.

[...]

Excerpt out of 51 pages

Details

Title
AusSicht der Mediation
Subtitle
Effektive Konfliktregelung mit Stil
Grade
1
Author
Year
2004
Pages
51
Catalog Number
V205309
ISBN (eBook)
9783656330325
ISBN (Book)
9783656330769
File size
619 KB
Language
German
Keywords
Mediator, Mediation, Konflikt
Quote paper
Heinz Zwettler (Author), 2004, AusSicht der Mediation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205309

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