"Rechtsstaat" oder "Rule of Law" - Von den Tücken der Übersetzung juristischer Begriffe


Seminar Paper, 2012

18 Pages, Grade: 16.0


Excerpt


Inhalt

Literaturverzeichnis

A. Einleitung

B. “Rechtsstaat” und “Rule of Law”
1. Wörtliche Übersetzung
a) Problem der Wörterbücher
b) Problem der Mehrdeutigkeit
2. Synonyme Verwendung
a) Problem der Einheit von Fachsprache und Recht
b) Synonyme Verwendung von funktionel Gleichem
c) Synonyme Verwendung von inhaltlich Geichem
3. Umschreibung

C. Weitere Übersetzungsprobleme
1. Falsche Freunde
2. Unterschiedliche Konkretisierung

D. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

„Wenn ich ein Wort benutze, heißt es genau das, was ich aussuche, dass es heißen soll – nicht mehr und nicht weniger.“[1]

Das zumindest meinte Humpty Dumpty zu Alice in ihrem Abenteuer im Wunderland.

Außerhalb eines Buches ist dies aber nicht so einfach. Schon im Alltag gilt es, sich klar und verständlich auszudrücken und dies ist umso wichtiger im Schrifttum. Der Leser kann den Autor nicht fragen, was er denn in seinem Text gemeint habe. Das Geschriebene muss ohne mündliche Erklärung verständlich sein.

Genauso verhält es sich mit den Übersetzungen von juristischen Texten und Rechtsbegriffen.

Die Rechtslinguistik befasst sich mit dem Übersetzen von ganzen Texten, wobei aber der Übertragung von einzelnen Termini eine Kernrolle zuerkannt wird.[2]

In dieser Proseminararbeit sollen hierzu die Übersetzung von „Rechtsstaat“ und „Rule of Law“ und die damit verbundenen Probleme näher beleuchtet werden. Dazu wird in drei Schritten versucht, die beiden Rechtsbegriffe in die jeweils andere Sprache zu übertragen.

Begonnen wird dabei mit dem Versuch einer wörtlichen Übersetzung, gefolgt von einer synonymen Verwendung der korrespondierenden Begriffe und schließlich wird mit einer Umschreibung geendet.

In einem Anhang werden zwei weitere Probleme der juristischen Übersetzung von Rechtsbegriffen aufgezeigt, die bei „Rule of Law“ und „Rechtsstaat“ nicht auftreten.

B. „Rechtstaat” und „Rule of Law”

Bei der Beschäftigung mit Rechtsvergleichung oder ausländischem Recht kommt man um Übersetzungen nicht herum. Bei diesen stellen sich allerdings immer wieder Probleme, die es zu lösen gilt. Besondere Probleme treten bei der Übersetzung von Rechtsbegriffen wie „Rechtsstaat“ und „Rule of Law“ auf. Hier ist eine besondere Vorsicht nötig.[3]

1. Wörtliche Übersetzung

Zunächst ist es am naheliegendsten eine wörtliche Übersetzung zu versuchen. „Rechtstaat” ist im Englischen aber als Wort nicht existent[4] und macht so eine wörtliche Übersetzung unmöglich.

„Rule of Law” ließe sich mit „Herrschaft des Rechts” ins Deutsche übersetzen. Rein sprachlich betrachtet wäre diese Übersetzung legitim, allerdings erfüllt sie nicht den Zweck, dass die Botschaft des englischen Rechtsbegriffs für den deutschen Leser des übersetzten Begriffs mit seinen Kenntnissen klar wird.[5] „Herrschaft des Rechts“ oder auch „Herrschaft der Gesetze“ ist als Übersetzung im Bereich der Rechtsgeschichte bereits belegt für die klassischen Konzeptionen von Rechtsstaatlichkeit, so zum Beispiel als Übersetzung für Cicero[6]. Im Englischen würden solche historischen Ansätze auch mit „rule of law“ übersetzt werden.[7] Für den juristischen Leser kann diese Überschneidung zu Verwirrungen führen oder die Übersetzung sogar gänzlich unverständlich machen. Auch diese Übersetzung ist somit nicht möglich.

Für diejenigen Begriffe, die eine wörtliche Übersetzung in der anderen Sprache haben, stellt sich die Frage, wie diese gefunden wird.

a) Problem der Wörterbücher

Zweisprachige Wörterbücher bieten hierzu einen großen Fundus an Übersetzungsalternativen zu vielen Wörtern an. Riskant wird dies bei der rechtsvergleichenden Arbeit und der juristischen Übersetzung allerdings, wenn beim Übersetzer falsche Vorstellungen über den betreffenden Rechtsbegriff geweckt werden[8]. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die Übersetzungsalternativen in den Wörterbüchern mit den Vorstellungen der eigenen Rechtsordnung gelesen werden.[9]

Außerdem basieren selbst juristische, zweisprachige Wörterbücher nur selten auf einer rechtsvergleichenden Grundlage und bieten deshalb nicht zwingend die passende Übersetzungsalternative.[10]

Einsprachige Lexika stellen aus diesem Grund eine Alternative dar[11], obwohl und gerade weil die Erschließung der Bedeutung dem Übersetzer verbleibt.

b) Problem der Mehrdeutigkeit

Begriffe, und Worte im Allgemeinen, bergen die Gefahr, dass sie mehr als eine Bedeutung haben.[12]

Der Begriff „Übersetzung” selbst ist schon mehrdeutig und kann zum einen die Handlung des Übersetzens und zum anderen das fertige Produkt der Tätigkeit bezeichnen.[13]

Im Fall des „Rechtsstaates“ wird sich dieses Problem nicht stellen, da dieser Rechtsbegriff im Deutschen nur im Verfassungsrecht gebraucht wird.

Anders ist dies allerdings mit „Rule of Law”. Mit kleinen Anfangsbuchstaben, „rule of law”, kommt der Begriff in englischen Urteilen vor und bezeichnet dabei die streitentscheidende Norm.[14] Meist ebenfalls klein geschrieben wird der Begriff für die historischen Ansätze von Rechtsstaatlichkeit in der Antike wie sie unter anderem bei Platon auftreten.[15] „Rule of Law” hingegen meint das moderne Verfassungsprinzip[16], wobei auch diese Orthographie in der Literatur nicht durchgängig ist.[17]

[...]


[1] “When I use a word,” Humpty Dumpty said, in rather a scornful tone, “it means just what I choose it to mean—neither more nor less.”, Lewis Carroll, Through the Looking-Glass, 1872, S. 43.

[2] Vgl. Marcus Galdia, Rechtsvergleichendes Übersetzen, in: EuLF 2003, S.1 (2).

[3] Vgl. Bernhard Großfeld, Macht und Ohnmacht der Rechtsvergleichung, 1984, S. 98.

[4] Vgl. Walter Weisflog, Rechtsvergleichung und juristische Übersetzung, 1996, S. 82.

[5] Vgl. ders., o.Fn. 4, S. 121.

[6] So Diana Zacharia, Verfassungsrechtliche Terminologie und Begrifflichkeit im Europäischen Rechtsraum, in: Armin von Bogdandy/Pedro Cruz Villalón/ Peter M. Huber (Hrsg.), Handbuch Ius Publicum Europaeum, Band 2, 2008, § 40, Rn. 25

[7] Vgl. Fred Miller, The Rule of Law in Ancient Greek Thought, in: Mortimer Sellers, The Rule of Law in Comparative Perspective, 2010, S. 11 (11).

[8] So Léontin-Jean Constantinesco, Rechtsvergleichung, Bd. II: Die rechtsvergleichende Methode, 1972, S. 170f..

[9] Vgl. Weisflog, o. Fn. 4, S. 47.

[10] Vgl. Gerard-René de Groot, Translating legal information, in: Guiseppe Zaccaria (Hsgr.), Übersetzung im Recht, 2000, S. 131 (144).

[11] Vgl. Constantinesco, o. Fn. 8, S. 171.

[12] In diesem Sinne Randolfo Sacco, Language and Law, in: Guiseppe Zaccaria (Hsgr.), Übersetzung im Recht, 2000, S. 113 (120).

[13] Vgl. Weisflog, o. Fn. 4, S. 28.

[14] So Wolfgang Fikentscher, Methoden des Rechts II, 1975, S. 133f..

[15] Vgl. Miller, o.Fn. 7, S. 11 (11)

[16] Vgl. Fikentscher, o. Fn. 14, S. 134.

[17] „rule of law“ in: David Walker, The Oxford Companion to Law, 1980, Stichwort: „Rule of law“, S. 1093;.

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Details

Title
"Rechtsstaat" oder "Rule of Law" - Von den Tücken der Übersetzung juristischer Begriffe
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Course
Proseminar Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht
Grade
16.0
Author
Year
2012
Pages
18
Catalog Number
V205355
ISBN (eBook)
9783656324003
ISBN (Book)
9783656325345
File size
682 KB
Language
German
Keywords
Rechtsvergleichung, rule of law, Rechtsstaat, Übersetzung
Quote paper
Maximilian Grimmeiß (Author), 2012, "Rechtsstaat" oder "Rule of Law" - Von den Tücken der Übersetzung juristischer Begriffe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205355

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