Studentenzeitungen und Pressepolitik von der Weimarer Republik bis zur Nachkriegszeit


Scientific Essay, 2005

24 Pages


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Pressepolitik und Studentenpresse in der Weimarer Republik

2. Pressepolitik und Studentenpresse in der NS-Diktatur
2.1 Pressepolitik des NS-Regimes
2.2 Studentenpresse in der NS-Diktatur

3. Pressepolitik und Studentenzeitungen in der
britischen Besatzungszone
3.1 Die Umerziehungspolitik der Besatzungsmächte
3.2 Pressevorstellungen der Besatzungsmächte
3.3 „Die Welt“ – erste überparteiliche und überregionale
Tageszeitung der britischen Besatzungszone
3.4 Entwicklungen im Pressewesen 1949

Zusammenfassung

Literatur

Einleitung

In dieser Arbeit wird die Entwicklung der Studentenpresse von der Weimarer Republik bis in die Nachkriegszeit untersucht. Beobachtungsschwerpunkte sind dabei zum einen die politische Ausrichtung der Publikationen, zum anderen die Entwicklungen der Studentenpresse im Rahmen der Pressearbeit des Staates oder der Regierungen.

1. Pressepolitik und Studentenpresse in der Weimarer Republik

Der Erste Weltkrieg hatte neben den sozialen und wirtschaftlichen auch für das Hochschulwesen schwere Folgen. Neben der Tatsache, dass ein Fünftel der akademischen Jugend gefallen war, wurden erhebliche Zweifel laut, ob das von Korporationen bestimmte studentische Leben ein Zukunftsmodell war. Max Weber schrieb in seiner Publikation „Wahlrecht und Demokratie in Deutschland“ (Dezember 1917):

„die geistige Inzucht (eigene Lesezimmer in den Couleurhäusern, besonders, nur von ‚Alten Herren’ mit einer unsäglich subaltern-kleinbürgerlichen Art gut gemeinter ‚patriotischer’ Politik versorgter Couleurblätter, Perhorreszierung oder doch sehr große Beschwerung des Verkehrs mit Gleichaltrigen anderen gesellschaftlichen oder geistigen Gepräges) ist in den letzten Jahrzehnten stetig gesteigert worden.“[1]

Ein Teil der geistigen Elite des Landes hoffte also, dass die Wissenschaft vom Ballast des nationalistisch-patriotischen Mensurlebens befreit werden könnte. Bereits während des Krieges hatte die katholisch-sozialstudentische Bewegung begonnen an ihre eingezogenen Kommilitonen die „Sozialen Studentenblätter“ zu versenden. Diesem Beispiel folgten Studentenvertretungen in anderen Hochschulstädten, die in ihren Publikationen die „Vaterländische Agitation national gesinnter Professoren“ kaum rezitierten.[2] Vielmehr waren es praktische Probleme wie die Wiedereingliederung invalider Kommilitonen, die in den Zeitungen behandelt wurden. In den Kriegszeiten rückten die sonst oft verfeindeten Korporationen zusammen und gründeten im Juli 1919 die „Deutsche Studentenschaft“ als Dachverband aller deutschen Studentenausschüsse. Die Vereinigung sollte die Schwierigkeiten im Studium, die vor allem durch steigende Studentenzahlen entstanden, zu beseitigen helfen und behandelte die politische Bildung als Teil einer Hochschulreform.[3] Die Studentenschaft war jedoch durchaus gespalten, was die Stellungnahme zur Revolution des Jahres 1918 betraf. Die Korporationen lebten nach wie vor ihr Ideal von einer militärisch-junkerlichen Welt und nutzten dabei die „Demokratie als Schutzgehäuse der alten Gesellschaft und ihres Studentenwesens.“[4] Dies fiel ihnen in Publikationen besonders leicht, da Artikel 118 der Weimarer Republik die Pressefreiheit garantierte.[5] In der Studentenpresse besaßen die Korporationen ein erhebliches Übergewicht. Der Anstieg der erscheinenden Verbands- und allgemeinstudentischen Zeitschriften wurde durch den Krieg nur kurzzeitig abgebremst. Im studentischen Pressewesen hatten allgemeinstudentische Zeitschriften 1905 einen Anteil von 1/4 1930 von 1/3. Die freistudentischen Zeitschriften litten besonders unter dem Krieg und der Inflation. Während die Verbandszeitschriften redaktionell von den „alten Herren“ unterstützt werden konnten, verloren die freistudentischen Zeitschriften viele ihrer Mitglieder und Redakteure durch die Einberufung.[6] Für das Jahr 1904 stellte Kraussnek fest, dass von insgesamt 38 Redaktionen von Studierendenzeitungen nur 8 in den Händen von Studierenden waren, weitere 8 wurden hauptberuflich und nochmals 22 in ihrer Freizeit von „alten Herren“ geleitet. Es liegen zwar keine direkten Ergebnisse für die Zeit der Weimarer Republik vor, es deutet jedoch alles darauf hin, dass die Zahlen sich nicht erheblich verändert haben.[7] Insgesamt ist zu vermerken, dass die Anzahl der Verbandszeitschriften von 1905-1930 von 33 auf 66 und die Zahl der allgemeinstudentischen Zeitschriften von 11 auf 37 stieg. Um die Größe der Auflage zu bestimmen, zog Bohrmann Sperlings Zeitschriften- und Zeitungsadressbuch zurate und schlussfolgerte für die Zeit vor Ausbruch des 2. Weltkriegs auf 145.000 Verbands- und 25.000 allgemeinstudentische Zeitschriften.[8] Weitere Zahlen sind ab 1925 dokumentiert:

1925: Verbandszeitschriften 300.000, allgemeinstudentische Zeitschriften 63.000

1927: Verbandszeitschriften 300.000, allgemeinstudentische Zeitschriften 150.000

1931/32: Verbandszeitschriften 700.000, allgemeinstudentische Zeitschriften 117.000[9]

Neben der Erhöhung der Auflagenhöhe insgesamt muss die inhaltliche Ausrichtung der Studentenpresse betrachtet werden. Die Korporationsverbände begaben sich seit dem Ende der 20er Jahre immer näher in den Dunstkreis nationalsozialistischer Ideologie. Der zuvor vornehmlich in sozialen Fragen tätige Deutsche Studentenbund ist hierfür ein besonderes Beispiel. Im August 1920 beschloss die Deutsche Burschenschaft die Heirat mit einem „jüdischen oder farbigen Weib“ zu verbieten und andere Verbände folgten diesem Beispiel.[10] Die zunehmende Radikalisierung der Presse und Öffentlichkeit veranlasste die Weimarer Regierung zum Erlass des Republikschutzgesetzes am 21. Juli 1922. In § 7, Abs. 4 des Gesetzes heißt es:

„wer an einer geheimen oder staatsfeindlichen Verbindung (§§ 128, 129 des Strafgesetzbuchs), die die Bestrebung verfolgt, die verfassungsmäßig festgestellte republikanische Staatsform des Reichs oder eines Landes zu untergraben, teilnimmt, oder sie oder im Dienste ihrer Bestrebungen ein Mitglied mit Rat und Tat, insbesondere mit Geld unterstützt…“

dem drohen Haftstrafen von 3 Monaten bis 5 Jahren. In § 20 wird ausgeführt:

„Die Vorschriften des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichsgesetzblätter S. 65) über die Beschlagnahme von Druckschriften (§§ 23 ff. des Gesetzes) finden auch auf die in §§ 1 bis 8 dieses Gesetzes bezeichneten strafbaren Handlungen mit der Maßgabe Anwendung, dass der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Gerichts, der die vorläufige Beschlagnahme aufhebt, die sofortige Beschwerde mit aufschiebender Wirkung zusteht. „[11]

Nach dem Entzug der Rechtsfähigkeit der preußischen Studentenschaften im Jahre 1927 ging die Deutsche Studentenschaft mehrheitlich ins nationalsozialistische Lager über. In der amtlichen Begründung zu diesem Entzug heißt es wie folgt:

„Der Gesamtverband, zu dem die einzelnen Studentenschaften sich vereinigt haben, die ‚Deutsche Studentenschaft’, hat die Zusammensetzung der Studentenschaften des Auslandes diesen Studentenschaften selbst überlassen. Die Studentenschaften Österreichs und Böhmens haben seit Jahren mit Mehrheitsbeschluss als Mitglieder lediglich auslandsdeutsche Studenten arischer Herkunft zugelassen und dadurch nicht nur die auslandsdeutschen jüdischer Geburt, sondern auch diejenigen Studenten arischer Herkunft ausgeschlossen, die es mit ihrer Weltanschauung nicht vereinbaren können, in eine auf arischer Grundlage aufgebaute Organisation einzutreten. Infolgedessen bestehen gegenwärtig in Österreich und Böhmen nebeneinander arische, nationalfreiheitliche und sozialistische Studentengruppen. Die preußischen Studentenschaften sind aber nur mit den arischen Gruppen koaliert.“[12]

Diese Verletzung demokratischer Gepflogenheiten war die preußische Landesregierung nicht bereit länger hinzunehmen. Die publizistische Kampagne der Studentenschaft protestierte gegen die Änderung des Studentenrechts und wies Vorwürfe rassistische Ziele umzusetzen entschieden zurück. Der Protest gipfelte in der „Kundgebung der Deutschen Studentenschaft“ unter dem Motto „Für akademische Freiheit und großdeutsche Gemeinschaft“ am 27. November 1927 in Berlin. In einer Abstimmung sprach sich die Mehrheit der Studentenschaften gegen die Gesetzesänderung aus. Die Organisation konstituierte sich nach dem Entzug der Anerkennung als freier Verein und betätigte sich auf dem Gebiet der politischen Einflussnahme und Meinungs- und Willensbildung, jedoch ohne den früheren Vorsatz der Loyalität gegenüber der Republik.[13] Ein zentrales Publikationsorgan der Deutschen Studentenschaft existierte jedoch nicht. Als der Dachverband gegründet wurde, hatten die lokalen Studentenausschüsse, Korporationen, freistudentische Gruppierungen und AStA-Kreisverbände längst eigene Publikationen veröffentlicht und wollten diese auch nicht aufgeben.[14] Zwar hatte Carl Manfred Frommel, Herausgeber der „Deutschen Akademischen Rundschau“, bei der Gründung des Deutschen Studentenbundes im Jahre 1919 dafür geworben, seine Publikation als Zentralorgan der Deutschen Studentenschaft zu etablieren, war jedoch mit seinem Angebot gescheitert.[15] Der Kontakt zur Öffentlichkeit wurde zudem durch verschiedene Pressedienste aufrechterhalten. Von 1920 bis 1922 veröffentlichte das Nachrichtenamt der Deutschen Studentenschaft den „Allgemeinen Studentischen Pressedienst“ und von 1928-1933 die „Deutsche Studentenschaft. Akademische Correspondenz“. Nach dem Entzug der rechtlichen Anerkennung in Preußen erklärte der Danziger Studententag 1928 die Zeitschrift „Der Student. Deutsche-Akademische Rundschau“ vereinigt mit „Deutsche Akademische Stimmen“ als amtliches Zentralorgan. Die Zeitschrift „Der Student“ war zuvor offizielles Organ der nationalsozialistischen Studenten Österreichs und die „Deutschen Akademischen Stimmen“ waren das Organ des „Hochschulrings Deutscher Art“. Das neue Zentralorgan überdauerte die Machtergreifung und erschien bis zur Gründung der Reichsstudentenführung 1936.[16] Trotz des Verfassungsstreits war die Deutsche Studentenschaft zahlenmäßig größer und einflussreicher als der, als Spitzenverband der linksgerichteten, nichtvölkisch denkenden und jüdischen Studentengruppen, am 5. Februar 1928 gestiftete Deutsche Studenten-Verband. Seine Publikationen „Student und Hochschule. Nachrichtenblatt für deutsches Hochschulwesen“ (ab 1922), „Nachrichtendienst des Deutschen Studentenverbandes“ (ab 1930) und „Student und Hochschule im deutschen Osten“ (ab 1930) waren natürlich nach der Machtergreifung gezwungen ihre Arbeit einzustellen.[17] Die Auflage dieser Zeitungen war zudem nur gering: „Student und Hochschule“ erreichte 1930 nur zwischen 12.000 und 18.000 Exemplare. Theodor Eschenburg berichtete aus seiner Erinnerung zudem davon, dass von allen politischen Strömungen an den deutschen Universitäten die antidemokratische die stärkste war. Hinsichtlich der Korporationen stellte er fest:

„Es war schon damals im Grunde für die Mehrzahl der Korporationen sehr viel peinlicher, wenn unter ihren Angehörigen sich entschiedene Vertreter der demokratischen Richtung befanden, als wenn es sich um Mitglieder der NSDAP gehandelt hätte.“[18]

Bohrmann betont, dass die Basis der politischen Gesinnung das Bürgertum, allen voran die höheren und mittleren Beamten waren, die besonders unter den Folgen des Krieges und der Inflation litten.[19] Zu den oben genannten Publikationen kamen parteinahe wie „Hochschulblätter der Deutschen Volkspartei“, die „Akademikerblätter“ des Reichsverbands Deutscher Zentrumsstudenten oder „Sozialistischer Wille in Politik, Wissenschaft und Hochschule“. Die deutschnationalen unterhielten kein offizielles Organ, ihnen standen jedoch die „Studentenbriefe“ der Deutschnationalen Studentenschaft sowie der „Jungakademische Pressedienst“ des Hochschulrings Deutscher Art für Publikationen offen.[20] Am Beginn der Krise der Republik beteiligten sich auch die deutschnationalen Studentenverbände. Der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund nahm sog. Verbindungsstudenten aus Burschenschaften, dem Verein Deutscher Studenten und kleineren Jugendgilden auf. Am Versailles-Tag 1929 kam es zu einer Studentendemonstration gegen den preußischen Kultusminister Becker und im Anschluss schlossen sich nach dem Hochschulring auch die Burschenschaften und der Kyffhäuserverband der Vereine Deutscher Studenten dem Volksbegehren der Deutschnationalen und Nationalsozialisten gegen den Young-Plan zur Finanzierung von Reparationszahlungen an. Das Volksbegehren scheiterte jedoch, da nur 13,5 % der Wahlberechtigten sich gegen die Umsetzung des Plans aussprachen. Obgleich er politisches Gewicht hatte, blieb der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund eine sehr kleine Organisation mit 300 Mitgliedern im Jahre 1926, 400 in 1931, 8000 in 1932 und 8600 in 1933. Die geringe Mitgliederzahl führte zu finanziellen Schwierigkeiten, die sich auch im unregelmäßigen Erscheinen des Zentralorgans „Nationalsozialistische Hochschulbriefe“ und ab 1927 „Der junge Revolutionär“ ausdrückten.[21] Zudem gab es lokale deutschnationale Studentenzeitschriften wie die „Berliner Studenten-Signale“, die „Sturmfahne“ der TU Dresden oder die „Deutsche Revolution“ in Bayern. Das Zentralorgan war 1929/1930 der „Akademische Beobachter“, der dann in „Die Bewegung“ umbenannt wurde und kurz darauf sein Erscheinen einstellen musste. Seit 1932 veröffentlichte die Reichsjugendführung, der sich auch der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund angeschlossen hatte, „Die Deutsche Zukunft“, die nach der Machtübernahme in „Wille und Macht“ umbenannt wurde.[22] Am 25. März 1930 erließ die Regierung aufgrund der anhaltenden nationalsozialistischen Propaganda ein weiteres „Gesetz zum Schutz der Republik“, durch welches die Pressefreiheit erheblich eingeschränkt wurde. Neben den Bestimmungen zum Schutz des Leibs und Lebens von Regierungsmitgliedern wurde hier auch der Versuch die „verfassungsmäßige republikanische Staatsform des Reichs oder eines Landes zu untergraben“ unter Strafe gestellt. Zudem wurde in § 12 die Exekutive über die Judikative gestellt, indem die Staatsanwaltschaft das Recht bekam, sich über richterliche Anordnung hinwegzusetzen.[23] Im März 1931 verhängte Brüning die erste Notverordnung, die erhebliche Geldstrafen, polizeiliche Beschlagnahme und Zeitungsverbot bis zu 8 Wochen vorsah. Die Situation des Zeitungsmarktes war mittlerweile für die Regierung sehr schwierig geworden, da nur wenige liberale Blätter sie unterstützten. Der größte Zeitungsbesitzer, Alfred Hugenberg, war hingegen ein erbitterter Feind der Republik, sah sich selbst als Führer der Nation und arbeitete auf den Zusammenbruch der Republik hin.[24] Auf dem Studententag in Graz 1931 kam bereits die Mehrheit der Delegierten aus dem Kreise des 1926 gegründeten Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund. So schloss sich der Studentenbund bereits 2 Jahre vor der Machtergreifung dem Nationalsozialismus an.[25] Das bedeutete auch, dass die Mehrheit der lokalen Studentenausschüsse für die nationalsozialistische „Bewegung“ gewonnen worden war. Es kann letztlich festgestellt werden, dass die Studentenschaft schneller als die übrige Bevölkerung die deutschnationalen Vorstellungen unterstützte und sich gegen die Reparationspolitik der Siegermächte aussprach. Bohrmann betont, dass die geringe Anzahl der nationalistischen Studentenzeitungen keineswegs auf einen geringen Einfluss der nationalsozialistischen Propaganda zurückzuführen ist, sondern dass die Einbeziehung der lokalen Studentenausschüsse insbesondere nach dem Studententag in Graz Zeichen für einen wachsenden Einfluss nationalsozialistischen Gedankenguts in der Studentenschaft ist.[26] Den Einfluss der Studentenzeitungen auf die politische Orientierung der Bevölkerung und insbesondere der Studenten schätzt Bohrmann als gering ein, da zum Einen die Tagespresse häufiger gelesen wurde und Untersuchungen der Publizistik und Massenkommunikation festgestellt haben, dass die Publizistik bereits vorhandene Meinungen verstärkt. Er bezeichnet die Studentenpresse als „Einübung in antidemokratisches Denken“.[27]

[...]


[1] In: Bohrmann, S. 51

[2] Ebd., S. 51

[3] Bohrmann, 1953

[4] Zorn, in: Fischer, S. 54

[5] http://www.lernrausch.ch/upl/pressegeschichte/Wed-21-May-2003_presseg2_drittes-reich_und_vorgesch.pdf

[6] Bohrmann, S. 55

[7] In: ebd., S. 56

[8] Ebd., S. 59

[9] Ebd., S. 63

[10] Bohrmann., S. 69

[11] http://www.documentarchiv.de/wr/repschutz_ges01.html

[12] Das alte und das neue Studentenrecht. Die Staatsministerialverordnung vom 18. September 1920 und vom 23. September 1927, in Bohrmann, S. 69

[13] Ebd., S. 73

[14] Ebd., S. 75

[15] Ebd., S. 78

[16] Bohrmann, S. 79

[17] ebd., S. 81

[18] Eschenburg in: Bohrmann, S. 82

[19] Bohrmann, S. 82

[20] Bohrmann., S. 83

[21] ebd., S. 86

[22] ebd., S. 87

[23] http://www.documentarchiv.de/wr.html

[24] http://www.lernrausch.ch/upl/pressegeschichte/Wed-21-May-2003_presseg2_drittes-reich_und_vorgesch.pdf

[25] Bohrmann, S. 64

[26] ebd., S. 87f

[27] ebd., S. 90

Excerpt out of 24 pages

Details

Title
Studentenzeitungen und Pressepolitik von der Weimarer Republik bis zur Nachkriegszeit
Author
Year
2005
Pages
24
Catalog Number
V206615
ISBN (eBook)
9783656369776
ISBN (Book)
9783656369844
File size
492 KB
Language
German
Keywords
Presse, Geschichte, Deutschland, Weimarer Republik, Nachkriegszeit, Studentenpresse, Pressepolitik, Umerziehung, Umerziehungspolitik, reeducation, Pressewesen, Akademiker, Wahlrecht, deutsche, Studentenschaft, Studium, Zeitschriften, Republikschutzgesetz, Österreich, Böhmen, Deutsche Akademische Rundschau, Allgemeiner Studentischer Pressedienst, Student, Studierende, Reichsstudentenführung, Hochschule, Hochschulwesen, Universität, Akademikerblätter, Reichsverband Deutscher Zentrumsstudenten, national, nationalistisch, deutschnational, Young-Plan, Sturmfahne, Deutsche Revolution, Notverordnung, Zeitungsmarkt, Zeitung, Zeitschrift, Hugenberg, Studentenbund, nationalsozialistisch, Propaganda, antidemokratisch, NSDAP, Goebbels, Schriftleitergesetz, Schriftleiter, Ideologie, NSDStB, Demokratisierung, Bildungswesen, Amerika, Bildungsgesetz, England, Frankreich, Besatzung, Siegermächte, Alliierte, Die Welt, Besatzungszone, britische, amerikanische
Quote paper
MA Guido Maiwald (Author), 2005, Studentenzeitungen und Pressepolitik von der Weimarer Republik bis zur Nachkriegszeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206615

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