Im Jahr 1933 ergriffen die Nationalsozialisten unter der Führung Adolf Hitlers die Macht in Deutschland. Ihre Politik war in erster Linie gekennzeichnet von Antisemitismus, Rassismus und der Schaffung und Erhaltung einer „Herrenrasse“. Ihre Ideologie umfasste die sogenannte „Rassenhygiene“ und die Eugenik. „Rassisch wertvolle“ Menschen sollten gefördert werden, „Minderwertige“ sollten ausgelöscht werden. Zu diesem Zweck wurden einige Gesetze erlassen, die den Antisemitismus und Rassismus „legalisieren“ und von staatlicher Seite her befürworten sollten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die „rassenhygienische“ Gesetzgebung der Nationalsozialisten
- II.A. Rassenpolitik 1933: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
- II.B. Rassenpolitik 1935: Die Nürnberger Gesetze
- II.B.1. Das „Blutschutzgesetz“
- II.B.2. Das Reichsbürgergesetz
- III. Abschließende Bemerkungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der „rassenhygienischen“ Gesetzgebung der Nationalsozialisten in Deutschland. Sie analysiert die wichtigsten Gesetze, die die Ideologie der Nationalsozialisten in Bezug auf Antisemitismus, Rassismus und die Schaffung einer „Herrenrasse“ umsetzten. Der Fokus liegt insbesondere auf dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (1933) und den „Nürnberger Gesetzen“, darunter das „Blutschutzgesetz“ und das „Reichsbürgergesetz“ (1935).
- Die ideologischen Grundlagen der „rassenhygienischen“ Gesetzgebung der Nationalsozialisten
- Die Entstehung und Inhalte der wichtigsten Gesetze, wie z.B. des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und der „Nürnberger Gesetze“
- Die politischen und gesellschaftlichen Folgen dieser Gesetze für die deutsche Bevölkerung
- Der Zusammenhang zwischen der „rassenhygienischen“ Gesetzgebung und der „Endlösung der Judenfrage“ sowie den Euthanasieprogrammen
- Die Auswirkungen dieser Gesetze auf den Alltag im nationalsozialistischen Deutschland
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die politischen und ideologischen Hintergründe der „rassenhygienischen“ Gesetzgebung der Nationalsozialisten. Die „rassenhygienische“ Gesetzgebung der Nationalsozialisten wird in Kapitel II genauer betrachtet. Dieses Kapitel befasst sich mit der Entstehung, den Inhalten und den Folgen des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ sowie mit den „Nürnberger Gesetzen“, insbesondere dem „Blutschutzgesetz“ und dem „Reichsbürgergesetz“. Die Arbeit geht dabei auf die maßgeblichen Personen und ihre Motivationen ein, sowie auf die konkreten Auswirkungen dieser Gesetze im nationalsozialistischen Deutschland.
Schlüsselwörter
Rassenhygiene, Eugenik, Antisemitismus, Rassismus, Nationalsozialismus, „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, „Nürnberger Gesetze“, „Blutschutzgesetz“, „Reichsbürgergesetz“, Zwangssterilisation, „Endlösung der Judenfrage“, Euthanasieprogramme, „Herrenrasse“.
- Quote paper
- Nikolaus Herczeg (Author), 2012, Die "rassenhygienische" Gesetzgebung der Nationalsozialisten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207186