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Die "rassenhygienische" Gesetzgebung der Nationalsozialisten

Título: Die "rassenhygienische" Gesetzgebung der Nationalsozialisten

Trabajo Escrito , 2012 , 15 Páginas , Calificación: Gut

Autor:in: Nikolaus Herczeg (Autor)

Derecho - Filosofía, Sociología e Historia del Derecho
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Im Jahr 1933 ergriffen die Nationalsozialisten unter der Führung Adolf Hitlers die Macht in Deutschland. Ihre Politik war in erster Linie gekennzeichnet von Antisemitismus, Rassismus und der Schaffung und Erhaltung einer „Herrenrasse“. Ihre Ideologie umfasste die sogenannte „Rassenhygiene“ und die Eugenik. „Rassisch wertvolle“ Menschen sollten gefördert werden, „Minderwertige“ sollten ausgelöscht werden. Zu diesem Zweck wurden einige Gesetze erlassen, die den Antisemitismus und Rassismus „legalisieren“ und von staatlicher Seite her befürworten sollten.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. EINLEITUNG

II. DIE „RASSENHYGIENISCHE“ GESETZGEBUNG DER NATIONALSOZIALISTEN

II.A. RASSENPOLITIK 1933: DAS GESETZ ZUR VERHÜTUNG ERBKRANKEN NACHWUCHSES

II.B. RASSENPOLITIK 1935: DIE NÜRNBERGER GESETZE

II.B.1. DAS „BLUTSCHUTZGESETZ“

II.B.2. DAS REICHSBÜRGERGESETZ

III.ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN

Zielsetzung und Themen

Diese Arbeit untersucht die ideologischen Hintergründe sowie die rechtliche Umsetzung der „rassenhygienischen“ Gesetzgebung im nationalsozialistischen Deutschland. Das primäre Ziel ist es, die Entstehung, den Inhalt und die verheerenden Auswirkungen dieser Gesetze auf die Bevölkerung aufzuzeigen und den Weg von der Eugenik hin zu den systematischen Verfolgungs- und Vernichtungsprogrammen des Regimes nachzuvollziehen.

  • Die ideologische Grundlage der NS-Rassenhygiene und Eugenik
  • Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) von 1933
  • Die Nürnberger Gesetze von 1935 (Blutschutzgesetz und Reichsbürgergesetz)
  • Die Instrumentalisierung des Rechts zur Ausgrenzung und Verfolgung
  • Die Auswirkungen auf den Alltag und die „Endlösung der Judenfrage“

Auszug aus dem Buch

II.A. Rassenpolitik 1933: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Hitlers Vorstellungen finden sich wieder im „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. In §1 wird die Zwangssterilisation als Maßnahme gesehen, „wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß [sic] [...] Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.“

Drei Personen leiteten die Vorarbeiten zu diesem Gesetz. Arthur Gütt war der Leiter der Medizinalabteilung des Reichsministerium des Inneren und wurde von Reichsinnenminister Frick zum Referenten für Bevölkerungspolitik, Erb- und Rassenpflege ernannt. Ernst Rüdin war Vorsitzender der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ und Falk Ruttke war NS-Jurist und Reichskommissar des „Reichsausschusses für Volksgesundheitsdienst“. 1934 bestimmten diese drei Personen in einem Kommentar die Auslegung und Durchführung des GzVeN.

Im Mai 1933 wurde von Reichsinnenminister Frick der „Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik“ im Reichsministerium des Inneren gebildet. Dieser sollte Gesetzesentwürfe auf ihre bevölkerungs- und rassenpolitische Auswirkungen prüfen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. EINLEITUNG: Die Einleitung skizziert die nationalsozialistische Ideologie von Antisemitismus und Eugenik und führt in die drei zentralen untersuchten Gesetze ein.

II. DIE „RASSENHYGIENISCHE“ GESETZGEBUNG DER NATIONALSOZIALISTEN: Dieses Kapitel erläutert den wissenschaftlichen Kontext der Eugenik und analysiert detailliert die gesetzliche Verankerung der Zwangssterilisation sowie der Nürnberger Gesetze.

II.A. RASSENPOLITIK 1933: DAS GESETZ ZUR VERHÜTUNG ERBKRANKEN NACHWUCHSES: Hier werden die Entstehung, die Akteure und die weitreichende Anwendung des GzVeN sowie dessen Verbindung zu anderen repressiven Gesetzen wie dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher dargestellt.

II.B. RASSENPOLITIK 1935: DIE NÜRNBERGER GESETZE: Dieses Kapitel behandelt die im Jahr 1935 erlassenen Rassegesetze als Mittel zur systematischen Ausgrenzung und Einteilung der Bevölkerung in „Rassen“.

II.B.1. DAS „BLUTSCHUTZGESETZ“: Es wird die rechtliche Einschränkung von Eheschließungen und die Verfolgung der sogenannten „Rassenschande“ analysiert.

II.B.2. DAS REICHSBÜRGERGESETZ: Der Fokus liegt auf der rechtlichen Definition von Staatsbürgerschaft und Reichsbürgerrecht, die zur politischen Entrechtung jüdischer Bürger führte.

III.ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung des Unrechtssystems und der Bedeutung der historischen Forschung zur Verhinderung künftiger Diskriminierung.

Schlüsselwörter

Nationalsozialismus, Rassenhygiene, Eugenik, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Nürnberger Gesetze, Blutschutzgesetz, Reichsbürgergesetz, Antisemitismus, Zwangssterilisation, Rassenschande, Ausgrenzung, Menschenrechte, NS-Recht, Erbgesundheit, Verfolgung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die „rassenhygienische“ Gesetzgebung des NS-Regimes zwischen 1933 und 1945 und deren Rolle bei der rechtlichen Ausgrenzung und Verfolgung von Menschengruppen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentrale Themen sind die nationalsozialistische Ideologie der Eugenik, die juristische Definition von „Erbkrankheit“ und „Rasse“ sowie die schrittweise Entrechtung der jüdischen Bevölkerung.

Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?

Das Ziel ist die Aufarbeitung, wie Gesetze als Instrumente für staatliche Willkür, Eugenik und die „rassenhygienische“ Säuberung der Gesellschaft missbraucht wurden.

Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?

Die Arbeit verwendet eine historische und rechtsgeschichtliche Analyse, basierend auf zeitgenössischen Gesetzen, Kommentaren und ergänzender Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?

Im Hauptteil werden das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses sowie die Nürnberger Gesetze (Blutschutzgesetz und Reichsbürgergesetz) auf ihre Entstehung und Anwendung hin untersucht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Rassenhygiene, Eugenik, Zwangssterilisation, Nürnberger Gesetze, Entrechtung und Totalitarismus.

Warum wird im Dokument auf die Situation in Österreich eingegangen?

Nach dem „Anschluss“ 1938 wurde die deutsche Rassegesetzgebung auch in Österreich vollzogen, was zu einer schnellen Ausgrenzung und Entrechtung der dortigen jüdischen Gemeinde führte.

Welche Rolle spielten Ärzte bei der Umsetzung der rassenhygienischen Maßnahmen?

Ärzte fungierten als zentrale Akteure bei der Begutachtung und Durchführung von Zwangssterilisationen und waren maßgeblich an der Selektion in „Kinderfachabteilungen“ beteiligt.

Was ist das „Blutschutzgesetz“ nach der Definition im Text?

Es handelt sich um ein Gesetz, das durch Eheverbote und die strafrechtliche Verfolgung der sogenannten „Rassenschande“ die „Reinerhaltung“ des „deutschen Blutes“ erzwingen sollte.

Was unterscheidet den „Staatsangehörigen“ vom „Reichsbürger“?

Der „Reichsbürger“ war laut Gesetz ein Staatsangehöriger mit „deutschem Blut“, dem volle politische Rechte zustanden, während der einfache „Staatsangehörige“ zwar Schutz genoss, aber keine politischen Rechte besaß.

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Detalles

Título
Die "rassenhygienische" Gesetzgebung der Nationalsozialisten
Universidad
University of Linz  (Institut für Kanonistik, Europäische Rechtsgeschichte und Religionsrecht)
Calificación
Gut
Autor
Nikolaus Herczeg (Autor)
Año de publicación
2012
Páginas
15
No. de catálogo
V207186
ISBN (Ebook)
9783656342649
ISBN (Libro)
9783656342977
Idioma
Alemán
Etiqueta
gesetzgebung nationalsozialisten rassenhygiene
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Nikolaus Herczeg (Autor), 2012, Die "rassenhygienische" Gesetzgebung der Nationalsozialisten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207186
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