Minijobs - Eine Erfolgsgeschichte?


Dossier / Travail, 2012

18 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Geschichtliche Entwicklung
1.1 Reformen bis 1999
1.2 Reform 1999

2 Reform von 2003
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Änderungen
2.3 Ziele und Anreize

3 Erfolgsbilanz
3.1 Reduktion der Arbeitslosigkeit durch Ausweitung der Minijobs
3.2 Brückenfunktion in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
3.3 Legalisierung geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

Einleitung

Bereits seit den sechziger Jahren existiert das Konzept der geringfügigen Beschäftigung.1 Um die Jahrhundertwende, in den Jahren 1999 und 2003, wurde diese innerhalb kürzester Zeit durch zwei Reformen jeweils komplett neu geregelt. Anfang dieses Jahres hat der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes, aufgrund der großen Relevanz für Arbeitnehmer/innen in Deutschland, beschlossen eine weitere Neuordnung der sogenannten Minijobs vorzuschlagen.2 Gemäß der Zahlen des Berichts der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung für das erste Quartal 2012 würde eine Änderung in diesem Bereich derzeit 6.916.978 Arbeitnehmer/innen im gewerblichen Bereich und 242.743 in Privathaushalten3 betreffen, bei einer gesamten Erwerbsbevölkerung von 41,579 Millionen4 in Deutschland. Hinzu kommt, dass sich die Zahl der Minijobber innerhalb einer Dekade, ausgehend von 4.183.791 im Dezember 2002,5 fast verdoppelt hat und nun etwa 17 Prozent6 der Erwerbstätigenquote ausmacht. Angesichts dieser Zahlen und kontinuierlicher Reformbestrebungen wird deutlich, dass es sich bei dieser Beschäftigungsform weder um eine Randerscheinung handelt, noch eine allen Anforderungen entsprechende Regelung besteht; aus diesem Grund soll das politische Instrument ‚Minijob‘ hier genauer betrachtet werden.

Minijobs werden kontrovers diskutiert und je nach Perspektive unterschiedlich bewertet. So wurde auch in einer Augustausgabe des Spiegels ein sich vom oben genannten deutlich unterscheidender Reformvorschlag der CDU und FDP diskutiert.7 In dieser Hausarbeit sollen daher das bisherige politische Konzept und dessen Umsetzung analysiert werden, um abschließend zu beurteilen, inwiefern die mit der Reform 2003 angestrebten Ziele erreicht worden sind und, ob weiterer Reformbedarf besteht. Zu diesem Zweck wird zunächst die geschichtliche Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung an Hand der bis 1999 durchgeführten Reformen aufgezeigt. Anschließend wird die Reform des Jahres 1999 dargestellt. Im zweiten Teil wird auf die Rechtsgrundlage und die aktuelle Gestaltung des Konzepts eingegangen, um anschließend die Ziele der Reform 2003 darzulegen. Eine Erfolgsbilanz, ob die zuvor definierten Ziele erreicht oder verfehlt worden sind, wird im dritten Teil gezogen. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse zur geringfügigen Beschäftigung in einem Fazit zusammengefasst und der Erfolg dieser Beschäftigungsform sowie deren Reformbedarf beurteilt. Kurzfristige Beschäftigung, welche neben den Minijobs, zur Kategorie der geringfügigen Beschäftigung zählt, und die mit der Reform 2003 eingeführten Midi-Jobs sowie die Bedeutung für die Existenzsicherung und Altersvorsorge der so Beschäftigten werden in dieser Hausarbeit ausdrücklich nicht untersucht.

1 Geschichtliche Entwicklung

1.1 Reformen bis 1999

Aufgrund eines Arbeitskräftemangels wurde in den sechziger Jahren das Konzept der geringfügigen Beschäftigung eingeführt, um Anreize zur Mehrarbeit zu setzen. Verdienste, die monatlich 630 DM (Westdeutschland) bzw. 530 DM (Ostdeutschland) nicht überstiegen und bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden, erzielt wurden waren abgabenfrei, lediglich vom Arbeitgeber wurde eine Pauschalbesteuerung mit einem Satz von 20 Prozent erhoben. Es konnte sich hierbei auch um einen Nebenjob zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung handeln. Sobald diese Grenze überschritten wurde, wurden die kompletten Einkünfte arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig mit etwa 40 Prozent sozialversicherungspflichtig. Bemerkenswert ist hierbei ein starker Anstieg der Zahl geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer/inner in den neunziger Jahren, der, laut einer Faustformel des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG), in der Zeit zwischen 1987 und 1999 um ungefähr eine Million je fünf Jahre betrug, sodass sich die Gesamtzahl Anfang 1999 auf etwa 6,5 Mio. belief.8

1.2 Reform 1999

Folge der unter 1.1 beschriebenen Entwicklung war, dass die Einzahlungen in die Sozialversicherungen abnahmen, da beispielsweise Vollzeitstellen in mehrere Minijobs aufgespalten wurden. Ziel der damaligen Regierung war es, dies durch eine Ausdehnung der Sozialversicherungspflicht auf geringfügige Beschäftigungen einzudämmen, indem für Einkommen bis 630 DM (325 Euro) Beiträge in Höhe von 10 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung und 12 Prozent für die Rentenversicherung erhoben wurden. Erwartungsgemäß stellte sich ein Rückgang der Nebenverdienste aus geringfügiger Beschäftigung ein, da diese durch die Reform voll sozialversicherungspflichtig und steuerlich wie Überstunden behandelt wurden. Für hauptberufliche Minijobber hatte diese Reform hingegen kaum Auswirkungen, da ihr Verdienst durch eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes weiterhin nur für den Arbeitgeber mit 22 Prozent abgabenpflichtig blieb.9

2 Reform von 2003

Am 1. April 2003 ist nach nur vier Jahren durch das Zweite Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, welches auf Vorschlägen der sogenannten Hartz-Kommission basiert, vom 23.12.2002 eine weitere umfassende Neuregelung des Gesamtkonzepts der geringfügigen Beschäftigung in Kraft getreten.10

2.1 Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage für die geringfügige Beschäftigung dienen die Paragraphen 8 und 8a des vierten Sozialgesetzbuches, welches sich mit den gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung befasst. Demnach handelt es sich um einen Minijob, wenn Ädas Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt.“11 Dies gilt entsprechend auch für selbstständige Tätigkeiten. Für Minijobs in Privathaushalten gilt die Maßgabe, dass es sich um Aufgaben handeln muss, die für gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern erfüllt werden.13

2.2 Änderungen

Gemäß des Berichtes des Bundesregierung werden die wesentlichen Änderungen der Reform 2003 wie folgt zusammengefasst:

- Erhöhung der Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigung von 325 Euro auf 400 Euro
- Aufhebung der Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden
- vollständige Steuer- und Abgabenfreiheit von Minijobs für Beschäftigte
- Erhöhung der Pauschalabgabe der Arbeitgeber von 22 Prozent auf 25 Prozent (12 Prozent Rentenversicherung, 11 Prozent gesetzliche Krankenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer)
- Gültigkeit dieser Regelung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringfügiger Nebenerwerbstätigkeit
- Ermäßigung der Abgaben für Minijobs in Privathaushalten in Höhe von 12 Prozent (5 Prozent Rentenversicherung, 5 Prozent gesetzliche Krankenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer)
- Steuerentlastung für Privathaushalte in Höhe von 10 Prozent der Kosten für die geringfügige Beschäftigung (maximal 510 Euro im Jahr)

Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen. BT-Drucksache 15/758. Berlin. Download: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/007/1500758.pdf (31.08.2012), S. 2

[...]


1 vgl. Arntz, Melanie / Feil, Michael / Spermann, Alexander (2003): Die Arbeitsangebotseffekte der neuen Mini- und Midijobs - eine ex-ante Evaluation. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarktund Berufsforschung, Jg. 36, H. 3, S. 271 - 290, S. 272

2 vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Bundesvorstand (2012): Beschluss des DGB Bundesvorstandes vom 06.03.2012. DGB-Vorschlag zur Neuordnung von Kleinstarbeitsverhältnissen hin zur sozialen Sicherung von Teilzeitarbeit. Download: http://www.dgb.de/themen/++co++784c6792-6df3-11e1-56f7-00188b4dc422 (30.08.2012)

3 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale (Hrsg.) (2012): Aktuelle Entwicklungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, II. Quartal 2012, Essen, https://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCenter/6__Berichte__und__Statistiken/ 1__Quartalsberichte__d__MJZ/2012/PDF-2-quartal2,templateId=raw,property= publicationFile.pdf/PDF-2-quartal2.pdf (08.09.2012), S. 5f.

4 Bundesamt für Statistik (2012): Konjunkturindikatoren. Arbeitsmarkt. Erwerbstätige Inländer. Stand Juni 2012. Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/ Konjunkturindikatoren/Arbeitsmarkt/karb811.html (28.08.2012)

5 Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2012): Beschäftigungsstatistik. Geringfügig entlohnte Beschäftigung nach ausgewählten Merkmalen (Zeitreihe). Nürnberg, Juni 2012. Download: http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31962/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_F orm.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=17360&ye ar_month=aktuell&year_month.GROUP=1&search=Suchen (04.09.2012)

6 eigene Berechnung

7 vgl. M Dettmer, Markus / Grimm, Rico / Tietz, Janko (2012): Zweites Wahlgeschenk. In: Der Spiegel: Hermann Hesse. Störenfried. Sinnsucher - Dichter - Anarchist. Nr. 32/2012, S. 78/79.

8 vgl. Arntz: Mini- und Midijobs, S. 272

9 vgl. Arntz: Mini- und Midijobs, S. 272f.

10 vgl. Deutscher Bundestag (2003): Bericht 2003 der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse auf den

11 SGB IV Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung: § 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung oder geringfügige selbstständige Tätigkeit. Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/8.html (23.08.2012), Absatz 1

12 SGB IV: § 8 SGB IV, Absatz 3

13 vgl. SGB IV Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung: § 8a SGB IV Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten, Quelle: http://www.sozialgesetzbuch- sgb.de/sgbiv/8a.html (23.08.2012)

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Minijobs - Eine Erfolgsgeschichte?
Université
Ruhr-University of Bochum  (Fakultät für Sozialwissenschaft)
Cours
Arbeitsmarktpolitik
Note
1,3
Auteur
Année
2012
Pages
18
N° de catalogue
V207879
ISBN (ebook)
9783656351009
ISBN (Livre)
9783656351818
Taille d'un fichier
491 KB
Langue
allemand
Annotations
Kommentare der Dozentin: - sprachlich sehr gut geschrieben / gut lesbar, - präzise Fragestellung und darauf abgepasste Argumentation - "Gute Arbeiten, liest man gerne"
Mots clés
Minijob, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Hartz 4, Brückenfunktion, geringfügige Beschäftigung, Reform 1999, Reform 2003, Privathaushalt
Citation du texte
Jasmin Brands (Auteur), 2012, Minijobs - Eine Erfolgsgeschichte?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207879

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