Die EU, andere regionale Unionen und die Türkei

Welcher Art von Organisation tritt die Türkei bei?


Trabajo Escrito, 2003

16 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Türkei und die Kopenhagener Kriterien
Zu 1
Zu 2
Zu 3. 8

Andere regionale Unionen
Definitionen und Erläuterungen
Asien
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
Liga der Arabischen Staaten (Arabische Liga)
Golf-Kooperationsrat (GCC)
Association of Southeast Asian nations (ASEAN)
Afrika
Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC)
Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU)
Nordamerika
Nordamerikanische Freihandelszone (North American Free Trade Agreement, NAFTA)
Südamerika
Gemeinsamer Südamerikanischer Markt (Mercosur)
Türkische Beziehungen mit internationalen Organisationen

Verschiedene Organisationstypen
Übersicht über regionale Unionen und die Art ihres Zusammenschlusses
Name
Wirtschaftlich
Politisch
Kulturell
Bezeichnung

Fazit
Typologisierung von IO

Literaturverzeichnis

Einleitung

Clubs haben bekanntlich ihre eigenen Gesetze. Wer zum Beispiel in St. Peter Ording in den örtlichen Golfclub eintreten will, wird nicht darum herumkommen, über einen bestimmten Betrag auf dem Konto und ein bestimmtes Ansehen bei den Mitgliedern zu verfügen. Ansonsten heißt es: Zutritt verwehrt. Auch die berühmten Männerclubs in London lassen nicht jeden durch die schwere Eichentüre in ihre exklusive Gemeinschaft eintreten. Auch hier kann es für den, der die Richtlinien nicht erfüllt, heißen: Zutritt verwehrt.

Alle Clubs haben, entweder verschriftlicht oder als inoffizielle Übereinkunft, über die Jahre ihre ganz eigenen Voraussetzungen für den erfolgreichen Eintritt in den exklusiven Kreis der Auserwählten bestimmt. So auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft/Europäische Gemeinschaft/Europäische Union (der Einfachheit halber verzichten wir im Folgenden auf die Bezeichnung EWG und EG).

Seit die EU im Jahre 1957 gegründet wurde, haben etliche Antragssteller, wie z. B. 1973 Dänemark, 1981 Griechenland oder 1985/86 Portugal und Spanien, um eine Aufnahme gebeten. Allen Anträgen, bis auf einen (namentlich den der Türkei), wurde bis jetzt der Eintritt in die begehrte Union gewährt. Wie bei den oben erwähnten Clubs mussten auch diese Kandidaten bestimmte Kriterien erfüllen und sich in die festgesetzte Ordnung einfügen. Diese Kriterien, in drei Unterpunkte einteilbar, hat die EU 1993 in Kopenhagen formuliert.

Um diese „Kopenhagener Kriterien“ wird es sich im ersten Abschnitt der Hausarbeit drehen. Wir versuchen, nachdem wir kurz auf Entstehung und Absicht der Kopenhagener Kriterien eingegangen sind, eine Momentaufnahme der türkischen Bemühungen bei der Umsetzung ins nationale Recht darzustellen. Dabei gehen wir, weil die politische Umsetzung in diesem Zusammenhang besonders wichtig und interessant erscheint, mehr auf die politischen als auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange ein.

Teil zwei stellt andere Regionalunionen, die neben der EU auf der ganzen Welt existieren, vor und erläutert Ziele und Mitglieder. Der letzte Teil vergleicht schließlich die regionalen Organisationen und versucht, verschiedene Typologien von Internationalen Organisationen aufzustellen.

Über allem steht die Frage, welcher Art von Organisation die Türkei beitreten will. Das „Warum?“ wird diese Hausarbeit nicht klären können.

Die Türkei und die Kopenhagener Kriterien

Die Kopenhagener Kriterien regeln die Umstände, unter denen ein neues Mitglied in die EU aufgenommen werden kann. Sie werden folgendermaßen unterteilt[1]:

1.) Das politische Kriterium

Insgesamt gesehen muss der Bewerber bestimmte politische Standards erfüllen Hierbei sind besonders der Minderheitenschutz im eigenen Land und somit außerdem die Anerkennung der Menschenrechte wichtig. Zudem muss eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung fest installiert sein.

2.) Das wirtschaftliche Kriterium

umfasst vor allem die Forderung, dass eine funktionierende Marktwirtschaft in dem beitrittswilligen Land existieren muss. Damit einher geht auch, dass es den enormen Wettbewerbsdruck innerhalb der EU aushalten können muss.

3.) Das Aquis-Kriterium

Dieser Punkt regelt die Übernahme des so genannten „Gemeinschaftlichen Besitzstandes“ in das jeweilige nationale Recht. Insgesamt müssen über 80.000 Seiten Rechtstexte, in 31 Kapitel unterteilt, übernommen und auch umgesetzt werden. Sie beinhalten sowohl die bekannten Verträge von z. B. Nizza oder Maastricht als auch unbekanntere Konventionen aus Sicherheits-, Innen-, Außen- und auch Justizpolitik[2].

Die Bedingungen aus dem ersten Kriterium müssen bereits bei einer Aufnahme in die Union erfüllt sein, während die beiden anderen auch nach dem Beitritt umgesetzt werden können.

Zu 1

Vor allem die politischen Verhältnisse bereiten den europäischen Verantwortlichen Kopfschmerzen. Seit 1980, dem dritten Militärputsch in der Türkei, werden die Entwicklungen von den Kontrollinstanzen, v. a. der Europäischen Kommission, scharf gerügt. So ist es nicht verwunderlich, dass die Aufnahme eben gerade immer wieder an den politischen Umständen scheitert. Zwar hat die Türkei auf europäischen Druck hin seit 1995 wiederholt angekündigt, bestehende demokratische Defizite zu beseitigen, und hat auch damit begonnen, einzelne Punkte umzusetzen. Doch bis jetzt ist die Türkei noch nicht bereit, dem Anspruch der kurdischen Minderheit auf kulturelle Identität gerecht zu werden, ein schwerwiegender Missstand. Insgesamt unternimmt die Türkei seit dem Gipfel von Helsinki im Jahre 1999 sichtbar größere Reformanstrengungen.[3] So hat die Türkei mit ihren Verfassungsänderungen vom Oktober 2001 und den Anpassungspaketen im Jahr 2002 versucht, den EU-Forderungen wieder ein wenig näher zu kommen. Zum Beispiel wurde im Zuge des Dritten Anpassungspaketes die Todesstrafe abgeschafft. Außerdem veränderte das Parlament die Artikel 312 und 159 des Strafgesetzbuches in der Weise, dass der Staat nicht mehr so leicht wie zuvor „Separatisten“ verurteilen kann.[4] Dem staatlich verordneten Tod ist ein Riegel vorgeschoben und der Willkür sind enge(re) Schranken gesetzt. Dies bedeutet einen wichtigen Schritt auf dem Weg nach Westen.

Weitere politische Forderungen, die von der Türkei erfüllt wurden im Bereich …

- … der kurdischen Minderheit: der Gebrauch der (kurdischen) Muttersprache in Fernsehen und Radio wurde ermöglicht, der private Unterricht in der (kurdischen) Muttersprache zugelassen und der Ausnahmezustand im Südosten aufgehoben.
- … der Menschenrechte: weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Folterpraktiken wurden ergriffen, die Ausbildung der Sicherheitskräfte auf dem Gebiet der Menschenrechte fortgesetzt und die Haftbedingungen in den Hochsicherheitsgefängnissen an die europäischen Standards angepasst.
- … des Militärs: die Zahl der zivilen Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates wurde erhöht, der beratende Charakter der Institution somit betont.

Es wird damit deutlich, dass die Türkei bereits wesentliche Anstrengungen unternommen hat, allerdings ist sie mit ihren Bemühungen noch längst nicht am Ziel angekommen.

Weiteren Handlungsbedarf sieht die Europäische Kommission bei …

- … der kurdischen Minderheit: die türkische Regierung müsse weitere kulturelle Rechte einräumen und die Meinungs- und Pressefreiheit durchsetzen.
- … den Menschenrechten: die Bekämpfung von Folter und Misshandlungen müsse fortgesetzt und ausgebaut werden. Des Weiteren fehle es noch an der tatsächlichen Durchsetzung der Menschenrechte bei der Behandlung von „politischen Straftätern“, „Separatisten“ oder Terroristen.
- … dem Militär: in Politik und Öffentlichkeit müsse ein Wandel in der Einstellung zur politischen Rolle des Militärs herbeigeführt werden, wichtig sei außerdem eine zivile Kontrolle des Militärs.

Vor allem aber müsse die Türkei es schaffen, ihre durchgesetzten Reformen auch in die Tat umzusetzen.

Auch Heinz Kramer kommt trotz all der sichtlichen Bemühungen der Türkei zu dem Schluss, dass „der Zustand der türkischen Demokratie noch nicht als völlig befriedigend bezeichnet werden“[5] kann. Besonders im Bereich der Menschenrechte und der Einstellung zum Militär sieht er noch erheblichen Handlungsbedarf, fordert von der EU aber auch „umfangreiche Unterstützung“[6] bei der Angleichung an EU-Vorstellungen.

[...]


[1] Nach: IzpB Türkei, aktuell (3).

[2] IzpB Türkei, aktuell (7).

[3] Dembinski, Bedingt handlungsfähig? (19/20)

[4]

[5] Kramer, EU vor der Entscheidung (36).

[6] Ebd.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Die EU, andere regionale Unionen und die Türkei
Subtítulo
Welcher Art von Organisation tritt die Türkei bei?
Universidad
Justus-Liebig-University Giessen
Calificación
2,0
Autor
Año
2003
Páginas
16
No. de catálogo
V208159
ISBN (Ebook)
9783656357230
ISBN (Libro)
9783656358619
Tamaño de fichero
667 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
EU, Türkei, Beitritt, GUS, ASEAN, GCC, NAFTA, Mercosur
Citar trabajo
Dennis Schmidt (Autor), 2003, Die EU, andere regionale Unionen und die Türkei, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208159

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Título: Die EU, andere regionale Unionen und die Türkei



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