DDR und neue Bundesländer: Bildungsstrukturen im Vergleich


Tesis (Bachelor), 2010

64 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

0. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Bildungssystem der
2.1. Die Kinderkrippe
2.2. Der Kindergarten
2.3. Das allgemeinbildende Schulwesen
2.3.1. Die Polytechnische Oberschule (POS)
2.3.2. Die Erweiterte Oberschule (EOS)
2.4. Die berufliche Ausbildung
2.5. Der tertiäre Bildungsbereich
2.5.1. Hochschulen und Universitäten
2.5.2. Ingenieur- und Fachschulen

3. Die Strukturen des Bildungssystems in den neuen Bundesländern
3.1. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
3.2. Das allgemeinbildende Schulwesen
3.2.1. Die Grundschule
3.2.2. Schularten mit mehreren Bildungsgängen in der Sekundarstufe
3.2.2.1. Der Hauptschulabschluss
3.2.2.2. Die Mittlere Reife
3.2.3. Die Voraussetzungen eines FORQ Abschlusses in Brandenburg als stellvertretendes Beispiel für die
3.2.4. Die Gesamtschule
3.2.5. Das Gymnasium
3.2.6. Weitere Schularten in der Sekundarstufe
3.2.6.1. Die Fachhochschulreife
3.2.6.2. Die Fachgebundene Hochschulreife
3.2.6.3. Die Allgemeine Hochschulreife
3.3. Die berufliche Bildung
3.4. Der tertiäre Bildungsbereich
3.4.1. Universitäten
3.4.2. Fachhochschulen
3.4.3. Berufsakademien

4. Zusammenfassender Vergleich der Bildungssysteme
4.1. Der Elementarbereich
4.2. Der Primarbereich
4.3. Der Sekundarbereich
4.4. Der tertiäre Bildungsbereich

5. Indikatorengestützter Vergleich der Bildungssysteme
5.1. Bildungsausgaben
5.1.1. Bildungsausgaben in der
5.1.2. Bildungsausgaben in den neuen Bundesländern
5.1.3. Zusammenfassender Vergleich der Bildungsausgaben
5.2. Bildungsstand der Bevölkerung
5.2.1. Bildungsstand in der DDR:
5.2.2. Bildungsstand in den neuen Bundesländern
5.2.3. Zusammenfassender Vergleich des Bildungsstandes

6. Fazit und Ausblick

7. Literaturverzeichnis

8. Abbildungsverzeichnis

9. Tabellenverzeichnis

0. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die vielfältigen Wandlungsprozesse in der ehemaligen DDR stellten sich für die betroffenen Menschen als ein „[…] Bündel von in Breite und Tiefe nahezu alle Lebensbereiche erfassenden und verändernden Vorgängen von nicht absehbarer Dauer dar“.[1] Unter den zahlreichen Transformationsprozessen, die im Zuge der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern stattgefunden haben, sind diejenigen, die das Bildungssystem betreffen, von großer Bedeutung. Der Begriff der Transformation grenzt sich dabei von einem herkömmlichen Begriff des strukturellen Wandels dahingehend ab, dass sie mit einer definierten Zielvorgabe in Gang gesetzt wird, dass sie politisch geplant wird, dass sie „zurückgestauten“ strukturellen Wandel beschleunigt nachholt und dass sie alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst.[2]

Zum 20. Jahrestag der Wiedervereinigung soll diese Arbeit einen Beitrag dazu leisten, eine Bilanz über die bildungspolitischen Strukturveränderungen und ihre Auswirkungen auf die Leistungen des Bildungssystems zu ziehen.

Mit der Wiedervereinigung ergab sich für eine gesamtdeutsche Bildungsstatistik ein Vergleichsproblem, da sich die beiden Systeme in den 40 Jahren des Getrenntseins deutlich auseinander entwickelten.[3] Dabei bestehen vielfältige Äquivalenzprobleme hinsichtlich der Vergleichbarkeit von formalen Bildungsabschlüssen. Diese betreffen beispielsweise die curriculare Ebene und den gesamten Aufbau des Berufsbildungssystems.[4] Trotz dieser Schwierigkeiten soll es gelingen, wenn auch mit Einschränkungen, die unterschiedlichen Bildungssysteme der DDR und der neuen Bundesländer (NBL) zu skizzieren, um sie anschließend gegenüberzustellen.

Die Zielsetzung dieser Arbeit ist es also, einen Vergleich der Leistungen der Bildungssysteme der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der NBL vorzunehmen und einer Bewertung zu unterziehen. Die Bewertung soll anhand einer indikatorengestützten Analyse gelingen. Dazu ist es jedoch vorerst notwendig, die Bildungssysteme in ihren unterschiedlichen Strukturen zu beschreiben und sie zu vergleichen. Dies stellt den ersten Teil dieser Arbeit dar und wird in den Kapiteln zwei bis vier vorgenommen. Die Auswahl und Bewertung zweier Indikatoren folgt dann im fünften Kapitel und bildet den zweiten Teil. Anhand der dort ausgewählten Bewertungsmaßstäbe soll die Funktions- und Wirkungsweisen der beiden Bildungssysteme verglichen werden. Der indikatorengestütze Vergleich soll also aufzeigen, mit welchen Investitionen welche Erfolge erzielt werden bzw. wurden. Kapitel sechs bildet den dritten Bestandteil der Arbeit. Hier werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst und die Frage aufgegriffen, welches Bildungssystem die besseren Resultate erzielt. Die Ergebnisse des vorangegangen Vergleichs werden dabei in einem größeren bildungspolitischen Zusammenhang dargestellt.

Da sowohl das Bildungssystem der DDR, als auch das der NBL im Laufe der Jahre modifiziert wurde, ist es impraktikabel alle vollzogenen Umgestaltungen in dieser Arbeit zu erwähnen. Aus diesem Grund wurden zwei Betrachtungszeiträume ausgewählt. Der erste Zeitraum ist der, der 80er Jahre. Die Veränderungen im Bildungssystem der DDR hatten sich bis dahin bereits etabliert und so kann davon ausgegangen werden, dass sich strukturelle Anpassungsleistungen nicht mehr ungünstig auf die Statistik ausgewirkt hatten. Der zweite Betrachtungszeitraum soll der aktuelle Stand des Bildungswesens in den NBL sein. Die zwei Jahrzehnte, die zwischen den Untersuchungszeitpunkten liegen stellen somit sicher, dass genügend Zeit vergangen ist, in der sich die Reformen entwickeln und etablieren konnten.

In aktuellen politischen Debatten über unterschiedliche Bildungssysteme innerhalb der Bundesländer, wird derzeit über viele Veränderungen wie z.B. die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems und die flächendeckende Einführung der Ganztagsschule diskutiert. Andere, wie beispielsweise die Umstellung des Hochschulsystems auf Bachelor- und Masterstudiengänge sowie das verkürzte Abitur, sind bereits Realität. Aus diesem Grund sollen aktuelle Bildungsberichte, Daten des Bildungsmonitorings und evaluierende Studien herangezogen werden, um den Stand der Bildungsstrukturen zum aktuellen Zeitpunkt zu untersuchen. Nach wie vor sind mit den verschiedenen Bildungsabschlüssen deutlich divergente Zukunftschancen verbunden.[5] Eine qualifizierte und gut ausgebildete Erwerbsbevölkerung ist für das soziale und wirtschaftliche Wohl eines Landes von grundlegender Bedeutung und trägt zur Erweiterung des wissenschaftlichen und kulturellen Wissens bei.[6] Die Bedeutung der Bildung für die Entwicklungen eines Landes kann demnach nicht hoch genug eingeschätzt werden. Deshalb ist es aus bildungspolitischer Sicht unabdingbar, in Bildung bzw. Humanressourcen zu investieren und diese Investitionen anhand einer umfassenden Bildungsberichterstattung bzw. Bildungsmonitorings zu erfassen. Dabei stehen die Begriffe Bildungsberichterstattung und Bildungsmonitoring für Verfahren der systematischen Informationsgewinnung über das Bildungswesen, mit denen Gestaltungsentscheidungen zielgerichtet vorgenommen werden sollen.[7]

Die Ergebnisse internationaler Vergleichsstudien wie PISA[8] und TIMSS[9] geben immer wieder Anlass, das bestehende Bildungssystem an europäische Standards anzugleichen und den Anforderungen an eine globalisierte Arbeitswelt anzupassen. Dabei spielen besonders die Wettbewerbsfähigkeit der Länder und die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Rolle.[10]

Der Bedarf an Arbeitskräften befindet sich derzeit in einem strukturellen Wandel. Aufgrund dieses Strukturwandels werden immer weniger Arbeitskräfte in den Sektoren Industrie und Landwirtschaft benötigt. Ein Großteil der Arbeitnehmer ist im tertiären bzw. im Dienstleistungssektor beschäftigt. Man spricht heute von einer Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft. Dieser Wandel wird in den kommenden Jahren einen Fachkräftemangel nach sich ziehen, wenn nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte „nachwachsen“. Nur mittels einer umfassenden Bildungspolitik und erhöhten Investition in Bildung wird dieser Trend zu stoppen sein.[11]

Aus pädagogischer Sicht ist die Auseinandersetzung mit den Themen des Qualifikationserwerbs und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen in unterschiedlichen Bildungssystemen relevant, da es ein Handlungs- bzw. Berufsfeld des Erziehungswissenschaftlers darstellt. Dieses Handlungsfeld erstreckt sich sowohl auf die Bildungsberatung, das Arbeiten in der Lehrer- bzw. Erwachsenenbildung, als auch die Arbeit in Institutionen der Bildungsforschung. Im Folgenden werden die Strukturen des Bildungswesens der DDR beschrieben. Anschließend erfolgt die Darstellung des Bildungssystems der NBL. Die Beschreibungen schließen die Teilsegmente der Elementar- und Primarstufe, der Sekundarstufen, der beruflichen Ausbildung und des tertiären Bildungsbereichs ein. Die Bereiche der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung sowie die nähere Beschreibung der Strukturen von Privat- und Sonderschulen werden nicht behandelt.

2. Das Bildungssystem der DDR

Seit 1949 war die Bildungspolitik der DDR von der Zielsetzung geprägt, ein gleichförmiges Bildungswesen zu errichten.[12] Das gesamte Bildungswesen war vom Kindergarten bis zur Hochschule als einheitliches sozialistisches System strukturiert. Dabei bezog sich der Begriff sowohl auf die Einheitlichkeit der gesetzlichen Grundlagen, die Planung und Leitung des Bildungswesens, die einheitliche materielle Ausstattung der Einrichtungen, als auch auf die Durchlässigkeit und soziale Gleichheit des Bildungssystems für alle Kinder und Jugendlichen.[13] Eine der sozialpolitischen Zielsetzungen SED war die Forderung nach einer demokratischen Reform des gesamten Bildungs- und Erziehungswesens sowie der Aufbau der Einheitsschule.[14] Die einzelnen Stufen, vom Kindergarten über die Schule, die Berufsausbildung und Erwachsenenbildung bis hin zu den Universitäten und Fachhochschulen sollten aufeinander abgestimmt sein.[15] „Der Grundgedanke, der hinter der Konzeption des einheitlichen sozialistischen Bildungswesens stand, war der, daß in einer wissenschaftlich-technischen Zivilisation jegliche Ausbildung den Charakter der Wissenschaftsorientierung haben müsse.“[16]

Zu den konstituierenden Merkmalen des Schulwesens der DDR gehörten die Einheitlichkeit, Staatlichkeit, Weltlichkeit, Unentgeltlichkeit, Wissenschaftlichkeit, Parteilichkeit und die Lebensverbundenheit der Bildung.[17] Anhand der nun folgenden Abbildung (Abbildung 1) sollen die Strukturen des Bildungswesens der DDR aufgezeigt werden, um sie im Anschluss näher zu erläutern.

Abbildung 1: Grundstruktur des Bildungssystems der DDR[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.1. Die Kinderkrippe

Das Kinderkrippenwesen entstand im Jahr 1948 und verfolgte vorrangig ökonomische Ziele. Es sollte dazu dienen mehr Frauen auf dem Arbeitsmarkt beschäftigen zu können. Somit wurden vorrangig Kinder von berufstätigen Müttern aufgenommen.[19] Die Krippen wurden ursprünglich für Kinder im Alter von eineinhalb bis drei Jahren eingerichtet und mit Kindergärtnerinnen besetzt. Als jedoch in verstärktem Maße auch Säuglinge aufgenommen wurden, erhielt 1952 das Ministerium für Gesundheitswesen die alleinige Zuständigkeit und richtete die Tätigkeit der Krippen lediglich auf die rein hygienischen Bedürfnisse der Kinder aus. Somit wurden ab 1952 ausschließlich Säuglingspflegerinnen und im großen Umfang auch unausgebildetes Personal beschäftigt.[20] Die Mehrheit der Krippen waren Tageskrippen, es gab jedoch auch eine hohe Anzahl von Wochenkrippen. Diese waren für Kinder gedacht, deren Eltern in Schichten arbeiteten und die ihre Kinder nur am Wochenende nach Hause holten. Während der Erntemonate, wurden bei landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften auch Saisonkrippen eingerichtet.[21] In den Jahren 1976 und 1984 bewirkte eine sozialpolitische Maßnahme zur Förderung der Familie, dass Mütter nach der Geburt des zweiten bzw. dritten Kindes eine ein- bzw. anderthalbjährige bezahlte Freistellung von der Arbeit erhielten. Diese Maßnahme führte dazu, dass im Jahr 1978 etwa zwei Drittel aller Kinder frühestens mit dem ersten Lebensjahr der Krippe übergeben wurden.[22]

Wissenschaftler des Gesundheitswesens und Kindergärtnerinnen wiesen bereits 1956 kritisch darauf hin, dass die Krippenerziehung zu Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Kinder führte. Die penibel vorgeschriebenen Reglementierungen, die bei einer Gruppengröße von meist 18 Kindern einzuhalten waren, ließen eine individuelle Beschäftigung mit einzelnen Kindern nicht zu.[23] Durch mangelnde räumliche und personelle Ressourcen wurden sowohl die Säuglinge als auch die Kleinkinder vernachlässigt, was zu Verzögerungen in der sprachlichen, motorischen und haptischen Entwicklung führte.[24] Dies wurde in ausführlichen Untersuchungen in den Jahren 1957 bis 1960 durch das Institut für Sozialhygiene der Humboldt-Universität zu Berlin bestätigt. Daraufhin setzten bereits 1957 Bemühungen ein, die Kinderkrippen verstärkt nach kindgerechten und pädagogischen Gesichtspunkten auszurichten.[25]

Pro Krippenplatz betrug der Anteil der täglichen Verpflegungskosten für die Eltern 0,80-1,40 Mark. Der Staat wendete jährlich etwa 3.600,00 Mark Unterhaltskosten für jeden Krippenplatz auf.[26] Staatliche Kinderkrippen wurden aus dem Staatshaushalt finanziert, wohingegen betriebliche Einrichtungen selbst für ihre materiellen Kosten und für die Kosten des technischen Personals aufkommen mussten. Sie bekamen jedoch auch einen bestimmten Anteil an Mitteln pro Krippenplatz aus dem Staatshaushalt erstattet.[27]

2.2. Der Kindergarten

Im Gegensatz zur Kinderkrippe hat der Kindergarten in Deutschland eine über hundertjährige Tradition. Jedoch bestand im gesamten Elementarbereich keine Teilnahmepflicht.[28] In den Kindergarten wurden die Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren aufgenommen. Zum einen sollte das Kindergartenwesen die Freistellung junger Mütter für den Arbeitsmarkt ermöglichen, zum anderen sollte der Besuch des Kindergartens systematisch auf die Ansprüche des allgemeinbildenden Schulwesens vorbereiten und eine geistige sowie moralische Erziehung beinhalten. Zu diesem Zweck gab es ein Curriculum, das die Beschäftigung mit den Kindern in verschiedenen Sachgebieten vorschrieb. Bei der Einteilung der Gruppen wurde eine Alterstrennung vorgenommen und die Gruppengröße betrug hier 13 bis 19 Kinder.

2.3. Das allgemeinbildende Schulwesen

Zu den Schulformen der allgemeinbildenden Schulen zählten nach dem Bildungsgesetz von 1965 die zehnklassige, allgemeinbildende polytechnische Oberschule, Spezialschulen und –klassen, Sonderschulen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen, die zur Hochschulreife führten. Obwohl diese Bildungseinrichtungen sehr unterschiedliche Qualifikationen vermittelten und die Verweildauer unterschiedlich lang war, waren sie alle als allgemeinbildende Schulen definiert.[29] Auf die nähere Erläuterung der Spezialschulen, Sonderschulen und Einrichtungen der Jugendhilfe wird nachfolgend verzichtet, da es für die allgemeine Darstellung der Strukturen nicht ausschlaggebend ist.

Wie einleitend bereits angemerkt wurde, sollte die soziale Gleichheit des Bildungssystems für alle Kinder und Jugendlichen maßgeblich sein. Da allerdings das Recht auf Oberschulbildung für jedes Kind auch durch den Besuch einer acht Jahre dauernden Hilfsschule abgegolten werden konnte, die nicht als Oberschule definiert war, wird der Anspruch an die Einheitlichkeit und Gleichheit des Schulsystems in Frage gestellt. Die Soziologin Susanne von Below weist ebenfalls darauf hin, dass sich das Schulsystem der DDR nicht so einheitlich darstellte, wie diese es für sich gerne in Anspruch genommen hätte. Denn in den 80er Jahren gab es ein breitgefächertes Spektrum an speziellen Schulen, Kursen, Arbeitsgemeinschaften und Klassen, das sich vor allem in den größeren Städten kaum überschauen ließ.[30]

2.3.1. Die Polytechnische Oberschule (POS)

Seit 1959 stellte die obligatorische zehnklassige POS den Kern des Bildungssystems dar.[31] Das Eintrittsalter lag bei sechs Jahren und endete mit dem 16. Lebensjahr. Die POS wurde in Unter-, Mittel- und Oberstufe unterteilt und umfasste sowohl den Primar- als auch den Sekundarbereich. In der dreijährigen Unterstufe nahmen vor allem der Deutsch- und Mathematikunterricht einen Großteil der Unterrichtszeit ein. In diesem wurde durch intensives und wiederholtes Üben eine Sicherung der Grundfertigkeiten angestrebt.[32] Ab der Mittelstufe begann der naturwissenschaftliche, gesellschaftswissenschaftliche und der fremdsprachliche Unterricht, der verpflichtend als erste Fremdsprache Russisch umfasste. Ab der 7. Klasse konnte eine zweite Fremdsprache gewählt werden. Außerdem wurde ab der Mittelstufe der polytechnische Unterricht eingeführt, dessen Grundprinzip die Verbindung von Schule und Produktion war.[33] Hier wurden die Schüler in speziellen Fächern wie „Einführung in die sozialistische Produktion“ und „Technisches Zeichnen“ unterrichtet und durch Produktionsarbeit mit der beruflichen Praxis vertraut gemacht. Ab dem siebten Schuljahr arbeiteten die Schüler zwischen zwei und fünf Unterrichtsstunden in der Woche in Industriebetrieben, in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften oder in einem polytechnischen Zentrum.[34] Zusätzlich zum allgemeinbildenden Unterricht gab es für die Schüler die Möglichkeit, ergänzende Kurse wie z.B. eine zweite Fremdsprache zu besuchen. Abgesehen davon absolvierten alle Schüler eines Jahrgangs dieselbe schulische Ausbildung.[35]

Die Unterrichtsgestaltung wurde jedem Lehrer inhaltlich sehr präzise durch Lehrpläne vorgeschrieben. Das gesamte Bildungswesen stand unter Aufsicht des Staates, die Belange des Schulwesens wurden vom Ministerium für Volksbildung wahrgenommen.[36] Die Lehrer waren außerdem durch die Schulordnung dazu angehalten, Bedingungen zu schaffen, die es jedem Schüler ermöglichten, das Ziel der jeweiligen Klasse bzw. Schule zu erreichen.[37] Jede Klasse sollte am Ende eines Schuljahres geschlossen in die nächsthöhere Stufe übergehen. Dies wurde durch eine intensive Förderung von schwächeren Schülern unterstützt.[38] Aber auch auf die Förderung leistungsstarker Schüler wurde sehr großen Wert gelegt. Es wurden z.B. regelmäßig Olympiaden auf verschiedenen Sachgebieten (beispielsweise Mathe-Olympiaden) veranstaltet. Vor allem aber auf die Förderung der sportlichen Leistungen wurde großen Wert gelegt.[39]

2.3.2. Die Erweiterte Oberschule (EOS)

Ab der neunten Klasse wurde ein Teil der Schüler in Vorbereitungsklassen für die EOS aufgenommen. Der Besuch der EOS bedeutete den direkten Weg zur Hochschulreife und sollte die Schüler auf ein Studium an einer Universität bzw. Hochschule vorbereiten. Die EOS umfasste die 11. und 12. Klasse und stellte eine selbstständige Stufe im Bildungswesen dar. Die Aufnahme in die Vorbereitungsklasse geschah per Delegierung des Schulleiters und war nicht nur von schulischen Leistungen, sondern auch von gesellschaftlichem Engagement und der Systemkonformität der Schüler bzw. ihrer Eltern abhängig.[40] Jedoch mussten auch die dafür ausgewählten Schüler, am Ende der zehnten Klasse eine Abschlussprüfung ablegen, um in die Abiturklasse übernommen zu werden.

Von den 15 Prozent der Abiturienten eines Altersjahrgangs erwarben zwei Drittel ihre Hochschulreife an der EOS. Das weitere Drittel erlangte das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg. Z.B. im Rahmen einer Berufsausbildung mit Abitur, einer betrieblichen Freistellung oder innerhalb von Abiturlehrgängen an der Volkshochschule. Somit wurde in der DDR schon früh die Möglichkeit geschaffen, während der Berufstätigkeit das Abitur zu erwerben.[41]

2.4. Die berufliche Ausbildung

In § 25 (4) der Verfassung der DDR wurde garantiert, dass jeder Jugendliche das Recht und auch die Pflicht hat, einen Beruf zu erlernen. Somit erhielt jeder Bürger der DDR einen rechtlichen Anspruch auf eine solide berufliche Qualifikation.[42]

Die berufliche Ausbildung war dual organisiert. Das heißt, dass man zusätzlich zur Arbeit im Betrieb, im ersten Lehrjahr drei Wochentage und im zweiten und dritten Lehrjahr zwei Wochentage in der Berufsschule unterrichtet wurde. Es wurde allerdings, vor allem in den Betriebsberufsschulen, eine Vereinheitlichung von schulischer und betrieblicher Ausbildung und somit die Abschaffung des dualen Systems angestrebt. Überdies konnte der Berufsschulunterricht auch an kommunalen und medizinischen Berufsschulen erfolgen.[43]

In einem Lehrstellenverzeichnis waren sämtliche Betriebe und Lehrstellen aufgeführt, die zur Verfügung standen. Die Bewerber reichten ihre Unterlagen bei dem jeweiligen Betrieb ein und die Betriebsleitung entschied dann über den Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Im Falle einer Ablehnung waren dem Bewerber die Ablehnungsgründe mitzuteilen und Vorschläge für einen anderen Betrieb bzw. eine Ausbildung in einem anderen Beruf zu machen.[44] Wie unterschiedlich die Zugangsvoraussetzungen, die Abschlüsse und die Dauer der Berufsausbildung sein konnte, soll im Folgenden näher erläutert werden.

Für diejenigen Schüler, die die POS absolvierten und nicht in die EOS überwechselten, schloss sich im Allgemeinen die Berufsausbildung an.

Diese konnte in drei Formen absolviert werden. Zum einen konnte man bereits nach der 8. Klasse, also mit einem Haupt- oder Volksschulabschluss, von der POS abgehen und eine dreijährige Berufsausbildung beginnen.[45] Hier war auch die allgemeine Bildung weiterhin ein Bestandteil der Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss bekam man ein Facharbeiterzeugnis und hatte die Möglichkeit an einer der Institutionen für Weiterbildung die Fachschulreife zu erwerben.

Die zweite Form der Berufsausbildung schloss sich direkt an den Abschluss der Mittleren Reife bzw. an die 10. Klasse der POS an und dauerte zwei Jahre (meist in Facharbeiter- und Handwerksberufen). Nach der erfolgreichen Beendigung der Lehre hatte man dann sowohl ein Facharbeiterzeugnis als auch die Berechtigung zum Besuch einer Fachschule.

Die dritte Möglichkeit war eine drei Jahre dauernde Berufsausbildung mit Abitur, die sich ebenfalls an den erfolgreichen Abschluss der 10. Klasse anschloss. Hier konnte man anschließend sowohl an einer Fachschule als auch einer Hochschule bzw. Universität studieren.[46] Dieser Bildungsgang wurde 1959 eingeführte und stellte den ersten doppelqualifizierenden Bildungsgang in der gesamtdeutschen Bildungsgeschichte dar. Ungefähr ein Drittel aller Abiturienten in den 70er und 80er Jahren wählten diesen Weg.[47]

[...]


[1] Fuchs, Hans-Werner: Zur modernisierungstheoretischen Analyse der Transformation des ostdeutschen Bildungssystems. Hamburg 1996, S. 9.

[2] Vgl. Gnahs, Dieter: Weiterbildung und Transformation: Erfahrungen aus Mittel- und Osteuropa. Bielefeld 2000, S. 80.

[3] Vgl. Lüttinger, Paul: Amtliche Bildungsstatistik und empirische Sozialforschung. Mannheim 1992, S. 16.

[4] Vgl. Lüttinger ebd.

[5] Vgl. von Below, Susanne: Bildungssysteme und soziale Ungleichheit. Das Beispiel der neuen Bundesländer. Opladen 2002, S. 100.

[6] Vgl. OECD: Bildung auf einen Blick. OECD-Indikatoren 2008. Paris 2008, S. 31.

[7] Vgl. Rürup, Matthias: Bildungsberichterstattung - Bildungsmonitoring. Wiesbaden 2010, S. 377.

[8] Programme for International Student Assessment (Programm zur internationalen Schülerbewertung durchgeführt von der OECD)

[9] Third International Mathematics and Science Study (dritte internationale Mathematik- und Naturwissenschaftsstudie durchgeführt von der IEA)

[10] Vgl. Rosendahl, Anna: Vergleich der Qualitätssicherung in der (beruflichen) Weiterbildung im europäischen Betrachtungswinkel. Eine Fallstudie zur Methodik in Deutschland und England. Kaarst 2009, S. 39.

[11] Vgl. Rosendahl a.a.O., S. 40.

[12] Vgl. Waterkamp, Dietmar: Handbuch zum Bildungswesen der DDR. Berlin 1987, S. 13.

[13] Vgl. Fischer, Andreas: Das Bildungssystem der DDR. Entwicklung, Umbruch und Neugestaltung seit 1989. Darmstadt 1992, S. 57.

[14] Vgl. Waterkamp a.a.O., S. 15.

[15] Vgl. Waterkamp ebd.

[16] Waterkamp ebd.

[17] Vgl. Fischer ebd.

[18] Vgl. von Below 2002, S. 84.

[19] Vgl. Waterkamp a.a.O., S. 73.

[20] Vgl. Waterkamp a.a.O., S. 62.

[21] Vgl. Waterkamp a.a.O., S. 63.

[22] Vgl. Waterkamp a.a.O., S. 69.

[23] Vgl Fischer a.a.O., S. 55.

[24] Vgl. Waterkamp ebd.

[25] Vgl. Waterkamp a.a.O., S. 65.

[26] Vgl. Waterkamp ebd.

[27] Vgl. Waterkamp a.a.O., S. 69.

[28] Vgl. Fischer a.a.O., S. 56.

[29] Vgl. Fischer a.a.O., S. 60.

[30] Vgl. von Below 2002, S. 85.

[31] Vgl. Waterkamp a.a.O., S. 99.

[32] Vgl. Waterkamp a.a.O., S. 112.

[33] Vgl. von Below a.a.O., S. 82.

[34] Vgl. Billig, Axel: Bildungswesen im Vergleich. Darstellung ausgewählter Bildungssysteme. Bonn 1974, S. 14.

[35] Vgl. von Below a.a.O., S. 83.

[36] Vgl. Billig a.a.O., S.13.

[37] Vgl. Fischer a.a.O., S. 60.

[38] Vgl. von Below ebd.

[39] Gedächtnisprotokoll zum Gespräch mit Frau Bärbel Richter, Lehrerin im Land Brandenburg, am 22.04.2010.

[40] Vgl. Billig a.a.O., S. 14.

[41] Vgl. von Below a.a.O., S.86.

[42] Vgl. Fischer a.a.O., S. 67.

[43] Vgl. Billig ebd.

[44] Vgl. Fischer a.a.O., S. 68.

[45] Vgl. Fischer a.a.O., S. 67.

[46] Vgl. Billig a.a.O., S. 15.

[47] Vgl. Fischer a.a.O., S. 66.

Final del extracto de 64 páginas

Detalles

Título
DDR und neue Bundesländer: Bildungsstrukturen im Vergleich
Universidad
University of Duisburg-Essen
Calificación
2,3
Autor
Año
2010
Páginas
64
No. de catálogo
V208380
ISBN (Ebook)
9783656356912
Tamaño de fichero
1331 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
bundesländer, bildungsstrukturen, vergleich
Citar trabajo
Bachelor of Arts Erziehungswissenschaft Carolin Howold (Autor), 2010, DDR und neue Bundesländer: Bildungsstrukturen im Vergleich , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208380

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