In seinem Jahresgutachten konstatiert der Sachverständigenrat (SVR) im Jahr 2002: „Bei den Verhandlungen über den Betritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur Europäischen Union gehört die Gemeinsame Agrarpolitik zu den schwierigsten und konfliktbeladensten Bereichen.“1
Die Gründe hierfür sind zum einen in der problembeladenen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der jetzigen Europäischen Union (EU-15) zu sehen. Diese ist allein für sich schon extrem reformbedürftig, was unter anderem auch von dem externen Druck herrührt, der von der WTO ausgeht. Zum anderen wirft die Integration der 10 neuen Mitgliedstaaten (NMS) in die GAP der EU-15 viele neue Probleme auf und verstärkt die Wahrnehmung und auch die Dringlichkeit bereits bekannter Probleme.
Vor allem die Problemstellungen, die sich speziell aus der Osterweiterung im Rahmen der GAP ergeben, sollen in dieser Ausarbeitung die zentralen Themen sein. Hierzu kommen wir speziell im Abschnitt 3. Abschnitt 2 beschäftigt sich kurz mit einer Bestandsaufnahme des heutigen Systems der GAP in der EU-15. In Abschnitt 4 werden außerdem noch die entgültigen Beschlüsse der Beitrittsverhandlungen zusammengefasst.
Gliederung
1.Einleitung
2.Gemeinsame Agrarpolitik in der EU-15
3.Gemeinsame Agrarpolitik und EU-Osterweiterung
3.1Bedeutung der Landwirtschaft für die NMS
3.2Problemstellungen resultierend aus der Osterweiterung
3.2.1 Problematik der Wettbewerbsfähigkeit
3.2.2 WTO-Problematik
3.2.3Durchsetzbarkeitsprobleme
3.2.4Wohlfahrtswirkungen
3.2.5Finanzierungsproblematik
3.2.6Direktzahlungen
4.Ergebnisse der Beitrittsverhandlungen
5.Chancen nutzen
I.Abkürzungsverzeichnis
II.Abbildungsverzeichnis
III.Literaturverzeichnis
I. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
II. Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: „Ausgaben des EU-Haushalts 2002 nach Politikbereichen“
Abbildung 2: „Übersicht über die Struktur der Landwirtschaft in den NMS“
Abbildung 3: „Korruptionsindex von 2002“
1. Einleitung
In seinem Jahresgutachten konstatiert der Sachverständigenrat (SVR) im Jahr 2002:
„Bei den Verhandlungen über den Betritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur Europäischen Union gehört die Gemeinsame Agrarpolitik zu den schwierigsten und konfliktbeladensten Bereichen.“[1]
Die Gründe hierfür sind zum einen in der problembeladenen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der jetzigen Europäischen Union (EU-15) zu sehen. Diese ist allein für sich schon extrem reformbedürftig, was unter anderem auch von dem externen Druck herrührt, der von der WTO ausgeht. Zum anderen wirft die Integration der 10 neuen Mitgliedstaaten (NMS) in die GAP der EU-15 viele neue Probleme auf und verstärkt die Wahrnehmung und auch die Dringlichkeit bereits bekannter Probleme.
Vor allem die Problemstellungen, die sich speziell aus der Osterweiterung im Rahmen der GAP ergeben, sollen in dieser Ausarbeitung die zentralen Themen sein. Hierzu kommen wir speziell im Abschnitt 3. Abschnitt 2 beschäftigt sich kurz mit einer Bestandsaufnahme des heutigen Systems der GAP in der EU-15. In Abschnitt 4 werden außerdem noch die entgültigen Beschlüsse der Beitrittsverhandlungen zusammengefasst.
2. Gemeinsame Agrarpolitik in der EU-15
Betrachtet man den Haushalt der Europäischen Union, dann lässt sich auf der Ausgabenseite leicht erkennen, dass die GAP mit ca. 50 % und ca. 48 Mrd. Euro den stärksten Posten und somit auch einen der wichtigsten Politikbereiche darstellt. Die Regionalpolitik folgt mit 23 % und 22 Mrd. Euro (siehe Abbildung 1). Zu den Ausgaben auf EU-Ebene kommen zusätzlich auch noch beträchtliche Ausgaben der Mitgliedsländer für die Agrarpolitik. Diese enormen Ausgaben für die Landwirtschaft haben dafür gesorgt, dass die Einkommen der EU-Landwirte um etwa 45 %[2] höher sind als sie ohne Staatseingriffe wären. Dies ergibt eine Berechnung der OECD.[3]
Abbildung 1: Ausgaben des EU-Haushalts 2002 nach Politikbereichen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle:EU-Kommission, (http://europa.en.int/comm/budget/pubfin/index_de.htm),
eigene Berechnung
Von Beginn an der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa, in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts, wurde die europäische Landwirtschaft vom Weltmarkt abgeschottet. Innergemeinschaftlich wurden die Preise der wichtigsten Agrarprodukte gestützt. So kam es zu starken Angebotsüberschüssen, wodurch staatliche Interventionskäufe und Exportsubventionen nötig wurden. Die Einlagerung von Agrarerzeugnissen in großem Ausmaße und auch die Vernichtung von Erzeugnissen gehört zu den Auswirkungen dieser GAP. Ökonomisch gesehen führt die GAP also zu allokativen Verzerrungen, falschen Anreizen, nicht erwünschten Verteilungseffekten und damit insgesamt zu Wohlfahrtverlusten. Diese stellen sich jedoch als nicht entstandene Einkommen dar, was sie nur schwer greifbar macht. Wie oben bereits zu erkennen ist, führte diese Politik zusätzlich noch zu starken Haushaltsbelastungen.
Trotz allem kam es bis zum Beginn der neunziger Jahre zu keiner grundlegenden Reform der GAP. Man versuchte lediglich dem durch die Überschussproduktion bedingten Ausgabendruck durch die Einführung der Milchquote und durch Flächenstilllegungsprogramme entgegen zu wirken. Dies war aber mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden.[4] Erst 1992 wurde mit der MacSharry-Reform[5] ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung grundlegender Veränderungen getan. Interessanterweise geschah dieser Schritt vor allem auf Druck von Außen, da die Uruguay-Runde der WTO erfolgreich abgeschlossen werden sollte und die Handelspartner Druck auf die EU ausübten. Die MacSharry-Reform leitete eine schrittweise Absenkung der Preisstützungen und gleichzeitig die Einführung von Direktzahlungen als Kompensation für die Einkommensverluste durch sinkende Preise ein.
1999 wurde in Berlin die Agenda 2000 verabschiedet. Diese setzte die eingeschlagene Richtung der MacSharry-Reform fort. Die Stützungspreise wurden weiter abgesenkt und die Direktzahlungen weiter erhöht. Dabei glichen die Direktzahlungen jetzt aber nicht mehr die vollen Einkommenseinbußen aus. Jedoch blieben auch die Reformwirkungen der Agenda 2000 schwach und gingen wieder einmal nicht weit genug. Die Regierungschefs blieben sowohl unter den Vorschlägen der EU-Kommission als auch unter den moderaten Empfehlungen der Agrarminister.[6]
Um sich die Auswirkungen bzw. das Erreichte der bisherigen Reformen zu vergegenwärtigen, betrachten wir den Interventionspreis für Weizen. Dieser ist im Zeitraum von 1992 bis 2001 um 42 % zurückgefahren worden.[7] Damit liegt dieser unterhalb des Weltmarktpreises. Das heißt, dass Weizen zur Zeit ohne Exportsubventionen exportiert wird und der Interventionspreis nur noch bei starken Schwankungen als eine Art Absicherung fungiert. Dies ist eine beachtliche Entwicklung. Im entgegengesetzten Maße, wie die Preisstützungen zurückgefahren wurden, hat die Bedeutung der Direktzahlungen stark zugenommen. Im Jahr 2002 machten sie bereits rund 65 % der gemeinschaftlichen Agrarausgaben aus.[8]
In die Beschlüsse der Agenda 2000 wurde eine Halbzeitbewertung („mid-term review“) für die Jahre 2002/03 verankert. Am 22. Januar 2003 legte Agrarkommissar Franz Fischler Vorschläge für weitergehende Reformen der GAP vor. Im wesentlichen handelt es sich bei den Vorschlägen um Folgendes[9]:
- Verstärkte „Entkopplung“ der Direktzahlungen von der Produktion.
- Verknüpfung der Direktzahlungen mit der Einhaltung bestimmter Standards in unterschiedlichen Bereichen, wie Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und ähnlichem („Cross-Compliance“).
- Verstärkte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes („Stärkung der 2.Säule“).
- „Degression“ der Direktzahlungen und Verschiebung der freiwerdenden Mittel in die 2.Säule („Modulation“).
- Beibehaltung des Milchquotensystems bis 2014/15.
- Weitere Absenkung von Stützungspreisen, wie z.B. für Getreide und Milch. Der Interventionspreis für Roggen soll sogar komplett abgeschafft werden.[10]
Gelingt es die Reformvorschläge des mid-term review wie geplant im Juni 2003 zu verabschieden, könnten ganz klare Effizienzverbesserungen in der GAP realisiert werden und zusätzlich bietet der bis zum Jahr 2013 ausgestaltete Finanzrahmen Planungssicherheit für die Landwirte. Für den Sachverständigenrat zählen die, in den Reformvorschlägen von Franz Fischler ebenfalls enthaltenen, Ansätze der Degression und der Entkopplung der Direktzahlungen zu den entscheidenden Elementen einer grundlegenden Reform der Direktzahlungen.[11]
[...]
[1] SVR-Jahresgutachten 2001/02, Seite 245, Ziffer 445.
[2] Meiner Ansicht nach sollte man bei dieser Zahl auch beachten, dass ohne Staatseingriffe die hiesige Landwirtschaft ein anderes Bild abgeben würde.
[3] Vgl. Koester, Spiegel spezial, 2002, Seite 137.
[4] Vgl. Koester, Wirtschaftsdienst, 2003, Seite 151.
[5] Diese ist benannt nach dem damaligen Agrarkommissar MacSharry.
[6] Vgl. Koester, Wirtschaftsdienst, 2003, Seite 151.
[7] Vgl. SVR-Jahresgutachten 2001/02, Seite 245, Ziffer 443.
[8] Vgl. SVR-Jahresgutachten 2002/03, Seite 30, Ziffer 114.
[9] Vgl. EU-Kommission, http://europa.eu.int/comm/agriculture/mtr/index_de.htm .
[10] top agrar 2/ 2003, Seite 134.
[11] Vgl. SVR-Jahresgutachten 2001/02, Seite 247, Ziffer 450.
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