Der Einfluss politischer Einstellungen von Journalisten auf ihre Berichterstattung


Dossier / Travail, 2009

14 Pages, Note: 1,7

Antonia Beggert (Auteur)


Extrait


Inhalt

1 Thema und Zielsetzung

2 Einfluss der journalistischen Meinung
2.1 Trennung von Nachricht und Meinung
2.2 Problematik der Meinung im Kommentar

3 Meinungen in den Nachrichten
3.1 Angleichung von Nachrichten und Kommentar
3.2 Auswahl der Quelle
3.3 Hoch- und Herunterspielen der Informationen
3.4 Frames

4 Zusammenfassung und Ausblick

5 Literaturverzeichnis

1 Thema und Zielsetzung

Der Einfluss journalistischer Meinung auf die Nachrichtengebung ist seit etwa 85 Jahren Untersuchungsgegenstand zahlreicher Studien. Während erste Untersuchungen von White 1950 sich mit den Einflüssen des Nachrichtenredakteurs befassten, prüften Klein und Maccoby 1954 Einflüsse der Verallgemeinerung; Gieber und Johnson 1961 diejenigen lokaler Machtgruppen und Flegel und Chaffee 1971 die Beeifnlussung durch journalistische Konfliktsicht auf die Konfliktberichterstattung beschäftigten (Kepplinger, 1989, S. 61), zielen heutige Fragestellungen eher auf die bewusste Darstellung der persönlichen Standpunkte ab.

Der ehemaliger Herausgeber und Gründer des New York Herald, James Gordon Bennet sen. erklärte 1835 zur Aufgabe des Journalisten:

We shall give a correct picture of the world.

Damit beschreibt er es als Aufgabe der journalistischen Berichterstattung, das Weltgeschehen genau wiederzugeben. Inwiefern dies den Journalisten bei ihrer Nachrichtenauswahl gelingt, ist Gegenstand dieser Arbeit. Sie geht der Frage nach, ob die Meinung von Journalisten Einfluss auf die Berichterstattung hat und wenn ja, wie sich dieser Einfluss in der Nachrichtengebung äußert. Ein möglicher Ansatz dazu ist es, die Wortwahl zu untersuchen, so beispielsweise Worte wie „knapp“ oder „höchstens“, durch die ein Ereignis als wichtiger, aber auch als unwichtiger dargestellt werden kann als es objektiv sein mag. Andererseits kann aber auch überprüft werden, ob journalistische Meinungen sich – wenn überhaupt – nur in Kommentaren oder auch in der Ereignisberichterstattung wiederfinden. Sollte dies der Fall sein, bleibt zu untersuchen ob nur persönliche, oder auch politische Sichtweisen beeinflussende Wirkung auf die Gesamtberichterstattung ausüben. Dazu muss als Ausgangspunkt der Untersuchungen angenommen werden, dass Meinungen zu konkreten Themen sowie praktische Verhaltensweisen aus politischen Einstellungen vorhersagbar sind (Kepplinger & Ehmig, 1997, S. 171). Das würde aber bedeuten, dass Meinungen und Einstellungen überhaupt nicht identisch sein können, denn wenn eines aus dem anderen abgeleitet werden kann, so können beide nicht identisch sein.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit möglichen Einflussfaktoren auf die Nachrichtengebung und ihren Auswirkungen. Dazu geht sie in Abschnitt 2 zunächst auf die generelle journalistische Norm der Trennung von Nachricht und Meinung ein. Abschnitt 3 erläutert Phänomene der Beeinflussung und entsprechende Studien durch die empirische Befunde vorliegen. Der vierte Abschnitt der Arbeit fasst die Ergebnisse der Analysen zusammen und versucht einen Ausblick auf die aktuelle Berichterstattung.

2 Einfluss der journalistischen Meinung

Der Einfluss journalistischer Meinung auf die Nachrichtengebung gilt seit Beginn des 20. Jahrhunderts als Untersuchungsgegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Arbeiten. In diesem Zusammenhang muss aber auch beachtet werden, inwieweit die Beeinflussung durch persönliche Meinung im Journalismus überhaupt mit der Berufsauffassung kompatibel ist. Dabei kann generell unterschieden werden zwischen der meinungsgefärbten Ereignisberichterstattung und dem meinungsgefärbten Kommentar. Der folgende Abschnitt soll deshalb einen Überblick über die Normen und Berufsaufgaben journalistischer Nachrichtengebung verschaffen.

2.1 Trennung von Nachricht und Meinung

Der deutsche Nachrichtenbegriff orientiert sich am Normverständnis der British Broadcasting Corporation (BBC) mit der Definition, dass Nachrichten neue sowie wahrheitsgemäß wiedergegebene Informationen sind. Sie werden „auf faire Weise von ausgebildeten Journalisten ausgewählt […], ohne persönliche politische Motivation oder redaktionelle ,Einfärbung‘ “ (Arnold, 1999, S. 119, Herv. i. O.).

Auch wenn deutsche Regelungen bezüglich der Trennung von Nachricht und journalistischer Meinung sich an dieser Ordnung orientieren, so sind sie dennoch weniger streng. Die Bundesrepublik hat keine einheitliche Regel, kein Gesetz zur Norm der Berichterstattung. Der Pressecodex definiert allgemeine, unverbindliche Richtlinien, bei denen man dementsprechend eine große Interpretationsfreiheit bei der Umsetzung hat. Durch diese dem Journalisten gegebene Freiheit wird hier an die moralische Umsetzung der Richtlinien appelliert. Das bedeutet, dass der Journalist eine große persönliche Verantwortung trägt; die Norm sieht vor, dass Nachrichten so weit wie möglich meinungsfrei sind (Wolff, 2006, S. 125).

Die Richtlinien sind weiter in den Landespressegesetzen der unterschiedlichen Bundesländer geregelt; so steht in demselben für Rheinland-Pfalz beispielsweise in §3 (Herv. i. O.):

Öffentliche Aufgabe der Presse. Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt (Weberling, 2009).

Hieran wird deutlich, dass Stellung nehmen sowie Kritik üben in diesem Verständnis zu den zentralen Aufgaben des Journalismus gehören, damit die Meinungsbildung beim Rezipienten ermöglicht wird. Das meint nicht, dass persönliche Meinung in jeder journalistischen Arbeit vorzufinden sein darf; im Feld der Ereignisinformationen (es wird berichtet, was tatsächlich geschehen ist) gilt nach wie vor der Anspruch nach Sorgfalt, Wahrheit und Objektivität, wie es etwa in den Regelwerken der BBC steht.

Doch dass Kommentare oder auch das Feuilleton sogar in als höchst seriös eingestuften Zeitungen meinungsgefärbten Inhalts sind, muss bei der vorliegenden Analyse berücksichtigt und diskutiert werden.

2.2 Problematik der Meinung im Kommentar

Trennung von Fakten und Meinungen ist oberster Grundsatz der Berichterstattung, vor allem nach den Erfahrungen der deutschen Publizistik im Dritten Reich (Wolff, 2006, S. 125). Richtungsweisend gilt auch heute noch der Nachrichtenbegriff der BBC, der die Norm vorgibt (vgl. Kapitel 2.1), wonach eine Wirkung der journalistischen Meinung auf die Nachrichtengebung weitestgehend ausgeschlossen wird.

Wie Wolff erklärt, bewertet der Kommentar im Gegensatz zur Meldung „aktuelle Ereignisse und dient der Meinungsbildung beim Rezipienten“ (2006, S. 127). Diese Ansicht wird auch durch die Definition der Langenscheidt KG (2007) verdeutlicht (Herv. i. O.):

[...]

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Der Einfluss politischer Einstellungen von Journalisten auf ihre Berichterstattung
Université
Johannes Gutenberg University Mainz
Note
1,7
Auteur
Année
2009
Pages
14
N° de catalogue
V208834
ISBN (ebook)
9783656362500
Taille d'un fichier
487 KB
Langue
allemand
Mots clés
Berichterstattung, Journalismus, Meinungsforschung, Einstellungen, Publizistik
Citation du texte
Antonia Beggert (Auteur), 2009, Der Einfluss politischer Einstellungen von Journalisten auf ihre Berichterstattung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208834

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