Christian Thomasius' Rechtgegründeter Bericht

Eine Untersuchung zu Bücherverbrennungen in den öffentlichen und wissenschaftlichen Debatten in der Frühen Neuzeit


Trabajo, 2012

28 Páginas, Calificación: 0,5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung
I.1. Christian Thomasius Rechtsgegründeter Bericht
I.2. Aufklärung und Öffentlichkeit: Zur Problematik des Begriffs der Öffentlichkeit

II. Attilae Friedrich Frommholds Rechtsgegründeter Bericht
II.1. Chronologie und Bedeutung der Kontroverse
II.2. Christian Thomasius' Monatsgespräche
II.3. Wie sich ein ehrliebender Scribent zu verhalten habe[]

III. Ergebnisse

IV. Bibliographie
IV.1. Quellen
IV.2. Literatur

1. Einleitung

Unter dem Titel Fahrenheit 451. Bücherverbrennungen in der Geschichte befasste sich ein Hauptseminar unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Uwe Puschner im Sommersemester 2006 mit dem Phänomen Bücherverbrennung, ihren Motiven, Ritualen und ihrer historischen Tradition von der Reformation bis ins 20. Jahrhundert. Die vorliegende Hausarbeit basiert auf einem Referat , dass zu dem Thema der Bücherverbrennung als Gegenstand öffentlicher und wissenschaftlicher Debatten der Frühen Neuzeit vorgetragen wurde.

Das Phänomen der öffentlichen Verbrennung von Schriften und Büchern wird gegenwärtig häufig mit der Aktion Wider den deutschen Geist des Jahres 1933 assoziiert.[1] Das Wort Bücherverbrennung[2] sei gegenwärtig einer jenes traumatischen Begriffe, das unwillkürlich in die Zeit der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft 1933-1945 verortet wird. Diese Feststellung lasse zwei Grundgedanken zutage treten, so Th. Werner in seiner Untersuchung zu den Bücherverbrennungen im Mittelalter[3]: Entweder werde das gewaltsame Verbrennen von Büchern als Indiz für einen sich radikalisierenden Terror begriffen oder gelte als ein Akt, der auf historisch überlebte, voraufklärerische Entwicklungsphasen der Menschheit verweise. Das Thema hat desgleichen einen unmittelbaren Bezug zur Gegenwart, wie zeitgenössische Beispiele[4] belegen: Wo weltanschauliche und politische Konflikte bestehen, werden Schriften und Bücher verboten und verbrannt. Die physische Vernichtung von Büchern hatte 1933 bereits eine lange Tradition: Verbote von Schriften, ihre Beschlagnahmung und Verbrennung, wie die Bestrafung der Verfasser sind bereits aus dem 5. Jahrhundert v. Chr. überliefert.[5] Jede historische und gegenwärtige staatliche , religiöse oder völkische Gemeinschaft beruht auf Gesetzen, Wertesystemen oder Ideologien. Die schriftliche Fixierung verleiht ihren Inhalten eine relative Gültigkeit, vergrößert die Möglichkeiten der Verbreitung und intensiviert einen Sinn für Kontinuität und Tradition. Die Bedeutung des Buches als wichtigster Vermittler neuer religiöser und kultureller Erkenntnisse wuchs ab dem späten 5. Jahrhundert v. Chr. ausgehend von Athen, als ein ausgebildetes Buchwesen mit Bibliotheken und Buchhandel aufkam, das schließlich bereits im Hellenismus das gesamte geistige Leben prägte.[6] Die Zunahme schriftlicher Erzeugnisse, veröffentlichter Lehren und Meinungen und das daraus resultierende Konfliktfeld um Deutungshoheit legt nahe, dass ihre Konfiskation und willentliche Zerstörung als politische Zweckmäßigkeit [7] auf eine pluralistische Schriftproduktion folgte. Die literarische Zensur und Büchervernichtung betrafen nicht selten Autoren religiöser und politischer Minderheiten.[8] Historisch gesehen gehöre das Phänomen Bücherverbrennung zu der Gruppe bedeutender gesellschaftlicher Handlungen und Symbole, so Th. Lischeid[9]. Den wesentlichen Grund ihrer Wirkungsmacht bildete die pragmatische Institutionalisierung ihres Symbols im Rahmen staatlich-kirchlicher Herrschaftspraktiken. Im Allgemeinen sei davon auszugehen, so Lischeid weiter[10], dass in Theorie und Praxis der Vormoderne die Bücherverbrennung grundsätzlich als ein Positivsymbol, das heißt als ein legitimes und legales Machtmittel angesehen wurde. Erst unter dem Eindruck der Moderne habe diese Einschätzung eine entscheidende Veränderung erfahren. In Betrachtung aller historischen Beispiele von Bücherverbrennungen erscheine es durchaus erstaunlich, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema eine relative Seltenheit in den zeitgenössischen Quellen darstellt. Ähnlich stellte H. Rafetseder fest, dass sie bestenfalls die Rolle eines Kuriosums spielten, das wie ein Fremdkörper am Rande von Arbeiten über Strafrecht, Zensur und Buchwesen Erwähnung findet obwohl die Buchhinrichtungen für längere Zeit eine nicht zu unterschätzende Rolle im öffentlichen Leben vieler Orte Europas gespielt hätten.[11] Die Verbrennung von Büchern und Schriften als Symbolhandlung zielte darauf ab, eine öffentliche Inszenierung der Abgrenzung gegen abweichende Glaubensbekenntnisse, Lehrmeinungen und Weltanschauungen zu vollziehen.

Wie und wann jedoch vollzog sich der Wandel in der Bewertung der Verbrennung von Schriften? Die häufig zitierten und nahezu prophetisch anmutenden Verse Heinrich Heines aus dem Jahr 1823: „Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen“[12], legen nahe, dass nicht erst die Erfahrung der nationalsozialistischen Bücherverbrennungen des Jahres 1933 eine grundsätzlich kritische Haltung gegenüber dem Phänomen der Verbrennung von Schriften ergeben hat.

Das Thema des Referates Bücherverbrennung als Gegenstand öffentlicher und wissenschaftlicher Debatten der Frühen Neuzeit motivierte die Suche nach Beispielen der zeitgenössischen, kritischen Auseinandersetzung mit der Bücherverbrennung, insbesondere im Kontext der europäischen Aufklärung und im Spiegel einer der Öffentlichkeit grundsätzlich zugänglichen Debatte.

I.1. Christian Thomasius' Rechtsgegründeter Bericht

Die ursprünglich im Kontext des Seminares dargestellten Fallbeispiele der literarischen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Phänomen Bücherverbrennung in der Öffentlichkeit motivierten schließlich dazu, die Schrift des Frühaufklärers Christian Thomasius (1655-1728) mit dem Titel Attilae Friedrich Frommholds Rechtgegründeter Bericht/ Wie sich ein Ehrliebender Scribent zu verhalten habe/ wenn eine Auswärtige Herrschaft seine sonst approbirte Schrifften durch den Hencker verbrennen zu lassen/ von einigen Passionirten verleitet worden datiert in das Jahr 1691, zum Gegenstand der vorliegenden Untersuchung zu erheben. Die Bedeutung des Rechtsgegründeten Berichtes für die Beurteilung und die Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Verbrennung von Schriften verdeutlichte sich vor allem in den folgenden Jahrzehnten, in denen er wiederholt zitiert wurde. Unter dem Stichwort Verbrennung von Schriften durch den Hencker[13] findet zum Beispiel sich ein Eintrag im einflussreichen Zedlers Universal - Lexicon[14], der auf Thomasius' Schrift basiert.

Der Name Christian Thomasius ist unlösbar mit dem Beginn der Aufklärung in Deutschland verknüpft[15]: Sein Verständnis von Natur- und Staatsrecht beeinflusste insbesondere die Rechtslehre im späten 17. und im frühen 18. Jahrhundert. Die Bedeutung von Thomasius' Philosophie war vor allem gekennzeichnet durch den Nachweis von individuellen Rechten. Er gehöre, so P. Schröder[16], zu den ersten deutschen Denkern, die das Individuum überhaupt als genuinen Träger spezifisch menschlicher Rechte verstanden. Im Zentrum seiner Lehre stand eine praktisch orientierte Ausrichtung des rechtswissenschaftlichen Studiums. Vor allem das öffentliche Recht, die sogenannte Reichspublizistik, so N. Hammerstein[17], sollte auf eine historisch- empirische Grundlage gestellt werden. In seinem Rechtsgegründeten Bericht befasste sich Thomasius mit der Frage, in welchen Fällen es berechtigt sei, Schriften durch den Henker verbrennen zu lassen und welche moralisch-rechtlichen Konsequenzen sich für ihre Verfasser ergäben. Ursächlich für die schriftliche Auseinandersetzung mit dem Thema war die öffentliche Verbrennung von Thomasius' Schriften in Kopenhagen. Der dänische Hofprediger Hector Gottfried Masius hatte im März 1690 den Befehl zur Verbrennung seiner Schriften bei Christian V. im Verlauf erwirkt. Vorausgegangen war eine Kontroverse, die Ende des 17. Jahrhunderts, ausgelöst durch Samuel Pufendorfs Schrift De iure naturae et gentium libri octo aus dem Jahr 1672, um das säkularisierte Naturrecht geführt wurde.

Das Erkenntnisinteresse der Untersuchung besteht darin, anhand Thomasius' Rechtgegründeten Berichts zu bestimmen, wie das Phänomen der Verbrennung von Schriften im ausgehenden 17. Jahrhundert beurteilt wurde. Dabei stellt sich die Frage, welche geistesgeschichtlich relevanten Perspektiven innerhalb der Auseinandersetzung mit der Bücherverbrennung hervortreten.

Die vorliegende Arbeit erhebt zudem den Anspruch das Phänomen Bücherverbrennung als Gegenstand einer öffentlichen Debatte zu problematisieren: Der Frage, ob der Rechtsgegründete Bericht aus der Feder des Christian Thomasius als ein öffentlichkeitswirksamer Beitrag zu verstehen sein könnte, soll zunächst in einer grundsätzlichen Bestimmung des Begriffes Öffentlichkeit im Kontext des ausgehenden 17. Jahrhunderts nachgegangen werden. Der Entstehungskontext der Quelle und ihre Einordnung in einen öffentlichen Diskurs, sowie ihre Deutung und Bedeutung vor dem zeitgenössischen Hintergrund, sind Gegenstand des Kapitels II. In Kapitel III. sollen schließlich die Ergebnisse der Analyse anhand der im Zentrum der Arbeit stehenden These überprüft werden: In der vorliegenden Quelle lässt sich ein Wandel des Rechtsverständnis' ausmachen, der sowohl für die Bewertung der Bücherverbrennung als auch für für die Verfasser verbrannter Schriften relevant war. Dieser Bedeutungswandel ist fundamental, weil er moralische und rechtliche Grundsätze begründete, die in der Öffentlichkeit kommuniziert wurden.

[...]


[1] Diesen Umstand belegt die Vielzahl fachlicher und außer-fachlicher Veröffentlichungen, Essays, Ansprachen, Kommentare und publiziertes Gedenken zu den Bücherverbrennungen des Jahres 1933, vgl. Bibliographien u.a. bei Julius H. Schoeps/ Werner Tress (Hrsg.), Verfemt und Verboten. Vorgeschichte und Folgen der Bücherverbrennungen 1933, Hildesheim 2010; Julius H. Schoeps (Hrsg.), Orte der Bücherverbrennungen in Deutschland 1933, Hildesheim 2008; Theodor Verweyen, Bücherverbrennungen. Eine Vorlesung aus Anlass der „Aktion wider den deutschen Geist“, Heidelberg 2000.

[2] Herrmann Rafetseder befasste sich in seiner Monographie Bücherverbrennungen. Die öffentliche Hinrichtung von historischen Schriften im Wandel, Wien 1988 mit der Verwendung des Begriffs Bücherverbrennung in historischen Quellen und Forschungsliteratur, sowie in Enzyklopädien und Wörterbüchern (S. 15ff). Er stellte fest, dass Bücherverbrennung als Stichwort in deutschsprachigen Werken erst seit Mitte der 60er Jahre kontinuierlich als Bezeichnung für die Verbrennung von Schriften im Kontext eines demonstrativ öffentlichen Aktes verwendet wurde. Die Verwendung des Begriffs Bücherverbrennung sei, so Rafetseder, oftmals ungenau, da sie nur ein geringes Maß an gesichertem Sachverhalt vermitteln könne. Bücherverbrennung soll in der vorliegenden Arbeit als Begriff für das Phänomen der öffentlichen Verbrennung von Schriften verwendet werden.

[3] Thomas Werner, Den Irrtum liquidieren. Bücherverbrennungen im Mittelalter, Göttingen 2007, S.15f.

[4] So wurden im Mai 2006 Ausgaben des Tagebuchs der Anne Frank während einer Sonnenwendfeier in Sachsen Anhalt verbrannt. Zuletzt kam es im Februar dieses Jahres zu blutigen Auseinandersetzungen, nachdem bekannt wurde, dass im Nato-Stützpunkt Bagram religiöse Schriften, unter anderen der Koran, in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt wurden.

[5] Ulrich Eisenhardt, Die kaiserliche Aufsicht über Buchdruck, Buchhandel und Presse im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (1496 - 1806). Ein Beitrag zur Geschichte der Bücher und Pressezensur, Karlsruhe 1970, S. 4. Auch Hermann Rafetseder verweist in Bücherverbrennungen (1988) auf den Fall des Philosophen Protagoras. Seine verurteilten Schriften sollen 411 vor Chr. inmitten der Volksversammlung verbrannt worden sein (S.132f); Hans Hillerbrand fasst in seinem Beitrag Verbrannte Bücher, verbrannte Menschen. Über die Macht und Ohnmacht der Ideen, in: Verfemt und Verboten (2010) zusammen: „Schon im vorchristlichen Altertum und in fernen Kulturen wurden Bücher verbrannt, so in Athen und Rom, in China und Ägypten. Damit soll gleich am Anfang gesagt sein, dass die Unterdrückung unliebsamer Ideen durch Verbrennen von Büchern keineswegs einen europäischen oder gar christlichen Sonderweg darstellt, sondern weithin (auch in der nachchristlichen Moderne) praktiziert wurde.“ (S.15.)

[6] Wolfgang Speyer, Büchervernichtung und Zensur des Geistes bei Heiden, Juden und Christen, Stuttgart 1981, S. 2f.

[7] Ebd., S. 2f

[8] H. Rafetseder und W. Speyer benennen Fallbeispiele historischer Büchervernichtungen: So sollen unter Tiberius und Augustus wiederholt republikanisch gesinnte Schriften des Titius Labienus und Cassius Severus verbrannt worden sein. In Palästina lassen die Römer zur Zeit Hadrians und Domitians sogar Schriften zusammen mit Menschen öffentlich verbrennen. Diokletian und Maximianus befahlen 303 die Vernichtung christlicher Schriften. Nach der Einführung des Christentums unter Konstantin wurde mit dem Beschluss des Konzils von Nicea die Verbrennung arianischer Schriften angeordnet, 435 wurde die öffentliche Vernichtung häretischer Schriften in einem Gesetz befohlen, das über den Codex Theodosianus auch im Codex Justinianus Aufnahme fand. Im christlichen Mittelalter wurden wiederholt die Schriften der Juden, vornehmlich der Talmud verbrannt. David H. Price befasste sich in seiner Monographie Johannes Reuchlin and the Campaign to Destroy Jewish Books, Oxford 2011 mit der Initiative des Konvertiten Johannes Pfefferkorn den Befehl zur Verbrennung von Büchern der jüdischen Lehre und Religionspraxis durch Maximilian I. zu erwirken. Er verfolgte das Ziel, die Existenz des jüdischen Glaubens im Heiligen Römischen Reich durch Konversion und die Zerstörung der Schriften zu zerstören. Price zitiert hierbei ein Rundschreiben Maximilians, aus welchem hervorgeht, dass Maximilian I. die Verbrennung der liturgischen Schriften, der Gebetsbücher und des Talmuds authorisierte.

[9] Thomas Lischeid, Symbolische Politik. Das Ereignis der NS-Bücherverbrennung im Kontext seiner Diskursgeschichte, Heidelberg 2001 , S . 43

[10] Lischeid, Symbolische Politik, S. 45

[11] Rafetseder, Bücherverbrennungen, S. 9, 13

[12] Heinrich Heine, Almansor. Eine Tragödie, in: Heinrich Heine, Sämtliche Werke, Bd. I, Leipzig 1911, 314

[13] Verbrennung der Schriften durch den Henker, in: Johann Heinrich Zedlers Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Bd. 47, S.0135, Spalte 244f .

[14] Johann Heinrich Zedler, Grosses Universal - Lexicon aller Wissenschaften und Künste, Welche bißhero durch menschlichen Verstand und Witz erfunden und verbessert wurden (...), 68 Bände, Halle/ Leipzig 1731/32-1754. Die gegenwärtige Anerkennung Zedlers Universal-Lexicons als bedeutende Wissensenzyklopädie des 18. Jahrhunderts drückt sich in zahlreichen fotomechanischen Nachdrucken, Mikrofiche-Ausgaben und der Digitalisierung des Werkes an der Bayerischen Staatsbibliothek unter http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/zedler/ aus. Mit fast 289 000 Artikeln und knapp 300 000 Verweisen zählt das Universal - Lexicon zu den größten Projekten der Wissenskompilation in der Frühen Neuzeit; vgl. Ulrich Johannes Schneider (Hrsg.) , Seine Welt wissen. Enzyklopädien in der Frühen Neuzeit, Darmstadt 2006, S. 58. In 64 Bänden wurde bis 1750 das Alphabet aller erklärungsbedürftigen Begriffe und Wendungen abgedeckt. Die Titelseite listet 33 Wissensbereiche auf, die grob in drei Gebiete eingeteilt werden können: Biographie, Geographie und Fachwissen. Die Aufgabe, die Zedler in seinem Werk erkannt hat, mag darin bestanden haben, das zeitgenössisch gegenwärtige Wissen in einem Werk zu vereinen. Zu diesem Zweck wurden in dem Kompendium Texte aus vielen Lexika und anderen Druckwerken gesammelt. Zur Charakterisierung des Universal - Lexicons schrieb H.G. Göpfert: „Sucht man nach einer ersten, andeutenden Bezeichnung für dieses Lexikon, so könnte man sagen, dass es drei Typen in sich vereinigt: es ist einmal weithin ein Wörterbuch, sodann ein universales Sach-, Begriffs- und Personenlexikon, aber drittens auch eine Art Fachlehrbuch. […] In allen Bereichen spiegle sich“, so Göpfert weiter, „die heraufkommende Zeit des praktischen Handelns, des Nützlichkeitsdenkens und der naturwissenschaftlichen Fortschritte“, Herbert G. Göpfert, Vom Autor zum Leser. Beiträge zur Geschichte des Buchwesens, München/Wien 1977, S.71

[15] Friedrich Vollhardt, „ Die Finsternüß ist nunmehro verbey“. Begründung und Selbstverständnis der Aufklärung im Werk von Christian Thomasius, in: Friedrich Vollhardt (Hrsg.) , Christian Thomasius (1655-1728). Neue Forschung im Kontext der Frühaufklärung, Tübingen 1997, S. 3

[16] Peter Schröder, Thomasius, Hamburg 1999, S.9

[17] N. Hammerstein, Jus und Historie. Ein Beitrag zum historischen Denken an deutschen Universitäten im späten 17. und frühen 18. Jahrhundert, Göttingen 1972, S. 43f.

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Detalles

Título
Christian Thomasius' Rechtgegründeter Bericht
Subtítulo
Eine Untersuchung zu Bücherverbrennungen in den öffentlichen und wissenschaftlichen Debatten in der Frühen Neuzeit
Universidad
Free University of Berlin  (Friedrich Meinecke Institut)
Curso
HS Fahrenheit 451. Bücherverbrennung in der Geschichte.
Calificación
0,5
Autor
Año
2012
Páginas
28
No. de catálogo
V208939
ISBN (Ebook)
9783656363545
ISBN (Libro)
9783656363989
Tamaño de fichero
592 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
christian, thomasius, rechtgegründeter, bericht, eine, untersuchung, bücherverbrennungen, debatten, frühen, neuzeit
Citar trabajo
Saskia Klemp (Autor), 2012, Christian Thomasius' Rechtgegründeter Bericht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208939

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Título: Christian Thomasius' Rechtgegründeter Bericht



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