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Die Entwicklung des Markenrechts in Deutschland seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871

Titre: Die Entwicklung des Markenrechts in Deutschland seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2008 , 33 Pages , Note: 14 Punkte (gut)

Autor:in: Andreas Kiontke (Auteur)

Droit - Philosophie, Sociologie et Histoire du Droit
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„Das allgemeine Phänomen, das Seine zu bezeichnen, markieren zu wollen, liegt aller Wahrscheinlichkeit nach in unserer ersten Natur.“ Bereits ab dem Ende des 1. Jhd. n.Chr. finden sich bei Tacitus und Plutarch Anmerkungen und Hinweise auf die Verwendung von (geschäftlichen) Kennzeichen. Die Fabrikzeichen der altchinesischen Porzellanmanufakturen belegen diesen Befund ebenso wie die schon weit vor dem Mittelalter in deutschen Landen verwendeten Haus- und Hofmarken. Dieses menschliche Kennzeichnungsbedürfnis bildet den Keim für die Versuche, diesem Bedürfnis einen rechtlichen Rahmen zu geben – mit anderen Worten: ein systematisches Kennzeichen- bzw. Markenrecht zu schaffen.

Die vorliegende Arbeit beleuchtet die entsprechenden, für das deutsche Staatsgebiet einheitlich unternommenen, Versuche und beschränkt sich so auf den Zeitraum ab Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871.

Die Entwicklung des Markenwesens in Deutschland vollzog sich im betrachteten Zeitraum seit der Reichsgründung in Etappen, an deren Ende jeweils eine Neuordnung des Markenrechts durch ein grundlegendes Gesetzeswerk stand. Diese Etappen geben der vorliegenden, chronologisch aufgebauten Arbeit ihren äußeren Rahmen.

Im Ersten Teil wird der Weg zum Markenschutzgesetz von 1874 behandelt, gefolgt von den Ausführungen zu jener Periode, an deren Ende das Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen von 1894 stand, im Zweiten Teil. Aufbauend auf diesen richtungsweisenden Kodifikationen, steht die Etappe im Umfeld des Warenzeichengesetzes von 1936 im Mittelpunkt des Dritten Teils. Dabei werden auch die bedeutenden, allerdings jeweils nur auf Teilaspekte beschränkten Änderungen des WZG in 1967, 1979 und 1992 behandelt, bevor im Vierten Teil das 1995 in Kraft getretene und im Wesentlichen auch noch aktuell geltende Markengesetz betrachtet wird. Im abschließenden Fünften Teil wird die Entwicklung des Markenrechts in Deutschland zusammengefasst und gewürdigt.

Um dem beschränkten Umfang einer Seminararbeit gerecht zu werden, müssen die Ausführungen auf die wesentlichen Charakteristika der jeweiligen Entwicklungsetappen in ihrem wirtschaftlichen und politischen Gesamtzusammenhang beschränkt bleiben. Die Kenntnis der Grundstrukturen und Begriffe des (geltenden) Markenrechts wird dabei vorausgesetzt. Ferner müssen die Entwicklungen des Zeichenrechts außerhalb Deutschlands ebenso unberücksichtigt bleiben wie jene in der DDR.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

A. Gegenstand und Ziel der Arbeit

B. Gang der Untersuchung

C. Warenzeichen, Marke, Kennzeichen – Erläuterung zur Begriffsverwendung

Erster Teil – Das „Gesetz über Markenschutz“ (MSchG) vom 30. November 1874

A. Überblick über die gesetzliche Regelung

B. Gesetzgebungsgeschichte und historische Einordnung

I. Gewerbefreiheit contra Markenschutz

II. Tendenzwende pro Markenschutz

Zweiter Teil – Das „Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen“ (WBG) vom 12. Mai 1894

A. Ursachen für die Novellierung des Markenrechts

B. Überblick über die gesetzliche Regelung

I. Erweiterung des Schutzes in sachlicher und personeller Hinsicht

II. Aufgabe des reinen Anmeldesystems und Zentralisierung des Zeichenwesens beim (neu geschaffenen) Patentamt

III. Einführung des (strafrechtlichen) Ausstattungsschutzes

IV. Einführung des Verbandszeichens (1913)

Dritter Teil – Das „Warenzeichengesetz“ (WZG) vom 5. Mai 1936 und seine Änderungen bis 1994

A. Vorgeschichte

B. Überblick über die gesetzliche Regelung

I. Änderungen im Bereich der absoluten Eintragungshindernisse

II. Aufweichung der Akzessorietät des Markenrechts

III. Einführung des (zivilrechtlichen) Ausstattungsschutzes

IV. Weitere Änderungen

V. Einschub: Nationalsozialistische Ideologie im Markenrecht

C. Überblick über die weitere Entwicklung bis 1994

I. Die Kriegs- und Nachkriegszeit

II. Einführung des Benutzungszwanges (1967)

III. Einführung der Dienstleistungsmarken (1979)

IV. Weitgehende Abkehr vom Akzessorietätsprinzip (1992)

Vierter Teil – Das „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (MarkenG) vom 25. Oktober 1994

A. Vorgeschichte

B. Überblick über die gesetzliche Regelung

I. Abkehr vom Begriff „Warenzeichen“

II. Aufgabe des strengen Eintragungsprinzips und Änderung des Eintragungsverfahrens

III. Öffnung des Kreises schutzfähiger Zeichen

IV. Vollumfängliche Abkehr vom Akzessorietätsprinzip

V. Eingliederung des Schutzes bekannter Marken

VI. Regelung der Markenlizenz

VII. Regelung der Unanfechtbarkeit der Marken

Fünfter Teil – Zusammenfassung und Stellungnahme

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung des Markenrechts in Deutschland von der Reichsgründung 1871 bis zum Inkrafttreten des Markengesetzes 1994. Das primäre Ziel ist es, die Etappen der gesetzlichen Neuordnungen im Kontext der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen darzustellen.

  • Entwicklung des gesetzlichen Schutzes von Markenschutzgesetzen bis zum modernen Markengesetz.
  • Bedeutung der Abkehr vom Akzessorietätsprinzip im Markenrecht.
  • Die Rolle von Wirtschaftsinteressen und politischen Krisen bei der Markenrechtsgesetzgebung.
  • Einführung und Entwicklung von Spezialregelungen wie Benutzungszwang, Dienstleistungsmarken und Ausstattungsschutz.
  • Kritische Würdigung der Zurückhaltung des deutschen Gesetzgebers im internationalen Vergleich.

Auszug aus dem Buch

B. Gesetzgebungsgeschichte und historische Einordnung

Obwohl heute die Notwendigkeit eines Schutzes von Marken als unverzichtbarer Teil einer funktionierenden Wirtschafts- und Wettbewerbsordnung selbstverständlich erscheint, konnte sich diese „Einsicht“ lange Zeit nicht durchsetzen. Die weitreichenden Bedenken, die den Befürwortern eines einheitlichen und breiten Markenschutzes entgegen gehalten wurden, standen lange Zeit einer ersten reichseinheitlichen gesetzlichen Regelung des Markenrechts entgegen. Noch 1871 hielt man die Begünstigung eines Markeninhabers durch ein gegen Dritte gerichtetes und staatlich gewährtes Ausschließlichkeitsrecht an einem Warenzeichen für eine „Belästigung des freien Verkehrs“ – oder moderater formuliert – immerhin für einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die (damals noch als unantastbar geltende) Gewerbefreiheit. Die Gewerbetreibenden seien hinreichend durch den bestehenden (strafrechtlichen) Schutz für ihren Namen und ihre Firma geschützt, zumal die Verwendung eben von eigenem Namen oder eigener Firma ohnehin die „natürliche“ und einfachste Form der Warenkennzeichnung sei. Es wurde sogar das Interesse der Konsumenten an einer leicht verständlichen Warenkennzeichnung, welche eben nur bei Verwendung von Name oder Firma gewährleistet ist, als „Argument“ bemüht um die Notwendigkeit eines Markenschutzes zu torpedieren. Schlussendlich betrachtete man die Einführung eines Markenschutzes wegen der für jedes Zeichen durchzuführenden Eintragungsprüfung sowie der Notwendigkeit der Schaffung und Verwaltung eines zentralisierten Zeichenregisters schlichtweg als praktisch unmöglich und unfinanzierbar.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Definition der zentralen Begriffe und Einbettung des Markenrechts in den historischen Rahmen seit 1871.

Erster Teil – Das „Gesetz über Markenschutz“ (MSchG) vom 30. November 1874: Beleuchtung der Geburtsstunde des modernen deutschen Markenrechts unter dem Aspekt der damaligen Gewerbefreiheitsdiskussion.

Zweiter Teil – Das „Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen“ (WBG) vom 12. Mai 1894: Analyse der Reform, die durch die Mängel des MSchG notwendig wurde und das Patentamt zentralisierte.

Dritter Teil – Das „Warenzeichengesetz“ (WZG) vom 5. Mai 1936 und seine Änderungen bis 1994: Betrachtung der Weiterentwicklung des Rechts, inklusive der schwierigen Kriegszeit und der späteren Ergänzungen wie dem Benutzungszwang.

Vierter Teil – Das „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (MarkenG) vom 25. Oktober 1994: Untersuchung der großen Markenrechtsreform, die das deutsche Recht modernisierte und international harmonisierte.

Fünfter Teil – Zusammenfassung und Stellungnahme: Abschließende Würdigung der Entwicklung sowie Kritik an der oftmals zurückhaltenden deutschen Gesetzgebungspraxis.

Schlüsselwörter

Markenrecht, Warenzeichengesetz, Markengesetz, Gewerblicher Rechtsschutz, Akzessorietätsprinzip, Kennzeichenrecht, Patentamt, Ausstattungsschutz, Dienstleistungsmarken, Rechtsgeschichte, Deutschland, Benutzungszwang, Warenbezeichnungen, Markenlizenz, Wettbewerbsordnung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der chronologischen Entwicklung des deutschen Markenrechts seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 bis zum Inkrafttreten des Markengesetzes 1994.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Entwicklung der gesetzlichen Markenschutzmodelle, die Herausforderungen durch den technologischen und wirtschaftlichen Wandel sowie der Übergang von einem rein strafrechtlichen zu einem zivilrechtlichen Schutzkonzept.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, die Entwicklungsetappen der Markenrechtskodifikationen aufzuzeigen und zu analysieren, wie der Gesetzgeber auf wirtschaftliche und politische Erfordernisse reagierte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, historischen Gesetzesbegründungen und relevanter juristischer Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in vier Teile, die jeweils ein spezifisches Gesetz (MSchG 1874, WBG 1894, WZG 1936 und MarkenG 1994) und dessen historische Hintergründe, Mängel und Neuerungen detailliert untersuchen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Markenrecht, Warenzeichengesetz, Akzessorietätsprinzip, Kennzeichenrecht und die historische Entwicklung des Schutzes geistigen Eigentums.

Wie wurde das Markenrecht in der Zeit des Nationalsozialismus beeinflusst?

Der Text stellt fest, dass das Markenrecht missbraucht wurde, um "jüdische Warenzeichen" aus der Wirtschaft zu verdrängen, indem jüdischen Inhabern die Gewerbeausübung verboten wurde.

Was war der Grund für die Reform 1994?

Die Reform war notwendig, um das deutsche Markenrecht zu konsolidieren und an die europäischen Vorgaben, wie die Markenrechtsrichtlinie und die Gemeinschaftsmarkenverordnung, anzupassen.

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Résumé des informations

Titre
Die Entwicklung des Markenrechts in Deutschland seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871
Université
University of Würzburg
Note
14 Punkte (gut)
Auteur
Andreas Kiontke (Auteur)
Année de publication
2008
Pages
33
N° de catalogue
V209142
ISBN (ebook)
9783656365693
ISBN (Livre)
9783656366430
Langue
allemand
mots-clé
Markenrecht Rechtsgeschichte Geschichte Kennzeichen Warenzeichen
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Andreas Kiontke (Auteur), 2008, Die Entwicklung des Markenrechts in Deutschland seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209142
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Extrait de  33  pages
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