"... wenn ich gekonnt hätte, hätte ich lieber gekifft!" Potential des narrativen Interviews und ero-epischen Gesprächs mit Konsumenten von Legal Highs


Tesis (Bachelor), 2012

82 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen
2.1 Konsum und Sucht
2.1.1 Der Begriff „Droge“ in Hinsicht des Lebensstils
2.1.2 Suchtverständnis
2.1.3 Phasen der Sucht
2.2. „Legal Highs“
2.2.1 Arten
2.2.1.1 „Research Chemicals“
2.2.1.2 Räuchermischungen
2.2.2 Rechtliche Lage
2.2.3 Verbreitung

3. Methode der Erhebung
3.1 Das „narrative Interview“
3.2 Das „ero-epische Gespräch“
3.3 Die Kombination

4. Forschungsteil
4.1 Interviewsetting
4.2 Interviewdurchführung
4.3 Datenauswertung
4.3.1 Aufbereitung des Materials
4.3.2 Auswertungsverfahren - rekonstruktive Fallanalyse
4.4 Rekonstruierung und Auswertung der Biografie
4.4.1 Portrait-Kapitel
4.4.2 Relevanz für die Fallarbeit
4.4.3 Erkenntnisse zu den „Legal Highs“
4.5 Methodenreflexion

5. Abschließende Betrachtung

6. Quellenverzeichnis

7. Anhang

1. Einleitung

Sowohl der Konsum, als auch das Verbot von bewusstseins- und emotionsverändernden Substanzen sind so alt wie die Menschheit selbst und kommen in fast allen Kulturen vor. Die meisten Drogen hierzulande sind illegal. Erst in den letzten fünf Jahren erschien eine neue „legale“ Droge auf dem Markt, die sich Dank der Neuen Medien in der Drogenszene rasch verbreitete. Jugendliche schnupfen Badesalze oder rauchen Räucherware, die eigent- lich für einen verbesserten Raumduft sorgen soll. Man spricht von sogenannten „Legal Highs“, also Berauschungsmittel, die auf legalem Wege zu beschaffen sind. (vgl. BUNDESKRIMINALAMT, 2010)

Mein Forschungsinteresse erhielt ich durch ein Gespräch eines Mitarbeiters der Nürnberger Drogenberatungsstelle MUDRA. Er informierte mich über die ernstzunehmende Problema- tik der „Legal Highs“ und darüber, dass die Zahl der Konsumenten stetig ansteigt. Auf- grund der Aktualität existieren noch wenig Literatur und Studien darüber. Da eine weitere Aufklärung dringend notwendig ist, entschied ich mich, Interviews mit Konsumenten von „Legal Highs“ durchzuführen.

Ich wählte eine Methode der qualitativen Befragung und wagte ein Experiment, nämlich die Kombination zweier Interviewtechniken, dem „narrativen Interview“ und dem „ero- epischen Gespräch“. Dadurch sollen Hintergrundinformationen zum Vorschein kommen, die durch die Anwendung von nur einer der beiden Methoden oft verdeckt bleiben würden. Ich möchte die Sicht des Subjekts von innen heraus verstehen und seine Biografie rekon- struieren und analysieren.

Meine Ziele sind, die Untersuchungspersonen zur ausführlichen Darstellung ihrer ganz persönlichen Lebensgeschichte zu bringen, gleichzeitig deren Erfahrungen und lebensweltlichen Hintergründe zu verstehen und zusätzlich mehr von der subjektiven Wahrnehmung und Wirkungsweise von „Legal Highs“ zu erfahren. Ich möchte in dieser Arbeit anhand eines Falls darstellen, welche Informationen aus den Interviews herauszufinden sind, wie man in der Sozialen Arbeit weiter verfahren kann und wie sinnvoll die Methodenkombination in der Fallarbeit im Bereich der Drogenarbeit ist.

Wir sprechen von Fallarbeit, wenn wir uns eines Klienten annehmen und Fallberichte dazu schreiben und analysieren. Die Soziale Arbeit als Profession ist durch einen Fallbezug ge- kennzeichnet. Dabei können Einzelpersonen, Gruppen oder auch Organisationen zu Fällen gemacht werden. Fallarbeit ist eine zentrale Aufgabe und eine Herausforderung für die Soziale Arbeit. (vgl. BRAUN, GRAßHOFF, SCHWEPPE, 2011, S. 9) Quellenangaben, Abbildungen sowie Zitate sind nach den „Richtlinien zur Manuskriptge- staltung“ der DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR PSYCHOLOGIE (2007) gestaltet.

2. Grundlagen

Für den Forschungsteil meiner Arbeit sind zunächst die Grundlagen der Themen „Kon- sum“, „Sucht“ und „Legal Highs“ relevant, die im folgenden Kapitel dargestellt werden.

2.1 Konsum und Sucht

Laut BÖLLINGER, STÖVE, FIETZEK (1995) gibt es den Konsum von Berauschungsmit- teln schon seit tausenden von Jahren. Der Opiatgebrauch wurde z. B. bereits ca. 3.000 v. Chr. auf Keilschrift-Tontafeln dokumentiert, wo vom „Glück des Schlafmohns“ die Rede war. Über die Motive kann nur spekuliert werden. „Es mag das Hochgefühl kultisch- religiöser Entrückung gewesen sein oder eine Ich-Verwirklichung im Sinne eines Daseins, welches von den harten Realitäten des Alltags abhebt“ (BÖLLINGER et al., 1995, S. 22). Manche „Drogen“ kann man bestimmten Kulturkreisen oder Regionen zuordnen, z. B. Koka-Blätter Südamerika oder Cannabis Indien. Handel, Tourismus, Politik, soziale Be- wegungen und Kriege haben dafür gesorgt, dass die verschiedenen Substanzen mitwander- ten und der kulturspezifische Gebrauch nicht mehr zugeordnet werden konnte. (vgl. BÖL- LINGER et al., 1995, S. 22-23)

2.1.1 Der Begriff „Droge“ in Hinsicht des Lebensstils

Peter DEGWITZ gibt einen Überblick über den Drogenkonsum hinsichtlich des Lebens stils. Den Begriff „Droge“ beschreibt er als einen Oberbegriff von psychoaktiven oder psychotropen Substanzen, der sowohl Stoffe wie Koffein, Nikotin und Alkohol mit einschließt, als auch Schlaf-, Beruhigungsmittel, Opiate, Cannabis, Kokain und Amphetamne. Psychoaktiv oder psychotrop deshalb, da die „Drogen“ auf das Zentralnervensystem wirken und in der Lage sind, die Befindlichkeit, das Bewusstsein und/oder das Verhalten eines Menschen zu verändern. Drogenkonsum reicht hier also vom morgendlichen Kaffee- trinker, bis hin zum heroinkonsumierenden Junkie. Die jeweiligen „Drogen“ haben unter- schiedliche Wirkungen und können Halluzinationen, Störungen der Motorik und Wahr- nehmungs- und Verhaltensänderungen verursachen. (vgl. DEGWITZ, 2002, S. 21-22)

Das Erleben und die Konsummotivation beschreibt er wie folgt:

Drogen werden genommen, weil sie den Raum öffnen für geänderte psychische Verarbeitung, für subjektives Erleben. Was und wie es erlebt wird, ist kulturell bzw. subkulturell geprägt. [...] Insofern ist Drogenkonsum ein Aspekt von Lebensstil. [...] Konsum erfüllt hierbei seine lindernde, entspannende, verdrängende, aktivierende oder kommunikative Funktion. (DEGWITZ, 2002, S. 21)

2.1.2 Suchtverständnis

„Sucht ist das Verlangen nach der bestimmten Wirkung einer Droge (vor allem berauschende Wirkung) bei Inkaufnahme negativer Folgen der Einnahme“ (KAZIN, WITTMANN, 2007, S. 63, zitiert nach Soyka, 2003).

1968 definierte das Bundessozialgericht in Deutschland die „Sucht“ im sozialrechtlichen Sinne als Krankheit. Im Mittelpunkt steht die zwanghafte Abhängigkeit von dem Suchtmit- tel, die sich über einen längeren Zeitraum entwickelt. Der Begriff „Sucht“ wurde kurze Zeit später von der WHO1 durch das Wort „Abhängigkeit“ ersetzt. (vgl. KAZIN et al., 2007, S. 63)

Man unterscheidet zwischen psychischer (starkes Verlangen nach wiederholten Konsum) und physischer Abhängigkeit (Entzugserscheinungen nach Absetzen der Substanz). Im ICD-102 ist die „Drogensucht“ als „psychische und Verhaltensstörungen“ beschrieben, die durch „psychotrope Substanzen“ (F10-F19) ausgelöst werden. Die verursachenden Sub- stanzen werden durch die dritte Stelle kodiert. Der ICD-10 legt neun Stoffgruppen fest, durch die Störungen entstehen können (F10- F18). Als zehnten Punkt (F19) werden Stö- rungen durch multiplen Substanzgebrauch deklariert, wenn verschiedene Substanzen ver- mischt konsumiert und nicht getrennt werden können. Die Stoffgruppenunterteilung ist wie folgt: F10 Alkohol - F11 Opioide - F12 Cannabinoide - F13 Sedativa oder Hypnotika - F14 Kokain - F15 sonstige Stimulantien, einschließlich Koffein - F16 Halluzinogene - F17 Tabak - F18 flüchtige Lösungsmittel - F19 multipler Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen. (vgl. DIMDI, 2011, S. 272, 274)

Die klinischen Erscheinungsbilder werden durch die vierte Stelle kodiert, die nach Bedarf allen psychotropen Substanzen zugeordnet werden können. Da für meine Arbeit die ersten vier Kategorien relevant sind, zitiere ich diese ausführlich aus dem ICD-10 der WHO:

Akute Intoxikation (F1x.0)

Ein Zustandsbild nach Aufnahme einer psychotropen Substanz mit Störungen von Be- wußtseinslage, kognitiven Fähigkeiten, Wahrnehmung, Affekt und Verhalten oder an- derer psychophysiologischer Funktionen und Reaktionen. Die Störungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den akuten pharmakologischen Wirkungen der Sub- stanz und nehmen bis zur vollständigen Wiederherstellung mit der Zeit ab [...] Pathologischer Rausch [...]

Trance und Besessenheitszustände bei Intoxikation mit psychotropen Substanzen "Horrortrip" (Angstreise) bei halluzinogenen Substanzen

Schädlicher Gebrauch (F1x.1)

Konsum psychotroper Substanzen, der zu Gesundheitsschädigung führt. Diese kann als körperliche Störung auftreten, etwa in Form einer Hepatitis nach Selbstinjektion der Substanz oder als psychische Störung z.B. als depressive Episode durch massiven Alkoholkonsum. Mißbrauch psychotroper Substanzen.

Abhängigkeitssyndrom (F1x.2)

Eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln. Typischerweise besteht ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen. Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben. Es entwickelt sich eine Toleranzerhöhung und manchmal ein körperliches Entzugssyndrom.

Das Abhängigkeitssyndrom kann sich auf einen einzelnen Stoff beziehen (z.B. Tabak, Alkohol oder Diazepam), auf eine Substanzgruppe (z.B. opiatähnliche Substanzen), oder auch auf ein weites Spektrum pharmakologisch unterschiedlicher Substanzen. [...]

Entzugssyndrom (F1x.3)

Es handelt sich um eine Gruppe von Symptomen unterschiedlicher Zusammensetzung und Schwere nach absolutem oder relativem Entzug einer psychotropen Substanz, die anhaltend konsumiert worden ist. Beginn und Verlauf des Entzugssyndroms sind zeit- lich begrenzt und abhängig von der Substanzart und der Dosis, die unmittelbar vor der Beendigung oder Reduktion des Konsums verwendet worden ist. [...] (DIMDI, 2011, S. 272-273)

Die weiteren Kategorien (F1x.4 - F1x.9) sind dem ICD-10 zu entnehmen. (vgl. DIMDI, 2011, S. 273-274)

2.1.3 Phasen der Sucht

WOLFFGRAMM zeigt in seinem Artikel „Die Bedeutung der Grundlagenforschung für die Behandlung von Abhängigen“ auf, dass man eine Suchterkrankung in drei Phasen glie- dern kann. In den „kontrollierten Konsum“, bei dem man den ersten Kontakt mit einem Suchtmittel und dadurch ein positives Erleben hat, der „Übergangsphase“, in der man sich an das Suchtverhalten gewöhnt und weder aussteigen kann, noch will und die „Abhängig- keitsphase“, welche gegeben ist, wenn es kein zurück mehr gibt. Man hat den absoluten Kontrollverlust, gekoppelt an das Suchtgedächtnis und die Entzugssymptome. (vgl. WOLFFGRAMM, 1996, S. 7-10)

2.2. „Legal Highs“

Die Internetseite MINDZONE, die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit unterstützt und finanziert wird, beschreibt „Legal Highs“ als neue, psychoaktiv wirksame Produkte, die von der Drogengesetzgebung noch nicht erfasst sind und bisher nicht richtig eingeordnet werden können. Sie enthalten synthetisch wirksame Substanzen, wie z. B. synthetische Cathinone oder synthetische Cannabinoide. Durch diese Substanzen versucht man in erster Linie bestehende Gesetze zu umgehen und viel Geld zu verdienen. Der Konsument hat aufgrund des Namens „Legal Highs“ den Eindruck, dass es sich um ein legales Rauschmittel handelt und wiegt sich daher in Sicherheit. Tatsächlich aber sagt dies nichts über die Gefährlichkeit der Substanzen aus. „Legal Highs“ sind meist in ju- gendlicher Aufmachung als Fertigprodukte erhältlich. Die genauen Inhalte sind nicht auf den Verpackungen aufgeführt und es gibt keine Qualitätskontrollen, daher kann man nie sagen, was sich genau in der Packung befindet. (vgl. MINDZONE, 24.11.2011 A)

2.2.1 Arten

„Legal Highs“ werden in den verschiedensten Formen und nicht selten als getarnte Produkte angeboten. Am häufigsten verbreitet sind „Legal Highs“ in Form von Badesalzen, Raumlufterfrischern, Pflanzendüngern oder Räucherwaren. Meist werden diese Produkte als rein pflanzliche Mixturen angeboten, enthalten aber in der Regel psychoaktive oder ähnlich wirkende chemische Wirkstoffe, die auf den Verpackungen nicht ausgewiesen werden. (vgl. JELLINGHAUS, 2011, S. 30)

Trotz der Warnhinweise des Konsums werden die Produkte zu Rauschzwecken geraucht, geschluckt oder geschnupft. (vgl. MINDZONE, 24.11.2011 A)

„Legal Highs“ werden hauptsächlich unterteilt in „Research Chemicals“ und „Räuchermischungen“.

2.2.1.1 „Research Chemicals“

„Research Chemicals“ lösen die früheren „Designerdrogen3 “ ab und der Trend geht in Richtung der neuen synthetischen Drogen. Sie sind großteils noch legal erhältlich und sind „chemisch psychoaktive Substanzen, deren molekulare Struktur Variationen von vorhan- denen (meist illegalen) Substanzen sind oder völlig neue chemische Strukturen darstellen, deren Wirkung aber bestehenden Substanzen gleicht“ (MINDZONE, 24.11.2011 B). Die chemischen Substanzen werden also mit der Absicht „designt“, ein Rauschmittel zu erhalten. Es handelt sich häufig um chemische Variationen der Cathinon-Gruppe (Cathinon ist der psychoaktiv stimulierende Wirkstoff des Kath-Strauchs). Kath ist eine Alltagsdroge im Jemen, sowie in Äthiopien und Somalia. Cathinon ist ein Amphetamin, hat eine kreis- laufanregende Wirkung beim Menschen, wirkt psychisch stimulierend und zählt zu den Stimulantien. In Internetshops werden die Cathinon-Derivate meist als Badesalze vertrie- ben. (vgl. DROGEN-INFORMATIONSPORTAL BERLIN, 24.11.2011 B)

2.2.1.2 Räuchermischungen

Die Räuchermischungen oder auch Kräutermischungen genannt, werden in fertigen Tüt- chen als Räucherware zur Verbesserung des Raumduftes verkauft. WERSE und MÜLLER beschreiben in ihrer Studie, dass das Erste dieser Produkte, welches 2006 auf den Markt kam, den Namen „Spice“ trägt und von der englischen Firma „The Psyche Deli“ produziert wurde. Durch das Internet und Mundpropaganda verbreitete es sich rasend schnell. „Spice“ gab es in drei verschiedenen Wirkstärken, „Silver“, „Gold“ und „Diamond“. Später kamen noch zwei weitere hinzu, „Arctic Synergy“ und „Tropical Synergy“. 2008 entdeckte das Frankfurter Pharma-Unternehmen THC-Pharm den Wirkstoff JWH-018, welcher ähnlich und an denselben Rezeptoren wirkt wie der Cannabis-Wirkstoff THC. Später wurde noch ein weiteres synthetisches Cannabinoid, CP-47,497, nachgewiesen. Die Bundesgesund- heitsministerin verbot am 22.01.2009 per Eilverordnung die beiden Stoffe und damit auch „Spice“ in allen Varianten und seine Nachahmerprodukte „Smoke“, „Sence“ und „Yucatan Fire“. Anfang 2010 wurden zwei weitere synthetische Substanzen dem Betäubungsmittel gesetz unterstellt, nämlich JWH-019 und JWH-073. (vgl. WERSE, MÜLLER, 2009, S. 7) „Die gemessene Wirkstoffkonzentration dieser Mixe lag mitunter beim 20-fachen von dem, was mit natürlich gewachsenen Hanfprodukten zu erreichen ist“ (DROGEN- INFORMATIONSPORTAL BERLIN, 24.11.2011 A).

Viele andere Räuchermischungen bleiben jedoch legal. Sie haben fantasievolle Namen wie „Lava Red“, „Monkees go Bananas“, „Jamaican Gold Extreme“ oder „Maya“.

Im Dezember letzten Jahres warnte das BUNDESKRIMINALAMT vor den Gefahren der vermeintlich harmlosen „Legal Highs“:

Dem BKA wurden Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen es nach dem Konsum von "Legal High"-Produkten zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Into- xikationen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nie- renversagen in Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden. (BKA, 2010)

2.2.2 Rechtliche Lage

Die EUROPÄISCHE BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR DROGEN UND DROGENSUCHT beschreibt die Rechtslage der „Legal Highs“ als derzeit sehr unübersichtlich. Der Handel findet in Grauzonen statt. Auf jedes Produkt was registriert und analysiert wird, folgt schon vor dem Verbot ein Neues.

Im Jahr 2010 wurde der Rekordwert von 41 neuen Substanzen an das europäische Frühwarnsystem gemeldet, und die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2011 weisen nicht auf einen Rückgang hin. Beides zeigt, dass weiterhin neue Substanzen und Produkte auf den Markt gelangen und dass zunehmend proaktive Maßnahmen getroffen werden, um neue Substanzen zu identifizieren. (EBBD, 2011, S. 16)

Die „Research Chemicals“ werden meist nur aus medizinischen Gründen genutzt und kön- nen deshalb zu Forschungszwecken legal bestellt werden, da die Substanzen nicht immer im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgeführt sind. Die Produktion findet oft in Billigla- bors in Asien statt. Sie werden in Form von Düngern oder Badesalzen über das Internet vermarktet. (vgl. DROGEN-INFORMATIONSPORTAL BERLIN, 24.11.2011 B)

DIE DROGENBEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG (2011) informiert:

Der Sachverständigenausschuss der Bundesregierung für Betäubungsmittel hat sich am 6. Dezember 2010 für die Aufnahme von zehn weiteren neuen Stoffen in die Anlage II des BtMG ausgesprochen:

-[...] JWH-015, JWH-081, JWH-122
-[...] 3-Trifluormethylphenylpiperazin (TFMPP), para-Fluorphenyl-piperazin (p- FPP), Methylbenzylpiperazin (MBZP)
-[...] Butylon, 3,4-Methylendioxypyrovaleron (MDPV), Ethylcathinon, Naphyron).

Das Bundesministerium für Gesundheit wird hierzu eine Rechtsverordnung zur Änderung der Anlagen des BtMG vorlegen.

Bisher können nur Einzelsubstanzen nach einem aufwändigen Prüfverfahren verboten wer- den. Allerdings benötigt dies eine ganze Menge an Zeit und genau in dieser können Händ- ler die „Legal Highs“ weiterhin verkaufen. (vgl. DRUGCOM, 04.12.2011 J)

Auf der Jahrestagung der Drogenbeauftragten 2011 stellten die Professoren Dr. Dieter RÖSSNER und Dr. Wolfgang VOIT ein neues Gutachten zum Verbot der Substanzen vor:

Abhilfe kann hier eine so genannte Stoffgruppenunterstellung schaffen: Durch die Auf- nahme von Stoffgruppen in das BtMG wird nicht mehr nur ein konkreter Stoff, aus dem typischerweise neue synthetische Drogen hergestellt werden, erfasst, sondern auch seine chemischen Veränderungen (Derivate). Damit wird die notwendige (straf-) recht- liche Kontrolle und ein präventives Verbot des Handels gewährleistet. [...] Bestraft würde das „Operieren“ mit neuen synthetischen Stoffen nur, wenn daraus abgeleitete Derivate bewusst wie Betäubungsmittel in den Verkehr gebracht werden sollen. (RÖSSNER, VOIGT, 2011 A)

Bis eine Entscheidung von der Regierung getroffen wird, ob die Stoffgruppenunterstellung möglich ist, bleibt der Handel nach wie vor bestehen. Da die Bandbreite der synthetischen Cannabinoide so groß ist, wird der Gesetzgeber mit dem BtMG nicht in der Lage sein, diese Drogen vollständig zu illegalisieren. Deshalb versuchen die Behörden den Handel mit Hilfe des Arzneimittelgesetzes zu unterbinden. Der Besitz ist zwar nicht strafbar nach dem AMG, aber der Verkauf. (vgl. JELLINGHAUS, 2011, S. 32)

2.2.3 Verbreitung

Das DROGEN-INFORMATIONSPORTAL BERLIN beschreibt:

In Deutschland sind sogenannte Legal Highs immer wieder neue Stoffe, die von der Drogengesetzgebung noch nicht erfasst sind ein altbekanntes Problem. Seit rund einem Jahrzehnt wurden vor allem per Internet, später auch über die sogenannten Head Shops4 verkaufte Kräutermischungen populär, die oft als Räuchermittel angepriesen, von ihren Nutzern in Wahrheit geraucht oder geschnupft wurden. (DROGEN- INFORMATIONSPORTAL BERLIN, 24.11.2011 A)

Im Dezember kontrollierte die Nürnberger Polizei sämtliche Head Shops und leitete ent- sprechende Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein. Somit gibt es in der Region Nürnberg kaum mehr einen offenen Handel. Allerdings gibt es im Internet zahlreiche Shops, bei denen man die Substanzen problemlos bestellen kann. (vgl. JELLINGHAUS, 2011, S. 32)

Die meisten Shops sind aus dem Ausland, also kaum zu überprüfen. Ebenso gibt es unzählige Internetforen, in denen die Substanzen angepriesen und bewertet werden. Die Konsumenten tauschen sich auf diesen Plattformen über Wirkungen, Erfahrungen, Preise, Shops, usw. aus. Man findet hier die umfangreichsten Informationen zu „Legal Highs“ und zum Vertrieb dieser. (vgl. WERSE et al., 2009, S. 22-24)

Der Konsum der „Legal Highs“ ist eine sehr aktuelle Problematik, deshalb möchte ich gerne mehr über die persönliche Lebensgeschichte der Konsumenten, ihre Konsummotivation und ihrem subjektiven Erleben der Droge herausfinden. Im nachfolgenden Teil erläutere ich die Methode, die ich für meine Forschungsarbeit angewandt habe.

3. Methode der Erhebung

In der qualitativen Sozialforschung gibt es sehr viele und unterschiedliche Methoden der Erhebung. Aufgrund der Begrenzung der Bachelorarbeit werde ich in dieser Arbeit nur die von mir genutzte Methodik ausführen. Diese besteht aus der Kombination aus dem „narrativen Interview“ und dem „ero-epischen Gespräch“.

3.1 Das „narrative Interview“

Das „narrative Interview“ nach Fritz SCHÜTZE ist ein unstrukturiertes, nichtstandardisiertes, erzählgenerierendes Interview, in dem es darum geht, dem Befragten ohne Leitfaden die Strukturierung des Gegenstandes selbst zu überlassen. Er kann eigens entscheiden, was er erzählen möchte und was ihm wichtig ist.

In der Erhebung und Auswertung empirischer Daten fußt das „narrative Interview“ auf der grundlegenden Forschungslogik der Grounded Theory, wie sie insbesondere von Anselm STRAUSS und Barney GLASER für die Generierung empirisch gegründeter Theorie entwickelt wurde. (DETKA, 2005, S. 351)

Das zentrale Merkmal bildet eine „Stegreiferzählung“, die durch eine offene Fragestellung zu Beginn angeregt wird. Der Befragte wird aufgefordert, einen Teil seiner Biografie zu einer bestimmten Thematik oder einem Zeitpunkt zu erzählen. Der Interviewte kann so einen selbst gewählten Erzählstrang entwickeln. Der Erzählfluss darf nicht durch Nachfragen gestört oder durch Suggestiv- oder wertende Fragen in eine bestimmte Richtung gelenkt werden. Die Fragen müssen neutral und offen formuliert sein. (vgl. FRIEBERTSHÄUSER, 1997, S. 386-387)

Ein häufiger Fehler ist, dass zu speziell gefragt wird, zu bestimmten Motiven oder Zuständen, die nicht zu einer Erzählung, sondern zu einer Beschreibung führen. (vgl. HERMANNS, 1995, S. 185)

Qualitativ unterscheidet man das Erzählen vom Beschreiben durch einen systemimmanenten „Zugzwang" (FLICK, 2002, S. 150), der zu umfangreicheren Daten führt. Dies bedeutet, dass der Befragte die Erzählung (wenn er sich auf diese eingelassen hat) zu Ende bringen (Gestaltschließungszwang) und alles erzählen muss, damit der Andere die Geschichte versteht (Detaillierungszwang), um zuletzt die Geschichte so zu strukturieren, dass der Interviewer der Erzählung folgen kann (Kondensierungszwang). Verschiedene Ereignisse werden auf diese Weise ausgesprochen, die der Informant beschreibend eher weniger erzählt hätte. (vgl. SCHÜTZE, 1976, S. 224-225)

Der Unterschied zwischen „Erzählen“ und „Beschreiben“ wird im späteren Kapitel 4.3.2 auf S. 19 noch genauer ausgeführt.

Bei der Erzählung können Pausen entstehen, die nicht unangenehm sein dürfen. Der Erzäh- ler spricht meist nach einer kurzen Pause weiter. Die Methode setzt voraus, dass der Be- fragte gewillt ist, seine Geschichte zu erzählen. (vgl. FRIEBERTSHÄUSER, 1997, S. 387) Diese Methode eignet sich sehr, wenn Bereiche erforscht werden sollen, die nur schwer zugänglich sind, z. B. Drogen oder Kriminalität. Man hat die Möglichkeit Informationen von Personen zu erhalten, die in der entsprechenden Szene verkehren. Sie dienen als „Ex- perten“ und erzählen „ihre ganz persönliche“ Geschichte. Um besonders brauchbare Ergebnisse zu erlangen, bedarf es bei dieser Methode enormer Offenheit, Fairness und Wertschätzung gegenüber dem Befragten und dessen Szene. (vgl. GIRTLER, 1992, S. 149-150) Das Interview startet mit der „Anfangsphase“. Die erste Aufgabe ist nun, geeignete Gesprächspartner zu finden, die auch dazu bereit sind sich die Zeit zu nehmen, um über das gewählte Thema zu sprechen. Sind Interviewpartner gefunden und das Interview findet statt, beginnt die „Einstiegsphase“. Der Forscher stellt sich selbst vor, erzählt kurz etwas zu seiner Person und wofür er das Interview benötigt. Er informiert den Befragten über die Besonderheiten des „narrativen Interviews“, eben dass von ihm eine Erzählung seiner Ge- schichte erwartet wird und nicht wie bei einem „leitfadengestütztem Interview“ standardi- sierte, vorgefertigte Fragen gestellt werden. (vgl. HERMANNS, 1995, S. 182-184)

Der Forscher macht verständlich um was es ihm geht, dass er die Lebenswelt des Befragten erforschen und ihm nicht schaden werde. (vgl. GIRTLER, 1992, S. 156)

Der Interviewer startet mit seiner ersten, sorgfältig ausgewählten Frage und wenn der Be- fragte diese annimmt startet die „Phase der Haupterzählung“. Hier übernimmt der Forscher die Rolle des Zuhörers und lässt den Befragten erzählen. Er notiert Fragen, die sich im Laufe der Erzählung entwickeln. Wichtig ist, dass er den Erzähler nicht unterbricht, sondern diese erst in der darauf folgenden Phase stellt. Durch eine Unterbrechung könnte ein wichtiger Erzählfluss unterbrochen werden. Ist der Befragte mit seiner Geschichte am Ende angelangt, signalisiert er dies in der Regel durch eine Erzählkoda. Dem Interviewer wird deutlich gemacht, dass er nun wieder an der Reihe ist und damit startet die „Nachfragephase“. Der Interviewer greift Fragen auf, die sich ihm ergeben haben und bittet den Befragten, auf diese einzugehen, damit ein erneuter Erzählfluss angeregt werden kann. Es werden Erzählungslücken geschlossen, Themen vertieft oder nicht angesprochene Themen angefragt. Ist das Erzählpotential ausgeschöpft, kann es in die „Bilanzierungsphase“ gehen. Beide Partner können sich über das Interview und dessen Verlauf gemeinsam austauschen und eine Bilanz ziehen, bei der der Sinn des Interviews konkretisiert wird. (vgl. HERMANNS, 1995, S. 184)

3.2 Das „ero-epische Gespräch“

Eine weitere Form des „erzählgenerierenden Interviews“ ist das „ero-epische Gespräch“ nach Roland GIRTLER. Der Begriff kommt aus dem Altgriechischen und wird von den Wörtern „Erotema“ (Frage) bzw. „eromai“ (fragen, befragen, nachforschen) und „Epos“ (Erzählung) abgeleitet. Dies weist darauf hin, dass im Gespräch die Frage und die Erzäh- lung kunstvoll miteinander vereint werden. Der Forschende bringt sich demnach mit in das Gespräch ein, um die Erzählung aufrecht zu erhalten und anzuregen. Es findet ein Ge- spräch statt, bei dem Forscher und Befragter auf einer Ebene stehen und sich beide öffnen. Die Methode löst sich allerdings nur schwer aus einer Feldforschungssituation heraus, des- halb lässt diese sich nur im Verbund mit anderen methodischen Zugängen, z. B. der „teil- nehmenden Beobachtung“ auswerten und nutzen. Der Vorteil ist, dass sie Zugänge zu „Randkulturen“5 gestattet. (vgl. FRIEBERTSHÄUSER, 1997, S. 388-390)

GIRTLER erwartet Vorkenntnisse in der jeweiligen Randkultur, bevor das Interview statt- findet. Um wirklich gute Gespräche führen zu können, sollte man sich in die Lebenswelt der Menschen begeben. Damit man mit dem Befragten in der „gleichen Sprache“ kommu- nizieren kann, sollte man sich ein Szenewissen aneignen, um bestimmte, gängige Begriff- lichkeiten zu kennen. Man benötigt zudem Einfühlungsvermögen, um eine möglichst freundschaftliche Beziehung aufzubauen. (vgl. GIRTLER, 2001, S. 154-155) Im Vergleich zum „narrativen Interview“ kommen die Befragten nicht in „Zugzwänge“, denn es entwickelt sich ein lockeres Gespräch und keine strikte Erzählung, die der Befragte selbst strukturieren muss. GIRTLER lässt auch „Suggestivfragen“ zu. Diese können dazu beitragen, den Befragten im Gespräch herauszufordern, um dadurch wiederum wichtige Informationen zu erhalten. Der Forscher regt durch eine Diskussion die Gesprächsführung an. (vgl. FRIEBERTSHÄUSER, 1997, S. 389)

Das Ideal wäre, wenn der Forscher den Interviewpartner, der ja für ihn Experte ist, dazu bringt, ihn als jemanden anzusehen, dem man etwas erzählen und erklären „muß“. Die Rolle des Interviewers wird zu der des Zuhörers, dem der andere sich darstellen und öffnen will. [...] Um das Interview zu einem effizienten zu machen, muß also auch der Interviewer sich engagieren. (GIRTLER, 1992, S. 162)

3.3 Die Kombination

Um möglichst viele Informationen zu erhalten und um die Interviews gut auswerten zu können, entschied ich mich für eine Kombination aus dem „narrativen Interview“ und dem „ero-epischen Gespräch“. Das „narrative Interview“ nutze ich in den ersten Schritten und in der Haupterzählung und das „ero-epische Gespräch“ entwickelt sich im Nachfrageteil. Dadurch erhoffe ich mir, jeweils die Vorteile der Methoden effizient nutzen zu können. Aus dem „narrativen Teil“ stammt die Haupterzählung, in dieser der Beforschte selbst ent- scheiden kann, was er erzählen möchte. Die Struktur und der Gegenstand werden vom Be- fragten bestimmt und er wird bei seiner Erzählung nicht unterbrochen. Nach dieser Phase tritt die Nachfragephase ein. Ich stelle meine ersten mitnotierten Fragen und gehe so zum „ero-epischen Gespräch“ über. Ich bringe mich selbst mit ein und erzähle auch von meinen Erfahrungen. Durch den interaktiven Austausch erhoffe ich mir weitere Informationen, die man nicht mit einem „narrativen Nachfrageteil“ erhalten würde. Da sich der Befragte durch die Interaktion nicht als „zweckgebundenes Befragungsobjekt“ fühlt, sondern als Gesprächspartner, erlange ich so ein besseres Vertrauensverhältnis. Da in der Drogenarbeit meist ein lockerer Umgang gegeben ist und Sozialarbeiter und Klienten oft „per Du“ sind, wie auch in der Drogenberatungsstelle MUDRA, entschied ich mich ebenfalls für das „Du- zen“ im Interview.

Das „narrative Interview“ erwartet keine Vorkenntnisse über die Szene oder Thematik der Befragung. Das „ero-epische Gespräch“ setzt jedoch ein Vorwissen voraus. Der Ge- sprächspartner dient in beiden Fällen als „Experte“. Durch Recherchen und eigene Erfah- rungen habe ich mir im Vorfeld ein umfangreiches Wissen der entsprechenden Szene an- geeignet, um mich mit dem Beforschten auf einer Ebene austauschen zu können. Im fol- genden Teil erläutere ich mein Vorgehen der Erhebung und der Auswertung.

4. Forschungsteil

Die Interviews führte ich mit zwei Klienten von ENTERPRISE 3.0 der MUDRA durch, die „Legal Highs“ konsumierten. Im nächsten Punkt stelle ich die MUDRA kurz vor.

4.1 Interviewsetting

Die folgenden Daten stammen, falls nicht anders gekennzeichnet, von dem Internetauftritt der MUDRA - ALTERNATIVE JUGEND- UND DROGENHILFE e.V. In der Rubrik „über mudra“ wird beschrieben:

Die MUDRA ist eine Institution im Bereich der Drogenhilfe und der Schwerpunkt liegt in der Arbeit mit Drogenkonsumenten in Nürnberg. Der Verein wurde 1980 gegründet und bietet ein breites Spektrum an ambulanten und stationären Angeboten. Darunter zählen die Beratung Betroffener und deren Angehörigen über Prävention, Streetwork, Betreuung und Substitutionsbegleitung, des Weiteren therapeutische Hilfen, Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten und Nachsorge. (vgl. MUDRA, 2011 C)

ENTERPRISE 3.0 ist ein Projekt der MUDRA

[...], das sich speziell an junge Konsumenten von Trenddrogen richtet. Dabei handelt es sich u. a. um Cannabis, Metamphetamine [sic], Ecstasy, diverse Medikamente und Alkohol. enterprise 3.0 bietet ein umfassendes Beratungsangebot zum Thema, betreut Konsumenten und vermittelt Therapien. Zu den speziellen Leistungen von enterprise gehören die gezielte Aufklärung junger Konsumenten mit ersten Drogenerfahrungen [...] und Risikomanagement für junge Cannabiskonsumenten. Enterprise 3.0 bietet auch Schulungen und Informationen für Multiplikatoren, Lehrer, Pädagogen, andere Fachkräfte und Familien. (MUDRA, 03.12.2011 A)

Das Alter der Klienten ist etwa bis Mitte 20 Jahre, ausgenommen sind Konsumenten von Opiaten. Zur Beratung gehören die Unterstützung bei Konsumreduktion und Abstinenz, Therapievorbereitung, Rückfallbearbeitung und Führerscheinberatung. (vgl. MUDRA, 2011 B)

Durch Gespräche mit den Mitarbeitern von ENTERPRISE 3.0 erfuhr ich, dass die Proble- matik der „Legal Highs“ sehr aktuell ist, die sich erst in den letzten Jahren entwickelt hat. Mittlerweile wurden sie ins Portfolio von ENTERPRISE 3.0 aufgenommen und werden standardmäßig beim Erstgespräch mit abgefragt. Deshalb eignet sich die Klientel der Ein- richtung sehr für meine Forschungsarbeit. Gleichzeitig wurden mir von ENTERPRISE 3.0 entsprechende Räumlichkeiten und Getränke für die Interviews zur Verfügung gestellt.

4.2 Interviewdurchführung

In der „Anfangsphase“ erstellte ich einen Flyer (siehe Anhang 1, S. 54), den die Mitarbei- ter von ENTERPRISE 3.0 an die potentiellen Interviewteilnehmer weitergaben. Er enthielt eine kurze Vorstellung meiner Person und Informationen zu meinem Forschungsvorhaben und dass die Befragung Gegenstand meiner Bachelorarbeit ist. Ebenfalls entschied ich mich aufgrund des brisanten Themas, eine Aufwandspauschale in Form eines Wertgut- scheins von 15 EUR anzubieten, in der Hoffnung, die Erhebung etwas attraktiver zu ma- chen. Ich sicherte absolute Anonymität und Verschwiegenheit zu und ergänzte das Ganze mit meinen Kontaktdaten. Die Klienten konnten sich bei Interesse bei mir selbst oder bei den Mitarbeitern von ENTERPRISE 3.0 melden, um einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiter von ENTERPRISE 3.0 führten eine Vorauswahl der Klienten durch und gaben den Flyer nur an Klienten aus, die ihrer Meinung nach in der Lage sind, ein Interview die- ses Umfangs durchzuhalten. Die Teilnehmer sollten psychisch stabil und in der Lage sein, sich auf ein persönliches Interview zu ihrer eigenen Lebensgeschichte einzulassen. Psy- chisch labile Klienten oder diejenigen, die sich in kritischen Phasen befanden, kamen auf- grund der Gefahr eines Auslösens einer Psychose oder Traumatisierung nicht in Frage. Die Wahl des Ortes der Befragung überließ ich den Teilnehmern. Als Vorschläge galten die Räumlichkeiten von ENTERPRISE 3.0 oder einen von ihnen selbst gewählten Ort. Die Teilnehmer entschieden sich alle für die Räumlichkeiten von ENTERPRISE 3.0, da diese ruhig, gemütlich und den Teilnehmern bereits vertraut sind. Als sich der Interviewpartner einfand, startete die „Einstiegsphase“. Ich begrüßte den Teilnehmer und stellte mich vor. Ich erklärte dem Interviewpartner meine Methode, eben dass ich nicht nach einem standar disierten Leitfaden mit vorgefertigten Fragen vorgehe, sondern ihm eine offene Frage zu seiner Lebensgeschichte stelle und er erzählen kann, wie und was er möchte. Ich werde ihn nicht unterbrechen, sondern die sich aus dem Interview ergebenen Fragen notieren und erst hinterher stellen. Wir unterschrieben beide ein von mir vorbereitetes Dokument, indem ich ihm absolute Anonymität und Verschwiegenheit garantiere und er mir erlaubt, dass ich die erhobenen Daten für meine Bachelorarbeit verwenden darf (siehe Anhang 2, S. 55). Eben- so erklärte ich dem Teilnehmer, dass ich das Gespräch auf einem Aufnahmegerät aufzeichne, was ich aber nach einer anonymisierten Transkription wieder löschen werde. Als der Interviewpartner alles verstanden hatte, schaltete ich das Aufnahmegerät ein. Zum Eistieg fragte ich nach seiner Befindlichkeit, führte mit ihm einen kurzen Smalltalk, bis ein gutes Klima hergestellt wurde und leitete dann die erste Frage und somit die „Phase der Haupterzählung“ ein.

1 Erzähl mir doch bitte mal deine Lebensgeschichte. Wie fing es dann an mit dem

2 Zeug und wie kam dann eins zum anderen.

(Interview II)

Ich ließ den Befragten seine Lebensgeschichte erzählen und unterbrach ihn nicht. Der In- halt eines Interviews wird später im Portrait-Kapitel 4.4.1 auf S. 23 ff ausführlich erläutert. Als er mir zum Abschluss seiner Erzählung klar machte, dass er am Ende angelangt ist,

171 So, das war nun meine

172 Kurzfassung, was genau möchtest du denn noch von mir wissen?

(Interview I)

begann ich mit der „Nachfragephase“ und wir ließen uns auf ein Gespräch ein. Das Ende wurde wieder durch bestimmte Koda signalisiert:

651 Heut Abend fallen mir bestimmt noch ein paar interessante Dinge ein. Also wenn du

652 Lust hast können wir uns gerne nochmal in 2 - 3 Wochen treffen, dann bin ich von dem Zeug 653 auch ganz unten. Ich fühl mich jetzt auch geistig grad echt kaputt.

(Interview II)

Das Interview wurde beendet und ich fragte, wie dem Teilnehmer das Interview gefallen hat und wie er sich jetzt fühle. Wir ließen das Interview noch einmal in der „Bilanzie- rungsphase“ Revue passieren und ich bat um Kritik, wie die Methode empfunden wurde und ich es umsetzte. Danach bedankte ich mich herzlich für das erfolgreiche Interview, übergab dem Teilnehmer seine Aufwandsentschädigung und wir verabschiedeten uns.

4.3 Datenauswertung

Ich führte zwei Interviews mit zwei jungen Männern durch, die eine Drogenkarriere, spe- ziell mit „Legal Highs“ erlebten. Um die Lebensgeschichte auswerten zu können, müssen die Tonbandaufnahmen weiter verarbeitet werden, was ich in den folgenden Punkten erläu- tern werde.

4.3.1 Aufbereitung des Materials

MAYRING beschreibt, dass im ersten Schritt der weiteren Vorgehensweise das aufge- zeichnete Interview transkribiert, also die gesprochene Sprache in eine schriftliche Form übertragen wird. Es gibt unterschiedliche Methoden der Transkription mit verschiedenen Transkriptionsregeln. Da mein Hauptinteresse den thematisch-inhaltlichen Informationen gilt, entschied ich mich für eine zwar wortgetreue Übertragung, jedoch werden Sprechpau- sen, „Ahs“, Floskeln, überflüssige Äußerungen und sonstiges, welche den Inhalt nicht ver- ändern, nicht übertragen, da dies sonst den Lesefluss unnötig stören würde. Damit in der Darstellung des Portrait-Kapitels genaue Quellenangaben gemacht werden können, werden die Zeilen nummeriert. Satzbau und Szenesprache werden beibehalten, der Dialekt wei- testgehend in ein Schriftdeutsch übertragen. Namen und Orte werden anonymisiert und die Interviews durchnummeriert. (vgl. MAYRING, 2002 S. 89-91)

Nach einer Transkription startet das eigentliche Auswertungsverfahren.

4.3.2 Auswertungsverfahren - rekonstruktive Fallanalyse

BRAUN, GRAßHOFF und SCHWEPPE sagen,

[...] die Falldarstellungen sind die Grundlage einer Fallanalyse, in denen die systematische Analyse von Merkmalen und die Formulierung von Zusammenhängen des Falls im Zentrum stehen. In Fallanalysen wird im Rahmen unterschiedlicher Vorgehensweisen versucht, die in den Fallberichten dokumentierten Merkmale zu verstehen und miteinander in Bezug zu setzen. Die Fallanalyse muss deshalb methodisch abgesichert und begründet werden; die vorgenommenen Deutungen und Interpretationen müssen intersubjektiv nachvollziehbar sein. (BRAUN et al., 2011, S. 19)

Um die Falldarstellung erfolgreich zu analysieren, gibt es verschiedene Auswertungsme- thoden, die ich aufgrund des begrenzten Umfangs der Arbeit nicht alle aufzeigen kann. Ich beschränke mich auf meine gewählte Methode, der rekonstruktiven Fallanalyse. Das Er- kenntnisprinzip ist die Induktion, d. h. Hypothesen werden erst aus dem ausgewerteten Material heraus gebildet und nicht schon bereits im Vorfeld. (vgl. FLICK, 2002, S. 164)

Carsten DETKA erklärt, dass die

[...] Analyse der Interviews, die als Grundpfeiler oder Eckpfeiler der Datenanalyse die- nen sollen, zunächst konsequent einzelfallanalytisch ausgewertet werden müssen. Wird ein Interview zur einzelfallanalytischen Bearbeitung ausgewählt, beziehen sich die Schritte der Datenanalyse zunächst ausschließlich auf den Bedeutungshorizont des konkret vorliegenden Falles. (DETKA, 2005, S. 352)

Um möglichst die Struktur des Falles nachzuzeichnen, entschied ich mich für die sequentielle Textauswertung. Die Auswertung erfolgt entlang des Textes in chronologischer Folge und kann Wort für Wort, Zeile für Zeile oder Segment für Segment stattfinden. Somit wird die zeitliche Dimension in den Vordergrund gestellt und die eigene, unbewusste und ungeplante Ordnung des Befragten beibehalten, was bei der Rekonstruktion der Lebensgeschichte sehr wichtig ist. Soziale Prozesse können schrittweise herausgearbeitet und nachvollzogen werden. (vgl. BRAUN et al., 2011, S. 64-65)

Der Erzähler phasiert seine biografische Entwicklung und unterteilt die Abschnitte seiner Lebensgeschichte selbst durch sprachliche Markierer. Neue Segmente werden häufig durch „Rahmenschaltelemente“ (z. B. „und denn“, „dann“) am Anfang angezeigt. Leicht erkenn- bare formale Markierer sind „zeitliche Schwellen“ am Segmentbeginn, wie z. B. „drei Jah- re später“. Ein weiteres Zeichen eines neuen Segmentes kann auch eine kurze Pause sein. Die Markierer können auch gemeinsam auftreten. (vgl. DETKA, 2005, S. 354)

SCHÜTZE legt großen Wert auf die Verbindung der inhaltlichen und der sprachlichen Analyse, da in den unterschiedlichen Textsorten wichtige Analysemöglichkeiten liegen. Er unterscheidet zwischen „Erzählen“, „Beschreiben“ und „Argumentieren“. Im „narrativen Interview“ erhofft man sich nach der Eingangsfrage eine Erzählung, kann aber leicht eine Beschreibung erhalten. Eine Erzählung bezieht sich auf ein konkretes geschehenes Ereignis mit Zeit- und Ortsbezügen. Beschreibungen sind Weltdarstellungen, z. B. Rahmenbedingungen. Ein Bild wird beschrieben, aber es geht nicht konkret um ein Geschehen. Argumentationen sind Stellungnahmen, z. B. Begründungen oder Einschätzungen. Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, da man in der Haupterzählung eine „Stegreiferzählung“ haben möchte und keine Beschreibung. Im Nachfrageteil jedoch kann gezielt nach Beschreibungen gefragt werden. (vgl. BRAUN et al., 2011, S. 58-60)

Die Interviews bestehen aus zwei Teilen, der Haupterzählung und dem Nachfrageteil. Wichtig ist, die Sequenzen des Nachfrageteils zeitlich in die Haupterzählung einzuordnen, um entsprechende Überschneidungen von Ereignissen oder Abschnitten zu erkennen.

[...]


1 Die WHO - World Health Organisation (Weltgesundheitsorganisation) ist die internationale Koordina-

tionsbehörde für das öffentliche Gesundheitswesen für die vereinten Nationen. Mittlerweile gibt es 193 Mitgliedsstaaten. (vgl. WHO, 2007)

2 ICD-10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist ein weltweit anerkanntes Diagnoseklassifikationssystem der Medizin, von der WHO herausgegeben. (vgl. WHO, 2011)

3 „Als Designerdrogen werden chemische Substanzen bezeichnet, die ausschließlich künstlich (synthetisch) hergestellt werden. Eine gezielte Veränderung der molekularen Struktur soll bestimmte psychotrope Wirkungen erzeugen“ (DRUGCOM, 18.12.2011 E).

4 Head Shops sind kleinere Läden, in denen Zubehör für die Cannabis-Szene verkauft wird.

5 Girtler unterscheidet zwischen vier Randkulturtypen: Randkulturen des Schutzes und des Überlebens (z. B. Inhaftierte), Randkulturen der Revolution und der Rebellion (z. B. jugendliche Fußballfans), Randkulturen des illegalen und verpönten Geschäftes (z. B. Schmuggler, Zuhälter) und Randkulturen der gemeinsamen Herkunft (z. B. Landler von Siebenbürgen, Roma). Es gibt also die Randkulturen, die gegen gesetzliche Normen verstoßen und die, die bloß allgemeine Regeln des Anstands öffentlich verletzen. Er nennt dies Kulturen des Verbrechens und der Unanständigkeit. (vgl. GIRTLER, 1996, S. 21, 37-40)

Final del extracto de 82 páginas

Detalles

Título
"... wenn ich gekonnt hätte, hätte ich lieber gekifft!" Potential des narrativen Interviews und ero-epischen Gesprächs mit Konsumenten von Legal Highs
Universidad
Protestant University of Applied Sciences Nuremberg  (Fakultät Sozialwissenschaften)
Calificación
1,3
Autor
Año
2012
Páginas
82
No. de catálogo
V209316
ISBN (Ebook)
9783656373230
ISBN (Libro)
9783656373551
Tamaño de fichero
706 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
narrativ, narratives, Interview, narratives interview, Legal Highs, Drogen, Erhebung, ero-episch, ero-episches Gespräch, Fallarbeit, Kiffen, Jugendliche, Junge Erwachsene, emirisch, empirische sozialforschung, qualitativ, qualitatives Interview, qualitative Sozialforschung, Spice, Drogenarbeit, Drogenberatung, Sucht, Konsum, Konsumenten, Rauchen, Analyse, Auswertung, Mudra, Räuchermischungen, Kräutermischungen, Fritz Schütze, Prozessstrukturen, Roland Girtler, Lebenswelt, Lebensweltorientierung, Verlaufskurven, Verlaufskurvenmodell, Engel Prins, Vulnerabilitätsmodell, Ralf Schneider, chemical research
Citar trabajo
Sozialpädagogin B.A. Nadja Holzmayr (Autor), 2012, "... wenn ich gekonnt hätte, hätte ich lieber gekifft!" Potential des narrativen Interviews und ero-epischen Gesprächs mit Konsumenten von Legal Highs, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209316

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