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Die Grenzen der Beleidigungstatbestände

Titel: Die Grenzen der Beleidigungstatbestände

Studienarbeit , 2012 , 14 Seiten , Note: 3,3

Autor:in: Anna-Marinella Schimann (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Diskussion um die Grenzen der Beleidigungstatbestände besonders im Hinblick auf Kollektivbeleidigungen und die Strafbarkeit von bloßen Werturteilen ist seit dem Urteil des LG Karlsruhe vom 08.12.2011 und dem Beschluss des BVerfG vom 29.02.2012 wieder hoch aktuell.
Insbesondere stellt sich hier der Rechtsprechung das Problem, den Konflikt zwischen Ehrenschutz- und Meinungsfreiheit befriedigend zu lösen.
Der 14. Abschnitt des StGB soll dem Schutz der persönlichen Ehre dienen. Ausgangspunkt ist der Tatbestand des § 185 StGB, der als konkretes Gefährdungsdelikt eine Untergruppe der Erfolgsdelikte darstellt. Im ständigen Spannungsfeld stehen sich im Bezug auf diese Norm das Rechtsgut der persönlichen Ehre und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 I 1 GG gegenüber. Die wohl häufigsten Probleme bei der Auslegung der Beleidigungsdelikte gehen deshalb aus der Abwägung zwischen Ehrschutz und Meinungsäußerung hervor.
Dieses Problemfeld gilt es in der vorliegenden Arbeit näher zu beleuchten.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Hauptteil

I. Straflose Meinungsäußerung oder Straftat i. S. d. §§ 185 ff. StGB?

II. Kollektivbeleidigungen

1. Der Äußerungsadressat - Wer hat die passive Beleidigungsfähigkeit?

2. Wann liegt eine Kollektivbeleidigung dann tatsächlich vor?

3. Entwicklung der Rechtsprechung zur Kollektivbeleidigung

III. Gegenbeleidigung als Reaktion auf eine Beleidigung

C. Fazit mit Zukunftsausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grenzen der Beleidigungstatbestände gemäß §§ 185 ff. StGB, wobei insbesondere das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der persönlichen Ehre und der Meinungsfreiheit nach Art. 5 I 1 GG im Fokus steht. Die Forschungsfrage zielt darauf ab, wie der Konflikt zwischen diesen Rechtsgütern befriedigend gelöst werden kann, insbesondere im Kontext von Kollektivbeleidigungen.

  • Strafbarkeit und Abgrenzung von Meinungsäußerungen
  • Passive Beleidigungsfähigkeit bei Kollektivbeleidigungen
  • Entwicklung der Rechtsprechung zur Kollektivbeleidigung
  • Rechtliche Bewertung von Gegenbeleidigungen
  • Herausforderungen durch Internetbeleidigungen

Auszug aus dem Buch

II. Kollektivbeleidigungen

Aktuell liegen viele Urteile zum Thema Kollektivbeleidigung vor, man denke nur an die “ ACAB- Urteile“ wie z.B. jenes oben genannte vom LG Karlsruhe oder an das Urteil zum Ausspruch „Soldaten sind Mörder“. Doch was hat es mit dem Phänomen Kollektivbeleidigung auf sich? Dies soll im Folgenden geklärt werden.

1. Der Äußerungsadressat - Wer hat die passive Beleidigungsfähigkeit?

Zunächst gilt es aber zu klären, wer tauglicher Äußerungsadressat sein kann, d. h. wer passiv beleidigungsfähig sein kann. Ohne Zweifel kann dies jeder lebende Mensch sein. Bereits umstritten ist jedoch, ob Verstorbene dies sein können. Nach h. M. ist dem nicht so. Weiterhin ist umstritten, ob auch Personengemeinschaften, Einzelnen unter einer Kollektivbezeichnung, Verbänden und juristischen Personen die passive Beleidigungsfähigkeit zukommt.

„Ausweislich von § 194 Abs. 3 S. 2 sowie Abs. 4 geht das Gesetz selbst in beschränktem Umfang von einer Kollektivehre und damit davon aus, dass zumindest ‚Behörden’ oder eine ‚sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt’, ferner ‚Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts’ sowie schließlich ein ‚Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder eine andere politische Körperschaft Im Geltungsbereich dieses Gesetzes’ … passiv beleidigungsfähig sind;(…) Darüber sind Rechtsprechung und Schrifttum lange Zeit nicht hinausgegangen;“

Der Bundesgerichtshof ging dann aber doch noch weiter in einer grundlegenden Entscheidung:

„Es genügt, dass die Personenmehrheit eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche (auch wirtschaftliche) Aufgabe (‚soziale Funktion’) erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann.“

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen Ehrenschutz und Meinungsfreiheit ein und skizziert die Problematik von Kollektivbeleidigungen.

B. Hauptteil: Der Hauptteil erläutert die Grundlagen der Beleidigungstatbestände, analysiert die passive Beleidigungsfähigkeit im Kontext von Kollektivbeleidigungen und behandelt die rechtlichen Aspekte der Gegenbeleidigung.

C. Fazit mit Zukunftsausblick: Das Fazit stellt fest, dass das Bundesverfassungsgericht der Meinungsfreiheit ein höheres Gewicht beimisst und regt eine Anpassung der Straftatbestände an moderne Herausforderungen wie das Internet an.

Schlüsselwörter

Beleidigung, §§ 185 ff. StGB, Meinungsfreiheit, Ehrenschutz, Kollektivbeleidigung, passive Beleidigungsfähigkeit, Gegenbeleidigung, Rechtsprechung, BVerfG, BGH, Personenmehrheit, Internetbeleidigung, Strafbarkeit, Werturteile, Personenwürde.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die strafrechtlichen Beleidigungstatbestände in Deutschland und die damit verbundenen juristischen Grenzfragen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentral sind der Schutz der persönlichen Ehre, die Meinungsfreiheit, Kollektivbeleidigungen und die rechtlichen Konsequenzen wechselseitiger Beleidigungen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, eine Antwort auf die Frage nach den Grenzen der Beleidigungstatbestände zu finden, insbesondere um den Konflikt zwischen Ehrenschutz und Meinungsfreiheit zu bewerten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich auf die aktuelle Rechtsprechung von BGH und BVerfG sowie auf relevante Fachliteratur stützt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Es werden die Abgrenzung strafloser Meinungsäußerungen von Straftaten, die Kriterien für Kollektivbeleidigungen und die Regelungen zur Gegenbeleidigung gemäß § 199 StGB erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Beleidigung, Meinungsfreiheit, Kollektivbeleidigung, Ehre und Strafgesetzbuch.

Ab wann ist eine Personengruppe passiv beleidigungsfähig?

Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Personenmehrheit eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Aufgabe erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können.

Sollte man auf eine Beleidigung mit einer Gegenbeleidigung reagieren?

Nein, es wird dazu geraten, dies zu vermeiden, da gemäß § 199 StGB bei wechselseitigen Beleidigungen zwar eine Straffreiheit möglich ist, dies jedoch im Ermessen des Richters liegt und nicht garantiert werden kann.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Grenzen der Beleidigungstatbestände
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie)
Veranstaltung
Proseminar Aktuelle Rechtssprechung im Straf- und Strafprozessrecht
Note
3,3
Autor
Anna-Marinella Schimann (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
14
Katalognummer
V209526
ISBN (eBook)
9783656456711
ISBN (Buch)
9783656459286
Sprache
Deutsch
Schlagworte
grenzen beleidigungstatbestände
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anna-Marinella Schimann (Autor:in), 2012, Die Grenzen der Beleidigungstatbestände, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209526
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Leseprobe aus  14  Seiten
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