Die Diskussion um die Grenzen der Beleidigungstatbestände besonders im Hinblick auf Kollektivbeleidigungen und die Strafbarkeit von bloßen Werturteilen ist seit dem Urteil des LG Karlsruhe vom 08.12.2011 und dem Beschluss des BVerfG vom 29.02.2012 wieder hoch aktuell.
Insbesondere stellt sich hier der Rechtsprechung das Problem, den Konflikt zwischen Ehrenschutz- und Meinungsfreiheit befriedigend zu lösen.
Der 14. Abschnitt des StGB soll dem Schutz der persönlichen Ehre dienen. Ausgangspunkt ist der Tatbestand des § 185 StGB, der als konkretes Gefährdungsdelikt eine Untergruppe der Erfolgsdelikte darstellt. Im ständigen Spannungsfeld stehen sich im Bezug auf diese Norm das Rechtsgut der persönlichen Ehre und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 I 1 GG gegenüber. Die wohl häufigsten Probleme bei der Auslegung der Beleidigungsdelikte gehen deshalb aus der Abwägung zwischen Ehrschutz und Meinungsäußerung hervor.
Dieses Problemfeld gilt es in der vorliegenden Arbeit näher zu beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Straflose Meinungsäußerung oder Straftat i. S. d. §§ 185 ff. StGB?
II. Kollektivbeleidigungen
1. Der Äußerungsadressat - Wer hat die passive Beleidigungsfähigkeit?
2. Wann liegt eine Kollektivbeleidigung dann tatsächlich vor?
3. Entwicklung der Rechtsprechung zur Kollektivbeleidigung
III. Gegenbeleidigung als Reaktion auf eine Beleidigung
C. Fazit mit Zukunftsausblick
Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Was schützt der Paragraph 185 StGB?
Der § 185 StGB dient dem Schutz der persönlichen Ehre des Individuums vor Beleidigungen.
In welchem Spannungsfeld stehen Beleidigungsdelikte?
Sie stehen in einem ständigen Konflikt zwischen dem Rechtsgut der persönlichen Ehre und dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 des Grundgesetzes.
Was versteht man unter einer Kollektivbeleidigung?
Eine Kollektivbeleidigung liegt vor, wenn sich eine ehrverletzende Äußerung gegen eine Personenmehrheit richtet, die als abgrenzbare Gruppe eine eigene Ehre besitzt.
Wer besitzt die passive Beleidigungsfähigkeit?
Grundsätzlich jede natürliche Person. Bei Gruppen hängt die Beleidigungsfähigkeit davon ab, wie klar die Gruppe definiert und von der Allgemeinheit abgrenzbar ist.
Gibt es eine Straffreiheit bei Gegenbeleidigung?
Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen Regelungen für die Gegenbeleidigung als Reaktion auf eine vorangegangene Beleidigung vor, was in der Arbeit näher beleuchtet wird.
Was ist der Unterschied zwischen einem Werturteil und einer Tatsachenbehauptung?
Dies ist eine zentrale Abgrenzung: Werturteile sind durch das Meinen geprägt, während Tatsachenbehauptungen dem Beweis zugänglich sind. Die Strafbarkeit hängt oft von dieser Unterscheidung ab.
- Citation du texte
- Anna-Marinella Schimann (Auteur), 2012, Die Grenzen der Beleidigungstatbestände, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209526