Der UN-Global Compact als Gestaltungsmöglichkeit von Global Governance

Am Beispiel des GTZ-VW-Projektes „Verbesserung des Arbeitsschutzes bei Zulieferern in Mexiko, Brasilien und Südafrika“


Dossier / Travail, 2011

15 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung und Problemstellung: Global Governance und internationale Erwerbsregulierung

3. Der Global Compact der Vereinten Nationen

4. Das GTZ-VW-Projekt „Verbesserung des Arbeitsschutzes bei Zulieferern in Mexiko, Brasilien und Südafrika“
4.1 Firmenprofil Volkswagen
4.2 Hintergrund
4.3 Durchführung
4.4 Zentrale Ergebnisse

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als Kofi Annan am 31. Januar 1999 auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos den „Global Compact“ ins Leben rief, schufen die Vereinten Nationen (UN) eine innovative Form von „Global Governance“, mit der sie erstmals Akteure aus der Wirtschaft darum warb, auf freiwilliger Basis und in Zusammenarbeit mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren Maßnahmen zu einer umfangreichen gesellschaftlichen Verantwortung zu ergreifen.

Annan richtete sich mit dem Global Compact insbesondere an multinationale Unternehmen (MNU), denen eine besondere Bedeutung für die Weltwirtschaft und damit verbunden eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung von Umweltschutz sowie Arbeits- und Sozialstandards zukommt.

Begreift man Global Governance als Gerüst gesellschaftlicher Selbstregulierung, an der nicht-staatliche Akteure wie Unternehmen, NGOs und Gewerkschaften beteiligt sind, so kann der UN-Global Compact als eine Form von Global Governance par excellence gedeutet werden.

Vor allem mithilfe so genannter Public-Private-Partnerships (PPP) soll es gelingen zur „Stärkung regulativer Kapazitäten in Entwicklungsländern“ (Beisheim/Fuhr 2008: 16) beizutragen, indem globale Governancestrukturen in regionale Kontexte implementiert werden. Gleichzeitig kommt dem Global Compact auch in Hinblick auf die Milleniumsentwicklungsziele der UN (englisch: Millenium Development Goals – MDGs) eine zentrale Rolle zu.

Am Beispiel einer Public-Private-Partnership im Rahmen des Global Compact zwischen dem Volkswagen Konzern (VW), der International Labour Organisation (ILO) und der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) soll im Folgenden die Durchsetzungsmöglichkeit des Global Compact als Gestaltungsmöglichkeit von Global Governance analysiert werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, in wie weit die gesellschaftliche Selbstregulierung des Global Compact zur Stärkung regulativer Kapazitäten in Entwicklungsländern beitragen kann. Die Frage ist daher auch in Zusammenhang mit der Frage nach der allgemeinen Effektivität und Legitimität des Global Compact als Gestaltungsform von Global Governance zu sehen.

Im Folgenden wird zunächst der in der wissenschaftlichen Debatte noch weitgehend umstrittene Begriff Global Governance für die Analyse eingegrenzt. Anschließend wird der Global Compact der UN vorgestellt und mit ihm verbundene Kritik und Problematiken aufgezeigt. Es folgt die Darstellung des Kooperationsprojektes zwischen VW, ILO und GTZ. Dazu wird der VW-Konzern vorgestellt und ein Überblick über die Hintergründe des Projektes gegeben. Abschließend werden die zentralen Ergebnisse vorgestellt und diskutiert.

2. Begriffsbestimmung und Problemstellung: Global Governance und internationale Erwerbsregulierung

Kaum ein Begriff hat seit den 1990er Jahren derartig an Popularität erfahren wie „Global Governance“. Dabei ist die Begriffsbestimmung bis heute weitgehend umstritten und die wissenschaftliche Debatte dabei alles andere als eindeutig. Einig ist man sich zumindest darüber, dass sich hinter „Global Governance“ ein Begriff verbirgt, mit dem man auf tief greifende Veränderungen weg von der „Steuerung“ des klassischen Nationalstaats hin zu neuen Formen des Regierens, insbesondere unter Beteiligung nicht-staatlicher Akteure, reagiert (Vgl. Mayntz 2008; Schuppert 2008: 24). Dies entspringt der Einsicht, dass grenzüberschreitende Probleme, verbunden mit dem verkürzt als „Globalisierung“ bezeichneten Prozess ökonomischer, politischer und sozialer Veränderungen, nicht mehr allein von Nationalstaaten zu lösen sind, sondern auch nicht-staatliche Akteure wie Gewerkschaften, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) am Problemlösungsprozess beteiligt werden müssen.

Da eine ausführliche Diskussion des Begriffs an dieser Stelle nicht vorgenommen werden kann, soll unter „Global Governance“ im Folgenden in Bezug auf Pies ein „Prozess der Institutionalisierung“ verstanden werden, „in dem neben den Nationalstaaten und ihren inter-gouvernementalen Zusammenschlüssen neue Akteure die politische Arena betreten und es erforderlich machen, mit neuen Verfahren der Politikkoordination zu experimentieren.“ (Brinkmann/Pies 2004: 1).

Zu diesen „neuen Akteuren“ gehören zweifelsfrei multinationale Unternehmen (MNU), welche nicht umsonst als „treibende Kraft der Globalisierung“ bezeichnet werden, übertreffen sie doch nicht selten die Wirtschaftskraft vieler Staaten. Mit der Bedeutungszunahme dieser global player für die Weltwirtschaft stieg auch der Legitimationsdruck und Forderungen nach einer zunehmenden Verantwortungsübernahme der MNU für ihre Geschäftstätigkeiten gegenüber ihren Stakeholdern[1] wurde laut. Kritiker wie NGOs, Menschenrechtsgruppen und Gewerkschaften machten Unternehmen darauf aufmerksam, dass diese „nicht nur an Gewinnen interessiert sein dürfen, sondern die sozialen und ökologischen Folgen ihrer weltweiten Aktivitäten berücksichtigen müssen.“[2] So wurden seit den 1990er Jahren, insbesondere in Entwicklungsländern, immer wieder Fälle von Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen dokumentiert. Zahlreiche multinationale Unternehmen reagierten ihrerseits mit Maßnahmen, um ihre gesellschaftliche Verantwortungsübernahme (Corporate Social Responsibility - CSR) im Bereich Umwelt und Arbeitsstandards zu demonstrieren: Unternehmensinterne Verhaltenskodizes (Codes of Conduct) und Umweltstellen sind kaum noch aus den Unternehmensstrukturen multinationaler Konzerne wegzudenken. Doch auch über die Betriebsgrenzen hinweg engagieren sich multinationale Unternehmen freiwillig in Multi-Stakeholder-Initiativen zusammen mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, diskutieren an „Runden Tischen“ und erarbeiten Entwicklungsprojekte, um lokale Strukturen zu stärken. Obwohl dies häufig mit einem hohen Kostenaufwand verbunden ist, verfolgen Unternehmen damit langfristig eigene Wettbewerbsvorteile („win-win“-Situation), wenn die Implementierung von Arbeits- und Sozialstandards in Lieferketten oder die Bekämpfung von HIV/Aids zu einer erhöhten Produktivität, zur Verringerung von Investitionsrisiken sowie zu einer höheren Reputation der Unternehmen führt.

[...]


[1] Als Stakeholder können hier alle Einzelpersonen, Interessengruppen (Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter), die Umwelt, aber auch die Gesellschaft als Ganzes verstanden werden, wenn diese in einer direkten oder indirekten Beziehung zum Unternehmen stehen.

[2] http://www.bpb.de/files/DL79WC.pdf, aufgerufen am 15.03.2011

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Der UN-Global Compact als Gestaltungsmöglichkeit von Global Governance
Sous-titre
Am Beispiel des GTZ-VW-Projektes „Verbesserung des Arbeitsschutzes bei Zulieferern in Mexiko, Brasilien und Südafrika“
Université
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Sozialwissenschaften)
Cours
Institutionen von Global Governance in den Bereichen Welthandel, Finanzen und Entwicklung
Note
1,0
Auteur
Année
2011
Pages
15
N° de catalogue
V209605
ISBN (ebook)
9783656372004
ISBN (Livre)
9783656769323
Taille d'un fichier
560 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Global Compact, UN, Vereinte Nationen, Wirtschaftspolitik, Globalisierung, CSR, Sozialstandards, Arbeitsstandards, GTZ, Best practise, PPP, Global Governance
Citation du texte
Martin Schröter (Auteur), 2011, Der UN-Global Compact als Gestaltungsmöglichkeit von Global Governance, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209605

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