Kulturpolitische Leitlinien der BRD seit 1949 und Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft


Term Paper, 2012

29 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Der Begriff Kulturpolitik

2. Kulturpolitische Leitlinien seit 1949
2.1. Kulturerhalt und Kulturpflege
2.2. Demokratisierung und Soziokultur
2.3. Kulturmarketing und Kulturökonomisierung
2.4. Bündelung der Bundeskulturpolitik

3. Kulturpolitische Tendenzen und Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft
3.1. Kulturelle Bildung
3.2. Kultur mit allen – Migranten als Akteure und Rezipienten

Schluss

Bibliographie

Einleitung

Was verstehen wir eigentlich unter Kulturpolitik ? Bis heute scheint sie sich kaum als eigenständiges Forschungsfeld innerhalb der Politikwissenschaften etabliert zu haben.[1] Dies könnte mit den Schwierigkeiten in Zusammenhang stehen, den Begriff Kulturpolitik eindeutig zu formulieren. Denn was als Kulturpolitik verstanden wird, hängt eng mit dem zugrunde liegenden Kulturbegriff zusammen, der entsprechend der dynamischen gesellschaftlichen Prozesse im zeitlichen Verlauf stetig geändert und neu definiert wird. Es ist deshalb nahezu unmöglich, die verschiedenen Verständnisweisen von Inhalt, Geltungsbereich und Aufgaben der Kulturpolitik auf einen überzeitlich gültigen Begriff zu bringen. Die heutige Komplexität des kulturpolitischen Feldes ist das Ergebnis heterogener Entwicklungen, die in Teilen in Form von Gesetzen oder geschaffenen Institutionen bis heute fortwirken. Eine Vielzahl verschiedener Auffassungen besteht gleichsam nebeneinander. Um zu verstehen, was Kulturpolitik heute bedeutet, ist eine Analyse der verschiedenen historischen Phasen kulturpolitischen Handelns unumgänglich. Die vorliegende Arbeit unternimmt einen solchen Versuch, indem sie die kulturpolitischen Leitlinien der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis heute idealtypisch nachzeichnet.[2] Im Verlauf der Untersuchung wird dabei die historische Entwicklung der drei Dimensionen der bundesdeutschen Kulturpolitik in den Blick genommen: Die Schaffung gesetzlicher und institutioneller Rahmenbedingungen, das Betreiben öffentlicher Kultureinrichtungen und die Förderung nichtstaatlicher Kulturangebote. Diese Dimensionen unterlagen in den letzten sechs Dekaden spürbaren Modifikationen, je nachdem ob Kulturerhalt und Kulturpflege, Soziokultur und Demokratisierung, Kulturmarketing und Kulturökonomie oder die Bündelung der Bundeskulturpolitik im Zentrum des kulturpolitischen Diskurses standen.

In einem zweiten Teil geht die Arbeit dann auf aktuelle kulturpolitische Herausforderungen und Tendenzen ein. Angesichts der drohenden Überalterung der Gesellschaft, dem zunehmenden Konsolidierungsdruck der öffentlichen Haushalte und der vielfältigen Konkurrenz von Kulturangeboten aller Art durch einen ausdifferenzierten Freizeit- und Eventmarkt in der gegenwärtigen Erlebnisgesellschaft sind die Ausweitung sinnvoller kultureller Bildungsangebote und die umfassende Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund als Akteure und Rezipienten in die Kulturbetriebe von herausragender Bedeutung.

1. Der Begriff Kulturpolitik

Das Wort Kultur umfasst in der Alltagssprache zahlreiche Dimensionen: wir sprechen von Unternehmenskultur, Streitkultur, Esskultur, Kulturbeuteln, Kulturbetrieben, Kulturhauptstädten usw.[3] Aber welche Dimension von Kultur meinen wir, wenn wir über Kulturpolitik sprechen? Lässt sie sich durch den Verweis auf ihren Hauptgegenstand, die Künste im engeren Sinne, hinreichend definieren und eingrenzen?

Kultur- und Kunstwerke sind im Anschluss an Ernst Cassirer eine spezifische Form der kulturellen Existenz des Menschen im weitesten Sinne, durch die sich der Mensch vom natürlich Gegebenen abhebt und seine eigene Welt bewusst aktiv gestaltet und aneignet. Kultur in diesem weiten Verständnis ist die einzige Wirklichkeit des menschlichen Lebens.[4] Sie umfasst jegliche Form des gesellschaftlichen Miteinanders[5], außerhalb dessen keine menschliche Existenz möglich ist. Der Begriff Kultur bezeichnet im diesem Sinne die Gesellschaft als Ganze.[6] Der Mensch als soziales bzw. kulturelles Wesen bedient sich der Politik (die ebenfalls ein Kulturerzeugnis ist), um das Zusammenleben verbindlich zu regeln, zu organisieren und zu ordnen.[7] Auch der Politikbegriff kann in einem engeren und einem weiteren Sinne verstanden werden. Im weiteren Sinne umfasst er das gesellschaftliche Handeln, also die Ordnung bzw. Regelung öffentlicher Angelegenheiten insgesamt. Im engeren Sinne wird unter Politik ausschließlich das Handeln staatlicher Akteure bzw. Institutionen verstanden.[8] Politik (und somit auch die Kulturpolitik als Teilbereich) umfasst, analytisch betrachtet, drei Dimensionen: polity steht für ihre formellen bzw. institutionellen Strukturen und Rahmenbedingungen, z.B. das Regierungssystem, Verfassung, Gesetze usw. Politics bezeichnet politisch handelnde Akteure (z.B. Ministerien, Abgeordnete, Verbände, Kommissionen u.a.) sowie den Prozess politischer Entscheidungsfindung bzw. Konsensentstehung, Wahlverfahren, Einflussnahmen usw. Policy beschreibt hingegen die inhaltliche politische Dimension, also Leitlinien, Konzepte und Vorstellungen, die von politischen Akteuren implementiert und realisiert werden.[9]

Kulturpolitik stellt ein Teilgebiet der Politik insgesamt dar. Sie operiert mit einem engeren Kulturbegriff, der nicht eindeutig definierbar scheint und einem stetigen sozial bedingten Bedeutungswandel unterliegt.[10] Die jeweils zugrunde liegende Definition von Kultur hat jedoch maßgeblich Einfluss auf die kulturpolitische Praxis staatlicher Entscheidungsträger.[11] Es scheint unstrittig, dass die Ernst Cassirer zufolge wichtige symbolische Form der Kunstwerke bzw. der Künste Gegenstand der Kulturpolitik ist.[12] Die „Funktion“ von Kultur liegt in ihrem Potential der Reflexion des menschlichen Tuns und Seins. Die Kunst in ihren vielfältigen Formen erlaubt Selbstvergewisserung und Identitätsbildung, zeigt die Vielfalt von Wahlalternativen im Leben auf, stiftet Sinn und Orientierung und kann historisches Bewusstsein vermitteln. Ohne ästhetischen Ausdruck ist das menschliche Leben unvollständig.[13] In einer Gesellschaft existieren häufig verschiedene Kulturbegriffe und -konzepte nebeneinander[14], die mit der Zeit entstehen, modifiziert oder obsolet werden können.[15] Da Kulturpolitik als Teilbereich des politischen Lebens nicht außerhalb der Gesellschaft steht, sondern deren Bedingung, Ergebnis und Ausdruck darstellt, treten kulturpolitische Entscheidungsträger nicht nur als Akteure auf, die durch die Definition konkreter Ziele bzw. durch das Setzen personeller, organisatorischer und finanzieller Rahmenbedingungen das kulturelle Leben gestalten. Vielmehr reagieren sie auch auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und Trends.[16] Kulturpolitik lässt sich „[…] als Gesamtheit legislativer und administrativer Maßnahmen beschreiben, die in unserer Gesellschaft als ‚kulturpolitisch‘ gelten.“[17] Diese Definition Gerhard Schulzes ist nur auf den ersten Blick tautologisch. Denn da es aus den genannten Gründen nicht möglich ist, den Begriff Kulturpolitik eindeutig und absolut zu definieren bzw. in seiner inhaltlichen Dimension überzeitlich einzugrenzen, muss man sich ihm durch die Beschreibung kulturpolitischer Leitlinien annähern, die zu unterschiedlichen Zeiten die praktische Kulturpolitik bestimmten. Die Typologisierung der in den verschiedenen Dekaden bestimmenden Entwicklungslinien ist dabei in ihrer Aussagekraft begrenzt, da zu jeder Zeit stets eine Vielzahl von Kulturbegriffen bzw. Vorstellungen von Inhalten, Zielen und Aufgaben der Kulturpolitik nebeneinander existieren. Zudem lassen sich diese Phasen zeitlich nicht eindeutig voneinander abgrenzen. Sie gehen auseinander hervor und überschneiden sich gegenseitig, so dass die früheren Zielsetzungen und Ergebnisse (nicht selten als Gesetze oder geschaffene Institutionen) bis heute fortwirken. Es kann hier also nur um eine Darstellung jeweils dominanter Strömungen gehen. Trotzdem ist eine solche abstrakte Typologisierung eine geeignete Methode zur Bewältigung der realen Komplexität, durch die sich jeweils prägnante Konzepte bzw. Grundmotive der Kulturpolitik unterscheiden und analysieren lassen.[18]

2. Kulturpolitische Leitlinien seit 1949

2.1. Kulturerhalt und Kulturpflege

Die erste Phase kulturpolitischer Bemühungen in Nachkriegsdeutschland kann in der Zeit von der Gründung der Bundesrepublik 1949 bis Mitte der 60er Jahre verortet werden.

Nach dem zweiten Weltkrieg unterstand Deutschland der Kontrolle der Alliierten (Frankreich, USA, Großbritannien, Sowjetunion). Die meisten Städte sowie die Infrastruktur lagen zu einem Großteil in Trümmern, die Wirtschaft war aufgrund von Personal- und Rohstoffmangel sowie umfassender Zerstörungen fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Millionen von Menschen waren durch den Krieg zu Invaliden oder Waisen geworden. Materielle Not, Obdachlosigkeit, Hunger und die Ausbreitung von Krankheiten prägten das Bild. Der Zusammenbruch Deutschlands war auch in geistig-moralischer Hinsicht umfassend: die meisten Menschen waren traumatisiert, tiefe Niedergeschlagenheit und Depression machten sich breit. Deutsche Traditionen galten als diskreditiert, weil sie scheinbar zur Entstehung des Nationalsozialismus beigetragen bzw. diesem nichts entgegenzusetzen gehabt hatten.[19] Trotz oder gerade wegen großer Not wurde Kultur im weitesten Sinne jedoch als unverzichtbares moralisches Lebens- bzw. Überlebensmittel angesehen.[20] Der Viermächte-Kontrollrat bildete die oberste Regierungsinstanz der Alliierten seit dem Kriegsende, zerfiel jedoch schon bald aufgrund umfassender politischer Spannungen in die Westzonen unter den USA, Frankreich, sowie Großbritannien und die Ostzone (die spätere DDR) unter Einfluss der Sowjetunion.[21] Der anstehenden politischen Neuregelung durch die Alliierten lag die Frage zugrunde, wie man eine Wiederholung der Verbrechen durch den Nationalsozialismus in Deutschland dauerhaft ausschließen könnte. Die Antwort bestand in der Westzone in der Einführung einer Demokratie, die mit Entnazifizierung und einem politischen Umerziehungsprogramm einherging.[22]

1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grundgesetzes, einer provisorischen Verfassung, gegründet. Dieses umfasst bis heute die wichtigsten Prinzipien der damals neuen freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Menschen- und Grundrechte, der Gewaltenteilung und des Sozialstaates.[23] Besonders das weitreichende Föderalismusprinzip sollte durch Machtdezentralisierung den Bestand der Demokratie garantieren und dem Sicherheitsbedürfnis der Nachbarstaaten Deutschlands entsprechen.[24]

Die Neuordnung durch das Grundgesetz hatte signifikanten Einfluss auf die neue Kulturpolitik der Demokratie. Eine zentralistische kulturpolitische Steuerung und die Instrumentalisierung von Kunst und Kultur im Sinne staatlicher Propaganda sollten langfristig unmöglich werden. Eine direkte staatliche Einflussnahme wird vor allem durch Art. 5 Abs. 3[25] des Grundgesetzes verhindert. Der Artikel gilt als klassisches liberales Abwehrrecht gegen den Staat, als objektive Norm und institutionelle Garantie der Kunst und des kulturellen Lebens. Gleichzeitig stellt er ein subjektives Freiheitsrecht des individuellen Künstlers dar, der vor staatlicher Gewalt geschützt wird. Dieses Freiheitsrecht wird nur durch die Persönlichkeitsrechte Anderer im Sinne von Art. 1 bzw. Art. 2 des Grundgesetzes beschränkt, nicht durch andere Gesetze oder Verordnungen. Ein Verstoß gegen diese Beschränkung bedarf jedoch immer einer Einzelfallentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht, generelle Regelungen in diesem Sinne wurden nicht getroffen.[26] Außerdem wirkt sich das föderalistische Prinzip auf die Dezentralisierung der Kulturpolitik aus: Art. 30 des Grundgesetzes legt die Länderhoheit fest. Die Ausübung staatlicher Befugnisse und Aufgaben obliegt den Ländern, sofern im Grundgesetz keine anderen Regeln getroffen werden. Für den Kulturbereich trifft das Grundgesetz keine anderen Regelungen, die Kulturhoheit liegt damit bei den Ländern. Art. 28 Abs. 2 schreibt die kommunale Selbstverwaltung vor. Kulturpolitik kann als besonderes Aufgabenfeld der Kommunen angesehen werden, da „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaften“ gemäß Bundesverfassungsgericht vor allem in Aufgaben bestehen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben und von dieser eigenverantwortlich und selbstständig bewältigt werden können. Dies ist bei vielen kulturbezogenen Angelegenheiten der Fall.[27] Die Rolle des Bundes ist gemäß Grundgesetz in Sachen Kulturpolitik begrenzt und beschränkt sich laut Art. 32 vornehmlich auf die auswärtige Kulturpolitik, die der Bundesaußenminister wahrnimmt.[28]

Nachdem die Zuständigkeiten für Kulturpolitik seit der Staatsgründung festgelegt waren, wurde sie auch mit konkreten Inhalten bzw. Leitlinien ausgefüllt. Von 1949 bis in die 60er Jahre hinein wurde Kultur meist mit Kunst bzw. traditionellen Kunstformen gleichgesetzt. Der Erhalt des kulturellen Erbes stand im Mittelpunkt, man war hauptsächlich damit beschäftigt, traditionelle Kulturinstitutionen (Theater, Konzerte, Museen und Archive) und Denkmale wiederaufzubauen und ihren Bestand dauerhaft zu sichern.[29] Die Kulturpolitik griff ästhetische Vorstellungen des bürgerlichen Zeitalters auf.[30] Im Mittelpunkt stand vor allem die Pflege der Hochkultur, weshalb der Soziologe G. Schulze dieser Zeit das „Hochkultumotiv“ als kulturpolitische Leitlinie voranstellt.[31] Als Ausdruck dieser Grundsätze kann beispielsweise die Stiftung Preußischer Kulturbesitz angesehen werden.[32]

Die Beschränkung kulturpolitischer Zuständigkeiten auf die Restauration des Traditionellen entsprach dem Gesellschaftskonsens der 50er Jahre, der, einem bürgerlich-liberalen Staatsverständnis gemäß, die Verantwortung der Institutionen vor allem in der Wirtschaftspolitik verortete. Die Verbesserung des materiellen Lebensstandards hatte Vorrang.[33] Die Anstrengungen waren erfolgreich: die Einkommen stiegen, während sich die Arbeitszeiten verkürzten und Anfang der 60er Jahre zunehmend die Fünf-Tage-Woche durchgesetzt wurde. 1961 herrschte mit einer Erwerbslosenquote von unter einem Prozent de facto Vollbeschäftigung.[34] Ab Mitte der 50er Jahre nahm die Warenfülle in den Geschäften zu, es gab eine immer größere Auswahl an Lebensmitteln und Konsumartikeln.

[...]


[1] vgl. Klein: Fuchs: Kulturpolitik, S. 22.

[2] Zur Kulturpolitik der DDR siehe z.B. Gransow: Kulturpolitik in der DDR ; oder Baird/Schmitz (Hrsg.): Kultur und Staatsgewalt. Formen und Folgen der Kulturpolitik im Dritten Reich und in der DDR.

[3] vgl. Fuchs : Kulturpolitik in Zeiten der Globalisierung, S. 15.; Endreß: Die Kulturpolitik des Bundes. Strukturelle und inhaltliche Neuorientierung zur Jahrtausendwende?, S. 24.

[4] vgl. Ernst Cassirer: Versuch über den Menschen. Einführung in eine Philosophie der Kultur, S. 39f.

[5] Beispielsweise Normen, Werte, Deutungen, Lebensweisen, Beziehungen, Wissen, Erwartungen, Erzählungen oder Sinnerzeugungen, vgl. Klein, Kulturpolitik. Eine Einführung, S. 62.

[6] Einen ähnlich breiten, eher ethnologisch als kulturphilosophisch fundierten Kulturbegriff legt die UNESCO ihrer Arbeit zugrunde, die Kultur als Lebensweise ansieht : „Die Kultur kann in ihrem weitesten Sinne als die Gesamtheit der einzigartigen geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Aspekte angesehen werden, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen. Dies schließt nicht nur Kunst und Literatur ein, sondern auch Lebensformen, die Grundrechte des Menschen, Wertsysteme, Traditionen und Glaubensrichtungen.“ Deutsche UNESCO-Kommission (Hrsg.): Weltkonferenz über Kulturpolitik. Schlussbericht der von der UNESCO vom 26. Juli bis 6. August 1982 in Mexiko-Stadt, S. 121, vgl. auch Fuchs: Kulturpolitik, S. 13f.

[7] vgl. Klein, Kulturpolitik. Eine Einführung, S. 62.

[8] vgl. ebd., S. 66f.

[9] vgl. ebd., S. 30f., sowie Fuchs : Kulturpolitik, S. 9.

[10] Für verschiedene Definitionen eines Kulturbegriffs in diesem engeren Sinne siehe Fuchs: Kulturpolitik, S.10ff; Klein, Kulturpolitik. Eine Einführung, S. 31ff.

[11] vgl. Klein, Kulturpolitik. Eine Einführung, S. 32.

[12] Gemäß Ernst Cassirers Philosophie der symbolischen Formen stellen Kunstwerke eine notwendige „Intensivierung von Wirklichkeit“ dar, die stets nur mittels symbolischer, selbst erzeugter Vermittlungen zugänglich ist. Kunst als eine spezifische symbolische Form erlaubt die Reflexion auf unsere tätige Weltaneignung, die in jeder beliebigen Tätigkeit enthalten ist. Sie macht die Grundbedingungen des menschlichen Lebens bewusst, sie ist „[…] ein Mittel der Selbstbefreiung und gewährt […] eine innere Freiheit, die wir anders nicht erlangen können.“, Cassirer: Versuch über den Menschen. Einführung in eine Philosophie der Kultur, S. 221; 230.

[13] vgl. Fuchs: Kulturpolitik, S. 24ff.

[14] vgl. Fuchs: Kulturpolitik als gesellschaftliche Aufgabe. Eine Einführung in Theorie, Geschichte, Praxis, S. 134, 153.

[15] Die Dynamik des Kulturbegriffs, kultureller Phänomene und damit der Kulturpolitik ist nicht allein durch den Lauf der Geschichte, sondern auch entscheidend durch interkulturelle Begegnungen und Einflüsse bedingt. Kulturen sind nie homogen, sondern immer Ergebnis transkultureller Austauschprozesse, vgl. Fuchs: Kulturpolitik, S. 12f.

[16] vgl. Scheytt: Künste und kulturelle Bildung als Kraftfelder der Kulturpolitik, S. 8; Fuchs: Kulturpolitik in Zeiten der Globalisierung, S. 15.

[17] Schulze : Die Erlebnisgesellschaft. Kultursoziologie der Gegenwart, S. 502.

[18] vgl. Fuchs: Kulturpolitik, S. 36; sowie Schulze : Die Erlebnisgesellschaft. Kultursoziologie der Gegenwart, S. 501.

[19] vgl. Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland S. 39 sowie Schildt/Siegfried: Deutsche Kulturgeschichte, S. 21-24.

[20] vgl. Schildt/Siegfried: Deutsche Kulturgeschichte, S. 29.

[21] vgl. Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 13; 39.

[22] Die Umerziehung (re-education) zu demokratischen Einstellungen, die vor allem auf Bestreben der USA implementiert und später abschwächend in re-orientation umbenannt wurde, war Teil der alliierten Sicherheitspolitik und sollte besonders auf einem kulturellen Neuanfang gründen, vgl. Schildt/Siegfried: Deutsche Kulturgeschichte, S. 40; 42; 45; 61-65.

[23] vgl. ebd., S. 41-45.

[24] vgl. Klein: Kulturpolitik. Eine Einführung, S. 52.

[25] „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. […]“, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, S. 16.

[26] vgl. Klein: Kulturpolitik. Eine Einführung, S. 74; 80f.

[27] vgl. ebd., S. 73f; 85.

[28] vgl. ebd., S. 74; 87.

[29] vgl. Schulze: Die Erlebnisgesellschaft. Kultursoziologie der Gegenwart, S. 499; Scheytt: Blick zurück nach vorn – Von der neuen zur aktivierenden Kulturpolitik, S. 29.

[30] Damit entsprach sie den Zielsetzungen der alliierten re-education-Programme und führte diese implizit programmatisch fort, siehe oben.

[31] vgl. Schulze: Die Erlebnisgesellschaft. Kultursoziologie der Gegenwart, S. 499.

[32] Der Preußische Staat war 1947 aufgelöst worden, zahlreiche seiner Sammlungen in Folge des Krieges zerstört, zerstreut oder verschleppt. Nachdem nach Kriegsende vorübergehend einige Länder treuhänderisch die Verantwortung für die verbliebenen Bestände übernommen hatten, kam es 1957 zur Stiftungsgründung unter Beteiligung von Bund und Ländern. Laut Stiftungsgesetz gehen alle Gegenstände auf die Stiftung über, die zum Eigentum oder sonstigen Vermögensrechten Preußens gehörten und bis zum 9. Mai 1945 im Amtsbereich des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung bzw. im Amtsbereich des Preußischen Ministerpräsidenten verwaltet wurden, vgl. Klein: Kulturpolitik. Eine Einführung, S. 117. Der Grundsatz der Hochkulturpflege kommt in § 3 des Stiftungsgesetzes deutlich zum Tragen: „Die Stiftung hat den Zweck, […]die ihr übertragenen preußischen Kulturgüter für das deutsche Volk zu bewahren, zu pflegen und zu ergänzen, unter Beachtung der Tradition den sinnvollen Zusammenhang der Sammlungen zu erhalten und eine Auswertung dieses Kulturbesitzes […] zu gewährleisten.“ Stiftung Preußischer Kulturbesitz: Stiftungsgesetz.

[33] vgl. Singer: Kulturpolitik und Parlament. Kulturpolitische Debatten in der Bundesrepublik Deutschland seit 1945, S. 14.

[34] vgl. Schildt/Siegfried: Deutsche Kulturgeschichte, S.179-184. Nachdem in Folge des Mauerbaus qualifizierte Arbeitskräfte aus der DDR fehlten, wurde der immense Personalmangel durch die Anwerbung von Gastarbeitern, zunächst aus Italien, Griechenland und Spanien, ausgeglichen. 1961 erfolgte das Anwerbeabkommen mit der Türkei.

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Details

Title
Kulturpolitische Leitlinien der BRD seit 1949 und Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft
College
Free University of Berlin  (Institut für Kultur- und Medienmanagement)
Grade
1,0
Author
Year
2012
Pages
29
Catalog Number
V209851
ISBN (eBook)
9783656374213
File size
644 KB
Language
German
Keywords
Kulturmanagement, Kulturpolitik, Migration, kulturelle Bildung, Interkulturalität
Quote paper
Vera Ohlendorf (Author), 2012, Kulturpolitische Leitlinien der BRD seit 1949 und Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209851

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