Einführung einer Citymaut in Stockholm. Analyse der rechtlichen Grundfragen


Trabajo de Seminario, 2012

18 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Quellenlage

2. Konstitutionelle Fragen
2.1 Steuer oder Abgabe
2.2 Durchführungsvorschriften

3. Inhaltliche Anforderungen an die Gesetzgebung.
3.1 Festlegung des abgabepflichtigen Personenkreises
3.2 Höhe der Abgabe
3.3 Sanktionsmaßnahmen

4. Steuerrechtliche Fragen
4.1 Einkommensteuer
4.2 Mehrwertsteuer

5. Ausblick

Literaturverzeichnis

0. Einleitung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit rechtlichen Grundfragen bei der Einführung einer Citymaut in der schwedischen Hauptstadt Stockholm.

Nach einem Modellversuch vom 3. Januar bis zum 31. Juli 2006 wurde am 1. August 2007 in Stockholm eine Straßennutzungsgebühr für Kraftfahrzeuge für den Bereich der Innenstadt, eine so genannte Citymaut, eingeführt.

Dem Modellversuch sowie der endgültigen Einführung gingen umfangreiche Voruntersuchungen voraus, mit denen Stockholmsberedningen beauftragt wurde, ein im Dezember 2000 von der schwedischen Regierung eingesetztes Komitee, welches Vorschläge zur Verbesserung der Transportsysteme im Großraum Stockholm erarbeiten sollte. Neben technischen Überlegungen über Art und Weise der Durchführung, wie Erfassung der Kraftfahrzeuge und Bezahlvorgang, nahm die Klärung wichtiger juristischer Fragen in diesen Voruntersuchungen großen Raum ein.

Zunächst liefert die vorliegende Arbeit einen kurzen Überblick zur Quellenlage.

Dann legt sie die Ergebnisse der Untersuchung von Stockholmsberedningen zu drei zentralen nicht den Datenschutz betreffenden Rechtsfragen dar. Dabei geht es zum einen um konstitutionelle Fragen, wie also eine Citymaut eingeführt werden kann, so dass sie mit den schwedischen Verfassungstexten vereinbar ist.

Anschließend werden Details zur Gesetzausformung sowie steuerrechtliche Fragen thematisiert.

1. Quellenlage

Auch nach intensiven Recherchen konnte ich in Deutschland kein gedrucktes Werk finden, das sich mit der Stockholmer Citymaut beschäftigt.

Bei weiterer Onlinerecherche fand sich schließlich auf der Homepage der schwedischen Regierung ein Archiv, in welchem staatliche Veröffentlichungen zum Download bereitgestellt werden, so auch einige mit Bezug zur Stockholmer Maut. Dabei handelt es sich vor allem um die Reihe Regeringens propositioner, ein Organ der schwedischen Regierung, in welchem Änderungen an bestehenden Gesetzen oder neu erlassene Gesetze bekannt gegeben werden.

Darüber hinaus fand ich in diesem Onlinearchiv aber auch den Abschlussbericht bezüglich der Voruntersuchungen zur Einführung einer Citymaut von stockholmsberedningen. Dieser wurde dort im Rahmen der Veröffentlichungsreihe Statens offentliga Utredningar veröffentlicht, auf deutsch „öffentliche Untersuchungen des Staates“.

Dieser Bericht in schwedischer Sprache mit einem Umfang von ca. 180 Seiten stellt die Hauptquelle für die vorliegende Arbeit dar.

2. Konstitutionelle Fragen

Die schwedische Rechtsordnung basiert auf vier Gesetzen, die gemeinsam die schwedische Verfassung bilden. Bei diesen vier Gesetzen handelt es sich um das Thronfolgegesetz (successionsordningen), um das Gesetz über die Freiheit der Presse (tryckfrihetsförordningen), um das Gesetz über die freie Meinungsäußerung (yttrandefrihetsgrundlagen) und, vor allem, um das Gesetz über die Regierungsform (regeringsformen (RF)), welches einer klassischen Verfassung am nächsten kommt.[1]

Die regeringsformen stammt aus dem Jahr 1975 und wurde zuletzt 1994 umfassend revidiert, um den Beitritt Schwedens zur EU zu ermöglichen.[2]

Bei den Regelungen zur Einführung einer Straßennutzungsgebühr werden viele Fragen konstitutionellen Charakters berührt. So muss geklärt werden, ob es sich bei der Citymaut im staatsrechtlichen Sinne um eine Steuer oder um eine Abgabe handelt, um zu entscheiden, auf welchem Weg genau die Regelungen zur Maut erlassen werden müssen.

Diese Frage hat entscheidende Bedeutung für weitere Überlegungen zu Ausformungen der Regelungen zur Maut, da es davon abhängt, ob laut regeringsformen der schwedische Reichstag die entsprechenden Vorschriften per Gesetz erlassen muss oder ob die Regierung diese auf eigene Initiative oder durch Delegation beschließen und erlassen kann.[3]

Des Weiteren muss in dem Fall, dass dem Reichstag die Normgebungskompetenz zukommt, die Frage geklärt werden, ob die Regierung oder eine Behörde die per Gesetz erlassenen Regelungen durch Durchführungsvorschriften konkretisieren kann.

2.1 Steuer oder Abgabe

Stockholmsberedningen beginnt seine Ausführungen mit der Feststellung, dass man aus der Bezeichnung „Steuer“ oder „Abgabe“ nicht zwangsläufig auf den staatsrechtlichen Charakter der bezeichneten Maßnahme schließen kann, da es vorkommt, dass Maßnahmen, die eigentlich Steuern sind, als „Abgabe“ bezeichnet werden.[4]

Nach Kapitel 1, § 4, Satz 2 RF erlässt der Reichstag Gesetze. In Kapitel 8, § 3 RF ist geregelt, dass Vorschriften per Gesetz erlassen werden müssen, die auf einen Eingriff in die persönlichen oder ökonomischen Verhältnisse des Einzelnen abzielen. Um solche handelt es sich unter anderem bei Vorschriften über Steuern an den Staat oder so genannte Zwangsabgaben. Nach Kapitel 8, § 9, Satz 2 RF i.V.m. Kapitel 8, § 3 RF kann der Reichstag die Beschlussfassung über solche Zwangsabgaben auch an die Regierung delegieren. Bei Steuern jedoch ist diese Möglichkeit ausgeschlossen.

Vorschriften bezüglich anderer, freiwilliger Abgaben darf die Regierung direkt erlassen und deren Ausformung an Verwaltungsbehörden delegieren.[5]

Der Frage, ob es sich bei einer Citymaut um eine Steuer, eine Zwangsabgabe oder eine freiwillige Abgabe handelt, kommt somit eine herausragende Bedeutung für die Erlassung der entsprechenden Vorschriften zu, wobei die Interpretation als freiwillige Abgabe wohl direkt ausgeschlossen werden kann, da es unstreitbar sein dürfte, dass eine Straßennutzungsgebühr nicht als freiwillige Abgabe geplant ist. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird daher der Begriff „Abgabe“ synonym mit „Zwangsabgabe“ verwendet.

Eine Grenzziehung zwischen den Begriffen ist nicht einfach. So beinhaltet die regeringsformen keine entsprechenden Definitionen. Die Grenzziehung muss also auf Grundlage der Kommentare zur RF unter Berücksichtigung der Rechtspraxis sowie der Beurteilungen von Regierung und Reichstag bei früheren Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

Aus den Kommentaren zur RF geht unter anderem hervor, dass die Grenze zwischen Steuer und Abgabe fließend ist. Während eine Steuer als ein Zwangsbeitrag an die Allgemeinheit ohne direkte Gegenleistung charakterisiert werden kann, wird unter einer Abgabe für gewöhnlich eine monetäre Belastung verstanden, die für eine spezifizierte Gegenleistung von der Allgemeinheit bezahlt wird. Im Falle einer Citymaut ist als Gegenleistung für die monetäre Belastung das Nutzungsrecht für das Straßen- und Wegenetz in dem entsprechenden Gebiet zu sehen. Fraglich ist allerdings, ob diese Gegenleistung hinreichend spezifiziert ist, da geplant ist, dass die Höhe der Abgabe unabhängig von der jeweils wirklich im mautbelegten Gebiet zurückgelegten Strecke oder verbrachten Zeit immer gleich ist.[6] Allerdings gibt es auch einige Fälle, in denen eine solche Maßnahme als Abgabe und nicht als Steuer anzusehen ist. Es gibt also keine Notwendigkeit, dass nur genau die für die Gegenleistung benötigten Gelder erhoben werden. Kennzeichen für solche Ausnahmen ist laut stockholmsberedningen oft, dass die mit solchen Abgaben verbundenen Einnahmen und die entsprechenden Ausgaben nicht im Staatshaushalt erwähnt werden.[7] Ein solcher Fall liegt z.B. vor, wenn die Abgabe nur in industrieregelnder Absicht erhoben wird und vollständig der Industrie nach besonderen Regelungen zugeführt wird.

[...]


[1] Vgl. Strömberg, Håkan: Sveriges författning. Lund: Studentlitteratur, 199916, S. 9f.

[2] Vgl. Holmberg, Erik/ Stjernquist, Nils: Vår författning. Stockholm: Norstedts Juridik, 199811, S. 168.

[3] Vgl. Delbetänkende av Stockholmsberedningen. SOU 2003:61, S. 101. Online abgerufen auf http://www.regeringen.se/content/1/c4/19/12/cec32859.pdf (Abruf am 23.10.2011).

[4] Vgl. Delbetänkende av Stockholmsberedningen. SOU 2003:61, S. 101.

[5] Vgl. ebd., S. 102.

[6] Vgl. Delbetänkende av Stockholmsberedningen. SOU 2003:61, S. 105.

[7] Vgl. ebd., S. 102.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Einführung einer Citymaut in Stockholm. Analyse der rechtlichen Grundfragen
Universidad
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald  (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht)
Curso
Ökonomische Instrumente zur Steuerung des Straßenverkehrs
Calificación
1,7
Autor
Año
2012
Páginas
18
No. de catálogo
V210085
ISBN (Ebook)
9783656382416
ISBN (Libro)
9783656382584
Tamaño de fichero
441 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
rechtliche, grundfragen, einführung, citymaut, stockholm
Citar trabajo
David Felsch (Autor), 2012, Einführung einer Citymaut in Stockholm. Analyse der rechtlichen Grundfragen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210085

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