Individuum und Kollektiv: John Stuart Mill zwischen Liberalismus und dem Kommunitarismus


Dossier / Travail, 2012

15 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Konzeption der Freiheit bei John Stuart Mill

3. Begriffsbestimmungen
3.1 Definition des Liberalismus
3.2 Definition des Kommunitarismus

4. Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Millschen Konzeption mit dem Liberalismus und dem Kommunitarismus

Literaturhinweise

1. Einleitung

„Mill ist [...] nicht etwa der krasse Individualist, der die Gemeinschaftsforderungen mißachtete. Im Gegenteil, die Schrift ist durchwirkt von gerechtester Abwägung der beiden sich entgegenstehenden und doch wieder eng miteinander verflochtenen Faktoren: Individualität und Kollektivität. Es zeugt von der Größe Mills, daß er in einer liberalistischen Zeit sehr genau auch die kollektivistischen Notwendigkeiten erkennt." (Grabowsky 1945: 12)

In seiner Einleitung zu John Stuart Mills Klassiker On Liberty macht Adolf Grabowsky deutlich, dass John Stuart Mill keineswegs nur als Liberalist angesehen werden muss. Vielmehr kann man John Stuart Mill in der Diskussion zwischen Individuum und Kollektiv beziehungsweise zwischen Liberalismus und Kommunitarismus ziemlich in der Mitte einordnen.

John Stuart Mill gilt als ein Klassiker des Liberalismus. Das überrascht nicht, beachtet man, was für umfangreiche Rechte er dem Individuum zuspricht. Dennoch äußert Mill Gedanken, die Individuum und Gesellschaft in ein Verhältnis ziemlichen Gleichgewichts setzen, das für die Zeit sicherlich besonders ist.

Erst ein gutes Jahrhundert später kommt – angestoßen durch John Rawls neuartige Gerechtigkeitstheorie A Theory of Justice – harsche Kritik am Liberalismus auf. Sie fordert eine Abschwächung des individuellen Rechte zum Wohle der Gemeinschaft. Das ist der Konflikt zwischen Liberalismus und Kommunitarismus.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, aufzuzeigen, wo John Stuart Mill zwischen dem Liberalismus und dem Kommunitarismus einzuordnen ist.

Dazu werde ich zunächst das Konzept der Freiheit bei John Stuart Mill vorstellen (2), anschließend den Liberalismus (3.1) und den Kommunitarismus (3.2), um dann anhand bestimmter Punkte den Liberalismus und Kommunitarismus mit den Gedanken John Stuart Mills zu vergleichen (3), um zu einem Fazit zu meiner Fragestellung gelangen zu können (4).

2. Die Konzeption der Freiheit bei John Stuart Mill

John Stuart Mill entwirft aufbauend auf der repräsentativen Demokratie ein Konzept mit Rechten und Pflichten für Individuen, Gesellschaft und Staat mit dem Ziel, möglichst viel Spielraum für individuelle Entfaltung zu schaffen. Den hohen Grad an individueller Freiheit begründet er dabei utilitaristisch mit der Nützlichkeit für die Allgemeinheit als letztes Kriterium aller ethischen Fragen. Dazu entwirft er eine beinahe grenzenlose Gedanken- und Meinungsäußerungsfreiheit. Durch diese werden neue Meinungen der freien Individuen in den ständigen Diskurs mit alten – als wahr angesehenen – Meinungen gestellt und so sei die Möglichkeit hoch, wahre Antworten zu finden, sie als solche zu verifizieren oder der Wahrheit näher zu kommen, statt unaufhörlich statisch nach unreflektierten – im Zweifel falschen – Dogmen zu leben. So komme das hohe Maß an individueller Freiheit laut Mill dem gesellschaftlichen Fortschritt und damit der Allgemeinheit zugute (Mill 1969: 17f., 64f.).

Die uneingeschränkte Meinungsfreiheit stellt dabei eine entscheidende Rolle. So sei der Diskussionsprozess notwendig, um die richtige Meinung herauszufinden. Dafür sei es notwendig, dass auch die falsche oder fehlerhafte Meinung frei sei (Mill 1988: 29, 103; Pfetsch 2003: 251).

Die individuelle Freiheit konzipiert Mill unter zwei Bedingungen. Erstens müssten die Menschen einer Gesellschaft, auf die sein Konzept der Freiheit angewendet wird, „der Vervollkommnung durch Diskussion in Freiheit und Gleichheit fähig“ sein. Zweitens gelte „diese Doktrin nur für menschliche Wesen in der Reife ihrer Fähigkeiten“. Kinder und Geisteskranke scheiden also aus . Sind diese Bedingungen erfüllt, wird die individuelle Meinungs- und Handlungsfreiheit nur durch Verhaltensregeln zum einen durch Gesetze und zum anderen durch die öffentliche Meinung beschränkt (Mill 1969: 11,17).

Auf Ebene der gesetzlichen Sanktionierung gilt das Harm principle: „That the only purpose for which power can be rightfully exercised over any member of a civilized community, against his will, is to prevent harm to others. His own good, either physical or moral, is not a sufficient warrant“ (Mill 1956: 16). Der letzte Satz findet seine Einschränkung, wenn ein Mensch durch seine Handlungen seiner eigenen Freiheit entsagt sowie auf die zukünftige Inanspruchnahme der Freiheit verzichtet. Mill nennt hier die Beispiele, sich selber als Sklave zu verkaufen oder sich freiwillig einer Despotie auszusetzen (Mill 1969: 123). Nur in dem Sinne sei eine Meinung gesetzlich einschränkbar, wenn eine Äußerung eine direkte Anstiftung zu einer Übeltat darstellt. Das ist für Mill jedoch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, da durch die Anstiftung zur Tat die Äußerung zur Handlung selbst werde (Mill 1969: 68).

Im Gegensatz zu anderen Freiheitstheoretikern wie zum Beispiel Kant schafft Mill neben den gesetzlichen Eingriffen in die individuelle Freiheit außerdem die Ebene der legitimen Eingriffe durch die Gesellschaft (Becker / Schmidt / Zintl 2009: 143). „Die Handlungen eines Individuums können für andere schädlich sein oder es kann ihnen an der gebührenden Rücksicht auf deren Wohlergehen fehlen, ohne daß sie soweit gingen ihre festen Rechte zu verletzen. Die Missetäter mag dann gerechterweise, wenn auch nicht durch das Gesetz, so doch durch die Öffentliche Meinung bestraft werden. Sobald irgendein Teil des Verhaltens eines Menschen die Interessen anderer nachteilig berührt, hat die Gesellschaft Jurisdiktion über ihn [...]“ (Mill 1969: 90f.).

Handlungen, auf die das zutrifft, verletzen beispielsweise in der Öffentlichkeit die „guten Sitten“(Mill 1969: 118). Das Mittel der Gesellschaft zur Jurisdiktion ist der soziale Druck beziehungsweise die Missbilligung. Wo die Grenzen verlaufen zwischen individueller Freiheit, gesellschaftlicher und rechtlicher Gerichtsbarkeit solle die Gesellschaft entscheiden (Becker / Schmidt / Zintl 2009: 143; Mill 1969: 11).

Hierbei wird in seiner Konzeption ein großes Spannungsverhältnis zwischen der Macht des Individuums und der Gesellschaft deutlich. So gesteht er der Gesellschaft zu, sozialen Druck auszuüben, spricht aber andernorts auch von sozialer Tyrannei, die er durch Stärkung der individuellen Entfaltung verhindern will (Mill 1969: 11).

Zum Verhältnis zwischen Gesellschaft und Individuum in der Millschen Konzeption gehe ich in der Analyse ausführlicher ein (4).

3. Begriffsbestimmungen

Im Folgenden definiere ich den Liberalismus und den Kommunitarismus. Dabei sollte beachtet werden, dass beide Termini Sammelbegriffe darstellen. Eine allgemeingültige Definition ist daher nicht möglich. Die in diesem Abschnitt erarbeiteten Definitionen setzen sich aus verschiedenen Lexika-Einträgen zusammen. Vorgestellt wird hier nur eine kleine Auswahl der Einzelbewegungen des Liberalismus und des Kommunitarismus.

[...]

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Individuum und Kollektiv: John Stuart Mill zwischen Liberalismus und dem Kommunitarismus
Université
Johannes Gutenberg University Mainz  (Politikwissenschaft)
Note
1,3
Auteur
Année
2012
Pages
15
N° de catalogue
V210907
ISBN (ebook)
9783656384724
ISBN (Livre)
9783656386742
Taille d'un fichier
480 KB
Langue
allemand
Annotations
Kommentar des Dozenten: Definitionen hätten leicht kürzer ausfallen können. Sonst formal und inhaltlich nichts auszusetzen.
Mots clés
zwischen, individuum, kollektiv, john, stuart, mill, liberalist, kommunitarier
Citation du texte
Manuel Fontana (Auteur), 2012, Individuum und Kollektiv: John Stuart Mill zwischen Liberalismus und dem Kommunitarismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210907

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