Der Euro-Rettungsschirm und der Verstoß gegen die No-Bailout-Klausel. Die Erhaltung der Finanzstabilität durch EFSF und ESM


Dossier / Travail, 2012

15 Pages, Note: 2.0

Matthias Kellner (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Einführung des Eurorettungsschirmes
2.1. Der Weg zur Zahlungsunfähigkeit
2.2. Staatsverschuldung am Beispiel Griechenland
2.3. Wie kann man nun eine drohende Zahlungsunfähigkeit verhindern?

3. European Financial Stability Facility (EFSF)

4. Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

5. Verstoß des Rettungsschirms gegen EU-Vertrag

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1; Renditeverlauf für deutsche Staatsanleihen

Abbildung 2; Kapitalsumme mit Anteil Deutschland für EFSF

Abbildung 3; Kapitalverteilung ESM

1. Einleitung

Diese Hausarbeit befasst sich mit der Einführung des Euro-Rettungsschirmes und dessen Instrumente zur Erhaltung der Finanzstabilität in der Währungsunion. Folglich werde ich auf diese angesprochenen Instrumente näher eingehen und auf deren zeitliche Einführung und den inhaltlichen Rahmen näher beschreiben. Zudem werden mögliche Verstöße gegen den EU-Vertrag aufgezeigt und kritisch diskutiert. Aufgrund der Komplexität bezüglich Inhalt und Umfang werden einige Themengebiete nur angeschnitten, wobei jedoch auch trotz der Kürze der Hausarbeit ein Verständnis für einen Leser, welcher bisher keine Kenntnisse über den Rettungsschirm vorzuweisen hätte, entstehen müsste.

Demnach beginnt diese Arbeit mit der Entstehung des Problems der „Erhaltung der Finanzstabilität in der Währungsunion“. Es wird hinterfragt wie es zu enormen Verschuldungen einzelner Staaten kommen kann und welche Auswirkungen diese Verschuldung auf ganz Europa haben könnte. Als nachzuvollziehendes Beispiel wird Griechenland hinzugezogen.

Kern dieser Arbeit wird die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) sein, wobei auch der Übergang von der EFSF zum ESM aufgrund der aktuellen Brisanz in Politik und Medien relevant sein wird.

Nach inhaltlicher Darstellung der Stabilisierungsmaßnahmen werde ich dem Euro-Rettungsschirm den Artikel. 125 AEU-Vertrag gegenüberstellen und auf die No–bailout–Klausel 1 näher eingehen, da diese eines der Ideale des AEU–Vertrages widerspiegelt und damals die Eigenverantwortlichkeit einzelner EU–Staaten für deren eigene Haushalte garantieren sollte. Diese Klausel gilt es nun nach dem anfangs beschlossenen Bail–out Griechenlands und den folgenden näher zu untersuchen.

2. Einführung des Eurorettungsschirmes

2.1. Der Weg zur Zahlungsunfähigkeit

Um zu verstehen, wie selbst Staaten zahlungsunfähig werden können und andere wiederum verschuldet sind, aber dennoch zahlungsfähig bleiben, soll an folgendem Beispiel erklärt werden…

Nehmen wir an, ein Unternehmer möchte seinen Umsatz durch eine neue Produktionsanlage steigern. Da er diese nicht durch das eigene Kapital erwerben kann, wird er diese durch einen Kredit finanzieren. Die Renditen dieser Investition sollten demnach die Zinsen des Kredites übersteigen. Alles andere wäre für den Unternehmer nicht vertretbar. Ähnlich verhält es sich bei den Staaten. Auch diese investieren wie beispielsweise in Bildung, Forschung und Wirtschaft.

„Von der Förderung der Wirtschaft oder dem Ausbau von Bildungsinstitutionen verspricht sich der Staat volkswirtschaftliche Gewinne. Wenn diese Renditen höher sind als die Zinsen der öffentlichen Verschuldung, macht es aus ökonomischer Sicht für den Staat Sinn, sich Geld zu leihen“2.

Durch die Ausgabe von Staatsanleihen und den resultierenden Kauf durch Investoren erhält der Staat die nötigen Gelder für die geplanten Investitionen. Diese Anleihen garantieren dem Investor (inländische oder ausländische Banken und Versicherungen u.v.m.), genauso wie der Bank gegenüber dem Unternehmer, die vereinbarten Zinszahlungen. Die Staatsanleihen des deutschen Staates gehören zu den sichersten und sind demnach für die Investoren kaum risikobehaftet und sehr beliebt.

"Staaten sind aber dann zahlungsunfähig, wenn sie ihre Schulden nicht mehr refinanzieren können, also keine neuen Gläubiger finden"3

Wächst demnach der Verschuldungsgrad der Länder, wird die Bonität dieser zudem von den Ratingagenturen herabgesetzt. Nun sind wir wieder beim Beispiel des Unternehmers. Je schlechter die Bonität von diesem bei den Banken bewertet wird, erhält er entweder gar keinen Kredit oder muss entsprechend höhere Zinsen zahlen. Genauso sieht es bei den Ländern aus. Bei sinkender Bonität steigen die Zinsen der Staatsanleihen. Dieses wiederum verursacht erneut höhere Kosten der schon meist hochverschuldeten Staaten. Da Investoren das Risiko Staatsanleihen dieser Krisenländer zu erwerben, als zu gewagt einstufen könnten, wäre es möglich, dass eine zu geringe Nachfrage nach diesen Anleihen entstehen könnte. In diesem Fall wäre eine zukünftige Zahlungsunfähigkeit das Resultat. Sollte diese tatsächlich zutreffen und Banken anderer Länder im Besitz dieser Anleihen sein, wäre eine „Kreditrückzahlung“ möglicherweise ausgeschlossen. Demnach würde der Staatsbankrot des einen Landes erhebliche Kosten für andere Länder bedeuten können. 4

2.2. Staatsverschuldung am Beispiel Griechenland

Ursache:

Griechenland wird vorgeworfen jahrelang eine Klientelpolitik betrieben zu haben, d.h. das Gemeinwohl wurde außen vor gelassen und nur einzelne Interessen berücksichtigt. Eine hohe Arbeitslosigkeit war und ist besonders bei jungen Menschen zwischen 20-30 Jahren zu verzeichnen. Wirtschaftliche Entwicklungen und Fortschritte wurden verhindert.

Ein weiterer Aspekt der Verschuldung waren fehlende Steuereinnahmen. Besonders große Konzerne und mittelständische Unternehmen gaben meist nicht den vollen Umsatz an oder führten keine Umsatzsteuer an den Staat ab. Auch bei der Versicherung der Angestellten wurde gespart. Steuerhinterziehung 5

Stand 06.05.2011

Staatsanleihen:

- Die Staatsanleihen Griechenlands weisen eine Rendite von 25 Prozent auf
- Anleihen demnach auf Ramschniveau, kaum noch Investoren

Schulden:

„Griechenland hat auch bei Banken Schulden, für die es deutsche Garantien gibt. Bei der Bad Bank der früheren Hypo Real Estate, FMS, sind es 7,9 Milliarden, bei der staatlichen KfW 8,4 Milliarden Euro und bei der Griechenland-Finanzierung der EZB beträgt der deutsche Anteil 13 Milliarden Euro. Das sind insgesamt 29,3 Milliarden Euro.“ 6

[...]


1 vgl.; AEUV §125 Abs 1, „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“; AEUV.de , Literaturverzeichnis Nr.1

2 Danyal Bayaz: „ Warum leihen sich Staaten Geld?“, Tageschau.de; Literaturverzeichnis Nr.2

3 Danyal Bayaz: „Der Staat kann also gar nicht pleite gehen?“ Tageschau.de, Literaturverzeichnis Nr.3

4 vgl. Danyal Bayaz: „ Warum macht das die Länder zu Pleitekandidaten?“, Tagesschau.de; Literaturverzeichnis Nr.4

5 vgl. Ulrich Pick: „Anzeichen für die Krise gab es schon lange“, Tagesschau.de, Literaturverzeichnis Nr.5

6 Oliver Feldforth: „Der deutsche Steuerzahler könnte am Ende zahlen“, Tagesschau.de; Literaturverzeichnis Nr.6

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Der Euro-Rettungsschirm und der Verstoß gegen die No-Bailout-Klausel. Die Erhaltung der Finanzstabilität durch EFSF und ESM
Université
University of Applied Sciences Brandenburg
Note
2.0
Auteur
Année
2012
Pages
15
N° de catalogue
V211056
ISBN (ebook)
9783656750512
ISBN (Livre)
9783656750529
Taille d'un fichier
678 KB
Langue
allemand
Mots clés
euro-rettungsschirm, verstoß, no-bailout-klausel, erhaltung, finanzstabilität, efsf
Citation du texte
Matthias Kellner (Auteur), 2012, Der Euro-Rettungsschirm und der Verstoß gegen die No-Bailout-Klausel. Die Erhaltung der Finanzstabilität durch EFSF und ESM, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211056

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