"Verwahrlost, asozial und arbeitsscheu". Die Aussonderung von Jugendlichen in Jugendkonzentrationslagern


Dossier / Travail, 2007

30 Pages, Note: 1,5


Extrait


Gliederung

1 Einleitung

2 Genese einer Entpädagogisierung
2.1 Die Krise der Fürsorgeerziehung in der Weimarer Republik
2.2 Jugendpolitik im „Dritten Reich“
2.2.1 „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ – Das nationalsozialistische Erziehungsprogramm
2.2.2 Der Wandel der Jugendhilfe
2.2.3 Folgen

3 Die „Jugendschutzlager“ Moringen und Uckermark – „Endlösung der Jugendfrage“
3.1 Entstehung und Scheinlegitimierung
3.2 Organisationsstrukturen
3.3 Einweisungsverfahren
3.4 Haftgründe
3.5 Lebensbedingungen und Lageralltag
3.5.1 Erziehungskonzept
3.5.2 Kriminalbiologische Selektion
3.5.3 Kontrollsystem
3.5.4 Entlassungen, Überstellungen, Todesfälle
3.6 Lagerauflösungen

4 Schluss

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Im Rahmen meiner Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in der Schule, in Seminaren und autodidaktisch wurde ich immer wieder mit ähnlichen Schwerpunkten des NS-Systems konfrontiert. Erst ein Vortrag zu einer Dissertation über Jugendfürsorgeerziehung und Jugendfürsorgekarrieren im Nationalsozialismus brachte mir neue Informationen zur Fürsorgerziehung im „Dritten Reich“ ein. Ich hörte erstmalig von „sexuell verwahrlosten“ Mädchen, Strafvollzugsmethoden und speziellen Konzentrationslagern für Jugendliche. Darauf folgende Gespräche mit Familie und Freunden zeigten ein breites Wissen über den Holocaust, Arbeits- und Konzentrationslager, von einem Jugend-KZ hatte jedoch noch niemand gehört. Erste Recherchen bestätigten mir die „Jugendschutzlagern“ als vergessene nationalsozialistische Terrorstätten. Ein weiterer spezieller Reiz der Thematik waren aktuelle rechtsradikale Äußerungen im Internet, nach denen „Jugendschutzlager“ nichts anderes seien als die heutigen Bootcamps, „der Unterschied besteht lediglich darin, daß man in diesen Fällen die jungen Leute aufs Land schickte und nicht hinter Gefängnismauern versauern ließ, wie man es heute tut […]“. Berichte über besondere Grausamkeiten wären „Käse“ und mit der Bezeichnung als Vernichtungslager läge man auf dem „Holzweg“. (vgl. http://de.altermedia.info/general/jugend-kzs-in-nazideutschland-160206_4618. html#more-4618) Ich war interessiert, ob diese Behauptungen stimmen, wenn man sonst etwas völlig Gegensätzliches hört.

Das Ziel meiner Arbeit ist eine detaillierte Erläuterung der Aussonderung Jugendlicher in Jugend-Konzentrationslagern, deren Wurzeln, Organisation, Machtstrukturen und Tragweite. Um verständlich zu machen, wie ein solches System entstehen konnte und funktioniert hat, beginne ich mit einer entwicklungsgeschichtlichen Analyse ab der Weimarer Republik. Im Anschluss wird die NS-Jugendpolitik vertiefend dargestellt, in deren Kontext der einzelne Jugendliche zu sehen ist. Nach einer allgemeinen Folgen dieser Jugendpolitik, komme ich zu dem speziellen Resultat der illustrierten Genese: Die Errichtung der „Jugendschutzlager“ als „Endlösung der Jugendfrage“. Dem Leser soll verdeutlicht werden, wer durch wen, warum und auf welchen rechtlichen Grundlagen in ein solches Lager eingewiesen wurde, unter welchen Bedingungen die Häftlinge dort leben mussten und wie sich ihr Alltag gestaltete. Ich erachte die eingehende Darstellung der Jugend-KZ aufgrund des allgemeinen Wissensdefizits für sinnvoll. Im Schluss fasse ich die Ergebnisse zusammen und gebe einen abschließenden Überblick zur Aufarbeitung und dem pädagogischen Umgang mit dem Thema.

Eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Thematik ist erst seit den 80er Jahren zu verzeichnen. Die Literatur hält sich in Grenzen, der Forschungsstand entspricht noch nicht der wissenschaftlichen Bedeutung. Beispielhaft zu nennen ist die unveröffentlichte Diplomarbeit von Guse und Kohrs über „Die Bewahrung Jugendlicher im NS-Staat am Beispiel der Jugendkonzentrationslager Moringen und Uckermark“ (dies. 1985), in der auf Grundlage von Aussagen ehemaliger Häftlinge ein detaillierter Überblick zu Lageralltag und Lebensbedingungen gegeben wird. Entstehungshintergründe und politische Veränderungen werden nur angerissen, dafür exemplarisch in der Dissertation von Neugebauer „Der Weg in das Jugendschutzlager Moringen: eine entwicklungsgeschichtliche Analyse nationalsozialistischer Jugendpolitik“ ausgeführt (dies. 1997). Guse arbeitet bis heute an der Aufarbeitung und Publikmachung der Jugendschutzlager.

Ich stütze mich vorwiegend auf Sekundärliteratur, aber auch auf einige Originalquellen, sofern sie für mich erreichbar sind. Das Ergebnis dieser Arbeit soll ein Überblick über den bisherigen Forschungsstand zu den „Jugendschutzlagern“ sein.

2 Genese einer Entpädagogisierung

Die Entstehung von Konzentrationslagern für Jugendliche ist nur im Rahmen einer weiter zurückreichenden Entwicklung zu erklären. Die geistesgeschichtlichen Ansatzpunkte lassen sich z.B. mit der von Franz von Liszt begründeten Kriminalpolitik von 1882 bis in das 19. Jahrhundert zurückverfolgen.

Zur Häufung des Aussonderungsgedankens kam es in der politischen und wirtschaftlichen Krisenzeit der Weimarer Republik. Dort ist der Beginn des „pädagogischen Rückzugs“ zu verzeichnen. Kindeswohl und pädagogische Bemühungen fielen in den Schatten des Geldmangels und eines ausleseorientierten Gesinnungswandels. Diese Entwicklung wird im Folgenden näher erläutert.

Damit war der Grundstein für den Fortgang der Entpädagogisierung während des Nationalsozialismus gelegt. Im Abschnitt zur Jugendpolitik im „Dritten Reich“ stelle ich zuerst anhand des Erziehungsprogramms die Verstaatlichung des Erziehungsauftrags und die damit einhergehende Politisierung dar. Diese Veränderung hatte einen erheblichen Wandel der Jugendhilfe zur Folge, welcher im Anschluss erläutert wird. Zuletzt sollen die Auswirkungen dieser Entwicklung thematisiert werden, in deren Rahmen die Gründung der „Jugendschutzlager“ stattfand.

2.1 Die Krise der Fürsorgeerziehung in der Weimarer Republik

Die erste reichseinheitliche Regelung öffentlicher Ersatzerziehung erfolgte am 9. Juli 1922 mit der Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtgesetzes (RJWG) (RGBl 1922, Teil I, S. 633 ff.). In den §§ 62 bis 77 wurde neben Beratung und Schutzaufsicht auch die Fürsorgeerziehung (FE) rechtlich festgeschrieben[1]. Hiernach konnte das Vormundschaftsgericht die Unterbringung eines Minderjährigen unter öffentlicher Aufsicht in einer Familie oder einem Erziehungsheim beschließen, wenn seine Erziehung im Elternhaus als unzulänglich definiert wurde oder er in irgendeiner Form „Verwahrlosungserscheinungen“ erkennen ließ (vgl. Guse in: Otto/Sünker 1989, S.228). In den meisten Fällen traf das auf Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zu. Bei klaren Erfolgsprognosen war eine solche Anordnung bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit 21 Jahren möglich.

Schon bei der Einführung des Gesetzes kristallisierten sich zwei grundlegende Probleme heraus: Wie soll die ökonomisch instabile, hochverschuldete Republik die aufkommenden Kosten erbringen und was geschieht mit den Jugendlichen, bei denen kein Erziehungserfolg zu verzeichnen ist? §73 RJWG sah für die Gruppierung der „Unerziehbaren“ die vorzeitige Entlassung aus der FE vor, was eine bis dahin nicht geregelte anderweitige Bewahrung voraussetzte. Der Bewahrungsgedanke blieb aufgrund von Uneinigkeiten zwischen FE-Behörden und Parteien über inhaltliche Ausgestaltung, Finanzierung und Kompetenzzuschreibung ungelöst (vgl. Neugebauer 1997, S. 49), die Forderungen nach einem Gesetz blieben jedoch bestehen. Kräfte wie die Arbeiterwohlfahrt befürchteten, „daß manche Fürsorgerziehungsanstalten auch die Möglichkeit der Aussonderung dazu benutzen werden um solche Zöglinge abzuschieben die sich widerspenstig, oppositionell, politisch aktiv eingestellt haben und für die Anstalten unbequem sind.“ (Friedländer 1932, S. 711; zitiert nach: Guse in: Otto/Sünker 1989, S.229) Nicht von der Hand zu weisen sind auch ökonomische Beweggründe sowie die Entledigung der Gefahr des erzieherischen Misserfolges. Die Lage spitzte sich zu, als infolge der Wirtschaftskrise am 4.11.1932 die Notverordnungen erlassen wurden, die einen drastischen Sparkurs mit sich brachten. Von nun an dufte die FE nur noch bei Aussicht auf Erfolg angeordnet werden und mit der Neuregelung des § 73 endete sie grundsätzlich mit Vollendung des 19. Lebensjahres (RGBl 1932, Teil I, S. 522, 523)[2]. Diese Maßnahme bewirkte, dass plötzlich unzählige Minderjährige ohne jegliche Alternative auf sich allein gestellt waren. „Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten mit hoher Arbeitslosigkeit ist die eigenständige Resozialisierung für den Einzelnen aus der FE abgeschobenen Jugendlichen aber nahezu unmöglich“ (Neugebauer 1997, S. 50) gewesen.

Die pädagogischen Aspekte in der FE traten zugunsten von Kosteneinsparungen mehr und mehr in den Hintergrund. Wann ein Jugendlicher als „unerziehbar“ galt „oder was unter ‚erheblichen geistigen oder seelischen Regelwidrigkeiten’ zu verstehen war, blieb dem willkürlichen Ermessen der Erzieher, Heimleiter und Jugendämter überlassen. Diese Termini waren weit gefasst, dehnbar und eröffneten nunmehr die Möglichkeit, Ausgrenzungen Jugendlicher nach eigenen pädagogischen Maximen verstärkt vornehmen zu können.“ (Guse in: Otto/Sünker 1989, S. 230)

Ein Gesetz, dass seit Anbeginn in Erziehungsfähige und von diesem Privileg Ausgeschlossene klassifizierte, war zu einer Zeit der wirtschaftlichen Krise, gekoppelt mit überfüllten Heimen und eigenmächtigem Personal, der Freifahrtschein für eine mühelose Selektion und Abgabe der pädagogischen Verantwortung. Die vorsorgende FE wurde komplett vernachlässigt und in den Heimen verstärkte sich der Straf- und Zwangscharakter, was letztlich in Heimrevolten mündete (vgl. Kuhlmann 1989, S. 32). Die Fachöffentlichkeit, wie auch die Parteien, waren zu keinem Zeitpunkt fähig, sich auf eine Lösung zu einigen und so blieb ein Bewahrungsgesetz bis zum Ende der Weimarer Republik aus.

„In der Zeit der doppelten Krise der FE von 1929 bis 1932 wurden die entscheidenden Weichen für die weitere Entwicklung im Nationalsozialismus gestellt.“ (Kuhlmann 1989, S. 26)

2.2 Jugendpolitik im „Dritten Reich“

2.2.1 „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ – Das nationalsozialistische Erziehungsprogramm

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten mutierte Erziehung zu einem Instrument staatlicher Interessenverwirklichung. Das wertvollste Werkzeug zur Formung und Manipulation des gewünschten „Menschenmaterials“ konnte selbstverständlich nicht dem Zufall überlassen werden.

„Wenn wir als erste Aufgabe des Staates im Dienste und zum Wohle seines Volkstums die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der besten rassischen Elemente erkennen, so ist natürlich, dass sich diese Sorgfalt nicht nur bis zur Geburt des jeweiligen kleinen jungen Volks- und Rassegenossen zu erstrecken hat, sondern dass sie aus dem jungen Sprössling auch ein wertvolles Glied für eine spätere Weitervermehrung erziehen muss.“ (Hitler, Mein Kampf, S. 451)[3]

Erziehung im nationalsozialistischen Sinne bedeutete keinesfalls die Bildung eines mündigen, gebildeten und demokratischen Menschen, sondern die Abkehr von den humanistisch-liberalen Idealen der Weimarer Republik. Hitlers Erziehungsprogramm fußte auf einigen wenigen Grundprinzipien, immer gebunden an historische, rassische und ethnische Maximen.

Im Mittelpunkt stand die körperliche Förderung:

„Der völkische Staat hat in dieser Erkenntnis seine gesamte Erziehungsarbeit in erster Linie nicht auf das Einpumpen bloßen Wissens einzustellen, sondern auf das Heranzüchten kerngesunder Körper. […] Der völkische Staat muß dabei von der Voraussetzung ausgehen, dass ein zwar wissenschaftlich wenig gebildeter, aber körperlich gesunder Mensch mit gutem, festem Charakter, erfüllt von Entschlußfreudigkeit und Willenskraft für die Volksgemeinschaft wertvoller ist als ein geistreicher Schwächling.“ (Hitler, Mein Kampf, S. 452)

Jureit spricht von einer „Funktionalisierung des Sports zu einem Instrument, das die staatlichen Interessen verwirklichen soll“ (dies. 1995; S. 31). Hitlers Äußerung verweist zugleich auf ein zweites Grundelement der NS-Pädagogik: Die Abwendung von der Weimarer Republik – abfällig als „Systemzeit“ bezeichnet – ging einher mit einem stark propagierten Antiintellektualismus. Dieser äußerte sich insbesondere in der Bedeutungsabnahme von Schule und allgemeiner oder höherer Bildung. Von Belang waren im Unterricht ideologisch angepasste Geschichte, Biologie und nicht zuletzt Sport. Die eigentlichen pädagogischen Wirkstätten und Mittel zur „Volkserziehung“ waren Massenorganisationen wie die Hitler-Jugend (HJ)[4]. Angelehnt an das Militär und die NSDAP selbst, findet innerhalb eines streng hierarchisch gegliederten Systems die weltanschauliche Schulung von Jungen und Mädchen ab dem 10. Lebensjahr statt. Der NS-Geschlechterphilosophie folgend war der Dienst an die typische Rollenzuweisung angepasst und deshalb, bis auf den körperlichen Drill, jeweils von anderer Gestalt. Bei Heimabenden oder in Lagern übte sich der Hitlerjunge im Marschieren, Exerzieren und weiteren sportlich-militärischen Übungen im ständigen Wettkampf mit seinen „Genossen“. „Der Hitlerjunge war ‚Soldat einer Idee’ (Schirach), der nicht nur gehorchte, sondern auch wusste, wofür er kämpfte.“ (Jureit 1995, S. 33) Das Ziel erscheint uns heute klar: eine prämilitärische Ausbildung, später in der Wehrmacht verfeinert; junge trainierte Soldaten als Segmente in Hitlers Kriegsarsenal. Dem „deutschen Mädel“ wurde ihre Identitätsbestimmung als Mutter und Hausfrau vermittelt. Stricken oder Vorlesen zählten u.a. zu den mütterlichen Fertigkeiten, aber auch Volkstänze und –lieder wurden einstudiert. „Zur Vorbereitung auf die Rolle der Mutter gehörte neben hauswirtschaftlicher auch die weltanschauliche Schulung, da die Frau ihren Kindern die nationalsozialistische Weltanschauung zu vermitteln hatte. Sie arbeitete im Dienste von Staat und Partei. Ihre eigene Person hatte dahinter zurückzustehen.“ (Jureit 1995, S. 38) Hitlers Ziel einer „gewalttätigen, herrischen, unerschrockenen, grausamen Jugend“ (Hitler, zitiert nach: Krink 1973) sollte durch die „totale“ Einbindung der Jugend in die verschiedenen neugeschaffenen Sozialisationsinstanzen erreicht werden (vgl. Simon 1996, S. 49).

Das fundamentalste Prinzip in der NS-Erziehung, welches mit allen anderen zusammenhängt und die Basis der kompletten NS-Ideologie darstellt, ist die rassisch-sozialdarwinistische Auffassung. Ihr zufolge gibt es verschiedene Rassen unter den Menschen, welchen wiederum unterschiedliche Wertigkeiten zugeordnet wurden. Demnach bilden die „Arier“[5] die „Herrenrasse“, der andere Völker untergeordnet und damit minderwertiger sind. Die Begrifflichkeiten von Volk, Rasse und Religion, speziell dem Judentum, wurden dabei oftmals wahllos vermischt und plakativ für Propaganda benutzt. Innerhalb dieser Rassentheorien rückten Fortpflanzung, Vererbung und individuelle Anlagen in ein besonderes Licht, denn das waren die entscheidenden Faktoren für „die Schaffung eines Volkes aus ‚rassisch hochwertigem Menschenmaterial’“ (Jureit 1995, S. 30). Die Übertragung des Darwinismus auf die Menschheit (Sozialdarwinismus) führte zu der Konsequenz, dass der Stärkere – zumeist „Arier“ – nicht nur das Recht hatte, sondern es schlichtweg seine Natur war, schwächere Menschen zu bezwingen. Welche Auswirkungen diese Grundannahmen auf die Erziehung hatten umschreibt der NS-Erziehungswissenschaftler Ernst Krieck in seiner Ausführung zu „Rasse und Erziehung“:

„Auslese, Ausrichtung und Entfaltung der mitgebrachten rassischen und persönlichen Anlagen erfolgt allein unter den Einwirkungen der Lebensgemeinschaft. […] Jede Gemeinschaft kann ihren Nachwuchs nur gemäß ihrer eigenen Art, ihrem Charakter, ihren Gesetz und Lebensziel erreichen. […] Rasse ist ein Gesetz, das Leib, Seele und Geist in gleicher Weise umgreift und einen festen Typus schafft […]. Zwar kann nichts Rassefremdes in den Menschen durch Erziehung hereingebracht werden. Aber Erziehung schafft unter den vorhandenen Anlagen eine Auslese und bringt das positiv Ausgelesene erst zur Entfaltung […]. Zur höchstmöglichen Entfaltung kommen rassische Anlagen nur, wenn sie von artgemäßen Lebensordnungen, Lebensgehalten und Wertordnungen in der erziehenden Gemeinschaft beeinflusst und gelenkt werden. […] Es soll vielmehr die herrschende und maßgebende ››nordische‹‹ Rasse so ausgelesen und hochgezüchtet werden, dass sie zum festen Rückhalt, zum tragenden Rückgrat der ganzen Volksgemeinschaft wird.“ (ders. 1936, S. 4-11; zit. n. : Baumgart 2001, S. 190-198)

Der Mensch kann sich also nur inmitten und mit Hilfe seiner Volksgemeinschaft, zugleich aber lediglich im Rahmen seiner Anlagen entwickeln.

[...]


[1] siehe Anlage 1

[2] Siehe Anlage 2

[3] Kopie der Quelle in Anlage 3

[4] Der Ursprung der Hitlerjugend findet sich bereits 1922 bei der Gründung des „Deutschen Jugendbundes“. Nach einem 3-jährigen Verbot durch den Hitlerputsch, steigen die Zahlen der 14 bis 18-jährigen Mitglieder stetig: 1932 hat die HJ ca. 40000 Mitglieder vorzuweisen. Mit Hitlers Machtantritt 1933 werden andere Jugendbewegungen durch den Reichsjugendführer Baldur von Schirach aufgelöst und der HJ angegliedert, was zu einem schnellen Wachstum führt. 1936 wird die hochgradig strukturierte und organisierte HJ zur Staatsjugend erklärt. Die steigende Konjunktur findet 1939 ihren Höhepunkt, als alle 10 bis 18-Jährigen zum Eintritt in die Organisation verpflichtet werden: Die HJ zählt 8,7 Millionen Mitglieder.

[5] „Arier“ kommt aus der altindischen Sprache Sanskrit und bedeutet „Edler“. Gemeint ist eigentlich „ein Angehöriger eines der frühgeschichtlichen Völker mit indogermanischer Sprache in Indien und im Iran“ (Duden-Fremdwörterbuch, S. 88). Houston Stewart Chamberlain stilisierte die Arier zu einem höherrangigen Volk und bot den Nationalsozialisten damit einen rassischen Beleg, die „nordische Rasse“ als Wertvollste zu propagieren.

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
"Verwahrlost, asozial und arbeitsscheu". Die Aussonderung von Jugendlichen in Jugendkonzentrationslagern
Université
Martin Luther University  (Philosophische Fakultät III)
Cours
Pädagogik und Erziehungsalltag im Dritten Reich
Note
1,5
Auteur
Année
2007
Pages
30
N° de catalogue
V211227
ISBN (ebook)
9783656750970
ISBN (Livre)
9783656750987
Taille d'un fichier
589 KB
Langue
allemand
Mots clés
Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Hitler, Drittes Reich, Erziehung, Bildung, Jugendkonzentrationslager, Konzentrationslager, KZ, Jugend im 3. Reich, Nationalsozialismus
Citation du texte
Stefanie Stahlhofen (Auteur), 2007, "Verwahrlost, asozial und arbeitsscheu". Die Aussonderung von Jugendlichen in Jugendkonzentrationslagern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211227

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