Benachteiligung und Diskriminierung von Migranten

Sozialphilosophische Überlegungen zur internen Exklusion in Deutschland


Research Paper (undergraduate), 2013

23 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Akuität und Aktualität eines alten Themas

2 Migration - Was ist das?

3 Zum Begriff der Staatsbürgerschaft

4 Benachteiligung und Diskriminierung von Migranten

5 Gerechtigkeit und Gleichheit? - Gedanken von MICHAEL WALZER

6 Staatsbürgerschaft als Lösung aller Probleme? - Ein Fazit

Literaturverzeichnis

Über den Autor

1. Akuität und Aktualität eines alten Themas

Der Migrationsbericht der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) vom 27. Juni 20121 sorgte in der Öffentlichkeit für einige Überraschungen und lieferte zugleich regen Diskussionsstoff. Dass in Deutschland viele Migranten leben, ist nichts Neues; überraschend ist jedoch die Tatsache, dass Deutschland in den Vorjahren 2010/2011 im globalen Vergleich den größten prozentualen Anstieg von Migration zu verzeichnen hatte. Gleichzeitig wurde es, nach den USA, zum wichtigsten und belieb- testen Migrationszielland insbesondere für Polen, Rumänen, Bulgaren und ungarische Landsleute. Bei Asylaufnahmen rangieren wir an dritter Stelle. Insgesamt leben heute etwa 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, wobei die Ge- samtbevölkerungszahl ca. 82 Millionen Einwohner verzeichnet.2 Dies entspricht einem Gruppenanteil von fast 20%. Obwohl allgemein in den OECD-Staaten ein Migrations- rückgang zu verzeichnen war, stieg bei uns der Einwanderungstrend um 10% an - mit aszendierender Tendenz.

Demgegen über wies der Bericht auch auf die rapide steigende Überalterung der deut- schen Bevölkerung und einen zunehmenden Fachkräftemangel hin. Trotz der hohen Migrationsrate und der Aufnahme von 500.000 hochqualifizierten Fachkräften allein in der letzten Dekade, werden im Jahre 2015 die altersbedingten Abgänge aus der Bevöl- kerung weit größer als die Zugänge sein. Damit liegt die Prognose für die Zukunft auf der Hand: Wenn Deutschland nicht Äaussterben“ will und seinen wirtschaftlichen Status in den Welt bewahren will, dann ist es in den kommenden Jahren mehr denn je auf aus- ländische Anwärter angewiesen. Diese systemlogische Konsequenz wird dazu führen, dass unsere Gesellschaft Äbunter“ und vielfältiger werden wird. Was auf den ersten Blick als natürlicher progressiver Prozess der Globalisierung erscheint, darf nicht darü-ber hinwegtäuschen, dass wir schon jetzt mit Problemen bezüglich der Integration von Migranten konfrontiert sind. Die Rede ist von der Etablierung sogenannter ‚Parallelge- sellschaften‘ sowie der markanten Benachteiligung von Immigranten in vielen gesell- schaftlichen, politischen, kulturellen und sozialen Bereichen. Wollen wir uns als zu- kunftsfähige Gemeinschaft behaupten, die den Anforderungen der Globalisierung im 21. Jahrhundert gewachsen ist, dann müssen wir unseren Blick zuerst auf diejenigen richten, die aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt sind und diskriminiert werden. Die folgenden Ausführungen verstehen sich als sozialphilosophische Analyse über die aktuelle Situation von Migranten in Deutschland. Es wird die Ansicht vertreten, dass Migranten hierzulande, trotz zahlreicher Bemühungen und Projekte der letzten Jahre, immer noch den Status zweitklassiger Mitglieder haben. Die These von der Äinternen Exklusion“ wird zunächst durch mehrere wichtige Begriffsbetrachtungen eingeleitet, gefolgt von einer mehrdimensionalen sozialempirischen Bestandsaufnahme - also der Erfassung sozialer Tatbestände vorwiegend auf der Meso- und Makroebene. Schließlich werden mit Bezug auf die Sozialphilosophie MICHAEL WALZERs die Voraussetzungen für gesellschaftliche Gleichheit und Gerechtigkeit beleuchtet und abschließend ein per- sönliches Fazit gezogen.

2. Migration - Was ist das?

Der lateinische Wortstamm migratio bezeichnete ursprünglich ein unstetes und zielloses Umherwandern. In diesem Verständnis ist der ÄAufbruch in die Ungewissheit“ eine anthropologische Konstante: Solange es Menschen gibt, begeben sie sich auch auf die Suche nach Nahrung, Siedlungs- und Handelsmöglichkeiten fernab ihrer ursprünglichen Behausungen. Die Migration ist daher zunächst eine (Über-)Lebensform. Heute ist nicht jeder Wechsel des Wohnortes eine ‚Migration‘. Migration ist vielmehr zum politischen Schlagwort geworden, welches die Denk- und Verhaltensmuster unse- rer Zeit reflektiert. Der Begriff bezeichnet sowohl Ein- (‚Immigration‘) als auch Aus- wanderungsprozesse (‚Emigration‘) über nationalstaatliche Grenzen hinweg. In dieser Semantik ist der Migrationsbegriff sehr voraussetzungsvoll und ohne die Betrachtung weiterer Begriffsensembles - wie z.B. Nation, Staat, Staatsbürgerschaft, Menschenrech- te, Kultur etc. - überhaupt nicht zu verstehen. Dennoch verweist der lateinische Wort- sinn vom ‚unsteten, ziellosen Wandern‘ auch auf eine Wahrheit, wie sie von vielen Migranten (und ÄNicht-Migranten“) oft erfahren wird: Die Migration ist eine ''Daseins- form“, der Ädie Dauerhaftigkeit fehlt“3 - wie der einst im Exil lebende Literaturtheoretiker EDWARD SAID einmal schrieb. Unbeständigkeit und Ungewissheit sind zwei Faktoren, die den Gefühlen von Geborgenheit und Zuhause-Sein entgegenstehen und so den Status des Migranten als einen ‚Fremden‘ verfestigen. Am Ende dieses Prozesses ist der Ausgewanderte ein Heimatloser.

Migranten fallen in vielerlei Hinsicht aus der Änormalen“ Gesellschaft heraus. Betrachtet man das antike Griechenland, so waren die damaligen Metöken eingewanderte Fremde, die nicht den Status eines ‚Bürgers‘ hatten: Ihre Rechte waren nicht im Bürgerrecht verankert und sie mussten einen gesonderten Steuersatz zahlen.4 In gewisser Weise kann man sie daher als ÄMitglieder zweiter Klasse“ in der griechischen Gesellschaft bezeichnen; sie waren in ihren Rechten den Bürgern nachgeordnet, aber ihr rechtlicher Status war besser als der eines Sklaven.

Historisch gesehen prägen Migranten in Deutschland keinesfalls erst zur Zeit der Globa- lisierung das gesellschaftliche Bild. Bereits in den 1880er Jahren, im Zeitalter der In- dustrialisierung, lebten innerhalb der deutschen Reichsgrenzen ca. 1,2 Millionen Mig- ranten - davon ein Großteil polnischer Herkunft.5 In der Zwischenkriegszeit besiedelten viele Ärevolutionsflüchtige“ Russen die deutschen Großstädte, z.B. Berlin. 12 Millionen Zwangsarbeiter hatten während der Zeit des Nationalsozialismus deutschen Boden unter den Füßen6 und etliche deutsche Aussiedler lebten zu dieser Zeit in Osteuropa. In der DDR waren Vietnamesen, Russen, Polen und Mosambikaner als Fach- und Arbeitskräf- te in einem ihnen fremden Land ansässig. Die BRD engagierte dagegen sogenannte ‚Gastarbeiter‘ aus der Türkei und den Mittelmeerländern. In den 1990er Jahren wurde Deutschland dann ein Zufluchtsort für tausende Jugoslawen, die im Zuge des Balkan- konfliktes aus ihrer Heimat geflohen waren. Seit der Migrantenreform im Jahre 2005 und dem einhergehenden Erlass neuer Zuwanderungsgesetzte gilt Deutschland nun offi- ziell als ein ‚Einwanderungsland‘. Trotz der über 130-jährigen Migrationserfahrung ist Deutschlands Migrationsverständnis aber immer noch das eines typischen Auswande- rungslandes. Der Äalte Geist“ der ‚Kulturnation‘ trägt sich bis in die heutigen Debatten um Migranten und Migration fort. In den USA und in Kanada, aber auch in den ehema- ligen Kolonialstaaten wie Frankreich und England, gibt es aufgrund der viel länger an- dauernden Fremdenerfahrungen ganz andere Denkansätze bezüglich Zuwanderung und Zugehörigkeit.

Der heutige Migrationsbegriff hat viele politische Nuancen. Nicht jeder Ausländer oder Einwanderer hat den gleichen (rechtlichen) Status innerhalb der deutschen Gesellschaft. Unsere Migrationspolitik kennt sechs verschiedene Migrationsformen, die jeweils mit ganz unterschiedlichen Rechten und Pflichten gegen über dem Staat verknüpft sind: Im Artikel 16a Abs. 1 GG heißt es, dass ÄPolitisch Verfolgte […] Asylrecht [genießen]. Durch die 1) Asylmigration haben beispielsweise in den 1990er Jahren tausende Kriegs- flüchtlinge aus Jugoslawien einen zeitlich begrenzten Schutzort außerhalb ihres Heimat- landes, in Deutschland, gefunden. An diesem Beispiel lässt sich leicht aufzeigen, dass Migration keine zufällige Erscheinung ist, die Ävon selbst“ und ungeordnet vonstatten- geht. Vielmehr sind immer bestimmte Bedingungen sowohl im Immi- als auch im Emigrationsland nötig, die Menschen motivieren, von einem Ort - und über national- staatliche Grenzen hinweg - zu einem anderen Ort zu gehen. Man kann die Ein- und Auswanderungsbewegungen auch mit dem marktwirtschaftlichen Gesetz von Angebot und Nachfrage beschreiben. Die Migrationsbewegungen sind gerichtet, weil es im Im- migrationsland günstige Bedingungen (= ÄAngebote“) gibt, um sich gerade dort nieder- zulassen. Dies sind geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen wie z.B. Art. 16a Abs. 1 GG in Deutschland und (politische) Sicherheit, aber auch finanzielle Ressourcen, räum- liche Kapazitäten, Erreichbarkeit, zuständige Organisationen und Institutionen sowie persönliche Entfaltungsmöglichkeiten. Im Emigrationsland wird die Auswanderung dagegen durch einen Mangel oder einen Bedarf (= ÄNachfrage“) an diesen Angeboten vorangetrieben. Für das Beispiel Jugoslawien lassen sich dafür fehlende Sicherheit für Leib, Leben und Freiheit sowie politische Instabilität anführen. Migrationen unterliegen also einem Push-and-Pull-Effekt, bei dem Abstoßungs- und Anziehungskräfte zweier meist komplementärer7 Länder wirksam sind, die zu einer gerichteten Migrationsbewe- gung führen. Wird ein Parameter der Angebots- bzw. Nachfrageseite verändert, so hat dies auch Auswirkungen auf das Migrationsverhalten: Als die Zahl der Zuwanderer Anfang 1990 in Deutschland schnell und extrem anstieg, sorgte die Erweiterung und Umformulierung des Art. 16a GG für eine ebenso schnelle Begrenzung der Zuwande- rungszahlen. Ergänzend hieß es nun: ÄAuf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Dritt- staat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“8 Die veränderten Rahmenbedingungen führten jetzt zu einer Ver- schiebung der Zuwanderungen in die Nachbarländer Deutschlands, z.B. in Richtung der Niederlande.

Nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge9 (‚Genfer Flüchtlings- konvention‘) vom 28. Juli 1951 ist eine weitere Gruppe von Migranten zu unterschieden - die 2) Konventionsflüchtlinge. Als Konventionsflüchtlinge werden Personen bezeich- net, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe und/oder wegen politischer Überzeugungen in ihrer Freiheit oder in ihrem Le- ben bedroht sind, aber dem Gesetze nach nicht asylberechtig sind. Diese Personengrup- pen haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, freien Zugang zu den Gerichten sowie Schutz vor Ausweisung.10

Eine weitere Gruppe von Migranten in Deutschland sind die 3) De-facto-Flüchtlinge. Bei diesen Immigranten wurde entweder kein Asylverfahren vollzogen oder dieses wur- de aufgrund eines fehlenden Asylanspruches abgelehnt, gleichzeitig aber ist eine Ab- schiebung ins Heimatland aus humanitären Gründen nicht zumutbar. Zu nennen sind hier z.B. Familien, die ein krankes Kind haben, das auf dringende Medikamente ange- wiesen ist, die im Heimatland nicht verfügbar sind, oder aber Personen, in deren Heimat Naturkatastrophen, extreme Armut oder Ressourcenknappheit herrschen. Diese Men- schen haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis11 - zunächst jedoch im Sinne einer ‚kurzzeitigen Duldung‘. Nach sieben Jahren Aufenthalt im Land kann nach Erfüllung verschiedener Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis12 erteilt werden.

Die 4) heimatlosen Ausländer gehören zu einer Gruppe von Migranten, die nach 1945 deutschen Boden unter den Füßen hatten und aufgrund der veränderten Nachkriegssitua- tion nicht in ihr Heimatland zurückkehren konnten. Zu ihnen gehören ehemalige Kriegsgefangene, Verschleppte und Staatenlose. Sie genießen einen besonderen rechtli- chen Status, der sich nicht aus dem Äallgemeinen Ausländerrecht“ speist. Die Rechtstel- lung heimatloser Ausländern ist vielmehr denen der deutschen Staatsbürger angenähert. Die ehemaligen Deutschen, die vor 1945 außerhalb der Reichsgrenzen lebten, konnten sich nach dem Krieg mit ihren Familien als 5) Aussiedler bzw. Spätaussiedler in Deutschland niederlassen - auch wenn die jüngeren Generationen keine echte Bindung mehr zu diesem Land haben.

Ein akutes politisches und gesellschaftliches Problem sind die 6) illegalen Zuwanderer. Als ÄPapierlose“ (franz. ‚sans papiers‘ bzw. engl. ‚overstayers‘) haben sie überhaupt keinen Aufenthaltsstatus im Land und somit auch keinen Mindestanspruch auf wohl- fahrtsstaatliche Leistungen. Aktuell befinden sich in Deutschland schätzungsweise meh- rere Hunderttausend13 illegale Zuwanderer in dieser prekären Situation, wobei von einer großen Dunkelziffer auszugehen ist. Zu ihnen gehören Personen, die entweder unerlaubt die Grenze überquert haben oder einst legal als Touristen und Besucher nach Deutsch- land kamen, oder aber Personen, die die Gültigkeit ihres Visums überschritten haben und Äuntergetaucht“ sind.

Wie ersichtlich wird, ist ‚Migration‘ ein hochkomplexer Begriff, der sich in ganz ver- schiedene Subkategorien differenzieren lässt. Jede Migrationsform hat ihren eigenen Status innerhalb unserer Gesellschaft mit jeweils spezifischen Rechten und Pflichten, aber auch mit sich gerade daraus ergebenden Problemfeldern. In Deutschland, so zeigt es der OECD-Bericht, vollzieht sich gerade ein Wandel bezüglich des Migrationsverhal- tens.

3. Zum Begriff der Staatsbürgerschaft

Ein Staatsbürger ist ein vollwertiges Mitglied in einer politischen Gemeinschaft. Die Staatsangehörigkeit regelt dabei die völkerrechtliche Zuordnung eines Individuums zu einem, oder besser gesagt, zu seinem Staat. Im Gegensatz zu Wohnbürgern, die nur auf einem (staatlichen) Territorium leben, genießen Staatsbürger innerhalb einer Gesell- schaft zusätzlich einen besonderen rechtlichen, politischen und wohlfahrtsstaatlichen Schutz, der - wie ZURBUCHEN einmal sagte - Äals modernes Äquivalent von feudalen Privilegien [fungiert]“.14 Der angelsächsische Begriff Citizenship ist nicht kongruent zum Staatsbürgerschaftsbegriff, auch wenn er oft in der gleichen Bedeutung Verwen- dung findet. Ersterer betont mehr den aktiven und gestaltenden Status der Mitglieder, während der Staatsbürger zunächst ein passiver, ja privater ÄEmpfänger“ von Rechten und Pflichten ist. In der Staatsbürgerschaft offenbart sich auch ein kontraktualistisches Verhältnis zwischen den Bürgern und dem Staat.

[...]


1 Vgl. die folgenden Zahlen und Fakten in: OECD (2012a) und OECD (2012b).

2 Vgl. bpb (2012).

3 Edward Said (1990) zit. n. Chambers (1996), S. 2.

4 Vgl. Sehlmeyer (2009), S. 89.

5 Vgl. Oltmer (2005).

6 Vgl. ebd.

7 Die Erfahrung zeigt, dass, wenn die Länder in ihren Kulturen und Politiken jedoch zu unterschiedlich sind, die Migrationszahlen wieder abnehmen.

8 Art. 16a Abs. 2 GG [verändert am 28.6.1993].

9 Auf das am 22. April 1954 ratifizierte Abkommen berufen sich heute 144 Staaten. Es regelt Rechte und Pflichten von Flüchtlingen und Staatenlosen.

10 Ausgenommen von diesem Status sind Kriegsverbrecher.

11 Vgl. § 25 Abs. 3 AufenthG.

12 Vgl. § 26 Abs. 4 AufenthG.

13 Vgl. Schneider (2005).

14 Zurbuchen (2007), S. 10

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Details

Title
Benachteiligung und Diskriminierung von Migranten
Subtitle
Sozialphilosophische Überlegungen zur internen Exklusion in Deutschland
College
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Institut für Philosophie)
Course
Staatsbürgerschaft und Menschenrechte
Grade
1,7
Author
Year
2013
Pages
23
Catalog Number
V211961
ISBN (eBook)
9783656399162
ISBN (Book)
9783656399445
File size
706 KB
Language
German
Keywords
Migranten, Migration, Staatsbürgerschaft, Menschenrechte, Citizenship, Kulturwissenschaften, Philosophie, Asyl, Michael Walzer, Benachteiligung, Gesellschaft, Deutschland, Sozialphilosophie, interne Exklusion, politische Philosophie, Diskriminierung, Paralellgesellschaft, Integration
Quote paper
Sebastian Wendt (Author), 2013, Benachteiligung und Diskriminierung von Migranten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211961

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