„Medien spielen in der Geschichte der Menschheit seit jeher eine zentrale Rolle. Der Austausch von Informationen über Distanz gehört zu den Urbedürfnissen des Menschen.“ Insbesondere seit dem endgültigen Übergang Deutschlands zur Demokratie kommt den Medien eine öffentliche Aufgabe zu. Folglich bedarf es einer rechtlichen Ausgestaltung der Regeln zum Austausch von Information über Medien, insbesondere über die Massenmedien. Das Medienrecht hat dabei eine „Sonderrechtsstellung“: Medien sind eigenen rechtlichen Maßstäben unterworfen und aufgrund eines öffentlichen Informationsinteresses ist den Medien unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Berichterstattung, die in die Rechte Betroffener eingreift gestattet. Das Medienrecht ist als eigenständiges Rechtsgebiet anzusehen, denn „es beruht auf Prinzipien, Wertungen und Strukturen, die speziell für die rechtliche Behandlung der Tätigkeit von Medien gelten und die es von anderen Rechtsgebieten unterscheiden“. Gleichzeitig handelt es sich bei dem Medienrecht um eine „Querschnittsmaterie“ da es Bezüge zum Zivilrecht, Strafrecht und zum Öffentlichen Recht aufweist.
Diese Arbeit soll einen Überblick über die wichtigsten deutschen Rechtsquellen des Medien- und Informationsrechts geben und den Gegenstand und die Bedeutung des Medienrechts in seinen Grundzügen veranschaulichen. Zunächst sollen daher die verfassungsrechtlichen Grundlagen dargestellt werden (I.). Dann soll die Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als zentrales Mediengrundrecht und für das Medienzivilrecht, d.h. die wichtigsten zivilrechtlichen Ansprüche einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, veranschaulicht werden (II.). Im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts soll auch auf das Datenschutzrecht eingegangen werden, welches in der heutigen Zeit und mit Blick auf die Verbreitung von Informationen im Internet zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen und die Bedeutung des Urheberrechts als wichtiger Bereich des Medienrechts dargestellt (III.) und schließlich die wichtigsten Behörden und Einrichtungen im Bereich der Medienselbstkontrolle aufgeführt werden (IV.).
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
B. Gegenstand und Bedeutung des Medienrechts
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen
1. Grundrechtssystematik
2. Medienrelevante Grundrechte
a) Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. GG)
b) Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. GG)
c) Presse-, Rundfunk und Filmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG)
d) Schranken der Kommunikationsgrundrechte
aa) Allgemeine Gesetze und verfassungsimmanente Schranken
bb) Zensur
e) Sonstige medienrelevante Grundrechte
II. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG)
1. Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Meinungs/Medienfreiheit
a) Intimsphäre
b) Privatsphäre
c) Sozialsphäre
2. Besondere Persönlichkeitsrechte im Zivilrecht
a) Schutz der Ehre
b) Recht am eigenen Bild
c) Namensschutz
3. Recht auf informationelle Selbstbestimmung/Datenschutz
a) Schutzobjekt und Schutzzweck
b) Rechtsquellen
c) Datenschutzrechtliche Grundsätze
4. Zivilrechtliche Ansprüche bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
a) Gegendarstellungsanspruch
b) Unterlassungsanspruch
c) Berichtigung
d) Schadensersatz/Geldentschädigung
e) Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung
III. Urheberrecht
1. Schutzgegenstand
2. Person des Urhebers
3. Rechte des Urhebers
a) Verwertungsrechte (§§ 15 -24 UrhG)
b) Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12 – 14 UrhG)
4. Schranken des Urheberrechts
5. Urhebervertragsrecht
IV. Behörden und Einrichtungen im Medienbereich
1. Presse
2. Rundfunk und Fernsehen
3. Filmwirtschaft
4. Telemedien
5. Jugendschutz
C. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen strukturierten Überblick über die zentralen nationalen Rechtsquellen des deutschen Medien- und Informationsrechts. Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Verankerung der Medienfreiheit sowie deren Schranken durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Urheberrecht zu erläutern, um ein Verständnis für die rechtliche Behandlung medialer Tätigkeiten zu schaffen.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen und Kommunikationsgrundrechte
- Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in den Medien
- Zivilrechtliche Ansprüche bei Rechtsverletzungen
- Strukturen des Urheberrechts im Medienbereich
- Behörden und Mechanismen der Medienselbstkontrolle
Auszug aus dem Buch
2. Medienrelevante Grundrechte
a) Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. GG)
Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst zum einen die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen und zum anderen als politisches Grundrecht die geistige Auseinandersetzung zwischen Menschen. Folglich verstoßen alle Vorschriften, die eine Meinung verbieten oder beeinflussen wollen, gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. GG. Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern für alle Menschen. Vom Schutzbereich umfasst sind die Meinungsbildung und die Meinungsäußerung, nicht jedoch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen. Fraglich ist aber, ob Tatsachenbehauptungen generell, sofern sie nicht unwahr sind, geschützt sind oder nur Aussagen, die ein Werturteil, d.h. eine Stellungnahme enthalten. Laut Fechner ist eine Abgrenzung in vielen Fällen nicht möglich und daher eine weite Auslegung erforderlich. Meinungen können in Wort, Schrift und Bild frei geäußert und verbreitet werden, aufgrund der weiten Auslegung der Meinungsfreiheit sind aber auch Meinungsäußerungen in nicht herkömmlicher Form wie z.B. Aufkleber oder Emoticons umfasst. Geschützt sind jeglicher Inhalt und jegliche Form der Meinungsäußerung. So sind beispielsweise auch von anderen für wertlos gehaltene oder verletzende Meinungsäußerungen von Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. GG erfasst. Eine Grenze stellt aber Schmähkritik dar – diese wird nicht vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst. Schmähkritik liegt dann vor, wenn kein sachlicher Bezug in der Meinungsäußerung enthalten ist, sondern es lediglich um die Herabsetzung einer anderen Person geht. Desweiteren ist die negative Meinungsfreiheit, d.h. eine bestimmte Meinung oder überhaupt eine Meinung nicht äußern zu müssen, Teil der Schutzbereiches von Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. GG.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Diese Einleitung definiert das Medienrecht als eigenständiges Rechtsgebiet und Querschnittsmaterie, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Austausch von Informationen festlegt.
B. Gegenstand und Bedeutung des Medienrechts: Dieses Kapitel analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen, das Persönlichkeitsrecht, das Urheberrecht sowie die relevanten Behörden im Mediensektor.
C. Schluss: Das Fazit stellt fest, dass das Medienrecht kein einheitliches Rechtsgebiet ist, sondern aus einem Zusammenspiel von Verfassungsrecht und einfachgesetzlichen Regelungen besteht.
Schlüsselwörter
Medienrecht, Kommunikationsgrundrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Urheberrecht, Gegendarstellungsanspruch, Medienselbstkontrolle, Grundgesetz, Informationsfreiheit, Zensurverbot, Unterlassungsanspruch, Schutz der Ehre, Rundfunkstaatsvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die wesentlichen nationalen Rechtsquellen, die für das deutsche Medien- und Informationsrecht von Bedeutung sind.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Schwerpunkte sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Urheberrecht sowie Institutionen der Medienselbstkontrolle.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist ein Überblick über die Rechtsquellen, die den Gegenstand und die Bedeutung des Medienrechts sowie dessen Interaktion mit anderen Rechtsgebieten veranschaulichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär genutzt?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen und der relevanten zivilrechtlichen Gesetzgebung sowie der fachspezifischen Literatur.
Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert das Verhältnis von Kommunikationsgrundrechten zum Persönlichkeitsschutz sowie urheberrechtliche Aspekte und Aufsichtsgremien.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Begriffe umfassen Medienfreiheiten, Grundrechtskollision, Persönlichkeitsverletzung, Urhebervertragsrecht und Selbstregulierung.
Was unterscheidet die Intimsphäre von der Privatsphäre?
Die Intimsphäre ist der absolut geschützte Kernbereich der Lebensgestaltung, während bei der Privatsphäre im Einzelfall eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit stattfinden kann.
Welche Rolle spielt die Zweckübertragungslehre im Urheberrecht?
Sie regelt, dass der Urheber im Zweifel nur solche Rechte einräumt, die für den konkreten Vertragszweck unbedingt erforderlich sind.
Wie gehen Landesmedienanstalten mit privaten Rundfunksendern um?
Sie sind zuständig für die Zulassung der Rundfunkveranstalter und die Überprüfung der Einhaltung des Rundfunkstaatsvertrags und der Meinungsvielfalt.
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- Laura Egger (Autor), 2013, Gegenstand und die Bedeutung des Medienrechts in seinen Grundzügen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212025