Die Ost-Parteien vor und nach der Wende

Der Transformationsprozess der Ost-CDU


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

28 Seiten, Note: 2.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung.

2. Das Parteiensystem der BRD von 1945 bis heute.
2.1 Gründung der politische Parteien
2.2 Rechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien

3. Das Parteiensystem der SBZ/DDR von 1945 bis 1989.
3.1 Gründung der politischen Parteien
3.2 Blockpolitik und Homogenisierung.
3.3 Funktionen der Parteien
3.4 Die Entwicklung der Ost-CDU von 1945 bis 1990.

4. Die Parteien in der Wiedervereinigung.
4.1. Das Ende der SED Herrschaft.
4.2 Transformation der DDR Parteien
4.3 Elitenbildung nach Ute Schmidt

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Forschungsverbund SED-Staat an der Freien Universität Berlin hat im November 2007 eine Studie an Schulen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Berlin über das Bild der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei Lehrern und Schü­lern veröffentlicht. Nach dieser Studie hatten die meisten der Befragten erhebliche Schwierigkeiten die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der DDR und der Deutschen Bundesrepublik zu benennen. Ebenfalls stellte Lapp fest, dass die meisten, unabhängig davon, ob aus den westlichen oder östlichen Bundesländern stammend, überrascht rea­gieren, wenn sie hören, dass es in der DDR nicht nur eine einzige Partei - die Sozialisti­sche Einheitspartei Deutschlands (SED) - gab, sondern darüber hinaus noch weitere nichtkommunistische Parteien, teilweise mit ähnlichen bis gleichen Namen wie in der damaligen und heutigen Bundesrepublik: Die Christlich-Demokratische Union (CDU), die Liberale Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), die Demokratische Bauern­partei Deutschlands (DBD) und die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (Lapp 1998: 16ff).

Nach 1945 kam es in allen vier Besatzungszonen Deutschlands nach und nach zur Wie­derzulassung bzw. Neubildung von politischen Parteien. In der Sowjetischen Besat­zungszone (SBZ) und den drei westlichen Zonen entwickelten sich schnell unterschied­liche gesellschaftlichen Systeme heraus - Kapitalismus auf der Seite des Westens und Sozialismus auf der Seite des Ostens. Diese Entwicklung führte zu unterschiedlichen Bedeutungen der Parteien, ihrer Rollen in der Gesellschaft und ihren Wirkungsweisen.

In beiden deutschen Staaten existierten parallel nebeneinander zwei Mehrparteiensys­teme, doch unterschieden diese sich in ihren wesentlichen Grundzügen. Während in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) „das Mehrparteienprinzip und die Chancengleich­heit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“ (SRP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.1952, BVerfGE 2, 1 (12)) verbunden ist und die Entscheidung darüber, welche Partei bzw. welche Koalition zwischen Parteien die Regierung bzw. die Opposition ei­ner Legislaturperiode stellt, durch die Wähler getroffen wird (Marschall, Stefan 2007, 48 ff.), verfügte die SED gegenüber den anderen Parteien über einen in der Verfassung festgeschriebenen Führungsanspruch, der die legale Möglichkeit eines Machtwechsel und das Agieren einer Oppositionsparte generell ausschloss (Weber, Hermann 1982, 11 ff.). Das System der DDR ist mit der Wiedervereinigung Deutschlands untergegangen, aber was ist mit der CDU, der LDPD, der DBD und der NDPD, die sich als demokrati­sche Parteien gegründet hatten, passiert?

In dieser Arbeit wird der Fragestellung nachgegangen, ob sich aus der scheinbaren Tat­sache, dass heute niemand mehr von der Existenz dieser Parteien weiß, darauf schließen lässt, dass die Blockparteien gemeinsam mit dem System der DDR untergegangen sind? Bestand die Möglichkeit der Partizipation an der Mit- oder Umgestaltung eines verei­nigten Deutschlands für mit dem System der BRD konforme Politiker? Sind diese viel­leicht von dem heutigen System einfach aufgesogen und angepasst worden, ohne dass die breite Öffentlichkeit davon Notiz genommen hat? Oder unterschieden die Parteien sich in ihren Funktionen innerhalb des jeweiligen Systems nur so gering voneinander, dass eine Fusion ohne weitere Umgestaltung der DDR-Parteien möglich war?

Die Funktion der nicht an der Regierung beteiligten Parteien in der DDR ist vor allem Gegenstand politikwissenschaftlicher Arbeiten der Jahre des kalten Krieges. Ein Mehr­parteiensystem bildete im Vergleich mit anderen Ostblockstaaten nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel (Schneider, Kurt/Nakath Detlef (2002) 78 f.).

Die Vergangenheit des zweigeteilten Deutschland lässt eben gerade in den Jahren vor dem Mauerfall nur eine ebenso zweigeteilte Betrachtung durch die deutschen Politik­wissenschaften zu. Auf der Seite der marxistischen Politikwissenschaft in der DDR prägte und kontrollierte schließlich die SED Intention und Gegenstand der Forschung. Auch wenn von der marxistischen Politikwissenschaft[1] mit Sicherheit prinzipielle Fra­gestellungen, vor allem Anfang der achtziger Jahre, dank umfangreicher empirischer Untersuchungen durchaus zu beantworten waren, durften eben nur positive Ergebnisse auf ein erfolgreiches Wirken der SED zurückzuführen sein (Schneider, Kurt/Nakath Detlef (2002) 78 f.) Dieses positiven Ergebnisse sollten demokratische Ansätze und die Bedeutung der Blockparteien hervorheben und Funktion und Rolle definieren. Ein sol­che Schlussfolgerung stand in Opposition zur offiziellen Position der sowjetischen Poli­tikwissenschaft, die die Blockparteien als Überbleibsel einer Übergangsphase zum So­zialismus verstanden.

Im Gegensatz dazu interessierte sich die bundesdeutsche Forschung zwar ebenfalls früh für das Parteiensystem der DDR, jedoch unter anderen Rahmenbedingungen und mit sich stark unterscheidenden Schlussfolgerungen. Hier steht die SED als Hegemonialpar- tei in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft an erster Stelle in ein System gebettet, das ihre Diktatur stützt. Die Blockparteien werden hier lediglich als weitere Stützen o­der Alibis dieser Diktatur betrachtet (Weber, Hermann (2006) 168 ff.). Ebenso muss die problematische Quellenlage vor 1989/90 gerade für westdeutsche Forscher berücksich­tigt werden, da diese nur sehr begrenzt Zugriff auf wesentliche Dokumente der DDR- Archive hatten. Forschungsergebnisse der Jahre vor dem Mauerfall müssen daher ver­stärkt kritisch betrachtet werden, da die Ergebnisse oft nur unzureichend belegbar wa­ren. Mit der Öffnung der Archive der DDR-Blockparteien ist die Quellenforschung an­hand der Dokumente möglich und es kam zu zahlreichen Publikationen über die Block­parteien, teilweise mit kontroversen Ergebnissen zur Geschichte und zur politischen Bedeutung der DDR-Parteien (Lapp 1998: 198f.).

Die neuere Forschung der Geschichte der Blockparteien nach der Wende ist insbesonde­re durch die Auseinandersetzung der Bundestagsparteien, die sich gegenseitige Über­nahme ehemaliger SED-Funktionäre mit Stasi Vergangenheit vorwerfen, geprägt (Lapp 1998: 198f.).

Da das Parteiensystem der BRD sich nach der Wiedervereinigung auf ganz Deutschland ausbreitet, stellt es dasjenige dar, in welches sich die DDR-Parteien hätten integrieren können. Um zu ergründen, ob in der heutigen Parteienlandschaft Deutschlands noch Bestandteile der DDR-Blockparteien auszumachen sind, soll zunächst das Parteiensys­tem der BRD hinsichtlich seiner Entstehung, der rechtlichen Stellung und den sich da­raus ergebenen Funktionen der Parteien untersucht werden. Hierdurch soll der Rahmen, in den sich die Parteien integrieren mussten, verdeutlich werden. Als Grundlage für den ersten Teil dieser Arbeit dienen hier Gesetzestexte, die durch weitere Literatur ergänzt werden. Um analysieren zu können, ob die Parteien der DDR noch nach der Wende wei­terbestanden und in welcher Form, soll in dem zweiten Teil der Arbeit herausgearbeitet werden, wer die DDR-Parteien überhaupt waren. Das Mehrparteiensystem der ehemali­gen DDR wird daher ebenfalls auf Entstehung, rechtliche Stellung und Funktionen der Parteien, insbesondere der CDU hin, untersucht. Hinsichtlich der Funktion der Parteien wird sich hier hauptsächlich auf Literatur über die Blockparteien gestützt, da die Geset­zestexte nur unzureichend Aufschluss liefern. Im dritten Teil der Arbeit soll insbesonde­re ein differenziertes Bild des Fusionsprozesses von Ost- und West-CDU anhand unter­schiedlicher Strömungen und Lager innerhalb der Ost-CDU untersucht werden.

2. Das Parteiensystem der BRD

2.1 Parteigründung

Seit 1945 wurden in der Bundesrepublik[2] etwa 150 Parteien und politische Gruppierun­gen gegründet. Eine nachhaltige Rolle kam dabei nur wenigen, der Christlich Demokra­tischen Union Deutschlands (CDU), der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Freien Demokratische Partei (FDP) zu, die auf politische Strömungen wie Konservatismus, Sozialismus und Liberalismus aufbauten (Oberräuter 2000:53ff.). Die Neu- und Wiedergründung politischer Parteien nach dem Zweiten Weltkrieg konnte zunächst jedoch nicht autonom erfolgen, sondern bedurfte der Lizenzierung[3] durch die alliierte Besatzungsmacht, die auf der Potsdamer Konferenz[4] vom 17.Juli - 2. August 1945 beschloss demokratische Parteien in ganz Deutschland wieder zuzulassen (Ale- mann 2001:46ff). Diese schnelle Wiederzulassung von Parteien muss vor dem Hinter­grund des Kaltenkrieges betrachtet werden, die westlichen Alliierten verfolgten das Ziel Deutschland wirtschaftlich und politisch schnell wieder zu stabilisieren, um aus ihm eine Art „Bollwerk“ gegen den kommunistischen Osten zu schaffen (Timmerman1997: 65ff).

In den ersten Deutschen Bundestag zogen bereits elf Parteien ein, nach Einführung der Fünf-Prozent-Klausel konnten sich von den seit 1949 im Bundestag vertretenden Partei­en nur CDU/CSU, SPD und FDP fest integrieren. Erst 1983 gelang es dem Bündnis 90/ Die Grünen das Dreiparteien-System zu durchbrechen und in den Bundestag einzuzie­hen, 1990 folgte die PDS[5] (Oberräuter 2000:53ff.).

2.2 Rechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien

Nachdem die Parteien in der Bismarkischen Reichsverfassung von 1871 gar nicht und von der Weimarer Reichsverfassung nur am Rande erwähnt worden sind, werden sie durch das Grundgesetz als erste deutsche Verfassung besonders hervorgehoben. In Arti­kel 21 GG ist die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes verfassungsrechtlich verankert: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“ Das Grundgesetz zieht damit die Konsequenz aus der Tatsache, dass die freiheitliche Demokratie in einem modernen Industriestaat die Existenz und die Tätigkeit politischer Parteien als notwendig voraus setzt (Alemann 2001: 80/ Marschall 2007: 110f.).

Diese Konstitutionalisierung der Parteien hatte vor allem zwei Ursachen. Zum einen sollte sich das Grundgesetz im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung eindeutig zur Parteiendemokratie bekennen, d.h auch verfassungsrechtlich anerkennen, dass der mo­derne demokratische Staat von Parteien regiert und und getragen wird. Zum anderen wollten die Schöpfer des Grundgesetzes Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Re­publik ziehen, durch Artikel 21, Abs. 2 werden „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesre­publik Deutschland zu gefährden, [für] verfassungswidrig...“ erklärt und verboten[6] (A- lemann 2001: 82 f./Oberreuter 2000: 21f. ).

Dennoch ließ das Grundgesetz viele Fragen offen, diese wurden erst mit der Verab­schiedung des Parteiengesetzes (PartG) von 1967 geklärt. Parteien werden hier als ein „verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grund­ordnung“ (§1 Abs 1 PartG) bezeichnet. Weiter ergeben sich aus dem Gesetz genau defi­nierten Aufgaben der Parteien. So sollen Parteien auf die „...Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens...“ wirken „... indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politi­sche Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbil­den, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Ge­meinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Ein­fluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.“ (PartG §1 Abs. 2.)

3. Das Parteiensystem der SBZ/DDR von 1945 bis 1989

3.1 Parteigründung

Die Wiederzulassung politischer Parteien in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sollte vor dem Hintergrund einer doppelstrategischen Deutschlandpolitik seitens der Sowjetunion betrachtet werden. Von Beginn an führte die sowjetische Besatzungsmacht in ihrer Zone soziostrukturelle Umwälzungsmaßnahmen im Hinblick auf die mögliche Bildung eines sozialistischen Teilstaates durch; zugleich ließ sie die Option eines ein­heitlichen Deutschlands nicht aus den Augen. Koch verweist darauf dass die Sowjeti­sche Militäradministration in Deutschland (SMAD) mit der schnellen Bildung von poli­tischen Parteien[7] die Parteienbildung in den westlichen Zonen für sich positiv beeinflus­sen wollte (vgl. Koch 1984: 5f.).

Der Befehl Nr. 2 vom 10. Juni 1945 gestattete „...die Bildung und Tätigkeiten aller anti­faschistischen Parteien ..., die sich die endgültige Ausrottung der Überreste des Fa­schismus und die Festigung der Grundlage der Demokratie und der bürgerlichen Frei­heiten in Deutschland und die Entwicklung der Initiativen und der Selbstbestätigung der breiten Massen der Bevölkerung in dieser Zeit zum Ziel setzen...2. ...das Recht zur Ver­einigung in freien Gewerkschaften und Organisationen zum Zweck der Wahrung der Interessen und Recht der Werktätigen ... 3. ... [sie] sollen ihre Vorschriften und Pro­gramme der Tätigkeit bei de Organen der städtischen Stadtverwaltung und beim Mili­tärkommandanten registrieren lassen und ihnen gleichzeitig die Liste der Mitglieder ih­rer führenden Organe geben. 4.Es wird bestimmt, dass für die ganze Zeit des Besat­zungsregimes die Tätigkeit aller in Punkt 1. ... genannten Organisationen unter Kontrol­le der sowjetischen Militärverwaltung und entsprechend den von ihr gegebenen Instruk­tionen vor sich gehen wird...“.

Der Befehl Nr. 2 ließ demnach nur Parteien zu, die unter der Kontrolle der SMAD und ihren Instruktionen standen und arbeiteten. Sie waren auf die Begriffe „antifaschis­tisch“, „Demokratie“ und „bürgerliche Freiheit“ ausgerichtet. Mit den Vorbehalten wie den Zugeständnissen ließ die SMAD ein pluralistisches Parteiensystem zu, das die west­liche Alliierten wie auch die die deutschen Politiker gleichermaßen überraschte da in den anderen drei Besatzungszonen noch keine politischen Aktivitäten in Form von Par­teien erlaubt wurden. Da aber im Sinne der sowjetische Ideologie Begriffe wie „Demo­kratie“ und „bürgerliche Freiheit“ interpretierbar blieben, hatte die SMAD als alleiniger Inhaber der Macht die Möglichkeit den Pluralismus in ihrer Besatzungszone wieder aufzuheben.

[...]


[1] Politikwissenschaftler in der DDR mussten nicht zwingend Marxisten sein, die SED verlieh den Resultaten aber ihren den Sozialismus bejahenden Stempel.

[2] Bis Oktober 1990 war die Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Unterschied zur Deut­schen Demokratischen Republik (DDR) als der anderen Teil Deutschlands gebräuchlich. Seit der Wieder­vereinigung wird in der Regel von Deutschland gesprochen, wenn der gegenwärtige Staat gemeint ist (vgl. Oberräuter 2000: 54).

[3] Die Alliierten behielten sich bis 1950 das Recht der Lizenzierung von Parteien, aber auch allen anderen politischen Organisationen vor, erst nach dieser Aufbauphase von fünf Jahren konnte sich das Parteien­system der BRD autonom entwickeln.

[4] An der Potsdamer Konferenz nahmen Josef Stalin (UdSSR), Harry Truman (USA) und Winston Chur­chill (England) teil. Das Kernanliegen war die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen. Jede der vier Großmächte (USA, UdSSR, England und Frankreich) sollte jeweils politische Handlungsfreiheit in ihrer Zone erhalten (Timmermann: 1997 57ff.).

[5] Die PDS ist ursprünglich aus der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands(SED) entstanden. Ab 1989 nannte sie sich in die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands - Partei des Demokratischen Sozialismus (SED-PDS). 1990 bis 2005 war sie unter dem Namen Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) und von 2005 bis 2007 unter dem Namen Die Linkspartei.PDS (Die Linke.PDS) aktiv. Heute agiert die Partei als Die Linke.

[6] Bislang sind zwei Parteien verboten worden: die Sozialistische Reichspartei Deutschlands (SRP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) (Gelberg 2009: 247ff.).

[7] Die Wiederzulassung der Parteien erfolgte fünf Wochen vor Beginn der Potsdamer Konferenz.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Die Ost-Parteien vor und nach der Wende
Untertitel
Der Transformationsprozess der Ost-CDU
Hochschule
Universität Bremen
Note
2.0
Autor
Jahr
2009
Seiten
28
Katalognummer
V212405
ISBN (eBook)
9783656402558
ISBN (Buch)
9783656402954
Dateigröße
597 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ost-parteien, wende, transformationsprozess, ost-cdu
Arbeit zitieren
Rosa Grieser (Autor:in), 2009, Die Ost-Parteien vor und nach der Wende, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212405

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