Ziel- und bedarfsorientierte Angebotsoptimierung in der offenen Kinder- und Jungendarbeit durch Monitoring und Evaluation

Am Beispiel eines Jugendhauses


Thèse de Bachelor, 2013

48 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Jugendhäusern
2.1 Zum Begriff offene Kinder- und Jugendarbeit
2.2 Aufgaben von Jugendhäusern: gesetzliche Rahmenbedingungen

3 Methodische Vorgehensweise der Evaluation
3.1 Monitoring und Evaluation
3.2 Ablauf der Datenerhebung

4 Evaluation der Angebote eines Jugendhauses
4.1 Rahmenbedingungen der Einrichtung
4.1.1 Das Konzept
4.1.2 Die Angebote
4.1.3 Vergleich der Angebote mit dem Konzept
4.2 Realität und Praxis - die Ergebnisse der Evaluation
4.2.1 Die Einschätzung der Mitarbeiter
4.2.2 Auswertung Fokusgruppe Schule
4.2.3 Auswertung der Dokumentation
4.2.4 Auswertung des Feedbackbogens

5 Lessons learned und Empfehlungen

6 Fazit

1 Einleitung

Im Zuge der Professionalisierungsdebatte, aber auch finanzieller Engpässe in öffentlichen Kassen sieht sich auch die Jugendarbeit vor der Herausforderung, ihr Handeln legitimieren zu müssen. Zum einen ist es nach wie vor äußerst wichtig, das eigene Handeln im Arbeitsgebiet Jugendarbeit auch vor Dritten glaubwürdig vertreten zu können. Zum Anderen handelt es sich bei dieser Legitimierung auch um eine Berechtigung zur finanziellen Absicherung durch öffentliche Kassen. „Vor dem Hintergrund knapper werdender öffentlicher Kassen (…) wachsen die Legitimations- sowie Begründungszwänge und damit auch die Notwendigkeit, die Wirksamkeit oder gar die Effizienz des eigenen Handelns für Andere nachvollziehbar zu belegen“ (Lüders/Haubrich 2006, S. 5). Der Fokus liegt bei dieser Ausarbeitung auf der offenen Kinder- und Jugendarbeit, da gerade dieser Bereich von Kürzungen der finanziellen Mittel und Rationalisierungen betroffen ist. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die eigene Arbeitsweise sowie die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu evaluieren. Um den Schritt zur Evaluation wagen zu können ist es jedoch notwendig auf Ist-Daten der Einrichtung zugreifen zu können. Hier ist es also ebenso nötig ein Monitoringsystem einzuführen. Mit Hilfe des Monitorings werden Daten erfasst und nutzbar gemacht für die anschließende Evaluation. Ein dauerhaftes Monitoring ist einzuführen, um Entwicklungen innerhalb der Einrichtung sichtbar zu machen. Um diese Aussagen überprüfen zu können, wird ein Monitoring in einem exemplarischen Jugendhaus eingeführt und das Angebot im Anschluss evaluiert. In der vorliegenden Arbeit wird behauptet, dass das Angebot nicht den Interessen der Kinder und Jugendlichen entspreche, was für den geringen Zulauf verantwortlich sei. Um alle Betroffenen dieses Arbeitsfeldes mit einzubeziehen, wurde in einem ersten Schritt eine Befragung der Mitarbeiter durchgeführt. Dies diente zur Überprüfung der Theorie. Es galt herauszufinden, ob die Mitarbeiter des Jugendhauses die Problematik der Angebote ebenso empfinden. Da sich die Angebote per Gesetz an den Interessen der Kinder und Jugendlichen auszurichten haben, ist es ebenso notwendig, sie an der Gestaltung dieser Angebote teilhaben zu lassen. Deshalb werden die Nutzer des Jugendhauses über ihre Meinung zum Jugendhaus allgemein und dessen Angeboten befragt (Zufriedenheitsbefragung). Ferner bildet das Konzept der Einrichtung einen Schwerpunkt. Hier sollen die Ziele des Konzepts mit der täglichen Arbeit abgeglichen werden. In einem weiteren Schritt werden auch die potentiellen Nutzer mit einbezogen. Hier fanden Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen der Schülervertretung einer ortsansässigen Schule statt, um herauszufinden, wie sie ihre Freizeit verbringen und was sie über die Jugendarbeit der Stadt wissen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist aufzuzeigen, inwieweit durch angemessenes Monitoring und Evaluation das Angebot in Jugendhäusern sowohl ziel- als auch bedarfsorientiert optimiert werden kann.

2 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Jugendhäusern

In Zeiten sich ständig verändernder Ansprüche an die Entwicklungen junger Menschen, zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Mitgliedern der Gesellschaft, gewinnt Jugendarbeit immer mehr an Bedeutung. Besonderer Fokus liegt hier auf dem außerschulischen Lernen zur Stärkung und Entwicklung gesellschaftlich geforderter Kompetenzen. Zu den Kompetenzen zählen Toleranz und Demokratieverständnis, ebenso wie die Fähigkeit in schwierigen Situationen zu Recht zu kommen. „Die Offene Kinder- und Jugendarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer ausgewogenen sozialen Infrastruktur in den Städten und Landkreisen. Sie hat zugleich einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung und an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Bevölkerungsgruppen“ (AGJ 2005). Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist verankert im SGB VIII. Die gesetzlichen Richtlinien bilden den Rahmen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. „Jugendarbeit beruht auf der Freiwilligkeit und dem Engagement von Kindern und Jugendlichen; sie ist im Prinzip bedürfnis- und subjektorientiert (…). Jugendarbeit verfügt über Ressourcen: Räume, Personal, dessen Wissen und Können, Ausstattung, [eine] trägerspezifische Struktur. Jugendarbeit hat ihre eigenen sozialen Orte:

Jugendgruppen, Jugendzentren, Jugendverbände, Pfarr- oder Verbandsheime, Wochenendseminare, Ferienreisen, Zeltlager“ (Schefold 2007, S. 509f.). Die offene Kinder- und Jugendarbeit fokussiert die Lebenswelt der Adressaten und richtet ihre Angebote daran aus.

2.1 Zum Begriff offene Kinder- und Jugendarbeit

Im folgenden Teil werden drei theoretische Ansätze sowie für die Jugendarbeit wichtige Begriffe näher erläutert.

Die subjektorientierte Jugendarbeit versteht sich als eigenständiges Arbeitsfeld in der Sozialarbeit sowie in der Sozialpädagogik. Dabei geht es nicht nur darum auf irritierende Verhaltensweisen Jugendlicher zu reagieren, sondern sie will vielmehr dazu beizutragen, Heranwachsende an eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensweise heranzuführen. Es geht bei diesem Ansatz um die Stärkung autonomer Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. (vgl. Scherr 2005, S. 206).

Nimmt man das Streetwork als Beispiel für Lebensweltbezogene Methodik, so sind die Eigenschaften dieses methodischen Ansatzes zu erkennen. Für den Sozialarbeiter bedeutet dieser Arbeitsansatz seinen Arbeitsplatz zu verlassen, um sich einer misstrauischen Szene anzunähern. Es ist notwendig Logik und Werte der Szene anzuerkennen und sich an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Kinder und Jugendlichen zu orientieren (vgl. Braun et al. 2005, S. 46).

„Eine sozialraumorientierte Konzeptentwicklung stellt den ‚Raum‘ mit seiner inhaltlichen wie physikalischen Qualität in den Mittelpunkt der Überlegungen (…) Aufgabe sozialräumlicher Jugendarbeit ist es, thematisch qualifizierte Aneignung von Raum mit seinem vielfältigen Bedeutungsspektrum zu ermöglichen“ (Faulde et al. 2006, S. 155). Innerhalb der Jugendarbeit eröffnen sich eine Vielzahl von „Handlungs- und Erfahrungsfeldern“ (Schefold 2007, S. 509) für Jugendliche, in denen ihnen Chancen eröffnet werden, um, abseits von Familie, Schule und Beruf, Erfahrungen zu machen und sich selbst zu entwickeln. Etwas spezifischer wird der Begriff in der Veröffentlichung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläutert:

Beim Begriff Kinder- und Jugendarbeit werden drei Teilaspekte unterschieden. Hier spricht man von (1) Jugendverbandsarbeit, (2) Jugendsozialarbeit und (3) offener Kinder- und Jugendarbeit. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit richten sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (vgl. Banneyer et al. 2012, S. 34).

Die Jugendverbandsarbeit gestaltet Jugendfreizeiten, Workshops und Seminare und reicht bis zur Ausbildung von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern. Sie basiert auf Freiwilligkeit, Selbstorganisation und ehrenamtlichem Engagement. Die Jugendverbandsarbeit ermutigt ihre Mitglieder zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sind Bund, Länder und Gemeinden zur Förderung der Jugendverbandsarbeit verpflichtet (vgl. §12 Abs.2, Hs. 1 SGB VIII). Die Kinder- und Jugendverbandsarbeit ist lt. Thole schwer zu definieren (vgl. Thole 2000, S. 123). Es handelt sich hierbei um Träger von Einrichtungen, aber auch von mobiler Kinder- und Jugendarbeit. Jugendverbandsarbeit gestaltet sich als Träger von verschiedenen Formen der Jugendarbeit, u.a. berufsbezogener Jugendarbeit und kulturpädagogischen Aktionen. Jugendarbeit innerhalb von Jugendverbänden ist gekennzeichnet durch feste Mitgliedschaften und kontinuierliches Engagement. Das Aufgabenspektrum wird durch die unterschiedlichen Träger geprägt, welche sich durch weltanschauliche, sportliche, politische und fachspezifische Ausrichtungen unterscheiden (vgl. Chassé/von Wensierski 2008, S. 124).

Jugendsozialarbeit entwickelte sich in der Nachkriegszeit und wurde in den 50er-Jahren zu einem eigenständigen sozialpädagogischen Handlungsfeld innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Die Arbeitsfelder sind u.a. Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für jugendliche Aussiedlerinnen und Aussiedler, Mädchen- und Ausländerinnensozialarbeit und Angebote des Jugendwohnens (vgl. Thole 2000, S. 142). Jugendsozialarbeit richtet sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen. Basierend auf §1 Abs.3 SGB VIII sowie §13 Abs.1 SGB VIII soll Jugendsozialarbeit den Adressaten sozialpädagogische Hilfen anbieten, um ihre soziale Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigungen zu bewältigen, und somit ihre schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. „Jugendsozialarbeit umfasste den Teilbereich der Jugendhilfe, der sich mit Integrationsproblemen Jugendlicher und junger Erwachsener vor allem in den Feldern Wohnen, Arbeiten und Schule beschäftigt“ (Chassé/von Wensierski 2008, S. 63). Mögliche Gründe für soziale Benachteiligung sieht Buhrmeister in der Schichtzugehörigkeit, in Problemkonstellationen in der Familie, bei den Bildungsmöglichkeiten, in der Geschlechtszugehörigkeit sowie in ethnischen und kulturellen Hintergründen. „Individuelle Beeinträchtigungen sind alle psychischen, physischen oder andere Beeinträchtigungen, wie z.B. Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstörungen“ (Buhrmeister 2009, S. 25).

Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zeichnet sich durch spezifische Zugänge und Lernfelder aus, welche den Erwerb von außerschulischer Bildung begünstigen. Die OKJA hat einen großen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung und an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Personengruppen, indem sie sich an alle Kinder und Jugendlichen richtet, auf die Lebenslagen und Bedürfnisse ihrer Adressaten ausgerichtet ist und auf niedrigschwellige Weise den Auftrag des §11 SGB VIII (vgl. AGJ 2005) erfüllt. OKJA beschreibt heute nicht mehr nur stationäre Einrichtungen wie Jugendhäuser sondern auch aufsuchende Angebote. Betrachtet man die institutionellen Formen der Jugendarbeit so wird sichtbar, dass diese auf Bundes- sowie kommunaler Ebene sehr verschieden sind. Dennoch handelt es sich fast immer um Rückzugs-, Erfahrungs-, Entfaltungs-, Aneignungs- und Bildungsgelegenheiten für Kinder und Jugendliche (vgl. Coelen/Otto 2008, S. 468). Merkmale der OKJA sind, für Kinder und Jugendliche öffentliche Innen- und Außenräume zu schaffen und zugänglich zu machen, eine aktive Beteiligung zu ermöglichen und geschlechtsspezifische Interessen und Lebenslagen zu thematisieren. Des Weiteren soll demokratisches Handeln unterstützt sowie Eigenverantwortung entwickelt und gefördert werden. OKJA zeichnet sich durch niedrigschwellige Angebote aus und fordert Kinder zu Engagement und Partizipation auf. Ebenso gestaltet sie im Interesse der Kinder und Jugendlichen die Gesellschaft mit (vgl. AGJ 2005). Einzelne Grundformen der Partizipation sind zum Beispiel:

- die stellvertretende Form der Interessenwahrnehmung von Kindern und Jugendlichen (Kinderbüros, Kinderbeauftragter, die Beteiligung an den Institutionen der Erwachsenenwelt durch die Teilnahme an Zusammenkünften, Ausschüssen und Gremien, zum Teil mit Rede- oder Stimmrecht
- die punktuelle Partizipation (dabei steht das Lernen von und die Information über Partizipation im Vordergrund)
- die Alltagspartizipation (alltägliche Verfahren zur Bewältigung von alltäglichen Themen und Problemen in der Familie, in pädagogischen Situationen, in Jugendgruppen, im Dorfleben etc.)
- repräsentative Formen (Kinder- und Jugendparlamente)
- offene Formen (stehen allen interessierten Kindern und Jugendlichen offen, jeder kann seine Interessen selbst vertreten)
- der Projektansatz (Kinder und Jugendliche werden aktiv an Entscheidungen beteiligt zu festgelegten Themen/festgelegter Rahmen) (vgl. Moser 2010, S. 212 f.)

Ziel der OKJA ist es, den Kindern und Jugendlichen zu helfen, ihre Lebenswirklichkeit besser zu bewältigen. Um auch Jugendliche aus Zuwanderer-Familien mit den unterschiedlichsten Herkunftskulturen zu erreichen, ist es notwendig, niedrigschwellige Angebote zu machen. Für die Praxis stellt sich nun die Frage, wie es konzeptionell und handlungspraktisch gelingen kann, mit offener Kinder- und Jugendarbeit den genannten Bildungsauftrag zu erfüllen und dabei den kulturellen Eigenwillen der Jugendlichen im Freizeitbereich zu unterstützen (Partizipation) (vgl. Fromme 2005, S. 140). Es gilt mittels Evaluation herauszufinden, an welchen Interessen der Jugendlichen die OKJA anknüpfen kann. Daraus soll erarbeitet werden, wie darauf handlungspraktisch reagiert werden kann. Als Beispiel dient ein Jugendhaus. Lipski definiert Interesse als persönliche Vorliebe eines Individuums, sich intensiver und auch länger mit einer bestimmten Sache zu beschäftigen. Die Beschäftigung geschieht freiwillig und zielt darauf, sich ein Thema in Eigeninitiative zu erschließen. Nach Lipski möchte eine Person mehr über ein Thema erfahren oder die eigenen Kompetenzen in diesem Bereich stärken (vgl. Lipski 2000, S. 3). Diese Definition begründet die Bedeutung der Evaluation und des Monitorings in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Denn sie weist darauf hin, dass nur ein (an den Interessen der Kinder und Jugendlichen) angepasstes Angebot die Zielgruppe in das Jugendhaus führt.

2.2 Aufgaben von Jugendhäusern: gesetzliche Rahmenbedingungen

Jugendarbeit basiert auf der Grundlage des SGB VIII. Hier ist in besonderer Weise §1 SGB VIII zu nennen, welcher als rechtliche Grundlage dient:

„(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§1 SGB VIII).

Jugendhilfe wird von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe erbracht und ist gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen (vgl. §3 SGB VIII). Zu den Aufgaben der Jugendhilfe gehört weiterhin, „außerschulische Weiterbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung sowie Jugendarbeit in Sport und Spiel, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Jugenderholung und Jugendberatung“ (§11 Abs.3, Satz 1 SGB VIII). Angeboten wird Jugendarbeit von „Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote“ (§11 Abs.2 SGB VIII). Die OKJA versteht Bildung vor allem als Selbstbildung. So vermittelt sie zentrale soziale Schlüsselkompetenzen und ermöglicht soziale Bildung. Zu den Bildungszielen gehört auch die Interessenvertretung und Partizipation durch und von Kindern und Jugendlichen sowohl im politischen Bereich wie auch bei den Angeboten und in den Organisationsstrukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (vgl. AGJ 2005). Unter Berücksichtigung des §1 Abs.1 SGB VIII - Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - ist Jugendarbeit ein wichtiger Bildungs- und Unterstützungsbereich in der Freizeit junger Menschen. Besonders an den Übergängen zwischen Schule und Beruf, aber auch zwischen Elternhaus und Erwachsenwerden ist Jugendarbeit eine wichtige Instanz (Banneyer et al. 2012, S. 34). „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ (§11 Abs. 1 SGB VIII). Da Kindern und Jugendlichen weder die Bürgerrechte noch die Möglichkeiten, diese in vollem Ausmaß wahrzunehmen wie einem Erwachsenen, zur Verfügung stehen, ist es notwendig, die Mitbestimmung in allen Belangen der Jugendhilfe rechtlich zu regeln, was in §8 Abs. 1 SGB VIII geschieht (Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen).

Auch in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollte dieser Paragraph des SGB VIII Anwendung finden. Auftrag der OKJA ist „1. Die Förderung der Partizipation innerhalb der Einrichtung, 2. Die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Einmischung in die eigene Lebenswelt, 3. Die aktive (Mit-)Gestaltung der kommunalen Partizipation“ (Deinet/Sturzenhecker 2005, S. 158). „Sie fördert junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen. (...) Aus dieser Zielsetzung ergibt sich, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit nicht a priori auf Randgruppen und Benachteiligte ausgerichtet ist. (...) Wichtige Grundlage zur Erfüllung der §§ 1 und 11 KJHG ist die Bereitstellung und der bedarfsgerechte Ausbau der Infrastruktur für Offene Kinder- und Jugendarbeit in Form von ‘Ermöglichungsstrukturen‘ (Räumen, Fachkräften, Sachmitteln)“ (AGJ 2005).

Somit hat die OKJA die Aufgabe, die Besucher der Einrichtung an der Gestaltung des Angebots zu beteiligen und auf der anderen Seite genügend Offenheit für die Interessen der potentiellen Nutzer zu gewährleisten. „Daher sollte regelmäßig überprüft werden, ob und inwieweit den Kindern und Jugendlichen Beteiligungsrechte eingeräumt und differenzierte Partizipationsmethoden und -strukturen angeboten werden: zum Beispiel eine demokratische Entwicklung der Regeln des Zusammenseins oder der inhaltlichen Angebote“ (Banneyer et al. 2012, S. 39).

3 Methodische Vorgehensweise der Evaluation

3.1 Monitoring und Evaluation

Monitoring dient der permanenten Überprüfung der Veränderungen von Prozessen. Es ist ein Instrument der Evaluation. „Monitoring ist gerade deshalb notwendig, weil die Planung und Durchführung von Maßnahmen als permanenter, kontinuierlicher Prozess verstanden wird, der auf sich verändernde Umweltbedingungen reagieren muss“(Stockmann 2007, S. 76). Monitoring ist eine Form der kontinuierlichen Evaluation, somit gelten die wissenschaftlichen Grundlagen der Evaluation. Ebenfalls können alle wissenschaftlichen Methoden der Evaluation auch für das Monitoring genutzt werden. Teil eines Monitorings sind sowohl qualitative als auch quantitative Datenerhebungen (vgl. Stockmann 2007, S. 74). Monitoring ist ein dauerhaftes Instrument. Eine Evaluation wird zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt, im Gegensatz dazu wird ein Monitoringsystem eingeführt, um über einen langen Zeitraum Daten zu erheben. Dies dient zur Kontrolle der Umsetzung von gesteckten Zielen und ermöglicht auch einen Überblick darüber, ob die Veränderungen die gewünschte Wirkung nach sich ziehen. Das Monitoring sollte dabei jedoch die Tätigkeiten im Alltag nicht behindern oder gar erschweren. Laut Stockmann (2007, S. 63) ist Monitoring eine „fortlaufende, routinemäßige Tätigkeit mit dem Ziel, zu überwachen, ob die Planungsvorgaben und angestrebten Ziele möglichst effizient und unter Einhaltung der verfügbaren Ressourcen und der vorgegebenen Zeit erreicht werden“. Ziel der Evaluation hingegen ist es bspw., ein Programm oder Projekt auf die Wertigkeit und Nützlichkeit hin zu überprüfen. Unter Evaluation versteht man die systematische Untersuchung eines Gegenstades in Bezug auf seinen Wert. Gegenstände von Evaluationen können Programme, Produkte, etc. sein. Die Ergebnisse der Evaluation müssen nachvollziehbar sein und auf empirisch gewonnenen Daten beruhen (qualitativ und/oder quantitativ) (vgl. DeGEval 2008, S. 15). Evaluation oder auch Evaluationsforschung findet sich in allen Disziplinen wieder. Daraus ergeben sich vielfältige Formen von Evaluation, welche sich immer auf einen spezifischen Untersuchungsgegenstand beziehen. Rossi et al. (1988) definieren Evaluation in den Sozialwissenschaften deshalb als Sammeln, Analyse und Interpretation von Daten über Bedarf, Umsetzung und Wirkung von Programmen mit dem Ziel der Optimierung der Lebensbedingungen von Menschen. Unter Evaluation ist die Bewertung eines Prozesses zu verstehen. Bei dieser Bewertung geht es um die Rechtfertigung des Untersuchungsgegenstandes. Bei der Evaluation des Gegenstandes werden Daten gesammelt, welche nicht gebrauchsbereit verfügbar sind. Evaluation wird unterschieden in externe Evaluation (Evaluation von außen) und in interne Evaluation (Einrichtung evaluiert sich selbst oder einen Teilbereich). Diese interne Evaluation lässt sich noch einmal unterscheiden in Selbstevaluation (eigene berufliche Arbeit wird evaluiert) oder Fremdevaluation (berufliches Handeln anderer wird evaluiert) (vgl. König 2007, S. 39). Um eine hohe Validität des Forschungsergebnisses zu erlangen, ist die Triangulation in der Datenerhebung nötig. Triangulation bedeutet, dass ein Gegenstand aus verschiedenen Perspektiven untersucht wird. „In der Sozialforschung wird mit dem Begriff der ‚Triangulation’ die Betrachtung eines Forschungsgegenstandes von (mindestens) zwei Punkten aus bezeichnet“ (Flick 2000b, S. 309; ebenso Flick 2004, S. 11). Dies ist bei der vorliegenden formativen Evaluation geschehen. Hier wird der Untersuchungsgegenstand (das exemplarische Jugendhaus) aus der Perspektive der Mitarbeiter, der Nutzer und der potentiellen Nutzer bewertet. Evaluationen müssen den Standards der DeGEval (Gesellschaft für Evaluation) entsprechen. So sollen Evaluationen immer nach den vier Grundprinzipien der DeGEval ausgerichtet sein: „Nützlichkeit - Durchführbarkeit - Fairness - Genauigkeit“ (DeGEval 2008, S. 10ff.). Infolgedessen wurden die Einrichtung, die mitwirkende Schule sowie deren Mitarbeiter anonymisiert und die Evaluation ebenfalls anonym ausgewertet.

3.2 Ablauf der Datenerhebung

In den vorherigen Kapiteln wurde dargelegt, welche Rahmenbedingungen und Aufgaben der Jugendarbeit - speziell der OKJA - zuteilwerden. Um die Angebote anhand der Interessen der Jugendlichen zu optimieren, wurde eine formative Evaluation an einem exemplarischen Jugendhaus vorgenommen. Hierzu wurden verschiedene Datenerhebungsmethoden genutzt und die Perspektiven der Mitarbeiter, der Nutzer und der potentiellen Nutzer berücksichtigt. Die Erhebungsmethode wurde je nach Fragestellung und Zielgruppe angepasst, sodass im Ergebnis ein Mix aus qualitativen und quantitativen Methoden vorliegt. Der gesamte Evaluationsprozess war höchst partizipativ angelegt, d. h., der Fokus der Evaluation lag auf Kommunikation und Lerneffekt, damit die Erkenntnisse umgesetzt werden können.

Zu Beginn der Evaluation wurden die Unterlagen gesichtet, welche von der Einrichtung zur Verfügung gestellt wurden. Hierzu wurden auch Medien gesichtet wie Flyer, die FacebookSeite und das Konzept der Jugendarbeit. Da nur wenig Material zur Sichtung zur Verfügung stand, wurde ebenfalls auf Erfahrungsberichte der Mitarbeiter und eigene Erfahrungen (Zwischenpraktikum sowie Beobachtungen) zurückgegriffen.

Ein weiterer Schritt der Evaluation des exemplarischen Jugendhauses war eine Fokusgruppendiskussion mit den Mitarbeitern der Einrichtung. Die Fokusgruppendiskussion, normalerweise mit 6 bis 8 Teilnehmern, dient zur gemeinschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Handlungsauftrag und dessen Umsetzung. Die offene Gesprächsstruktur ermöglicht es den Mitarbeitern, sich auszutauschen, und ggf. andere Meinungen und Eindrücke zu relevanten Themen zu erfahren. Hier wurden die Mitarbeiter des Jugendhauses als Fokusgruppe ausgewählt, da sie, in Folge ihres gemeinsamen Arbeitsalltags, als eine homogene Gruppe gelten. „Zentral für das fokussierte Interview ist, dass alle befragten Personen eine konkrete soziale Situation erlebt haben, auf deren Ausleuchtung - insbesondere was das Erleben und Empfinden und die persönliche Wahrnehmung und Einschätzung dieser Situation angeht - sich das Interview bezieht“ (Przyborski/Wohlrab-Sahr 2010, S. 146). Innerhalb dieses Intensivinterviews sollte herausgearbeitet werden, wie die Mitarbeiter die aktuelle Situation bewerten. Sie sollten einen Problemspeicher erstellen und die genannten Problemkonstellationen nach ihrer Wertigkeit sortieren. Dies diente dazu, den Untersuchungsgegenstand für die Evaluation näher zu bestimmen. Das Interview wurde moderiert anhand eines Leitfadens. Da die Erstellung und die Diskussion des Problemspeichers bereits die gesamte eingeplante Zeit in Anspruch nahm, sollte Teil 2 der Diskussion auf einen anderen Termin verschoben werden. In Teil 2 der Fokusgruppe sollte es darum gehen, Leit-, Mittler- und Handlungsziele zu erarbeiten und zu diskutieren. Hierfür war es sinnvoll, zuerst die Daten von den Nutzern und potentiellen Nutzern einzuholen, um diese in die Zielsetzungen einzuarbeiten. Leider war es auf Grund der knappen Bearbeitungszeit nicht möglich, Teil 2 der Fokusgruppe noch umzusetzen. Dies wäre jedoch ein wichtiger Schritt in der Evaluation gewesen, da hier Handlungsziele ausgearbeitet werden sollten. In den Handlungszielen wird festgehalten, welche Aufgabe bis zu einem bestimmten Datum erledigt sein soll und was die geplanten Veränderungen bis zu welchem Zeitpunkt verändern sollen. Dies macht das Handlungsziel überprüfbar. Da diese Fokusgruppe nur aus 3 Teilnehmern bestand, war der Diskussionsfluss anfangs sehr gehemmt. Erst nach einiger Zeit kam eine angeregte Diskussion zu Stande. Dies ist auch Grund für die Dauer der Bearbeitung des ersten Arbeitsschrittes.

[...]

Fin de l'extrait de 48 pages

Résumé des informations

Titre
Ziel- und bedarfsorientierte Angebotsoptimierung in der offenen Kinder- und Jungendarbeit durch Monitoring und Evaluation
Sous-titre
Am Beispiel eines Jugendhauses
Université
University of Applied Sciences Frankfurt am Main
Note
1,3
Auteur
Année
2013
Pages
48
N° de catalogue
V212669
ISBN (ebook)
9783656420132
ISBN (Livre)
9783656421047
Taille d'un fichier
1448 KB
Langue
allemand
Mots clés
ziel-, angebotsoptimierung, kinder-, jungendarbeit, monitoring, evaluation, beispiel, jugendhauses
Citation du texte
Sabrina Göttel (Auteur), 2013, Ziel- und bedarfsorientierte Angebotsoptimierung in der offenen Kinder- und Jungendarbeit durch Monitoring und Evaluation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212669

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