Der Einfluss des Hexenhammers auf einen konkreten Hexenprozess


Trabajo de Investigación (Colegio), 2012

36 Páginas, Calificación: 6 = 1 Deutschland


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Einleitung
2.1 Was ist der Hexenhammer?
2.2 Autorenschaft des Hexenhammers
2.3 Heinrich Kramer (Institoris)
2.4 Kritiker und Befürworter der Hexenverfolgungen
2.5 Was ist eine Hexe?

3. Untersuchung des Protokolls eines Hexenprozesses

4. Auffinden der Dokumente

5. Schlusswort

6. Anhang
6.1 Bildmaterial
6.2 Transkriptionen
6.3 Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Vorwort

Die Idee, zur Thematik des Hexenhammers eine Maturarbeit zu schreiben, hatte ich, seit ich von meinem Vater wusste, dass einer der Autoren des Hexenhammers, Jakob Sprenger, in meinem Wohnort Rheinfelden gelebt hat (die Autorenschaft des Hexenham- mers ist eine von mehreren Fragen, die in der Einleitung dieser Arbeit geklärt werden.); ausserdem hatte ich davon gehört, dass die Ernennungsurkunde des anderen Inquisitors, Heinrich Kramer, im Basler Staatsarchiv verwahrt sei. Da ich das Geschichtsinteresse meines Vaters übernommen habe, bin ich vom Wissenschaftsgebiet Geschichte, insbe- sondere vom Mittelalter, fasziniert. Da die Anfänge der Hexenverfolgungen in die Epo- che des Spätmittelalters, bzw. der frühen Neuzeit fallen und ich eine Arbeit schreiben wollte, die eine Herausforderung für mich darstellen sollte, fiel meine Wahl des Themas relativ rasch auf den Hexenhammer. In den frühesten Betreuungsgesprächen mit Hr. We- ber zeichnete sich dann auch bald ab, dass es in meiner Arbeit um einen Vergleich zwi- schen der «Theorie» des Hexenhammers und einem Hexenprozess anhand von Gerichts- protokollen gehen soll, womit dann die Fragestellung ebenfalls feststand.

Um mich diesem Vergleich stellen zu können, habe ich mich zunächst einmal in die ältere und jüngere Literatur der Hexenforschung eingelesen. Daraus ist das Kapitel 2 ent- standen, in dem ich zusammenfasse, was ich gelesen habe und teilweise aber auch dazu Stellung bezogen, bzw. als Wahrheit angenommene Umstände richtiggestellt habe. Die- ses Kapitel darf allerdings nicht als eine vollständige Zusammenfassung der Resultate der Hexenforschung angesehen werden. Es mag für den Teil meines Lesepublikums, der in der Hexenforschung belesen ist, ausschweifend erscheinen, allerdings ist die gesamte Arbeit so auch für das allgemeine Lesepublikum verständlich. Anschliessend folgen die Hauptteile meiner Arbeit, Kapitel 3 Untersuchung des Protokolls eines Hexenprozesses und Kapitel 4 Auffinden der Dokumente.

Ich möchte mich bei meinem Betreuer, Herrn Weber, für seine engagierte Unterstützung und Beratung bedanken. Danke sagen möchte ich auch meinem Vater, Bernhard Hürbin, der mir beim Gestalten des Layouts geholfen und meine Texte korrekturgelesen hat und meiner Schwester, Carine Hürbin, die ebenfalls Korrekturleserin war. Mein Dank geht ausserdem auch an Hr. F. Piller und Hr. G. Ruff, die sich beide die Zeit genommen haben, um mit mir ein Gespräch zu führen und meine Fragen zu beantworten. Speziell danken möchte ich Hr. M. Tschaikner, der meine die Hexenforschung betreffenden Fragen beantwortete und mir weiterführende Literatur empfahl.

2. Einleitung

2.1 Was ist der Hexenhammer? Über das «unheilvollste» Buch der Weltliteratur.

Wenn ich vor oder während meiner Ma- turarbeit gefragt wurde, was der Hexen- hammer1 sei, habe ich ihn meist als ein «Handbuch» zur Hexenverfolgung be- schrieben2. Denn « für Befürworter der Ver- folgungen stellte er die grundlegende Auto- rität dar »,3 erläutert er doch theologische und juristische Fragen und gibt Antworten auf solche, die bis dahin stark umstritten waren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

So klärt der Hexenhammer unter ande- rem, ob aus dem Beischlaf eines Dämons - oder des Teufels höchstpersönlich - mit einem Menschen ein Kind entstehen könne, ob Hexen und Zauberer real seien4, wie ein Hexenprozess zu führen sei etc.

Dabei beruft sich, bzw. zitiert der Hexenhammer vor allem aus den Werken lat. Malleus Maleficarum. In dieser Arbeit werden so- wohl der deutsche als auch der lateinische Name ver- wendet. Eine qualitativ gute und dennoch knapp ge- haltene Inhaltsangabe des Hexenhammers findet sich in Schnyder, 1993, S. 103-287

Die Auffassung, der Hexenhammer sei ein von den beiden Autoren « verfasster Kommentar zur Hexen- bulle Papst Innozenz VII. » (Brockhaus 1997, Bd. 10, sub voce: Hexenhammer, S. 59) ist gänzlich falsch.

Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010. S.9 Cf. Hartmann (Hrsg.), 2010, S. 421/Im Gegensatz zur neuen Lehre des Hexenhammers war schon lange vor- her und auch nach Kramers Ableben noch die Lehre des sog. « Canon Episcopi » verbreitet und anerkannt: « Auch dies darf nichtübergangen werden, dass [...] Frauen von den Vorspiegelungen und Hirngespinsten böser Geister verführt sind und glauben und behaup- ten, sie ritten zu nächtlicher Stunde mit Diana der Göt- tin der Heiden [...] . Denn eine unzählige Menge wird von dieser falschen Auffassung getäuscht und glaubt, diese Dinge seien wahr und indem sie dies glaubt, weicht sie vom rechten Glauben ab und verwickelt sich wieder in den Irrtum der Heiden [...].»

Erste Seite des Hexenhammers

Philippe Hürbin (2012)

« Fornicarius » 5 des Johannes Nider, « De ci- vitate dei »6 des Kirchenvaters Aurelius Au- gustinus und aus der « Summa Theologiae »7 des Doctor Angelicus Thomas von Aquin.

Der Hexenhammer enthielt also « kaum neues »8 sondern fasste eher zeitgenössische Gedanken und Theorien zusammen. Indiz dafür ist die Tatsache, dass der « Fornica- rius » im Hexenhammer am häufigsten zi- tiert wird9.

Gegliedert ist der « Malleus Maleficarum » in drei etwa gleich grosse Teile, denen die Bulle « Summis desiderantes affectibus » 10 von Papst Innozenz VIII., die « Approba- tio » des Kölner Notariatsinstruments und die « Apologetia » des Autors vorangestellt sind. Im ersten Teil geht es um « die drei Dinge, die bei der Ausübung von Schadens- zauber zusammenkommen, d.h. Dämon, Zauberer und göttliche Zulassung [...].»

Der zweite Teil enthält « sechzehn Kapitel unter zwei Fragen [...] . Die ersteüber vor- beugende Mittel, die zweiteüber Mittel, die Schadenszauber zu beseitigen. [...]».

Der dritte und letzte Teil handelt « von den letztendlichen Mittel, nicht so sehr gegen die Werke, sondern gegen die Personen der Hexen,über ihre Vernichtung [...]».11

Der Hexenhammer hat Verfolgungen im grossen Stil ermöglicht, da zum einen im Buch eben solche umstrittene Fragen, bzw. unklare Situationen geklärt wurden, die den Verfolgern ihr Handwerk erleichterten, zum anderen durch die Papstbulle « Summis de- siderantes affectibus »12 von Papst Innozenz VIII. die Autorität der im Text genannten Inquisitoren Heinrich Kramer - latinisiert Institoris - und Jakob Sprenger13 ausser Frage gestellt wurde.

So lässt sich « in einer Chronik sogar nachweisen, dass speziell die Lektüre des Malleus Maleficarum wie eine Erlösung auf jene Theologen gewirkt hat, die mit ih- ren Bauern Hexen verfolgen wollten, aber nach derüberkommenen Theologie und Kanonistik keine Handhabe dafür be- sassen. » 14

Nicht zu ignorieren ist in diesem Buch ausserdem die extreme Frauenfeindlich- keit, die sich schon im Titel äussert15.

Begründet wird dies durch die absurde etymologische Ableitung des Wortes « femina »: Der Begriff sei zusammen ge- setzt aus « fides minus », d.h. «weniger Glauben».16 Tatsächlich bedeutete das Wort im ursprünglichen Sinne aber «säugend», (2012) Der Einfluss des Hexenhammers auf einen konkreten Hexenprozess «ernährend», «pflegend».17 Hinzu kommt, dass die Frau im Hexenhammer als per se anfälliger gegen dämonische Verführung und als überhaupt sündenanfälliger darge- stellt wird.

Dazu ist noch ein weiteres Charakteristi- kum des Hexenhammers zu erwähnen:

« Immer wiederholte Formulierungen lauten: « Was feststeht... Nach dem, was viele Leute gesehen und gehört haben... Was uns die Erfahrung gelehrt hat... » , und was darauf folgt, ist eine in die Welt ge- setzte, ungeheuerliche Behauptung. »18

Es muss aber noch gesagt werden, dass der Hexenhammer nicht die zerstörerische Wirkung entfaltet hatte, wie sie Historiker des späten 19. Jahrhunderts und des frühen 20. Jahrhunderts ihm angedichtet haben und wie sie sich die Autorenschaft sicher- lich erhofft hatte.

Zum einen liegt es sicherlich daran, dass die Entstehung des Hexenhammers in eine Zeit fiel, in der die weltliche und geistliche Macht heftig um die Kompetenzen im Ge- richtswesen rangen, wobei es der weltli- chen Macht langsam aber stetig gelang, den Einfluss der Kirche zurückzudrängen und etwa seit Mitte des 16. Jahrhunderts das ge- samte Gerichtswesen und damit die Hexen- verfolgung unter ihre Kontrolle zu brin- gen.19

Dies hatte zur Folge, dass sicher nicht mehr das religiöse Moment (Apostasie, Teufelspakt) im Vordergrund stand, son- dern der Sachschaden (seien es Schadens- zauber oder dergleichen) die Behörden zu interessieren begann.

Zum anderen konnte der Hexenhammer die erhoffte Wirkung nicht entfalten, weil es neben dem « Canon Episcopi », der zu Kramers Zeiten immer noch die oberste Lehrmeinung darstellte, in jedem Jahrhun- dert kirchliche und weltliche Obrigkeiten gab, die gegen Hexenverfolgung Wider- stand leisteten und diese sogar verboten.20

« Schon vor Karl dem Grossen und von diesem ganz besonders wurden die Hexen- verfolgungen bestraft. Papst Gregor VII., der von 1073 bis 1085 den Stuhl Petri inne- hatte, schrieb an König Harald von Däne- mark und verbot, dass man dort Weiber als Urheberinnnen von Stürmen, Seuchen, Krankheiten und dgl. hinrichtete, und er bezeichnete die beschuldigten Frauen als « Unschuldige » .21

Wie sich auch noch im Kapitel 2.4 Kriti- ker und Befürworter zeigen wird, gab es seit jeher Vertreter beider Parteien. Auf zwei Personen der jüngeren Vergangenheit möchte ich dennoch jetzt zu sprechen kom- men.

Erstens ist das Montague Summers, eng- lischer Herausgeber des Hexenhammers, der ihn « als eines der wichtigsten, weises- ten und bedeutsamsten Bücher der Welt [pries]»22.

Bei der zweiten Person handelt es sich um Joseph Hansen, « der wichtigste Prota- gonist derälteren Hexenforschung » 23, der den Hexenhammer ein « unglaubliches Monstrum voll geistiger Sumpfluft » nannte. Er schrieb zusätzlich, « zu der schonungslo- sen und unerbittlichen konsequenten Bru- Philippe Hürbin (2012) talität, zu der an Stumpfsinn grenzenden aber mit theologischer Eitelkeit durchsetz- ten Dummheit tritt hier noch ein kaltblüti- ger und geschwätziger Zynismus, ein er- bämlicher und nichtswürdiger Hang zur Menschenquälerei, der beim Leser immer wieder den Grimm und dieäusserste Erbit- terungüber die Väter dieser eklen Ausge- burt religiösen Wahns wachruft » . 24

Beachtend, dass Summers dieses Zitat 1948 geschrieben hatte, muss ich mir wahr- haftig an den Kopf fassen und frage mich, was in den Köpfen solcher Menschen vor sich geht. War der Hexenglauben in der frü- hen Neuzeit relativ «normal» und Zeit- geist25, so möchte man sich doch denken, dass dieser Dämon der Geschichte mittler- weile überwunden sei.

Ich schliesse mich der Aussage von Han- sen an, denn immer wieder musste ich bei der Lektüre des Hexenhammers innehalten und mir vergegenwärtigen, dass dies tat- sächlich geglaubt wurde (abgesehen davon, wunderte ich mich, wie jemand seine Zeit auf derartige «Probleme» überhaupt ver- schwenden konnte).

Tiefenthaler drückt sehr gut das aus, was auch ich denke: « Im Hexenglauben fliesst alles zusammen: Zauberei, Aberglaube, Ketzertum, Gespensterglaube und hauptsächlich der Glaube an ein Zusam- menwirken mit dem Teufel, welcher den Hexen- und Hexenmeisternübernatürliche Kräfte verleihen sollte. Die Menschen wa- ren wirklich in einem Wahn befangen. Noch heute muss man bei der Durchsicht der Hexengerichtsprotokolle sich fragen: Ja, haben das die Leute wirklich geglaubt? » 26

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Papstbulle « Summis desiderantes affectibus »

2.2 Autorenschaft des Hexenhammers

Begeben wir uns auf das Gebiet der He- xenforschung, erscheint die Frage nach der Autorenschaft des Hexenhammers unklar - sie scheint bis heute ungeklärt. Zwar ist die Frage nach der Autorenschaft auf zwei Personen1 eingeschränkt, was die Beant- wortung aber kaum leichter macht. Verwir- rung stiftet u.a. auch die Tatsache, dass die moderne Hexenforschung Europas - be- sonders die deutschsprachige - davon aus- geht, dass Kramer der alleinige Autor war, wohingegen die internationale Hexenfor- schung davon ausgeht, dass Kramer und Sprenger beide die Autoren des Hexenham- mers seien.

Warum ist diese Frage so schwer zu lösen? In der Papstbulle von Innozenz VIII. « Summis desiderantes affectibus » werden beide Dominikanermönche erwähnt2, wo- bei ihnen ihre bisherige Autorität von neu- em bestätigt wurde.

Wenn wir einen Blick auf die Druckge- schichte des Buches werfen, stellen wir fest, dass die frühesten Ausgaben uns nicht weiterhelfen können; denn: « Von der Titu- latur des Buches lässt sich sich die Frage nicht lösen. Den frühen Ausgaben des Hexenhammers fehlt der Buchtitel [...] »3

Nach dem Ableben beider Inquisitoren folgten mehrere Ausgaben an verschiede- nen Orten, die jeweils mit beiden oder nur einem Autorennamen versehen waren.

Würde man sämtliche Ausgaben des He- xenhammers betrachten, entstünde der Ein- druck, dass Jakob Sprenger allein der Autor gewesen sei. Allerdings entstand die erste Ausgabe, die Sprenger als Mitautor nennt erst nach dem Tod der beiden Dominika- nermönche.4

Herr F. Piller5, mit dem ich ein Gespräch führte, hat mir erklärt, dass Sprenger in sei- nen Anschauungen und in seinen Handlun- gen genau in die Gegenrichtung ging wie Kramer: Während Kramer sich dem Glau- ben hingab, die Seelen der «Hexen» und «Ketzer» könnten ausschliesslich durch das Feuer geläutert werden, konzentrierte sich Sprenger darauf, die Apostaten für den Glauben zurückzugewinnen.

Den Einwand, dass im Hexenhammer immer wieder von «wir» die Rede ist und darum zwei Autoren den Hexenhammer geschrieben haben müssen, lasse ich des- halb nicht gelten, weil es sich genau so gut um einen « Pluralis Maiestatis » handeln könnte. Ohnehin ist dieser Fall eher wahr- scheinlich.6

Wirft man ausserdem auch einen Blick auf das Verhältnis zwischen Kramer und Sprenger7, wird schnell klar, dass eine Zu- sammenarbeit der beiden bezüglich eines so umfangreichen Buches wie das des He- xenhammers nur schwer vorstellbar ist.

Aufgrund aller oben erwähnten Tatsachen und Interpretationen komme ich zum Schluss, dass Heinrich Kramer den Hexen- hammer alleine geschrieben haben muss.

[...]


1 lat. Malleus Maleficarum. In dieser Arbeit werden sowohl der deutsche als auch der lateinische Name verwendet. Eine qualitativ gute und dennoch knapp gehaltene Inhaltsangabe des Hexenhammers findet sich in Schnyder, 1993, S. 103–287

2 Die Auffassung, der Hexenhammer sei ein von den beiden Autoren «verfasster Kommentar zur Hexenbulle Papst Innozenz VII.» (Brockhaus 1997, Bd. 10, sub voce: Hexenhammer, S. 59) ist gänzlich falsch.

3 Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010. S.9

4 Cf. Hartmann (Hrsg.), 2010, S. 421/Im Gegensatz zur neuen Lehre des Hexenhammers war schon lange vorher und auch nach Kramers Ableben noch die Lehre des sog. «Canon Episcopi» verbreitet und anerkannt: «Auch dies darf nicht übergangen werden, dass [...] Frauen von den Vorspiegelungen und Hirngespinsten böser Geister verführt sind und glauben und behaupten, sie ritten zu nächtlicher Stunde mit Diana der Göttin der Heiden [...]. Denn eine unzählige Menge wird von dieser falschen Auffassung getäuscht und glaubt, diese Dinge seien wahr und indem sie dies glaubt, weicht sie vom rechten Glauben ab und verwickelt sich wieder in den Irrtum der Heiden [...].»

5 dt. Ameisenhaufen

6 dt. Vom Gottesstaat

7 dt. Summe der Theologie

8 Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010, S. 11: « In inhalt- licher Hinsicht enthält der Hexenhammer [...] kaum neues, er hatüberkommene Lehrmeinungen zusam- mengesucht und neu angeordnet, allerdings in sehr spezifischer Weise. »

9 Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010 , S. 13: « Zusam- mengefasst wurden die Erkenntnisse dieser frühen Hexenverfolgungen in dem um 1437 verfassten « For- nicarius» des Basler Konzilstheologen Johannes Nider (ca. 1385-1438). Dieser Traktat zählt im Hexenham- mer zu den am häufigsten zitierten Schriften. »

10 « Um Eindruck zu machen, stellte er [Kramer, Anm. d. Aut.] dem Text die Bulle Innozenz ‘ VIII. «Summis de- siderantes affectibus» von 1484 voran. Dies mag den Eindruck erwecken, als ob der Papst das Buch abge- segnet habe, was in keiner Weise stimmte » . Aus: De- cker, 2003, S. 51 f.

11 Cf. Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010, S. 69 ff. und das Inhaltsverzeichnis des Hexenhammers, ebenda, S. 121 ff.

12 Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010, S. 101

13 Mehr zu Heinrich Kramer und Jakob Sprenger im Ka- pitel 2.2 Autorenschaft.

14 Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010, S. 15

15 Siehe « Maleficarum », es wird ausdrücklich die weibli- che Form verwendet.

16 «[...] wobei sie zeigt, dass sie zweifle und an die Worte Gottes nicht glaube, was alles auch die Etymologie des Namens demonstriert: es heisst nämlich femina [Frau] von fe und minus, weil sie immer geringeren Glaube hat und wahrt, und zwar von Natur aus [...]» Aus: Beh- ringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010, S. 231

17 Walde, 1965, S. 476 f.

18 Rueb, 1995, S. 100

19 Cf. Tiefenthaler, 1962, S. 30

20 Insbesondere bis zum 12. Jh. bekämpfte die Kirche die Zauberei und den Dämonenglauben « lediglich als Ä usserungen heidn. Aberglaubens und grenzte sich von den vorchristl. Volksglaubensvorstellungen ab. » Aus: Brockhaus, 1997, Bd. 10, sub voce: Hexe, S. 56 f.

21 Tiefenthaler, 1962, S. 29

22 Summers, Montague, 1948, zitiert in: Behringer/Je- rouschek (Hrsg.), 2010 S. 9

23 Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010, S. 10

24 Hansen, 1901, S. 474 ff.

25 Dies soll nicht in einem apologetischen Sinne verstan- den werden!

26 Tiefenthaler, 1962, S. 31

1 Heinrich Kramer und Jacob Sprenger

2 « Angesichts dieser Ü bel erwägen wir Inquisitoren, Ja- cobus Sprenger, gemeinsam mit dem sehr Geschätzten vom apostolischen Stuhl zur Ausrottung dieser so schädlichen Ketzerei bestellt - ob gleich unter den Professoren der göttlichen Verkündigung, die im Do- minikanerorden kämpfen, die geringsten -, fromm und doch traurig gestimmt, was für ein Mittel oder was für ein Trost den armen Sterblichen als heilsames Gegen- gift gereicht werden muss. » Aus: Behringer/Jerou- schek (Hrsg.), 2010, S. 117 ff./Beachte auch Anmer- kung 63, S. 118

3 Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010, S. 31

4 « Erstmals in der Nürnberger Ausgabe des Druckers Driedrich Peypus (1485-1534) von 1519 werden Heinrich Institoris und Jacob Sprenger gleichberech- tigt als Autoren genannt, zu einem Zeitpunkt, da beide längst tot waren. » Aus: Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010, S. 32

5 Herr Piller ist katholischer Priester der Gemeinden Rheinfelden-Magden-Olsberg/Dazu auch Behringer/ Jerouschek (Hrsg.), 2010, S. 35 ff.

6 Vgl. die verschiedensten Papstbullen u.a. auch « Sum- mis desiderantes affectibus » .

7 Dazu Behringer/Jerouschek (Hrsg.), 2010, S. 37 ff.

Final del extracto de 36 páginas

Detalles

Título
Der Einfluss des Hexenhammers auf einen konkreten Hexenprozess
Calificación
6 = 1 Deutschland
Autor
Año
2012
Páginas
36
No. de catálogo
V212787
ISBN (Ebook)
9783656414100
ISBN (Libro)
9783656415251
Tamaño de fichero
2496 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Hexenverfolgung, Inquisition, Kirchengeschichte Kath. Kirche
Citar trabajo
Bernhard Hürbin (Autor), 2012, Der Einfluss des Hexenhammers auf einen konkreten Hexenprozess, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212787

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