Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Leitende Fragestellung
1.2 Gliederung
2. Ausgangssituation in Deutschland
3. Arbeitsmarkttheorien
3.1 Der Neoklassische Arbeitsmarkt
3.1.1 Das Saysche Theorem
3.1.2 Die Humankapitaltheorie
3.1.3 Die Filter-oder Screening Methode
3.2 Der Keynesianische Arbeitsmarkt
4. Mindestlohn und Mindestpreis
4.1 Die Funktionsweise eines Mindestlohns
4.2 Erweiterte Grundüberlegung
4.3 Die Befürworter und ihre Argumente
4.4 Die Gegner und deren Argumente
5. Auswirkungen für Arbeitgeber und deren Reaktion
5.1 Lohnerhöhungen bei Tarifverträgen
5.2 Erfahrungswerte aus dem eigenen Beschäftigungsverhältnis
6.0 Fallstudien
6.1 Auswirkungen auf das Personalwesen
6.2. Auswirkungen auf die Preisgestaltung
7. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungen
Anlagen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Grenzproduktivität bei zusätzlichen Arbeitseinheiten unter: http://www.luk-korbmacher.de/Schule/VWL/Unternehmen/unter05.htm, vom 03.07.2011
Abbildung 2: Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt aus: Mankiw/Taylor: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 4. Auflage, Stuttgart 2008, S.445
Abbildung 3: Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt aus: Mankiw/Taylor: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 4. Auflage, Stuttgart 2008, S.693
Abbildung 4: Mindestlohn auf einem Monopsonarbeitsmarkt aus: Varian: Grundzüge der Mikroökonomik, 6.Auflage,München 2004, S. 478
1. Einleitung
Der Mindestlohn gibt seit Längerem Anlass zur Diskussion zwischen Politikern und Gewerkschaften sowie Arbeitgebern beziehungsweise Arbeitgeberverbänden. Ökonomen interessieren sich seit Jahrzehnten für die Konsequenzen eines Mindestlohns in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Doch was sind die Auswirkungen eines Mindestlohns und wer profitiert davon? Das Ziel eines Mindestlohns ist es, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und jedem Menschen eine Existenzsicherung zu ermöglichen. Da bereits die Mehrzahl der EU Länder einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt hat wird von Befürwortern gerne argumentiert, dass auch Deutschland sich dem anpassen sollte. Bei ersten Überlegungen gibt es sowohl positive als auch negative Auswirkungen, die ein Mindestlohn nach sich zieht. Wie diese Auswirkungen aufgefasst werden hängt von der Sichtweise und der persönlichen Situation des Betrachters ab. Die Basis dieser Arbeit bildet Fachliteratur, welche zahlreich vorhanden ist. Neben Sekundärliteratur ist der Deutsche Gewerkschaftsbund eine wichtige Informationsquelle, ebenso wie Gesetzestexte und Erfahrungswerte aus dem eigenen Beschäftigungsverhältnis bei dem Textilunternehmen Hennes & Mauritz.
1.1 Leitende Fragestellung
Ein Mindestlohn kann sowohl sozialpolitisch als auch wirtschaftspolitisch untersucht werden. Dementsprechend können Auswirkungen die einen positiven sozialen Effekt haben, aus volkswirtschaftlicher Sicht negativ sein. Die vorliegende Studie befasst sich mit der möglichen Einführung eines Mindestlohns in Deutschland und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die zentrale Fragestellung lautet dabei: „Ist die Einführung eines Mindestlohns aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll?“
1.2 Gliederung
Die Arbeit ist in sieben Abschnitte gegliedert. Den ersten Abschnitt bilden die Einleitung, in welcher der Forschungsgegenstand beschrieben wird, die Gliederung sowie die leitende Fragestellung. Außerdem werden die Herangehensweise erläutert sowie die Quellen benannt. Der Hauptteil besteht aus fünf Kapiteln. Zunächst wird im zweiten Abschnitt die Ausgangssituation in Deutschland dargestellt, gefolgt von einer Erklärung verschiedener Arbeitsmarkttheorien. Zum einen das Basismodell der Neoklassischen Arbeitsmarkttheorie, sowie Weiterentwicklungen dieser Theorie, zum anderen die Keynesianische Arbeitsmarkttheorie. Im Abschnitt vier wird der Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Mindestpreis aufgezeigt sowie die Funktionsweise eines Mindestlohns bei vollständiger Konkurrenz und bei einem Monopol. Im darauffolgenden Abschnitt werden weiterführende Grundüberlegungen zum Mindestlohn ausgearbeitet, die es zu berücksichtigen gilt. Weiter werden Befürworter des Mindestlohns und deren Argumente vorgestellt. Daran anschließend werden die Gegner mit ihren Argumenten genannt. Im fünften Abschnitt werden Auswirkungen für Arbeitgeber präsentiert sowie mögliche Reaktionen auf diese Auswirkungen. Exemplarisch wird eine Lohnerhöhung bei Tarifverträgen vorgestellt, welche mit Erfahrungswerten aus dem eigenen Beschäftigungsverhältnis erläutert wird. Hieran schließt sich eine Fallstudie an, in welcher eine fiktive Firma bestehende Kosten mit anfallenden Kosten bei einer Mindestlohneinführung vergleicht und verschiedene Möglichkeiten aufweist, in Bezug auf das Personalwesen darauf zu reagieren. Eine weitere Fallstudie zeigt die möglichen Auswirkungen auf das Preisgefüge auf. Das letzte Kapitel dieser Arbeit bildet das Fazit, in welchem Erkenntnisse zusammengefasst werden sowie ein Ausblick gegeben wird.
2. Ausgangssituation in Deutschland
Es gibt in Deutschland keinen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn[1]. Gewerkschaften fordern seit Jahren einen für alle Arbeitsverhältnisse gültigen und gesetzlichen Mindestlohn. So fordert der DGB Vorsitzende M. Sommer beispielsweise 8,50 € brutto Stundenlohn für jeden Arbeitnehmer. Sollte dies nicht möglich sein müsse eine gesetzliche Auffanglinie zum Tragen kommen[2]. Auch die Linksfraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion fordern einen gesetzlichen Mindestlohn in einem Antrag beziehungsweise Gesetzesentwurf [3] . Die Volkswirtschaftslehre hat viele Arbeitsmärkte mit verschiedenen Typen von Arbeit und Arbeitskräften. Deshalb hängen die Auswirkungen eines Mindestlohns vor allem von der persönlichen Ausbildung und Erfahrung der Arbeitskräfte ab. Für Arbeitskräfte mit hoher Berufserfahrung und hoher Qualifikation wird ein Mindestlohnsatz unwirksam sein, da ihre Gleichgewichtslohnsätze ohnehin darüber liegen[4]. Allerdings ergab eine Studie des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut) der Hans- Böckler-Stiftung, dass 22 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich beschäftigt sind[5]. Laut Grundgesetz ist eine Tarifautonomie garantiert[6] und Tarifparteien sind für die Lohnregelung zuständig. Darüber hinaus herrscht ein Verbot für sittenwidrige Löhne[7] sowie ein Anspruch auf übliche Vergütung[8]. Im Niedriglohnsektor gibt es bereits einige Branchen, in denen ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn Anwendung findet. Dabei ist dieser für Wäschereidienstleistungen im Objektgeschäft mit 6,50 € in Ostdeutschland am niedrigsten und für Fachwerker im Baugewerbe in Berlin mit festgelegten 12.75 € am höchsten[9]. Es ist zu erkennen, dass die Definition „Niedriglohn“ nicht einheitlich ist, sondern viel mehr einen großen Spielraum aufweist.
3. Arbeitsmarkttheorien
Arbeitsmärkte, die als wirtschaftliche sowie als gesellschaftliche Institutionen gesehen werden, erfüllen zwei zentrale Aufgaben: „Sie vermitteln Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften in quantitativer wie qualitativer Hinsicht.“[10] Es herrschen verschiedene Annahmen über die Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Ausgangspunkt ist zum einen, dass Arbeitsmärkte nach der reinen Marktlogik von Angebot und Nachfrage funktionieren, zum anderen, dass andere Allokationsmechanismen und Institutionen einen Einfluss auf den Arbeitsmarkt ausüben[11]. Diese zwei Arbeitsmarkttheorien werden in die mikroökonomisch orientierte neoklassische und die makroökonomisch orientierte Keynesianische Theorie unterteilt. Es wird davon ausgegangen, dass höhere Unternehmensgewinne für höhere Investitionen sorgen, die wiederum weitere Arbeitsplätze schaffen und somit Arbeitslosigkeit abbauen[12]. Die Neoklassische Theorie besteht in der Volkswirtschaftslehre seit circa 1870[13]. Die Neoklassik war bis zur Kritik von John Maynard Keynes im Jahre 1930 unumstritten und ist bis heute gültig[14]. Die Keynesianische Theorie wurde nur in den Jahren von 1930 bis 1970 in der Wirtschaftspolitik angenommen[15].
3.1 Der Neoklassische Arbeitsmarkt
Das Basismodell des Neoklassischen Arbeitsmarktes sieht diesen als einen Markt wie jeden anderen auch. Es gelten dieselben Gesetzmäßigkeiten wie für alle anderen Güter. Der Preis, in diesem Fall der Lohn, wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Das Modell ist sehr Angebotsorientiert und stellt den Kosteneffekt in den Mittelpunkt. Es wird vorausgesetzt, dass eine vollständige Konkurrenz, eine Homogenität und vollständige Substituierbarkeit aller Anbieter vorliegt sowie eine Markttransparenz, was vollkommene Information aller Wirtschaftssubjekte über die Arbeitsmarktsituation betrifft. Darüber hinaus wird von einer vollständigen Mobilitätsfähigkeit und – Bereitschaft der Arbeitnehmer ausgegangen. Es gibt keine Transaktionskosten und die Funktion des Staates beschränkt sich auf Ordnungs- und Prozesspolitik[16]. Über das Basismodell hinaus gibt es drei weiterentwickelte Theorien. Dazu gehören das Saysche Theorem, die Humankapitaltheorie und die Filter- oder Screening Theorie. Nachteile der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie sind beispielsweise die Realitätsferne der Prämissen sowie die einseitige Orientierung am Angebot. Darüber hinaus wird Bildung rein ökonomisch betrachtet und gegenwärtige Arbeitsmarktprobleme werden nicht einbezogen[17]. Hinzu kommen Einflussfaktoren wie Religion, Geschlecht, soziale Kontakte, Schulqualität und Glück, welche die Einkommensverteilung beeinflussen, jedoch keine Berücksichtigung in dieser Theorie finden[18].
3.1.1 Das Saysche Theorem
Hierbei wird der Arbeitsmarkt als Teil der Gesamtwirtschaft gesehen. Es wird immer und überall ein Gleichgewichtszustand von Angebot und Nachfrage erreicht. Es wird davon ausgegangen, dass Arbeit und Freizeit substituierbare Güter sind, worüber der Anbieter von Arbeitskraft frei entscheidet. Er handelt dabei nach dem Marginalprinzip, also so, dass der Grenznutzen erfüllt ist. Es wird angenommen, dass mit steigendem Reallohn auch das Angebot an Arbeitskraft steigt, da Freizeit an Nutzen und Wert verliert. Das bedeutet, dass die Opportunitätskoten der Freizeitnutzung steigen. Arbeitgeber hingegen handeln nach dem Grenzproduktivitätstheorem. Sie wollen den Gewinn maximieren. Jede zusätzlich eingesetzte Arbeitseinheit erhöht die Gesamtproduktion mit abnehmender Zuwachsrate. Dies hat zur Folge, dass die Grenzertragskurve sinkt, welche die Nachfragekurve des Unternehmens nach Arbeit bildet (vgl. Abb.1). Folglich setzen gewinnmaximierende Unternehmer so viele Arbeitskräfte ein bis das Wertgrenzprodukt der Arbeitseinheit dem Nominallohnsatz entspricht beziehungsweise das Grenzprodukt der Arbeitseinheit dem Reallohnsatz. Entsteht ein Ungleichgewicht auf dem Markt durch Arbeitslosigkeit oder Mangel an Arbeitskräften, wird sich der Markt anpassen, indem sich der Reallohn in Richtung Gleichgewichtslohnsatz ändert und Mengenentscheidungen angepasst werden. Bei einem Gleichgewicht von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage gilt, dass jeder, der eine Beschäftigung sucht, auch eine Anstellung findet und dass jedes Unternehmen ausreichend Arbeitskräfte findet. Der Staat soll ausschließlich ordnungspolitische Aufgaben übernehmen wie die Festlegung von Rahmenbedingungen und anschließende Überwachung der Einhaltung. Die Arbeitsmarktpolitik dient ausschließlich zur Erhöhung der Markttransparenz[19].
3.1.2 Die Humankapitaltheorie
Diese Theorie sieht Arbeit als Investition an und somit als einen Teil der Entscheidungstheorie. Begabungen und Fähigkeiten von Arbeitskräften können nicht allgemein betrachtet werden sondern, je nach Individuum. Arbeitskräfte investieren aufgrund verschiedener Fähigkeiten und Begabungen unterschiedlich in ihr Arbeitsvermögen, wozu Schule und Ausbildung zählen. Diese Bildungsinvestitionen bedingen eine unterschiedlich hohe Arbeitsproduktivität und führen zu verschiedenen Einkommens- und Karrieremöglichkeiten. Dadurch kommen Unterschiede im Markt zustande, die sowohl das Verhalten der Marktteilnehmer als auch Risiken für dem Markt betreffen. Es entstehen individuelle Produktivitätsunterschiede, die den Wettbewerb zwischen den Arbeitnehmern beschränken[20]. „ Die Entscheidungsregel für den homo oeconomicus lautet: Investitionen in Humankapital werden so lange getätigt, wie der Gegenwartswert der in Zukunft zu erwartenden zusätzlichen Erträge gerade noch größer ist als der Grenzwert der jetzt aufzuwendenden Kosten der Ausbildung.“[21] Außerdem besteht ein Zusammenhang zwischen Ausbildung, Produktivität und Einkommen. Das individuelle Ziel der Arbeitnehmer ist die Maximierung der Lebenseinkommensströme, weshalb folgendes in Kauf genommen wird. Während der Ausbildung liegt der Lohnsatz unter der Grenzproduktivität, anschließend aber darüber. Je besser die Ausbildung ist, desto höher ist das Gehalt in den mittleren Berufsjahren. Im Laufe des Erwerbslebens nehmen die Humankapitalinvestitionen ab. Damit sich die Investitionen in eine Ausbildung für ein Unternehmen lohnen, müssen den Mitarbeitern höhere Löhne gezahlt werden als am Markt üblich, um diese an das Unternehmen zu binden. Je spezifischer die Investition ist, desto größer wird der Verlust sein bei einem Ausscheiden des Investitionsobjektes. Wird eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit erwartet, erfolgen höhere Investitionen da die Amortisationszeiten länger sind[22].
[...]
[1] Vgl. Sozietät Köhler & Partner: Mindestlohn-Erhöhte Sozialabgaben des Arbeitgebers auch ohne Tarifvertrag!, August 2010, S. 1, unter: http://www.frt-partner.de/rundschreiben/Mindestlohn.pdf, vom 12.04.2011.
[2] Vgl. Gesetzliche Mindestlöhne: Die Position des DGB, 25.02.2010, unter: http://www.dgb.de/themen/++co++a6d9b4ae-366e-11df-5e49-00188b4dc422/@@index.html?search_text=Tarifliche+Mindestl%C3%B6hne+in+deutschland, vom 11.04.2011
[3] Vgl. Deutscher Bundestag: Debatte über Mindestlohn-Initiativen der Opposition unter: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/34102459_kw15_sp_mindestlohn/index.html, vom 11.04.2011
[4] Vgl. Mankiw/Taylor: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 4. Auflage, Stuttgart 2008, S.140
[5] Vgl. Dossier Mindestlöhne, Mindestlöhne in Deutschland, 23.03.2010, unter: http://www.dgb.de/themen/++co++1447743c-3664-11df-5e49-00188b4dc422, vom 11.04.2011
[6] Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf, S. 3, Art. 9 (3), vom 11.04.2011
[7] Vgl. § 138 (1) BGB, 64. Auflage, München 2009, S28
[8] Vgl. § 612 (2) BGB, a. a. O., S.153
[9] Vgl. Tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, unter: http://www.boeckler.de/pdf/ta_mindestloehne_aentg.pdf, vom 11.04.2011
[10] Vgl. Keller, Bernd: Einführung in die Arbeitspolitik, 7. Auflage, München 2008 S.267
[11] Vgl. Keller, Bernd, a. a. O., S.267
[12] Vgl. Keller, Bernd, a. a. O., S. 272
[13] Vgl. Mag. Geissler, Gerhard: Die Zwillingsgeburt von Globalisierung und Zivilgesellschaft,
Eine Annäherung zweier gesellschaftlicher Antriebskräfte über die System- und Diskurstheorie, Wien 2009, S.110, unter: http://othes.univie.ac.at/7432/1/2009-07-03_8350045.pdf, vom 13.04.2011
[14] Vgl. Mag. Geissler, Gerhard, a. a. O., S. 111
[15] Vgl. Mag. Geissler, Gerhard, a. a. O., S. 186
[16] Vgl. Keller, Bernd a. a. O., S.270, 298
[17] Vgl. Keller, Bernd, a. a. O., S.272
[18] Vgl. Keller, Bernd, a. a. O., S.276
[19] Vgl. Keller, Bernd, a. a. O., S. 270 ff.
[20] Vgl. Keller, Bernd, a. a. O., S.273
[21] Vgl. Keller, Bernd, a. a. O., S. 274
[22] Vgl. Keller, Bernd, a. a. O., S.273-276