In zahlreichen Werbungen werden Prominente eingesetzt, um die Attraktivität von Produkten zu steigern. So ist Werbung zu einer wesentlichen Einnahmequelle von Prominenten geworden. Teilweise nutzen Unternehmen Bildnisse oder Namen von Prominenten zur Werbung von Produkten ohne dass der Prominente damit einverstanden ist und auch ohne dass er dafür eine Gage bekommen hat. In solchen Fällen steht den Prominenten ein Abwehrrecht zu, da jeder die Freiheit hat, über die Vermarktung des eigenen Bildnisses oder Namens frei zu entscheiden.
Es stellt sich die Frage, warum trotzdem immer wieder Bilder oder Namen in der Werbung erscheinen, ohne Wissen und Einverständnis des Abgebildeten oder des Genannten. Unternehmen handeln damit möglicherweise gegen das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz sowie gegen das Recht am eigenen Namen und riskieren Rechtsfolgen wie Schadensersatz. Die Annahme liegt nahe, dass es auch Fälle gibt, bei denen eine einwilligungsfreie Veröffentlichung zulässig ist und Unternehmen folglich mit keiner belastenden Rechtsfolge zu rechnen haben.
In dieser Ausarbeitung soll herausgestellt werden, in welchen Fällen eine Abbildung oder die Erwähnung eines Namens für den Zweck der Werbung auch ohne Einwilligung des Prominenten zulässig ist
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtsgrundlagen bei der Werbung mit prominenten Personen
I. Das Recht am eigenen Bild
1. Begriffsbestimmung „Bildnis“
2. Einwilligung nach § 22 S. 1 Kunsturhebergesetz
3. Ausnahmen zum Einwilligungserfordernis
4. Abwägung der unterschiedlichen Interessen
a) Rechte des Werbenden
b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
c) Abwägung zwischen den Rechten des Werbenden und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
5. Verletzung berechtigter Interessen nach § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz
II. Das Recht am eigenen Namen
1. Schutzzweck des § 12 BGB
2. Unberechtigte Nutzung eines Namens in der Werbung
III. Rechtsfolgen
1. Unterlassung
2. Materieller Schadensersatz
3. Immaterieller Schadensersatz
4. Bereicherungsanspruch
5. Darstellung von Rechtsfolgen aus Urteilen
IV. Kritische Betrachtung
C. Fazit
Literaturverzeichnis
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