Patientenautonomie und informierte Zustimmung im Blick auf das Borderline-Syndrom

Eine medizinethische Untersuchung im Ausgang von Kants Autonomiebegriff


Dossier / Travail de Séminaire, 2012

28 Pages, Note: 3,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Krankheit und Autonomie
2.1 Darstellung von psychischen Krankheiten bei Kant
2.2 Der Autonomiebegriff bei Kant
2.3 Bioethik
2.4 Krankheit, Autonomie und Bioethik - Konklusion

3 Die Borderline - Persönlichkeitsstörung (BPS)
3.1 Diagnose, Ursachen und Symptome
3.2 Therapie und Psychiatrie

4 Informed Consent in der Psychiatrie bei BPS
4.1 Philosophische Betrachtung
4.2 Die Möglichkeit des Informed Consent

5 Schluss

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Borderline als psychische Erkrankung stellt für Betroffene, Ärzte1 und Therapeuten eine Herausforderung dar. Diese Arbeit soll die philosophischen Zugänge zu dieser Persönlichkeitsstörung untersuchen, wobei die medizinischen und vor allem die therapeuti- schen Handlungen mit Blick auf die Autonomie des Patienten gezeigt werden sollen. Das Thema soll eine philosophische Auseinandersetzung mit Krankheit und Psychiatrie erschlie- ßen.

Persönlichkeitsstörungen des Borderlinetypus sind durch Instabilität und Impulsivität in zwischenmenschlichen Beziehungen gekennzeichnet. In einer Borderlinestörung sind die Betroffenen im Bereich des Denkens, des Fühlens und des Handelns beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung kann sich auf verschiedene Art und Weise zeigen. Eine therapeutische Behandlung von Borderline- Patienten bedarf eines Informed Consent. Da im Krankheits- bild von einer Beeinträchtigung der Autonomie auszugehen ist, muss der Arzt die Kompe- tenz der psychisch belasteten Person in der Entscheidung berücksichtigen. Sowohl die Autonomie im Sinne Kants in Bezug auf das Handeln nach Maximen, als auch die Heteronomie im Sinne der beeinträchtigten Urteilskraft kommen hier zum Tragen. Der Arzt bzw. Therapeut hat situationsbezogen zu beurteilen, ob Informed Consent hergestellt werden kann.

Obwohl sich die Wissenschaft in den letzten Jahren mit dieser psychischen Erkrankung auseinandergesetzt hat, soll mit dieser Arbeit eine Verbindung von Bioethik, Medizin und Philosophie hergestellt werden.

Diese Arbeit soll ausgehend von der Philosophie Kants Autonomie und Krankheit darstellen und diese in Verbindung mit der Bioethik bringen. Weiters soll gezeigt werden, auf welche Art und Weise Informed Consent bei Borderline hergestellt werden kann.

Das Thema musste auf diese spezielle Erkrankung und auf die Philosophie Kants eingeschränkt werden, da anderenfalls eine Auseinandersetzung mit der Philosophie der Medizin im Allgemeinen notwendig gewesen wäre.

Als methodische Vorgangsweise wurde die Erschließung der Prinzipien gewählt, die in einem weiteren Schritt mit der konkreten Anwendungsdimension, vor allem im Bereich des Informed Consent bei Borderline, untersucht werden. Der Autonomiebegriffs Kants stellt eine wichtige Grundlage für den Gedankengang dar.

2 Krankheit und Autonomie

Der Kranke soll durch den Arzt angeleitet werden, ein Leben ohne Leiden führen zu können. Dieser Zugang fordert aber eine Beurteilung der Autonomie des Patienten und gleichfalls eine Einschätzung, ob der Patient selbst- oder von seiner Krankheit fremdbestimmt ist. Von der Philosophie Kants ausgehend sollen Betrachtungen von Autonomie und Krankheit angeführt werden, welche durch die Ansichten der Bioethik mit Schwerpunkt auf psychische Erkrankungen ergänzt werden, und gleichzeitig eine Basis bilden.

2.1 Darstellung von psychischen Krankheiten bei Kant

Wichtig erscheint der Zusammenhang zwischen den Begriffen Autonomie und Krank- heit, was auch auf die moderne Beurteilung des Verhältnisses des Patienten zum Arzt Ein- fluss hat. Präziser kann man hier von Pathologie im eigentlichen Sinne sprechen. Patholo- gisch wird „auf einem Leiden, Erleiden beruhend, sinnlich bedingt“2 definiert. Eine sinnlich bedingte Handlung bewirkt Heteronomie, da im Falle des Kranken der Wille sich nicht selbst gibt, sondern ein fremder Antrieb dahinter steht (vgl. GMS 444, 25f).3

In der Schrift „Versuch über die Krankheiten des Kopfes“ (1764) befasst sich Kant mit Erkrankungen des Geistes.

„Ist etwa eine Leidenschaft besonders mächtig, so hilft die Verstandesfähigkeit dagegen nur wenig; denn der bezauberte Mensch siehet zwar die Gründe wider seine Lieblingsneigung sehr gut, allein er fühlet sich ohnmächtig, ihnen den tätigen Nachdruck zu geben4. (Kr. d. K. A 17)“

Während für Kant der „Blödsinnige“ sich in einer Ohnmacht des Gedächtnisses befindet, teilt er die „Gebrechen des Kopfes“ in die Verkehrtheit der Erfahrungsbegriffe, die in Unord- nung gebrachte Urteilskraft und die in Ansehung allgemeinerer Urteile verkehrt gewordene Vernunft. Die Verkehrtheit der Erfahrungsbegriffe, die Verrückung, führt dazu, dass Einbildungen für eine wirkliche Erfahrung gehalten werden und auch Vernunftschlüsse mit sich bringen. Der Verrückte sei daher ein „Träumer im Wachen“5. Die Verrückung kann zum Phantasten, Fanatiker und Melancholiker führen, dennoch betrachtet Kant die Verstandeskraft intakt.

„Bis dahin ist in dem gestörten Kopfe die Verstandeskraft eigentlich nicht angegriffen, zum wenigsten ist’s nicht notwendig, daß sie es sei; denn der Fehler steckt eigentlich nur in den Begriffen, die Urteile selber, wenn man die verkehrte Empfindung als wahr annehmen wollte, können ganz richtig, ja sogar ungemein vernünftig sein. (Kr. d. K. A 26)“6

Kant nennt die Gebrechen der Erkenntniskraft Krankheiten des Kopfes, „Verderben des Willens“ benennt er die Krankheiten des Herzens7. Kant versucht psychische Krankheiten zu erfassen, zu beschreiben und hinsichtlich deren Auswirkungen auf die Urteilskraft zu beurteilen. Kant wird nachgesagt, dass er „möglicherweise kaum je einen Geisteskranken vor Augen gehabt hat“8. Im „Streit der Fakultäten“ spricht er nur der Philosophie bzw. des Geistes der Philosophie die Fähigkeit zu „Von der Macht des Gemüts der Menschen, über seine krankhafte (sic!) Gefühle durch den bloßen festen Vorsatz Meister zu sein. (Str. d. Fak. A 167)“9.

Besonders konkret geht Kant auf die „Schwächen und Krankheiten der Seele in Ansehung ihres Erkenntnisvermögens“ in der Schrift „Anthropologie in pragmati- scher Hinsicht“ ein. Die Erstfassung der „Anthropologie in pragmatischer Hinsicht“ erschien im Jahre 1798. In diesem Werk setzt sich Kant im Gegensatz zum Streit der Fakultäten sehr genau mit den geistigen Erkrankungen auseinander. Kant unterschei- det die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Erkrankungen hinsichtlich ihrer Schwere, in denen jene das Erkenntnisvermögen beeinträchtigen. Er unterscheidet dabei zwei Hauptrichtungen:

- die Grillenkrankheit (Hypochondrie) und
- das gestörte Gemüt (Manie).

Bei der Grillenkrankheit ist sich nach Kant der Kranke seiner Situation bewusst, beim gestörten Gemüt nehmen die Gedanken einen willkürlichen Lauf, der den objektiven mit Erfahrungsgesetzen beruhenden Gedanken zuwiderläuft.10 Diese Definition scheint besonders mit Blick auf die Autonomie des Kranken bemerkenswert, da Kant dem Erkrankten nicht das Erkenntnisvermögen abspricht.

„Wer bei seinen Einbildungen die Vergleichung mit den Gesetzen der Erfahrung habituell unterläßt (…), ist Phantast (…). Unerwartete Anwandlungen des Phantasten heißen Überfälle der Phantasterei (raptus)“11

In § 47 der Anthropologie werden im Besonderen die Gemütskrankheiten näher beschrie- ben. Den Hypochondristen kennzeichnet, dass er Phantast ist, jedoch aber als eigensinnig gilt und sich seine Charaktereigenschaften nicht ausreden lässt. Das Wechselspiel der Launen kennzeichnet ihn und der plötzliche Wechsel der Launen führt zur „Melancholia“ oder Trübsinnigkeit. Suizidversuche können dabei im Affekt entstehen und der Kranke ist von der Heftigkeit des Affekts gesteuert.12 An dieser Stelle trifft Kant das Bild eines psychisch Kran- ken auch aus heutiger Sicht.

Kennzeichnend für die Philosophie Kants ist der „Apriorismus“. Die Ideen, die sich in der Vernunft äußern, sind zeitlos und eilen der Sinneserfahrung voraus. Wahre Erkenntnis kann nicht durch Sinneserfahrung gewonnen werden, vielmehr scheint hier die Vernunft für die Gewinnung der Einsicht notwendig. Der Empirismus hingehen hält Erkenntnis als ein Produkt der Erfahrung. Der Streit zwischen Empirismus und Apriorismus ist auch noch heute aktuell.13 Die Beeinträchtigung des Erkenntnisvermögens bedeutet nicht zwingend, dass die Vernunft deswegen vollkommen absent ist. Kant gesteht z.B. dem an Hypochondrie Erkrankten zu, dass er sich dessen bewusst ist, dass „seine Vernunft nicht hinreichende Ge- walt über sich selbst hat“14. Nachdem menschliche Erkenntnis nach Kant seine Grundlagen in der Vernunft hat und diese apriori bestehe, verwundert es nicht, dass Kant teilweise auch psychisch Erkrankten in bestimmten Situationen zumindest teilweise Vernunft zukommen lässt.

In der Krankheit erfährt der Mensch eine Krise des Menschseins. Das Leiden an sich als πάθος gestaltet sich als sinnlich bedingt und wirkt sich auf die Autonomie der Person aus.

Autonomie und Selbstbestimmung wird hier insoweit unterschieden, als hier von Autonomie im Sinne Kants gesprochen wird.

2.2 Der Autonomiebegriff bei Kant

Autonomie (αᛅτονομία) besteht aus den Wortteilen αύτός (selbst) und νόμος (Gesetz) und bedeutet in der Übersetzung „sich selbst Gesetz(e) gebend“. Das Gegenteil der Autonomie ist die Heteronomie. Die Heteronomie wird durch Fremdgesetzgebung definiert. Die Autonomie des Willens ist das oberste Prinzip der Sittlichkeit und eine Bekundung der Freiheit des Menschen als Vernunftwesen. Der uneingeschränkt gute Wille folgt nicht einer externen Bestimmung, sondern besitzt Autonomie15.

„Denn wenn man sich ihn (den Willen, Anm. d. Verf.) nur als einem Gesetz unterworfen dachte: so musste dieses irgendein Interesse als Reiz oder Zwang bei sich führen, weil es nicht als Gesetz aus seinem Willen entsprang, sondern dieser gesetzmäßig von etwas anderem genötigt wurde, auf gewisse Weise zu handeln. (…) Dieses mochte nun ein eigenes oder fremdes Interesse sein. Aber alsdann musste der Imperativ (der kategorische, Anm. d. Verf.) jederzeit bedingt ausfallen und konnte zum moralischen Gebote gar nicht taugen. Ich will also die- sem Grundsatz das Prinzip der Autonomie des Willens, im Gegensatz mit jedem anderen, das ich deshalb zur Heteronomie zähle, nennen.16 “ (GMS 433,1 - 10).

Der kategorische Imperativ stellt eine Handlung für sich selbst, ohne einen Zweck dar (vgl. GMS 412 - 414)17 und ist apriorisch aufzufassen. Maxime definiert Kant als Handlungsgrundsatz, nach dem das Subjekt vernunftbedingt handelt. Das Prinzip der Autonomie ist der Kategorische Imperativ: „handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde (GMS 421,7).“18 Diese Form des kategorischen Imperativs wird auch die Allgemeine-Gesetzes-Formel (AGF) bezeichnet. Die Naturgesetzformel (NGF) des kategorischen Imperativs lautet „handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte“19 (GMS 421,18-20). Die NGF wird auch als Unterformel der AGF gesehen. Die Menschheits-als-Selbstzweck-Formel (MSF) besagt „handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest. (GMS 429, 10-12)“20 Die Autonomieformel (AF) formu- liert den kategorischen Imperativ „Handle nur so, daß der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten kann (GMS 434,12-14)“.21 Zur AF gibt es noch eine Unterformel, die Reich-der-Zwecke-Formel, die fordert „handle nach Maximen eines allgemein gesetzgebenden Gliedes zu einem bloß möglichen Reich der Zwe- cke (GMS 439,1-3)“22.

In der Grundlegung der Metaphysik der Sitten führt Kant Beispiele an, welche die jewei- lige Formel erklären. Für die NGF führt Kant das Beispiel eines Lebensmüden an. Einer Natur, deren Bestimmung ist, das Leben anzutreiben, widerspricht die Zerstörung des Le- bens. Diese Zerstörung kann daher nicht zum allgemeinen Naturgesetz werden. (GMS 421,24 - 422,14) „Die vernünftige Natur existiert als Zweck an sich selbst. (GMS 429, 2-3)“23 Auch die MSF wird mit dem Selbstmordbeispiel erklärt, indem Kant anmerkt, dass der Mensch keine Sache sei, die bloß als Mittel gebraucht werde, sondern ein Zweck an sich selbst, womit Selbstmord ein Gebrauch des Menschen als Mittel bedeuten würde24 (GMS 429,15-25). Die AF zeigt, dass die Pflicht nicht auf Gefühlen, Antrieben und Neigungen beruht, sondern auf dem Verhältnis vernünftiger Wesen zueinander, in welchem der vernünftige Wille eines Wesens zugleich als gesetzgebend angesehen wird (GMS 434,15- 31). Hier wird gezeigt, dass Neigungen keine Basis für autonomes Handeln sind, da kein kategorischer Imperativ verwirklicht werden kann und Heteronomie besteht. Ein Handeln nach Gefühlen kann als Verstoß gegen die AF interpretiert werden.

Warum an dieser Stelle der kategorische Imperativ so genau behandelt wurde, kann mit dessen Zusammenhang mit der Autonomie erklärt werden. Kant meint mit Autonomie die moralische Selbstgesetzgebung mit den Mitteln der praktischen Vernunft und die Gesetzge- bung durch die praktische Vernunft.25 Die Selbstgesetzgebung erfolgt durch den kategori- schen Imperativ. Unter den bereits genannten Formeln versteht sich die Freiheit des Willens als Voraussetzung. Die Philosophie Kants schließt den Suizid als Möglichkeit aus..

Neigungen und Antriebe gehören nach Kant in der Metaphysik der Sitten zu dem, was der Mensch nicht verantwortet. In „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Ver- nunft“ meint Kant, dass die Freiheit des Willens von keiner Triebfeder gesteuert werden kann. Unsere Natur als sinnliche Wesen ist derart beschaffen, dass sich Gegenstände der Neigung zuerst aufdringen und unser „pathologisch bestimmbares Selbst“26 seine Ansprü- che vorher geltend zu machen versucht (vgl. KPV A132). Diese Vorgänge, denen die Triebe bzw. eine Triebfeder der Natur zu Grunde liegen, stellen keine Handlungen dar.27 Wenn es nur solche Natur gäbe, dann wäre der Mensch als solcher nicht zu Handlungen fähig. „Prak- tisch ist alles, was durch Freiheit möglich ist (KRV B 800).“28 Handlungen entspringen einem freien Willen. Vorgängen, die von der Natur aus geschehen, fehlt es daher auch an Autonomie, da kein kategorischer Imperativ abgeleitet werden kann. Die Freiheit des Men- schen kann daher nicht das Resultat seiner Triebe sein. Triebe kommen auch bei Tieren vor und es entsteht daraus kein Wille29. Auch wenn der Wille ein Gesetz sucht, das ihn bestim- men soll, egal, ob dieses Gutes oder Böses zum Inhalt hat, kommt Heteronomie heraus. Breitsameter stellt nach seiner Analyse des kategorischen Imperativs zusammenfassend fest, dass das Gewissen nicht die Schaffung von Regeln ersetzt und dass die Regeln des Zusammenlebens das Gewissen des Einzelnen nicht ersetzen können30. Diese Schaffung von Regeln kann wiederum Heteronomie bewirken, wenn der Wille eben ein Gesetz sucht, das ihn selbst bestimmen soll. Um Handlungen von Gesetzen ableiten zu können, erfordert es von den Menschen Vernunft. Damit äußert sich der Wille als praktische Vernunft31. Der Mensch als intelligibles Wesen ist in der Lage, in der Vernunft unabhängig von sinnlichen, auch triebhaften Einflüssen zu denken und zu entscheiden. Daher besitzen auch alle Men- schen Autonomie, in der sie nach dem formalen Gesetz32 des kategorischen Imperativs selbstgesetzgebend agieren können.

Diese Ausführungen hinsichtlich Kants Autonomiebegriffs als vernünftige und verbindliche Selbstgesetzgebung kann man benennen:

„1) Autonomie heißt, dass die menschliche Vernunft das gesetzliche Prinzip für die menschliche Handlungsordnung hervorbringt.
2) Autonomie heißt, dass es die Vernunft des Menschen selbst ist, die das Handlungsprinzip hervorbringt.

[...]


1 Die verwendete maskuline bzw. feminine Sprachform dient der leichteren Lesbarkeit und meint immer auch das jeweils andere Geschlecht.

2 Eisler, Rudolf: Kant-Lexikon. Nachschlagewerk zu Kants sämtlichen Schriften, Briefen und handschriftlichem Nachlass. Hildesheim: Weidmann 2008, S. 409.

3 vgl. Horn, Christoph; Mieth, Corinna; Scarano, Nico: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Frankfurt, M: Suhrkamp 2007, S. 81.

4 Kant, Immanuel: Versuch über die Krankheiten des Kopfes. - In: Kant, Immanuel; Weischedel, Wilhelm: Vorkritische Schriften bis 1768. Werke in sechs Bänden. Darmstadt: Wiss. Buchges 1983, S. 889.

5 Kant, I.: Versuch über die Krankheiten des Kopfes, S. 894.

6 Kant, I.: Versuch über die Krankheiten des Kopfes, S. 897.

7 vgl. Kant, I.: Versuch über die Krankheiten des Kopfes, S. 892-900.

8 Bengesser, Gerhard: Wechselbeziehungen zwischen Psychiatrie, Psychologie und Philosophie. Ein Leitfaden durch die Geistesgeschichte aus psychiatrischer und psychologischer Sicht. Bern u.a: Lang (Europäische Hochschulschriften : Reihe 6, Psychologie), S. 103.

9 Kant, Immanuel: Der Streit der Fakultäten. - In: Kant, Immanuel; Weischedel, Wilhelm: Schriften zur Anthropologie, Geschichtsphilosophie und Pädagogik. Werke in sechs Bänden. Darmstadt: Wiss. Buchges 1983, S. 372.

10 vgl. Kant, Immanuel: Anthropologie in pragmatischer Hinsicht. - In: Kant, Immanuel; Weischedel, Wilhelm: Schriften zur Anthropologie, Geschichtsphilosophie und Pädagogik. Werke in sechs Bänden. Darmstadt:Wiss. Buchges 1983, S. 512.

11 Kant, I.: Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, S. 513.

12 vgl. Kant, I.: Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, S. 527-528.

13 vgl. Pieringer, Walter: Zur Philosophie der Medizin. Wien [u.a.]: Springer 2000, S. 58-59.

14 Kant, I.; Weischedel, W.: Schriften zur Anthropologie, Geschichtsphilosophie und Pädagogik, S. 513.

15 Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 255.

16 vgl. Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 67.

17 vgl. Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 41-43.

18 Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 52.

19 Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 53.

20 Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 62.

21 Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 69.

22 Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 74.

23 Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 62.

24 vgl. Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 62-63.

25 vgl. Horn, C.; Mieth, C., et al.: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 315.

26 Kant, Immanuel: Kritik der praktischen Vernunft. - In: Kant, Immanuel; Weischedel, Wilhelm: Schriften zur Ethik und Religionsphilosophie. Werke in sechs Bänden. Darmstadt: Wiss. Buchges 1983, S. 194.

27 vgl. Prauss, Gerold: Kant über Freiheit als Autonomie. Frankfurt am Main: V. Klostermann 1983, S. 19-22.

28 Kant, Immanuel; Weischedel, Wilhelm: Kritik der reinen Vernunft. Darmstadt: Wiss. Buchges (Werke in sechs Bänden 1983, S. 673.

29 vgl. Prauss, G.: Kant über Freiheit als Autonomie, S. 127-128.

30 Breitsameter, Christof: Handeln verantworten. - In: Baranzke, Heike: Handeln verantworten. Grundlagen - Kriterien - Kompetenzen. Baden-Baden: Herder 2010, S. 22.

31 Breitsameter, C.: Handeln verantworten, S. 68.

32 Breitsameter, C.: Handeln verantworten, S. 19.

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Patientenautonomie und informierte Zustimmung im Blick auf das Borderline-Syndrom
Sous-titre
Eine medizinethische Untersuchung im Ausgang von Kants Autonomiebegriff
Université
University of Hagen  (Philosophie)
Cours
Autonomie
Note
3,0
Auteur
Année
2012
Pages
28
N° de catalogue
V214101
ISBN (ebook)
9783656425694
ISBN (Livre)
9783656435839
Taille d'un fichier
501 KB
Langue
allemand
Mots clés
patientenautonomie, zustimmung, blick, borderline-syndrom, eine, untersuchung, ausgang, kants, autonomiebegriff
Citation du texte
Mag. Thomas Jaretz (Auteur), 2012, Patientenautonomie und informierte Zustimmung im Blick auf das Borderline-Syndrom, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214101

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