Über viele Jahrzehnte galt das italienische Parteiensystem zwar als fragmentiert, doch auch als überaus stabil. Seit der Gründung der Italienischen Republik im Jahr 1948 bestand ein Verhältniswahlrecht, das grundsätzlich auf Sperrklauseln verzichtete und so zu einer beinahe „lupenreinen“ Abbildung der Stimmen auf Mandate führte. Dieser Modus, ursprünglich wegen der Erfahrungen des Faschismus eingeführt, stellte sich aber bald als problematisch heraus, bemängelt wurden vor allem fehlende mehrheitsbildende Effekte. Auch wenn das Parteiensystem stabil war, bestanden die inhaltlich meist heterogenen, aber notwendigen Koalitionen oftmals nur kurz. Obwohl bereits 1953 diskutiert worden war, eine Art Mehrheitsprämie einzuführen, geschah eine grundlegende Reform erst im Jahr 1993 nach zwei entsprechenden Referenden.
Das neue Wahlrecht war jedoch nicht einfacher in seiner Ausführung und kann nur als „Kompromisslösung“ zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht bezeichnet werden, da nun rund drei Viertel der Parlamentssitze nach relativem Mehrheitswahlrecht und ein Viertel nach (Senat: regionalem) Proporz vergeben wurden. Auch führte das Verfahren nicht zur geforderten Stabilität, so es gab es allein in den zwölf Jahren seiner Anwendung acht Regierungen.
Ein weiteres Problem, das in Verbindung mit dem Wahlmodus steht, ist der sogenannte bicamerlismo perfetto. Beide Parlamentskammern – das Abgeordnetenhaus und der Senat – verfügen nämlich laut Verfassung über identische Kompetenzen. Dies ist im tagespolitischen Geschäft hinderlich, da divergierende Mehrheiten je nach Wahlmodus möglich sein können. Der Regierungschef benötigt somit auch das Vertrauen beider Kammern, entsprechend führt ein erfolgreiches Misstrauensvotum in nur einer Kammer zum Regierungssturz.
Ende des Jahres 2005 wurde eine weitere Wahlrechtsreform vollzogen. Ihr Ausgangspunkt, ihre Absichten und Folgen werden in dieser Arbeit schwerpunktmäßig untersucht. Mit der Reform wurde in kürzester Zeit das Wahlrecht abgeschafft, das 1993 erst per Referendum beschlossen worden war. Seitens der Opposition, der Wissenschaft und unabhängiger Medien wurden Vorwürfe laut, das neue Wahlrecht sei ideal auf die aktuelle Regierung unter Silvio Berlusconi zugeschnitten und diene lediglich der Wiederwahl des Kabinetts. Daher beschäftigt sich diese Arbeit mit folgender Leitfrage:
„Was war Silvio Berlusconis Intention zur Änderung des Wahlrechts und wie profitierte er von der Reform?“
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. HAUPTTEIL
2.1. HINTERGRUND UND AUSGANGSPUNKT DER WAHLRECHTSREFORM
2.2. DAS WAHLRECHT SEIT 2005
2.2.1. Grundsätzliches
2.2.2. Sperrklauseln
2.2.3. Mehrheitsprämie und ihre Anwendung
2.3. FOLGEN DER WAHLRECHTSREFORM
2.4. DIE PARLAMENTSWAHLEN 2006
2.4.1. Wahlergebnis
2.4.2. Reaktionen
2.4.3. Regierungsbildung
2.4.4. Zwischenfazit
2.5. DIE PARLAMENTSWAHLEN 2008
2.5.1. Wahlergebnis
2.5.2. Reaktionen
2.5.3. Regierungsbildung
2.5.4. Zwischenfazit
3. FAZIT
3.1. DIE WAHLRECHTSREFORM ALS POLITISCHER ERFOLG FÜR BERLUSCONI?
3.2. AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Hintergründe, Intentionen und Auswirkungen der italienischen Wahlrechtsreform von 2005. Der Fokus liegt dabei auf der Leitfrage, welche politischen Ziele Silvio Berlusconi mit dieser Änderung verfolgte und inwiefern er persönlich von der Reform profitieren konnte, insbesondere im Hinblick auf die Parlamentswahlen 2006 und 2008.
- Hintergrund und Ausgangssituation der Reform von 2005
- Analyse des neuen Wahlmodus inklusive Mehrheitsprämie und Sperrklauseln
- Politische Folgen für Silvio Berlusconi und sein Bündnis
- Vergleichende Untersuchung der Parlamentswahlen 2006 und 2008
- Bewertung der Reform hinsichtlich Stabilität und Regierbarkeit
Auszug aus dem Buch
2.2.3. Mehrheitsprämie und ihre Anwendung
Mit der Anwendung der Sperrklauseln sind noch keine Mandate verteilt. Die Mehrheitsprämie ist der umstrittenste Teil des Wahlrechts, weil sie dem eigentlichen Sinn einer Verhältniswahl, nämlich der proportionalen Abbildung des Wählervotums im Parlament, widerspricht.
In der Abgeordnetenkammer sieht diese Mehrheitsprämie nämlich vor, dass diejenige Partei (oder das Bündnis), welche die meisten der 617 Inlandsmandate auf sich vereinen kann, einen Bonus erhält, der ihr einen Anteil von 55% der Sitze sichert (sofern ihr diese kraft Wahlergebnis nicht bereits zustehen), auch ein sehr knapper Sieg wird entsprechend belohnt. Für diese Mehrheitsprämie gibt es keine Untergrenze, theoretisch ist es also möglich, dass eine Partei, die mit 10% stärkste Kraft geworden ist, mit 55% der Sitze ausgestattet wird.
Die Anwendung der Mehrheitsprämie im Senat unterscheidet sich in einem wichtigen Detail, denn die Anwendung findet nicht anhand des Gesamtergebnisses statt, sondern in der jeweiligen Region. Es kann also nicht per se davon ausgegangen werden, dass somit eine absolute Mehrheit im Senat gesichert ist, da sich die Mehrheiten unter Umständen gegenseitig aufheben.
Angesichts des bicamerismo perfetto, also der identischen Kompetenzen, die die beiden Parlamentskammern innehaben, ist an dieser Stelle der Zweck der Mehrheitsprämie zugunsten besserer Regierbarkeit fragwürdig.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Einführung in das italienische Parteiensystem, die Problematik der bisherigen Wahlmodi und Vorstellung der zentralen Forschungsfrage dieser Arbeit.
2. HAUPTTEIL: Detaillierte Darstellung des neuen Wahlrechts von 2005 sowie eine systematische Analyse seiner Auswirkungen anhand der Parlamentswahlen 2006 und 2008.
3. FAZIT: Kritische Bewertung des Erfolgs der Wahlrechtsreform aus der Perspektive von Silvio Berlusconi und ein Ausblick auf die zukünftige Stabilität des italienischen Parteiensystems.
Schlüsselwörter
Italien, Wahlrechtsreform 2005, Silvio Berlusconi, Parlamentswahlen, Mehrheitsprämie, Verhältniswahlrecht, Parteiensystem, Casa delle Libertà, Unione, Regierungsbildung, Sperrklauseln, bicamerismo perfetto, Politische Stabilität, Koalitionsbildung, Romano Prodi
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die im Jahr 2005 eingeführte italienische Wahlrechtsreform und ihre Auswirkungen auf die politischen Machtverhältnisse unter Silvio Berlusconi.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Themenfelder umfassen die Mechanismen des neuen Wahlrechts, die strategische Bündnisbildung der Parteien, die Anwendung bei den Wahlen 2006 und 2008 sowie die Bewertung der parlamentarischen Stabilität.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Frage, welche Intentionen Silvio Berlusconi mit der Wahlrechtsänderung verfolgte und wie er von dieser Reform profitieren konnte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von Fachzeitschriften, Zeitungsartikeln und wissenschaftlichen Beiträgen zum politischen System Italiens basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Wahlrechts (Hintergrund, Sperrklauseln, Mehrheitsprämie), eine Analyse der daraus resultierenden Folgen und die Untersuchung der konkreten Anwendung bei den Wahlen 2006 und 2008.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere: Wahlrechtsreform 2005, Mehrheitsprämie, Silvio Berlusconi, Italienische Parlamentswahlen, Regierungsstabilität und Parteienkoalitionen.
Wie unterscheidet sich die Mehrheitsprämie im Abgeordnetenhaus von der im Senat?
Im Abgeordnetenhaus bezieht sich die Mehrheitsprämie auf das nationale Gesamtergebnis, während sie im Senat auf regionaler Ebene angewendet wird, was zu unterschiedlichen Stabilitätseffekten führen kann.
Warum wird die Reform von 2005 in der Arbeit teilweise kritisch betrachtet?
Die Kritik entzündet sich an dem Widerspruch zum eigentlichen Sinn einer Verhältniswahl, der Fragmentierung des Systems sowie an Vorwürfen, das Gesetz sei maßgeschneidert für den Machterhalt Berlusconis gewesen.
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- B.A. Johannes Kempen (Author), 2010, Italienische Wahlrechtsreform 2005: Intention und Erfolg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214187