Entobjektivierung der Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse durch die Fair Value Bewertung nach IFRS 3


Term Paper, 2013

17 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Erfolgswirksame Fair Value Anpassung der Altanteile
2.1 Prämissen
2.2 Anpassung bei gestiegenem Fair Value
2.3 Anpassung bei gesunkenem Fair Value

3 Fair Value Ermittlung der Altanteile und Bilanzpolitik
3.1 Variante 1: Bewertung der Altanteile mittels Aktienkurs
3.2 Variante 2: Bewertung der Altanteile mittels linearer Hochrechnung
3.3 Variante 3: Bewertung der Altanteile mittels Unternehmensbewertung
3.4 Ausnutzung bilanzpolitischer Gestaltungsspielräume bei Neubewertung der Altanteile nach dem Fair Value

4 Kritische Würdigung

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Rechtsprechnungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Beteiligungsanpassung an den Fair Value gem. IFRS 3.42,

1 Einleitung

Wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen schrittweise erwerben wollte, dann sah es sich mit einer komplizierten Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) konfrontiert. Ein Ziel des vom International Accounting Standards Board (IASB) durchgeführten Business Combination Project Phase II (BCPPII) war es daher, die Rechnungslegung für große und auch für kleine und mittelständische Unternehmen zu vereinfachen.[1] Die mit dem BCPPII einhergehenden Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, die ab dem 01.07.2009 begonnen wurden. Demnach müssen sich spätestens seit der Erstellung des Jahresabschlusses für 2010 alle IFRS Anwender mit diesen Neuregelungen befassen.[2]

Ein zentrales Thema zur Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse ist die Neubewertung der Altanteile. Wenn ein Unternehmen durch den Erwerb weiterer Anteile die Kontrolle über ein anderes Unternehmen erlangt, so muss es gem. IFRS3 die bereits erworbenen Altanteile zum Zeitpunkt der Kontrollerlangung neu bewerten. Die Neubewertung hat mit dem beizulegenden Zeitwert (= Fair Value) zu erfolgen.[3] Durch die Fair Value Bewertung und die damit einhergehende Berichterstattungspflicht sollte die Bilanzierung von sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen für Analysten nachvollziehbarer gestaltet werden.[4]

Sollte das Tochterunternehmen jedoch nicht an der Börse notiert sein, so ergeben sich für das zu erwerbende Unternehmen bilanzpolitische Spielräume bei der Neubewertung der Altanteile, welche sich auch auf den Erfolg des Mutterunternehmens auswirken.[5]

Das bilanzierende Unternehmen sollte daher wissen, welche Möglichkeiten zur Neubewertung der Altanteile es gem. IFRS 3 hat und wie sich diese Möglichkeiten auf den Erfolg des Unternehmens auswirken können. Mit Hilfe dieser Arbeit soll diese Frage beantwortet werden. Dazu werden zunächst zwei Beispiele zur erfolgswirksamen Auswirkung der Fair Value Anpassung der Altanteile angeführt. Anschließend werden drei Neubewertungsmöglichkeiten erläutert und darauf aufbauend die bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume bei der Neubewertung der Altanteile zum Fair Value aufgezeigt. Auf der Grundlage der gewonnen Erkenntnisse werden danach in der kritischen Würdigung die Vor- und Nachteile dieser Neuregelung diskutiert, um abschließend zu einem Fazit zu gelangen.

2 Erfolgswirksame Fair Value Anpassung der Altanteile

2.1 Prämissen

Wenn ein Unternehmen ab 20% der Anteile eines anderen Unternehmens erwirbt, dann übt das erwerbende Unternehmen gem. IAS28.6 einen maßgeblichen Einfluss aus.[6] In diesem Fall müsste das erwerbende Unternehmen gem. IAS28 die erworbenen Anteile nach der Equity Methode (Equity = Eigenkapital[7]) bewerten und im Laufe der Zeit auftretende Eigenkapitaländerungen zum Ende einer Periode bilanziell berücksichtigen.[8] Vor einer Neubewertung der Altanteile müsste diese Equity-Fortschreibung erfolgswirksam rückabgewickelt werden.[9]

Bei einer Berücksichtigung dieses Sachverhalts für die folgende Behandlung der Bewertungsproblematik von Altanteilen würde vom Kernthema dieser Arbeit abgelenkt werden. Um sich auf die Neubewertungsproblematik von Altanteilen konzentrieren zu können, wird die Equity-Fortschreibung daher außer Acht gelassen. Bei den folgend behandelten drei Bewertungsvarianten wird daher von einem Anteilserwerb von zunächst 15% und anschließend weiterer 50% ausgegangen.

Aus Vereinfachungsgründen wird außerdem auf weitere verkomplizierende Aspekte des sukzessiven Unternehmenserwerbs verzichtet. Dazu zählen u.a. die Bilanzierung des Goodwill (=Firmenwert) als Differenz aus Unternehmenswert und Zeitwert des Eigenkapitals, die Unterscheidung zwischen Asset Deal (= Übernahme aller einzelnen Vermögenswerte und Schulden) und Share Deal (= Anteilserwerb an einem Unternehmen)[10] sowie die Auswirkungen aus der Aufdeckung stiller Reserven des erworbenen Unternehmens[11].

Laut IAS 27.13 liegt eine Beherrschung vor, wenn das Mutterunternehmen direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der Stimmrechte eines Unternehmens verfügt.[12] Bei einem Anteilsbesitz von 65% kann demnach von einer Beherrschung (= control) des erwerbenden Unternehmens über das erworbene Unternehmen ausgegangen werden.[13] Wenn ein Unternehmen die Beherrschung eines erworbenen Unternehmens erlangt, an welchem es vorher bereits einen Eigenkapitalanteil hielt, dann handelt es sich gemäß IFRS3.41 um einen sukzessiven Unternehmenserwerb.[14] Im folgenden Beispiel hat das erwerbende Unternehmen bereits einen Anteil von 15% am erworbenen Unternehmen gehalten, bevor es weitere 50% erwarb. Somit sind die Kriterien des IFRS 3.41 erfüllt.[15]

In IFRS 3.42 wird auf die bilanziellen und erfolgsmäßigen Konsequenzen eines sukzessiven Unternehmenserwerbs eingegangen. Demnach müssen die vor der Beherrschung gehaltenen Anteile mit dem Fair Value neu bewertet werden. Für die Neubewertung ist der Erwerbszeitpunkt der Anteile ausschlaggebend, die zur Beherrschung geführt haben.[16] Für die Vorgehensweise zur Ermittlung des Fair Value der Altanteile gibt der IFRS 3 jedoch keine genauen Vorgaben. Für die Bilanzierungspraxis stellt sich daher die Frage, wie die Neubewertung durchgeführt werden soll.[17] In den folgenden Abschnitten werden anhand des gewählten Beispiels drei Varianten hinsichtlich Neubewertung der Altanteile und die bilanzpolitischen Auswirkungen der Neubewertung untersucht.

2.2 Anpassung bei gestiegenem Fair Value

Ausgegangen wird von einem Beispiel, bei dem zunächst zum Zeitpunkt t1 15% der Unternehmensanteile im Zeitwert von 1.000,- € erworben werden. Anschließend werden zum Zeitpunkt t2 weitere 50% im Zeitwert von 5.000,- € erworben. In IFRS 3.42 wird geregelt, dass das erwerbende Unternehmen seine bisher gehaltenen Eigenkapitalanteile bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss mit dem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt der Anteile zu bewerten hat, die zur Beherrschung über das Tochterunternehmen führten. Einen aus der Neubewertung resultierenden Gewinn oder Verlust muss das Mutterunternehmen erfolgswirksam erfassen.[18]

Unabhängig mit welcher Methode die Altanteile bewertet werden, können die Anschaffungskosten für die Altanteile vom Fair Value abweichen. Eine Neubewertung könnte z.B. dazu führen, dass die Altanteile von 15% nun 1.500,- € statt wie zum Erwerbszeitpunkt 1.000,- € wert sind. Da der Fair Value der Altanteile 500,- € höher ist, als die damaligen Anschaffungskosten, entsteht ein erfolgswirksamer Ertrag in dieser Höhe. Dieser ist entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu berücksichtigen und wirkt sich somit direkt auf das Ergebnis des Mutterunternehmens aus.[19]

2.3 Anpassung bei gesunkenem Fair Value

Auch der umgekehrte Fall bei sinkenden Preisen für das zu erwerbende Unternehmen ist denkbar. Die Ausgangssituation bleibt gleich. 15% der Unternehmensanteile werden zu einem Preis von 1.000,- € erworben. Dann sinkt jedoch der Fair Value für das zu erwerbende Unternehmen. Es werden wieder weitere 50% erworben. Allerdings sind diese nur noch 2.500,- € statt wie zuvor 5.000,- € wert. Eine Neubewertung der Altanteile ergibt einen Fair Value von 750,- €. Gemäß IFRS 3.42 muss das erwerbende Unternehmen dann einen erfolgswirksamen Aufwand von 250,- € in der GuV verbuchen. Denn der Fair Value ist um diesen Betrag geringer als die damaligen Anschaffungskosten für die Altanteile.

Die folgende Abbildung Nr. 1 zeigt in zwei Übersichten die zuvor erläuterten erfolgswirksamen Auswirkungen einer Wertsteigerung bzw. eines Werteverfalls der Altanteile durch eine Fair Value Anpassung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. Nr. 1: Beteiligungsanpassung an den Fair Value gem. IFRS 3.42[20]

[...]


[1] Vgl. Ernst & Young (2010), S. 10

[2] Vgl. Ernst & Young (2010), S. 3

[3] Vgl. Küting, K.; Wirth, J. (Teil 1, 2010), S. 3

[4] Vgl. Küting, K.; Reuter, M. (2005), S. 2

[5] Vgl. Zülch, H.; Erdmann, M.-K.; Popp, M. (2011), S. 3 f.

[6] Vgl. IAS28 (2011), §6

[7] Vgl. Leo.org – Equity (2013), S. 1

[8] Vgl. Küting, K.; Wirth, J. (Teil 1, 2010), S. 8

[9] Vgl. Küting, K.; Wirth, J. (Teil 2, 2010), S. 5

[10] Vgl. Buchholz, R. (2012), S. 71 f.

[11] Vgl. Ernst & Young (2010), S. 10

[12] Vgl. IAS 27 (2011), §13

[13] Vgl. Zülch, H.; Erdmann, M.-K.; Popp, M. (2011), S. 3

[14] Vgl. IFRS 3 (2011), §41

[15] Vgl. Zülch, H.; Erdmann, M.-K.; Popp, M. (2011), S. 3

[16] Vgl. IFRS 3 (2011), §42

[17] Vgl. Zülch, H.; Erdmann, M.-K.; Popp, M. (2011), S. 3

[18] Vgl. IFRS 3 (2011), § 42

[19] Vgl. Küting, K.; Wirth, J. (Teil 2, 2010), S. 5

[20] Quelle: eigene Darstellung

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Entobjektivierung der Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse durch die Fair Value Bewertung nach IFRS 3
College
University of Applied Sciences Berlin
Course
Konzernabschluss
Grade
2,0
Author
Year
2013
Pages
17
Catalog Number
V214241
ISBN (eBook)
9783656426158
ISBN (Book)
9783656433859
File size
518 KB
Language
German
Keywords
IFRS, Konzernrechnungslegung, Konzernabschluss, Step Acquisition, sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse, Entobjektivierung der Bilanzierung, Internationale Rechnungslegung, Fair Value
Quote paper
B.B.A. Paul Ladewig (Author), 2013, Entobjektivierung der Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse durch die Fair Value Bewertung nach IFRS 3, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214241

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