Der Hilfsschuldiskurs im Nationalsozialismus

Aufgezeigt anhand der Zeitschrift „Die deutsche Sonderschule"


Dossier / Travail de Séminaire, 2011

50 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

A: Einführung
1. Einleitung
2. Methodik
3. Historischer Überblick zur NS-Zeit
3.1 Erziehungs- und Bildungsideale
3.2 „Rassenhygiene- und Ideologie“

B: Die Institution Hilfsschule im Nationalsozialismus
4. Entstehung und Ausbau des Hilfsschulwesens
4.1 Die Anfänge der Hilfsschule
4.2 Die Entwicklungen im Nationalsozialismus
4.2.1 „ Der Begriff ´Sonderpädagogik` ist unser geistiges Eigentum“
4.2.2 Hilfsschule bildungspolitisch: Abschaffung vs Beibehaltung
5. Aufgaben der nationalsozialistischen Hilfsschule
5.1 Völkische und wirtschaftliche Brauchbarmachung
5.2 Entlastungs- und Sammelbecken- Funktion
5.3 Rassenhygienische Aufgaben
5.3.1 Sterilisation
5.3.2 Euthanasie
6. Hilfsschulorganisatorische Aspekte

C: Die Berufsgruppe der Hilfsschullehrer
7. Das Bild der Hilfsschullehrer als Staatsbeamte ( Entwicklung)
7.2 Die Fachschaft V (Sonderschule)
7.2.1Inneres Band Fachschaft V
7.2.2 Das Ziel: Gemeinsame Sonderschullehrausbildung
8. Aufgaben der Hilfsschullehrer
8.1 Der rassenhygienische Auftrag
8.2 Pädagogische Aufgabenbereiche
8.2.1Erziehung
8.2.2Unterricht

D: Die Hilfsschüler im nationalsozialistischen Staate
9. Das Bild des Hilfsschülers
10. Auswahl- und Aufnahmeverfahren
10.1 Intelligenzprüfungstest
10.2 „Magdeburger Verfahren“

E: Schlussteil
11. Rückblickende Zusammenfassung
12. Literatur

A: Einführung

1.Einleitung

Kenntnisse über den historischen Verlauf der Pädagogik, sind von besonderer Bedeutung für unser gegenwärtiges Verständnis und Vorgehen in der pädagogischen Profession (vgl. Reble 2004,15). Das Verhältnis von Erzieher und Zögling, sowie allgemeine Erziehungsfragen- und Verständnisse, sind ohne Kenntnis ihrer historischen Zusammenhänge und Entwicklungen nicht nachvollziehbar (vgl. Reble 2004,14). Nicht zuletzt hat diese Erkenntnis Anlass geboten, sich aus Sicht der Pädagogik mit der Zeit des Nationalsozialismus zu beschäftigen. Die Aufarbeitung der pädagogischen Geschichte im Nationalsozialismus hat schon in den fünfziger Jahren begonnen. Doch erst seit den neunziger Jahren hat sie sich auch als eigenständiges Thema in der Forschung etabliert (vgl. Frei 2004,33). Diese Auseinandersetzungen haben bis heute zwei Lager gespalten und dadurch zu einem Dilemma geführt. Auf der einen Seite wird die pädagogische NS-Vergangenheit als destruktives und zu überwindendes Erbe angesehen. Und erst seit kurzem wird die Frage nach dem Gewinn der NS-Zeit für die Pädagogik aufgeworfen (vgl. Herrmann/Oelkers 1989,10f.). Daraus ergibt sich das Dilemma der Wertung der NS-Vergangenheit. Die Aufarbeitung darf die moralischen Konflikte weder vernachlässigen, noch darf die moralische Dimension zu einer Tabuisierung der Ereignisse führen (vgl. Herrmann/Oelkers 1989,11f.). Besonders der sonderpädagogische Bereich ist für dieses Dilemma anfällig. Die Hilfsschule als zentrale und doch stets umstrittene sonderpädagogische Schulart, hat durch die NS-Zeit viele positive, aber auch negative Entwicklungen vollzogen. Die Institution Hilfsschule und die zentralen fachlichen Diskurse, die in der Zeit des Nationalsozialismus über sie ergangen sind, bilden das Thema der folgenden Ausarbeitung. Die Hilfsschule ist stets von zentraler Bedeutung. Viele Dokumente belegen, dass die Hilfsschule eine besondere Form im Sonderschulsystem darstellt. Dies liegt vor allem an ihren zahlreichen und flexibel anwendbaren Fördermaßnahmen, für Kinder mit sehr unterschiedlichem Bedarf. Im Gegensatz zu anderen Sonderschulen, z.B. den Blindenschulen, kann sie auf mehr als nur einen Förderschwerpunkt zurückgreifen und somit ein vielfältiges Klientel bedienen.

Die Beschäftigung mit den Hilfsschuldiskurs im Nationalsozialismus verfolgt das Ziel einer ganzheitlichen Darstellung der Hilfsschule dieser Zeit. Welche Sichtweisen und Entwicklungen haben diese Einrichtung geformt und angetrieben? Wie stellt sich, neben der Institution selbst, das Bild der Lehrerschaft und der betroffen Schüler dar? Im Rahmen dieser Untersuchungen können ausschließlich die Entwicklungen in der Zeit von 1934 bis 1940 in den Blick genommen werden. Der fachliche Diskurs wird untersucht anhand der Zeitschrift „Die deutsche Sonderschule“.

„Die deutsche Sonderschule“ ist von besonderem Interesse, da sie im Mai 1934 durch den nationalsozialistischen Lehrerbund, vor allem durch die darin vereinigten Sonderschullehrer gegründet wird. Diese Zeitschrift wird zum Sprachrohr der Sonderschullehrer. Alle Beiträge sind vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Ideenwelt verfasst. Ihr Herausgeber, Karl Tornow, ist ein populärer Hilfsschullehrer während des NS-Regimes. So kann anhand der Zeitschrift, der gesamte Diskurs zur Hilfsschule, wie auch zu allen anderen Sonderschularten, verfolgt werden.

Um dem Ziel der Untersuchung näher zu kommen, ist eine Dreiteilung der Themenbereiche hilfreich, in die Institution Hilfsschule, die Lehrerschaft und die Hilfsschüler.

Um die einzelnen Diskurse angemessen zu beschreiben, wird zuvor eine Einführung in die geschichtlichen Hintergründe des Nationalsozialismus stattfinden. Im Zentrum stehen zunächst die allgemeinen Erziehungs- und Bildungsideale dieser Zeit. Ein weiterer Aspekt ist die Rassenhygiene, der eine besondere Rolle im sonderpädagogischen Bereich zufällt. Genauer werden dabei die Eugenik und die Zwangssterilisation betrachtet.

Auf diese Einführung folgt der Block zur Institution der Hilfsschule. In einem ersten Schritt wird die Entstehung und weitere Entwicklung des Hilfsschulwesens vorgestellt. Dran schließt sich die Verortung der Hilfsschule im Nationalsozialismus. Dabei wird das Verständnis und die allgemeine Bedeutung dieser Schulart in der NS-Zeit hervorgehoben. Über den Begriff „Sonderpädagogik“, sowie über die bildungspolitische Debatte zum Nutzen der Hilfsschule, wird ihre Position deutlich gemacht. Durch den Nationalsozialismus fallen der Hilfsschule neue Aufgaben zu, die in einem zweiten Schritt in drei Bereiche geteilt werden. Darunter zählen, die wirtschaftliche und völkische Brauchbarmachung der Hilfsschüler, ihre Entlastungsfunktion gegenüber der Volksschule und rassenhygienischen Vorderrungen. Im dritten Schritt geht es darum, die Hilfsschulstruktur und ihre innere Organisation zu erfassen. Dazu diesen einige gesetzliche Verordnungen, durch welche die Hilfsschule mehr Selbstständigkeit erlangen kann.

In zweiten Block folgt die Analyse der Berufsgruppe Hilfsschullehrer. Dabei wird zum einen der Zusammenschluss, bzw. die Organisation der Hilfsschullehrer diskutiert und zum anderen ihre Aufgaben als Lehrer. Im ersten Teil, folgt auf eine historische Betrachtung der Verbündungstendenzen, die Geschehnisse unter dem NS-Regime. Dabei wird das Selbstverständnis, sowie wichtige Vorderrungen dieses Berufsstandes deutlich. Im zweiten Teil werden die Aufgaben des Hilfsschullehrers erörtert. Hier soll eine Zweiteilung der Aufgabenbereiche erfolgen. Zunächst soll die Mitwirkung an der nationalsozialistischen Rassenhygiene besprochen werden. Daran schließen sich die pädagogischen Aufgaben und die Gestaltung des Unterrichts. Der rassenhygienische Auftrag wird bewusst zuerst erörtert, da er in der Praxis absoluten Vorrang, vor den erziehlich- unterrichtlichen Aufgaben hat.

Im letzten Kapitel wird der Hilfsschüler in seiner Rolle vorgestellt. Im ersten Abschnitt steht die Frage im Mittelpunkt, durch was ein Hilfsschüler als solcher gekennzeichnet ist. Darüber hinaus werden im zweiten Teil, die Auswahlverfahren und –Kriterien näher untersucht. Auf die Intelligenzprüfung, sowie auf das „Magdeburger-Verfahren“ wird näher eingegangen, da sie zu den populärsten Auswahlverfahren, im Hilfsschulwesen, zählen.

Die rückblickende Zusammenfassung widmet sich der Zusammenstellung wichtigster Erkenntnisse aus den Hilfsschuldiskursen. Dabei werden besonders entscheidende Ereignisse und Entwicklungen der Hilfsschule im Nationalsozialismus festgehalten und zu einem Gesamtbild zusammengefasst.

2. Methodik

Das Vorgehen, zur Skizzierung der Fachdiskurse und der wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Hilfsschule, basiert auf einer hermeneutische Dokumentenanalyse. Den Untersuchungen liegt ein historisches Interesse am Material zugrunde.

Zu diesem Zweck werden die von 1934 bis 1943 erscheinenden Ausgaben, der Zeitschrift „die deutsche Sonderschule“ durchgesehen. Da es sich um insgesamt 96 Ausgaben handelt (eine Ausgabe pro Monat), werden die einzelnen zu besprechenden Beiträge nach einem Selektionsverfahren ausgesucht. Es werden folglich nur die Beiträge ausgewählt, welche expliziten Bezug auf die Hilfsschule nehmen und auf die in der Gliederung angesprochenen Punkte. Nicht jeder Diskurs kann mit dieser Arbeit verfolgt werden, sondern nur diejenigen, welche auf wichtige Entwicklungen oder Probleme hinweisen.

Letztlich können nur die Ausgaben von 1934 bis einschließlich 1940 berücksichtigt werden. Im Jahr 1939 beginnt der 2.Weltkrieg, aber die Auswirkungen werden erst nach 1940 deutlich. Aus diesem Grund werden alle Zeitschriften bis zum Ende des Jahres 1940 berücksichtigt. Die Auswirkungen des Krieges auf das Hilfsschulwesen machen die Themenbereiche zu Komplex, als dass ihnen in dieser Arbeit nachgegangen werden kann. Neben den Beiträgen aus der Zeitschrift wird, um den Gesamtblick auf die Hilfsschule zu ergänzen, auch auf Fachliteratur zurückgegriffen. Die Schwerpunkte der meisten Aufsätze liegen auf den rassenhygienischen Vorderrungen an das Hilfsschulwesen, sowie auf die Gleichschaltung aller Sonderschullehrer in einem gemeinsamen Lehrerbund.

Der Einführungsblock bezieht sich noch nicht auf den Fachdiskurs der Zeitschrift. Es wird versucht, über die entsprechende Fachliteratur, allgemein wichtige Punkte darzustellen. Ab dem zweiten Block werden die Aufsätze hinzugezogen.

3.Historischer Überblick der NS-Zeit

Am 30.Januar 1933 wird Adolf Hitler das Reichskanzleramt übertragen. Damit wird dieses Datum zur offiziellen Machtübernahme Hitlers und der NSDAP erklärt. Die Grundstimmung der Öffentlichkeit hat diese Zeit schon früher eingeleitet. Noch in der Weimarer Zeit wird die NSDAP als „politische Alternative“ zum bereits unbeliebten System der Weimarer Zeit gesehen (vgl. Jaschke 1991,25). Vor allem der Mittelstand fühlt sich angesichts der Weltwirtschaftskrise und drohenden Kriegen verunsichert und wendet sich immer mehr dem Nationalsozialismus zu (vgl. Jaschke 1991,20).

Die Ausbildung der NS-Diktatur und ihr Verlauf kann in verschiedene Stufen unterteilt werden. Die Phase der Machtergreifung und Machtsicherung beginnt mit der Reichstagswahl am 14.September 1930, als die NSDAP erstmals Anspruch auf Regierungsbeteiligung erheben kann (vgl. Jaschke 1991,24). Diese Zeit endet mit dem „Röhm-Putsch“ am 30.Juni 1934 und mit der der Übernahme des Amtes vom verstobenen Reispräsident Hindenburg, am 2. August 1934 (vgl. Jaschke 1991,24/ Gran 2005,232). Damit wird die NS- Diktatur endgültig besiegelt. Das Gesetz zum Neuaufbau des Reiches und die Auflösung der Länderparlamente, sowie das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien unterstützen diesen Prozess (vgl. Gran 2005,230). Es kommt zur alles durchdringenden Politisierung sämtlicher Lebensbereiche.

In der Phase der Konsolidierung von 1936-1939 geht es um die Mobilmachung von Wirtschaft und Militär, um den Gedanken zur Expansion vom deutschen Lebensraum kriegerisch umzusetzen (vgl. Gran 2005,235). Das Volk wird zunehmend benutzt, zur Durchsetzung von politischen Zielen. Auch die Rassenideologie hat an Fortschritt zugelegt. Neben den zahlreichen gesetzlichen Verordnungen, wie das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses oder den Nürnberger Gesetzen (Diskriminierung jüdischer und „nicht-arischer Bürger“), kommt es am 8. und 9. November 1938 zu den Pogromen (vgl. Gran 2005,235).

Der letzte Abschnitt der NS-Diktatur von 1939 bis 1945, wird durch den Überfall auf Polen, am 1. September 1939, eingeleitet (vgl. Gran 2005,246). Dieser setzt sich mit dem Übergriff auf die Sowjetunion, im Jahr 1941, fort und endet schließlich mit dem Selbstmord Hitlers am 30.April 1945 und der Kapitulation der Reichswehrmacht vor den Alliierten (vgl. Gran 2005,252).

3.1 Erziehungs- und Bildungsideale

Die Politisierung nahezu aller Lebensbereiche, lässt auch den Erziehungs- und Bildungsbereich nicht unberührt. Die sogenannte „totale Erziehung“ äußert sich in der Ausklammerung von Schule und Elternhaus aus Erziehungsfragen. Die Verantwortung für die Erziehung liegt gänzlich bei der Partei, bzw. beim Staat. Schule und Elternhaus sind dazu verpflichtet ihren Anteil an Erziehung auf die Ziele des Staates auszulegen (vgl. Hojer 1997,29). Diese „politische Pädagogik“ steht folglich allein im Dienste des Staates (vgl. Assel 1969,126). Das Wort „politisch“ wird im Nationalsozialismus häufig in Bezug auf das Militärische verengt, im Sinne von Gehorsam und Treue zu zeigen (vgl. Assel 1969,127).

Im Nationalsozialismus wird die bisher anerkannte Individualerziehung, „die Sorge für das Individuum „ abgelöst durch die Gemeinschaftserziehung (vgl. Hojer 1997,30). Es geht um die Einbindung des Individuums in die Volksgemeinschaft. „Maßstab für die Erziehung ist nicht mehr der Einzelne, sondern dessen Bedingungslose Unterordnung unter die Volksgemeinschaft“ (Assel 1997,30). Das Führerprinzip oder der Führerglaube ist eines der zentralen Erziehungsziele des nationalsozialistischen Staates. Dabei geht es um die Erziehung zu Gehorsam und Glaube an den „charismatischen Führer“ und dessen Ziele. Weitere Tugenden sind Disziplin und Dienstbereitschaft (vgl. Assel 1969,37). Ein weiterer Erziehungsaspekt ist die Vermittlung der „völkischen Weltanschauung“. Hitler vertritt nicht den Gedanken an die Gleichheit aller Rassen, sondern den Glauben an die Existenz schwächerer und stärkerer Rassen und Völker (vgl. Assel 1969,39). Daraus ergibt sich die Idee, dass das Stärkere letztlich über das Schwächere verfügen muss. In der völkischen Erziehung wird genau diese Idee von der „höherwertigen Rasse“ vermittelt, die dazu ausgewählt ist über andere zu herrschen.

Zusammenfassend wird Erziehung im NS-Staat als eine „Dienstleistung für die politische Zielsetzung“ gesehen und es kommt zur systematischen „Verzweckung“ erzieherischer Maßnahme (Steinhaus 1981,104). Damit die Erziehung auf die politischen Ziele abgestimmt werden kann und die Möglichkeit zur Ausbildung von kritischem Bewusstsein beim Zögling ausbleibt, wird das Individuum von Geburt an bis zu seinem Tod, eingebunden in institutionalisierte Strukturen. Vom Elternhaus, über die Schule, den HJ-Dienst, bis hin zum Militär, wird der Einzelne völlig eingebunden und auf die Erreichung der politischen Ziele dressiert (vgl. Hojer 1997,33).

Blickt man in den erzieherischen Bereich der Schule, so werden da vor allem zwei Eigenschaften gefördert. Zum einen die physische Ausdauer und zum anderen die charakterliche Stärke. Die „körperliche Ertüchtigung“ steht auch hier im Dienst der politischen Ziele, genauer: der „Stärkung des staatlichen Militärpotentials“ (Steinhaus 1981,69). Daraus ergibt sich, dass Bildung im NS-Staat eine untergeordnete Rolle spielt. „Der Völkische Staat hat (…) hat seine gesamte Erziehungsarbeit in erster Linie nicht auf das Einpumpen bloßen Wissens einzustellen, sondern auf das Heranzüchten kerngesunder Kinder. Erst in zweiter Linie kommt dann die Ausbildung der geistigen Fähigkeiten (…). (Hitler 1941,452) Die Bildung geistiger Fähigkeiten soll sich primär auf die Charakterbildung beziehen (vgl. Hitler 1941,452). Die Entwicklung gewünschter Verhaltensformen, wie Willens- und Entschlusskraft, sowie Selbstbeherrschung sollen den Einzelnen zum politisch-militärischen Kampf befähigen (vgl. Steinhaus 1981,72f.). Schule als Institution zur Bereitstellung von kampfbereitem Nachwuchs. Durch die Schule lernen die Kinder an das Volk und seinen Führer zu glauben. Sie werden zur Breitschaft erzogen, sich für ihr Volk zu opfern und alles zu tun was dem Volk nützlich ist.

Körperlich und geistig benachteiligte Menschen stellen in diesem erzieherischen Umfeld eine besondere Herausforderung im NS-Staat dar. Es geht immer um die Frage, wer seinem Volk noch nützlich sein kann, aufgrund seiner Behinderung oder Krankheit und wer nicht mehr dazu gehört, weil er nicht brauchbar ist (vgl. Möckel 1991,74). Dieses „Freund-Feind-Schema“ gilt für alle Volksmitglieder, auch die Lehrer, müssen ihre Schüler dieser Auswahl unterziehen (vgl. Möckel 1991,75)

3.2„Rassenhygiene- und Ideologie“

Die Rassenhygiene, auch bekannt als Eugenik, ist die Wissenschaft „vom guten Erbe“. Der Begriff Eugenik ist auf das griechische Wort „eugenes“ zurückzuführen und bedeutet „wohlgeboren“. Über diese Lehre wird bestimmt, was als gute oder schlechte Erbanlage zu gelten hat (vgl. Kollmann 2006,55). Dabei wird das Ziel verfolgt, erbschädigende Einflüsse und die Verbreitung von Erbkrankheiten möglichst gering zu halten.

Die nationalsozialistische Rassenideologie hat ihre Wurzeln im Beginn des 19.Jahrhunderts. Im Jahr 1859 veröffentlicht Charles Darwin seine Evolutionstheorie, die den Titel „Entstehung der Arten im Tier- und Pflanzenreich durch natürliche Zuchtwahl“ trägt (vgl. Trus 2003,25). Das Theorem über die „natürliche Auslese“ und dem „Überleben des Stärkeren“ machen sich die Sozialdarwinisten zu Eigen. Sie übertragen das Prinzip von Auslese, auf das gesellschaftliche Leben. Diese Überlegungen verfolgten letztlich das Ziel einen gesunden „Volkskörpers“ herzustellen (vgl. Kollmann 2006,49). Physische, wie auch psychische Erkrankungen werden als genetische Defekte gedeutet und stellen eine Gefahr für den gesunden Teil des Volkes dar (vgl. Trus 2003,25.). Damit sich diese Gene nicht weiter verbreiten können, müssen sie ausfindig und ausgemerzt werden.

Im 20.Jahrhundert kommt es zur zunehmenden Politisierung des Begriffes „Rasse“. 1905 spitzen sich die Gedanken zur Rassenideologie, in der Gründung der „Gesellschaft für Rassenhygiene“ (Alfred Ploetz/ Wilheml Schallmayer) zu. (vgl. Trus 2003,27.) Es wird nun von einer drohenden „Entartung der Rasse“ gesprochen. Aus diesem Grund, der „Entartung“, sind die Einführung von Gesundheitszeugnissen und erbbiographischen Personalbögen wichtig (vgl. Kollmann 2006,51). Der Begriff der „Entartung“ spiegelt die Annahme wieder, dass sich „Minderwertige“ schneller und häufiger vermehren als gesunde Menschen. Durch die nach 1914 angespannte wirtschaftliche Situation, findet die Rassenideologie auch Zugang zu der breiten Bevölkerung. Die Angst, durch „Unproduktive“ in eine noch schlechtere wirtschaftliche Lage zu gelangen und als Gesellschaft nicht mehr leistungsfähig zu sein, steigt (vgl. Kollmann 2006,61).

Hitler schließt aus den Annahmen des Sozialdarwinismus, dass die Stärksten herangezüchtet werden müssen und die Schwächsten eliminiert werden sollen (vgl. Kollmann 2006,52). Mit der 1933 verstaatlichten „Gesellschaft für Rassenhygiene“, werden drei Ziele verfolgt:

- Anhebung der Geburtenzahl „erbtüchtiger“ Familien
- Vermehrungsstopp „erbkranker und untüchtiger“ Anlagen
- Verbot der Vermischung „des deutschen Volkes mit fremden Blut“ (vgl. Kollmann 2006,73)

Entsprechende Aufklärungsarbeit, bzw. Propaganda soll beim deutschen Volk ein rassenhygienisches Bewusstsein ausbilden, wie Abbildung.1 zeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: „Die Drohung des Untermenschen“ (Übernommen von DÖW: Rassenhygienische Propaganda)

Die Abbildung versucht einen Zerfall der deutschen Kultur anzudrohen, da auch hier die schnellere Vermehrung „Minderwertiger“ betont wird, gegenüber gesunden, „nützlichen“ Menschen. Allgemein werden zwei wesentliche Nachteile, die „Minderwertige“ mit sich bringen, vom Staat propagiert. Neben der Erhaltung der Erbgesundheit und Leistungsfähigkeit des deutschen Volkes, geht es auch um eine Kosten-Nutzen Überlegung (vgl. Kollmann 2006,57). Diejenigen, welche keinen Profit erbringen durch ihre berufliche Leistung, sind nur Ballast und kosten den Staat in der Unterhaltung mehr Geld, als Gesunde. Menschen mit Behinderungen geraten so in den Fokus und werden von der restlichen Bevölkerung als Bedrohung gesehen, angesichts der materiellen Notlage dieser Zeit.

In der Eugenik gibt es sowohl die positive, als auch die negative Auslese. Bei der positiven Auslese handel es sich um zuchtähnliche Maßnahmen, zur Verbesserung und Erhaltung von gutem Erbgut. Die negative Auslese stellt sicher, dass schlechtes Erbgut aus dem Genpool der Bevölkerung entfernt wird. Diese Formen der Auslese bedienen sich unterschiedlichen Methoden. Die positive Auslese sorgt zum Beispiel durch Steuervergünstigung dafür, dass Menschen mit guten Erbanlagen ihre Gene an Nachkommen weitergeben. Die negative Auslese bedient sich der Sterilisation und später auch der Euthanasie an „Erbkranken“, alten und behinderten Menschen. Die Verfahren werden in einem späteren Kapitel unter der Funktion der Hilfsschule noch näher erläutert. (vgl. Kollmann 2006,55)

Über das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) werden die rassenhygienischen Maßnahmen, wie Sterilisation und Euthanasie, rechtlich legitimiert. Der Gedanke dazu besteht jedoch schon seit Beginn des 19.Jahrhunderts. So ist es für die Nationalsozialisten nicht schwer, die nötige Unterstützung beim Volk einzufordern. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1934 in Kraft.

In Bezug auf die Rassenhygiene werden im Jahr 1935 noch zwei weitere Gesetze verabschiedet, das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“.

B: Die Institution Hilfsschule im Nationalsozialismus

Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit der Institution der Hilfsschule im Nationalsozialismus, sowie mit ihrer Entstehungs- und Entwicklungszeit. Wichtig sind die Aufgaben und Rechtfertigungsansprüche, welche dem Hilfsschulwesen im Laufe des Nationalsozialismus zufallen. Aufgrund dieser, kann sich das Hilfsschulwesen weitgehende Selbstständigkeit erringen und erfährt rechtliche Absicherungen.

4.Entstehung und Ausbau des Hilfsschulwesens

Die Beweggründe, aus denen sich Menschen zu geistig behinderten Menschen hinwenden, sind historisch gesehen sehr unterschiedlich. Sie erstrecken sich von Verehrung, über karitative Motive und christlicher Nächstenliebe, bis hin zu Vernichtungsgedanken. Im 19.Jahrhundert erreicht die Fürsorge für behinderte Menschen in ihrer Laufbahn einen ersten Höhepunkt. (vgl. Fornefeld 2004, 37)

Ab Mitte des 19.Jahrhunderts entsteht für diese Art der Zuwendung die Bezeichnung „Heilpädagogik“ (vgl. Ellger-Rüttgardt 2008,150f.). Sie bezieht sich vor allem auf die pflegerische Fürsorge in entsprechenden Anstalten. Sehr bekannt, sind in dieser Zeit die sogenannten Idiotenanstalten.

Wenig später entwickelt sich auch ein heilpädagogisches Bildungswesen. Dieses Bildungssystem besteht aus Schulen für Sinnesbehinderte (Blinde, Taubstumme) (vgl. Ellger-Rüttgardt 2008,148). Menschen, die einer geistigen Behinderung erleiden, finden in der gerade entstehenden Hilfsschule Unterstützung.

4.1 Die Anfänge der Hilfsschule

Die Hilfsschule entspringt aus dem Zweig der Heilpädagogik. Von Anfang an ist sie eine Schule für lernbehinderte und förderbedürftige Kinder. Der Ursprung der Hilfsschulidee befindet sich in dem Problem der überfüllten Volksschulklassen, am Ende des 19.Jahrhunderts. Die Überfüllung der Volksschule, wird durch das Gesetz der allgemeinen Schulpflicht ausgelöst. Die zunehmende Heterogenität der Leistungsfähigkeit unter den Schülern, ist für die wenigen Lehrer nicht zu bewältigen. Somit erhalten viele Kinder nicht genügend pädagogische Zuwendung und gehen im Unterricht unter. (vgl. Ellger-Rüttgardt 2008,152)

Zu Beginn des 19.Jahrhunderts lassen sich schon erste Vorläufer der Hilfsschule aufzeigen. An sogenannten Armen- und Notschulen werden Nachhilfeklassen gegründet, welche Schwachbegabten eine besondere pädagogische Förderung zukommen lassen, im Rahmen ihrer Volkschulausbildung. Ziel der Maßnahme ist es, den Kindern den Anschluss an den Volksschulunterricht zu ermöglichen. Tatsächlich werden in der Hilfsschule alle Arten von „Schulversagern“ und Störenfrieden aufgenommen und nicht nur Leistungsschwache, sogenannte „Schwachsinnige“. (vgl. Ellger-Rüttgardt 2008,153/ Petzoldt 2001, 135)

Aus diesen Anfängen entwickelt sich mehr und mehr eine selbstständigen Schulform. Schließlich wird im Jahr 1859 die erste Hilfsschule in Halle eröffnet. Der Erfolg dieser neuen Schulform steigt tendenziell immer weiter an, sodass es 1898 sogar zur Gründung eines eigenen Lehrerverbandes kommt. Zu dieser Zeit werden bereits zwei zentrale Aufgaben an das Hilfsschulwesen gestellt. Durch sie sollen zum einen benachteiligte Kinder zu nützlichen Mitgliedern der Gemeinschaft werden und die Volksschule soll von der großen Schülerzahl entlastet werden. (vgl. Ellger-Rüttgardt 2008,155 f.)

Die Hilfsschule behält, trotz vieler Anstrengungen, die untergeordnete Position neben der Volksschule. Sie erfüllt jedoch eine wichtige Funktion, mit Blick auf die Differenzierung der Schüler nach ihrer Leistungsfähigkeit.

Zusammenfassend lässt sich die Entstehung– und Ausbauphase in drei Abschnitte teilen: (vgl. Petzoldt 2001, 135)

- Anfänge zu Beginn des 19. Jahrhunderts
- Der erste Höhepunkt („Blütezeit“) in der Weimarer Republik
- Während der Weltwirtschaftskrise stagniert die Entwicklung und erfährt rückläufige Tendenzen, vorrangig aus finanziellen Gründen

4.2 Die Entwicklungen im Nationalsozialismus

Am Ende der Weimarer Zeit und zu Beginn des Nationalsozialismus, gibt es Anstrengungen in Richtung eines einheitlich, gegliederten Sonderschulwesens. Dazu gehören die Eingliederung von Blinden- und Taubstummenanstalten, Idiotenanstalten, Hilfsschulen, und Gefängnisschulen (vgl. Hänsel 2006,81). Das sich nun entwickelnde Sonderschulsystem wird in gesetzlichen Vorgaben, die später noch näher erläutert werden, institutionalisiert und abgesichert (vgl. Hänsel 2006,81).

Wie auch das restliche Bildungs- und Erziehungssystem, ist der Umgang mit der Sonderpädagogik auf das oberste Ideal der Volksgemeinschaft abgestimmt (vgl. Ellger-Rüttgardt 2008,242). Das Individuum kommt nach der Gemeinschaft, bzw. dem Volk. Ganz im Sinne von „ Du bist nichts, Dein Volk ist alles“. Besonders der Rassengedanke kommt im Sonderschulwesen zu tragen.

Die Hilfsschüler werden danach sondiert, welchen „rassischen- und Geb rauchswert“ sie für die Gemeinschaft haben (Ellger-Rüttgardt 2008,255). In der Hilfsschule sind diejenigen Schüler eingeordnet, welche noch einen gewissen Gebrauchswert haben und nicht als „bildungsunfähig“ ausgegrenzt werden müssen (Ellger-Rüttgardt 2008,255). Sie fallen dem Volk später nicht zur Last und können einen Nutzen für das ganze Volk haben. „ Sobald beim zurückgebliebenen Schüler Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass er später als Erwachsener der Volksgemeinschaft nutzbringende Arbeit irgendwelcher Art zu leisten imstande sein wird, ist die Notwendigkeit von Sondererziehung- und unterricht (…) gegeben (Rimbach 1938,185). Durch was die Hilfsschüler nun genau charakterisiert sind, soll an späterer Stelle noch näher erläutert werden.

4.2.1 Der Begriff „ Sonderpädagogik“ als NS-Eigentum

Seit der Machtübernahme versuchen sich die Nationalsozialisten von den geistigen Vorläufen, wie dem Liberalismus oder dem Gedanken der Nächstenliebe, abzugrenzen. Am deutlichsten wird eine Abgrenzung über Begriffe hergestellt. Da die Hilfsschule, wie auch alle anderen sonderpädagogischen Bereiche zunächst aus dem verwendeten Begriff der „Heilpädagogik“ stammen, sehen sich die Nationalsozialisten zu Begriffsänderung gezwungen.

Bekannt ist, dass „(…) seit der Machtübernahme im Jahr 1933 von der Reichsfachschaft V aus die Begriffe der „Sonderpädagogik“ oder „Sondererziehung“ gebraucht und propagiert wurden, und das Dr. Tornow der Vorkämpfer hierfür war, indem er als erster von unserer nationalsozialistischen Weltanschauung her die wissenschaftliche Grundlage schuf, von der aus sich der Begriff der Sonderpädagogik zwingend als etwas neues ergab.“ (Zwanziger 1941, 391). An diesem Zitat lässt sich erkennen, dass sich die Nationalsozialisten ganz deutlich von der Zeit vor ihnen abgrenzen. Sie haben ein anderes Verständnis vom Umgang mit Behinderten und Schwachbegabten. Die Heilpädagogik wir nun offiziell als Sonderpädagogik ausgewiesen und das erfolgt primär aus den beiden folgenden Gründen.

Der Begriff der Heilpädagogik sei verbunden mit „individualistischem, liberalistischem und humanitärem“ Gedankengut (Zwanziger 1941,391). Das Wohlfahrtsbestreben wird nun durch die Verbindung mit der nationalsozialistischen Weltanschauung aufgelöst. An die Stelle vom einzelnen und losgelösten Individuum, das dazu erzogen wird seinen eigenen Weg zu finden, tritt nun die propagandistische Formel: „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ (Wittke 1936, 496). Der Einzelne kann seine Bestimmung nur im „Volksganzen“ finden und „das abgetrennte, abgelöste Ich ist sinnlos.“ (Wittke 1936, 497).

Der zweite Aspekt bezieht sich auf die Problematik des Heilens, welches sich im Begriff der Heilpädagogik verbirgt. So ist sich der Fachschaftdiskurs über die Tatsache einig, dass äußerliche Einflüsse, wie Erziehung und Unterrichtung, die beschädigte Erbmasse nicht verändern kann und somit auch keine positive Entwicklung möglich ist. „Bei fehlenden oder hochgradig krankhaft veränderten Erbanlagen finden heilunterrichtliche und heilerzieherische Maßnahmen gar keinen Ansatzpunkt vor, um eine günstige Entwicklung einzuleiten (…)“ (Röll 1937,468). Die Sonderpädagogik erhebt also nicht den Anspruch zu heilen, sonder will lediglich zu einem gewissen Maß an Brauchbarkeit verhelfen, da heilen im erbbiologischen Sinne nicht möglich ist (vgl. Röll 1937,469). Die Bezeichnung „Heilen“, im Sinne der Rassenideologie, wäre angemessen, insofern die Hilfsschule ihren Beitrag zur Ausführung der Rassenhygiene leistet, sodass sie das ganze Volk von „krankem Erbmaterial“ in der Zukunft heilt (vgl. Röll 1937,471).

[...]

Fin de l'extrait de 50 pages

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Titre
Der Hilfsschuldiskurs im Nationalsozialismus
Sous-titre
Aufgezeigt anhand der Zeitschrift „Die deutsche Sonderschule"
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Note
1,3
Auteur
Année
2011
Pages
50
N° de catalogue
V214915
ISBN (ebook)
9783656428534
ISBN (Livre)
9783656435082
Taille d'un fichier
1989 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
hilfsschuldiskurs, nationalsozialismus, aufgezeigt, zeitschrift, sonderschule
Citation du texte
JM MJ (Auteur), 2011, Der Hilfsschuldiskurs im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214915

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