Prüfungsumfang, Pflichtprogramm, Sachbescheidungsinteresse (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BayBO)
Hier hat der N seinen Antrag an das Amtsgericht (AG) Würzburg gerichtet. Die Amtsgerichte (§ 23 GVG) sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 12 GVG). Gemäß § 13 GVG sind die ordentlichen Gerichte nicht zuständig, wenn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Dazu müsste eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegen und keine aufdrängenden oder abdrängenden Sonderzuweisungen bestehen (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO). Eine aufdrängende Sonderzuweisung sieht das Baurecht nicht vor. Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt nach der sog. "modifizierten Subjektstheorie" dann vor, wenn durch die streitentscheidende Norm ein Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet wird. Vorliegend richtet sich der N laut Sachverhalt ausdrücklich gegen die dem B erteilte Baugenehmigung. Nach Art. 55 Abs. 1, Art 68 Abs. 1 BayBO bedarf die Errichtung von Anlagen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Folglich wird hier ein Hoheitsträger ermächtigt. Es liegt mithin eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor.
INHALTSVERZEICHNIS
A. ZULÄSSIGKEIT
I. Rechtsweg
II. statthafte Antragsart
1. § 47Abs.6VwGO
2. §§80 Abs. 5, 80a Abs. 3 VwGO
4. § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO
III. Klagebefugnis
1. Art der baulichen Nutzung (§§ 2-14 BauNVO)
2. Maß der baulichen Nutzung (§§ 16-21a BauNVO)
3. Abstandsflächen (Art. 6 BayBO)
IV. Vorverfahren (§ 68 VwGO)
V. Zuständiges Gericht (§§ 45, 52 VwGO)
1. sachliche Zuständigkeit (§ 45 VwGO)
2. örtliche Zuständigkeit (§ 52 VwGO)
VI. Rechtsschutzbedürfnis
1. Klage in der Hauptsache
2. Antrag auf behördliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung
VII. Beteiligten-und Prozessfähigkeit (§§61,62 VwGO)
VIII. Form und Frist
1. Form (§§ 81, 82 VwGO analog)
2. Frist
Zwischenergebnis
B. BEILADUNG
C. BEGRÜNDETHEIT
I. Passivlegitimation
II. Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung
1. Ermächtigungsgrundlage (§ 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO)
2. Formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung
a) Zuständigkeit
b) Verfahren und Form
Zwischenergebnis:
3. Materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung
a) Genehmigungspflichtigkeit
aa) Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO)
aaa) Sonderbaute (Art. 2 Abs. 4 BayBO)
bbb) Voraussetzungen des Art. 58 Abs. 2 BayBO
b) Genehmigungsfähigkeit (Art. 59 BayBO)
aa) Übereinstimmung mit bauplanungsrechtlichen Vorgaben
(Art. 59 Satz 1 Nr. 1 BayBO)
aaa) Anwendbarkeit der §§29 ff. BauGB
bbb) Vereinbarkeit mit neuem Bebauungsplan
(§ 30 Abs. 1 BauGB)
bbb) Wirksamkeit des neuen Bebauungsplans
(Art. 58 Abs. 2 Nr. 1 BayBO)
(a) Ermächtigungsgrundlage
(b) formelle Rechtmäßigkeit
(aa) Zuständigkeit
(bb) Verfahren
(aaa) Mitwirkungsverbot (Art 49 GO)
(i) persönliche Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO)
(ii) Rechtsfolge (Art. 49 Abs. 4 GO)
(bbb) Grundsatz der Öffentlichkeit (Art 52 GO)
(i) Zulässigkeit des Öffentlichkeitsausschlusses
(Art. 52 Abs. 2 Satz 1 HS 1 GO)
(ii) Rechtsfolge
(ccc) Beachtlichkeit der Verletzung von Verfahrensvorschriften
(§§214ff. BauGB)
(cc) Form
(c) materielle Rechtmäßigkeit
Zwischenergebnis
ccc) Vereinbarkeit mit altem Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB)
(a) Art der baulichen Nutzung (§§ 1-15 BauNVO)
(b) Maß der baulichen Nutzung (§§ 16-21a BauNVO)
bb) Verstöße gegen das übrige Pflichtprogramm des Art. 59 BayBO
aaa) beantragte Abweichungen (Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO)
bbb) Verpflichtung zur Beantragung einer Abweichung
(Art. 63 Abs. 2 BayBO)
ccc) Unvollständiger Bauantrag (Art. 65 Abs. 2 BayBO)
cc) Verletzung der Abstandsflächen (Art. 6 BayBO)
aaa)Versagung wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresse (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BayBO)
(a) Rechtsprechung des BayVGH
(b) Reaktion des Gesetzgebers
(c) Erweiterung des Prüfprogramms
(d) Ermessen der Behörde?
(e) Ermessensfehler (§ 114 VwGO)
Zwischenergebnis
3. Verletzung des N in eigenen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)
a) Art und Maß der baulichen Nutzung
b) Abstandsflächen (Art. 63, 65 und 68 I 2 BayBO)
Zwischenergebnis
ERGEBNIS
Anmerkung
- Arbeit zitieren
- Lukas Zanzinger (Autor:in), 2012, Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215128
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.