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Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Título: Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Trabajo Escrito , 2012 , 26 Páginas , Calificación: 9

Autor:in: Lukas Zanzinger (Autor)

Derecho - Derecho público / Otros
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Prüfungsumfang, Pflichtprogramm, Sachbescheidungsinteresse (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BayBO)

Hier hat der N seinen Antrag an das Amtsgericht (AG) Würzburg gerichtet. Die Amtsgerichte (§ 23 GVG) sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 12 GVG). Gemäß § 13 GVG sind die ordentlichen Gerichte nicht zuständig, wenn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Dazu müsste eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegen und keine aufdrängenden oder abdrängenden Sonderzuweisungen bestehen (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO). Eine aufdrängende Sonderzuweisung sieht das Baurecht nicht vor. Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt nach der sog. "modifizierten Subjektstheorie" dann vor, wenn durch die streitentscheidende Norm ein Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet wird. Vorliegend richtet sich der N laut Sachverhalt ausdrücklich gegen die dem B erteilte Baugenehmigung. Nach Art. 55 Abs. 1, Art 68 Abs. 1 BayBO bedarf die Errichtung von Anlagen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Folglich wird hier ein Hoheitsträger ermächtigt. Es liegt mithin eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. ZULÄSSIGKEIT

I. Rechtsweg

II. statthafte Antragsart

1. § 47 Abs. 6 VwGO

2. §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 3 VwGO

4. § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO

III. Klagebefugnis

1. Art der baulichen Nutzung (§§ 2-14 BauNVO)

2. Maß der baulichen Nutzung (§§ 16-21a BauNVO)

3. Abstandsflächen (Art. 6 BayBO)

IV. Vorverfahren (§ 68 VwGO)

V. Zuständiges Gericht (§§ 45, 52 VwGO)

1. sachliche Zuständigkeit (§ 45 VwGO)

2. örtliche Zuständigkeit (§ 52 VwGO)

VI. Rechtsschutzbedürfnis

1. Klage in der Hauptsache

2. Antrag auf behördliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung

VII. Beteiligten- und Prozessfähigkeit (§§ 61, 62 VwGO)

VIII. Form und Frist

1. Form (§§ 81, 82 VwGO analog)

2. Frist

Zwischenergebnis

B. BEILADUNG

C. BEGRÜNDETHEIT

I. Passivlegitimation

II. Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung

1. Ermächtigungsgrundlage (§ 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO)

2. Formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung

a) Zuständigkeit

b) Verfahren und Form

Zwischenergebnis

3. Materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung

a) Genehmigungspflichtigkeit

aa) Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO)

aaa) Sonderbaute (Art. 2 Abs. 4 BayBO)

bbb) Voraussetzungen des Art. 58 Abs. 2 BayBO

b) Genehmigungsfähigkeit (Art. 59 BayBO)

aa) Übereinstimmung mit bauplanungsrechtlichen Vorgaben (Art. 59 Satz 1 Nr. 1 BayBO)

aaa) Anwendbarkeit der §§ 29 ff. BauGB

bbb) Vereinbarkeit mit neuem Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB)

bbb) Wirksamkeit des neuen Bebauungsplans (Art. 58 Abs. 2 Nr. 1 BayBO)

(a) Ermächtigungsgrundlage

(b) formelle Rechtmäßigkeit

(aa) Zuständigkeit

(bb) Verfahren

(aaa) Mitwirkungsverbot (Art 49 GO)

(i) persönliche Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO)

(ii) Rechtsfolge (Art. 49 Abs. 4 GO)

(bbb) Grundsatz der Öffentlichkeit (Art 52 GO)

(i) Zulässigkeit des Öffentlichkeitsausschlusses (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 HS 1 GO)

(ii) Rechtsfolge

(ccc) Beachtlichkeit der Verletzung von Verfahrensvorschriften (§§ 214 ff. BauGB)

(cc) Form

(c) materielle Rechtmäßigkeit

Zwischenergebnis

ccc) Vereinbarkeit mit altem Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB)

(a) Art der baulichen Nutzung (§§ 1-15 BauNVO)

(b) Maß der baulichen Nutzung (§§ 16-21a BauNVO)

bb) Verstöße gegen das übrige Pflichtprogramm des Art. 59 BayBO

aaa) beantragte Abweichungen (Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO)

bbb) Verpflichtung zur Beantragung einer Abweichung (Art. 63 Abs. 2 BayBO)

ccc) Unvollständiger Bauantrag (Art. 65 Abs. 2 BayBO)

cc) Verletzung der Abstandsflächen (Art. 6 BayBO)

aaa)Versagung wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresse (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BayBO)

(a) Rechtsprechung des BayVGH

(b) Reaktion des Gesetzgebers

(c) Erweiterung des Prüfprogramms

(d) Ermessen der Behörde?

(e) Ermessensfehler (§ 114 VwGO)

Zwischenergebnis

3. Verletzung des N in eigenen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)

a) Art und Maß der baulichen Nutzung

b) Abstandsflächen (Art. 63, 65 und 68 I 2 BayBO)

Zwischenergebnis

ERGEBNIS

Anmerkung

Zielsetzung & Themen

Die Hausarbeit befasst sich mit der Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung im öffentlichen Baurecht, unter besonderer Berücksichtigung nachbarschützender Normen in Bayern.

  • Zulässigkeit von verwaltungsgerichtlichem Eilrechtsschutz (§§ 80, 123 VwGO).
  • Bauplanungsrechtliche Vorgaben und ihre Drittschutzwirkung.
  • Wirksamkeit und Vereinbarkeit von Bebauungsplänen bei Baugenehmigungsverfahren.
  • Verfahrensfehler in Gemeinderatsbeschlüssen und deren beachtliche Auswirkungen.
  • Abstandsflächenrecht und das Sachbescheidungsinteresse der Baugenehmigungsbehörde.

Auszug aus dem Buch

I. Rechtsweg

Hier hat der N seinen Antrag an das Amtsgericht (AG) Würzburg gerichtet. Die Amtsgerichte (§ 23 GVG) sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 12 GVG). Gemäß § 13 GVG sind die ordentlichen Gerichte nicht zuständig, wenn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Dazu müsste eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegen und keine aufdrängenden oder abdrängenden Sonderzuweisungen bestehen (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO). Eine aufdrängende Sonderzuweisung sieht das Baurecht nicht vor. Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt nach der sog. „modifizierten Subjektstheorie“ dann vor, wenn durch die streitentscheidende Norm ein Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet wird. Vorliegend richtet sich der N laut Sachverhalt ausdrücklich gegen die dem B erteilte Baugenehmigung. Nach Art. 55 Abs. 1, Art 68 Abs. 1 BayBO bedarf die Errichtung von Anlagen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Folglich wird hier ein Hoheitsträger ermächtigt. Es liegt mithin eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor.

Eine Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art liegt dann vor, wenn keine „doppelte Verfassungsunmittelbarkeit“ gegeben ist. Hier klagt der N als natürliche Person, es handelt sich somit daher nicht beiderseitig um Verfassungsorgane bzw. am Verfassungsleben Beteiligte. Eine abdrängende Sonderzuweisung ist nicht ersichtlich. Damit ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die ordentlichen Gerichte sind somit nicht zuständig. Nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG hat das Gericht von Amts wegen die Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen und dann an das zuständige Gericht zu verweisen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. ZULÄSSIGKEIT: Hier wird geprüft, ob die Klage des Nachbarn gegen die dem B erteilte Baugenehmigung zulässig ist, wobei insbesondere der Rechtsweg, die Statthaftigkeit und die Klagebefugnis analysiert werden.

B. BEILADUNG: Dieser Abschnitt klärt, ob der Bauherr (B) zwingend am Verfahren zu beteiligen ist.

C. BEGRÜNDETHEIT: Hier wird in der materiellen Prüfung untersucht, ob die erteilte Baugenehmigung rechtmäßig ist und ob sie den Nachbarn in seinen subjektiven Rechten verletzt, wobei sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte beleuchtet werden.

Schlüsselwörter

Baugenehmigung, Nachbarschutz, öffentliches Baurecht, VwGO, BauGB, Abstandsflächen, Bebauungsplan, Eilrechtsschutz, Drittschutz, Art. 59 BayBO, Bauordnungsrecht, Klagebefugnis, Sachbescheidungsinteresse, Ermessen, Verfahrensfehler.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristische Prüfung eines Falles aus dem öffentlichen Baurecht, in dem ein Nachbar gerichtlich gegen eine einem Bauherrn erteilte Baugenehmigung vorgeht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind das öffentliche Baurecht Bayerns, das verwaltungsgerichtliche Klageverfahren, die Voraussetzungen für den Rechtsschutz von Nachbarn sowie die Prüfung der Wirksamkeit von Bebauungsplänen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist die gutachterliche Klärung der Erfolgsaussichten des Antrags des Nachbarn auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird die klassische juristische Gutachtenmethode angewandt, bei der Sachverhalte unter die entsprechenden Rechtsnormen subsumiert und durch Auslegung sowie Rückgriff auf Rechtsprechung und Literatur gewürdigt werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die formale Zulässigkeitsprüfung sowie die umfassende materielle Prüfung der Baugenehmigung, inklusive der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Baugenehmigung, Nachbarschutz, Bauplanungsrecht, BayBO, BauGB, Eilrechtsschutz, Klagebefugnis und Drittschutz.

Welche Rolle spielt die Abstandsflächenverletzung für den Nachbarn?

Die Verletzung der Abstandsflächen ist zentral für die Prüfung der Klagebefugnis, da sie als drittschützende Norm dem Nachbarn einen individuellen Rechtsanspruch auf Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben vermitteln kann.

Wie geht die Arbeit mit dem Sachbescheidungsinteresse der Behörde um?

Die Arbeit untersucht detailliert, ob eine Behörde trotz eines festgestellten Abstandsflächenverstoßes ein Ermessen bei der Versagung einer Baugenehmigung hat und ob dieses Interesse dem Nachbarn als subjektives Recht zugutekommt.

Wie wirkt sich ein fehlerhafter Gemeinderatsbeschluss auf die Baugenehmigung aus?

Die Arbeit analysiert, ob Verfahrensfehler bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, etwa durch Verstöße gegen Mitwirkungsverbote oder Öffentlichkeitsgrundsätze, zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans und damit zur Rechtswidrigkeit der darauf basierenden Baugenehmigung führen.

Final del extracto de 26 páginas  - subir

Detalles

Título
Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Universidad
University of Würzburg
Curso
Baurecht
Calificación
9
Autor
Lukas Zanzinger (Autor)
Año de publicación
2012
Páginas
26
No. de catálogo
V215128
ISBN (Ebook)
9783656432098
ISBN (Libro)
9783656432685
Idioma
Alemán
Etiqueta
große übung öffentlichen recht fortgeschrittene
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Lukas Zanzinger (Autor), 2012, Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215128
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