Externes Statebuilding im Kosovo

Die Legitimität des neuen kosovarischen Staates


Thèse de Bachelor, 2013

63 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1 Einführung
1.1 Einleitung
1.2 Aufbau der Arbeit, Forschungsfragen und -thesen im Überblick
1.3 Forschungsstand
1.4 Fragile Staatlichkeit und Statebuilding

2 Forschungsdesign: Staats- und Legitimitätskonzeption
2.1 Herrschaftssoziologische Staatskonzeption nach Schlichte
2.2 Legitimität: Begriff und Konzeption
2.2.1 Theoretische Grundlage: politische Legitimität
2.2.2 Legitimitätskonzeption nach Beetham
2.3 Operationalisierung und weiteres methodisches Vorgehen
2.3.1 Messung staatlicher Legitimität (Teilfrage 1)
2.3.2 Modifizierte Staatskonzeption (Teilfrage 2)

3 Zur Analyse der Legitimität staatlicher Herrschaft im Kosovo
3.1 Einführung: Staat, Gesellschaft und Legitimität
3.1.1 Erste bis dritte Phase: osmanische, serbische und sozialistische Herrschaft
3.1.2 Vierte Phase: internationale Herrschaft (1999–2008)
3.1.3 Fünfte Phase: kosovarische Herrschaft (ab 2008/2012)
3.2 Zustand der Legitimität staatlicher Herrschaft
3.2.1 Dimension Legalität: Vertrauen in Polizei und Justiz
3.2.2 Dimension Rechtfertigung: Zufriedenheit mit politischen Institutionen
3.2.3 Dimension faktische Zustimmung: Wahlbeteiligung
3.3 (De-)Institutionalisierungsdynamik der Legitimität staatlicher Herrschaft
3.3.1 Politische Gemeinschaft: (ethno-)nationale Identität
3.3.2 Politisches Regime: Recht, Korruption und organisierte Kriminalität
3.3.3 Politische Herrschaftsträger: politische Eliten

4 Legitimität staatlicher Herrschaft im Kontext externen Statebuildings
4.1 Resümee
4.2 Kritische Bewertung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Monographien, Sammelbände und Zeitschriftenaufsätze

Internetquellen

Anhang: Tabellen und Abbildungen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zurechnung der Verantwortung für die politische Situation

Abbildung 2: Vertrauen in Kosovo Police Service und in kosovarische Gerichte

Abbildung 3: Zufriedenheit mit staatlichen Institutionen

Abbildung 4: Beteiligung bei der Wahl zum kosovarischen Parlament

Abbildung 5: Beteiligung bei der Wahl zu den kommunalen Parlamenten

Abbildung 6: Wahlverhalten bei kommenden Wahlen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Zufriedenheitsberechnung zwischen März 2007 bis April 2012

Tabelle 2: Übersicht der Ergebnisse der Wahlen zum kosovarischen Parlament der Parteien LDK, PDK und AAK

Tabelle 3: Idealtypische Handlungsstrategien internationaler Interventionen

Tabelle 4: Übersicht der Indikatoren von Gilley

1 Einführung

Five years ago I offered to the Secretary-General of the United Nations a blueprint for a sovereign, multi-ethnic democracy called Kosovo. Today we celebrate the full and final adoption of the principles and structures of that blueprint into the institutions, the pro- cesses, and the legal framework of an independent, functioning state (Rede Ahtisaari 2012).

1.1 Einleitung

Am 17. Februar 2008 proklamierte das kosovarische Parlament die einseitige Unabhän- gigkeit der Republik Kosovo. Hierbei handelte es sich auf Grundlage des Ahtisaari- Plans um eine überwachte Unabhängigkeit, die weiterhin die Präsenz diverser internati- onaler Akteure wie UN, NATO, OSZE und EU vorsah. Der Internationale Gerichtshof erklärte 2010 in einem unverbindlichen Rechtsgutachten die Konformität der kosovari- schen Unabhängigkeit mit dem geltenden Völkerrecht (vgl. ICJ 2010). Am 10. Septem- ber 2012 endete offiziell die überwachte Unabhängigkeit durch das International Civili- an Office (ICO) (vgl. ICO 2012) und das Kosovo erhielt seine volle Souveränität. Auf den ersten Blick ist das externe, durch die UN-Resolution 1244 eingeleitete Statebuil- ding ein Erfolg. Dagegen lässt sich die De-facto-Teilung des Kosovo hervorbringen, da das Nordkosovo – mehrheitlich serbisch – nicht von der staatlichen kosovarischen Herr- schaftssphäre erfasst wird (vgl. Schoch 2012: 131–135). Des Weiteren ist auch das mul- ti-ethnische Kosovo nicht verwirklicht, weil der kosovarische Staat eher auf einer ethno- nationalen Identität der Kosovo-Albaner gründet (vgl. Schoch 2012: 131–135). Dane- ben erweisen sich Korruption und organisierte Kriminalität als wesentliche Schwach- stellen des kosovarischen Rechtsstaats (vgl. Schoch 2012: 131–135). Nichtsdestotrotz erlaubt die Souveränität den Kosovaren, die zukünftige Entwicklung selbst zu bestim- men. Im Rahmen dieser Bachelorarbeit wird ein Rückblick auf das externe Statebuil- ding unternommen, um die folgende Forschungsfrage zu beantworten:

Inwiefern wirkt sich das im Rahmen westlich-liberaler Ordnungspolitik verlau- fende externe Statebuilding der internationalen Akteure auf die Legitimität staat- licher Herrschaft im Kosovo aus?

Hieraus leiten sich zwei Teilfragen ab, die der Beantwortung der Forschungsfrage ins- gesamt dienen. Erste Teilfrage: Wie ist es um die faktische Anerkennung staatlicher Herrschaft aus Sicht der Herrschaftsunterworfenen im Kosovo bestellt? Zweite Teilfra- ge: Welche (De-)Institutionalisierungsdynamik wirkt unter der Rahmenbedingung des externen Statebuildings auf die Legitimität staatlicher Herrschaft im Kosovo?

Zunächst ist es hilfreich, die zugrunde liegende Prämisse dieser Forschungsarbeit offen- zulegen, wonach die Gesellschaft und damit das soziale Handeln dem Politischen über- geordnet sind (vgl. Schlichte 2005: 37–39). In dieser Hinsicht muss der Staat als aggre- gierte Herrschaftsformation der Gesellschaft betrachtet werden (vgl. Bliesemann de Guevara 2009: 26–28). Die theoretische Dichotomie Staat/Gesellschaft ist hilfreich, verweist sie doch auf die interdependente Beziehung zwischen diesen beiden Sphären: Einerseits ist der Staat in die Gesellschaft eingebettet (vgl. Migdal 2001: 3–38) und so- mit auf gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen, anderseits ist er zugleich der Gesell- schaft enthoben, indem er seinen im Ideal verorteten Herrschaftsanspruch wahrnimmt und allgemein verbindliche Entscheidungen für die Gesellschaft trifft (vgl. Schlichte 2006: 205).

Die Relevanz der Forschungsfrage ergibt sich erstens aus der Annahme, dass der als ein politischer Herrschaftsverband begriffene Staat auf Legitimität angewiesen ist, um seine Persistenz zu sichern. Im Interventionsfall Kosovo hat das externe Statebuilding einen Staat implementiert, der nunmehr vor der Herausforderung steht, sich Akzeptanz in der eigenen Gesellschaft zu verschaffen. Somit wirkt Statebuilding auf die staatliche Herr- schaft, indem es den Staat gewissermaßen schafft. Hierdurch wirkt es zudem auf die bestehenden gesellschaftlichen Macht- und Herrschaftsbeziehungen. Dies führt zweitens zur Beobachtung, dass aktuelle Forschungspublikationen bisher weniger die direkten Auswirkung des externen Statebuildings auf Staat und Gesellschaft fokussiert haben (vgl. Bliesemann de Guevara 2009: 23–28). Ebenso bemängelt Hensell (2009), dass die gegenwärtige Transformationsforschung sich auf die Demokratie und auf Mittelosteu- ropa konzentriert und dabei die Historizität der Gesellschaften nur ungenügend beachtet (vgl. Hensell 2009: 40 ff.; auch Osterberg-Kaufmann 2011: 131 ff). Im Hinblick auf Südosteuropa soll vorliegende Bachelorarbeit mit Bezug zum Kosovo deshalb einen Beitrag zur gegenwärtigen Forschung leisten.

Zur Beantwortung der Fragen werden eine Legitimitäts- und eine Staatskonzeption be- nötigt, die geeignet sind, die kosovarische Gesellschaft zu untersuchen. Grundlegend kann die kosovarische Gesellschaft als nicht westliche Gesellschaft verstanden werden, weil sie nicht den bürgerlich-kapitalistischen Modernisierungsprozess westlicher euro- päischer Staaten durchlaufen hat. Eine weitere bei der Analyse staatlicher Herrschaft zu berücksichtigende Besonderheit ist, dass es sich im Interventionsfall Kosovo um eine Nachkriegsgesellschaft handelt.

1.2 Aufbau der Arbeit, Forschungsfragen und -thesen im Überblick

Zunächst erfolgt in Unterkapitel 1.3 ein Überblick über den bisherigen Forschungs- stand. Davon ausgehend wird das Phänomen fragiler Staatlichkeit in der internationalen Politik aufgegriffen, um das externe Statebuilding internationaler Akteure nachzuvoll- ziehen (1.4). Hierbei wird sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus politischer Per- spektive die internationale Politik des Statebuildings als entscheidende Einflussvariable auf die staatliche Herrschaftslegitimität im Kosovo darstellt. In Kapitel 2 wird das For- schungsdesign entwickelt, wobei der moderne Staat in 2.1 als Ausgangspunkt für die herrschaftssoziologische Staatskonzeption von Schlichte (2005) dient, um die Dynami- ken staatlicher Herrschaft unter der Rahmenbedingung Statebuilding im Kosovo zu un- tersuchen. Der Staat wird als Machtfeld konzeptualisiert, „auf dem das mit den Kern- merkmalen erfasste Ideal von [moderner, P. S.] Staatlichkeit beständig durch Praktiken staatlicher wie nicht-staatlicher Akteure umkämpft ist“ (Schlichte 2005: 15). Die Herr- schaftssoziologie von Max Weber verdeutlicht, dass Herrschaft unmittelbar mit Legiti- mität verknüpft ist. Unterkapitel 2.2 wird einleitend den Legitimitätsbegriff beleuchten (2.2.1). Anschließend wird das Legitimitätskonzept von Beetham (1991b) verwendet, weil es die Berücksichtigung von Spezifika der kosovarischen Gesellschaft ermöglicht und offen für die kosovarische Legitimitätsvorstellung ist (2.2.2). Unter 2.3 erfolgt die Operationalisierung zur Beantwortung der beiden Forschungsteilfragen:

Teilfrage 1: Wie ist es um die faktische Anerkennung staatlicher Herrschaft aus Sicht der Herrschaftsunterworfenen im Kosovo bestellt?

These 1: Die staatliche Herrschaftslegitimität im Kosovo ist defizitär.

Die Teilfrage 1 wird unter 2.3.1 mithilfe der auf Beetham (1991b) basierenden Legiti- mitätskonzeption von Gilley (2009) bearbeitet, wobei staatliche Legitimität aus der in- dividuellen Perspektive der Bürger analysiert wird. Die Anerkennung der Rechtmäßig- keit staatlicher Herrschaft durch die Herrschaftsunterworfenen im Hinblick auf Legali- tät, Rechtfertigung und faktische Zustimmung ist die zugrunde gelegte Arbeitsdefinition von staatlicher Legitimität. In diesem Zusammenhang wird angenommen, dass die staatliche Herrschaftslegitimität im Kosovo defizitär geblieben ist. Die These leitet sich unmittelbar aus der Untersuchung von Bliesemann de Guevara (2009) in Bosnien und Herzegowina (BiH) ab (vgl. Bliesemann de Guevara 2009: 225), die BiH in ähnlicher

Weise wie die Teilfrage 2 untersucht. Die eigene Analyse erfolgt anschließend im Un- terkapitel 3.2.

Teilfrage 2: Welche (De-)Institutionalisierungsdynamik wirkt unter der Rah- menbedingung des externen Statebuildings auf die Legitimität staatlicher Herr- schaft im Kosovo?

These 2: Im Kosovo bildet sich eine hybride Legitimität staatlicher Herrschaft heraus.

Unter 2.3.2 wird mithilfe des herrschaftssoziologischen Ansatzes von Schlichte (2005) die Teilfrage 2 untersucht. Schlichtes Staatskonzeption wird dabei um eine Legitimi- tätskomponente erweitert, wodurch das Merkmal Legitimität staatlicher Herrschaft zum Ideal moderner Staatlichkeit hinzutritt, demnach der Staat vorrangig durch legal- rationale Herrschaft seine Legitimitätsgeltung hervorbringt. Die Analyse beginnt unter 3.1 mit einer historisch-strukturellen Untersuchung des Verhältnisses zwischen Staat und Gesellschaft im Kosovo (3.1.1), geht dann zur internationalisierten Herrschaftspha- se internationaler Akteure (1999–2008) über (3.1.2) und charakterisiert dann die koso- varische Herrschaft nach der Unabhängigkeitserklärung 2008 (3.1.3). Aufbauend auf den Erkenntnissen zum Stand der staatlichen Legitimität aus Unterkapitel 3.2 werden unter 3.3 die (De-)Institutionalisierungsdynamik staatlicher Herrschaftslegitimität im Kosovo untersucht. Methodisch dienen politische Gemeinschaft (3.3.1), politisches Re- gime (3.3.2) und politische Herrschaftsträger (3.3.3) als Analysekategorien. Vermutet wird, dass sich eine hybride Legitimität staatlicher Herrschaft herausbildet, die es zu charakterisieren gilt.[1] Die Forschungsergebnisse der Bachelorarbeit werden im Kapitel 4 zusammenfassend dargelegt und die Forschungsfragen beantwortet.

1.3 Forschungsstand

Mit der Publikation „Bringing the State Back In“ (Evans/Rueschemeyer/Skocpol 1985) rückte der Staat wieder in das Interesse der Wissenschaft. Im Bereich der internationa- len Beziehungen werden aktuell Forschungen zum Phänomen Staatszerfall publiziert (vgl. Straßner/Klein 2007; Bethke 2012). Der Staat als wichtigster Akteur im internatio- nalen System leidet demzufolge an Staatsschwäche oder Staatskollaps (vgl. Drau- de/Risse/Schmelzle 2012: 22). Im Kern versuchen Forschungen die pathologische Er- scheinung des Staates analytisch zu erfassen, wie Schneckener (2006) mit seiner Kon- zeption der fragilen Staatlichkeit (vgl. Schneckener 2006). Die Governanceforschung behandelt aktuelle Staatsphänomene aus einer gesellschaftszentrierten Perspektive (vgl. Risse/Lehmkuhl 2007 oder Beisheim/Schuppert 2007). Der Sonderforschungsbereich 700[2] forscht zu Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, in der ein Staat nicht (mehr) in der Lage ist, sein staatliches Gewaltmonopol durchzusetzen, oder nicht (mehr) zur Herstellung allgemein verbindlicher Entscheidungen fähig ist (vgl. Risse/Lehmkuhl 2007: 14–20). Stattdessen übernehmen dann soziale Akteure die staatlichen Aufgaben.

Überlegungen von Zürcher (2005) gehen dahin, dass staatliche Akteure bewusst staatli- che Fähigkeit unterminieren oder gar auslagern, um ihre eigenen Interessen (Herr- schaftssicherung, internationale Gelder etc.) durchzusetzen (vgl. Zürcher 2005: 13–22). Deshalb seien zerfallen(d)e Staaten hinsichtlich ihrer Inseln an Organisationsfähigkeit zu analysieren, weil sich hieraus die spezifische Funktionslogik prekärer Staaten er- schließen würde (vgl. Zürcher 2005: 13–22). Dieses Verständnis formeller als auch in- formeller Spielregeln lokaler Akteure muss bei der Untersuchung der Forschungsfrage, inwiefern sich das externe Statebuilding auf die staatliche Herrschaft im Kosovo aus- wirkt, mitgedacht werden. In ähnlicher Hinsicht konzipiert Trotha (2011: 37) die Pa- rastaatlichkeit und die damit verbundene Etablierung (informeller) politischer Macht- zentren innerhalb des formellen Staats, die wiederum Dynamiken um die staatliche Herrschaft auslösen.

Die internationale Interventionsforschung dient als Überbegriff für Demokratisierungs- forschung (vgl. Grimm 2010; Gromes 2012; Reiber 2012) sowie Statebuilding- und Nationbuilding-Forschung, subsumiert aber auch auswirkungsorientierte Ansätze wie die Interventionskultur (vgl. Bonacker et al. 2010). Demnach wirken die internationalen, externen politischen Praktiken in den jeweils intervenierten Gesellschaften und induzie- ren Dynamiken in den verschiedensten Funktionssystemen. Die Transformationsfor- schung (vgl. Merkel 2010) gewährt einen Einblick in die Transformationsprozesse von Staaten. Hierbei gibt es spezielle Forschungen zu den peripheren postsozialistischen Staaten, die sich seit dem Zusammenbruch der UdSSR in Transformationsprozessen befinden (vgl. Bliesemann de Guevara 2009; Hensell 2004, 2009; Osterberg-Kaufmann 2011). Aufgrund der besonderen historischen Entwicklung betreffender Staaten erarbei- tet Hensell (2009) für Albanien und Georgien den Realtypus des bürokratisch- patrimonialen Staates (vgl. Hensell 2004: 11–24). Weiterhin bietet die Südosteuropa- forschung (vgl. Sundhaussen 2012; Clewing/Schmitt 2011 sowie Schmitt 2008) einen Zugang zum historischen und aktuellen Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft so- wie ihrer interdependenten Beziehung.

1.4 Fragile Staatlichkeit und Statebuilding

Fragile Staaten haben über lange Zeit eher ein […] Schattendasein geführt. Sie galten als regionale Probleme […]. Der 11. September 2001 hat hier zu einem fundamentalen Wandel geführt. Durch die Anschläge […] wurde der internationalen Gemeinschaft schlagartig bewusst, dass sie Rückzugsräume für global agierende Terroristen in Afgha- nistan und andernorts nicht länger hinnehmen durfte. Diese Einsicht gilt unverändert. (Westerwelle 2010: 1)

Anhand der Worte des Bundesaußenministers Westerwelle wird sowohl die veränderte Wahrnehmung als auch die damit einhergehende Bewertung der Relevanz des Staats für die internationale Sicherheit deutlich. Demnach werden schwache, versagende, geschei- terte oder zerfallen(d)e Staaten von den internationalen Akteuren als Bedrohung, zu- mindest als Risiko[3] für die nationale und internationale Sicherheit betrachtet (vgl. Schneckener 2006: 9–16). Der Wahrnehmungswandel ist mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten verbunden und beinhaltet, dass fortan fragi- le Staaten selbst als Konfliktursache oder wenigstens als potenzieller Unsicherheitsfak- tor gelten (vgl. Fukuyama 2006: 168).[4] Demnach bergen fragile Staaten das Potenzial, sowohl Heimat terroristischer Netzwerke und organisierter Kriminalität als auch Um- schlagplätze für Waffen, Drogen und Menschen zu sein (vgl. Heupel 2010: 64–71; Grimm 2010: 93; Fukuyama 2006: 167–170).

Die Konsequenz daraus sind internationale Interventionen, die im weiten Sinn als be- wusste Einmischung externer Akteure in die inneren Angelegenheiten des betroffenen Staates gelten (vgl. Zinterer 2010: 442 f.) Die Interventen verfügen über eine Palette von Maßnahmen, die von politischem Dialog oder Unterstützungsleistungen bis hin zur militärischen Intervention und anschließender internationaler Übergangsverwaltung reichen (vgl. Schneckener 2006: 38 f.). In einem engeren Sinn, der im Rahmen vorlie- gender Arbeit gilt, wird unter internationaler Intervention im Kontext von Nachkriegs- gesellschaften der Eingriff des Westens in nicht westliche Staaten verstanden, wobei das liberale Paradigma die Handlungsgrundlage der intervenierenden Akteure darstellt (vgl. Bliesemann de Guevara 2009: 19). Die Peace-, State- und Nationbuilding Konzepte wurden „Bestandteil praktisch aller außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Doktrinen westlicher Industriestaaten und der von ihnen dominierten internationalen Organisationen“ (Pradetto 2010: 78). Weil es dabei zur „Projektion eigener Wert- und Systemvorstellungen“ (Pradetto 2010: 78) auf die fremden – nicht westlichen – Gesell- schaften kommt, kann dies kritisch gesehen werden. Dies kann anhand der internationa- len Politik des Statebuildings verdeutlicht werden.

Externes Statebuilding ist nicht bloß die technische „creation of new government insti- tutions and the strengthening of existing ones“ (Fukuyama 2004: 17), sondern geht gleichzeitig mit Demokratisierung einher (vgl. Stütz 2008: 25; Gromes 2012: 33 f., 41 f.). Die normative Handlungsgrundlage ist das liberale Paradigma, das den externen Akteuren ihre Handlungsspielräume eröffnet. Nach dem Ende der Bipolarität im inter- nationalen System erwuchs der Liberalismus aufgrund der faktischen Unterlegenheit des Sozialismus zur ideellen Grundlage internationaler – westlicher – Politik, deren Ziel der liberale Frieden ist (vgl. Schiller 2010: 551). Dieser Friedensprozess basiert auf zwei zentralen Prämissen: ein demokratischer Staat unter der Annahme, dass Demokra- tien grundsätzlich friedlicher sind als Nicht-Demokratien (monadische Version) respek- tive dass Demokratien untereinander friedlich sind (dyadische Version) (vgl. Kahl/Rinke 2011: 77–79), sowie freie Märkte, die Wohlfahrtseffekte für die Gesell- schaften erwirtschaften, um das Risiko kriegerischer Konflikte zu minimieren (vgl. Krell 2009: 178 f.). Auf Basis der „Werte Demokratie, Marktwirtschaft, Menschenrech- te und Rechtsstaatlichkeit“ (Bliesemann de Guevara 2009: 70) lässt sich das liberale Paradigma skizzieren, dass sich der (Welt-)Frieden durch Demokratisierung und Frei- handel herstellen ließe (vgl. Reiber 2012: 532). Es bildet die wesentliche Handlungsdi- rektive internationaler Akteure seit Ende des Ost-West-Konflikts.

Bliesemann de Guevara (2009: 78–83) erarbeitet drei wichtige Diskursstränge, die die Genese des Statebuildings bedingen: erstens die bereits besprochene fragile Staatlich- keit als sicherheitspolitischer Diskursstrang, zweitens ein (entwicklungs-)wirtschafts- orientierter Diskurs, der insbesondere das Scheitern des neoliberalen Reformkurses des Washington Consensus[5] aufgreift, wonach weniger Staat und mehr freie Märkte zu Sta- bilität und Wachstum im globalisierten internationalen System führen (vgl. Klemp/Poeschke 2005: 18 f.), und drittens der Friedensforschungsdiskurs, demzufolge in Konfliktgesellschaften nach einer militärischen Intervention aus humanitären Grün- den kein Frieden ohne Staat zu machen sei. Daher schlussfolgert Fukuyama: „Before you can have democracy or economic development, you have to have a state“ (Fukuya- ma 2005: 84).[6] Die skizzierten Diskurse münden in die internationale Politik des State- buildings, die versucht den modernen Staat – westlicher Prägung – mit samt seiner Funktionslogik zu exportieren (vgl. Bliesemann de Guevara/Kühn 2010).

Statebuilding bezeichnet allgemein in Anlehnung an staatsrechtliche Staatsdefinitionen einen Prozess der Herausbildung staatlicher Strukturen (Institutionen), die das Zusam- menleben eines Staatsvolks auf einem klar abgegrenzten Territorium mithilfe des Mo- nopols physischer Gewalt gewährleisten (vgl. Leiniger 2010: 1034). Diese weite Defini- tion umfasst eine Vielzahl von Phänomenen wie interne Staatsbildungsprozesse, zum Beispiel die historische Genese europäischer Staaten, aber auch die Entwicklung von Sozial-, Recht- oder Wohlfahrtsstaatlichkeit. Sie umfasst auch extern induzierte Staats- bildungsprozesse (vgl. Stütz 2008: 20–23). Für vorliegende Bachelorarbeit wird State- building deshalb auf die externe (direkte) Dimension eingegrenzt und in Anlehnung an Bliesemann de Guevara (2009) als politisches Konzept westlicher Akteure gegenüber nicht westlichen Staaten verstanden, das „Aufbau und Stärkung staatlicher Institutionen und Handlungsfähigkeit […] durch Eingreifen von außen“ (Bliesemann de Guevara 2009: 65) auf Grundlage des liberalen Paradigmas beinhaltet. Im Hinblick auf die Fra- gestellung zielt externes Statebuilding konkret (intendiert) auf die Institutionalisierung staatlicher Herrschaftslegitimität ab – will doch die internationale Gemeinschaft einen gesellschaftlich akzeptierten Staat etablieren.

Externes Statebuilding muss von der Friedenskonsolidierung in Nachkriegsgesellschaf- ten (Peacebuilding) abgegrenzt werden. Peacebuilding ist neben präventiver Diplomatie, Friedensschaffung und Friedenssicherung eine Handlungsoption zur Herstellung von Frieden in der Welt, fand als Konzeption 1992 mit der Agenda für den Frieden von Ge- neralsekretär Boutros-Ghali den Weg in die Weltöffentlichkeit (vgl. Reiber 2012: 534) und zielt auf einen positiven Frieden, der auf die schwierige Bearbeitung struktureller Konfliktursachen (i. S. Galtungs struktureller Gewalt) gerichtet ist (vgl. Schneckener 2005: 20). Zum Peacebuilding gehören im Wesentlichen eine sicherheitspolitische, eine politisch-administrative, eine sozio-ökonomische und eine psycho-soziale Komponente (vgl. Reiber 2012: 537; Schneckener 2005: 21). Dahinter stehen idealtypische Strate- gien der internationalen Akteure, die Schneckener (2005: 22–27) wie folgt systemati- siert: Liberalisierung zuerst, Sicherheit zuerst, Institutionalisierung zuerst und Zivilge- sellschaft zuerst (siehe Tabelle 3 im Anhang). In einer späteren Veröffentlichung sub- sumiert Schneckener (2006: 377–381) diese Strategien unter Statebuilding, was ange- sichts seiner bisherigen Systematisierung nicht stringent ist.[7] Stattdessen erscheint es sinnvoller, Statebuilding selbst unter die Institutionalization-First -Strategie (auch: Sta- teness First) zu subsumieren (vgl. Reiber 2012: 538), weil es den Statebuilding-Begriff einengt und dieser dadurch an begrifflicher Trennschärfe gewinnt. Deshalb umfasst der Begriff internationale Interventionen sowohl Peace- als auch Statebuilding und die vier o. g. Strategien. Internationale Interventionen werden in Nachkriegsgesellschaften, im Rahmen internationaler Entwicklungshilfe und in Kontexten fragiler Staatlichkeit reali- siert, also immer dort, wo externe Akteure in Zielstaaten intentional wirken (hierzu vgl. Bliesemann de Guevara 2009: 19).

2 Forschungsdesign: Staats- und Legitimitätskonzeption

2.1 Herrschaftssoziologische Staatskonzeption nach Schlichte

Was Staat ist, läßt sich nicht auf einen einzigen Begriff bringen oder in einer schulmäßi- gen Definition einfangen. Das ist in der Sache selbst begründet: der Komplexität und der raum-zeitlichen Mutabilität der staatlichen Erscheinungen. Der Begriff kann die Sache nur unter einem von unabsehbar vielen Aspekten erfassen. (Isensee 1995: 134)

In Anlehnung an dieses Zitat von Isensee ist es sinnvoll, den Staat primär als Produkt historisch-gesellschaftlicher Transformationsprozesse zu begreifen, das seinen histori- schen Ursprung im 17./18. Jahrhundert in Europa hat und mit Prozessen der Säkularisie- rung und Monopolisierung der Gewalt verbunden ist (vgl. Schneckener 2006: 17; Blie- semann de Guevara/Kühn 2010: 21–34). Das Produkt der europäischen Staatsbildungs- prozesse im Rahmen bürgerlich-kapitalistischer Modernisierung ist der moderne Staat. Um das Verhältnis von Staat und Gesellschaft in den Blick zu nehmen, wird ausgehend von der Herrschaftssoziologie Max Webers der Staat als politischer Herrschaftsverband verstanden und als „diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines be- stimmten Gebietes […] das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht“ (Weber 1972 [1922]: 822) definiert.

Im Anschluss an die soziologischen Ansätze von Weber, Elias, Bourdieu und Foucault konzipiert Schlichte (2005) seinen Ansatz zur Analyse staatlicher Herrschaft im postko- lonialen Asien, Afrika und Lateinamerika und vollzieht zugleich einen Schwenk in den postsozialistischen Staat (vgl. Schlichte 2005:167–170). Diese herrschaftssoziologische Staatskonzeption begreift den Staat sowohl als dynamischen Entwicklungsprozess (Globalisierung, Internationalisierung von Herrschaft) als auch als historisch gewachse- nes Produkt (moderner Staat) mit dazugehöriger Gesellschaft. Sein Konzept ermöglicht es, Staaten in nicht westlichen Kontexten zu erfassen, die mitunter Dynamiken der (De-)Institutionalisierung staatlicher Herrschaft aufgrund Entkolonisierung, externer Demokratisierung und Statebuilding ausgesetzt sind (vgl. Bliesemann 2009: 60 ff.). Häufig wird diesen Staaten eine hybride Herrschaft (Staatlichkeit) attestiert (vgl. u.a. Koehler/Zürcher 2004).

Schlichte definiert den Staat als „Machtfeld, über dessen Grenzen auch mit Mitteln der Gewalt entschieden wird, und dessen Dynamik vom Ideal einer kohärenten, kontrollie- renden, territorialen Organisation und von den Praktiken sozialer Akteure geprägt wird“ (Schlichte 2005: 106). Mit dieser Definition kann die Wirklichkeit staatlicher Herrschaft, die sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen Ideal und Praktiken ergibt, erfasst werden. Sie ist keine pathologische Analysekonzeption, die den faktischen Zu- stand des nicht westlichen Staats als rein defizitär bewertet, sondern begreift Abwei- chungen vom Ideal als Dynamik um staatliche Herrschaft. Während das Ideal eines Staats relativ stabil ist und nur langfristigen Veränderungen unterliegt, fluktuieren die Praktiken sozialer Akteure (vgl. Schlichte 2006). Der Ansatz differenziert folglich zum einen das Ideal des Staats und zum anderen die realen Praktiken sozialer Akteure, wie im Folgenden weiter ausgeführt wird.

Das Ideal des Staats entspricht der globalen Vorstellung von Staat – die Kulmination der historischen Staatsbildungsprozesse mit allen anzutreffenden Charakteristika, die für die „Selbstbeschreibung des modernen westlichen Staates“ (Schlichte 2006: 201) steht. Das Ideal ist eine faktisch-empirisch nachweisbare wirkmächtige Idee (vgl. Schlichte 2006; Schneckener 2007a), die sich global verbreitet hat („Verstaatlichung der Welt“;

Reinhard 1999) und zugleich das europäische Staatsmodell auf die Welt überträgt. Trifft dieses westliche Staatsmodell auf nicht europäische Gesellschaften, bilden sich hybride staatliche Herrschaftsformen heraus (vgl. Reinhard 1999: 321). Wodurch ist nun dieses Ideal des modernen Staats gekennzeichnet? Schlichte selbst identifiziert vier wesentli- che Merkmale: das staatliche Gewaltmonopol, die staatliche Autonomie resp. Suprema- tie nach innen (gegenüber der Gesellschaft) und nach außen (gleichberechtigte Staaten im internationalen System), Territorialität und der Apparatcharakter, der sich in Form der Bürokratie ausdrückt (vgl. Schlichte 2005: 94–101).[8] Diese Merkmale konstituieren das Ideal des Staats als „klar umrissene, durchsetzungsfähige, unangefochtene, souverä- ne und nach rationalen Gesetzmäßigkeiten funktionierende Einheit und als höchste Au- torität in einem bestimmten Territorium“ (Bliesemann de Guevara 2009: 60). Gerade das Prinzip der Einheitlichkeit in Bezug auf ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt und der damit verbundene Anspruch, autoritativ einheitliche Regeln in die Gesellschaft zu setzen, werden bei Reinhard (2007: 12) als prägnanteste Merkmale mo- derner Staatlichkeit herausgestellt.

Beim Vergleich der Merkmale moderner Staatlichkeit bei Benz (2008: 11–38)[9] und Reinhard (2007: 12 ff.)[10] sowie Schlichte (2005) fällt das Fehlen der Demokratie als potenzielles Merkmal bei Letzterem auf. Dagegen werden zwei Einwände vorgebracht:

Erstens koppelt Demokratie das Legitimitätsobjekt (Staat) unmittelbar an das Legitimi- tätssubjekt (einzelnen Bürger) und führt somit staatliche Herrschaft immer auf den Volkswillen im Sinne der Volkssouveränität zurück. Hieraus erhält der demokratisch verfasste Staat seine Herrschaftslegitimation und wird selbst zu einer Legitimitätsquelle staatlicher Herrschaft (vgl. Kaina 2009a: 151 f.; Glaser 2013: 29 ff.). Zweitens wird staatliche Herrschaft zunehmend internationalisiert, dabei ist Demokratie der Maßstab internationaler Akteure. Im Kosovo wird Demokratie als Herrschaftsform für die politi- sche Nachkriegsordnung per UN-Sicherheitsratsbeschluss 1244 festgeschrieben (vgl. Vereinte Nationen 2011: 35–41).

Im Kosovo trifft das Ideal moderner Staatlichkeit auf staatsbezogene Praktiken sozialer Akteure. Das dabei beobachtbare Handeln und Verhalten – sowohl bewusst als auch unbewusst – wirkt auf das staatliche Herrschaftsgefüge (vgl. Schlichte 2006: 202). Die Praktiken unterscheiden sich einerseits in staatsstärkende, indem sie sich dem Ideal an- nähern, anderseits in staatsschwächende, indem sie sich vom Ideal wegbewegen oder ihm sogar widersprechen. Eine Typologisierung der sozialen Akteure ist hier sinnvoll, weil sich das Ideal des Staats (1) einer Vielzahl an Praktiken (n) gegenübersieht. Des- halb erscheint die grobe Differenzierung in staatliche und nicht staatliche Akteure ge- eignet.[11]

Im Folgenden sollen Beispiele verdeutlichen, wie vielfältig soziale Praktiken gestaltet sein können. Die wechselseitige Anerkennung von Staaten verleiht dem Staat den recht- lichen Völkerrechtssubjektstatus, wodurch er nun Teil des internationalen Staatssystems und einer unter Gleichen ist. Auf lokaler Ebene tragen Beamte, Richter und Politiker mit ihren Praktiken zur Reproduktion staatlicher Herrschaft bei, ebenso die Bürger, in- dem sie Steuern zahlen, wählen gehen und den Gerichtsweg nutzen, um sich gegen staatliche Hoheitsakte zu wehren. Diese Akteure können mit ihrem Verhalten den Staat und seine Herrschaft aber auch schwächen, indem bpsw. gewählte Politiker das Amt an ihre Person knüpfen und ihre Position ausnutzen, organisierte Gruppen Steuern hinter- ziehen oder die soziale Norm der Selbstjustiz den Bürger in seinem Handeln anleitet (vgl. Bliesemann de Guevara 2009: 62).

Die Vielzahl an faktischen Praktiken sozialer Akteure und die Reproduktion ihrer Hand- lungen lassen die Analyse der (De-)Institutionalisierung staatlicher Herrschaft zu. Die Praktiken können sich verändern, sodass sich Wandel von Herrschaft (vgl. Schlichte 2006: 203) und im engeren Sinne staatliche Herrschaft ableiten ließen. Herrschaft muss nämlich nicht zwangsläufig staatlich organisiert sein und kann andere Ordnungsformen annehmen (vgl. Trotha 2005; Reinhard 2007: 111–124).

2.2 Legitimität: Begriff und Konzeption

2.2.1 Theoretische Grundlage: politische Legitimität

Die Betrachtung des Staates im Sinne Webers als politischer Herrschaftsverband ver- bindet die Begriffe Herrschaft und Legitimität: Staatliche Herrschaft muss von der be- herrschten Gesellschaft als legitim empfunden werden. Damit rückt die Konzeptualisie- rung von Legitimität in den Mittelpunkt. Vorausgeschickt sei, dass Legitimität grund- sätzlich auf alle sozialen Herrschaftsbeziehungen anwendbar ist. Im Rahmen dieser Ar- beit geht es um politische Legitimität und im engeren Sinn um staatliche Legitimität. Eine erste Annäherung an den politischen Legitimitätsbegriff erfolgt in Anlehnung an Braun/Schmitt (2009) mithilfe politikwissenschaftlicher Lexika von Schmidt (2010) und Nohlen (2010) (vgl. Braun/Schmitt 2009: 53). Schmidt (2010) differenziert drei Bedeutungsdimensionen des politischen Legitimitätsbegriffs, während Nohlen (2010) nur in Legitimitätsanspruch und Legitimitätsglaube unterscheidet. Hinsichtlich Legiti- mitätsanspruch und Legitimitätsglaube stimmen die beiden Autoren überein. Die drei Dimensionen nach Schmidt (2010: 462) sind:

1. Legalität: Rechtmäßigkeit einer Herrschaftsordnung durch Bindung an eine Verfassung (Recht und Gesetz),
2. Legitimitätsanspruch (normative Ausrichtung): Anerkennungswürdigkeit der Herrschaftsordnung durch allgemein verbindliche Werte, Normen und Prinzi- pien,
3. Legitimitätsglaube oder -überzeugung (empirische Ausrichtung): faktische An- erkennung der Herrschaftsordnung durch Herrschaftsunterworfene (vgl. Schmidt 2010: 462).

[...]


[1] Anknüpfend an Forschung von Bliesemann de Guevara (2009), Hensell (2009), Schlichte (2005) und Osterberg-Kaufmann (2011).

[2] Sonderforschungsbereich 700 „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit" beschäftigt sich mit der Frage: Wie und unter welchen Bedingungen wird in Räumen begrenzter Staatlichkeit regiert, und welche Probleme entstehen dabei? (vgl. http://www.sfb-governance.de; zuletzt am 08.03.2013 geprüft).

[3] Zur unterschiedlichen Bedeutung von Bedrohung und Risiko siehe Daase (2009: 147–149).

[4] In den Sicherheitsstrategien der USA und der EU ist die (un-)mittelbare Bedrohung festgeschrieben. Als eine der Hauptbedrohungen hebt die Europäische Sicherheitsstrategie von 2003 das „Scheitern von Staa- ten“ (Rat der EU 2003: 4) hervor. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten erkennt ebenso, dass „Failing states breed conflict and endanger regional and global security“ (White House 2010: 8).

[5] Die Phase seit Ende der 1980er Jahre mit den zentralen politischen Zielen der Liberalisierung, Privati- sierung und Deregulierung wird als Washingtoner Consensus bezeichnet (vgl. Staack 2013: 25). Wesent- liche Akteure, die diese Doktrin propagiert haben, sind IWF, Weltbank und die USA.

[6] Vgl. auch Paris (2004: 158–168), der fünf Problembereiche bisheriger Peacebuilding-Interventionen sieht und schlussfolgert, dass die Institutionalisierung staatlicher Strukturen Vorrang vor Demokratisie- rung und Marktliberalisierung haben sollte: „[D]emocracy and capitalism presuppose a functioning state apparatus“ (Paris 2004: 205).

[7] Er schränkt Peacebuilding explizit auf Nachkriegsgesellschaften ein, während Statebuilding auf Phäno- mene fragiler Staatlichkeit angewendet wird – also nicht zwangsläufig im Kontext einer Nachkriegsge- sellschaft stattfindet (vgl. Schneckener 2007b: 11).

[8] Die Konzeption beinhaltet die staatliche Trinitätslehre von Jellinek: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staats- gewalt, die weiterhin auf die innere und äußere Souveränität verweist. Des Weiteren wird auf Weber (1972 [1922]) Bezug genommen, der den Staat, der „erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt“ (Weber 1972: 29), auf Grundlage legal-rationaler Herrschaft charakterisiert.

[9] Staatsgebiet; Staatsvolk; legitimes Gewaltmonopol (Staatsgewalt) und Erfüllung bestimmter öffentlicher Funktion; Verfassung; Demokratie als vorherrschende Herrschaftsform (Volkssouveränität); Bürokratie und Rechtsstaatlichkeit (vgl. Benz 2008: 11–38).

[10] Einheitliches Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt; Souveränität nach außen und innen; Rechts- und Verfassungsstaat; Nationalstaat; Demokratie (vgl. Reinhard 2007: 12 ff.).

[11] Schneckener (2012: 458–473) unterscheidet dabei idealtypische nicht staatliche Gewaltakteure: Rebel- len, Milizen, Terroristen, Clan Chiefs, Warlords, Kriminelle und Söldner, die jeweils eigene Charakteris- tika aufweisen und angesichts unterschiedlicher Ziele und Mittel verschiedene Handlungsspielräume haben. Daneben sind weitere Akteure wie Nichtregierungsorganisationen, innerstaatliche gesellschaftli- che Interessensgruppen oder auch das einzelne Individuum in der Rolle als Bürger präsent. Deshalb wir- ken sowohl staatliche als auch nicht staatliche Akteure auf allen Ebenen (lokal bis international) mit ihren diversen Praktiken entweder staatsstärkend oder staatsschwächend auf die staatliche Herrschaft.

Fin de l'extrait de 63 pages

Résumé des informations

Titre
Externes Statebuilding im Kosovo
Sous-titre
Die Legitimität des neuen kosovarischen Staates
Université
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg
Note
1,0
Auteur
Année
2013
Pages
63
N° de catalogue
V215492
ISBN (ebook)
9783656462439
ISBN (Livre)
9783656463306
Taille d'un fichier
835 KB
Langue
allemand
Mots clés
externes, statebuilding, kosovo, eine, analyse, legitimität, herrschaft
Citation du texte
Patrick Schröder (Auteur), 2013, Externes Statebuilding im Kosovo, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215492

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