Der Staat arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben vermehrt mit dem Bürger zusammen. Die Lehre Otto Mayers, nach der der Staat nicht "paktieren" darf, ist endgültig überholt. Das war sie zwar bereits, als im Jahr 1976 mit Inkrafttreten des VwVfG der öffentlich-rechtliche Vertrag eingeführt wurde; allerdings war dieser damals geprägt von einem verwaltungsaktersetzenden Überunterordnungsverhältnis, vgl. § 54 S.2 VwVfG. Die neuere Entwicklung geht weiter. Der Staat kooperiert zur Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber den Bürgern mit Privaten. Dabei gewährleistet der Staat lediglich die Aufgabenerfüllung, die Erfüllung selbst überlässt er Privaten.2 Diese in Deutschland relativ junge Erscheinung wird als Public Private Partnership (PPP) oder öffentlich-private-Partnerschaft (ÖPP) bezeichnet. Bereits in den 1940er Jahren in den Vereinigten Staaten aufgetreten, hat der PPP-Begriff in den 1990er Jahren auch die Bundesrepublik erreicht.3 Abgesehen von einem Rückgang in der Zeit der Finanzkrise erfreuen sich PPP-Projekte seither einer immer weiter wachsenden4 praktischen Bedeutsamkeit. Insbesondere im kommunalen Bereich werden PPP eingegangen.5 Hier geht es vornehmlich um den Bereich der Daseinsvorsorge6.7 Aufgabenerledigung durch eine PPP ist in diesem Bereich eine echte Alternative. Der Staat muss die Befriedigung der dem Stand der Zivilisation entsprechenden Grundbedürfnisse des Einzelnen zwar gewährleisten8, die dazu nötigen Leistungen muss er jedoch nicht selbst anbieten.9 Zwingend selbst übernehmen muss der Staat die Erfüllungsverantwortung erst bei völligem Marktversagen.10 Soll nun diese Form der Aufgabenerfüllung gewählt werden, fällt auf, dass die Gemeinde auf keine spezielle oder gar umfassende Regelung für die Durchführung von PPP-Projekten zugreifen kann. Spezielle Regeln eigens für PPP existieren nicht.
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1 Mayer, AöR 3 (1888),3,4f.,42.
2 Hetzel/Früchtl, BayVBl. 2006,649.
3 Mann, in: FS Püttner, S.109.
4 Kühling/Schreiner, ZJS 2011,112.
5 Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen vom 30.04.2004, KOM (2004) 327 endg., Rn.7; s. auch das Schaubild bei Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.):Public Private Partnership Projekte, Berlin 2005, S.7.
6 Begriff nach Forsthoff, S. 6.
7 Bausback DÖV 2006,901,904.
8 Ebda.
9 Rüfner, § 96 Rn.29.
10 Franz, S. 42.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Allgemeines zum Begriff der PPP
I. Definition des Begriffs PPP?
II. Einordnung in die Privatisierungsformen
1. Übersicht der anerkannten Privatisierungsformen
2. Einordnung von PPP
III. Gründe für PPP
IV. Risiken von PPP
V. Erscheinungsformen von PPP
C. Regelungsbedarf bei der Vertragsgestaltung von PPP?
I. Reichweite des bereits vorhandenen Rahmens
1. Verfassungsrechtliche Grenzen
a) Demokratieprinzip
b) Staatsvorbehalte
aa) Funktionsvorbehalt
bb) Vorschriften über die Verwaltungskompetenzen
c) Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden
2. Europarechtliche Vorgaben
3. Einfachgesetzlicher Rahmen
a) Vergaberecht
aa) Vertrags-PPP
bb) Organisations-PPP (gemischtwirtschaftliche Unternehmen)
c) Die Bundeshaushaltsordnung
d) Kommunalrechtliche Vorschriften
4. Ergebnis zum vorhandenen Rahmen
II. Weiterer Regelungsbedarf?
1. Bedarf einer abschließenden Regelung?
2. Normierungsfähigkeit der Erscheinungsformen von PPP
3. Bedarf ergänzender Normierung?
a) Regelungen für Vertrags-PPP
aa) Standort
bb) Normierungsbedarf
cc) Umsetzung des Normierungsbedarfs (Musterentwurf)
(1) Einführung eines Kooperationsvertrags
(2) Anpassung des § 59 VwVfG
(3) Änderung des Schriftformerfordernisses
(4) Zwischenergebnis zur „kleinen Lösung“
dd) Ergänzungsvorschläge zum Musterentwurf
(1) Beteiligung Dritter
(2) Privatrechtlicher Kooperationsvertrag?
b) Regelungen für die Gründung von Organisations-PPP
aa) Standort weiterer Regelungen
bb) Weitere Regelungen für Organisations-PPP?
D. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den tatsächlichen Regelungsbedarf bei Public Private Partnerships (PPP) und analysiert, inwieweit der bestehende rechtliche Rahmen für die Vertragsgestaltung ausreicht oder ob eine spezifische Normierung erforderlich ist.
- Rechtliche Einordnung von PPP-Modellen und Abgrenzung zu anderen Privatisierungsformen.
- Analyse des bestehenden verfassungs-, europa- und einfachgesetzlichen Rahmens.
- Untersuchung des Normierungsbedarfs unter Berücksichtigung von Musterentwürfen (z.B. „kleine Lösung“ im VwVfG).
- Diskussion der Vertragsgestaltung von Vertrags-PPP und Organisations-PPP.
- Bewertung der Angemessenheit bestehender verwaltungsrechtlicher Instrumente für moderne Kooperationsformen.
Auszug aus dem Buch
I. Definition des Begriffs PPP?
Eine Sichtung der Literatur offenbart unterschiedlichste Verständnisse davon, was bereits PPP ist und was noch nicht. Eine trennscharfe Begriffsbestimmung ist bisher noch nicht gelungen. Mehr noch: Der Versuch einer Definition wurde mit dem "Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln" verglichen. Es fällt insgesamt auf, dass sich viele Literaturstimmen kritisch zum Begriff PPP äußern. So etwa von Burgi bemängelt, der Begriff böte keinerlei Erkenntnisgewinn und sei eine juristische Problembewältigung untauglich. Kästner gesteht ihm "keine normative Aussagekraft" zu, während Schoch ihn für einen konturlosen verwaltungswissenschaftlichen Begriff hält. Dennoch soll hier ein Annäherungsversuch unternommen werden.
Zwar hat der Gesetzgeber noch näher zu betrachtenden ÖPP-Beschleunigungsgesetz auf eine Begriffsbestimmung verzichtet, aus der Gesetzesbegründung geht allerdings ein weites Begriffsverständnis hervor. Unter Berücksichtigung dieser Begründung sowie der vielfältigen denkbaren Erscheinungsformen von PPP-Projekten ist die Offenheit des Begriffs anzuerkennen. Zweckmäßiger Ausgangspunkt können mit Tettinger zunächst nur die zwei vorgegeben, dem Begriff innewohnenden, Merkmale sein. Diese sind die „Beteiligung der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft sowie Kooperation dieser beiden im weitesten Sinne.“
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass der Staat vermehrt mit Privaten kooperiert und es an speziellen Regelungen für die Durchführung von PPP-Projekten fehlt.
B. Allgemeines zum Begriff der PPP: In diesem Kapitel werden der Begriff PPP definiert, in Privatisierungsformen eingeordnet sowie die Gründe für und Risiken von PPP erläutert.
C. Regelungsbedarf bei der Vertragsgestaltung von PPP?: Dieser Hauptteil analysiert ausführlich den bestehenden Rechtsrahmen (Verfassung, Europarecht, einfaches Recht) und untersucht den konkreten Bedarf für weitergehende, spezifische Normierungen bei Vertrags- und Organisations-PPP.
D. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass kein umfassendes PPP-Gesetz notwendig ist, da der bestehende Rahmen weitgehend ausreicht, jedoch punktuelle Anpassungen (etwa im VwVfG) zur Erhöhung der Rechtssicherheit sinnvoll sind.
Schlüsselwörter
Public Private Partnership, PPP, Verwaltungsrecht, Vertragsgestaltung, Kooperationsvertrag, Privatisierung, Regelungsbedarf, VwVfG, Vergaberecht, Daseinsvorsorge, Normierung, Organisations-PPP, Hoheitliche Befugnisse, Rechtsrahmen, Öffentlich-private Partnerschaften
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse von Public Private Partnerships (PPP) und der Frage, ob der aktuelle rechtliche Rahmen in Deutschland für die Vertragsgestaltung ausreicht oder ob neue Gesetze erforderlich sind.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Zentrale Themen sind die Begriffsbestimmung von PPP, die Einordnung in das deutsche Privatisierungsrecht, die Analyse verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Grenzen sowie die Prüfung von Reformvorschlägen für Kooperationsverträge.
Welches Ziel verfolgt der Autor mit dieser Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, den tatsächlichen Normierungsbedarf bei PPP-Projekten zu bewerten und zu hinterfragen, ob die aktuellen Regelungen – insbesondere im Verwaltungsverfahrensgesetz – den komplexen Anforderungen moderner Kooperationen gerecht werden.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?
Der Autor führt eine tiefgehende Literatur- und Rechtsquellenanalyse durch, wertet aktuelle Gesetzesbegründungen (z.B. zum ÖPP-Beschleunigungsgesetz) aus und diskutiert die gutachterlichen Stellungnahmen zu verschiedenen Modellen der PPP-Regelung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil (Kapitel C) erfolgt eine detaillierte Prüfung der verfassungsrechtlichen Schranken, europarechtlicher Beihilfevorgaben sowie des einfachgesetzlichen Rahmens inklusive Vergaberecht, Haushaltsrecht und kommunaler Satzungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Public Private Partnership, Kooperationsvertrag, Regelungsbedarf, Rechtssicherheit und Verwaltungsmodernisierung beschreiben.
Was ist das zentrale Ergebnis bezüglich einer möglichen „kleinen Lösung“?
Der Autor zeigt auf, dass eine Anpassung der §§ 54 ff. VwVfG im Sinne einer „kleinen Lösung“ sinnvoll ist, um Rechtssicherheit für Kooperationsverträge zu schaffen, ohne dabei die notwendige Flexibilität von PPP durch ein starres Gesamtgesetz zu gefährden.
Wie steht die Arbeit zur Gründung von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass für Organisations-PPP kein massiver neuer Regelungsbedarf besteht, da die staatliche Beteiligung bereits durch haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Vorschriften sowie das Gesellschaftsrecht ausreichend gesteuert wird.
- Citation du texte
- Yannick Grams (Auteur), 2013, Regelungsbedarf bei Public Private Partnerships?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215887