Investmentfonds für Aktien und Hedge-Fonds


Dossier / Travail, 2003

62 Pages, Note: 1,3


Extrait


Gliederung

1. Investmentfonds in Deutschland heute

2. Geschichte der Investmentfonds
2.1. Die Investmentidee
2.2. Die Entwicklung des Investmentsparens in Deutschland

3. Rechtliche Betrachtung
3.1. Rechtsgrundlagen
3.2. Wesen des KAGG
3.3. Anforderungen an eine KAG
3.3.1. Rechtsform und Aufbau der KAG
3.3.2. Kontrollmöglichkeiten
3.3.3. Sanktionen
3.4. Rechtliche Betrachtung der Aktieninvestmentfonds

4. Investmentfondstypen

5. Der „Cost-Average-Effect”
5.1. Sinkende Börsenkurse
5.2. Steigende Börsenkurse
5.3. Schwankende Börsenkurse

6. Aktienfonds
6.1. Kosten
6.2. Risiken
6.3. Vorstellung von Investmentfonds
6.3.1. Aktien weltweit: DWS Intervest
6.3.2. Aktien Europa: Fidelity European Growth
6.3.3. Aktien Deutschland: BBV Invest Union
6.3.4. Mischfonds: DWS Vorsorge AS (Dynamik)
6.4. Performancemessung bei Aktieninvestmentfonds
6.5. Fazit

7. Hedge-Fonds
7.1. Definition
7.1.1 Geschichtliche Herleitung
7.1.2 Definition nach dem KAGG ab dem
7.2. Das Wesen von Hedge-Fonds
7.2.1. Ziele der Hedge-Fonds
7.2.2. Instrumente der Hedge-Fonds
7.2.3. Anlagestile der Hedge-Fonds
7.3. Kosten von Hedge-Fonds
7.4. Regulierungen und ihre Umgehung
7.5. Fazit

3. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4. Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Der Cost-Average-Effect bei sinkenden Börsenkursen

Tab. 2: Der Cost-Average-Effect bei steigenden Börsenkursen

Tab. 3: Der Cost-Average-Effect bei schwankenden Börsenkursen

Tab. 4: Der Cost-Average-Effect in der Praxis

Tab. 5: Auswirkungen von Ausgabeaufschlägen auf die Performance

Tab. 6: Depotgebühren der DWS, DekaBank und Union Investment

Tab. 7: Fondsdaten des DWS Intervest

Tab. 8: Wertentwicklung des DWS Intervest

Tab. 9: Fondsdaten des Fidelity European Growth

Tab. 10: Wertentwicklung des Fidelity European Growth

Tab. 11: Fondsdaten des BBV Invest Union

Tab. 12: Wertentwicklung des BBV Invest Union

Tab. 13: Fondsdaten des DWS Vorsorge AS (Dynamik)

Tab. 14: Wertentwicklung des DWS Vorsorge AS (Dynamik)

5. Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Grundtypen von Fonds

Abb. 2: Investmentfonds nach der Art der Vergütungsverwendung

Abb. 3: Investmentfonds nach der Art der Gewinnverwendung

Abb. 4: Investmentfonds nach der Art der Laufzeit

Abb. 5: Garantierte Investmentfonds

Abb. 6: Investmentfonds nach der Art der Aufnahme weiteren Kapitals

Abb. 7: Chart DWS Intervest

Abb. 8: Chart Fidelity European Growth

Abb. 9: Chart BBV-Invest-Union

Abb. 10: Chart DWS Vorsorge AS (Dynamik)

Abb. 11: Wertentwicklungsberechnung

Abb. 12: Performance of individual Hedge Funds

Abb. 13: Wechselkursverhältnis GBP-USD Feb. 1974 bis Mai 2003

6. Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1: Begründung zu § 112 InvestmG

Anhang 2: Verbotsbegründung der Jaeger Research GmbH durch das BaFin

Anhang 3: Pressemeldung zur Zulassung von Hedge -Fonds

1. Investmentfonds in Deutschland heute

Die Vermögensanlage in Investmentfonds erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit. Betrug das Mittelaufkommen in Fonds deutscher Anbieter im Jahr 1990 3.062 Mio. 31.10.2003: 31.222 Mio. .1 Zur Zeit2 werden in Deutschland 2.143 Investmentfonds von deutschen Gesellschaften vertrieben. Davon sind knapp die Hälfte Aktienfonds, ca. 30 % sind Rentenfonds und etwa 12 % Gemischte Fonds. Das gesamte Fondsvermögen beläuft sich auf 433.609 Mio. der größte Anteil (ca. 31 %) auf Aktienfonds entfällt (Rentenfonds: ca. 27 %, Geldmarktfonds: ca. 16 %).3

Diese Arbeit zeigt die Vor- und Nachteile von Investmentfonds anhand von theoretischen und praktischen Beispielen auf.

Dazu wird in Gliederungspunkt 2 die Entstehungsgeschichte der Investmentfonds sowohl außerhalb als auch innerhalb Deutschlands verfolgt, gefolgt von Gliederungspunkt 3 in dem die Investmentfondsanlage auf Basis der deutschen Gesetze von seiner rechtlichen Seite betrachtet wird.

Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von Investmentfonds werden in Punkt 4 aufgeführt.

Punkt 5 geht auf den „Cost-Average-Effect“ ein, einem Vorteil, der bei Sparplänen auftritt.

Gliederungspunkt 6 geht von der theoretischen Seite zum praktischen Teil über. Er beschreibt die Kosten und Risiken, denen die Anleger sich bewusst sein sollten. Für die Vorstellung von Aktieninvestmentfonds wurden Fonds ausgewählt, die sich in den letzten fünf Jahren am besten im Vergleich zu ihrer Benchmark behauptet haben. Im nächsten Punkt wird die PerformanceMessung für Investmentfonds behandelt und beurteilt.

Aus aktuellem Anlass beschäftigt sich der Gliederungspunkt 7 mit der Zulassung von Hedge-Fonds. Zunächst wird auf die Herkunft des Begriffes eingegangen. Im weiteren werden das Wesen und die Kosten, die sich von herkömmlichen Investmentfondsanlagen gravierend unterscheiden, definiert. Schließlich werden Strategien um Hedge-Fonds ähnliche Anlageprodukte auf dem deutschen Markt - unter Umgehung des deutschen Rechts - zu vertreiben aufgezeigt und deren Konsequenzen aufgeführt. In einem Fazit wird der schlechte Ruf der Hedge-Fonds und ihre Auswirkung auf den deutschen Markt behandelt.

2. Geschichte der Investmentfonds

2.1. Die Investmentidee

Die Idee des Investments ist keine Errungenschaft des 20. Jahrhunderts, sondern sie reicht zurück ins England des 19. Jahrhunderts4. So wurde die erste Investmentgesellschaft mit Namen „Foreign and Colonial Government Trust“ 1868 in England gegründet. Zwei Gründe sind hier als begünstigend zu nennen:

a. Als mit Beginn der Industrialisierung größere Bevölkerungsschichten zu Ersparnissen kamen, stellte sich für diese die Frage der Kapitalanlage. Jedoch fehlte ihnen zum einen das notwendige Wissen, um das Kapital anzulegen, zum anderen viel Vermögen, um eine angemessene Risikostreuung vorzunehmen.

b. Der Anlass zur Gründung einer Kapitalanlagegesellschaft lag auf der einen Seite in den zu jener Zeit niedrigen Zinsen und auf der anderen Seite in den positiven Erfahrung, die englische und schottische Treuhänder in der Verwaltung von Vermögen in familien- und erbrechtlichen Einrichtungen, sogenannten Trusts, gemacht hatten.

Der Gesellschaftszweck des „Foreign and Colonial Government Trust“ wird in dem Gründungsprospekt wie folgt beschrieben:

„To give the investor of moderate means the same advantage as the large capitalists in [..] [diminishing]5 the risk of investing in foreign and colonial government stocks, by spreading the investment over a number of different stocks [...]”6

In dieser frühen Definition befinden sich schon zwei Aspekte: die gemeinsame Kapitalanlage und die Risikostreuung.

Im heutigen Verständnis beinhaltet ein Investment-Fonds (von franz. Fonds = Boden, Grundstock) die folgenden Elemente7:

1. Kollektive Kapitalanlage

Aufgrund der kleineren Anlagesummen ist der Kleinanleger gegenüber dem Großanleger im Zugang zum Anlagemarkt benachteiligt. Durch die Bündelung steht ihm der Zugang offen. Er ist in der Lage, die „Economies of scale“ zu nutzen.

2. Kapitalbewirtschaftung

Investmentunternehmen besitzen Effekten und geben eigene Effekten aus. Sie pflegen Effektenengagements, keine Beteiligungen oder Finanzierungen.

3. Risikoverteilung

Durch Streuung wird das bei Wertpapieranlagen vorhandene Risiko gemindert.

4. Fremdverwaltung

Die Fachkenntnisse der Anleger reichen nicht aus, um das Sondervermögen des Fonds zu verwalten, weshalb die Fremdverwaltung nötig ist.

2.2. Die Entwicklung des Investmentsparens in Deutschland

Erste Anfänge des Investmentsparens in Deutschland reichen in die 20er Jahre zurück, konnten sich jedoch aufgrund schlechter Rahmenbedingungen zunächst nicht dauerhaft durchsetzen8. Erst 1949 kam es in Bayern durch begünstigende Steuergesetze zur Gründung der „Allgemeine Deutsche Investment-GmbH“ (ADIG)9. In Anlehnung an diese Gesellschaft wurde 1957 das „Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften“ (KAGG) verabschiedet10. Da man zunehmende Erfolge im Vertrieb von Investmentfonds im Ausland beobachtete, entschloss sich der Gesetzgeber, ein Gesetz zu schaffen, dass den Verkauf ausländischer Fonds in Deutschland regelte. Dazu verabschiedete er 1969 das Auslandinvestment-Gesetz.11 1990 wurde das Erste Finanzmarktförderungs- gesetz erlassen, in dem eine EG-Richtlinie umgesetzt wurde, um der Harmonisierung des europäischen Kapitalmarktes Rechnung zu tragen.12 Jedoch waren die deutschen Kapitalanlagegesellschaften unzufrieden mit der Gesetzesnovelle, da sie sich Wettbewerbsnachteilen gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern ausgesetzt sahen. 1994 folgte dann das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz, das Geldmarktfonds zuließ, die Wertpapierleihe und die Möglichkeit der Anlage zu 100 % in Schuldverschreibungen eines staatlichen Emittenten eröffnete.13 Das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz wurde 1997 ausgearbeitet. In dieser Novelle wurden u.a. Aktienindexfonds und Gemischte Wertpapier- und Grundstücksfonds zugelassen.14 Schließlich wurde im Jahr 2002 die letzte Änderung am KAGG durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vollzogen. Das Gesetz sollte die Anleger durch mehr Transparenz besser schützen, die Marktposition der deutschen Börsen im internationalen Wettbewerb stärken und im Zuge der Bekämpfung des internationalen Terrorismus die Geldwäsche erschweren.15

3. Rechtliche Betrachtung

3.1 Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für den Vertrieb von Investmentfonds in Deutschland ist das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Dieses Gesetz schließt alle Investmentfonds ein, die von Kapitalanlagegesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland vertrieben werden.

Für den Vertrieb von Investmentfonds durch ausländische Fondsgesellschaften gilt das Auslandinvestmentgesetz (AuslInvestG) als Rechtsgrundlage.

Aufgrund der beschlossenen Änderungen des KAGG und des AuslInvestG, die zum 01.01.2004 rechtskräftig werden, ist ebenfalls das durch die Zusammenlegung der beiden Gesetze entstehende Investmentgesetz (InvestmG) Rechtsgrundlage.

In diesem Gesetz sollen wesentliche Vereinfachungen für den Vertrieb und die Zulassung von Investmentfonds festgelegt werden.

Unter anderem sind die Ziele, eine steuerliche Gleichbehandlung von in- und ausländischen Investmentfonds, eine Vereinfachung des Verkaufsprospektes, eine Stärkung der BaFin und mehr Kostentransparenz, z.B. durch die Einführung der TER (Gesamtkostenquote).16

3.2 Wesen des KAGG

Das KAGG ist zum Schutz des Anlegers auf der einen Seite und zur Rechtsicherheit der KAG auf der anderen Seite geschaffen worden. So definiert das Gesetz in § 1 Kapitalanlagegesellschaften als Kreditinstitute, die das Geld der Anleger

- im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber,
- nach dem Grundsatz der Risikomischung,
- in nach dem KAGG zugelassenen Vermögensgegenstände,
- gesondert vom eigenen Vermögen anlegen
- und im Gegenzug Anteilsscheine herausgeben.17

Das Gesetz schützt die Begriffe Kapitalanlagegesellschaft, Investmentfonds, Investmentgesellschaft und Investment. Über die Benutzung in der Firma und dem Vertrieb wacht das BaFin.18

Im weiteren ist jede zulässige Investmentfondsart genau definiert. Das Gesetz legt fest, welche Vermögensgegenstände bis zu welchem prozentualen Anteil sich im Vermögen der Fonds befinden dürfen.

Dem Anleger ist vor dem Vertragsabschluß ein datierter Verkaufsprospekt zu übergeben, dem Vertragsbedingungen und die letzten Rechenschaftsberichte und Halbjahresberichte beizufügen sind. Der Verkaufsprospekt hat bestimmte Angaben über die KAG und die Art des Vermögens des Investmentfonds zu enthalten.19 Aus den Angaben des Prospektes ergibt sich eine Prospekthaftung.20

Die KAG hat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr des Fonds einen Rechenschaftsbericht und für jedes Halbjahr einen Halbjahresbericht zu erstellen.21

Wenn mündliche Verkaufsverhandlungen außerhalb der Geschäftsräume des Vermittlers einen Kauf durch eine Privatperson zur Folge haben, so ist der Kauf nur nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist ohne Widerruf des Käufers rechtskräftig.22

Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtrates können keine Anteile von Investmentfonds der KAG erwerben oder verkaufen.23

Über die Trennung des Vermögens der KAG und des Vermögens der Investmentfonds (sog. Sondervermögen) soll in Gliederungspunkt 3.4.1. eingegangen werden.

3.3. Anforderungen an eine KAG

3.3.1. Rechtsform und Aufbau der KAG

Kapitalanlagegesellschaften dürfen nur in der Rechtsform einer AG oder GmbH existieren. Der Sitz und die Hauptverwaltung müssen in Deutschland sein.24

Unabhängig von der Rechtsform ist ein Aufsichtrat zu bilden, der sachkundig zu sein und die Interessen der Anleger zu vertreten hat.25

Die Hürde zur Gründung einer KAG ist relativ hoch. So muss ein Nennkapital von 2,5 Mio.vorgeschrieben, dass die Geschäftsleiter fachlich geeignet sein müssen und dass die Satzung zum Ausdruck bringt, dass keine anderen Geschäfte, als im Gesetz festgehalten, für das Vermögen der Kunden getätigt werden dürfen.26

Für jeden Fonds ist ein Sondervermögen zu bilden. Diese Sondervermögen sind getrennt vom eigenen Vermögen der KAG und auch von anderen Sondervermögen zu halten. Zum Sondervermögen gehören nicht nur die Vermögensgegenstände, sondern auch Rechte, die mit ihnen im Zusammenhang stehen, wie z.B. Bezugsrechte.27

Grundsätzlich wird bei der Anlage in Investmentfonds eine Trennung der Zuständigkeiten vorgenommen. Die Verwahrung und Ausgabe bzw. Rücknahme der Anteilsscheine des Sondervermögens obliegt einer Depotbank.

Diese Depotbank muss ihren Sitz in Deutschland haben, muss mindestens ein haftendes Eigenkapital von 5 Mio. der KAG. Jedoch ist sie zur Wahrnehmung der Interessen der Anleger verpflichtet und darf Weisungen, die gegen Gesetze oder Vertragsbedingungen verstoßen, nicht ausführen.28

3.3.2. Kontrollmöglichkeiten

Die KAG unterliegt als Kreditinstitut der Überwachung des BaFin.29 Dieses überwacht die Einhaltung der Vorschriften des KAGG und verhängt gegebenenfalls Sanktionen.30

Die KAG und die Depotbank handeln unabhängig voneinander im ausschließlichen Interesse der Anleger. Die Depotbank ist verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen der Weisungen der KAG zu achten.31

3.3.3. Sanktionen

Verstöße gegen bestimmte Vorschriften des KAGG, insbesondere gegen Anlagehöchstgrenzen, die Verstöße gegen Vertragsbedingungen sowie die Angaben in Verkaufsprospekten, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000

3.4. Rechtliche Betrachtung der Aktieninvestmentfonds

Das KAGG befasst sich im besonderen von § 8 bis § 25 mit Wertpapierfonds. Wertpapierfonds beinhalten Wertpapiere, die entweder im amtlichen Handel an einer Börse innerhalb der EU zugelassen sind oder deren Zulassung beantragt ist. Des weiteren können sich Wertpapiere im Sondervermögen befinden, die außerhalb der EU an einer Börse gehandelt werden oder deren Zulassung innerhalb eines Jahres erfolgt. Zusätzlich dazu dürfen sich Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Aktien aus der Ausübung von Bezugsrechten und Bezugsrechte im Sondervermögen des Fonds befinden.32

Das KAGG spricht ebenfalls Höchstanlagegrenzen aus. Folgende Wertpapierarten dürfen sich in unbegrenzter Höhe im Sondervermögen des Investmentfonds befinden:

- Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse (organisierter Markt) innerhalb oder außerhalb der EU zugelassen sind,
- Aktien bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien),
- Wertpapiere durch Ausübung von Bezugsrechten im Sondervermögen,
- und Bezugsrechte von Wertpapieren im Sondervermögen.

Folgende Wertpapiere dürfen sich nur in begrenzter Höhe im Sondervermögen befinden:

- Wertpapiere, die innerhalb oder außerhalb der EU innerhalb eines Jahres zum Börsenhandel an einem amtlichen Markt oder zum organisiertem Handel zugelassen werden mit bis zu 10 %,33
- Wertpapiere, die nicht zum amtlichen Handel oder in einem organisiertem Handel zugelassen sind mit bis zu 10 %,34
- Schuldscheindarlehen des Bundes oder anderen öffentlichen Körperschaften mit bis zu 10 %,35
- Geldmarktpapiere mit einer Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten mit bis zu 49 %.36

Einzelwerte dürfen bis zu 5 % des Sondervermögens betragen. Ausnahmen sind nur zulässig mit bis zu 10 %, wenn dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist.37

Ausnahmen von diesen Beschränkungen gelten für Indexfonds.38

4. Investmentfondstypen

Die verschiedenen Investmentfondstypen kann man wie folgt einteilen:

Abb.1: Grundtypen von Fonds

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Egner (1998): 11

Zur besseren Unterscheidung sind einige Investmentfonds im folgenden aufgeführt:

- Spezialfonds sind Fonds deren Anteile von nicht mehr als zehn institutionellen Anlegern gehalten werden. Sie dürfen nur mit Zustimmung der KAG weitergegeben werden.39
- Im Gegensatz dazu sind Publikumsfonds jeder natürlichen Person zugänglich und für die breite Öffentlichkeit gedacht.
- Immobilienfonds sind Fonds, in denen sich u.a. Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke befinden. Ebenfalls erlaubt sind Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften.40
- Geldmarktfonds investieren in Bankguthaben und Geldmarktinstrumente,
wie verzinsliche Wertpapiere, die eine Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten haben oder deren Verzinsung während ihrer Laufzeit mindestens einmal alle 12 Monate marktgerecht angepasst wird.41
- Beteiligungsfonds beinhalten Wertpapiere, Schuldscheindarlehen und stille Beteiligungen an deutschen Unternehmen, die nicht börsennotiert sind42.
- Dachfonds sind Fonds, die ihrerseits ihr Kapital in Investmentfonds investieren, die aber keine Spezialfonds sein dürfen.43
- Wertpapierfonds investieren ihr Kapital in Wertpapiere. Wertpapierfonds können Indizes 1:1 nachbilden und heißen dann „Indexfonds“44. Ebenfalls können sich in einem Wertpapierfonds ausschließlich Wertpapiere eines Landes befinden (sog. „Länderfonds“)45 oder Wertpapiere einer Branche (sog. „Branchenfonds“). Gemischte Fonds sind Fonds, die in Wertpapiere und Immobilien investieren46.

Weiterhin kann man Investmentfonds nach folgenden Kriterien unterteilen:

Abb. 2: Investmentfonds nach der Art der Vergütung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei einem Fonds mit Ausgabeaufschlag wird von der eingezahlten Anlagesumme einmalig ein vorab bekannter Prozentsatz abgezogen. Dafür ist im Gegenzug die Managementgebühr niedrig. Bei einem Fonds ohne Ausgabeaufschlag fällt die einmalige Zahlung weg, im Gegensatz dazu ist aber die jährliche Managementgebühr höher. Diese Fonds ohne Ausgabeaufschlag werden je nach Anbieter „No-Load-Fonds“, „Net-Fonds“ oder „Trading- Fonds“ genannt.

Abb. 3: Investmentfonds nach der Art der Gewinnverwendung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei ausschüttenden Investmentfonds wird der jährliche Gewinn einmal im Jahr ausgeschüttet. Befindet sich das Depot bei der Depotbank der KAG, so wird die Ausschüttung sofort in Anteilen angelegt, so dass die Anzahl der Anteile zunimmt. Befindet sich das Depot bei der Hausbank, wird der Gewinn auf das Verrechnungskonto des Depots ausgeschüttet. In Höhe der Ausschüttung sinkt der Anteilswert.

Bei thesaurierenden Fonds verbleibt der Gewinn im Fondsvermögen und wird zum Kauf neuer Vermögenswerte verwendet. Daher steigt der Preis der Anteile stärker an als bei ausschüttenden Fonds. Die Anzahl der Anteile nimmt hier nicht zu.

Abb. 4: Investmentfonds nach der Art der Laufzeit

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei Investmentfonds mit fester Laufzeit steht der Auflösungszeitpunkt des Fonds schon von vorneherein fest, während bei Fonds ohne feste Laufzeit eine Auflösung nicht festgelegt ist.

Abb. 5: Garantierte Investmentfonds

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Garantiefonds garantieren den Anlegern eine bestimmte Rendite. Allgemein üblicher sind Fonds ohne Garantie. Garantiefonds sind in Zeiten hoher Marktvolatilität beliebt, begrenzen aber gleichzeitig die positive Entwicklung des Fonds bei guter Marktentwicklung.

Abb. 6: Investmentfonds nach der Art der Aufnahme weiteren Kapitals Art der Aufnahme weiteren Kapitals

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Investmentfonds nach dem Open-End-Prinzip werden auch offene, Fonds nach dem Closed-End-Prinzip geschlossene Fonds genannt. Bei offenen Fonds gibt es ein jederzeitiges Rückgaberecht der Anteile und ebenfalls eine neue Ausgabe von Anteilen. Bei Fonds nach dem Closed-End-Prinzip wird der Fonds - oftmals bei Erreichen einer bestimmten Größe - geschlossen, d.h. es gibt weder eine Rücknahmeverpflichtung von Anteilen seitens der Kapitalanlagegesellschaft, noch werden neue Anteile emittiert. Diese Anteile können nur an Dritte verkauft werden, z.B. über die Börse47.

[...]


1 http://www.bvi.de/fsSEKM-4MRMW3.html

2 31.10.2003

3 http://www.bvi.de/fsSEKM-4MRMW3.html

4 Egner (1998): 7-10

5 In der Quelle steht „diminuishing“, was - wenn es nicht ein Tippfehler ist - nicht mehr heutigem Sprachgebrauch entspricht (Anm. d. Verf.).

6 Egner (1998): 7

7 Egner (1998): 8 f.

8 Egner (1998): 24

9 Egner (1998): 29

10 Egner (1998): 30

11 Egner (1998): 31

12 Egner (1998): 41 f.

13 Egner (1998): 42

14 http://wertpapierhandelsgesetz.trenkler.de/german/04wphg00.shtml

15 http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Steuern-und-Finanzen-,7397/Viertes- Finanzmarktfoerderungs.htm

16 Vorstellung Entwurf Investmentmodernisierungsgesetz - Kurzübersicht - Bundesministerium der Finanzen 08. Juli 2003

17 § 1 Abs. 1 KAGG

18 § 7 KAGG

19 § 19 KAGG

20 § 20 KAGG

21 § 24a KAGG

22 § 23 KAGG

23 § 5 KAGG

24 § 1 Abs. 3KAGG

25 § 3, 4 KAGG

26 § 2 Abs. 2 KAGG

27 § 6 KAGG

28 § 12 KAGG

29 § 2 KAGG

30 § 68 Abs. 5 KAGG

31 § 12 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 KAGG

32 § 68 KAGG

33 § 8 Abs. 1 Nr. 1 - 4 KAGG

34 § 8 Abs. 2 Nr. 1a KAGG

35 § 8 Abs. 2 Nr. 1 KAGG

36 § 8 Abs. 2 KAGG

37 § 8 Abs. 3 KAGG

38 § 8a Abs.1 KAGG

39 § 8c Abs. 3 Nr. 1 KAGG

40 § 1 Abs. 2 KAGG

41 § 26 - 37 KAGG

42 § 7a - 7d KAGG

43 § 25a - 25j KAGG

44 § 25k - 25m KAGG

45 § 8g KAGG

46 § 8 Abs. 1 Nr. 3, 4 KAGG

47 § 37a - 37g KAGG

Fin de l'extrait de 62 pages

Résumé des informations

Titre
Investmentfonds für Aktien und Hedge-Fonds
Université
Kiel University of Applied Sciences  (Betriebswirtschaftlehre)
Cours
Finanzierung
Note
1,3
Auteur
Année
2003
Pages
62
N° de catalogue
V21689
ISBN (ebook)
9783638252492
ISBN (Livre)
9783638734622
Taille d'un fichier
1220 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Arbeit behandelt ausführlich die Themen Aktieninvestmentfonds und Hedge-Fonds. U.a. werden die Rechtsgrundlagen, Risiken und die Geschichte von Fonds behandelt. Es werden desweiteren der Cost-Average-Effect und 5 Aktieninvestmentfonds vorgestellt.
Mots clés
Investmentfonds, Aktien, Hedge-Fonds, Finanzierung
Citation du texte
Sebastian Henopp (Auteur), 2003, Investmentfonds für Aktien und Hedge-Fonds, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21689

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