Die Politik der ost- und mitteleuropäischen EU - Beitrittsstaaten zwischen Europa und Amerika


Trabajo de Seminario, 2004

21 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Europas Weg zu einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur
2.1 Die sicherheitspolitische Entwicklung seit dem Zweiten Weltkrieg bis
Anfang der 1990er Jahre
2.2 Die sicherheitspolitische Entwicklung seit Beginn der 1990er Jahre

3 Das Spannungsverhältnis zwischen europäischen und
transatlantischen Strukturen der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik
3.1 Die amerikanische Sichtweise
3.2 Die europäische Sichtweise
3.3 Implikationen für die mittel- und osteuropäischen EU-Beitrittsländer

4 Identitäten, Interessen und Prioritäten der mittel- und
osteuropäischen EU-Beitrittsländer in Bezug auf das
transatlantische Bündnis und die ESVP
4.1 Tschechien
4.2 Ungarn
4.3 Polen

5 Abschließende Betrachtung

Literatur

1 Einleitung

In zahlreichen Publikationen wird von der Europäischen Union das Bild des ökonomischen Riesen und des politischen Zwerges gezeichnet.[1] Einerseits kann darüber gestritten werden, ob diese Wahrnehmung seine Berechtigung hat[2], viel wichtiger ist allerdings die Erkenntnis, dass in der heutigen Welt zunehmender Globalisierung auf Dauer das eine Konzept ohne das andere nicht auskommen kann. Einer weiterhin positiven Entwicklung des Wohlstandes in Europa, auch in einer erweiterten EU, muss ein verlässlicher und nachhaltiger Rahmen verliehen werden, denn in einer sich ändernden Welt sieht sich Europa heute gänzlich anderen Bedrohungen gegenüber, als noch vor 15 Jahren.[3] Seit Maastricht 1991 und nochmals deutlicher seit dem französisch-britischen Gipfel 1998 wird die Errichtung einer Europäischen Sicherheitsarchitektur daher wieder stärker forciert.

Mit Blick auf die Erweiterung der EU im Mai diesen Jahres um 10 neue Mitglieder besteht die Aufgabe, die Beitrittsstaaten in den Aufbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsstruktur einzubeziehen. Ziel dieser Hausarbeit ist es, an den Beispielen von Tschechien, Ungarn und Polen darzustellen, welche Interessen die Beitrittskandidaten in Bezug die Teilnahme an der europäischen Sicherheitsarchitektur verfolgen und welche Prioritäten bei diesen Staaten bezüglich der Partizipation im transatlantischen Bündnis bzw. an der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf der Tagesordnung stehen.

An die Erörterung dieser Thematik soll in zwei Schritten herangeführt werden. Dazu wird zunächst die Entwicklung der europäischen Sicherheitspolitik seit dem Zweiten Weltkrieg beschrieben. Diese Darstellung bildet die Grundlage für die Diskussion des Verhältnisses zwischen der EU und der NATO, bzw. der EU und den USA im Kontext der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsbestrebungen. Hierbei wird insbesondere darauf eingegangen, welche Sichtweise die USA im Bezug auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik vertreten und welche Auswirkungen eine gemeinsame europäische Sicherheitsarchitektur auf die weitere Entwicklung der NATO haben könnte. Abschließend werden die zentralen Aussagen und Erkenntnisse dieser Arbeit noch einmal zusammengefasst und daraus Schlussfolgerungen gezogen.

2 Europas Weg zu einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur

2.1 Die sicherheitspolitische Entwicklung seit dem Zweiten Weltkrieg bis Anfang der 1990er Jahre

Betrachtet man den zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichten Stand der europäischen Integration auf den Gebieten Wirtschaft, Handel und Währung, so darf darüber nicht vergessen werden, dass die Grundlagen der EU auf dem übergreifenden Wunsch basieren, dass in Europa nie wieder Krieg ausbrechen soll.[4] Ausdruck dieses Verlangens war im April 1951 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Mitgliedsländer Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg verfolgten mit der Vertragsschließung den Zweck der Kontrolle der damaligen Schlüsselindustrien. Damit steckten vor allem sicherheitspolitische Erwägungen hinter dem Gründungsvertrag.[5] Der nächste Schritt in Richtung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungskonzeption wurde mit dem Streben nach einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) im Mai 1952 gegangen. Die damit verfolgten Ziele der Integration der Bundesrepublik Deutschland in die westliche Verteidigung und die gleichzeitige Kontrolle über Deutschlands militärisches Potential wurden aber erst durch die Aufnahme des Landes in die Westeuropäische Union[6] (WEU) und die NATO im Oktober 1954 erreicht. Das Inkrafttreten des EVG-Vertrages scheiterte bereits im August 1954 an der ausgebliebenen Ratifikation Frankreichs.

Nach Ansicht Warnkens wurde mit der Aufnahme Deutschlands und Italiens in die WEU und die NATO der Versuch der Errichtung supranationaler Strukturen sowohl im wirtschaftspolitischen wie auch im verteidigungspolitischen Bereich dauerhaft fallengelassen. Die Autorin sieht hier die Ursache für das Ungleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Integration und außen- und sicherheitspolitischer Kooperation. Die wirtschaftliche Integration wurde hingegen durch die Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) in der Folgezeit weiter forciert.[7]

Nachdem die Fouchet-Pläne zur Intensivierung der Außen- und Verteidigungspolitik sowie zur Koordination der Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaften im April 1962 gescheitert waren, unternahmen die Staats- und Regierungschefs der drei Europäischen Gemeinschaften im Dezember 1969 einen erneuten Anlauf zur stärkeren Kooperation auf dem Gebiet der Außenpolitik. Der Luxemburger Bericht vom 27. Oktober 1970 schuf die Grundlagen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ), welche eine von den Gemeinschaften institutionell getrennte außenpolitische Koordination vorsah. Die EPZ wurde in den Folgejahren durch zahlreiche praktische Verbesserungen ergänzt und im Februar 1986 mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) auf eine verbindliche rechtliche Basis gestellt. Die Grundentscheidung der (nur) zwischenstaatlichen Zusammenarbeit blieb allerdings bestehen.

Neben der EPZ wurden Sicherheitsfragen ab Mitte der 1980er Jahre wieder verstärkt innerhalb der WEU diskutiert: Im Oktober 1987 wurde vom WEU-Ministerrat in Den Haag die Plattform europäischer Sicherheitsinteressen verabschiedet, worin erstmals das Stichwort einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) aufgegriffen wurde. Besonders auf den Gebieten der westlichen Verteidigung und des Vorantreibens des Dialogs zwischen Ost und West sollte die Zusammenarbeit mit dem Ziel stärkerer Integration vorangetrieben werden.[8]

2.2 Die sicherheitspolitische Entwicklung seit Beginn der 1990er Jahre

Vor dem Hintergrund der politischen Veränderungen in Europa zu Beginn der 1990er Jahre beschleunigte sich die Entwicklung einer europäischen Sicherheitspolitik. Als zweiter Pfeiler (intergouvernementale Zusammenarbeit außerhalb der Europäischen Gemeinschaften) wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auf der Maastrichter Regierungskonferenz 1991 in den Vertrag über die zu schaffende Europäische Union (EU) aufgenommen.[9] Die Verfolgung der vereinbarten materiellen Ziele der GASP wurde durch die Stärkung der WEU untermauert, welche einerseits verteidigungs- und sicherheitspolitischer Pfeiler der EU und andererseits europäischer Pfeiler der transatlantischen Allianz sein sollte. Im Auftrag der EU sollte die WEU die sogenannten Petersberg-Aufgaben[10] übernehmen. Diese betreffen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich Maßnahmen zur Herbeiführung des Friedens.[11] Darüber hinaus versuchte man die Mitgliedschaften in der EU und der NATO möglichst deckungsgleich zu halten: „Die neutralen EU-Mitglieder traten dem Brüsseler Vertrag als Beobachter und die europäischen NATO-Staaten, die nicht Mitglied der EU waren als assoziierte Mitglieder bei. Beide wurden Vollmitgliedern weitgehend gleichgestellt.“[12] Des Weiteren wurde auf dem Ratstreffen 1992 ein Konsultationsforum für die Staaten Mittel- und Osteuropas als Gegenstück zur Kooperation dieser Staaten mit der NATO eingerichtet. 1994 wurde das Forum eingestellt und die Staaten erhielten den Status assoziierter Partner.[13]

Mit dem Amsterdamer Vertrag 1997 wurde das Maastrichter Vertragswerk behutsam weiterentwickelt. Im Bereich der GASP wurden Verbesserungen im Dienste einer größeren Handlungsfähigkeit erreicht, und die Ausdehnung der Felder gemeinsamen Handelns erfolgte durch die Aufnahme der Petersberg-Aufgaben der WEU in den EU-Vertrag.[14]

Einen neuerlichen Impuls erhielten die europäischen Sicherheits- und Verteidigungsbestrebungen durch die Erklärung Tony Blairs auf dem französisch-britischen Gipfeltreffen im Dezember 1998 in St. Malo, nachdem die EU über eine autonome Handlungsfähigkeit verfügen müsse, die sich auf glaubwürdige militärische Fähigkeiten stützt.[15] Ab diesem Zeitpunkt beschleunigten sich die europäischen Sicherheits- und Verteidigungsbemühungen nochmals. Auf dem Treffen des Europäischen Rates in Köln 1999 wurde die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als Konzept der GASP, verankert im Artikel V des EU-Vertrages, aus der Taufe gehoben. „Zentrales Ziel der ESVP ist die Stärkung der äußeren Handlungsfähigkeit zur internationalen Krisenbewältigung, wobei das breite Spektrum wirtschaftlicher, finanzieller und politischer Instrumente verbessert und künftig durch die Bereitstellung militärischer Instrumente ergänzt werden soll.“[16] Um die ESVP mit operativen Fähigkeiten auszustatten, wurde auf dem Europäischen Gipfel in Helsinki 1999 beschlossen bis 2003 eine europäische Kriseninterventionstruppe aufzubauen. Sie soll 60.000 Mann umfassen, die binnen 60 Tagen für mindestens 1 Jahr einsatzfähig sein sollen. Als Aufgabenspektrum für diese Truppe sind die Petersberg-Aufgaben vorgesehen.[17] Bereits 2002 stellte die Ministerkonferenz fest, dass die ebenfalls in Helsinki für den zivilen Bereich beschlossenen Fähigkeiten mit den Schwerpunkten Polizei, Rechtsstaat, Zivilverwaltung und Katastrophenschutz quantitativ erfüllt seien.

Erste zivile, wie auch militärische Operationen wurden 2003 bereits begonnen. Im zivilen Bereich handelt es sich um zwei Polizeimissionen (EUPM und EUPOL „Proxima“) in Bosnien und Mazedonien. Aufgaben der Missionen sind die Überwachung, Kontrolle und Beratung der Polizeikräfte vor Ort. Im militärischen Bereich übernahm die EU im März 2003 mit Operation „Concordia“ die Nachfolge der NATO-Mission "Allied Harmony" in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, mit dem Ziel der Stabilisierung des Landes. Seit Juni 2003 führt die EU auf Grundlage einer Resolution der Vereinten Nationen eine Operation im Kongo durch. Darüber hinaus gibt es seit einiger Zeit Gespräche mit der NATO bezüglich einer Übernahme der SFOR-Operation in Bosnien-Herzegowina durch die EU.[18]

[...]


[1] vgl. Varwick (2002), S. 97

[2] Varwick (2002), S. 96 merkt m.E. zu Recht an, dass die EU über eine enorme Bandbreite an außenpolitischen Instrumenten, die von handels-, entwicklungs- und außenwirtschaftspolitischen bis hin zu militärischen Instrumenten reichen, verfügt.

[3] vgl. Varwick (2002), S. 102

[4] vgl. Solana (2002), S. 109

[5] vgl. Warnken (2002), S. 21

[6] Im März 1948 wurde auf Basis eines Vertrages zwischen den Ländern Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden sowie Belgien und Luxemburg vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges das Brüsseler Verteidigungsbündnis gegründet. Dieses Bündnis wurde mit der Schlussakte der Londoner Neunmächtekonferenz vom 3. Oktober 1954 in die WEU umgewandelt.

[7] vgl. Warnken (2002), S. 23

[8] vgl. Warnken (2002), S. 27

[9] vgl. Warnken (2002), S. 29

[10] verabschiedet auf dem Treffen des WEU-Ministerrats am 19. Juni1992 in Bonn

[11] vgl. Volle & Weidenfeld (2000), S. 90ff

[12] Dembinski (2000), S. 5

[13] vgl. Warnken (2002), S. 31

[14] vgl. Warnken (2002), S. 32

[15] vgl. Dembinski (2000), S. 7

[16] Jünemann & Schörnig (2003), S. 101

[17] vgl. Volle & Weidenfeld (2000), S. 140

[18] vgl. Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (2004). online: http://www.auswaertiges-
amt.de/www/de/eu_politik/gasp/esvp_html#7

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Die Politik der ost- und mitteleuropäischen EU - Beitrittsstaaten zwischen Europa und Amerika
Universidad
University of Leipzig  (Institut für Politikwissenschaften)
Curso
Internationale Beziehungen, Seminar: Das 'neue Europa"
Calificación
1,0
Autor
Año
2004
Páginas
21
No. de catálogo
V21763
ISBN (Ebook)
9783638253048
Tamaño de fichero
540 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Politik, Beitrittsstaaten, Europa, Amerika, Internationale, Beziehungen, Seminar, Europa
Citar trabajo
Thomas Strache (Autor), 2004, Die Politik der ost- und mitteleuropäischen EU - Beitrittsstaaten zwischen Europa und Amerika, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21763

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