Die Ausformulierung der Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (§2 BetrVG) durch die Rechtsprechung soll im Rahmen dieser Präsentation dargestellt werden.
Über einen kleinen historischen Abriß im zweiten Abschnitt führt diese Präsen-tation im dritten Abschnitt zu einer Erläuterung des § 2 Abs. 1 BetrVG. Die Rechtsprechung sowie die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 2 BetrVG wer-den im Abschnitt vier und fünf behandelt. Im sechsten Abschnitt folgt eine kleine Schlußbetrachtung, womit diese Präsentation endet.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz gibt es mehrere Träger, welche die be-triebliche Mitbestimmung realisieren sollen. Dazu gehören die Betriebsverfas-sungsorgane, die Gewerkschaften, der Arbeitgeber und die Arbeitgebervereini-gungen. Diese Präsentation befasst sich vornehmlich mit der Beziehung zwi-schen Arbeitgeber und dem Betriebsrat.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Historischer Hintergrund
3 Erläuterungen des § 2 Abs. 1 BetrVG
4 Rechtsprechung
5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 2 BetrVG
6 Schlußbetrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die durch die Rechtsprechung vorgenommene Ausformulierung der gesetzlichen „Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit“ zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß § 2 BetrVG unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Sanktionsmechanismen.
- Historische Entwicklung des Kooperationsgebots im Betriebsverfassungsrecht
- Rechtliche Einordnung und Interpretation der Generalklausel des § 2 BetrVG
- Analyse relevanter BAG-Entscheidungen zur praktischen Auslegung der Zusammenarbeit
- Rechtsfolgen bei groben Pflichtverletzungen durch Arbeitgeber oder Betriebsrat
Auszug aus dem Buch
2) Historischer Hintergrund
Mit Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11.10.1952 wurde erstmalig auch die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit dieser 4 Parteien festgeschrieben. Im Betriebsrätegesetz vom 04.02.1920 gab es keine vergleichbare Regelung, das hieß, dass der Betriebsrat seinerzeit lediglich der reinen Interessenvertretung der Mitarbeiter verschrieben war.
Durch die in § 2 BetrVG 1972 festgelegte Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ist der Betriebsrat nunmehr verpflichtet eine Art Drahtseilakt zwischen der Interessenvertretung der Mitarbeiter und der Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zu vollziehen, da die Interessengegensätze zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite doch erheblich sind. Der Arbeitgeber ist daran interessiert größtmöglichen Gewinn aus den Arbeitnehmern zu ziehen und die Arbeitnehmer ihrerseits wollen sichere Arbeitsplätze, ihren Lebensstandard erhöhen und einen Anteil am Ergebnis ihrer Arbeit sehen.
Aufgrund dieser gegensätzlichen Interessen ist es nachvollziehbar, dass die vertrauensvollen Zusammenarbeit der Parteien auf Dauer nur durch Gesetz erreicht werden konnte. Durch die Gesetzesreform im Jahr 1972 wurde die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit - die aus dem BetrVG 1952 übernommen worden war - wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Betriebsverfassungsrecht in die einleitenden Vorschriften des BetrVG vorgezogen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Thematik der vertrauensvollen Zusammenarbeit und die Begrenzung des Fokus auf die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
2 Historischer Hintergrund: Darstellung der Entwicklung vom reinen Interessenvertreter des Betriebsrätegesetzes bis hin zum gesetzlich zur Kooperation verpflichteten Organ im BetrVG.
3 Erläuterungen des § 2 Abs. 1 BetrVG: Detaillierte Analyse des Begriffs der vertrauensvollen Zusammenarbeit als Kooperationsgebot und Auslegungsregel.
4 Rechtsprechung: Aufarbeitung aktueller Einzelentscheidungen zu Konfliktfeldern wie Betriebsratswahlen, Kosten und Kritik am Arbeitgeber.
5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 2 BetrVG: Erläuterung des Sanktionsverfahrens bei Pflichtverletzungen nach § 23 BetrVG für Arbeitgeber und Betriebsrat.
6 Schlußbetrachtung: Fazit zur hohen praktischen Relevanz der Generalklausel im Kontext der Unternehmensmitbestimmung.
Schlüsselwörter
Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Arbeitgeber, Betriebsrat, Mitbestimmung, Rechtsprechung, Kooperationsgebot, Sanktionen, Pflichtverletzung, Arbeitsrecht, BAG, Betriebsfrieden, Interessenausgleich.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die gesetzliche Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wie sie in § 2 BetrVG verankert ist.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die historische Entwicklung, die rechtliche Auslegung der Generalklausel, die aktuelle Rechtsprechung dazu und die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Bundesarbeitsgericht und andere Instanzen den unbestimmten Rechtsbegriff der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ konkretisiert haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf Gesetzeskommentaren und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Einordnung, eine theoretische Durchdringung des § 2 BetrVG, die Auswertung von Fallbeispielen der Rechtsprechung und die rechtlichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Betriebsverfassungsgesetz, Kooperationsgebot, Mitbestimmung und Sanktionsverfahren geprägt.
Wie unterscheidet sich das BetrVG 1972 von der Fassung von 1952?
Im Jahr 1972 wurde das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit in die einleitenden Vorschriften vorgezogen, während die explizite Verpflichtung zur Wahrung des Allgemeinwohls entfiel.
Was sind die Konsequenzen einer groben Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber?
Bei groben Verstößen findet ein zweistufiges Verfahren statt: Zunächst erfolgt ein Erkenntnisverfahren zur Feststellung der Pflichtverletzung, gefolgt von einem Vollstreckungsverfahren mit Ordnungsgeldern.
- Quote paper
- Sabine Reichert (Author), 2002, Die Ausformulierung der 'Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit' (§ 2 BetrVG) durch die Rechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22500