Die Rolle des Geschäftsführer. Vom Führungsverhalten zum Führungserfolg


Trabajo Escrito, 2013

19 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

Einleitung

1. Der Geschäftsführer
1.1 Voraussetzungen eines Geschäftsführers
1.2 Kernaufgaben des Geschäftsführers

2. Definition Führung
2.1 Führungstheorien
2.2 Verhaltensbezogene Theorie
2.3 Führungsverhalten/Führungsstile eines Geschäftsführers
2.3.1 Mitarbeiterorientierung (consideration):
2.3.2 Aufgabenorientierung (initiating structure)
2.3.3 Mitwirkungsorientierung:
2.4 die situative Theorie des Reifegrades der Führung von Hersey/ Blanchard

3. Zusammenhang zwischen Führungsverhalten und Führungserfolg

Fazit

Literaturverzeichnis

Anlage

Einleitung

Im 5. Semesters meines Studiums der sozialen Arbeit, habe ich mich für das Seminar ,,Jedes Mal anders - die Rollenanforderung eines Geschäftsführers‘‘ entschieden. In Vorbereitung auf die neuen spannenden Erkenntnisse widme ich mich in dieser Arbeit dem Thema ,,die Rolle des Geschäftsführers - vom Führungsverhalten zum Führungserfolg‘‘.

Ich selber hege den Traum der Selbstständigkeit und bin umso gespannter, in welchem Zusammenhang die Persönlichkeit und das Führungsverhalten des Geschäftsführers (in meiner Arbeit am Beispiel einer GmbH) Einklang mit dem Erfolg eines Unternehmens finden.

Für einen kleinen Einblick setze ich mich zunächst mit dem Geschäftsführer aus- einander und werde mich anschließend der Führung und dessen Theorien, insbe- sondere der Verhaltenstheorie, widmen. Zahlreiche Experten setzten sich bereits mit diesem Thema auseinander, analysierten und stellten diesbezüglich ihre Theo- rie auf.

Beim Schreiben dieser Arbeit, konzentriere ich mich hauptsächlich auf das Verhaltensmodell nach Rosenstiehl mit seinen drei typischen Verhaltensorientierungen. In zahlreichen Fachlektüren orientieren sich Experten an seiner Theorie und nehmen diese als Grundlage ihrer Arbeit.

Im Punkt 3 werde ich mich abschließend dem Zusammenhang von Führungsverhalten und Führungserfolg widmen.

Während meiner Recherche benutzte ich überwiegend Fachliteratur aber auch das Internet.

1. Der Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist das ausführende Organ, dass sogenannte Exekutiv, einer Gesellschaft. Durch ihn wird die GmbH als juristische Person handlungsfähig. (vgl. Jula; 2006, S. 2)

,, Das Gesetz stellt sie damit mit einer natürlichen Person, das heißt: einem Menschen, fast gleich. Denn als juristische Person gestattet ihr die Rechtsordnung, selbst Rechte und Pflichten zu übernehmen‘‘

(www.rechthaben.de)

Der Geschäftsführer einer GmbH übernimmt eine herausragende Stellung. Er ver- tritt die Gesellschaft in allen Angelegenheiten extern (nach außen) und führt des Weiteren alle Geschicke intern. (vgl. Jula; 2006, S. 2) Somit ist der Geschäftsfüh- rer etwas grundsätzlich anderes als selbst der leitende Angestellte eines Unter- nehmens. Denn während dem Angestellten nach der jeweiligen Maßgabe des Unternehmers auf rein rechtsgeschäftlicher Basis Vertretungsmacht eingeräumt wird, verkörpert der Geschäftsführer schon von Gesetzes wegen unabdingbar die GmbH. Er ist in seiner Stellung damit selbst ein Teil der Gesellschaft. (vgl. www.rechthaben.de)

,, Der GmbH-Geschäftsführer wird in der Regel durch die Gesellschafterversammlung bestellt und bevollmächtigt, für die GmbH tätig zu werden. Durch Abschluss eines Dienstvertrages nimmt der Geschäftsführer die Bestellung an‘‘

(www.existenzgruender.de)

1.1 Voraussetzungen eines Geschäftsführers

Für das Amt eines Geschäftsführers werden im Gesetz §6 II GmbHG1 bestimmte gesetzliche Voraussetzungen festgelegt. Eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der selbigen Gesellschaft muss unbedingt ausgeschlossen werden. Ein Doppelmandat im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung ist absolut unzulässig, da sich das Aufsichtsratsmitglied nicht selbst kontrollieren darf. Eine Trennung zwischen Kontrolle und Leitung muss unbedingt erfolgen.

Branchen- und berufsspezifisch können sich weitere gesetzliche Anforderungen für den Geschäftsführer ergeben. So werden zum Beispiel für die Berufsgruppen der Rechtsanwalts- oder Steuerberatungsdienstleistung entsprechende Zulassun- gen notwendig.

Neben diesen Voraussetzungen enthält der Gesellschaftsvertrag (=Satzung) Vorgaben hinsichtlich Qualifikationen und sonstigen persönlichen Eigenschaften des Geschäftsführers. So könnte in der Satzung zum Beispiel verankert sein, dass nur derjenige Geschäftsführer werden kann, der ein abgeschlossenes Hochschulstudium absolviert hat. (vgl. Jula; 2006, S.3)

1.2 Kernaufgaben des Geschäftsführers

Die Leitung des Unternehmens obliegt dem Geschäftsführer. Grundsätzlich ver- folgt das Unternehmen den Zweck der Gewinnerzielung durch optimale Erwirt- schaftung. Um dieses Ziel verfolgen zu können muss der Geschäftsführer umfassende Tätigkeiten entfalten. Kaufmännische, technische und personelle Be- reiche sind hierbei wichtige Faktoren um die Gesellschaft möglichst günstig am Markt zu positionieren. Eine langfristige Planung ist äußerst wichtig um sich dem Wettbewerb am Markt zu stellen und sich an eventuelle Gegebenheiten anzupas- sen. (vgl. Jula; 2006, S.22)

Der Absatz eines Unternehmens sollte sich durch genügend Aufträge optimal entwickeln. Hierbei ist es wichtig die Rahmenbedingungen, etwa im technischen oder personellen Bereich, dementsprechend zu optimieren. Je nach Lage und Erfordernis muss der Geschäftsführer Personal einstellen oder notfalls sogar entlassen. Selbiges gilt für die Ausstattung des Unternehmens. Sind Investitionen nötig, so muss er diese anweisen bzw. tätigen.

Sollte entsprechendes Kapital benötigt werden, so muss es der Gesellschafterversammlung vorgetragen werden, sofern der Geschäftsführer nicht selbst entsprechende Kompetenzen haben sollte, Kredite aufzunehmen.

Des Weiteren ist es wichtig, dass bestehende Aufträge abgesichert werden und das der Geschäftsführer alle unternehmerischen Risiken erkennt und dagegen Vorsor- ge trifft. Der Postein- und ausgang sowie alle Zahlungsvorgänge müssen ebenso kontrolliert werden. Damit alle Verbindlichkeiten der GmbH sicher abgewickelt werden können, ist es wichtig dass die Liquiditätsentwicklung2 stets vorausschau- end beobachtet wird. Sollte es der Gesellschaft einmal nicht möglich sein, seinen Verbindlichkeiten nach zu kommen, sind diese (gegebenenfalls mit Rücksprache der Gesellschafterversammlung) abzudecken. (vgl. Jula; 2006, S.22)

,,Darüber hinaus muss der Geschäftsführer die Einhaltung der zahlreichen anderen Vor- schriften gewährleisten, wie z.B. die vorschriftsmäßige Gestaltung der Briefbögen entspre- chend den Voraussetzungen des § 35a GmbHG, also mit Angabe des Sitzes der Gesellschaft, des zuständigen Amtsgerichts, der Handelsregisternummer sowie den Namen des Geschäftsführers.‘‘

(Jula; 2006, S.22)

2. Definition Führung

Führung ist die asymmetrische soziale Beziehung der Über- und Unterordnung. (vgl.www.wirtschaftslexikon.gabler.de). Führung ergibt sich demzufolge als Kon- sequenz aus schriftlichen Regelungen und präzisen Rollenerwartungen. (vgl. Steinmayr; 2007, S.69) Genau genommen versteht man hierbei die Leitung von Gruppen und Organisationen durch eine Person oder Personengruppe, welche Befehls- und Entscheidungsgewalt besitzt. Aufgabe der Führung ist es, die Ziele der Gruppe zu formulieren und zu verwirklichen. Hierbei ist sie nicht nur nach außen wirksam, sondern regelt auch das Verhalten der Gruppenmitglieder. (vgl. www.lexikon.eu)

Oft wird Führung jedoch unterschiedlich interpretiert. Dennoch gibt es drei Grundannahmen die vielleicht als gemeinsamer Nenner dienen könnten.

1. „Führung ist ein Gruppenphänomen (das die Interaktion zwischen zwei oder mehreren Personen einschließt);

2. Führung ist intentionale soziale Einflussnahme (wobei es wiederum Differenzen darüber gibt, wer in einer Gruppe auf wen Einfluss ausübt und wie dieser ausgeübt wird, u.a.m.);

3. Führung zieht darauf ab, durch Kommunikationsprozesse Ziele zu erreichen“

(Roth, 1989, S. 555 in www.lexikon.eu)

[...]


1 § 6 II GmbH… Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Ein Betreuer, der bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise Einem Einwilligungsvorbehalt […] unterliegt, kann nicht Geschäftsführer sein. Wer wegen einer Straftat nach dem §§ 283-283d des StGB verurteilt worden ist, kann auf die Dauer von 5 Jahren seit der Rechtskraft des Urteils nicht Geschäftsführer sein […] (Jula; 2006, S. 3)

2 Dem Begriff Liquidität kommt im wirtschaftlichen Sprachgebrauch zweierlei Bedeutung zu: In der Betriebswirtschaftslehre ist Liquidität die Fähigkeit, seinen zwingend fälligen Verbindlichkei- ten jederzeit und uneingeschränkt nachkommen zu können. (www.woxikon.de)

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Die Rolle des Geschäftsführer. Vom Führungsverhalten zum Führungserfolg
Universidad
University of Applied Sciences Merseburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2013
Páginas
19
No. de catálogo
V229418
ISBN (Ebook)
9783656452003
Tamaño de fichero
752 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Geschäftsführer, Führung, Führungserfolg
Citar trabajo
Nancy Stannarius (Autor), 2013, Die Rolle des Geschäftsführer. Vom Führungsverhalten zum Führungserfolg, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229418

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Die Rolle des Geschäftsführer. Vom Führungsverhalten zum Führungserfolg



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona