„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Die Eidesformel des Bundespräsidenten und der Mitglieder der Bundesregierung aus Art. 56 S. 1 des Grundgesetzes zeigt Kernelemente des staatlichen Schutzauftrages gegenüber Volk und Verfassung auf.
Gerade diese Dualität des unbedingten Schutzauftrages gegenüber Volk und Verfassung ist es, die im Folgenden immer wieder problematisch wird. Denn in außergewöhnlichen Situationen, wenn der Schutz der Bevölkerung schwerer sicherzustellen ist als in der Normallage, müssen sich die staatlichen Organe mit außergewöhnlichen Maßnahmen behelfen. Das Grundgesetz will diese Maßnahmen regeln und begrenzen, zeigt doch die deutsche Geschichte nur zu deutlich, dass beim Austreiben des Teufels schnell der sprichwörtliche Beelzebub bei der Hand ist.
Doch wenn das „eigene“ Volk oder zumindest Teile dessen die Verfassung und die verfassungsmäßige Rechts- und Gesellschaftsordnung ablehnen? Wie sollen staatliche Organe auf revolutionäre Bestrebungen in einer Ausnahmelage reagieren?
Gerade wenn es um den Umgang mit anderen politischen Meinungen geht, um den Umgang mit der eigenen Bevölkerung, ist Vorsicht geboten. Das Grundgesetz will aber dennoch „wehrhaft“ sein. Die Beseitigung der Verfassung und ihrer Rechtsordnung durch revolutionäre Bestrebungen, die außerhalb der vom Grundgesetz aufgezeigten Möglichkeiten agieren, kann und will nicht geduldet werden.
Wie die Verfassung auf eine dieser außergewöhnliche Lagen, nämlich revolutionäre Bestrebungen im Inland, reagiert, welche Mittel sie den staatlichen Organen an die Hand gibt und welche Beschränkungen den staatlichen Organen bei der Verwendung eben dieser auferlegt sind, wird in dieser Arbeit gezeigt.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Heranführung
A. Revolutionäre Bestrebungen
B. Heranführung an den inneren Notstand
1. Zum Notstand im Allgemeinen
2. Abgrenzung zum Äußeren Notstand
3. Abgrenzung zum Gesetzgebungsnotstand
4. Abgrenzung zum Katastrophennotstand
5. Abgrenzung zu Art. 35 II S. 1 GG
6. Staatsnotstand oder innerer Notstand i.e.S.
III. Möglichkeiten zur Bekämpfung revolutionärer Bestrebungen im inneren Notstand
A. Anforderung von Polizeikräften anderer Länder und der Bundespolizei, Art. 91 I GG
1. Voraussetzungen
a. Freiheitlich - demokratische Grundordnung
b. Bestand des Bundes oder eines Landes
c. Drohende Gefahr
d. Anfordernder und Angeforderter
2. Umfang des Anforderungsrechtes
a. Kräfte und Einrichtungen
b. Zur Abwehr
c. Rechtsumfeld der angeforderten Kräfte
B. Einsatz von Polizeikräften durch Bundesintervention, Art. 91 II S.1 GG
1. Voraussetzungen
a. Abwehr einer drohenden Gefahr
b. Land nicht zur Abwehr bereit oder fähig
c. Beschluss der Bundesregierung
2. Umfang des Interventionsrechtes der Bundesregierung
a. Weisungsunterstellung der Polizeikräfte
a. Ablauf der Weisungsunterstellung
b. Rechtsstellung der eingesetzten Polizeikräfte
c. Inhalt der Weisungen
b. Einsatz der Bundespolizei
c. Beendigung des Einsatzes
C. Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Landesregierungen, Art. 91 II S. 3 GG
1. Voraussetzungen
a. Voraussetzungen des Art. 91 I GG
b. Überregionaler Notstand
c. Erforderlichkeit der Weisung
2. Umfang der Weisungen
a. Weisungsgeber und Weisungsadressat
b. Inhalt der Weisungen
c. Unberührtheit von Satz 1 und 2
D. Einsatz der Streitkräfte nach Art. 87a IV GG
1. Allgemeines
2. Voraussetzungen des Streitkräfteeinsatzes
a. Voraussetzungen des Art. 91 II GG
b. Beschluss der Bundesregierung
c. Nicht-Ausreichen der Polizeikräfte
3. Umfang des Streitkräfteeinsatzes
a. Zur Abwehr
b. Zur Unterstützung
c. Schutz von Zivilen Objekten
d. Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer
e. Anwendbares Recht beim Streitkräfteeinsatz
a. Zum Schutz ziviler Objekte
b. Zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer
f. Beendigung des Einsatzes
E. Möglichkeiten der Bekämpfung revolutionärer Bestrebungen im inneren Notstand außerhalb der Art. 91, 87a IV GG ?
1. Allgemeine Mittel des Verfassungsschutzes
2. Einschränkung der Freizügigkeit per Gesetz nach Art. 11 II GG
3. Bundeszwang nach Art. 37 GG
4. Bekämpfung revolutionärer Bestrebungen durch die Streitkräfte nach Art. 35 III GG ?
IV. Schlussbetrachtung
- Citation du texte
- Konrad Körner (Auteur), 2013, Innerer Notstand und Revolution. Voraussetzungen, Umfang und Mittel für staatliche Organe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229478