Partizipation wohnungsloser Menschen

Eine Analyse der Betroffenenperspektive


Master's Thesis, 2012

121 Pages, Grade: 1,6


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

I Einführende theoretische Vorannahmen
1 Armut, Ausgrenzung und Wohnungslosigkeit
1.1 Konzepte und Ausmaß von Armut
1.2 Soziale Ungleichheit und soziale Ausgrenzung
1.3 Definition und Fallzahlen von Wohnungslosigkeit
2 Das Partizipationskonzept
2.1 Allgemeine Grundannahmen
2.2 Partizipation und Soziale Arbeit
2.3 Partizipation ausgegrenzter, armer und wohnungsloser Menschen
2.3.1 Rechtliche Grundlagen für Partizipation wohnungsloser Menschen
2.3.2 Partizipation wohnungsloser Menschen
2.4 Exkurs: Empowerment
3 Theorien Sozialer Arbeit
3.1 Lebensweltorientierung nach Thiersch
3.2 Lebensbewältigung nach Böhnisch
3.3 Lebensgestaltung nach Möller

II Forschungsmethodisches Vorgehen
1 Forschungsmethodische Grundlagen
1.1 Explikation der Fragestellung
1.2 Literaturrecherche
1.3 Methodologie der Untersuchung
1.4 Realisierung von Gütekriterien der qualitativen Sozialforschung
1.5 Ethische Reflexion des Forschungsvorhabens
2 Erhebung der Daten
2.1 Das problemzentrierte Leitfadeninterview
2.1.1 Das problemzentrierte Interview nach Witzel
2.1.2 Erstellung des Leitfadens
2.2 Das Sampling der Untersuchung
2.3 Zugang zum Feld
2.4 Die Durchführung der Interviews
3 Auswertung der Daten
3.1 Transkription der geführten Interviews
3.2 Die Grounded Theory
3.2.1 Theoretische Grundprinzipien der Grounded Theory
3.2.2 Methodische Umsetzung der Grounded Theory
3.3 Computergestützte Analyse der Daten

III Darstellung der empirischen Ergebnisse
1 Beschreibung der institutionellen Rahmenbedingungen
2 Beschreibung der Interviewpartner_innen und deren ,Problemlagen‘
3 Beschreibung und Interpretation der Kategorie ,Bewältigung‘
4 Beschreibung und Interpretation der Schlüsselkategorie ,Partizipation‘
4.1 Das Phänomen Partizipation
4.2 Fördernde und intervenierende Bedingungen
4.3 Zusammenfassung der Kernkategorie
5 Resümee der empirischen Ergebnisse
6 Handlungsstrategien für die Soziale Arbeit

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Partizipation ist ein großes Schlagwort in der Sozialen Arbeit. Thema dieser qualitativen Untersuchung ist die Partizipation wohnungsloser Menschen, da ich das Gefühl habe, dass v. a. Zielgruppen mit Lobby beteiligt werden. Dabei ist die Adressat_innengruppe der Wohnungsnotfallhilfe gerade durch den Mangel an Teilhabe definiert und es ist somit die Kernaufgabe der Sozialarbeit diese zu fördern und herzustellen. Wie ich ausführlicher in Kapitel II 1.2 beschreiben werde, besteht eine Forschungslücke bezüglich meiner Thematik. Partizipation wird meist in Zusammenhang mit Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, alten Menschen oder lediglich im politischen Bereich thematisiert. Nach intensiver Recherche konnte ich zwar Literatur zur Beteiligung armer, ausgegrenzter und wohnungsloser Menschen finden, jedoch wurde m.

E. die Perspektive der wohnungslosen Menschen selbst noch nie erhoben.

Ich entschied mich für ein qualitatives Forschungsdesign, da ich die subjektiven Sichtweisen und Wahrnehmungen von wohnungslosen Menschen als Expert_innen ihrer Lebenswelt erheben möchte.

Ziel meiner Arbeit ist es, die Fragen zu beantworten, ob, wie und in welchem Umfang wohnungslose Menschen in welchen Bereichen partizipieren und in welchen Gebieten und auf welche Art und Weise sie das überhaupt möchten.

Meine Arbeit gliedert sich in drei Teile. Nachdem theoretische Vorannahmen erläutert wurden, erörtere ich im Anschluss mein forschungsmethodisches Vorgehen, um danach die empirischen Ergebnisse meiner Untersuchung darzustellen.

Thema des ersten Oberkapitels sind Armut, Ausgrenzung und Wohnungslosigkeit, Partizipation und Lebensbewältigungstheorien Sozialer Arbeit. In Kapitel I 1 erläutere ich zuerst Armutskonzepte sowie das Ausmaß von Armut. Im Gegensatz zu Armut ist Ausgrenzung kein Zustand, sondern Prozess, der im Anschluss in Punkt I 1.2 erörtert wird. Hierfür grenze ich soziale Ungleichheit und die mögliche Folge hiervon, soziale Ausgrenzung, voneinander ab und beschreibe auch das Stigmakonzept von Goffman sowie soziale Integration. Im nächsten Unterkapitel definiere ich lediglich, wer wohnungslos oder von Wohnungsnot bedroht ist. Weiterhin werden die dramatisch steigenden Fallzahlen thematisiert. Ich setze Wissen über das System der Wohnungsnotfallhilfe voraus und erläutere dies nicht weiter. In Punkt I 2 wird Partizipation als zweiter Gegenstand dieser Arbeit beschrieben. In Kapitel I 2.1 stelle ich Grundlagen, wie z. B. Begründungen für Beteiligung, Modelle zur Messung des Grades von Partizipation oder unterschiedliche Formen, dar. Danach wird das Partizipationskonzept in Punkt I 2.2 in Bezug zur Sozialen Arbeit gesetzt, um im Anschluss hieran den Kern dieser Arbeit theoretisch zu erörtern. Es werden sowohl rechtliche Grundlagen für die Beteiligung

wohnungsloser Menschen beschrieben, als auch Vorschläge für die Umsetzung von Partizipation dieser Personengruppe gemacht. In Kapitel I 2.4 nehme ich einen Exkurs zum Empowermentkonzept vor, da Partizipation Empowermentprozesse in Gang setzen kann. Im dritten Punkt des ersten Oberkapitels werden Theorien Sozialer Arbeit beschrieben, die Konzepte zur Lebensbewältigung beinhalten, da die Adressat_innen der Wohnungsnotfallhilfe oftmals Multiproblemlagen aufweisen, die es zu bewältigen gilt. Ich entschied mich die Theorie der Lebensweltorientierung, der Lebensbewältigung und der Lebensgestaltung zu erläutern, da diese Konzepte aufeinander aufbauen und m. E. gut für wohnungslose Menschen angewendet werden können.

Im zweiten Oberkapitel dieser Qualifizierungsarbeit veranschauliche ich mein Forschungsdesign, um die empirischen Ergebnisse möglichst nachvollziehbar zu machen. Nach forschungsmethodischen Grundlagen, wie z. B. der Explikation der Fragestellung, Erläuterung der Literaturrecherche, Methodologie, Gütekriterien und Ethik, werden die Prozesse der Erhebung sowie der Auswertung beschrieben. Kapitel II 2 widmet sich sowohl dem problemzentrierten Leitfadeninterview, als auch dem Sampling, Feldzugang und der Interviewdurchführung. Das Auswertungskapitel hat sowohl die Verschriftlichung des Tonmaterials, als auch die theoretische Grundlage meiner Analysestrategie zum Thema. Die Grounded Theory, die in Punkt II 3.2 erläutert wird, bietet sich m. E. für die Auswertung an, da dies ein differenziertes und forschungslogisch begründetes Verfahren ist. Abschließend werden die Vorteile einer computerunterstützen Analyse erörtert.

Das dritte Oberkapitel ist das Herzstück dieser Arbeit. Hier zeige ich meine, aus dem Interviewmaterial gewonnenen, empirischen Ergebnisse auf. Nachdem die institutionellen Rahmenbedingungen in Punkt III 1 erläutert wurden, beschreibe ich die Interviewpartner_innen und deren Problemlagen. Im Anschluss hieran interpretiere ich in Punkt III 3 die Kategorie ,Bewältigung‘ in Bezug auf Partizipation und die theoretischen Bewältigungskonzepte. Hiernach wird in Punkt III 4 die Schlüsselkategorie ,Partizipation‘ genau analysiert und hieraus nach einer Zusammenfassung Handlungsstrategien für die Sozialarbeit in Kapitel III 6 herausgearbeitet.

Neben dem Wissen über das System der Wohnungslosenhilfe setze ich bspw. auch Kenntnisse über die gesamtgesellschaftliche Ausgangslage, den Labeling Approach oder andere Grundlagen Sozialer Arbeit voraus.

Alle in dieser Arbeit verwendeten Paragraphen stammen aus dem Gesetzbuch für Sozialberufe von Stascheit (vgl. Stascheit 2007).

Den Anhang finden Sie auf der beigelegten CD.

I Einführende theoretische Vorannahmen

In diesem Oberkapitel nähere ich mich theoretisch den Gegenständen meiner Untersuchung an. Da sich meine Arbeit mit der Partizipation wohnungsloser Menschen beschäftigt, wird in Kapitel I 1 zuerst Armut, Ausgrenzung und Wohnungsnot (I 1.1) erörtert und im Anschluss hieran verschiedene Ungleichheits- und Ausgrenzungsbegriffe voneinander abgegrenzt und beschrieben (I 1.2). V. a. in Punkt I 1.3 halte ich mich kurz und setze z. B. Wissen über das System der Wohnungsnotfallhilfe voraus und definiere lediglich, was Wohnungslosigkeit ist und erörtere Fallzahlen. Für eine Vertiefung verweise ich auf meine Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 (vgl. Schlembach 2010, S. 10-19). In Punkt 2 wird das Partizipationskonzept beschrieben. Nach Grundlagen dieses Konzepts (I 2.1) und dem Zusammenhang mit der Sozialen Arbeit (I 2.2), widme ich mich in Punkt I

2.3 der Beteiligung wohnungsloser Menschen, indem ich zuerst rechtliche Grundlagen für Partizipation (I 2.3.1) und anschließend die Umsetzung (I 2.3.2) beschreibe. Da Empowerment ein wichtiger Bestandteil von Partizipation sein kann, wird dieses Konzept in I 2.4 erläutert. Im dritten Oberpunkt dieses Kapitels werden Theorien Sozialer Arbeit beschrieben, die erklären, wie Problemlagen überwunden werden können. Ich wählte hierfür das Konzept der Lebensweltorientierung nach Thiersch (I 3.1), da diese Theorie inzwischen handlungsleitend für jede soziale Dienstleistung ist und die Lebensbewältigungstheorie nach Böhnisch (I 3.2). Ebenso wird das sich aus der Bewältigungstheorie ableitende Konzept der Lebensgestaltung nach Möller (I 3.3) erörtert.

1 Armut, Ausgrenzung und Wohnungslosigkeit

Nicht nur weil wohnungslose Menschen, die die Zielgruppe meiner Untersuchung darstellen, in aller Regel auch arm und dadurch ausgegrenzt sind, ist das folgende Kapitel von Relevanz, sondern auch, da Partizipation gemeinsam mit Exklusion und Inklusion gedacht werden muss. Einerseits setzt Partizipation nämlich Exklusion voraus, da sie die Teilhabe an Entscheidungsprozessen beschreibt, von denen die Betroffenen normalerweise ausgeschlossen sind. Andererseits soll Partizipation Inklusion schaffen, indem sie bestimmte exkludierte Personen einbezieht (vgl. Gusy 2005, S. 252-253).

Nachdem im ersten Unterkapitel verschiedene Zugänge zu Armut beschrieben sowie das Ausmaß von Armut erläutert wurden, werden im nächsten Kapitel verschiedene Ausgrenzungskonzepte erörtert und im Anschluss hieran Wohnungsnot und deren Ausmaß definiert.

Soziale Ungleichheit, Exklusion und soziale Ausgrenzung sind Chiffren moderner gesellschaftlicher Selbstbeschreibungen, die sich von früheren, v. a. durch ihre zunächst national-, dann auch wohlfahrtsstaatlich organisierte inklusive Ordnung, unterscheiden. Menschen sind heute nicht mehr primär Angehörige von Familien, Ständen oder Klassen, obwohl sich die Schichtung auch heute noch mehr oder weniger stabil an sozialen Herkünften ablesen lässt (vgl. Nassehi 2004, S. 323).

Der Paradigmenwechsel des Sozialstaates zum aktivierenden Staat individualisiert zum einen die Ursachen von Armut, zum anderen sogt er für Unsicherheit seitens der Hilfeempfänger_innen, da es einerseits große Ermessensspielräume für die Leistungsgewährung gibt, aber andererseits der Entzug existenzsichernder Leistungen droht, wenn man der Verpflichtung zur Arbeit nicht nachkommt. Die Aktivierungspolitik konterkariert sich in gewisser Weise, weil die Verunsicherung die Herausbildung von Eigenverantwortung behindert und einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt gerade entgegenwirkt (vgl. Buhr 2008, S. 210-212). Das Verhältnis von Staat, Gesellschaft und Bürger_innen wird neu bestimmt. Auf der einen Seite sollen Bürger_innen mehr Eigenverantwortung für sich übernehmen, auf der anderen Seite sollen sie sich im Sinne einer Zivilgesellschaft für Benachteiligte engagieren und eigentliche Pflichten des ,alten‘ Sozialstaats übernehmen. Gerechtigkeit bezieht sich heute nicht mehr nur auf Verteilungsgerechtigkeit, sondern muss auch der Freiheit des Einzelnen dienen und seine Eigenverantwortung fordern (vgl. Sanders 2008, S. 19-24). Unsere pluralisierte Gesellschaft mit ihren erweiterten Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen birgt v. a. für wohnungslose Menschen die Gefahr des ,Herausfallens‘ aus dieser Gesellschaft in sich. Nicht jeder Mensch ist in der Lage die Chancen einer individualisierten Gesellschaft adäquat für sich zu nutzen. Soziale Sicherung geschieht heute unter Inkaufnahme sozialer Ungleichheiten. Ist der Sozialstaat in der Krise? Massenarbeitslosigkeit, steigende Armut, der Rückgang sozialstaatlicher Unterstützung und die Abkehr vom Prinzip der Statussicherung sprechen dafür (vgl. Chassé 2008, S. 59- 60; Böhnke 2005). Das Ineinandergreifen von sozialer (Klassen-) Herkunft und ständisch geprägter Lebensführung bricht zugunsten einer Pluralisierung von Lebenslagen und Individualisierung von Lebenswegen auf. Es werden Multimöglichkeiten des Denkens und Handelns gegeben, mit welchen sich jede/ jeder Einzelne auseinandersetzen kann und v.

a. muss (vgl. Kron; Horácek 2009, S. 8-9). Es entsteht eine Art Verpflichtung zu Autonomie, Selbstkontrolle und Selbstverantwortung. Die Formen des gesellschaftlichen Zusammenlebens sind nun auf der einen Seite den eigenständigen Wahlentscheidungen der Einzelnen geschuldet, auf der anderen Seite wird diese Wahlfreiheit nicht jedem Menschen zuteil.

1.1 Konzepte und Ausmaß von Armut

Die bis in die 1990er Jahre vorherrschende Beschränkung der Armutsdebatten auf Einkommensarmut wurden zunehmend kritisiert. Es folgten das Lebenslagenkonzept sowie die dynamische Armutsforschung als zeitgeschichtliche Rekonstruktionen von Armut. „Das Lebenslagenkonzept ermöglichte einen multidimensionalen Zugang zur Armutsproblematik, der das Spektrum sozialer Ungleichheiten und Ausgrenzungen umfassend und differenziert erfasst.“ (Braches-Chyrek; Lenz 2011, S. 8) Denn nicht nur der ungenügende Zugang zu ökonomischen Ressourcen kann zu Armut führen, sondern auch ein Mangel an Versorgung in anderen Lebensbereichen, wie z. B. soziokulturelle Teilhabe oder Bildung. Die dynamische Armutsforschung sieht Armut nicht als dauerhaften und biographisch festgeschriebenen Status, sondern im Kontext der subjektiven Wahrnehmung und von individuellen Bewertungen der Betroffenen. Armut wird hierbei also als individualisiert und sozial entgrenzt angesehen. „Der Überbetonung individueller Fähigkeiten zur Überwindung von Armutsverhältnissen wurde durch die Gegenüberstellung von objektiven Armutslagen zu subjektiven Verarbeitungsmustern entgegengetreten.“ (Braches-Chyrek; Lenz 2011, S.8) Sowohl der zweite als auch der dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung orientiert sich an dem Lebenslagenkonzept sowie am Capability-Ansatz nach Sen. Beide Ansätze erweitern die Bemessung von Armut und Reichtum über die traditionelle Einkommensanalyse hinaus auf Lebenslagendimensionen wie Gesundheit, Bildung oder Wohnen. Das Konzept der Teilhabe- und Verwirklichungschancen fragt darüber hinaus auch danach, inwiefern Unterschiede der Lebenslagen auf ungleiche Verwirklichungschancen zurückzuführen sind. Nach Aussage der Bundesregierung ist das Ziel sozialstaatlichen Handelns, Ungleichheiten bereits bei den zur Verfügung stehenden Chancen zu reduzieren, damit alle Menschen ihre individuellen Möglichkeiten ausschöpfen können (vgl. Bundesregierung 2008, S. 53). Für Amartya Sen ist Armut „gleichbedeutend mit einem Mangel an Verwirklichungschancen, Reichtum mit einem sehr hohen Maß an Verwirklichungschancen […] und Armut lässt sich so auch als ,Ausgrenzung von gesellschaftlich bedingten Chancen‘ interpretieren. Armut im Sinne sozialer Ausgrenzung und nicht mehr gewährleisteter Teilhabe liegt dann vor, wenn die Handlungsspielräume von Personen in gravierender Weise eingeschränkt und gleichberechtigte Teilhabechancen an den Aktivitäten und Lebensbedingungen der Gesellschaft ausgeschlossen sind.“ (Bundesregierung 2005, S. 9) Der Armuts- und Reichtumsbericht stellt fest, dass der soziale Zusammenhalt von gesellschaftlicher Teilhabe und dem Zugang zu den entsprechenden Grundrechten und öffentlichen Gütern bestimmt wird.

Daraus wird ein umfassender Armutsbegriff entwickelt, der sich nicht nur auf materielle Armut, sondern auch auf Ausgrenzung vom politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben bezieht. Die Chance sich an politischen Entscheidungsprozessen und am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu beteiligen steht mit Faktoren wie Bildung und sozioökonomischen Status in Zusammenhang. In solch einem mehrdimensional angelegten Verständnis von Armut und sozialer Ausgrenzung gilt die Möglichkeit zur Mitgestaltung als Gradmesser der gesellschaftlichen Inklusion. Der Grad der politischen Partizipation, also Mitgliedschaft in einer politischen Organisation, Beteiligung an politischen Aktionen und Wahlbeteiligung, ist abhängig vom Einkommen. Die Chance zur politischen Beteiligung und damit zur Gestaltung der politisch beeinflussten Lebensbedingungen ist bei Menschen, die ein Einkommen unterhalb der Armutsgrenze haben geringer als bei wohlhabenderen Personen. Der sozialen und kulturellen Partizipation nähert sich der Armuts- und Reichtumsbericht durch Rückgriff auf den Freiwilligensurvey. Je höher das Einkommen ist, desto stärker engagieren sich die Bezieher_innen dieser Einkommen auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Die Fähigkeit sich aktiv zu beteiligen korreliert mit der Höhe des Bildungsabschlusses und dem sozialen Status (vgl. Boeckh 2007, S. 8-10; Engels 2004, S 26-33; Gerull 2011 S. 162-167). Menschen mit Armutserfahrungen „können zwar Objekt der Aktivitäten der gesellschaftlich handelnden Akteure sein, ihre eigene Fähigkeit sich aktiv zu beteiligen, ihre Fähigkeit sich selbst als handelndes Subjekt zu erleben und zu definieren, wird damit aber bestenfalls mittelbar gefördert.“ (Boeckh 2007, S. 9) Es ist an diesen Studien zu bemängeln, dass nicht zwischen Ursache und Wirkung differenziert wird. Ist soziale Isolation eine Folge von Armut, weil arme Menschen stigmatisiert sind, sich schämen und sich von sozialen Kontakten zurückziehen oder ist Armut eine Folge fehlender sozialer Netzwerke, weil diese den Zugang zu Informationen und Unterstützung entscheiden? Nach Böhnke sinken Partizipationschancen je länger Menschen in Armut leben. Politisches Interesse und kulturelle Teilhabe verschlechtern sich nicht mit dem Abstieg, sondern mit der Länge des Verbleibs in Armut. Materielle Benachteiligung übersetzt sich auf lange Sicht in gesellschaftlichen Ausschluss (vgl. Böhnke 2009).

Das Armutskonzept der Berichte ist das der relativen Armut mit der Begründung, dass diese Berechnung internationalen Gepflogenheiten folgt. Personen in Haushalten, deren Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60% des Mittelwertes aller Einkommen beträgt, gelten demnach als arm. Maße relativer Armut sagen daher v. a. etwas über die Einkommensverteilung aus. Von dieser statistischen Definition des relativen Armutsrisikos unterscheidet sich das soziokulturelle Existenzminimum, das im Sozialhilferecht abgesichert ist. „Armut kann drittens auch als existenzielle Notlage im Sinn von absoluter oder primärer Armut definiert werden. Arm ist dann, wer nicht genügend Mittel zum

physischen Überleben hat.“ (Bundesregierung 2008, S. 21) Der Bericht erachtet lediglich die ersten beiden Konzepte als relevant mit der Begründung, dass lediglich „wenige Ausnahmen etwa einzelner wohnungsloser Menschen“ (Bundesregierung 2008, S. 21) dieses physische Existenzminimum aufweisen. Wie ich im nächsten Punkt beschreiben werde, gibt es mindestens 22.000 ,wenige Ausnahmen‘ – also Menschen die ohne jegliche Unterkunft auf der Straße leben – mit steigender Tendenz! Das Risiko in Deutschland einkommensarm zu sein (also 60% weniger als 781 Euro Nettomonatseinkommen zu haben) lag 2005 bei 13%. Der im europäischen Vergleich relativ geringe Wert wird mit dem Erfolg von Sozialtransfers erklärt. Auf Basis des SOEP kann man sehen, dass das Risiko der Einkommensarmut kontinuierlich angestiegen ist. Einkommensarmut ist meistens kein permanenter Zustand. Wer mindestens zwei Jahre relative Armut aufweise gilt als dauerhaft einkommensarm, was 2005 11% der Bevölkerung betraf – ein Anstieg um zwei Prozentpunkte seit 2002 (vgl. Bundesregierung 2008, S. 20-27). Für die Ursachen von Einkommensarmut gibt es verschiedene Erklärungsansätze. Auf Basis von Modellen der neoklassischen Mikroökonomie wird arbeitsmarktbedingte Armut primär darauf zurückgeführt, dass bei vielen (Langzeit-) Arbeitslosen die Motivation zur Aufnahme von Arbeit nicht ausreichend entwickelt sei. Dennoch wird auch hier den sozialstaatlichen Sicherungssystemen eine maßgebliche Rolle für die Entstehung und das Andauern von Armut zugewiesen, weil die Betroffenen

,Opfer‘ einer Arbeitslosigkeits- bzw. Armutsfalle seien. Vertreter_innen des strukturellen Ansatzes sehen den Anstieg von arbeitsmarktbedingten Verarmungsrisiken vom Strukturwandel des Arbeitsmarktes verursacht (vgl. Hanesch 2011, S. 64).

Mindestsicherungssysteme sind ein wichtiges Element bei der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung sowie hinsichtlich der Eröffnung von Teilhabe- und Verwirklichungschancen. Da sich der Bericht mit der Neugestaltung der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende überschneidet, sind die Aussagen über die Sozialhilfe m. E. nur wenig aussagekräftig, weil die Zahl der Empfänger_innen natürlich drastisch sank (vgl. Bundesregierung 2008, S. 39). Nach dem statistischen Bundesamt gehört die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (ALG II und Sozialgeld), Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge) zu den Leistungen der Mindestsicherung in Deutschland (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2011, S. 6). Nimmt man die Empfänger_innen aller vier Mindestsicherungsleistungen zusammen, bezogen Ende 2008 ungefähr 7,6 Millionen Menschen diese Leistungen. Die Zahl der Menschen, die auf staatliche Mindestsicherungsleistungen angewiesen sind, hat sich somit mehr als verdreifacht auf 10% (vgl. Hanesch 2011, S. 62-64).

Wenn Einkommensarmut und Unterversorgung in anderen Lebensbereichen zusammentreffen, kann von einer konsistenten Armutslage gesprochen werden, die ein Indiz für Ausgrenzungsprozesse sein kann. Der Lebenslauf ist dann gezeichnet von einer dauerhaften multiplen Deprivation, was als doppelte Armut bezeichnet werden kann. Paradoxerweise werden v. a. Multiproblemfälle, bei denen z. B. finanzielle, gesundheitliche, bildungsmäßige und andere Benachteiligungen zusammen auftreten, als

,hoffnungslose Fälle‘ von sozialstaatlichen Maßnahmen ausgeschlossen (vgl. Buhr 2008, S. 202-205).

Laut Buhr sind die Grenzen zwischen Armut und Nicht-Armut in sachlicher, zeitlicher und biographischer Hinsicht durchlässig. „Armut ist durchweg kein sich selbst verstärkender Prozess, aus dem es nur schwer ein Entkommen gibt. Lediglich bei einer kleinen Gruppe von multipel deprivierten Personen ist von Verfestigungs- und Ausgrenzungstendenzen auszugehen“ (Buhr 2008, S. 212). Der Sozialstaat kann diese Tendenzen bspw. durch eine Überbetonung des ,Forderns‘ verstärken (vgl. Buhr 2008, S. 212-213; Pieper 2007, S. 100-104).

Armut ist eingebettet in Strukturen sozialer Ungleichheit. V. a. sozioökonomische Ursachenfaktoren begründen gesamtgesellschaftliche Ungleichheit, z. B. des gesundheitlichen Wohlbefindens oder der Partizipationschancen, wobei diese Zusammenhänge auch unabhängig von Armut bestehen (vgl. Groh-Samberg 2009, S. 119-120).

Im folgenden Unterkapitel sollen also nun verschiedene Begriffe von Ungleichheit und Ausgrenzung unterschieden und erläutert werden.

1.2 Soziale Ungleichheit und soziale Ausgrenzung

Die Kluft zwischen armen und reichen Menschen wird immer größer, da die Verteilung der gesellschaftlichen Ressourcen ungerecht ist und Einkommensverteilungen keinen abstrakten Angemessenheits- oder Gerechtigkeitsprinzipien folgen. Die Verteilungen hängen von der sozialen Position und der Macht ab, die diesem gesellschaftlichen Status zugeschrieben wird. Exkludierte Menschen unterliegen Stigmatisierungsprozessen, die zu einer vorurteilshaften Wahrnehmung der Betroffenen beitragen. „Erst bei einer genauen Betrachtung von Armutsbedingungen und sozialen Ausgrenzungsstrategien können die ideologischen und ökonomischen Entwicklungen und Interessen thematisiert werden, um die gesellschaftlichen Bedingungsgefüge zu reflektieren und damit auch verändern zu können.“ (Braches-Chyrek; Lenz 2011, S. 9)

Nach Hradil liegt soziale Ungleichheit dann vor, wenn Menschen aufgrund ihrer Stellung in sozialen Gefügen von wertvollen Gütern einer Gesellschaft regelmäßig mehr bzw. weniger bekommen als andere. Materieller Wohlstand, Macht und Prestige sind Basisdimensionen sozialer Ungleichheit, wobei inzwischen auch Dimensionen wie Bildung und weitere Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten, die als wertvoll erachtet werden, hinzukamen. Im Kontext sozialer Ungleichheit wird immer wieder der soziale Status erwähnt. Dieser bezeichnet die Stellung von Menschen in hierarchischen Zusammenhängen. Vertikale soziale Ungleichheit wird heute v. a. durch die Merkmale Bildung, beruflicher Status und Einkommen erfasst. Daneben gerät horizontale multidimensionale Ungleichheit immer mehr in den Fokus, womit bspw. die unterschiedliche Prioritätensetzung der Regierung bei der Unterstützung und Finanzierung von unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen gemeint ist (vgl. Gerull 2011, S. 54-58).

Eine Folge sozialer Ungleichheit kann soziale Arsgrenzrng bzw. Exklrsion sein. „Einen Versuch der Differenzierung von Ungleichheit und Ausgrenzung unternimmt Kronauer, nach dem Ausgrenzung in Abstufung prekärer Lebenslagen auftritt, auf sozialer Ungleichheit beruht und durch diese in Gang gehalten wird.“ (Gerull 2011, S. 54) Schichtungs- und Klassenschemata sind nicht mehr zeitgemäß, da diese Konstrukte extrem ausgeschlossene Personen nicht berücksichtigen. Auch Stichweh hat den Schichtungsbegriff durch den Exklusionsbegriff ersetzt, da er den Ausschluss aus der Gesellschaft vielmehr als eine „innergesellschaftliche Trennlinie [sieht, J.S.], die ein

,innen‘ und ein ,außen‘ deutlich voneinander unterscheidet.“ (Stichweh 1995, S. 4) Dem Ansatz der Systemtheoretiker_innen folgend, schließen sich Exklusion und Inklusion nicht gegenseitig aus. Exklusion wird nach diesem Verständnis als „multidimensionaler, kumulativer und sequentiell vernetzter Vorgang eines Ausschlusses aus einer Mehrzahl von Funktionssystemen“ (Stichweh 1995, S. 1) definiert. Eigentlich wird der Wohlfahrtsstaat als inklusionsvermittelndes System verstanden, „das die prinzipiell auf eine abstrakte Idee von Gleichheit bezogene Vollinklusion in die Funktionssysteme durch ihr Organisationarrangement als organisierte Ungleichheit vollzieht und exakt damit Stabilität und Erwartungssicherheit erzeugt.“ (Nassehi 2004, S. 346) Nach Gerull kann auch ein multidimensionales Verständnis von Armut eher als Zustand verstanden werden, während soziale Ausgrenzung eher den gesellschaftlichen Prozess des Ausschlusses beschreibt. Der Begriff der Exklusion ist nicht so stark mit den, im gesellschaftspolitischen Diskurs über Armut im Vordergrund stehenden, sozioökonomischen Ressourcen verknüpft. Ein Mangel an materiellen Ressourcen ist nur eine Dimension, die über Zugehörigkeit oder Ausschluss entscheidet. Exklusion kann als eine Spaltung der Gesellschaft in ,Innen‘ und ,Außen‘ verstanden werden. Eine Folge von

Exklusionsprozessen ist der Verlust von Teilhabemöglichkeiten. Die allen Exklusionsprozessen vorausgehende Marginalisierung führt bei den Betroffenen zu einem Gefühl der Nutzlosigkeit und ebenfalls zu einer Labelung als nutzlos seitens der Gesellschaft. Castel stellte dem seines Erachtens sehr eng gefassten Exklusionsbegriff ein Koordinatensystem sozialer Verhältnisse entgegen. Er unterscheidet zwischen der Zone der Integration, der Zone der Verwundbarkeit und der Zone der Abkopplung (vgl. Gerull 2011, S. 54-60; Chassé 2008, S. 60).

Nach Simmel ist ein Komplettausschuss aus der Gesellschaft nicht möglich. Auch wenn man arm und ausgegrenzt ist bleibt man doch Teil der Gesellschaft, die Fürsorge gewährt. Es kommt also zur Gleichzeitigkeit von ,Drinnen‘ und ,Draußen‘ – rechtlich und institutionell ist man inkludiert, sozial exkludiert (vgl. Gerull 2011, S. 62-63).

Eng verknüpft mit dem Exklusionsbegriff ist der der Stigmatisierrng. Für Goffman ist Stigma „die Situation des Individuums, das von vollständiger sozialer Akzeptierung ausgeschlossen ist.“ (Goffman 1975, S. 7) Stigmatisierung erfolgt in zwei Stufen: Nach der Kategorisierung einer Person werden dieser anschließend Attribute zugewiesen. In Folge dessen kommt es zu einer „virtualen sozialen Identität“ (Goffman 1975, S. 10), also einer von außen zugeschriebenen, die nicht mit seiner „aktualen sozialen Identität“ (Goffman 1975, S. 10), also der selbst empfundenen Identität, übereinstimmt. Stigmatisierte Individuen können von sog. Weisen Unterstützung erwarten. Goffman unterscheidet zwei Arten von Weisen, wobei Sozialarbeiter_innen jene wären, welche zwar ,normal‘ sind, die aber mitfühlend mit dem geheimen Leben der Stigmatisierten sind, so dass ihre Akzeptierung sie zu einer Art ,Ehrenmitglied‘ der Gruppe macht. Die Weisheit kommt also daher, dass sie/ er in einer Einrichtung arbeitet, die entweder den Bedürfnissen der Stigmatisierten einer bestimmten Art dient oder den Aktionen, die die Gesellschaft in Hinblick auf diese Personen unternimmt. Stigma-Management ist das Stereotypisieren oder Profilieren der normativen Erwartungen in Bezug auf Verhalten und Charakter (vgl. Goffman 1975, S. 9-30, 40-44, 68; Gerull 2011, S. 61). Dieses Management führt zu Etikettierungs-Prozessen. Gemäß dem Labeling-Approach verhalten sich Menschen irgendwann so, wie es ihre soziale Umwelt von ihnen erwartet bzw. sie denken, dass es von ihnen erwartet wird.

Das zentrale Hilfeparadox der Sozialen Arbeit, das Spannungsverhältnis zwischen Hilfe und Kontrolle, bedeutet in den Kategorien Inklusion/ Exklusion gedacht, dass exkludierte Personen in das sozialarbeiterische Hilfesystem inkludiert werden. Ohne Zuschreibung von Defiziten, und somit Stigmatisierung der Adressat_innen, werden keine personenbezogenen Leistungen, bspw. nach §§ 67-69 SGB XII, bewilligt. Bei Betonung der vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen wäre die Hilfe laut gesetzlichem Auftrag gar nicht erforderlich und würde abgelehnt (vgl. Gerull 2011, S. 64).

Ein weiterer oft verwendeter Begriff ist der der sozialen Integration. Darunter versteht man den „Zusammenhalt von Teilen in einem systematisch strukturierten Ganzen und eine dadurch erzeugte Abgrenzung von einer unstrukturierten Umwelt“ (Simonson 2004, S. 124). Ein System, in das man mehr oder weniger integriert sein kann, wird durch die Relationen der einzelnen Einheiten hergestellt. Die Gesellschaft wäre bspw. ein soziales System, was sich über soziale Relationen konstituiert. Lockwood unterscheidet zwischen Sozial- und Systemintegration. Vorteil dieser Sichtweise ist, dass neben der bloßen sozialen Integration auch der soziale Wandel Einzug durch die Systemintegration findet. Sozialintegration zielt auf die Integration von Akteur_innen und Akteursgruppen, während sich Systemintegration auf die Integration einer Gesellschaft als Ganzes bezieht. Die vier Grundformen der Sozialintegration sind Integration über Kulturation, über Platzierung, über Interaktion und über Identifikation (vgl. Simonson 2004, S. 124-126; Lockwood 2008, S. 35-48).

1.3 Definition und Fallzahlen von Wohnungslosigkeit

Im folgenden Kapitel soll Wohnungslosigkeit kurz definiert und die Fallzahlen von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen in Deutschland dargestellt werden. Auf die Wohnungsnotfallhilfe als Arbeitsfeld Sozialer Arbeit, als Hilfesystem gegen soziale Ausgrenzung mit dem Schwerpunkt auf Wohnungsnotfälle, werde ich im Kontext dieser Arbeit nicht eingehen und verweise hierbei auf meine Bachelorarbeit (vgl. Schlembach 2010, S. 16-19).

In einer Zeit, in der Armut immer weitere Teile der Bevölkerung erfasst oder bedroht und in der immer mehr Menschen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt sind, ist das Thema Wohnungslosigkeit aktueller denn je.

Zum einen verwendet die BAG Wohnungslosenhilfe den Wohnungsnotfallbegriff zur Beschreibung der Lebenslage der Klientel, zum anderen wird der Grundbegriff ,Personen in sozialen Schwierigkeiten oder sozialer Ausgrenzung‘ verwendet. Der Gesetzestext spiegelt sich in dem zweiten Grundbegriff der BAGW wider, ist aber nicht deckungsgleich zu sehen. Zielgruppe des Achten Kapitels des SGB XII sind „Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind“ (§ 67 SGB XII). Können diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwunden werden, sollen Leistungen erbracht werden, um die Schwierigkeiten „abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten“ (§ 68 Abs. 2 SGB XII). Die inhaltliche Beziehung der beiden Grundbegriffe zueinander liegt darin, dass alle Personen, die durch die Wohnungsnotfalldefinition erfasst werden in sozialer Ausgrenzung leben, aber nicht

alle Personen, die sozial ausgegrenzt sind, zugleich auch Wohnungsnotfälle sind (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. 2010).

Die 2010 vom Vorstand der BAGW beschlossene Definition von Wohnungsnotfall folgt weitestgehend der Fassung aus dem Jahr 2005. „Wohnungsnotfälle sind Haushalte und Personen mit einem Wohnungsbedarf von hoher Dringlichkeit, die aufgrund besonderer Zugangsprobleme (finanzieller und/ oder nicht-finanzieller Art) zum Wohnungsmarkt der besonderen institutionellen Unterstützung zur Erlangung und zum Erhalt von angemessenem Wohnraum bedürfen.“ (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe

e. V. 2010) Zu Wohnungsnotfällen zählen Haushalte und Personen, die aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind, unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind, in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben und als Zuwander_innen in gesonderten Unterkünften von Wohnungslosigkeit aktuell betroffen sind. Die Definition wurde um Haushalte und Personen erweitert, die ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht waren, mit Normalwohnraum versorgt wurden und auf Unterstützung zur Prävention von erneutem Wohnungsverlust angewiesen sind. Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen ist, wer nicht über einen mietrechtlich abgesicherten Wohnraum verfügt. Dabei kann man institutionell untergebracht sein oder nicht (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. 2010). Die soziale Situation von Wohnungslosen ist geprägt von Langzeitarbeitslosigkeit, Entwertung beruflicher Qualifikationen, prekären Beschäftigungsverhältnissen, Armut, schlechtem Gesundheitszustand und allzu oft auch durch Vertreibung in andere Gemeinden und aus dem öffentlichen Raum. „Wohnungslosigkeit wurde immer mehr in engem Zusammenhang mit Armut und Wohnungsnot diskutiert und somit als Ausdruck einer sozialen Lage interpretiert, die von struktureller Ausgrenzung, Stigmatisierung und Unterversorgung charakterisiert ist.“ (Lutz; Simon 2007, S. 8)

In Deutschland gibt es keine bundesweite Wohnungsnotfallhilfeberichterstattung, weshalb die Zahlen der Wohnungslosen und Wohnungsnotfälle geschätzt wird. Die BAGW fordert daher immer wieder die Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik, was die Bundesregierung jedoch noch immer ablehnt.

Das Ausmaß der Wohnungslosigkeit ist in den letzten Jahren stark gestiegen. 2010 betrug die Zahl der Wohnungsnotfälle ungefähr 354.000. 248.000 Personen gehören hierbei zu den Wohnungslosen und ungefähr 106.000 zu den von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen. Ungefähr 22.000 Menschen leben in Deutschland ohne jede Unterkunft auf der Straße. Seit 2008 stieg die Gesamtzahl von wohnungslosen Menschen in Deutschland um 10%. V. a. die Wohnungslosigkeit alleinstehender Menschen stieg enorm an (15%). Ursachen des Anstiegs der Wohnungslosenzahlen sind laut BAGW hohe Mieten, Verarmung und Fehlentscheidungen bei der Hartz-IV-Gesetzgebung.

Besonders in Ballungsgebieten steigen die Mieten und der soziale Wohnungsbestand sinkt. Gleichzeitig ist eine Zunahme der Verarmung unterer Einkommensgruppen zu verzeichnen, was in Zusammenhang mit der Dauerkrise am Arbeitsmarkt steht. Sanktionierung der Kosten der Unterkunft, eine unzureichende Anhebung des ALG II- Satzes, die Pauschalierung der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie der Rückgang der Arbeitsförderungsmaßnahmen waren sozialpolitische Fehlentscheidungen. Damit Menschen der Zugang zu Wohnen, Gesundheit, Arbeit und Einkommen nicht weiter verwehrt wird, fordert die BAG Wohnungslosenhilfe u. a. eine aktive soziale Wohnungsbaupolitik der Länder und Kommunen, einen SGB II-Regelsatz, der die tatsächlichen Verbrauchskosten berücksichtigt und einen konsequenten Ausbau präventiver Hilfen bei Wohnungsnot. Bis 2015 wird angesichts der wirtschafts- und finanzpolitischen sowie der sozialpolitischen Trends ein weiterer verheerender Anstieg von 10-15% diagnostiziert (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. 2011a; Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. 2011c).

Es gibt, wie dargestellt, Unterschiede zwischen den Termini ,Wohnungslose’, ,von Wohnungslosigkeit Bedrohte’/ ,Wohnungsnotfälle’ und ,Personen mit sozialen Schwierigkeiten‘. Ich werde sie im Folgenden jedoch synonym verwenden. Ich halte eine weitere Differenzierung für nicht notwendig, da die Übergänge, v. a. in den gegenwärtigen gesellschaftlichen Strukturen, fließend sind.

2 Das Partizipationskonzept

Um mich dem Partizipationsbegriff anzunähern, werde ich nach allgemeinen Grundannahmen und der Erläuterung des Zusammenhangs mit der Sozialarbeit im nächsten Unterkapitel beschreiben, wie ausgegrenzte, arme und wohnungslose Menschen partizipieren können, nachdem ich die rechtlichen Grundlagen hierfür erörtert habe. Danach nehme ich einen Exkurs zu dem Empowermentkonzept vor, da dieses in engem Zusammenhang mit Partizipation steht.

Für Pfaffenberger ist Partizipation ein Sammelbegriff für Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung und Mitbestimmung. Ich werde diese Begriffe im Verlauf meiner Arbeit synonym verwenden, nachdem ich sie im Folgenden kurz definiert und erläutert habe.

Teilhabe bezeichnet in der Tradition der systemtheoretischen Soziologie das

„Spannungsverhältnis zwischen der Partizipation an Lebenswelten […] oder der Inklusion in gesellschaftliche Funktionssysteme“ (Pöld-Krämer 2007, S. 960). Die Realisierung von Partizipation bzw. Inklusion wird heute weniger der Gesellschaft als eher dem Individuum zur Aufgabe gemacht, wobei v. a. Armut eine exkludierende und ausgrenzende Wirkung

hat. Teilhabe wird weniger als Frage der ökonomischen Verteilungs-, als der politischen Beteiligungs- und Chancengerechtigkeit diskutiert. Sozialrechtlich ist die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft als Grundbedürfnis in § 9 SGB I festgeschrieben, um so ein menschenwürdiges Leben zu sichern. Diese im Grundgesetz in Artikel 1 formulierte Menschenwürde wird auch in § 1 des SGB XII als Aufgabe der Sozialhilfe postuliert. V. a. im Bereich der Hilfe für Menschen mit Behinderung (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 3 GG, § 10 SGB I, SGB IX, u. a.) stehen Selbstbestimmung, Selbstverwirklichung, Autonomie und Teilhabe in Form von Beteiligung und Teilnahme auf allen Ebenen des kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Lebens im Vordergrund (vgl. Pöld-Krämer 2007, S. 960- 962). Auch im Kinder- und Jugendhilferecht wird in § 8 Abs. I SGB VIII festgelegt, dass die Zielgruppe in allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen ist. Angebote der Jugendhilfe sollen von den jungen Menschen mitgestaltet werden und sie zu Selbstbestimmung befähigen (§ 11 SGB VIII). In den für die Wohnungsnotfallhilfe v. a. wichtigen Paragraphen (§§ 67-69 SGB XII) ist Teilhabe nicht explizit verfasst.

Mitbestimmrng ist ein „Leitungsprinzip demokratischer Gesellschaften, wonach Herrschaftsrechte und Leitungsbefugnisse von deren Inhabern nicht einseitig […], sondern nur unter Beteiligung der Betroffenen ausgeübt werden.“ (Kahler 2007, S. 654)

2.1 Allgemeine Grundannahmen

Sen versteht unter Partizipation die „Teilhabe am sozialen Leben in der Gesellschaft. Es geht im Sinne von Verwirklichungschancen (capabilities) um die individuelle Verfügung über gesellschaftliche Lebensbedingungen.“ (Thomas 2010, S. 50)

Schnurr beschreibt, dass man Partizipation demokratietheoretisch, dienstleistungstheoretisch sowie pädagogisch begrünben kann. Partizipation ist ein konstitutives Merkmal demokratischer Gesellschaften. Sie ist Ausdruck von der verbürgerten Freiheit und Gleichheit aller, der Anerkennung von Pluralität, der Verschiedenheit von Interessen sowie der Freiheit zur politischen Kommunikation und zum politischen Handeln. In einer liberalen Begründung wird Partizipation als Voraussetzung legitimer Herrschaft gesehen und gilt als ein Verfahren, das die Wahrscheinlichkeit rationaler Entscheidungen erhöht. Radikalpolitische Partizipationsmodelle sehen Beteiligung als Modus politischer und sozialer Integration. Partizipation erweitert die Fähigkeiten der Konfliktaustragung und kollektiven Entscheidung und steigert die Identifikation mit und das Engagement im Gemeinwesen. Bei einer dienstleistungstheoretischen Begründung ist die Mitwirkung der Adressat_innen

eine strukturelle Voraussetzung und Erfolgsbedingung personenbezogener sozialer Dienstleistungen, da Interaktionen die operative Basis sind, Produktion und Konsumtion nach dem uno-actu-Prinzip zusammen fallen und Adressat_innen als Ko-Produzent_innen gesehen werden. Bestenfalls entscheiden Klient_innen nicht nur auf der Ebene der direkten Leistungserbringung, sondern auch sowohl auf der Gesellschaftsebene in der Sozialpolitik als auch auf der Mesoebene der Organisation. In Manier pädagogischer bzw. bildungstheoretischer Begründungen braucht es für Teilhabe bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse, wie z. B. die Fähigkeit Bedürfnisse, Präferenzen und Interessen artikulieren zu können. Demokratische Handlungsstile müssen durch Aushandlung, einen offenen Austausch von Argumenten und das Führen von Konflikten sowie einer Lösungserarbeitung erworben und eingeübt werden. Mündigkeit, Selbstverwirklichung und Verantwortung sollen Bildungsziele sein (vgl. Schnurr 2011b; Schnurr 2011a, S. 1069- 1073).

Eine wichtige Dimension, um Partizipation zu messen, ist deren Grab. Stufenmodelle haben eine Machtasymmetrie zwischen Entscheider_innen und Betroffenen als Grundlage und ordnen idealtypische Zustände und Verfahren der Machtverteilung stufenweise an. Ein bekanntes und oft verwendetes Modell ist die ,ladder of citizen participation‘ von Sherry Arnstein. Er nimmt hierbei eine Dreiteilung vor und unterscheidet zwischen Nicht-Partizipation, Quasi-Beteiligung und Partizipation. Innerhalb dieser Dreiteilung unterscheidet er acht Stufen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

nach Arnstein in Schnurr 2011a, S. 1074

Arnstein definiert Partizipation also als Teilhabe an Entscheidungsmacht. Das Informieren über oder das Erklären von Entscheidungen erfüllt dieses Kriterium nicht. Partizipation betrifft das Verhältnis von Akteur_innen zueinander und die Verteilung von Entscheidungsmacht zwischen diesen Akteur_innen. Solange Einigkeit zwischen den Beteiligten besteht, wird Entscheidungsmacht nicht sichtbar. Erst wenn Differenzen zwischen den Beteiligten auftreten, Aushandlungsprozesse gestaltet und Entscheidungen getroffen werden müssen, wird sichtbar, wie die Macht verteilt ist und wie mit ihr umgegangen wird (vgl. Schnurr 2011a, S. 1073-1074).

Ich möchte auch die ,levels of participation‘ von Groundswell, eine gemeinnützige Wohltätigkeitsorganisation aus England, die sich für die Selbstbestimmung ausgegrenzter

Menschen einsetzt, beschreiben, da diese Grundhaltungen sehr gut in die Praxis umzusetzen sind. Groundswell unterscheidet fünf Haltungen: Information, Konsultation, gemeinsame Entscheidungsfindung, gemeinsames Handeln und Unterstützung von unabhängigen Initiativen. Jede Partizipation baut auf der Garantie auf, dass die nötigen Informationen an die betreffenden Menschen gelangen. Es könnte also bspw. eine Broschüre für die Zielgruppe erstellt werden und Informationen bei Meetings weitergegeben werden. Bei der Konsultation geht es darum, Meinungen und Feedbacks der Menschen zu erhalten und diese bei der Maßnahmendurchführung zu beachten. Dies kann z. B. durch ein Beschwerdemanagement, Umfragen zu den Bedürfnissen und Wünschen der Adressat_innen oder durch einen Betroffenenausschuss in der Institution erreicht werden. Bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung sollte den Adressat_innen ein tatsächliches Mitspracherecht gegeben werden. Sie könnten bspw. auch in Gremien oder Arbeitskreise eingebunden werden. Die Meinung der Adressat_innenvertretung sollte hierbei Auswirkungen auf die Leistungen haben, die sie in Anspruch nehmen. Da die Reichweite der Beteiligung keine Grenzen kennt, können die Betroffenen neben Mitspracherecht auch aktiv eingebunden werden. Das bedeutet, dass gemeinsam agiert wird, um eine Änderung herbeizuführen. Durch Konsultation in lokalen Behörden und Einbindung in Ausschüsse, können Adressat_innen in die lokale Entscheidungsfindung eingebunden werden. Indem man eine spezifische Körperschaft für die Adressat_innen schafft, können sie in (nationale) politische Prozesse eingebunden werden. Die höchste Stufe der Partizipation ist die Unterstützung unabhängiger Initiativen. Dies ist eine Chance der Weiterentwicklung und Ausführung eigener Pläne für die Adressat_innen. Hierbei organisieren sich die Betroffenen selbst, z. B. in einem Aktionskomitee (vgl. FEANTSA c o. J., S. 8-9).

Eine weitere Dimension zur Bestimmung von Partizipation ist deren Form. Formen von Partizipation werden nach der Art der Beteiligung und nach der Frage, ob die jeweilige Beteiligungsform verfasst ist oder nicht, unterschieden. Es kann entweder direkt Einfluss genommen sowie direkt bei Entscheidungen mitgewirkt werden oder indirekt bspw. durch Delegierte. Besteht ein verfasstes Recht auf Beteiligung, sind die Verfahren und Reichweite der Partizipation verbindlich geregelt und können nicht außer Kraft gesetzt werden. Als nicht verfasste Beteiligungsformen werden diese bezeichnet, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Auf Basis dieser Ordnungskriterien können folgende Grundformen ausgemacht werden: „(1) Verfasste und indirekte Formen, (2) Verfasste und direkte Formen, (3) Nicht-verfasste und direkte Formen, (4) Nicht-verfasste und indirekte Formen.“ (Schnurr 2011a, S. 1074)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

nach Hofmann et. al. in Schnurr 2011b

Das dritte Kriterium zur Unterscheidung von Partizipationsstrukturen ist das des Gegenstanbes, über den entschieden wird. Hierbei unterscheidet Schnurr zwischen der Strukturqualität, also bspw. der Verankerung von Beteiligungsrechten sowie den Zugängen zu Entscheidungs- und Thematisierungsprozessen und den Ressourcen hierfür, und der Prozessqualität, z. B. der symmetrischen Kommunikation, Ergebnisoffenheit oder Unterstützung bei der Artikulation von Interessen und Bedürfnissen. Gelingende Partizipation ist also von strukturellen bzw. institutionellen Rahmenbedingungen und von der individuellen Gestaltung der konkreten Situation durch die Akteur_innen abhängig (vgl. Schnurr 2011a, S. 1075).

2.2 Partizipation und Soziale Arbeit

Die Rolle von Partizipation in der Sozialen Arbeit kann in verschiedene Felder aufgeteilt werden. Durch die Öffnung von Entscheidungsprozessen, sowohl gegenüber Mitarbeiter_innen als auch Betroffenen, soll Partizipation zur Demokratisierung hierarchischer Strukturen beitragen. Institutionen als potentielle ,totale Institutionen‘ sollen durch Partizipation bspw. in Form von Beiräten oder Selbstverwaltung demokratisiert werden. „Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit und -notwendigkeit zeigt sich bei der Sozialplanung und der sozialen Infrastruktur-Planung von Kommunen und Regionen.“ (Pfaffenberger 2007, S. 693) Durch Partizipation soll die Ohnmacht und Apathie von

,Randgruppen‘ abgebaut und überwunden werden. Eine weitere wichtige Aufgabe der Sozialarbeit ist es durch materielle Ermöglichung allgemeine politische, soziale und kulturelle Partizipation für die Adressat_innengruppen zu sichern (vgl. Pfaffenberger 2007, S. 693-694). Adressat_innen können und sollten an Entscheidungen über Angebots- und Leistungsstrukturen, an Entscheidungen über Bedarfe und Leistungen im individuellen Betroffenheitsfall sowie an Entscheidungen in Prozessen der Leistungserbringung beteiligt werden. Weiterhin sollten Klient_innen Wahlfreiheit in Bezug auf unterschiedliche Spezifikationen von Leistungen ausüben können. „Wo in der Sozialen Arbeit von Partizipation die Rede ist, wird (explizit oder implizit) das Verhältnis von Klienten und Sozialarbeitenden, von Nutzern und Leistungserbringern und – soweit Soziale Arbeit öffentlich finanziert und (lokal-) staatlich reguliert ist – von Bürgern und Staat thematisch.“ (Schnurr 2011a, S. 1069) Möchte man Adressat_innen partizipieren, muss die Beziehung zu ihnen nicht um das Defizit herum gestaltet werden, welches vielleicht Anlass für die Beziehung war, sondern es müssen die Stärken, Ressourcen und Kompetenzen aktiviert werden. Daraus ergibt sich die notwendige Konsequenz Klient_innen auf Augenhöhe zu begegnen und eine mögliche Überlegenheit derer anzuerkennen, was zu Widerständen seitens der Professionellen führen kann, die an der Asymmetrie und der paternalistischen Kompensation festhalten (vgl. Sanders; Bock 2009, S. 7-8).

Masschelein und Quaghebeur charakterisieren den Partizipationsdiskurs aufgrund des gesellschaftspolitischen Trends hin zu Aktivierung und Selbstverantwortung als ,Strategie der Immunisierung‘, da er „eine kulturelle Aufwertung individueller Selbstverantwortung bewirkt und gleichzeitig kollektive Solidaritätsansprüche de-thematisiert.“ (Walther 2010, S. 118)

Walther spricht von einem pädagogischen Partizipationsparadox. Der Prozess der Repräsentation, also die Institutionalisierung des Selbstbewusstseins im politischen Prozess, wird immer unübersichtlicher und Demokratie wird komplexer, so dass kollektive Aushandlungen und das Vertrauen in Institutionen nicht mehr von selbst entstehen, sondern auch pädagogisch hergestellt werden müssen. Die Pädagogisierung der Demokratie ist also paradox, weil man einerseits zur Teilnahme an öffentlicher Bildung gezwungen wird und weil einem andererseits Teilhaberechte vorenthalten werden (vgl. Walther 2010, S. 117-119). „In Analogie zum pädagogischen Partizipationsparadox ist

,Einflussnahme ohne Beeinflussung‘ deshalb eine der konstitutiven Grundparadoxien Sozialer Arbeit.“ (Walther 2010, S. 118) Aufgrund des sozialen Wandels sowie des Dilemmas der Herstellung einer Partizipationskompetenz muss man für sich verändernde Bedeutungen von Partizipation und konflikthaftes Aushandeln offen sein. Soziale Arbeit soll also das Spannungsverhältnis zwischen Eindeutigkeit und Unschärfe der Bedeutung von Partizipation nicht versuchen aufzuheben, sondern offen bleiben für sich wandelnde Inhalte und Formen von Beteiligung. Partizipation sollte nicht nur das Ziel, sondern auch das Prinzip von Pädagogik sein. Es sollte eine intrinsische Motivation zur Teilhabe durch subjektive Erfahrung von Teilhabe stattfinden (vgl. Walther 2010, S. 130-133).

2.3 Partizipation ausgegrenzter, armer und wohnungsloser Menschen

Partizipation ist eine Kernaufgabe der Wohnungslosenhilfe, da ihre Zielgruppe in den Sozialgesetzen gerade über einen Mangel an Teilhabe definiert ist. Ziel aller Maßnahmen sollte es also sein, den betroffenen Menschen diese Teilnahme zu ermöglichen, wenn sie dies aus eigener Kraft nicht schaffen (vgl. Szynka 2010, S. 42). Die die individuellen Bewältigungskapazitäten übersteigende Überwindung der sozialen Schwierigkeiten zielt auf eine ,Reintegration‘ in das gesellschaftliche Leben und damit auf eine Wiedergewinnung von Partizipation an Ressourcen und Mitsprachemöglichkeiten (vgl. Thomas 2010, S. 50).

Im Folgenden werden zuerst rechtliche Grundlagen für die Partizipation wohnungsloser Menschen und im Anschluss hieran Umsetzungsmöglichkeiten für diese Klientel erläutert.

2.3.1 Rechtliche Grundlagen für Partizipation wohnungsloser Menschen

Ziel der Sozialhilfe ist die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft in einer menschenwürdigen Form, wie ich in Punkt I 2 darstellte. Dies ist von besonders großer Relevanz bei dem Personenkreis nach §§ 67 ff. SGB XII, da die besonderen Lebensverhältnisse, wie z. B. Wohnungslosigkeit, oft die Frage der Menschenwürde berühren. Gleichzeitig bewirken die sozialen Schwierigkeiten eine Ausgrenzung und eine gelingende Eingliederung sowie Teilhabe an der Gesellschaft wird schwierig. Im § 2 Abs. 1 Satz 1 der Durchführungsverordnung zu § 69 SGB XII wird diese Zielsetzung nochmals untermauert (vgl. Roscher 2011, S. 6-7).

Lange Zeit zielte die Wohnungslosenhilfe im Wesentlichen auf die Verbesserung der materiellen und rechtlichen Situation der Betroffenen. Natürlich setzt Partizipation eine materielle Mindestabsicherung voraus. Ziel der Hilfe ist aber auch die Realisierung eines

,normalen Lebens‘, wobei wichtige Elemente hier die Chance zur Verwirklichung bürgerlicher Freiheiten und politischer Rechte sind. Alle dem entgegenstehenden besonderen sozialen Schwierigkeiten sollen mithilfe der Sozialen Arbeit beseitigt, gemildert oder ihre Verschlimmerung verhütet werden, was ein breites Spektrum an Maßnahmen eröffnet (vgl. § 68 SGB XII; Szynka 2010, S. 42). Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und

2 DVO zu § 69 SGB XII soll die Unterstützung die Hilfesuchenden zur Selbsthilfe befähigen, damit sie ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten selbständig bewältigen können. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihr Leben nach ihren Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten zu organisieren und selbstverantwortlich zu gestalten.

Nachdem der Städtetag in Baden-Württemberg Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Systems der Wohnungslosenhilfe aussprach, nahm Roscher hierzu kritisch Stellung. Da die Wohnungsnotfallhilfe zum ,Auffangbecken‘ für Multiproblemfälle wird, die Gefahr des Wohnungsverlustes aufgrund steigender Armut zunimmt und Qualitätsstandards für eine wirkungsorientierte und wirtschaftliche Hilfe entwickelt werden müssen, veröffentlichte der Städtetag die Empfehlungen. Roscher sieht einige Punkte dieser Position kritisch, wobei ich mich lediglich auf die Selbstbestimmungsrechte Wohnungsloser beschränken werde. Das Konzept des Städtetags betont, dass es den Hilfesuchenden möglich sein muss, den Hilfeprozess mitzugestalten. In der Empfehlung heißt es: „Die Leistungsberechtigten sind an der Planung und Fortschreibung der Pläne unter Berücksichtigung der jeweiligen Fähigkeiten zu beteiligen. Fehlende oder mangelnde Mitwirkung führt nicht automatisch zur Beendigung der Hilfe, wenn prognostisch durch eine Modifikation oder andere Hilfegestaltung Hilfeziele noch erreicht werden können.“ (Roscher 2011, S. 5) Problematisch hieran ist die geforderte ,Totalerfassung‘ der Problemlagen der Adressat_innen. Dieses Instrument, das paternalistische Züge zeigt, berührt zum einen das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen, da sich einer umfassenden Analyse gestellt werden muss und hierbei vielleicht Bereiche in den Fokus gestellt werden, die die/ der Adressat_in zurzeit oder generell nicht bearbeiten möchte. Außerdem werden die Hilfesuchenden quasi gezwungen bestimmte Leistungen zu beanspruchen, die sie eventuell gar nicht wollen. „Der Zwang ergibt sich daraus, dass trotz der abmildernden Formulierung in den Empfehlungen diese Nichtinanspruchnahme von Ansprüchen als

,fehlende oder mangelhafte Mitwirkung‘ verstanden werden kann, mit der Konsequenz, dass Hilfe insgesamt, also insbesondere auch die, die die/ der Betroffene gerade möchte, nämlich die nach §§ 67 ff., verweigert werden kann“ (Roscher 2011, S. 6). Der Druck der Existenzgefährdung kann nun schnell unter dem Deckmantel der ,Ziel- und Leistungsabsprache‘ bis hin zur ,Zwangsbetreuung‘ führen. Diese Idee der ,Besserung‘ erinnert an die frühe Wohnungsnotfallhilfe. Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch fest, dass es nicht Aufgabe des Staates ist Bürger_innen zu bessern (vgl. Roscher 2011, S. 12-14).

Auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende liegt eine repressive Philosophie zugrunde. Das Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung wird in § 1 SGB II (Eigenverantwortung für den Lebensunterhalt) und § 2 SGB II (Eingliederung in Arbeit) verkehrt durch das Prinzip des Forderns und Förderns. Es bestehen eine Pflicht zur eigenverantwortlichen Lebensunterhaltssicherung und ein Zwang zur Arbeit (vgl. Weth 2009, S. 185-186). Explizites Ziel des SGB II ist, dass „durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird“ (§ 1 Abs. 2 Satz 1 SGB II). „Neben […] [diesen, J.S.]

Mitwirkungsobliegenheiten, die bei Nichtbeachtung unweigerlich Sanktionen bis hin zur Leistungsversagung nach sich ziehen können, eröffnet das SGB II dem Einzelnen auf Individualeben zwar sehr viele Mitwirkungspflichten, aber kaum Mitwirkungsmöglichkeiten.“ (Geiger 2007, S. 38) Selbst die Eingliederungsvereinbarung kann bei Nichtunterschrift durch einen Verwaltungsakt durchgesetzt werden (vgl. Geiger 2007, S. 37-38).

Auf der einen Seite ist es schade, dass Partizipation nicht ähnlich explizit, wie bspw. in der Kinder- und Jugendhilfe, für die Wohnungsnotfallhilfe verfasst ist, aber andererseits bietet diese Vagheit auch Chancen. V. a., da Beteiligung nicht aufoktroyiert werden kann, ist es gut, dass es jeder/ jedem Einzelnen und jeder Institution selbst überlassen ist, Adressat_innen zu beteiligen.

2.3.2 Partizipation wohnungsloser Menschen

Man kann Partizipationsprozesse damit begründen, dass die Soziale Arbeit eine Menschenrechtsprofession ist und eine Kernaufgabe die Durchsetzung von menschenwürdigen Grundbedürfnissen darstellt.

Partizipation wohnungsloser Menschen kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden: Auf der individuellen Ebene kann Beteiligung mithilfe eines Empowerment- bzw. Befähigungsprozesses eine persönliche Entwicklung anstoßen. Auf einer anderen Ebene geht es um aktive Mitgliedschaft in Gruppenprozessen, wie z. B. bei der BBI. Als dritte Ebene können sich wohnungslose Menschen auch an lokalen, regionalen bzw. nationalen/ europäischen Netzwerken beteiligen (vgl. Saurer 2010).

Schon im Grundsatzprogramm der BAGW aus dem Jahr 2001 wurde die Selbstorganisation, Selbsthilfe und Partizipation wohnungsloser Menschen thematisiert. Die Unterstützung des Aufbaus von Selbstorganisationen und Interessenvertretungen war erwünscht und es wurde sich für ein kooperatives Zusammenwirken von Professionellen und Betroffenen auf allen Ebenen ausgesprochen. Specht unterscheidet explizit zwischen diesen drei Begrifflichkeiten und versteht unter Partizipation ein institutionelles Arrangement, in dem Betroffene nach einem festgelegten Verfahren innerhalb einer Organisation an Entscheidungen über die Planung und Dienstleistungserbringung beteiligt werden. Selbsthilfe ist nicht mit ,Hilfe zur Selbsthilfe‘ zu verwechseln, da er diese als selbst organisierte Hilfe sieht, die darauf abzielt gemeinsam mit anderen Betroffenen sich selbst aber auch anderen zu helfen. Selbstorganisation dient nach Specht v. a. einer sozialpolitischen Interessenvertretung der wohnungslosen und ausgegrenzten Menschen (vgl. Specht 2010, S. 58-59). Sauer kritisiert die Partizipationsdefinition von Specht, da sich diese lediglich auf die Beteiligung an Dienstleitungsprozessen bezieht. Nach Sauer ist Partizipation auch Teilhabe am politischen Geschehen, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sowie an übergeordneten Organisationen und Strukturen (vgl. Sauer o. J.). Zuletzt beschäftigte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft in ihrer Position von 2011 mit der Verbesserung der sozialen Integration wohnungsloser Menschen durch eine bürger- und gemeindenahe Wohnungsnotfallhilfeplanung (vgl. BAGW 2011b).

,Man kann nicht nicht partizipieren‘ stellt auch Szynka zu Beginn seines Aufsatzes fest, da Selbstwerdung nur mit der gleichzeitigen Anerkennung stattfinden kann, dass man Teil eines größeren Ganzen war, ist und wird. Er beruft sich hierbei auf den Theologen Tillich, für den partizipieren bedeutet, Teil von etwas zu sein, von dem man zugleich getrennt ist (vgl. Szynka 2010, S. 41).

In der Wohnungsnotfallhilfe hat sich bis heute ein patriarchalisches System erhalten. Die Gruppe der Beschäftigten steht den Adressat_innen gegenüber. Die Partizipationschancen sind ungleich verteilt. Während die Professionellen durch Verbände und Arbeitsgemeinschaften an der Ausgestaltung des Sozialsystems partizipieren, gibt es kaum etwas Vergleichbares für die Betroffenen. Sie partizipieren oft nur über ihre Betreuer_innen, wobei sie als Expert_innen ihrer eigenen Situation gesehen werden sollten, da ihre existenzielle Erfahrung zur Klärung der Problemlage beiträgt (vgl. Szynka 2010, S. 41-42). „Sharing the Power – Working Together“ (FEANTSA b o. J., S. 4) war das Motto der europäischen Konferenz der FEANTSA im Jahr 2009. Diese Aussage trifft den Kern der Partizipation von wohnungslosen Menschen sehr gut. Statt einem konstruktiven Miteinander, gibt es nämlich leider oftmals ein Für- und Nebeneinander der Professionellen und Betroffenen. „Die Beschäftigten benötigen den Originalton der Betroffenen, um ihre Angebote kundenorientiert zu gestalten und politisch zu verteidigen. Die Betroffenen brauchen die Professionellen, um ihre Notlagen zu überwinden aber auch, um sich und ihre Interessen in die politische Debatte einzubringen.“ (Szynka 2010,

S. 42) Professionelle Hilfe sollte sich v. a. im Kontext von Partizipation anwaltschaftlich für die Interessen der Betroffenen einsetzen und ihnen ein Sprachrohr sein, um ihre existenziellen Erfahrungen und die daraus resultierenden Forderungen in die öffentliche Debatte einzubringen (vgl. Szynka 2010, S. 42). Beteiligung setzt Professionelle voraus, die sich den Partizipationsgedanken zu Eigen machen und den Betroffenen den Raum zur Teilhabe ermöglichen. Eine ,Kultur der Anerkennung‘ führt auf Seiten der Adressat_innen wiederum zu einer ,Kultur der Verantwortung‘.

Partizipation in der Wohnungsnotfallhilfe bedeutet die Mitwirkung der Betroffenen in der eigenen Lebenswelt und darf keinen selbsttherapeutischen Selbstzweck haben, sondern erfordert Eigeninteresse. Die Möglichkeit der Mitentscheidung, z. B. in Form von Versammlungen, ist zu geben und sollte in aktiver Mitgestaltung münden (vgl. Thomas 2010, S. 50-51). Den manchmal gespürten ,Partizipationsdruck‘, also das ,Erzwingen‘ von Mitwirkung, gilt es aufzulösen, indem man ein Klima schafft, das auf Beteiligung wohnungsloser Frauen und Männer hinwirkt. „Es reicht nicht, den Menschen zu sagen, warum es gut und nützlich ist, ihre Belange selbst in die Hand zu nehmen, man muss ihnen auch zeigen, wie sie das tun können.“ (Sellner o. J.) Durch eine Partizipationsphilosophie und die Schaffung entsprechender Anreize kann der Wille zur Teilhabe in gewisse Bahnen gelenkt werden.

Szynka schlägt als passgenaues Modell für die Organisation von Partizipation das sog. Community Organizing vor. Dieses, aus der aktivierenden Gemeinwesenarbeit stammende, Verfahren umfasst „Phasen des intensiven Zuhörens, der gemeinsamen Recherche und der gemeinsamen Problemlösung.“ (Szynka 2010, S. 43) Bei dieser neuen Zusammenarbeit zwischen Professionellen und Betroffenen ergibt sich die Möglichkeit zur Selbsthilfe und zur politischen Artikulation durch die gemeinsame Analyse persönlicher Notlagen (vgl. Szynka 2010, S. 43).

Hat eine Institution vor, ein Beteiligungskonzept für wohnungslose Menschen zu implementieren, kann dieses mithilfe des Toolkits der European Federation of National Organisations Working with the Homeless geplant und evaluiert werden. Basis ist, dass sich die Leitung der Institution klar zu der Beteiligung der Adressat_innen ausspricht. Die Wohnungslosenhilfe selbst muss verlangen, dass es verbindlich verpflichtende Beteiligungsstrukturen gibt. Partizipation muss in die Organisation eingebunden werden und es müssen ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Schneider plädiert dafür, dass sich die BAG Wohnungslosenhilfe und alle Mitgliedsorganisationen dazu verpflichten, „dass jede Organisation und Einrichtung der Wohnungslosenhilfe regelmässig monatlich 50% aller ihrer frei verfügbaren Spendeneinnahmen an die Wohnungslosenselbsthilfe/ NutzerInnengruppe direkt und unmittelbar weitergibt.“ (Schneider o. J.) Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das Engagement der Menschen anerkannt und wert geschätzt wird. Des Weiteren sollten die sich beteiligenden wohnungslosen Menschen umgehend Feedback bekommen. Teilhabe erfordert also Kommunikation. Diese kann heute auch preisgünstig über das Internet geschehen. Deshalb sind moderne und leistungsfähige Internetzugänge ohne Reglementierung für wohnungslose Menschen bereit zu stellen – auch mit dem Ziel der Ermöglichung niedrigschwelliger Informationsweitergabe. Gute Beispiele sind hierfür die Portale berber- info.de und sozin.de. Es ist wichtig, dass alle Betroffenen die Chance zur Partizipation bekommen und auch Wohnungslose mit Multiproblemlagen einbezogen werden, denn Jede/ Jeder ist denk-, entscheidungs- und handlungsfähig – wenn auch graduell unterschiedlich vorhanden oder ,verschüttet‘. Um dies ermöglichen zu können muss eine adäquate Unterstützung in einer angemessenen Sprache ohne Fachbegriffe gestellt

[...]

Excerpt out of 121 pages

Details

Title
Partizipation wohnungsloser Menschen
Subtitle
Eine Analyse der Betroffenenperspektive
College
University of Applied Sciences Esslingen
Course
Soziale Arbeit
Grade
1,6
Author
Year
2012
Pages
121
Catalog Number
V229662
ISBN (eBook)
9783656453437
ISBN (Book)
9783656454212
File size
958 KB
Language
German
Keywords
wohnungslos, Wohnungslosenhilfe, Partizipation, Teilhabe, qualitative Forschung
Quote paper
Julia Schlembach (Author), 2012, Partizipation wohnungsloser Menschen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229662

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Partizipation wohnungsloser Menschen



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free