Zivilreligion in der Bundesrepublik


Dossier / Travail, 2012

31 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsgeschichte
2.1 Herkunft
2.2 Verschiedene Bedeutungen
2.2.1 Zivilreligion zur Legitimation
2.2.2 Zivilreligion als Wertekonsens
2.2.3 Zivilreligion zur Integration
2.3 Akzeptanz des Begriffs

3 Antrittsreden
3.1 Inaugural Address of Barack Obama
3.2 Amtsantrittsrede Joachim Gaucks
3.3 Vergleichbarkeit

4 Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

Literatur

Anhang

Inaugural Address of Barack Obama; January 20, 2009

Rede nach der Vereidigung zum Bundespräsidenten

1 Einleitung

Durch die zunehmende Pluralisierung unserer Gesellschaft nimmt die Kritik zu, was das kooperative System und damit verbunden den Einfluss der beiden großen Kirchen in unserem Gemeinwesen betrifft. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kruzifixe in deutschen Klassenzimmern in den 90er-Jahren kündigte den Trend bereits an, aber auch der religiöse Bekenntnisunterricht und die Gottesklausel in der Präambel unserer Verfassung sind umstritten. Und wenn in den Weihnachtsansprachen deutscher Staatsoberhäupter von „Gott“ die Rede ist, wird hinter diesen Bezug meist der biblische Gott vermutet.

In dieser Hausarbeit soll untersucht werden, ob sich hinter dem – nicht grundlos - un- terstellten christlichen Gottesbezug nicht eine übergeordnete Zivilreligion verbirgt. Da- zu soll zunächst der Begriff selbst analysiert werden, seine Herkunft, verschiedenen Bedeutungen sowie seine Akzeptanz im wissenschaftlichen Diskurs. Die Vereinigten Staaten dienen als Beispiel, um einige Phänomene der Zivilreligion aufzugreifen und zu verdeutlichen. Doch war Amerika schon vor seiner Unabhängigkeit vom britischen Commonwealth ein Melting Pot und damit an kulturelle wie religiöse Pluralität ge- wöhnt, während erst im 20. Jahrhundert religiöse Vielfalt in Deutschland akzeptiert wurde. Kann das amerikanische Modell überhaupt auf deutsche Verhältnisse angewen- det werden? Inwiefern haben die historischen Zusammenhänge die Entwicklung einer eigenen Zivilreligion begünstigt bzw. erschwert? Aufgrund der Überparteilichkeit, des Inhalts sowie des gleichen Anlasses erscheinen mir die Amtsantrittsreden von Staats- oberhäuptern geeignet, um die politische Rede als einen Teilaspekt der Zivilreligion zu vergleichen. Dafür werde ich zunächst auf die zivilreligiösen Elemente in der Antritts- rede des seit 2009 amtierenden US-amerikanischen Präsidenten Barack Obamas hinwei- sen und anschließend Analogien und Unterschiede in der Ansprache des kürzlich verei- digten Bundespräsidenten Joachim Gauck suchen.

Für den Forschungsstand vor 1994 sei auf das übersichtliche Werk „Zivilreligion in der Bundesrepublik Deutschland“ von Wolfgang Vögele verwiesen, der die verschiedenen Zivilreligionstheorien vor der Veröffentlichung miteinander verglich. Sein Buch ist für einen übersichtlichen Einstieg in die Thematik sehr empfehlenswert. Jedoch wurden gerade in den letzten zehn Jahren weitere wissenschaftliche Abhandlungen zu diesem Thema veröffentlicht.

Heinz Kleger und Alois Müller haben gewissermaßen die Aufsätze der „Gründungsvä- ter“ der amerikanischen und deutschen Zivilreligion in ihrem Sammelband „Religion des Bürgers“ zusammengetragen und mit einem eigenen Vorwort versehen. Dabei ver- treten Sie die Meinung, dass sich die jeweiligen Zivilreligionen von Land zu Land un- terscheiden und dass der Zivilreligion unterschiedliche Funktionen innerhalb der Ge- sellschaft zugeschrieben werden (vgl. Kleger / Müller 2004, VIII-XII).

„Geschichte als Heilsgeschichte in den Antrittsreden US-amerikanischer Präsidenten“ von Stefanie Magin beschäftigt sich vor allem mit der amerikanischen Zivilreligion und wie die Geschichte die Vorstellung von einer „Gott erwählten Nation“ prägte und sich dies in den Antrittsreden der US-Präsidenten niederschlägt. Zivilreligion ist eher sekun- där Thema, im Vordergrund stehen die Amtsantrittsreden sowie die darin verwendete religiöse Symbolik, die aber – wie noch zu zeigen sein wird - einen wesentlichen Teil von Zivilreligion ausmachen.

In seinem Buch mit dem provokanten Titel „Wieviel Religion verträgt Deutschland?“ untersucht Rolf Schieder unter anderem die spezifischen Unterschiede des amerikani- schen und deutschen Selbstverständnisses, weshalb dieses Werk besonders für den an- gestrebten Vergleich interessant ist.

2 Begriffsgeschichte

2.1 Herkunft

In seiner ursprünglichen Form „ religion civile “ stammt der Begriff aus dem Gesell- schaftsvertrag (1762) von Jean-Jacques Rousseau und beschreibt eine Religion, die sich das Volk selbst gibt, um eine auf Gemeinwohl ausgelegte Gesellschaft religiös zu legi- timieren. Rousseau ging in seiner Theorie davon aus, dass ohne eine religiöse Überfor- mung die meisten Menschen dauerhaft keine Staatsform unterstützen würden, in dem die eigenen Interessen denen der Gemeinschaft untergeordnet sind. Die Zivilreligion sollte das Umdenken von vormals egoistisch motivierten zu selbstverständlich altruisti- schen Handeln aufrecht halten (vgl. Rehm 2006, 95). Im Gegensatz zu vorherigen Ar- beiten, die sich mit dem rousseau'schen Gesellschaftsmodell befassten, legt Michaela Rehm die religion civile bemerkenswerter Weise nicht totalitär aus (vgl. ebd., 86-87).

Im Sinne einer religiösen Legitimation des Gemeinwesens durch die Zivilreligion be- zieht sich Robert N. Bellah auf die religion civile von Rousseau, als er die große Bedeu- tung der Religion für die amerikanische Politik untersucht, obwohl – oder gerade weil – Kirche und Staat voneinander getrennt sind (vgl. Bellah 1978, 50-51). Die Verantwor- tung gegenüber Gott werde dabei in der amerikanischen Zivilreligion besonders betont (vgl. Bellah 1967, 22). „Worte und Taten der Gründerväter, vor allem der ersten Präsi- denten, prägten die Form und den Charakter der Zivilreligion, wie sie sich seither erhal- ten hat“ (ebd., 25-26). Vor allem Analogien historischer Ereignisse mit Erzählungen aus dem Alten Testament festigten die Vorstellung davon das „Zweite Volk Israel“ (Magin 2007, 30) zu sein. „Europa ist Ägypten, Amerika das gelobte Land“ (Bellah 1967, 26). Bellah betont, dass die amerikanische Zivilreligion „ihre eigenen Propheten [Washing- ton] und ihre eigenen Märtyrer [Lincoln], ihre eigenen Feiertage [ Thanksgiving, Memo- rial Day, Independence Day, Veterans Day ] und Heiligtümer [Kriegsgräber], ihre eige- nen feierlichen Rituale und Symbole“ (ebd., 38) habe. Daraus entwickelte sich das Selbstverständnis des amerikanischen Volkes, das stolz auf die ihm – von Gott – zuge- schriebene Rolle ist, als Beispiel für andere Nationen zu dienen (vgl. ebd., 38).

Im Jahr 1978 erreichte die Debatte mit Niklas Luhmann schließlich Deutschland (vgl. Vögele 1994, 210).

2.2 Verschiedene Bedeutungen

Was bei der Debatte auffällt, ist, dass sich die Zivilreligionstheorien teilweise gegensei- tig zu widersprechen scheinen. Gerhard Göhler zweifelt bspw. an der gleichzeitigen Legitimations- und Integrationsleistung von Zivilreligionen. Ein Gemeinwesen benötige eine nicht zu vage Vorstellung von Gott, um sich religiös legitimieren zu können, doch je enger dieses Gottesbild ausformuliert sei, desto weniger könne die Zivilreligion alle Religionsgemeinschaften einbinden (vgl. Göhler 2006, 380). Wolfgang Vögele dagegen sieht gerade in der „unbestimmten Gottesformel“ (Vögele 1994, 305) der Bundes- und Länderverfassungen eine integrierende Wirkung.

„[D]ie Interpretation der Gottes-Klausel muß ‚allen Auffassungen gerecht werden können, die unter Deutschen über Gott besteht.‘ Mit anderen Wor- ten: Es sind nur solche Interpretationen zulässig, welche die ebenfalls im Grundgesetz festgelegte Religionsfreiheit nicht tangieren“ (Vögele 1994, 298).

Die Wertneutralität – nicht Wertlosigkeit – ist dabei das integrative und legitimierende Element der Zivilreligion (vgl. Vögele 1994, 315).

Offenbar versteht jeder unter Zivilreligion etwas anderes. Paradigmatisch sollen hier nur die prominentesten Positionen wiedergegeben werden, wobei die Grenzen zwischen ihnen fließend sind.

2.2.1 Zivilreligion zur Legitimation

Laut dem Böckenförde-Diktum lebt der „freiheitliche, säkularisierte Staat […] von Vor- aussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“ (Böckenförde 1976, 60). Der Staat darf sich selbst weder politisch noch religiös legitimieren, weil er dadurch die persönli- che Freiheit oder Religionsfreiheit seiner Bürger und Bürgerinnen einschränken würde (vgl. Vögele 1994, 310). Um dieses Dilemma zu lösen, gibt es zwei Lösungsansätze: Entweder „der Staat […] überträgt eine Aufgabe, die er selbst nicht erfüllen kann, an andere“ (ebd., 311), das heißt, er ruft die gesellschaftlichen Teilsysteme (Kirchen, Sport- und Bürgervereine, Gewerkschaften) auf, das Gemeinwesen zu unterstützen; oder er bildet eine Zivilreligion aus (vgl. ebd., 311).

2.2.2 Zivilreligion als Wertekonsens

Oft wird diese Deutung der Zivilreligion mit der vorherigen im Zusammenhang ge- bracht. Bei dieser Theorie gehen Autoren wie Niklas Luhmann davon aus, dass die Ge- sellschaft durch den Glauben an gemeinsame Werte (bspw. Freiheit, Religionsfreiheit, Toleranz) zusammengehalten wird (vgl. Kleger / Müller 1986, 221-224).

2.2.3 Zivilreligion zur Integration

Die Integrationsleistung der Zivilreligion wird – der Theorie nach – nicht selten mit den gemeinsamen Werten erzeugt, jedoch darüber hinaus, wird der transzendente Bezug so allgemein gehalten, dass er weitestgehend alle Religionsgemeinschaft einbezieht, um diese in die Gesellschaft zu integrieren (vgl. Göhler 2006, 377).

2.3 Akzeptanz des Begriffs

Wie beim wissenschaftlichen Diskurs zum Thema „Religion“ scheint es auch bei der Zivilreligion so, als spiegele jede neue Theorie nur die Vorstellung des jeweiligen Wis- senschaftlers von dem Untersuchungsgegenstand wieder. Vögele war dies schon 1994 bewusst, als er fragte: „Wie geht die Theorie mit der Schwierigkeit um, daß in den Zi- vilreligionsbegriff Probleme hineinschlagen, mit denen bereits der Religionsbegriff [De- finition von Religion, Vorwurf des Funktionalismus] belastet ist?“ (Vögele 1994, 215- 216).

„Offensichtlich verbinden sich mit dem Gebrauch des (Zivil)Religionsbe- griffs immer bestimmte Interessen, seien es wissenschaftliche, seien es öf- fentliche, seien es ideenpolitische, die mit in die Überlegungen einzubezie- hen sind. Weder die Zivilreligion noch die Religion lassen sich auf einen rein ‚empirischen‘ Begriff reduzieren. Und weiter: Wer über Zivilreligion redet, sagt damit noch nichts über das Selbstverständnis derjenigen, die er als zivilreligiös bezeichnet“ (Vögele 1994, 238).

Zum Vorwurf des Funktionalismus äußert er sich folgendermaßen:

„Wer Religion funktionalisiert, geht an ihrem Wesen vorbei. […] Wer [je- doch] Religion ohne Auswirkungen auf die Gesellschaft denken will und sie nur nach ihren eigenen Ansprüchen mißt, der geht auch an der gesellschaftli- chen Wirklichkeit von Religion vorbei“ (ebd., 239).

Dazu gesellt sich der Vorwurf des Konstruktivismus gerade für die Bundesrepublik. Dies aus zwei Gründen: Zum einen, weil die als zivilreligiös gedeuteten Symbole teil- weise aus dem Christentum stammen und noch immer mit den Großkirchen verbunden werden. Dies gilt insbesondere für die Präambel der Verfassung, die erst im Nachhinein zivilreligiös interpretiert wurde (vgl. Vögele 1994, 278). Zum anderen, wird die Zivilre- ligion als uramerikanisch angesehen und als nicht übertragbar auf andere Nationen; spe- ziell im deutschen Kontext sind die Unterschiede gravierend (vgl. ebd., 341-342). Die Deutung der amerikanischen „Geschichte als Heilsgeschichte“ (Magin 2007) verbunden mit einem regelrechten Nationalstolz machen deutlich, warum Analogien problematisch sind. Die Deutschen werden von der „Negativerfahrung des Nationalsozialismus“ (Vö- gele 1994, 342) zu sehr beeinflusst, als dass sie vergessen könnten, was Nationalstolz anrichten kann, der im Nationalsozialismus nur allzu groß war und die „Errungenschaf- ten“ des deutschen Volkes zu sehr betonte.

„Das kollektive Bewußtsein von Ursprung, Verfassung und Bestimmung Deutschlands bleibt untrennbar mit der Erinnerung an die jüdischen Opfer verbunden. Die Warnung vor der Perversion des Staats wird von Generation zu Generation tradiert werden“ (Schieder 2001, 157).

Zivilreligion ist daher auch immer von der Historie abhängig (vgl. Vögele 1994, 343).

3 Antrittsreden

Ob sich in Deutschland trotz aller Kritik eine eigene zivilreligiöse Symbolik nachweisen lässt, soll nun anhand eines Vergleichs amerikanischer und deutscher Amtsantrittsreden untersucht werden. Für diesen Typus entschied ich mich deshalb, weil er in Amerika als Paradebeispiel zivilreligiöser Rituale gilt (vgl. Magin 2007, 38-39).

3.1 Inaugural Address of Barack Obama

Barack Obama wurde am 20. Januar 2009 als 44. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika vereidigt. Die komplette Rede befindet sich im Anhang und stammt von der Yale Law School. An dieser Stelle soll keine inhaltliche Interpretation der gesamten Rede erfolgen, sondern nur die zivilreligiöse Symbolik herausgearbeitet werden.

Obama reiht sich mit seiner Antrittsrede in eine amerikanische Tradition ein. Wie seine Vorgänger prägt auch er „aktiv das Geschichtsbild und das Selbstverständnis der ameri- kanischen Gesellschaft“ (Magin 2007, 26-27). Fast in jedem Absatz finden sich Verwei- se zur Vergangenheit der Vereinigten Staaten. Die „Ideale“ der Vorfahren werden zu Motiven für zukünftiges Handeln: „America has carried on […] because We the People have remained faithful to the ideals of our forbearers, and true to our founding docu- ments“. Bemerkenswert ist hier ebenso der Bezug auf die „heiligen Schriften“ (Bellah 1967, 27) der Zivilreligion, auf die er sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals be- zieht, als er verkündet: „The time has come […] to carry forward […] that noble idea, passed from generation to generation: the God-given promise that all are equal, all are free, and all deserve a chance to pursue their full measure of happiness“ und damit die Menschenrechte in der Declaration of Independence in eigenen Worten wiedergibt. Indem der Präsident das amerikanische Volk „auf allgemein verpflichtende Werte“ (Göhler 2006, 377) einschwört, bedient er sich einem weiteren Element der Zivilreligi- on, mit dem er ein Gemeinschaftsgefühl erzeugt (vgl. ebd., 377-378). Mit der Erinne- rung an die Vorfahren bewirkt er ebenso ein „Wir“-Gefühl. Er betont die Opfer der ers- ten Siedler, der Sklaven und Kriegsgefallenen, „these men and women struggled and sacrificed and worked till their hands were raw so that we might live a better life“. Das

„Opfer“ spielt laut Bellah seit dem Bürgerkrieg eine zentrale Rolle in der amerikani- schen Zivilreligion (vgl. Bellah 1967, 29-30). Die Bedeutung des immer wieder ver- wendeten Personalpronomens „we“ geht laut Kurt Müller, der “[d]ie Rolle von Religion

und Zivilreligion im politischen Diskurs Barack Obamas“ untersuchte, über die eines bloßen rhetorischen Mittels hinaus:

„Ein durchgängiges Stilmerkmal von Obamas Rede ist die rhetorische Ver- schmelzung von Redner und Publikum durch die leitmotivartige Wiederho- lung der Pluralform ‚we‘. Redner, Publikum, das ‚amerikanische Volk‘ im allgemeinen und die vom Redner beschworenen Heiligengestalten der ame- rikanischen Zivilreligion verschmelzen dabei gewissermaßen zu einer unio mystica “ (Müller 2009, 412) .

Zu diesen „Heiligengestalten“ gehören auch die „Founding Fathers, [who] drafted a charter to assure the rule of law and the rights of man, a charter expanded by the blood of generations. Those ideals still light the world, and we will not give them up“. Neben den bereits erwähnten Symbolen der heiligen Schrift („charter“), des Opfers („blood of generations“) sowie der Heiligengestalten („Founding Fathers“) verbirgt sich in dieser Aussage ein weiteres zivilreligiöses Element: das „Sendungsbewusstsein“ (Magin 2007, 4), das jedoch an anderer Stelle weit deutlicher zutage tritt: „that America must play its role in ushering in a new era of peace“ und „that we have duties to ourselves, our nati- on, and the world“. Amerika sieht sich selbst in der Verantwortung, der Welt als Bei- spiel zu dienen (vgl. Bellah 1967, 38). Dieses Beispiel repräsentieren die Soldaten in Auslandseinsätzen: „We honor them not only because they are guardians of our liberty, but because they embody the spirit of service: a willingness to find meaning in some- thing greater than themselves“. Die Aufopferungsbereitschaft für höhere Werte („hard work and honesty, courage and fair play, tolerance and curiosity, loyalty and patrio- tism”) ist es, was für Obama „the price and promise of citizenship“ und seine Erwartun- gen an die amerikanische Zivilgesellschaft darstellt. Und „[t]his is the source of our confidence: the knowledge that God calls on us to shape an uncertain destiny“. Die Re- de endet klassisch mit den Worten: „God bless you. And God bless the United States of America“. Der Gottesbezug innerhalb der Rede ist so allgemein gehalten, dass jeder seine Vorstellung von Gott damit verbinden kann, dies ist ein weiterer integrativer Be- standteil der Zivilreligion (vgl. etwa Göhler 2006, 380).

Der Vollständigkeit halber sei noch auf die sakralen Redewendungen der Ansprache hingewiesen, die eine strikte Unterscheidung zwischen dem Religiösen und Politischen schwierig machen (vgl. etwa Fechtner / Klie 2011a, 13): „sacrifices“, „fate“, „most sac- red oath“, „grace“ und natürlich „God“.

[...]

Fin de l'extrait de 31 pages

Résumé des informations

Titre
Zivilreligion in der Bundesrepublik
Université
Ruhr-University of Bochum  (Fakultät für evangelische Theologie - Lehrstuhl für Religionswissenschaft)
Cours
010625 - Wechselwirkungen III: Religion, Politik und Staatlichkeit
Note
1,7
Auteur
Année
2012
Pages
31
N° de catalogue
V229663
ISBN (ebook)
9783656449324
ISBN (Livre)
9783656450030
Taille d'un fichier
491 KB
Langue
allemand
Mots clés
zivilreligion, bundesrepublik
Citation du texte
Stefan Fuchs (Auteur), 2012, Zivilreligion in der Bundesrepublik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/229663

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