Case Management im Gesundheitswesen. Eine praxisorientierte Einführung in die Fallarbeit


Livre Spécialisé, 2011

41 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Kapitel
1. Einleitung
2. Ambulante Wohngruppe
3. Wohnsituation
3.1. Hilfsmittelversorgung
3.2. Situative Kurzeinführung
4. Biografie der Klientin
5. Zugangseröffnung
6. Datenerhebung
6.1 Pflegediagnosen
6.1.1 Gefahr des Gesundheitsmanagementdefizits
6.1.2. Funktionale Urininkontinenz
6.1.3. Beschäftigungsdefizit
6.1.4. Selbstführsorgedefizit: Körperpflege, Grad I
6.1.5. Vereinsammungsgefahr
6.2. Barthel Index
7. Ausblick

II. Kapitel
1. Einleitung
2. Hilfeplanung und Serviceplanerstellung
3. Linking
4. Intervention – Durchführung
5. Monitoring

III. Kapitel
1. Einleitung
2. Abschlussgespräch
3. Evaluation Abschlussfragebogen
3.1. Qualitätskriterien
3.1.1. Ergebnisqualität
3.1.2. Prozessqualität
3.1.3. Strukturqualität
4. Ausblick
5. Literaturverzeichnis
6. Anlagen

I. Kapitel

1. Einleitung

Demenzkranke Menschen bedürfen einer ganz besonderen Betreuung in einer individuellen Alltagsgestaltung. Engmaschige Vernetzungen und ein durchdachtes Versorgungskonzept sind gerade bei demenzkranken Menschen unumgänglich. Dieser bestehende Hilfebedarf in der Alltagsorganisation lässt ein Case Management sehr gut ansetzen und greifen.

Im Rahmen der Vorarbeit des „Case Finding“ habe ich lange überlegt. Da ich beruflich in der Wohngruppe arbeitete, hatte ich die Möglichkeit, viele Gespräche intern mit dem Team und extern mit Dienstleistern zu führen. Diese Dienstleister waren die Physiotherapeuten, die Ergotherapeuten und die medizinische Fußpflegerin. Die Auswertung dieser Gespräche ergab drei mögliche Klientinnen.

Auf Grund meiner Erfahrungen in meiner täglichen Arbeit mit diesen Menschen, habe ich sie als Klientin gewählt.

Erstgespräch

Im Erstgespräch habe ich die Klientin informiert. Sie hörte sehr interessiert zu und stellte auch vereinzelt Fragen. Unter dem Begriff Case Management konnte Sie sich nichts vorstellen. Dies lag daran, dass sie sich nicht erinnern konnte, den Begriff schon einmal gehört zu haben. Ein weiterer Grund für ihre Unkenntnis lag in den englischen Begrifflichkeiten. Das Problem der ersten terminologischen Aufklärung habe ich gleich gelöst und ihr anhand eines Beispiels mein mögliches Wirkungsspektrum erklärt. Bei dieser Erklärung habe ich großen Wert auf die Sinnerkennung durch die Klientin. für meine Arbeit gelegt. Im Kontext der Aufklärung der möglichen Klientin habe ich sie auch über die notwendige Zustimmung ihrer gesetzlichen Betreuerin informiert. Wir waren uns beide einig, dass ich mit dieser sprechen soll, da die Klientin an einem Case Management meinerseits interessiert ist. In diesem Zusammenhang habe ich ihr erklärt, dass ich in der Wohngruppe arbeite und ggf. in einen Interessenkonflikt zwischen dem Case Management und meinem Arbeitgeber kommen könnte. Für diesen Fall haben wir uns darauf geeinigt, über auftretende Probleme zu sprechen, wenn sie auftreten. Es wurde auch dargelegt, dass diese Art der Probleme nicht auftreten müssen sondern können.

Die zukünftige Klientin wurde auch über Möglichkeiten und Grenzen des möglichen Case Managements informiert. Diese sind nicht ganz fest gegeben und werden sich ggf. im Rahmen der Arbeit mit der Klientin erweitern oder verschieben. Möglichkeiten ergeben sich u.a. aus einer Erweiterung des sich um die Klientin befindenden Hilfenetzwerkes von Angeboten und Möglichkeiten. Wie diese genau aussehen wird sich im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit mit der möglichen Klientin ergeben.

Der nächste Punkt, der unbedingt angesprochen werden musste, sind die Grenzen eines möglichen Case Managements. Diese Grenzen besprach ich mit der Klientin. ebenfalls. Die erste Hürde ist das Einverständnis der gesetzlichen Betreuerin. Diese sollte sich allerdings von der Nützlichkeit eines Case Managements für die Klientin überzeugen lassen. Weitere einschränkende Grenzen könnten z.B. finanzielle Grenzen werden. Durch das Fehlen von finanziellen Mitteln könnte es sein, dass manche geplanten Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Da ich zum momentanen Zeitpunkt noch keine Information über die finanzielle Situation von der Klientin. habe, kann ich über ein mögliches Eintreten dieser Grenze nichts sagen. Es wird sich im weiteren Verlauf des Case Managements zeigen, ob wir an finanzielle Grenzen stoßen oder nicht. Zu ihrer finanziellen Situation konnte die Klientin nichts sagen, da ihre Betreuerin diese Angelegenheiten regelt.

Weitere Grenzen können wie schon angesprochen, in einem Interessenkonflikt zwischen dem Case Management und meiner Arbeit entstehen. Probleme könnten sich aus einer - aus Sicht des Case Managements - nötigen Maßnahme ergeben, die aber für die Einrichtung nicht gut ist und somit meine Arbeit oder evtl. die betriebswirtschaftliche Situation der Einrichtung gefährdet.

Einen weiteren Punkt stellt die Infrastruktur dar. Sie hat sehr großen Einfluss auf gegebene Möglichkeiten oder auf das Scheitern einer möglichen Case Management Maßnahme eines Bereiches. Demnach stellt die Infrastruktur einen sehr wichtigen Punkt dar, der Case Management entweder ansetzen oder scheitern lassen kann. Andererseits kann das Case Management durch eine unvollständige oder fehlende Infrastruktur massiv erschwert werden. Dies kann bis zum Scheitern des Case Managements führen.

Die gesetzliche Betreuerin kann Grenzen festlegen. Sie muss im Endeffekt den möglichen zu ergreifenden Maßnahmen zustimmen oder eben auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Letztere müssen ggf. auch bei dem Sozialrathaus beantragt werden. Diese Entscheidungen muss die Betreuerin selbst treffen, die wiederum den Verlauf des Case Managements mit beeinflussen können.

Ich erachte es für wichtig, neben den Grenzen auch die Rechte und Pflichten anzusprechen. Case Management macht meiner Meinung nach keinen Sinn, wenn der Klientin etwas aufgezwungen wird. Neben den Möglichkeiten müssen auch die konkreten Ziele mit der Klientin und mit der Betreuerin festgelegt werden. Die festgelegten Ziele werden nicht nur vom Case Manager administrativ organisiert, sondern auch von der Klientin gewollt und von der Betreuerin unterstützt. Bei dieser Unterstützung ist eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen der Betreuung und der des Case Managements sehr wichtig. Die Betreuung hat allerdings die Pflicht, das Case Management zu unterstützen und die geplanten Maßnahmen u.a. finanziell möglich zu machen oder zeitnah, z.B. Anmeldeformulare auszufüllen. Das Case Management hat hingegen die Pflicht, mögliche Ziele u.a. aus der Ausarbeitung der Vorgespräche zu erarbeiten und die mögliche Umsetzung vorzubereiten. Nach der Zielfestlegung wird der Case Manager die Klientin während des gesamten Case Management Prozesses begleiten. Die Ziele, Rechte und Pflichten sollten in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.

Folgend möchte ich kurz die Einrichtung „Wohngruppe“ und die damit verbundenen Teile der Infrastruktur darlegen.

2. Ambulante Wohngruppe

Die ambulante Wohngruppe bietet zwölf an Demenz erkrankten Menschen ein altersgerechtes und menschenwürdiges letztes Heim. Das Konzept beinhaltet eine dem Krankheitsbild der Demenz angepassten Umgebung mit einer individuellen Gestaltung des Alltages im Rhythmus der Jahreszeiten. Diese Alltagsgestaltung gestalten die Alltagsbegleiter mit den Bewohnern gemeinsam. Die Planung nimmt hierbei ein Sozialarbeiter vor.

Durch diese Tagesgestaltung werden Rahmenbedingungen geschaffen, die das Reduzieren von Medikamenten ermöglichen. Regelmäßige Teamsitzungen verbunden mit einer ausführlichen Selbstreflexion sind für die Alltagsbegleiter selbstverständlich.

Ressourcenförderndes Arbeiten ist für das Betreuungsteam in den Alltag integriert. Zudem wird jeden Tag frisch gekocht.

3. Wohnsituation

Die Klientin wohnt in einer Stadt in der Wohngruppe, einer Wohngruppe für demenzkranke Menschen. In dieser Wohngruppe haben mehrere Bewohner und Bewohnerinnen ein neues Heim gefunden.

Von ihrer Betreuerin wurde für sie ein xx Quadratmeter großes Einzelzimmer angemietet. Dieses Zimmer hat die Berufsbetreuerin nach den Wünschen der Klientin einrichten lassen. Einige ihrer alten Möbel konnten hierzu erhalten werden. Die Bewohnerin wollte zudem noch Vorhänge vor den Fenstern haben, da sie sich nach eigener Aussage durch die Fenster in ihrem Zimmer beobachtet fühlt.

die Klientin nutzt den Service von verschiedenen Dienstleistern. Dies sind u.a. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Friseur und med. Fußpflege, die vor Ort zu ihr in die Wohngruppe kommen.

3.1. Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittel werden für die Klientin über die Krankenkasse (Sozialgesetzbuch V = SGB V) und die Pflegekasse (Sozialgesetzbuch XI = SGB XI) beschafft. Die Hilfsmittel, die über SGB V benötigt werden, müssen von einem Arzt verschrieben werden. Zahlt diese hingegen die Pflegekasse nach SGB XI, so können sie ohne ärztliche Verordnung bestellt werden.

Da die Wohngruppe eine ambulante Einrichtung ist, müssen für die Klientin seitens dieser keine Hilfsmittel bereitgestellt werden.

Die Klientin hat eine Brille zum Lesen. Auf eigenen Wunsch trägt sie in der Nacht Windelhosen. Dies begründet sie mit der Angst, einzunässen. Demnach werden die Windelhosen von ihrer Hausärztin regelmäßig rezeptiert. Dies resultiert daraus, dass Hilfsmittel, die von der Krankenkasse gezahlt werden, nicht gedeckelt sind und in vollem Umfang von der Kasse übernommen werden. Dies wäre nicht so, wenn die Windelhosen über die Pflegekasse bestellt würden.

3.2. Situative Kurzeinführung

Zur Regelung von ihren Rechtsgeschäften wurde vom Amtsgericht eine Berufsbetreuerin eingesetzt. Diese hat eine Generalbetreuung vom Amtsgericht zugesprochen bekommen. Die Klientin ist „Selbstzahlerin“. Das bedeutet, dass bislang vorhandene finanzielle Mittel erst aufgebraucht werden müssen, bis dann schließlich der Sozialhilfeträger einspringt.

Nach Berichten der Alltagsbegleiter nimmt sie die Mahlzeiten im gemeinsamen Wohnzimmer der Wohngruppe mit den anderen Bewohnern zusammen ein. Hierbei sei sie nicht sehr gesellig. Sie sei sehr in sich gekehrt und spricht und antwortet nur auf Ansprache. Nach den Mahlzeiten räumt sie das von ihr benutzte Geschirr in die Spülmaschine und geht auf ihr Zimmer zurück. In ihrem Zimmer sitzt die Klientin den ganzen Tag mit dem Rücken zum Fenster, die Beine rechtwinklig gestellt, mit gefalteten Händen und starrem Blick in ihrem Sessel. Ihre Handtasche hat sie immer umhängen. Oftmals schaltet sie das Licht in ihrem Zimmer nicht ein.

Tagesablauf

Die Informationen ergeben sich aus Gesprächen mit den Alltagsbegleitern und dem Sozialarbeiter, der den Tagesablauf plant. Meine täglichen Erfahrungen und meine Arbeit fließen ebenfalls mit ein.

Sie nimmt am strukturierten Tagesablauf der Wohngruppe teil. Dieser beginnt morgens mit der Grundpflege, die der ambulante Pflegedienst verrichtet. Die Klientin duscht nicht gerne, sie wäscht sich lieber kurz am Becken. Dienstags ist allerdings ihr „Waschtag“. An diesem lässt sie sich vom Pflegedienst die Haare waschen und sie duscht.

Nach der morgendlichen „Hygieneeinheit“ geht sie in das gemeinsame Wohnzimmer zum Frühstück. Beim Frühstück legt sie besonderen Wert auf ihren Kaffee mit Milch und auf Toastbrot mit Marmelade. Sie räumt von sich aus den Tisch ab und bietet auch anderen hierbei ihre Hilfe an. Nach dem Frühstück geht sie auf ihr Zimmer. Dort verbringt sie die Zeit bis zum Mittagessen normalerweise in ihrem Sessel sitzend. Mittags wird sie zum Mittagessen in den Wohnbereich der Wohngemeinschaft geholt. Nach der Mittagsmahlzeit hilft ihr beim Abräumen und geht dann erneut auf ihr Zimmer. Selbiges praktiziert sie beim Nachmittagskaffee und beim Abendbrot.

An gemeinschaftlich anfallenden Terminen, z.B. Gruppenergotherapie, nimmt sie mit großem Interesse teil.

Mobilität

Die Klientin ist nicht auf Gehhilfen, Rollator oder Rollstuhl angewiesen. Sie bewegt sich in der Wohngemeinschaft frei zu Fuß. Sie ist örtlich orientiert und findet sich im Wohnbereich gut zurecht. Spaziergänge unternimmt sie gerne mit einer Begleitperson, da sie dabei nicht alleine sein möchte.

Sie ist nicht nur örtlich sondern auch zeitlich orientiert. Dies zeigt sich z.B. darin, dass sie nicht nur den Wochentag und Monat kennt, sondern auch sagen kann, in welcher Tageshälfte sie sich gerade befindet.

Ich habe ein Gespräch mit der zuständigen Physiotherapeutin geführt, die mir ebenfalls meine oben genannten Eindrücke und Einschätzungen bestätigte.

Ressourcen / Defizite

Der Begriff Ressourcen ist allgemein sehr vielseitig angelegt. Ich möchte in diesem Abschnitt nur auf die für sie relevanten Ressourcen ansprechen. Dieser Abschnitt ist sehr vielseitig, da ich mit vielen Menschen Rücksprache gehalten habe, das sind u.a. die Hausärztin, die gesetzliche Betreuerin, Alltagsbegleiter, Physio- und Ergotherapeutinnen, das Pflegepersonal und der Sozialarbeiter.

Sie ist Selbstzahlerin in der Wohngruppe und verfügt damit über ausreichend finanzielle Ressourcen. Dies zeigt sich, wenn Anschaffungen nötig sind.

Sie ist mobil und verfügt zudem über weitere gesundheitliche Ressourcen.

Da die Bewohnerin der Wohngruppe viel Zeit in ihrem Zimmer verbringt, befinden sich im Tagesablauf und in der Freizeitgestaltung noch Möglichkeiten, weitere Aktivitäten zu terminieren.

An der Haushaltsarbeit beteiligt sich die Klientin jeweils nach den Mahlzeiten aus eigenem Antrieb. Da sie sich ansonsten meistens auf ihrem Zimmer aufhält, ist sie in diesen Zeiträumen nicht am sozialen Leben und an den anfallenden Haushaltsarbeiten beteiligt. Ich sehe ein Defizit darin, dass sie meiner Meinung nach stärker motiviert werden könnte, öfter am sozialen Leben der Wohngemeinschaft teilzunehmen. Da sie sowohl keine Freundschaften innerhalb der Wohngemeinschaft aufgebaut als auch sonst keine Kontakte zu Familie oder Freunden außerhalb dieser hat, sehe ich ein zu kompensierendes Defizit im Bereich „Beziehungen“. Auf verbale Kommunikation geht sie ein, wenn sich der Gesprächspartner Zeit für sie nimmt, sich mit ihr in Ruhe und ungestört hinsetzt und mit ihr ein Gespräch führt. Sie fängt meistens nach einigen Minuten an zu erzählen. Meiner Meinung nach liegt in der oft fehlenden Kommunikation ein Defizit, genauer gesagt liegt dieses in der mangelnden Motivation und Einbeziehung der Bewohnerin in den Alltag.

Einerseits liegt bei ihr ein Defizit in der „Selbsthilfekompetenz“ vor, andererseits ist sie z.B. nach den Mahlzeiten motiviert, den Tisch abzuräumen und beim Spülen zu helfen.

Auch Netzwerke können meiner Meinung nach als Ressourcen angesehen werden. Sie. ist zwar im Netzwerk der Dienstleister der Wohngruppe integriert, verfügt allerdings über keine eigenen Kontakte, außer dem zu ihrer Betreuerin.

Bio-Psycho-Soziales-Modell

Dieses Modell setzt Körperfunktionen und Lebensbereiche im Kontinuum gegenüber. Im Bereich der Körperfunktionen sind bei ihr zwei Krankheitsbilder zu erwähnen. Hierbei handelt es sich um Alzheimer-Demenz und um eine organische wahnhafte Störung. Es ist der überwiegenden Anteil der psychischen Erkrankung neben der physischen Erkrankung zu beachten.

Lebensbereiche teilen sich laut ICF in „Aktivitäten“ und in „Teilhabe“ ein. Ihr Defizit besteht mehr in der Teilhabe, als in den Aktivitäten. Die Problematik liegt meiner Meinung nach in einem nur geringen Eigenantrieb. Mangelnde Motivation ist an dieser Stelle auch zu erwähnen.

Die Kontextfaktoren setzen sich aus „Umwelt“ und aus den „Persönlichen“ Faktoren zusammen. Die Umweltfaktoren stellen größtenteils die Alltagsbegleiter der Wohngruppe mit ihrer Tagesgestaltung und der damit verbundenen Motivation von ihr dar. Weitere Umweltfaktoren stellten die örtliche Infrastruktur um die Wohngruppe und die Wohngruppe selbst dar. Ich möchte an dieser Stelle die Wohngruppe als „direkte Umwelt“ bezeichnen. Diese direkte Umwelt ist für sie der Bereich, mit dem sie die meiste Zeit Kontakt hat und in dem sie sich die meiste Zeit aufhält. Sie verlässt diese nicht alleine und fragt auch nicht, ob jemand sie begleitet. Fragt man die Klientin hingegen, ob sie zum gemeinsamen Spaziergang bereit ist, ist sie immer sehr gerne dabei.

Im Kontextfaktor „Persönlicher Faktor“ ist vor allem die Motivation anzusprechen. Sie ist leicht zu motivieren. Die von ihr ausgehenden Tätigkeiten betreffen Haushaltstätigkeiten, die erledigt werden müssen. Diese werden von ihr gesehen und eigenständig ausgeführt. Des Weiteren ist ihre zurückhaltende und hilfsbereite Art zu erwähnen, die man zur Motivation nutzen könnte.

Im Punkt Hygiene hat sie ihre festen Rhythmen, z.B. Dienstag ist Haarwaschtag. Sie legt auch großen Wert auf ihre Kleidung, sowohl auf deren Sauberkeit als auch darauf, dass sie zusammenpasst.

Als Quelle habe ich das Skript (ICF) von Frau Prof. Dr. Bredthauer, WS 09/10, verwendet.

Bedarf

Der Bedarf ergibt sich aus den bisherigen Recherchen über die Dokumentationen der Wohngruppe und der Dienstleister. Diese werden durch viele Gespräche mit den jeweils zugehörigen Dienstleistern, den Alltagsbegleitern, dem Sozialarbeiter, der Betreuerin, der Klientin selbst und Ärzten ergänzt.

Demnach ergeben sich verschiedene Punkte, die einen Bedarf darstellen. Dies ist zum einen die „Ansprache“. Sie könnte z.B. mehrmals in der Woche zusätzliche Spaziergänge unternehmen. Hierzu müsste allerdings eine Begleitperson organisiert werden. Im Rahmen der Ergotherapie sollte mit der Hausärztin gesprochen werden, ob diese Therapie aufgestockt werden kann. Dies würde auch einen psychosozialen Nutzen für die Klientin bewirken.

Momentan mangelt es an Angeboten. Die wenigen Angebote nimmt sie aber mit Freude an und beteiligt sich an ihnen.

Letztendlich ist zu klären, ob sie evtl. in eine eigene Wohnung zurückziehen sollt oder ob ggf. eine Art betreutes Wohnen für sie möglich ist. Dies würde ihre Freiheit und Eigenständigkeit fördern und sie zudem motivieren.

4. Biografie der Klientin

Die Biografie hat der Sozialarbeiter erhoben. Ich habe die Daten in einem Gespräch mit ihm, über seine schriftlichen Biografie-Aufzeichnungen und im Gespräch mit ihr erhalten. Zusätzlich habe ich die schriftlichen Akten der Wohngruppe verwendet.

Im Jahr 19xx wurde sie in P. geboren. sie ist ledig, war nie verheiratet und hat keine Kinder.

Sie berichtet über eine schöne Kindheit vor dem zweiten Weltkrieg. Sie war in ihrer Jugend, was Freunde und Freundinnen betrifft, eine Einzelgängerin. Zu ihrem zwei Jahre älteren Bruder hatte sie ein sehr gutes Verhältnis. Die Klientin hat in ihrer Kindheit und in ihrer Jugend oft mit ihrem Bruder mit den Kaninchen des Vaters gespielt. Sie antwortet zeitversetzt und denkt bei Fragen, ihre Kindheit betreffend, kurz nach und lächelt.

Nach ihrer Aussage kam die erste Wende in ihrem Leben mit der Einberufung ihres Bruders zur Wehrmacht im zweiten Weltkrieg. Da die Familie B. im Krieg nicht viel zu essen hatte, musste sie während des Krieges im Garten immer beim Anbau von Obst und Gemüse helfen. Als sie 1x Jahre alt war, ist ihr Bruder mit 19 Jahren im Krieg gefallen. Sie berichtet (lächelnd) von einem guten Freund ihres Bruders. Dieser ist auch im Krieg gefallen. In welchem Jahr weiß sie nicht mehr. Zum Kriegsende kamen die Russen und die Wohnung ihrer Eltern wurde ausgebombt. Nach dem Krieg hat sie ihre Eltern 9 Jahre lang nicht gesehen.

Nachdem sie ihre Eltern durch einen Zufall wiedertraf, hielt der Kontakt bis zu deren Tod 1970 an.

Ihr beruflicher Werdegang begann in P., nachdem sie die Volksschule beendet hatte. Sie arbeitete erst als Sekretärin im Amtsgericht in Pommern. Den Kontakt zu ihren damaligen Kollegen beschreibt sie als sehr gut und freundschaftlich. Sie freundete sich zudem mit zwei Kolleginnen an und unternahm auch viel privat mit ihnen.

Mit 30 Jahren kam sie von P. in die große Stadt. Dort fand sie, nach ihrer Aussage, ein neues zu Hause. In Frankfurt arbeitete sie bis zu ihrer Rente in der Universitäts- Klinik als Sekretärin und als Stationsassistentin/Stationssekretärin. Zu den Kollegen der Universitäts-Klinik Frankfurt hatte sie auch ein sehr gutes kollegiales bis freundschaftliches Verhältnis. Sie bedauert, dass ihre Kollegen (Personal und Ärzte) alle schon verstorben sind. Gerne hätte sie Kontakt zu ihnen.

5. Zugangseröffnung

Die Zugangseröffnung setzt vor allem das Einverständnis und die Mitarbeit von ihr und ihrer gesetzlichen Berufsbetreuerin voraus. Das bisherige Erstgespräch hatte bislang einen informativen Charakter. Diese Informationen wurden in zwei weiteren Gesprächen ergänzt. In diesen wurden u.a. auch Ressourcen und Defizite herausgearbeitet.

Outrech – Reichweite durch Positionierung

Das Case Management wird hauptsächlich die „Sozialanwaltschaftliche Funktion“ (advocacy) umfassen. Dies begründet sich darin, dass ich hauptsächlich die Interessen der Klientin erkennen und mich für diese einsetzen muss. Sie selbst vertritt ihre Interessen (nach momentanem Stand der Gespräche) nicht gegenüber ihrer gesetzlichen Betreuerin. Im Laufe der Arbeit als Case Manager werden sich ggf. kleine Anteile der „Broker Funktion“ ergeben.

Die Funktion des „Gate Keeper“ fällt allerdings vollständig der gesetzlichen Betreuerin zu. Sie regelt die Finanzen und steuert diese. Zudem fällt das finanzielle Controlling der Betreuerin zu.

Aus diesen Rollenverteilungen lassen sich die Aufgabenverteilungen und die damit verbundenen Grenzen und Reichweiten ableiten.

Die Reichweite ist vor allem an den Willen und das Mitwirken der Klientin und an die Erlaubnis der gesetzlichen Betreuerin gebunden. Zudem muss diese ggf. die finanziellen Mittel freigeben.

Access – Zugangsgestaltung

Zur Zugangseröffnung ist es sehr wichtig, auf die individuellen Bedürfnisse von ihr einzugehen. Es werden nur Probleme in Angriff genommen, die sie selbst ändern möchte. Demnach wird ihr nichts aufgezwungen. Ein weiterer wichtiger Schlüssel zur Zugangseröffnung ist die Betreuerin. Grundsätzlich setzt ein Handeln auch ihr Einverständnis voraus.

Der Zugang erfolgt in erster Linie über Gespräche mit der Klientin und im nächsten Schritt mit ihrer Betreuerin. Diese Gespräche werden von mir mit dem Ziel ausgewertet, der Kientin Ziele anbieten zu können. Diese müssen mit ihr genau besprochen werden und ihr Einverständnis finden. Diese Ziele werden auf kleine „Unterziele“, Teileinheiten, heruntergebrochen. So sieht sie immer in relativ kurzen Zeiteinheiten kleine Erfolgsergebnisse.

[...]

Fin de l'extrait de 41 pages

Résumé des informations

Titre
Case Management im Gesundheitswesen. Eine praxisorientierte Einführung in die Fallarbeit
Université
University of Applied Sciences Frankfurt am Main
Auteur
Année
2011
Pages
41
N° de catalogue
V230361
ISBN (ebook)
9783656458494
ISBN (Livre)
9783656458470
Taille d'un fichier
773 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Pflege, Pflegewissenschaft, Case Management, Fllführung, Gesundheitswesen, Fallführung Pflegemanagement, Fallführung, Fallarbeit, Sozialarbeit, Sozialwissenschaft, Arbeit, sozial, Behinderung, Holfe, Hilfe, Altenpflege, Krankenpflege, Studium, Praxis, Beruf
Citation du texte
Christian Weismantel (Auteur), 2011, Case Management im Gesundheitswesen. Eine praxisorientierte Einführung in die Fallarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230361

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