Ist Frankreich ein Vorbild für die Kinderbetreuung?

Familienpolitik in Deutschland und Frankreich – Ein Vergleich


Trabajo Escrito, 2011

27 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Begriffsklärung
2.1) Familie – heute und damals
2.2) Familienpolitik

3. Entwicklung der Familienpolitik
3.1) in Deutschland
3.2) in Frankreich

4. Familienpolitik aktuell – Vergleich beider Länder

5. Familienleistungen im Vergleich
5.1) Geldleistungen
5.1.1) Mutterschaftsgeld
5.1.2) Elterngeld
5.1.3) Kindergeld
5.1.4) Weitere Geldleistungen
5.2) Zeitregelungen
5.2.1) Mutterschutz
5.2.2) Elternzeit
5.2.3) Vaterzeit

6. Die deutsche und französische Familie
6.1) Die Geburtenrate
6.2) Vereinbarkeit von Familie und Beruf
6.3) Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter – Vergleich beider Länder

7. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1) Einleitung

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Herausforderung vor der viele Mütter stehen und bei der viele in Deutschland scheitern oder sich von vornherein gegen ein Leben mit Kindern, aber für die Karriere entscheiden. Dabei ist das Thema Kinderbetreuung ein wichtiger und meist entscheidender Punkt, der auch häufig diskutiert wird.

Nach Blome und Keck ist Deutschland das Vorzeigeland was den Ausstieg von Müttern aus dem Arbeitsmarkt betrifft (vgl. Blome u. Keck, 2007, S.8). Die Bedingungen für eine Vereinbarung von Beruf und Familie scheint in Deutschland kaum zu funktionieren. Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein gut ausgebautes Kinderbetreuungsangebot wichtig. Frankreich ist eines der Länder, in denen die Geburtenrate mit am höchsten ist und wo die Vereinbarkeit von Beruf und Familie anscheinend kein Problem darstellt. Da liegt es nahe, dass man zu der Vermutung kommt, dass die Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Frankreich besser als in Deutschland sind und vielleicht auch ein Vorbild darstellen. Nicht ohne Grund wird die deutsche Familienpolitik gerne mit der französischen verglichen.

In der vorliegenden Hausarbeit werde ich klären, ob Frankreich wirklich ein Vorbild für Deutschland in Sachen Kinderbetreuung ist. Es soll es um das Thema „Ist Frankreich ein Vorbild für die Kinderbetreuung? Familienpolitik in Deutschland und Frankreich – ein Vergleich“ gehen. Dabei werde ich zu allererst die Begriffe „Familie“ und „Familienpolitik“ kurz klären, um dann zur Entwicklung und schließlich zur aktuellen Familienpolitik der beiden Länder Deutschland und Frankreich zu kommen. Im 5.Abschnitt werde ich dann die verschiedenen familienpolitischen Leistungen der beiden Länder kurz vorstellen. Anschließend werde ich mich dann den Themen der Geburtenrate, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und schließlich den Betreuungsangeboten für Kinder im Vorschulalter, widmen und auseinandersetzen. Wo dann auch die Frage nach der Vorbildfunktion hoffentlich geklärt wird. Zu guter Letzt werde ich dann die Ausarbeitung mit einem Fazit beenden.

2) Begriffsklärung

Da der Bestandteil der Familienpolitik die Familie ist, werde ich zu allererst den Begriff „Familie“ und anschließend den Begriff „Familienpolitik“ kurz näher bringen, um ein grundlegendes Verständnis für die Begriffe und somit für die Thematik hoffentlich erbringen zu können.

2.1) Familie – heute und damals

Der Begriff Familie hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Früher gehörten das Zusammenleben in einer Ehe, sowie die Geburt von Kindern zur Normalität eines jeden Lebenslaufs. Heute dagegen „zählen neben dem sog. Normallfall von dauerhaft verheirateten Ehepaaren mit ihren leiblichen Kindern auch Ehepaare mit nicht leiblichen Kindern (Stiefeltern mit Stiefkindern, Adoptivkinder), Einelternfamilien (alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihren Kindern) sowie Gemeinschaften unverheirateter Paare mit Kindern zu den Familien. Allgemein gefasst lässt sich „Familie“ damit als eine Eltern-Kind-Gemeinschaft definieren, die gewöhnlich, aber keineswegs immer, auf einer Ehe beruht oder daraus abgeleitet ist“ (Bäcker, u.a., 2008, S.247). Auch die Rollen innerhalb der Familie haben sich verändert. Vor einigen Jahrzehnten war es selbstverständlich, dass die Frau sich an erster Stelle um die Familie kümmert. „Während Frauen noch immer vorrangig Familienaufgaben übernehmen, passte sich ihr Bildungs- und Beschäftigungshintergrund immer mehr demjenigen der Männer an und überholte ihn teilweise […], was infolge ihrer immer erfolgreicheren Integration in den Arbeitsmarkt zu einer Situation multipler Verpflichtungen führte“ (Opielka, 2008, S.108/109). Durch den Wandel der Geschlechterrolle hat sich ein kontinuierlicher Rückzug aus der typischen Familienarbeit entwickelt (vgl.ebd.). Die Frau möchte sich beruflich verwirklichen, was sich mit dem Wunsch nach Kindern in Deutschland schwer vereinbaren lässt. Familienpolitisch ist hier noch Veränderungsbedarf.

2.2) Familienpolitik

Die Förderung und Unterstützung von Familien ist eine der wichtigen Aufgaben unseres Sozialstaates (vgl. Bäcker, u.a., 2008, S.248). Nach Lampert und Althammer umfasst Familienpolitik „die Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen, mit denen die Träger der Politik das Ziel verfolgen, die Familie zu schützen und zu fördern“ (Lampert/Althammer, 2007, S.383). Ein gewisser Schutz von Familien ist im Grundgesetz rechtlich verankert, so heißt es im Artikel 6 Absatz 1 „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ (Stascheit, 2010, S.19). Dieser Artikel wird häufig in Verbindung mit Familienpolitik zitiert, aber auch nicht ohne Grund, denn dieser Artikel bildet eine von den rechtlichen Grundlagen der Familienpolitik.

„Mit der Familienpolitik hat sich ein eigenständiger Teil von Sozialpolitik entwickelt. Ziel von Familienpolitik ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen von Familien zu sichern und zu verbessern, die Familien in ihren Aufgaben und Funktionen zu unterstützen und zu fördern und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich der Wunsch nach Kindern auch realisieren lässt“ (ebd., S.248). Somit hat Familienpolitik auch immer etwas mit Zukunftssicherung der Familien zu tun.

3) Entwicklung der Familienpolitik

3.1) in Deutschland

Im Jahr 1953 wurde das Bundesfamilienministerium gegründet. Das Leitziel war anfangs der verankerte Institutionenschutz (vgl. Gerlach, 2008, S.54). „Die Familienpolitik wollte vor allem sicherstellen, dass die in Arbeitsteilung und Rollenwahrnehmung traditionell bestimmte Familie (das heißt, der Vater ging arbeiten und die Mutter versorgte zu Hause die Kinder), ihre familialen Leistungen erbringen konnte“ (ebd., S.54). Familien, in denen mehrere Kinder lebten, sollten nicht Gefahr laufen, zu verarmen. Die Erwerbstätigkeit von Frauen wurde als Gefährdung für die Familie gesehen. In den 1960er Jahren lockerten sich in der Familienpolitik allmählich diese Ansichten was das Familienbild und auch was die Erwerbstätigkeit von Frauen anging (vgl. ebd., S.54/55).

In Deutschland waren die ersten familienpolitischen Maßnahmen monetäre Leistungen. 1954 wurde das Kindergeld eingeführt und betrug ab dem dritten Kind nach heutiger Währung 13Euro im Monat. Außerdem wurde 1958 das Ehegattensplitting eingerichtet, welches die Alleinverdienerehe begünstigte und dieses Modell des Alleinverdieners somit auch förderte.

In den 1970er Jahren gab es umfassende Reformen im Familien- und Eherecht. So wurde u.a. das Adoptionsgesetz ausgestaltet, Unterhaltsverpflichtungen wurden nicht mehr nach dem Schuldprinzip entschieden, sondern der wirtschaftlich stärkere Partner sollte den schwächeren unterstützen. Eine Gleichstellung von Mann und Frau in der Familie sollte erfolgen und somit die elterliche Sorge partnerschaftlich getragen werden (vgl. BMFSFJ, 2008 (a), S.11). Die Einführung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs (1979) von sechs Monaten für berufstätige Frauen war in der deutschen Familienpolitik die erste Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (vgl. Gerlach, 2008, S.55). Dadurch war klar, dass sich die Familienpolitik nicht mehr ausschließlich am Alleinverdiener-Modell orientierte. Durch die Einführung des einkommensunabhängigen Kindergeldes wurde auch die finanzielle Situation der Familien verbessert (vgl. BMFSFJ, 2008 (a), S.12). Seit der Kindergeldreform 1975 wurde das Kindergeld bis heute immer wieder aktualisiert und angepasst. „Die wesentlichen Instrumente der Familienpolitik in den 80er und 90er Jahren – Erziehungsurlaub, Erziehungsgeld, Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung und der Anspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr – hatten zum Ziel, Wahlfreiheit für Mütter und auch Väter zu ermöglichen. Sie sollten frei entscheiden können, ob und wie lange sie aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden, um ihre Kinder zu erziehen“ (ebd., S.12). 1986 wurde das Mutterschaftsgeld in das Erziehungsgeld umgewandelt und konnte nun von allen, nicht nur den erwerbstätigen Müttern, bezogen werden. Damit erhielt die Familienarbeit die gleiche gesellschaftliche und persönliche Bedeutung wie die Erwerbstätigkeit und wurde dementsprechend genauso anerkannt und honoriert (vgl. Gerlach, 2008, S.59). Das Erziehungsgeld konnte für maximal zwei Jahre bezogen werden. Der Erziehungsurlaub (vorher Mutterschaftsurlaub) konnte von nun an auf bis zu drei Jahre ausgedehnt werden. In dieser Zeit bildete der Familienlasten- bzw. Familienleistungsausgleich einen weiteren Schwerpunkt in der Familienpolitik. Das einkommensunabhängige Kindergeld wurde durch die steuerlichen Kinderfreibeträge abgelöst (vgl. BMFSFJ, 2008 (a), S.12): „Den Eltern wurde neben einem einkommensabhängigen Kindergeld ein steuerlicher Kinderfreibetrag gewährt, welcher jedoch insbesondere von einkommensstarken Familien ausgeschöpft werden konnte“ (ebd., S.12). 1996 wurde dieses System aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts geändert: entweder wird Kindergeld gezahlt oder der steuerliche Kinderfreibetrag alternativ gewährt. Der Familienlasten- bzw. Familienleistungsausgleich wurde im Jahr 2000 weiter ausgebaut, indem ein Betreuungsfreibetrag für Kinder bis 16 Jahre eingeführt wurde (vgl. ebd., S.12/13).

Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes, des Lebenspartnerschaftsgesetzes und der Möglichkeit der Stiefkindadoption (2001) wurde das Leitbild der Familienpolitik stärker an den gelebten Formen von Familie und an der sozialen Realität angepasst (vgl. Gerlach, 2008, S.61).

Seit 2001 können Eltern, die erwerbstätig sind gemeinsam bis zu drei Jahren Elternzeit (vorher Erziehungsurlaub) nehmen. Außerdem wurde zum 01.01.2007 das Elterngeld eingeführt, welches einen immer noch aktuellen Schwerpunkt in der Familienpolitik darstellt. Das Elterngeld ersetzt das frühere Erziehungsgeld, mit dessen Wirkungen eine große Unzufriedenheit herrschte und dem nachgesagt wurde, dass es den familienpolitischen Herausforderungen nicht länger gerecht werde. Denn den Familien blieb bei Erhalt des Erziehungsgeldes je nach Einkommensbereich 60 bzw. 70% des vorherigen Budgets, was einige Familien in eine finanzielle Notlage brachte und diese somit auf ergänzende Sozialgelder angewiesen waren. Die Einführung des Elterngeldes hingegen soll einen Schonraum von bis zu 14 Monaten schaffen, in dem die jungen Eltern keine finanziellen Sorgen zu befürchten haben. In dieser Zeit haben die Eltern die Möglichkeit sich selbst um die Betreuung ihres Kindes zu kümmern. Es wird außerdem eine Wahlfreiheit für Männer und Frauen geschaffen, die es ermöglicht, dass auch der besser verdienende Partner sich um die Betreuung kümmern kann (vgl. BMFSFJ, 2008 (a), S.13/14). An einigen Stellen wurden 2009 die Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit weiter verbessert. Es soll nun eine flexiblere Aufteilung der Elternzeit für die junge Mutter und den jungen Vater geben. Außerdem gibt es jetzt die Möglichkeit, dass Großeltern die Elternzeit in Anspruch nehmen und sich um das Enkelkind kümmern können, um der minderjährigen Mutter bzw. dem minderjährigen Vater den Schul- oder Ausbildungsabschluss ermöglichen zu können (vgl. BMFSFJ, 2010, S.6).

Die Einführung des Elterngeldes wird durch den Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen ergänzt „(35% = 750 000 Plätze), der laut einem Bund-Länder-Beschluss aus dem Spätsommer 2007 und der rechtlichen Fixierung im Kinderförderungsgesetz 2008 mit einem Rechtsanspruch ab 2013 verbunden sein wird“ (Gerlach, 2008, S.63).

3.2) in Frankreich

„Frankreich hat in Europa die längste familienpolitische Tradition, deren Ursprung bis in die 1830er zurückzuverfolgen ist. Entstanden ist sie in erster Linie aus dem durch das Bürgertum vertretenen Natalismus, der ein militärisch begründetes Bevölkerungswachstum zum Ziel hatte. Das natalistische Element der französischen Familienpolitik stellt bis heute einen zentralen Aspekt dar“ (BMFSFJ, 2008 (a), S.104).

1909 wurde der Mutterschutz eingeführt, erst im öffentlichen Sektor und dann auch in der Industrie. Seit der Vorkriegszeit wird der Mutterschutz, der heute 16 Wochen beträgt, mit finanziellen Mitteln entlohnt. Für die Väter besteht seit 2002 die Möglichkeit eine Vaterzeit von insgesamt 14 Tagen zu nehmen. Der Zweck dieser Vaterzeit besteht darin, die frühe Bindung zwischen Vater und Kind in dieser Zeit zu stärken.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Frankreich das Kindergeld eingeführt, welches die Familien bis heute unabhängig von ihrem Einkommen erhalten. Das Kindergeld wird in Frankreich, anders als in Deutschland, erst ab dem zweiten Kind ausgezahlt. Hier zeigt sich wieder das natalistische Element der französischen Familienpolitik, denn in Frankreich wird die Geburt zweiter und dritter Kinder gesondert finanziell berücksichtigt.

Frauen erhielten bis in den 70er Jahren finanzielle Unterstützung, wenn sie die Kinder zu Hause versorgten. Dadurch sollte die familiäre Fürsorge der Kinder gefördert und ein Anreiz für die Geburt und Betreuung von Kindern geboten werden. Mitte der 70er Jahre erfolgte diesbezüglich eine Wende. Es herrschte ein Arbeitskräftemangel, vor allem im Dienstleistungssektor (vgl. ebd. S.104/105), „dem durch einen vermehrten Einstieg von Frauen in die Erwerbstätigkeit begegnet werden sollte. Die finanzielle Förderung des Familienmodells der Vollzeitmutter wurde Schritt für Schritt gesenkt und 1978 schließlich ganz gestrichen. Stattdessen wurden Familien durch spezielle Mittel wie z.B. Wohnungsbeihilfe, Alleinerziehendenhilfe und eine Hilfe zum Schuljahresbeginn unterstützt. Zusätzlich wurde eine zweijährige Elternzeit [...] eingeführt, die durch die Garantie des Arbeitsplatzes den Wiedereinstieg von Müttern gewährleisten sollte. Seit 1994 ist währenddessen Teilzeitarbeit möglich“ (ebd., S.105).

Um Müttern die Berufstätigkeit zu ermöglichen wurde ein breites staatlich finanziertes Angebot von Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingeführt und die Anzahl der Krippen wurde stark ausgebaut. Dadurch sollte für die Frauen die Möglichkeit geschaffen werden zwischen einer Berufstätigkeit und einem Dasein als Hausfrau frei entscheiden zu können. 1985 wurde in Frankreich das Erziehungsgeld (APE[1] ) eingeführt, welches als finanzielle Unterstützung für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie dienen soll, wenn ein Elternteil die Erwerbstätigkeit reduziert oder einstellt. Zudem wurden in den 80er Jahren verschiedene Betreuungsmöglichkeiten von Kindern gefördert. Außerdem wurden neue finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, in Form von einer Beihilfe zur häuslichen Kinderbetreuung (AGED[2] ) und einer Beihilfe zur Beschäftigung einer staatlich anerkannten Tagesmutter (AFEAMA[3] ) eingeführt.

[...]


[1] Allocation parental d’education (APE)

[2] Allocation de garde d’un enfant à domicile (AGED)

[3] Aide à la famille pour l’emploi d’une assistante maternelle agree (AFEAMA)

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Ist Frankreich ein Vorbild für die Kinderbetreuung?
Subtítulo
Familienpolitik in Deutschland und Frankreich – Ein Vergleich
Universidad
University of Applied Sciences Jena
Curso
Grundlagen der Sozialpolitik/Kommunale Sozialpolitik
Calificación
1,3
Autor
Año
2011
Páginas
27
No. de catálogo
V230543
ISBN (Ebook)
9783656469681
ISBN (Libro)
9783656468950
Tamaño de fichero
837 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kommunale Sozialpolitik, Familienpolitik, Soziale Arbeit, Kinderbetreuung, Europäischer Vergleich
Citar trabajo
Bachelor of Arts (BA) Swenja Rolfes (Autor), 2011, Ist Frankreich ein Vorbild für die Kinderbetreuung?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230543

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