Keine Minarette in der Schweiz?

Eine Konfliktanalyse des Schweizer Minarettstreits


Trabajo Escrito, 2013

27 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

A Der Schweizer Minarettstreit – Plastische Ausprägung eines latenten Konflikts
I. Beschreibung des Konfliktgeschehens
I.1 Muslimisches Leben in der Schweiz
I.2 Konfliktgeschichte und Transformationsphase
I.3 Ende des Konflikts
I.4 Quellenlage
II. Analyse der Konfliktparteien
II.1 Konfliktparteien auf lokaler Ebene (Langenthal)
II.2 Konfliktparteien auf nationaler Ebene
III. Identifikation der Konfliktgegenstände
III.1 Lokale Ebene
III.2 Nationale Ebene
III.3 Zwischenfazit: Symbolischer Stellvertreterkonflikt um Werte und Identität
IV. Analyse der Austragungsform
V. Institutionen der Konfliktbearbeitung
V.1 Lokale Ebene
V.2 Nationale Ebene
V.2.1 Einschub: Das politische System der Schweiz
V.2.2 Fazit zur nationalen Ebene
VI. Die SVP als ein zentraler Konfliktakteur

B Fazit, Ausblick und Reflexion

C Anhang

D Literaturverzeichnis

A Der Schweizer Minarettstreit – Plastische Ausprägung eines latenten Konflikts

In den drei Schweizer Gemeinden Langenthal, Wangen bei Olten und Wil in St. Gallen (i.F. Will SG) erhob sich um den Beginn des Jahres 2006 Widerstand gegen von muslimischen Gemeinden eingereichte Baugesuche für die Erweiterung bereits bestehender Moscheen um Minarette (Kassal 2010: 60f). Diese lokalen Konflikte wurden von Anfang an stark medial beleuchtet und politisiert, bis am 1. Mai 2007 eine eidgenössische Volksinitiative (‚Gegen den Bau von Minaretten‘) gestartet wurde, um eine Verfassungsänderung auf Bundesebene mit Hilfe eines Volksentscheids durchzusetzen. Der Bau von Minaretten sollte so für die gesamte Schweiz durch die Verfassung verboten werden (vgl. Flury/Matyassy 2011: 17). Interessant an dem Konflikt ist einerseits, dass er in einer Reihe steht mit ähnlichen Konflikten in anderen europäischen Ländern, „[…]such as the hijab affair in France, the Danish cartoon controversy, […] [etc.]“ (Green 2010: 620), die ebenfalls oft von einem islamophoben und populistisch geführten Diskurs rund um religiöse Symbole begleitet wurden (vgl. auch Allievi 2003: 6-31). Insbesondere ist beim vorliegenden Schweizer Fall die Rolle der Schweizerischen Volkspartei (SVP) auffällig, die die Anti-Minarett-Initiativen sowohl auf lokaler als auch auf eidgenössischer Ebene befeuerte (vgl. Kassal 2010: 6-84). Da in vorherigen Arbeiten mein Interesse für Integrationspolitik und rechtspopulistische europäische Parteien wie die Dänische Volkspartei oder die deutsche Kleinpartei ‚Pro NRW‘ Ausdruck fand, ist es folglich nur logisch nun auch einen Schweizer Konflikt zu betrachten, der sowohl in der Eidgenossenschaft selbst, als auch international, hohes Aufsehen erregte. Der Minarett-Konflikt steht dabei exemplarisch für das Sichtbarwerden eines latent in Teilen der schweizerischen und europäischen Bevölkerung verankerten Konflikts, der von einer Angst vor ‚Islamisierung‘ geprägt ist.

In der vorliegenden Arbeit soll zunächst das Konfliktgeschehen zusammengefasst werden, um daraufhin die Konfliktparteien deutlicher analysieren und die Konfliktgegenstände klarer identifizieren zu können. Anschließen sollen die Austragungsform des Konflikts und ihr Wandel ebenso unter die Lupe genommen werden wie die Konfliktregulierungsinstitutionen, die von den Konfliktparteien genutzt wurden oder zumindest genutzt werden hätten können. Aufgrund der tragenden Rolle der SVP wird ihre Teilhabe als Konfliktakteur in dieser Arbeit in einem eigenen - aber kurzen - Kapitel behandelt werden.[1]

I. Beschreibung des Konfliktgeschehens

I.1 Muslimisches Leben in der Schweiz

Da sich der Konflikt um den Bau von Minaretten in der Hauptsache mit dem Verständnis für den Islam beschäftigt, soll hier zunächst ein kurzer Überblick über die Geschichte des Islam in der Schweiz gegeben werden. In der Schweiz lebten nach einer Volkszählung aus dem Jahr 2000 310.807 Muslime; das waren 4,26 % der damaligen Gesamtbevölkerung. Aktuellere Schätzungen gehen von bis zu 400.00 Muslimen aus. Damit bildete der Islam nach dem Christentum aber in jedem Fall die mitgliederstärkste Religion (Müller/Tanner 2009: 22). Ähnlich wie in Deutschland hatte die Vielzahl der Zuwanderung wirtschaftliche und politische Ursachen. So kamen viele türkische Muslime aus dem ehemaligen Jugoslawien in den 1960er Jahren als Arbeitskräfte in die Schweiz. Ab Ende der 1970er Jahre wurde ihnen erlaubt, auch ihre Familienangehörigen nachziehen zu lassen, was eine erste Verwurzelung der Migranten in der Schweiz zur Folge hatte (Müller/Tanner 2009: 23-26). So wurden in dieser Zeit auch die ersten Moscheen in Zürich und in Genf gebaut. In den 1990er Jahren verdoppelte sich die Zahl der Muslime in der Schweiz, da viele aufgrund der Sezessionskriege im ehemaligen Jugoslawien nach Westeuropa emigrierten (Kassal 2010: 20). In dem hier angelegten Untersuchungszeitraum gab es ca. 50 muslimische Vereine und 130 Kulturzentren und Gebetsstätten in der Schweiz. Trotz der Tatsache, dass die in der Schweiz lebenden Muslime weder in kultureller noch in ethnischer Hinsicht eine homogene Gemeinschaft bilden, haben sich zahlreiche regionale und überregionale Dachverbände gegründet.[2] Keiner von diesen Verbänden ist aber von allen in der Schweiz lebenden Muslimen anerkannt (Kassal 2010: 22f). Desweiteren ist wohl nur eine relativ geringe Anzahl der Muslime wirklich in den Verbänden und Gemeinden aktiv. Einige sind auch kaum an der Ausübung ihrer Religion interessiert (vgl. Müller/Tanner 2009: 27). „Diese Unterschiede […] [hängen] oft mit der nationalen Herkunft oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemeinschaft zusammen“ (Müller/Tanner 2009: 29). In der Mehrheit fühlen sich die Muslime dank des Schweizer Laizismus gut aufgehoben und sehen diesen gar als institutionelle Voraussetzung für die Praktizierung ihrer Religion an (Müller/Tanner 2009: 30). Die Mehrheit der Muslime sind allerdings Ausländer ohne einen Schweizer Pass (Kassal 2010: 23). Deshalb beklagen sich einige von ihnen bspw. über mangelhafte politische Partizipationsmöglichkeiten, obwohl sie doch die gleichen Pflichten auferlegt bekämen wie Schweizer Staatsbürger (Müller/Tanner 2009: 31). Mit Minaretten ausgestattet waren 2007 nur zwei Moscheen in der Schweiz; in Zürich und in Genf (Bauer 2007: 11).

Ein Minarett ist ein zu einer Moschee gehöriger Turm, von dem aus der Muezzin fünfmal am Tag zum Gebet ruft (Finster 2001). Allerdings dient mittlerweile „[…]häufig ein montierter Lautsprecher als […] [‚Muezzin‘] für den Gebetsruf“ (Finster 2001).

I.2 Konfliktgeschichte und Transformationsphase

Relativ zeitnah gingen Ende des Jahres 2005 und zu Beginn des Jahres 2006 Baugesuche von muslimischen Gemeinden in Langenthal, Wil SG und Wangen bei Olten für Erweiterungen ihrer Moscheen um Minarette ein. Gegen diese Gesuche wurden von Teilen der lokalen Bevölkerung Petitionen gestartet, Einsprachen erhoben und Kritik in Form von Leserbriefen veröffentlicht. Diese lokalen Konflikte schaukelten sich daraufhin zu einer nationalen schweizerischen Angelegenheit hoch und es wurde im Mai 2007 die Anti-Minarett-Initiative lanciert, um den Bau von Minaretten auf eidgenössischer Ebene durch die Verfassung verbieten zu lassen. An diesem Punkt ist also eine Transformation des Konflikts auszumachen, weshalb dieser Zeitraum besonders interessant für eine Analyse ist. Baurechtliche Angelegenheiten wurden hier Auslöser eines religionsbezogenen interkulturellen Konflikts (vgl. Tanner 2007: 5f), der sich von lokaler auf die nationale Ebene ausdehnte. Im Verlauf dieser Analyse soll nun geklärt werden, wie diese Transformation im Detail von statten ging. Auf lokaler Ebene soll dabei der Minarettstreit in Langenthal im Kanton Bern beispielhaft für die anderen lokalen Konflikte analysiert werden. Der Analysezeitraum erstreckt sich somit hauptsächlich von ca. Juli 2006 bis ca. August 2007. Um auch die Reaktionen der Konfliktparteien auf das Zustandekommen der Eidgenössischen Volksinitiative noch abbilden zu können, werden allerdings einige wenige, aber durchaus relevante Veröffentlichungen und Geschehnisse aus dem Zeitraum nach August 2007 mit einbezogen.

I.3 Ende des Konflikts

Ein (zumindest vorläufiges) Ende des Konflikts lässt sich daran festmachen, dass die Schweizerische Bundeskanzlei am 29.07.2008 das formelle Zustandekommen der Initiative aufgrund des Zusammentragens der erforderlichen Unterschriften feststellte (Schweizerische Bundeskanzlei 2008). Bei dem daraufhin ausgerichteten Volksentscheid am 29.11.2009 stimmten 57,5 % der Wähler für ein verfassungsrechtliches Verbot des Baus von Minaretten (Cumming-Bruce/Erlanger 2009). Das Verbot wurde außerdem nur in vier von 26 Kantonen abgelehnt (Schweizerischer Bundesrat 2010).

I.4 Quellenlage

Aufgrund der Tatsache, dass im Internet kaum noch Stellungnahmen, Interviews, Leserbriefe, Flyer, Pressemitteilungen, etc. der Konfliktparteien und Akteure öffentlich einsehbar sind, können nur jene als Primärquelle dienen, auf die der Zugriff noch möglich ist. Ansonsten werden die ‚Zeitzeugnisse‘ durch Sekundärquellen zitiert, in denen sich wissenschaftlich oder journalistisch mit unterschiedlichen Aspekten des Minarettstreits auseinandergesetzt wurde. Insgesamt erweist sich die Quellenlage trotz der hohen Aktualität als relativ dünn, weshalb in dieser Analyse oftmals auf dieselben Arbeiten verwiesen werden muss.

II. Analyse der Konfliktparteien

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es viele unterschiedliche, auch individuelle Akteure gab, die sich zum Minarettkonflikt positionierten. Diese sollen zu einem Teil auch kurz Erwähnung finden. Die Eingrenzung auf jeweils zwei (lokal und national) im medialen und politischen Diskurs sich gegenüberstehende Konfliktparteien erweist sich dagegen teilweise als schwierig, wird aber der Genauigkeit und besseren Übersicht halber in dieser Analyse vorgenommen und begründet werden. Als Konfliktakteure gelten in dieser Arbeit alle individuellen oder in Gruppen zusammengeschlossenen Akteure, die sich aber nicht kohärent zum Konfliktgegenstand positionieren oder denen man eine weniger wirkungsvolle Einflussnahme auf den Konflikt im Gesamten konstatieren kann. Sie lassen sich auch als ‚Befürworter‘ und ‚Gegner‘ bezeichnen. Die Konfliktparteien werden dagegen als diejenigen Akteure definiert, die den Konfliktgegenstand und das Konfliktgeschehen prägen und geschlossen im öffentlichen Diskurs auftreten.

II.1 Konfliktparteien auf lokaler Ebene (Langenthal)

Die albanisch geprägte Islamische Glaubensgemeinschaft Langenthal (i.F. IGL) reichte im Sommer 2006 das oben erwähnte Baugesuch bei der örtlichen Baukommission ein. Ziel war es, den Gebets- und Versammlungsraum der Gemeinde (Abb. 1) zu vergrößern und außerdem eine Kuppel so wie ein nicht begehbares, sechs Meter hohes Minarett zu bauen. Lautsprecher, die potentiell für einen Gebetsruf zu nutzen wären, waren nicht geplant. (Tanner 2007: 5; 8; Kassal 2010: 61) Daraufhin kam es bis Mitte Juli 2006 u.a. zu 76 Einsprachen, in denen sowohl baurechtliche als auch religiöse Bedenken geäußert wurden.[3] Hinzu kam eine Petition des neu gegründeten Aktionskomitees ‚Stopp Minarett‘, in dem Lokalpolitiker, Freikirchen und Anwohner die Stadt aufforderten, das Baugesuch abzulehnen. Diese Petition wurde am 16.08.2006 mit 3476 Unterschriften eingereicht, hatte keine rechtliche Bindung und wurde vom ‚Förderverein Bürgerliche Politik SVP/Junge SVP‘ unterstützt, der selbst im November 2006 eine eigene an die Petition Berner Kantonalregierung überreichte (Tanner 2007: 8f). Weitere Akteure, z.B. der reformierten und katholischen Kirchengemeinden, sprachen sich eher gegen ein Bauverbot aus (Höneisen 2007). Allerdings sind die Akteure in diesem Stadium noch recht diffus: Individuen, Gruppen, Organisationen, Parteien, etc. differenter Struktur und Kohärenz versuchten ihrer Stimme Gehör für unterschiedlichste Sichtweisen und Argumente zu verleihen. Für die lokale Ebene sind aber erstmals zwei tragende Konfliktparteien deutlich sichtbar auszumachen: Einerseits das Aktionskomitee ‚Stopp Minarett‘ auf der Seite der Minarettgegner und die IGL als Antragssteller des Baugesuchs auf der Seite der Minarettbefürworter:

„Die Islamische Glaubensgemeinschaft Langenthal (IGL) bekennt sich zum Islam und hat einen albanischen Kulturhintergrund, die Minarettgegner [das Aktionkomitte ‚Stopp Minarett‘] sind von der Schweizer Kultur geprägt und teilweise bekennende Christen“ (Tanner 2007: 38f).

II.2 Konfliktparteien auf nationaler Ebene

Die zeitnah ablaufenden Konfliktgeschehen rund um den Bau von Minaretten erfuhren medial auch über die Gemeinden und Kantone hinaus großes Interesse. Die SVP reichte zudem auf kantonaler Ebene in Zürich, St. Gallen und Bern (s. Kap. II.1) Motionen, Petitionen und Initiativen ein, die zum Ziel hatten den Bau von islamischen Kultusbauten zu verbieten oder zumindest einzuschränken (Tanner 2007: 23). Am 20. Januar 2007 wurde außerdem eine Baubeschwerde des Langenthaler Aktionskomitees ‚Stop Minarett‘ bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion in Bern eingereicht (Zingg 2007). Solche Initiativen verliefen jedoch meist erfolglos, weshalb sich im Januar 2007 der Langenthaler SVP-Stadtrat Patrick Freudiger in einem Artikel seiner Parteizeitung darüber beschwerte, dass nur baurechtliche und keine politischen Bedenken in der Minarettfrage Gehör gefunden hätten: „Denn ein - baurechtlich zwar einwandfreier - Minarettbau kann den religiösen und sozialen Frieden ernstlich gefährden“ (Freudiger 2007a: 12). Deshalb solle die Minarettfrage auf eidgenössischer Ebene gelöst werden und zwar mit Hilfe einer Verfassungsänderung (Freudiger 2007a: 12). Es schlossen sich daraufhin mehrere Minarettgegner aus den Gemeinden Wangen bei Olten, Langenthal und Wil SG zum ‚Egerkinger Komitee‘ (offiziell Komitee „Ja zum Minarett-Verbot“) zusammen. Ihm gehörten prominente SVP-Politiker (u.a. zwei Nationalräte) sowie Politiker der EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union ) an (Komitee "Ja zum Minarett-Verbot" 2011a). Das Komitee lancierte am 1. Mai 2007 eine eidgenössische Volksinitiative ‚Gegen den Bau von Minaretten‘, die es zum Ziel hatte eine Volksabstimmung zustande kommen zu lassen (vgl. Embassy of the United States Bern Switzerland 2007: 12). Diese sollte dann wiederum darüber entscheiden, ob Artikel 72 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 um den Abs. 3 mit dem Wortlaut ‚Der Bau von Minaretten ist verboten‘ erweitert werden soll (Kassal 2010: 63). Auf Seite der Minarettbefürworter treten daraufhin insbesondere fünf islamische Verbände auf, die in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Besorgnis über ein anstehendes Minarettverbot formulierten (Vereinigung der islamischen Organisationen in Zürich 2007). Diese Stellungnahme lässt sich als Beispiel für den Pluralismus der Minarettbefürworter interpretieren. Als ‚Partei‘ sind sie allerdings nicht so leicht auszumachen, da alle muslimischen Gemeinden in der Schweiz von einem Minarett-Verbot betroffen wären, aber in der Schweiz kein übergreifender Dachverband besteht, der alle Muslime repräsentieren kann.

[...]


[1] Gender: In dieser Arbeit ist die weibliche Form aus Gründen der einfacheren Handhabbarkeit und dem Lesefluss der männlichen gleichgestellt und somit selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

[2] Auf diese wird im Verlauf der Konfliktanalyse noch genauer eingegangen.

[3] Die Austragungsformen werden in Kapitel IV genauer analysiert.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Keine Minarette in der Schweiz?
Subtítulo
Eine Konfliktanalyse des Schweizer Minarettstreits
Universidad
University of Augsburg
Calificación
2,0
Autor
Año
2013
Páginas
27
No. de catálogo
V230781
ISBN (Ebook)
9783656464402
ISBN (Libro)
9783656467922
Tamaño de fichero
764 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
keine, minarette, schweiz, eine, konfliktanalyse, schweizer, minarettstreits
Citar trabajo
Sebastian Kuschel (Autor), 2013, Keine Minarette in der Schweiz?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/230781

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