Auch 2013 ist die „Krise“ der vergangenen Jahre noch immer allgegenwärtig. Doch bleiben in der medialen Berichterstattung dabei einige Bereiche der aktuellen Situation in ihrer Beachtung durchaus deutlich hinter anderen zurück. So dürften inzwischen kaum jemandem die finanzielle Notlage der europäischen Krisenstaaten, die wirtschaftliche Schwäche der „Südländer“ oder der steigende Schuldenstand der USA, nebst den daraus resultierenden politischen Kontroversen, unbekannt sein.
Doch wie steht es eigentlich um ein Kernprojekt der Europäischen Union – der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik? Was ist im vierten Jahr nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon aus diesem Projekt mit historischer Dimension – galt doch jeher insbesondere die Sicherheitspolitik als quasi unantastbarer Souveränitätsbereich - geworden? Spricht Europa hier mit einer Stimme? Und wie sind die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) beziehungsweise ihr Krisenreaktionszweig, die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) institutionell organisiert?
Angesichts einer großen Anzahl von Konflikten, aktuell etwa in Syrien oder Mali, in denen sich zumindest Teile der EU auch militärisch engagieren , werden jene Fragen in naher Zukunft wohl eine deutlich größere Rolle spielen.
Mit ihnen wird sich daher vorliegende Arbeit, die sich vor allem auf einen Seminarbeitrag im Hauptseminar „Vertragliche Grundlagen, Institutionen und Struktur der Union“ aus dem Wintersemester 2012/2013 an der TU Chemnitz stützt, beschäftigen.
Sie stellt dabei trotz der Vielzahl an Publikationen zur Europäischen Union durchaus ein Forschungsdesiderat dar, da sich mit diesem Politikfeld in jüngster Zeit vergleichsweise wenige Arbeiten intensiv auseinandergesetzt haben und auch bestehende Lehrbücher, wie etwa das Standardwerk „Europarecht“ von Matthias Herdegen aus dem Jahr 2012 dieser Materie nur wenige Seiten widmen.
Die nachfolgende Arbeit wird sich dazu eingangs mit dem verwendeten Institutionen-Begriff auseinandersetzen sowie kurz die vertraglichen Grundlagen und Instrumente der GASP/GSVP beleuchten.
Anschließend wird Sie die Institutionen der GASP im Einzelnen darlegen, vom Europäischen Rat bis hin zur EU-Kommission.
Im dritten Teil der Arbeit erfolgt dann eine Auseinandersetzung mit den spezifischen Institutionen der GSVP, die nicht bereits im vorangegangen Abschnitt beschrieben wurden.
Am Ende der Arbeit stehen ein Fazit der Zusammenarbeit...
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Der Institutionsbegriff
1.2. Vertragliche Grundlagen der GASP/GSVP
GASP
GSVP
2. Die Institutionen im Rahmen der GASP
Europäischer Rat
Ministerrat
Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Ausschuss der Ständigen Vertreter
Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee
Sonderbeauftragte
EU-Parlament
EU-Kommission
3. Institutionen der GSVP
3.1. Dem EAD zugehörige Institutionen
Crisis Management and Planning Directorate
Civilian Planning and Conduct Capability
EU Militärstab
EU-Lagezentrum
3.2. dem PSK angegliederte Institutionen
Politisch-Militärische-Gruppe
Arbeitsgruppe Außenbeziehungen
3.3. Ausschüsse
Militärausschuss
Ausschuss für zivile Aspekte des Krisenmanagements
3.4. Agenturen
Europäische Verteidigungsagentur
Satellitenzentrum.
Institut für Sicherheitsstudien
3.5. Sonstige Institutionen der GSVP
Strategieplanungs- und Frühwarneinheit
Operationszentren
4. Schlussbetrachtung
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