Diese Arbeit behandelt das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-366/10. Sie beschreibt die Funktionsweise und die Problematik des europäischen Treibhausgaszertifikatehandels für die Luftfahrt und unterzieht den Ausspruch des EuGH einer kritischen Analyse.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Der Handel mit CO2-Zertifikaten in Europa
1. Die RL 2003/87/EG
2. Die Einbeziehung der Luftfahrtbranche in den das ETS
III. Das Urteil EuGH C-366/10
1. Sachverhalt
2. Rechtsfragen
2.1. Völkergewohnheitsrecht
2.2. Völkervertragsrecht
3. Argumentation des EuGH
3.1. Gültigkeit der Völkerrechtlichen Verträge
3.2. Anwendbarkeit der Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts
3.3. Vereinbarkeit der RL 2008/101/EG mit dem Open-Skies-Abkommens
3.4. Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des Völkergewohnheitsrechts
4. Ergebnis
IV. Diskussion der Problemfelder des Urteils
1. Nichtanwendbarkeit des Chicagoer Abkommens
2. Vereinbarkeit der RL mit den Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge
2.1. Befreiung von Steuern und Gebühren
2.2. Die Emissionshandelszertifikate als Zoll?
3. Die RL vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Prinzipien
4. Europäischer Alleingang und internationale Verwerfungen
V. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Argumentation des Europäischen Gerichtshofs im Urteil C-366/10 bezüglich der Einbeziehung der Luftfahrt in das EU-Emissionshandelssystem und analysiert kritisch, ob diese Entscheidung vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Verträge und Prinzipien überzeugt.
- Regelungen der EU zur Emissionsreduktion im Luftverkehr
- Kritische Analyse der Argumentation des EuGH zur Völkerrechtskonformität
- Vereinbarkeit des Emissionshandels mit dem Chicagoer Abkommen und dem Open-Skies-Abkommen
- Diskussion des Territorialitätsprinzips und der internationalen Folgen für die Luftfahrt
Auszug aus dem Buch
3. Argumentation des EuGH
Der EuGH nähert sich dem Fall, indem er die Stellung völkerrechtlicher Verträge im Unionsrecht erörtert. Dabei hält er zunächst fest, dass sie gegenüber den Rechtsakten der Union Vorrang genießen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Union an diese Verträge gebunden ist, dass die Verträge in ihrer Struktur und Art derart beschaffen sind, dass die betreffenden Bestimmungen des Unionsrechtes daran gemessen werden können und schließlich der Inhalt der Verträge unbedingt und hinreichend genau bestimmt ist, was wiederum bedeutet, dass die Bestimmung eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält und ihre Wirkungen nicht von der Setzung eines weiteren Aktes abhängt. Bezüglich des Chicagoer Abkommens, des Kyoto-Protokolls und des „Open Skies“-Abkommens kommt der EuGH hier zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Das Chicagoer Abkommen erklärt der EuGH für unanwendbar, da die EU selbst, im Gegensatz zu sämtlichen ihrer MS nicht zu dessen Signatarstaaten zählt. Daher sind auch ihre Organe nicht an dessen Vorgaben gebunden. Da es auch an einer ausschließlichen Zuständigkeit der Union für alle Aspekte der Zivilluftfahrt fehlt, wiewohl einzelne Gesichtspunkte durchaus in ihre Kompetenz fallen, wäre ein Beitritt zu diesem Vertragswerk überdies auch unzulässig.
Das Kyoto-Protokoll hingegen stellt einen Bestandteil der Rechtsordnung der Union dar, da die Union dieses mit der Entscheidung 2002/358 genehmigt hat. Jedoch sind seine Bestimmungen generell und Art 2 Abs 2 im Besonderen zu ungenau, um zur Anwendung zu gelangen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in die Problematik der CO2-Reduktion im Luftverkehr und die Entstehung des Rechtstreits vor dem EuGH.
II. Der Handel mit CO2-Zertifikaten in Europa: Darstellung der europäischen Rechtsgrundlagen und des Aufbaus des Emissionshandelssystems für die Luftfahrt.
III. Das Urteil EuGH C-366/10: Analyse der Argumentation des EuGH hinsichtlich der Anwendbarkeit verschiedener völkerrechtlicher Abkommen und Prinzipien.
IV. Diskussion der Problemfelder des Urteils: Kritische Auseinandersetzung mit der Nichtanwendbarkeit des Chicagoer Abkommens und der völkerrechtlichen Vereinbarkeit der EU-Richtlinie.
V. Resümee: Zusammenfassende Bewertung der EuGH-Entscheidung und des daraus resultierenden Dilemmas für die Mitgliedstaaten.
Schlüsselwörter
Emissionshandel, Luftfahrt, EuGH, Völkerrecht, Chicagoer Abkommen, Open-Skies-Abkommen, Klimaschutz, CO2-Zertifikate, Territorialitätsprinzip, Rechtssache C-366/10, Umweltschutz, Unionsrecht, Emissionsreduktion, Fluggesellschaften, völkerrechtliche Verträge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem und die diesbezügliche völkerrechtliche Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen Europarecht und Völkerrecht, die Anwendung des Chicagoer Abkommens sowie die Auslegung des Open-Skies-Abkommens im Kontext des Klimaschutzes.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, wie der EuGH in der Rechtssache C-366/10 argumentiert hat und ob diese Argumentation einer kritischen völkerrechtlichen Analyse standhält.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse, um die Urteilsgründe des EuGH mit einschlägigen völkerrechtlichen Verträgen und völkergewohnheitsrechtlichen Prinzipien abzugleichen.
Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Anwendbarkeit des Chicagoer Abkommens, der völkerrechtlichen Vereinbarkeit der Emissionszertifikateabgabe und der Frage, ob es sich dabei um eine Steuer handelt.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich der Inhalt charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Emissionshandel, Luftfahrt, EuGH-Rechtsprechung und Völkerrechtskonformität definieren.
Warum hält der EuGH das Chicagoer Abkommen für unanwendbar?
Der EuGH argumentiert, dass die Europäische Union selbst kein Unterzeichnerstaat (Signatar) des Chicagoer Abkommens ist und daher nicht direkt an dessen Vorgaben gebunden sein kann.
Welches Dilemma entsteht laut Autor für die Mitgliedstaaten?
Die Mitgliedstaaten stehen vor dem Konflikt, dass sie einerseits zur Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet sind, andererseits aber durch das Völkerrecht (pacta sunt servanda) an das Chicagoer Abkommen gebunden bleiben, was zu völkerrechtswidrigem Europarecht führen könnte.
- Arbeit zitieren
- BA Mag. iur. Matthias Scharfe (Autor:in), 2013, Emissionszertifikatehandel in der Luftfahrt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/231506