Die Türkei und die EU – auf ewig unvereinbar? Die EU-Beitrittsdebatte und ihre Argumente


Livre Spécialisé, 2013

188 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Orkun Aktuna (2009): Die Türkei und die EU. Eine unendliche Geschichte mit ungewissem Ausgang
Einleitende Worte
Assoziierungsabkommen von Ankara
Über die Kopenhagener Kriterien
Verschiedene Auslegungen des Minderheitenbegriffs
Pro und Kontra einer eventuellen türkischen EU-Mitgliedschaft
Die Rolle der Türkei in ihrem Umfeld
Stereotype in der EU bezüglich der Türkei
Bedeutsame Kernproblematiken in der Türkei
Persönliches Schlussresümee
Literaturverzeichnis

Alona Gordeew (2008): Die Debatte über den EU-Beitritt der Türkei und die Rückschlüsse daraus über das Europabild
Einleitung
Bisherige Entwicklung der EU-Türkei Beziehungen
Zum Konzept der Argumentationslinien
Vorpolitische Argumentation
Politische und geostrategische Argumentation
Fazit
Literatur

Benjamin Spörer (2011): „Der EU-Beitritt der Türkei als Testfall für das Verhältnis zwischen einer Union der Staaten und einer Union der Bürger“
Einleitung
Ist der EU-Beitritt der Türkei ein Testfall für das Verhältnis zwischen einer Union der Staaten und einer Union der Bürger?
Wie stellt sich das Verhältnis zwischen einer Union der Staaten und einer Union der Bürger anhand des EU-Beitritts der Türkei als Testfall dar?
Wie ist das Verhältnis einzuordnen?
Literaturverzeichnis

Einzelpublikationen

Orkun Aktuna (2009): Die Türkei und die EU. Eine unendliche Geschichte mit ungewissem Ausgang

Einleitende Worte

In den letzten fünfzehn Jahren – insbesondere bei der letzten Erweiterungsrunde – sorgte die Fragestellung eines EU-Beitritts der Türkei für kontrovers geführte Debatten innerhalb der Europäischen Union. Die Aufnahme von zwölf neuen Staaten verschlechterte die Lage der Türkei augenscheinlich, da so genannte Verteilungsdebatten und verschiedenartige patriotische Vorlieben in der Europäischen Union ließen taktische Überlegungen, die in Europa seit jeher weniger Gewicht haben als etwa in den Vereinigten Staaten von Amerika, faktisch in den Hintergrund treten.

Die vorliegende Bachelorarbeit geht der Frage nach, wer von den beiden Hauptakteuren (Türkei, EU) wen dringender braucht. Nach einem geschichtlichen Abriss der Entwicklung der Türkei und des türkisch-europäischen Verhältnisses – als Ausgangspunkt für die Eigenwahrnehmung der Türkei und ihre denkbare Rolle im „europäischen Konzert“ – folgt eine Auswahl ungleichartiger Interpretationen, das keineswegs nebensächliche Problem und die Definition der Minderheiten. Anschließend werden die aktuellen Vor- und Nachteile eines möglichen türkischen EU-Beitritts aus europäischer bzw. türkischer Sicht erläutert. Die weiteren Kapitel widmen sich der geostrategischen und -politische Bedeutung der Türkei, ihrer Rolle als Energieträgerin auf der Achse Mittelmeer-Kaukasus-Mittlerer Osten und als Vermittlerin zwischen der arabisch-islamischen Staatenwelt und Europa sowie ihrer Vorbildfunktion für eben diese Staaten.

Darüber hinaus wird die Doppelzüngigkeit der EuropäerInnen in historischen, religiösen, geografischen und wirtschaftlichen Streitfragen kritisch untersucht.

Abschließend wird hervorgehoben, dass die Arbeit mit einigen Schaubildern versehen wurde, in denen die Türkei, Deutschland, Rumänien und Bulgarien verglichen werden.

Assoziierungsabkommen von Ankara

Der türkische Ministerpräsident Adnan Menderes (Demokratische Partei; DP) stellte am 31. Juli 1959 an die EWG-Kommission, der zu jener Zeit Walter Hallstein vorstand, einen Antrag mit dem Ziel, Assoziationsgespräche mit der EWG zu führen. Nachdem die Verhandlungen aufgenommen wurden, unterzeichnete die Türkei mit den sechs Gründungsstaaten Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden am 12. September 1963 in der türkischen Hauptstadt Ankara das so genannte Ankara-Abkommen. Dieses Assoziierungsabkommen trat am 1. Dezember 1964 in Kraft. Als wesentliche Grundpfeiler sah dieses Abkommen die stufenweise Errichtung einer Zollunion zwischen der EWG und der Türkei vor.[1] Auf diese Weise klopft das Land am Bosporus – wie kein anders Land – seit fast einem halben Jahrhundert an die Tore Europas.

Infolge der Annahme des Assoziierungsabkommens mit der EWG im September 1963 gab deren Präsident, Walter Hallstein, deutlich zu verstehen:

„Und eines Tages soll der letzte Schritt vollzogen werden: Die Türkei soll vollberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft sein. Dieser Wunsch und die Tatsache, dass wir in ihm mit unseren türkischen Freunden einig sind, sind der stärkste Ausdruck unserer Gemeinsamkeit.“[2]

Was das Ankara-Abkommen selbst betrifft, ist die Türkei seit der Bestätigung dieses völkerrechtlichen Vertrags mit der EWG eine potenzielle Beitrittskandidatin. Ferner sieht sie dieses Übereinkommen als ersten bürokratischen Schritt auf dem Weg zu einer Mitgliedschaft. Dies unterstreicht Artikel 28:

„Sobald das Funktionieren des Abkommens es in Aussicht zu nehmen gestattet, dass die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft vollständig übernimmt, werden die Vertragsparteien die Möglichkeiten eines Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen.“[3]

Die einleitenden Worte des Abkommens betonen die Perspektive auf eine türkische Vollmitgliedschaft; die Bedeutung des Assoziationsvertrags besteht darin, dass die Zusammenarbeit mit der Vorläuferin der EU, also der EWG, „später den türkischen Beitritt zur Gemeinschaft erleichtern soll“.

Durch eine wechselseitige und gelegentliche Öffnung der Märkte verfolgt diese Abmachung das Ziel einer zu verwirklichenden Zollunion, Finanzspritzen durch den Westen und der Entlastung des Zugangs türkischer Arbeitskräfte in die EG-Staaten. Die Zunahme der Integration sollte fortschreitend Folge leisten, konnte allerdings keinesfalls immer eingehalten werden. Abschließend soll noch einmal der bereits oben erwähnte Präsident Hallstein zu Wort kommen:

„Wir sind heute Zeuge eines Ereignisses von großer politischer Bedeutung. Die Türkei gehört zu Europa. Das ist der tiefste Sinn dieses Vorgangs: Er ist, in denkbar zeitgemäßer Form, die Bestätigung einer Wahrheit, die mehr ist als ein abgekürzter Ausdruck einer geographischen Aussage oder einer geschichtlichen Feststellung, die für einige jahrhunderte Geltung hat. Die Türkei gehört zu Europa.“[4]

Nach Auffassung des Autors der vorliegenden Bachelorarbeit lässt sich aus der Sicht Europas kein auffälliges Bemühen erkennen, das Abkommen, so wie ursprünglich gedacht war, zu verwirklichen. Dabei muss erwähnt werden, dass die EG von 1959 nicht deckungsgleich mit der EU von 2009 ist. Das betrifft keineswegs nur die Beitrittskriterien, sondern auch die europäische Entwicklung im Allgemeinen. Niemand, auch Hallstein nicht, konnte ahnen, wie schwierig und ausführlich eine Beitrittsverhandlung ist. Ferner muss unterstrichen werden, dass die 1996 in Kraft getretene Zollunion zwischen der EU und der Türkei vom Prinzip her weiter entwickelt ist als die Idee eine der Mitgliedschaft vor fünfzig Jahren.

Über die Kopenhagener Kriterien

Um ein vollwertiges Mitglied der Europäischen Union zu werden, muss jeder mögliche Beitrittskandidat als europäischer Staat anerkannt werden und die bedeutsamen Prinzipien der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit beachten. Darüber hinaus hat er wirtschaftliche, aber auch politische Bedingungen, die auch als „Kopenhagener Kriterien“ bekannt sind, zu erfüllen.

- Der Staat weist eine stabile Demokratie auf, in der die Menschenrechte und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit sowie der Minderheitenschutz geachtet werden.
- Er verfügt über eine funktionstüchtige Marktwirtschaft.
- Er übernimmt die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, Normen und Politiken, die den Besitzstand der EU bilden.[5]

Von großer Relevanz ist überdies das Acquis-Kriterium, unter dem die Fähigkeit eines Staats verstanden wird, alle Pflichten der Mitgliedschaft, d. h. das gesamte Recht sowie die Politik der EU, zu übernehmen und sein Einverständnis mit den Zielen der politischen und der Wirtschafts- und Währungsunion zu geben.

Ende 1997 legte der Europäische Rat in Luxemburg fest, dass die Einhaltung der „Kopenhagener Kriterien“ bereits für die Aufnahme von Verhandlungen erforderlich ist, während die wirtschaftlichen Kriterien, aber auch die Fähigkeit, die sich aus dem Beitritt ergebenen Verpflichtungen zu erfüllen, „aus einer zukunftsorientierten, dynamischen Sicht“[6] zu beurteilen sind.

Zum Blickwinkel der Integrationsfähigkeit ist dabei anzumerken, dass die Fähigkeit der EU, neue Staaten wie etwa die Türkei aufzunehmen, sowohl für die EU als auch für den möglichen Beitrittskandidaten einen einflussreichen Aspekt darstellt. Dieser nicht unumstrittenen Fähigkeit der EU wird bei steigender Zahl der Mitgliedsstaaten immer mehr Bedeutung beigemessen und wurde in den Verhandlungsrahmen für Kroatien und die Türkei sowie in den Folgerungen des Europäischen Rats 2006 maßgeblich herausgestrichen.

Verschiedene Auslegungen des Minderheitenbegriffs

„‚Minderheit’ kann als ein politisch-soziologischer Grundbegriff verstanden werden, der auf die Beziehungen zwischen den unterschiedlichen Teilen eines Ganzen verweist, d. h. auf das Verhältnis zwischen ‚allen’, ‚vielen’ und ‚wenigen’“.[7]

Für die vorliegende Bachelorarbeit ist vor allem der Minderheitenbegriff im Osmanischen Reich, in seinem völkerrechtlichen Nachfolgestaat, der Türkei, und darüber hinaus in Europa und aus der Sicht der EU im Hinblick auf einen denkbaren Türkeibeitritt von maßgeblicher Bedeutung.

Die Problemstellung von Minderheitenbegriff und -rechten ist in der Türkei untrennbar mit den weltanschaulichen Grundsätzen des Staats und seiner Verfassungs- und Rechtsordnung verknüpft.[8] Demgemäß lässt sich das türkische Minderheitenverständnis auch nicht ohne eine Darstellung des geschichtlichen und ideellen Hintergrunds seiner Entwicklung erfassen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, im Folgenden auf die Minderheitsbegrifflichkeiten im Osmanischen Reich und der modernen Türkei einzugehen.

Minderheitenbegriff im Osmanischen Reich

In der Rechtsstellung des Osmanischen Reichs wurden die Minderheiten in so genannte „millets“[9] unterteilt, um den ungleichen Glaubensgruppen das Recht, private Angelegenheiten autonom zu regeln, zuzusichern. Im Osmanischen Reich gab es in diesem Sinne keine Minderheiten bzw. existierte ein solches Verständnis nicht. Für die Minderheiten gab es keinen Begriff. Ein solcher wurde erst zur Zeit der Jungtürken in nationalistischen und laizistischen Kreisen durch das Wort „ekallıyet“[10] geprägt, das jedoch niemals zur Bezeichnung einer bestimmten Minderheiten(-gruppe) im heutigen Sinn verwendet wurde.

Folglich galten alle nicht-muslimischen Gruppierungen wie etwa die Griechisch-Orthodoxen, die Juden, die Armenier und die Protestanten und die Katholiken als Minderheiten.[11]

Minderheitenbegriff in der Türkei

Im türkischen Grundgesetz ist kein Minderheitenbegriff zu finden. Vielmehr ist in den Artikeln 3[12] und 5[13] von einer unteilbaren Einheit von Land und Nation die Rede. Bedeutsamer als die Staatordnung ist für die Situation der christlichen Minderheiten in der Türkei der Lausanner Friedensvertrag von 1923, der vom Völkerbund beschlossen wurde und Passagen zum Schutz „nicht muslimischer Minderheiten“ enthält, unter die die religiösen Minderheiten fallen. Auf diese Weise gibt es in der Türkei, ähnlich wie im Osmanischen Reich, nichtmuslimische Minderheiten wie Armenier, Griechen und Juden. Die Kurden werden aufgrund ihres islamischen Glaubensbekenntnisses nicht als Minderheit eingestuft. Man kann durchaus mit Recht sagen, dass sowohl das Osmanische Reich, als auch seine völkerrechtliche Nachfolgerin, die Republik Türkei, die Religion als Kriterium zur Anerkennung einer Volksgruppe wählt, währenddessen Sprache und ethnische Herkunft keine Rolle spielen.

Schenkt man dem Standardwerk Ethnic Groups in the Republic of Turkey von Peter Andrews Glauben, so gibt es in der Türkei nahezu 50 verschiedene ethnische Gruppierungen, von denen allerdings nicht alle die Voraussetzungen des europäischen Minderheitenbegriffs erfüllen.

Minderheitenbegriff in Europa

Im Gegensatz zum türkischen Minderheitenbegriff ist der europäische weiter gefasst und beinhaltet neben den von der Türkei begriffsmäßig anerkannten „nicht muslimischen“ Minderheiten auch muslimische Minderheiten, aber auch ethnische und sprachliche Minderheiten.[14] Zudem muss zum europäischen Minderheitenbegriff festgehalten werden, dass dieser im Rahmen der religiösen Minderheiten keine weitere Unterteilung vornimmt und folglich nicht zwischen nichtmuslimischen und muslimischen Minderheiten unterscheidet. Religiöse Minderheiten wären GriechInnen, ArmenierInnen, Juden und Jüdinnen, AssyrerInnen, AlevitInnen und YezidInnen. Da die KurdInnen in einem eigenen Unterkapitel beschrieben werden, werden die LazInnen, die GeorgierInnen und die Roma als Minderheiten vorgestellt.

Die LazInnen

Die LazInnen bilden eine Ethnie, die der südkaukasischen Bevölkerungsgruppe zuzuordnen ist. Rund die Hälfte der ethnischen LazInnen[15] lebt im Stammgebiet an der nordöstlichen Schwarzmeerküste; die andere Hälfte ist in Großstädte abgewandert.[16] Die Anzahl der in der Türkei lebenden LazInnen, deren Sprache mit dem Georgischen verwandt ist, betrug bei der Volkszählung 1965 etwa 26.000 Menschen. Derzeit gehen Schätzungen davon aus, dass rund 240.000 bis eine Million Menschen lazisch sprechen.[17] Aufgrund der sich noch im Anfangsstadium befindenden Renaissance der lazischen Kultur und Sprache ist es infrage zu stellen, inwieweit schon eine lazische Identität besteht. Daher ist kritisch anzumerken, dass es zweifelhaft ist, ob die LazInnen die Grundvoraussetzungen des europäischen Minderheitenbegriffs erfüllen oder nicht.

Die GeorgierInnen

Die GeorgierInnen gehören zur Gruppe der SüdwestkaukasierInnen und stammen von der Schwarzmeerküste, die im 16. Jahrhundert von den Osmanen erobert wurde. In der Folge konvertierten die GeorgierInnen zum islamischen Glauben.[18] Heute leben rund eineinhalb Millionen Menschen georgischer Herkunft in der unmittelbaren Nähe zum Schwarzen Meer. Da die GeorgierInnen einen integralen Bestandteil der türkischen Gesellschaft darstellen und sich parallel dazu als GeorgierInnen, Muslime und TürkInnen sehen[19], sind sie weit gehend in der Türkei integriert, sodass die Voraussetzungen für eine Minderheit „nach europäischer Begriffsbestimmung“ nicht erfüllen.

Die Roma

Die Roma, die über die ganze Türkei verstreut, vornehmlich aber in Istanbul und in Thrakien[20] leben, bilden mit etwa 500.000 bis zwei Millionen Menschen[21] eine große Minderheit. Dessen ungeachtet gibt es keine offiziellen Angaben über sesshafte und wandernde Roma. Trotzdem stellen sie eine eigene ethnisch-kulturelle Volksgruppe dar. Des Weiteren sind sie weit gehend integriert, da sie Türkisch als ihre Muttersprache sehen und muslimischen Glaubens sind.

Pro und Kontra einer eventuellen türkischen EU-Mitgliedschaft

In diesen Teil- und Unterkapiteln sollen die Vor- und Nachteile einer türkischen EU-Vollmitgliedschaft aus europäischer und türkischer Sicht untersucht und näher erläutert werden. Darüber hinaus kann man die hier angeführten Punkte im Zusammenhang mit den Ausführungen des fünften Kapitels verknüpfen.

Vorteile der türkischen EU-Mitgliedschaft aus türkischer Sicht

Aus der Sicht der türkischen Regierungskreise können einige Vorteile dingfest gemacht werden. Sie betreffen nahezu alle Kernbereiche des politischen Lebens. Der Verfasser der vorliegenden Bachelorarbeit möchte den Versuch starten, die wichtigsten aufzuzählen und näher zu untersuchen.

Das Land am Bosporus hätte als denkbares Mitglied in der EU Bedürfnis auf hohe Summen aus dem gemeinsamen Budget der anderen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Angleichung an die Standards würde die Basis für die ökonomische Entwicklung zwar begünstigen, aber ob dies reicht, bleibt fraglich. Innenpolitisch dient der mögliche Beitritt keineswegs nur dem außerordentlichen Gefälle innerhalb der LaizistInnen und der IslamistInnen. Ein nicht unwichtiges Motiv für den EU-Beitritt der Türkei ist im außenpolitischen Bereich anzusiedeln. Die hohe Bevölkerungsanzahl könnte zu hohen Stimmenanteilen im Europäischen Rat, im Europäischen Parlament selbst und in der Europäischen Kommission mit sich bringen.

Die Übernahme des „acquis communautaire“ (gemeinschaftlicher Besitzstand) und die daraus folgende türkische Angleichung an europäische Standards können in jeglicher Hinsicht nur ein Vorteil für die Türkei sein.

Ministerpräsident Erdogan vertritt den Standpunkt, dass die individuellen Auffassungen in Bezug auf Werte mit der Wertebegriffsbestimmung der EU verträglich sind. Eine Aufnahme des Landes am Bosporus in die EU ist mehr als ein Argument dafür, dass heterogene Kulturen auf Basis globaler Werte als Möglichkeit für den Weltfrieden zusammenfinden können.

Vorteile der türkischen EU-Mitgliedschaft aus europäischer Sicht

Seit der Assoziierung des Ankara-Abkommens ist die Türkei um einen Beitritt zur EU mehr als bemüht. Trotzdem liefern sich GegnerInnen und BefürworterInnen einen offenen Schlagabtausch. Einige Vorteile werden nun näher erläutert.

Zusammenarbeit durch Überwindung religiöser und kultureller Konflikte

Ein weiterer wesentlicher Vorteil ergibt sich aus der Vorbildfunktion der Türkei in der islamischen Welt, in der die Türkei der einzige säkulare demokratische Rechtsstaat ist und demzufolge ein Modell für alle islamischen Länder sein kann. Auch in der Frage der Energieträgerfunktion hat die Türkei „alle Trümpfe in der Hand“, wenn man von den Vorteilen aus Sicht der Europäischen Union spricht. Falls die Türkei in die EU aufgenommen wird, wird sie das erste Land mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit sein. Für die EU kann diese Kooperation ein Vorteil sein, sie durch gemeinsame Ziele, Ansichten und Werte religiöse und kulturelle Gegensätze überwinden.[22]

Signalwirkung auf die restliche islamische Welt

Sollte die Türkei in die EU aufgenommen werden, kann diese Integration signalwirkend auf die restliche islamische Welt sein, die seit dem Ankara-Abkommen von 1963 die türkischen Beitrittsbemühungen mit Spannung verfolgt. Als mögliches EU-Mitglied kann die Türkei als „Sprungbrett der Demokratie“[23] angesehen werden und den Demokratisierungsprozess anderer islamischer Staaten beschleunigen. Eine positive Konfliktlösung in Bezug auf die Kurdenfrage und den Zypernkonflikt (siehe eigene Kapitel) können wesentlich dazu beitragen.

Garant der Friedenssicherung

Der EU-Beitritt der Türkei würde der Friedenssicherung und -stabilisierung in Europa und der ganzen Welt dienen. Nach der Meinung des Verfassers unterhält kein Land der Welt so gute Beziehungen zu Staaten(-gemeinschaften) wie Israel, der EU, den Vereinigten Staaten von Amerika bis hin zu Syrien, Iran, Pakistan und den verschiedenen Turkrepubliken wie die Türkei. An dieser Stelle soll kurz erwähnt werden, dass der türkische Ministerpräsident Erdogan als strenggläubiger Muslim vielerorts Anerkennung findet, und demzufolge einer der wenigen Staatsmänner, wenn nicht der einzige ist, der an einem einzigen Tag mit Olmert, Bush, Ahmadinedschad und Assad telefonieren kann. Dadurch hat er als einer der wenigen Politiker sogar Zugang zum religiösen Führer des Iran, Ali Chamanei.[24] Die geostrategische Lage der Türkei stellt nach der Meinung des Verfassers einen der wichtigsten Vorteile der Türkei und ihrer Vermittlerinnenrolle zwischen der arabisch-islamischen Welt und dem Westen dar. Anders formuliert kann man auch ausdrücken, dass das Gewicht und die historische Rolle der Türkei in ihrem Umfeld keinesfalls an Relevanz eingebüßt haben. Der türkische Einfluss ist keineswegs nur im Nahen Osten und in der angedeuteten arabisch-islamischen Welt, sondern auch im Krisenherd des Kaukasus und in den zentralasiatischen Staaten spürbar.

Zukünftige demografische Entwicklung der EU

Der Rückgang der EU-Bevölkerung wird in einigen Jahrzehnten drastische Folgen nach sich ziehen. Gegenwärtig weist die EU mit ihren 27 Mitgliedstaaten knapp 500 Millionen EinwohnerInnen auf.[25] Es wird vermutet, dass die Bevölkerung der EU-27 von 495 Millionen mit Stand zum 1. Januar 2008 im Jahr 2035 auf 521 Millionen ansteigen, anschließend jedoch bis zum Jahr 2060 schrittweise auf 506 Millionen Menschen zurückgehen wird.[26]

Die Zahl der Bevölkerung mit einem Alter über 80 Jahren wird bis 2050 um 180 % anwachsen (34,7 Millionen gegenüber heute 18,8 Millionen). Zugleich wird die Anzahl der „älteren ArbeitnehmerInnen“ (zwischen 55 und 64 Jahren) um 24 Millionen Menschen ansteigen, da die „Babyboom“-Generation das Vorruhestandsalter erreicht. Noch im Jahr 2003 lag die EU-Geburtenrate bei 1,48 Kindern pro Frau und somit unter dem für die Reproduktion der Bevölkerung erforderlichen Wert von 2,1 Kindern pro Frau. Im Vergleich dazu wird die US-Bevölkerung bis 2025 um ein Viertel, genauer gesagt um 25,6 %, steigen.[27] Im Jahr 2060 werden fast drei Mal so viele Menschen wie heute 80 Jahre und älter sein.[28]

Während die Lebenserwartung steigt, sinken die Geburten- und die Sterberate. Bei diesen Tendenzen wird die Gesamtbevölkerung der EU leicht zurückgehen, aber auch ein sehr viel höheres Alter aufweisen. Die Zahl der EuropäerInnen im arbeitsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) in den 27 Mitgliedstaaten der EU wird bis 2050 um 48 Millionen abnehmen.[29] Gegenwärtig kann die Nettozuwanderung als wesentlichster Faktor für das Bevölkerungswachstum der EU angesehen werden.[30]

Die junge, arbeitsfähige Bevölkerung muss den PensionistInnen die Rente sichern, das Modell des Sozialstaates aufrechterhalten und Steuern zahlen. Die Folge sind staatliche Eingriffe in das Sozial- und Gesundheitssystem. Die Industrie erwägt immer mehr eine Standortverlegung in den Osten. Einheimische werden entlassen, Fabrikareale im „günstigeren“ Osten aufgebaut. Die Frage nach kostengünstigen Standorten und jungem Humankapital wird für die EU schwierig zu beantworten sein. Die staatliche, durch Steuern begünstigte Einnahmequelle wird versiegen, das Sozialsystem durch einen rasanten Anstieg der Arbeitslosen versagen. Außerdem gehen die Budgets der europäischen Wohlfahrtsstaaten stark zurück. Die Märkte der EU-Mitgliedsstaaten könnten gesättigt sein, während die europäischen Konzerne immer neue Märkte suchen werden, um sich positionieren zu können.

Um die Produkte verkaufen und herstellen zu können, braucht es ein Land mit einem großen Bevölkerungswachstum und einem hohen Anteil junger, arbeitswilliger Menschen. Für den gesamtwirtschaftlichen Aspekt ist es zudem von enormer Wichtigkeit, keineswegs den Anschluss an China und andere asiatische Länder zu verlieren. Da die Republik Türkei nach Meinung des Verfassers diese Bedingungen erfüllen kann, ist ein Land von dem die EU in dieser Hinsicht nur profitieren kann.

Nachteile der türkischen Mitgliedschaft aus türkischer Sicht

Nach Umfragen wollen 52,3%[31] (Stand Juni 2005) der Türken in die EU. Diese Zahlen widerspiegeln nach Meinung des Verfassers dieser Studienarbeit die Anhänger der AKP, da diese Partei bei den letzten Parlamentswahlen einen Stimmenanteil von 46,7%[32] für sich verbuchen konnten. Auf diese Weise sind die Anhänger dieser politischen Partei und die Anzahl der EU-Befürworter fast deckungsgleich. Die fehlenden 5,6% Prozent sind hauptsächlich Anhänger von verschiedenen liberalen und kurdischen Parteien, die für den EU Beitritt sind aber aufgrund des türkischen Wahlsystems (10-Prozentklausel) keineswegs den Einzug ins Parlament geschafft haben. Sowohl die Linken, wie beispielsweise die KemalistInnen, die Linksnationalen, die SozialdemokratInnen, teilweise die SozialistInnen und auch teilweise die Rechten, wie die RechtsnationalistInnen und die VertreterInnen der MHP, sind gegen einen möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union. Der konservative Flügel der Rechten, wie eben die AKP, die Liberalen und die meisten KurdInnen befürworten einen Beitritt. Der türkische Publizist Zeynel Abidin Kizilyaprak meint in einem Artikel für die deutsche Bundeszentrale für Politische Bildung mit dem Titel „Der EU-Beitritt aus dem Blickwinkel der Türkei“ dazu Folgendes:

„Die schärfsten Kritiker eines EU-Beitritts der Türkei sind in den Kreisen türkischer Nationalisten zu finden. Sie befürchten einen Ausverkauf türkischer Interessen und den Verlust der nationalen Souveränität zu Gunsten der Forderungen der EU. Einer ihrer herausragenden Vertreter, der Politikprofessor Ümit Özdağ, rief in einem Artikel auf seiner persönlichen Website vom 4. 7. 2006 die türkischen Nationalisten auf, sich zu einer gemeinsamen Front gegen die Gefahr der EU zusammenzuschließen.“[33]

Seit dem Jahr 2004 ist die Anzahl der türkischen EU-BefürworterInnen stark zurückgegangen, wobei die Ursachen für diesen Trend verschiedenartig sind. So zählt beispielsweise die in einem eigenen Kapitel angeführte EU-Doppelzüngigkeit zu diesen. Derzeit sprechen sich laut dieser Umfrage knapp die Hälfte der türkischen Bevölkerung gegen einen türkischen EU-Beitritt aus. Dies kann dazu führen, dass diese Zahl mit der Zeit größer wird und, wenn mehr als die Hälfte dagegen ist, könnte es in der Türkei im Fall einer EU-Vollmitgliedschaft zu großen Protesten seitens der Bevölkerung kommen. Bürgerkriegsähnliche Zustände und Chaos könnten dann auf der Tagesordnung stehen.

Einen nicht unwesentlichen Nachteil bzw. eine juristische Hürde stellen einige Artikel des türkischen Grundgesetzes dar, laut denen eine Kompetenzabgabe an eine andere Organisation strikt ausgeschlossen ist. Falls die Türkei dennoch die Absicht hat, in die europäische Großfamilie aufgenommen zu werden, wird das mit großer Wahrscheinlichkeit viele Diskussionen und Proteste mit sich bringen. Geht man von der Einstellung der großen Oppositionsparteien wie CHP und MHP aus, wird ein Streit unausweichlich sein, denn gerade diese Gruppierungen sind gegen einen Beitritt bzw. sehr EU-kritisch und würden keinesfalls die notwendigen Verfassungsänderungen hinnehmen, geschweige denn diesen zustimmen. Würde die AKP mithilfe juristischer Kniffe diese Hürde überwinden, gibt es allerdings immer noch den türkischen Verfassungsgerichtshof, der ein unüberwindbares Hindernis darstellt, da er etwaige Veränderungen der Verfassung mit einem Schlag für rechtswidrig erklärt kann, wodurch ihre Aufhebung nur noch eine Frage der Zeit wäre.

Aufgrund einer juristischen Pattstellung ist ein EU-Beitritt der Türkei fraglich. Mehr noch: Die Türkei würde mehr Schaden als Nutzen aus solchen Bestrebungen ziehen. Millionen von Menschen würden Protest erheben und gegen die EU, die USA, die AKP und die schrittweise Islamisierung auf die Straße gehen, wie es bereits im Sommer 2007 geschah.[34] Viele denken, dass die AKP nur deshalb so schnell in die EU will, um durch diese Reformen die KemalistInnen aus allen staatlichen Organen zurückzudrängen und die Türkei langsam, aber sicher zu islamisieren. Sie haben Angst, dass laizistische kemalistische Hochburgen, wie etwa die Bürokratie, die Judikative, das Militär und Intellektuelle unter dem Deckmantel der EU-Reformen ausgehöhlt und in einem zweiten Schritt durch der AKP nahe stehende Leute ersetzt werden.

Das geostrategische Umfeld könnte als ein weiterer Nachteil entpuppen, denn viele TürkInnen wollen nicht, dass Europa von der günstigen Lage und den guten außenpolitischen Beziehungen ihres Heimatlandes mit den regional angrenzenden Nachbarstaaten profitiert. Die Türkei werde auch ohne die EU die Regionalmacht bleiben, heißt es in der offiziellen Begründung. Ein kleiner Bevölkerungsanteil vertritt sogar die Meinung, dass die EU die Türkei in Stücke teilen will und in späterer Folge als Kolonie behandeln möchte. So gibt es auch Verschwörungstheorien gegen die EU, wobei argumentiert wird, dass die die EU die Fortführung des Vertrags von Sèvres wäre, mit dem im August 1920 der Untergang des Osmanischen Reichs beschlossen, jedoch aufgrund des türkischen Widerstands nie verwirklicht wurde. Daher wurden bei den Großdemonstrationen im Sommer 2007 in der Türkei Slogan wie „weder EU noch die USA“ oder „vollsouveräne Türkei“ laut.[35]

Nachteile der türkischen EU-Mitgliedschaft aus europäischer Sicht

Während sich die BefürworterInnen mehr oder weniger einen sicherheitsstrategischen Nutzen von einer Mitgliedschaft der Türkei versprechen, warnen die GegnerInnen vor hohen Kosten, aber auch vor einer Gefährdung der europäischen Idee. Anhand von vier verschiedenen Bereichen werden einige Nachteile eines möglichen türkischen EU-Beitritts verdeutlicht.

Sicherheit

Wie noch in einem späteren Kapitel erwähnt wird, ist die Türkei als NATO-Partnerin geostrategisch schon eingebunden. Die türkischen Streitkräfte gelten als Gegengewicht zu religiös-politischem Fanatismus. Durchführbar wäre eine weiterführende Sicherheitspolitik in einer „strategischen Partnerschaft“. Des Weiteren bekommt die EU mit der möglichen Mitgliedschaft der Türkei zusätzliche Krisenherde als neue Nachbarn, wodurch das Wort Krisenintervention unweigerlich auf der politischen Tagesordnung stehen würde.[36]

Menschenrechte

Auch wenn die Türkei einige Fortschritte in Bezug auf die Menschenrechte gemacht hat, reichen diese nach Ansicht der GegnerInnen noch nicht aus. So ist beispielweise die Religionsfreiheit für Nichtmuslime eingeschränkt, das KurdInnenproblem (siehe eigenes Kapitel) noch nicht gelöst und selbst in der Meinungsfreiheit gibt es große Defizite.[37]

Integration

Im Gegensatz zur EU-Bevölkerung weist die Türkei eine sehr hohe Geburtenrate auf. Demzufolge könnten Hunderttausende in der EU Arbeit suchen. Schenkt man einer Arbeitsgruppe des ehemaligen finnischen Staatspräsidenten Martti Ahtisaari Glauben, so schätzte diese das türkische Zuwanderungspotenzial langfristig auf etwa drei Millionen Menschen. Da die Geburtenrate, wie angeführt, in Europa regressiv ist, könnte es zu einer „Islamisierung Europas“ kommen. Kritische Stimmen sehen durch das Stimmengewicht der Türkei in den EU-Gremien ein Verschieben der politischen Linien der ganzen Union.[38]

Kosten

Laut demografischen Berechnungen wird die Türkei im Jahr 2015 rund 80 Millionen EinwohnerInnen zählen. Das sind mindestens so viele wie zurzeit in Deutschland leben oder in den zehn Staaten, die im Rahmen der ersten EU-Osterweiterungswelle 2004 die Mitgliedschaft erhielten. Um die türkische Wirtschaft anzukurbeln und auf EU-Standard anzuheben, hat die EU-Kommission berechnet, dass bei einem EU-Beitritt alljährlich zwischen 16,5 und 27,5 Milliarden Euro in die Türkei fließen müssen. Da das Land am Bosporus durch die Zollunion ökonomisch in das europäische System eingegliedert wäre, fände ein Rückfluss in die EU durch mehr Güteraustausch jedoch nicht statt.[39]

Abbildung 1: Gründe gegen einen türkischen EU-Beitritt (in %)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 = Kein Rechtsstaat
2 = Kein christlicher Staat
3 = Gehört nicht zu Europa
4 = Unterdrückung der Frauen
5 = Drohende Zuwanderung
6 = Überforderung der EU
7 = Fremde Kultur

Eigene Grafik

Quelle:http://www.infratest-dimap.de/uploads/tx_nosimplegallery/dt0410_16.gif

(3.12.2008, 12:25 Uhr).

[...]


[1] Vgl. Mehmet Öcal, Die türkische Außen- und Sicherheitspolitik nach dem Ende des Ost-West-Konflikts (1990-2001), Diss. Arb., Schenefeld 2005, S.48.

[2] Yazicioglu Ümit, Die Türkei auf dem Weg in die EU- eine historische Einordnung, in: Istanbul Post 26.07.2004, http://www.istanbulpost.net/04/07/03/yazicioglu.htm (5. 11. 2008, 13:00 Uhr).

[3] http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tuerkei/BeziehungenZurEU.html (5.11.2008, 13:09 Uhr).

[4] Siehe Fußnote 2.

[5] Zu allen drei Punkten siehe: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/e50017.htm#CRITERIA (5.11.2008, 13:17 Uhr).

[6] Vgl. Marianne Kneuer, Demokratisierung durch die EU: Süd- und Ostmitteleuropa im Vergleich, Wiesbaden 2007, S. 116.

[7] Siehe Klaus Schubert/Martina Klein, Das Politiklexikon, Bonn 4. Aufl. 2006, S. 190.

[8] Siehe dazu Christian Rumpf, Die rechtliche Stellung der Minderheiten in der Türkei, in: Jochen Frowein/Rainer Hofmann/Stefan Oeter (Hrsg.), Das Minderheitenrecht europäischer Staaten, Teil 1, Berlin 1993, S. 448.

[9] Darunter versteht man eine religiös definierte (Glaubens-)Nation.

[10] Das ist das türkische Wort für wenige, Minderheit; vgl. dazu den ersten Absatz der Rede von Prof. Ilber Ortaylı, Die rechtliche und alltagskulturelle Situation der Nichtmuslime – Vom Osmanischen Reich zur Türkischen Republik, in: http://www.konrad.org.tr/Multireligios%20alm/ortayli.pdf (6.11.2008, 10:23 Uhr).

[11] Wilhelm Albrecht, Grundriss des Osmanischen Staatsrechtes, Berlin 1905, S. 83 ff.

[12] Rumpf, Christian, Die Verfassung der Republik Türkei. Stand 06.06.2008, http://www.tuerkei-recht.de/Verfassung.pdf (5.11.2008, 21:23 Uhr), Artikel 3: Der Staat Türkei ist ein in seinem Staatsgebiet und Staatsvolk UNTEILBARES Ganzes. Seine Sprache ist Türkisch. Seine Flagge, deren Form durch Gesetz bestimmt wird, ist die rote Flagge mit weißem Halbmond und Stern. Seine Nationalhymne ist der „Unabhängigkeitsmarsch“.

[13] Ebd. bzw. Artikel 5: Die Grundziele und -aufgaben des Staates sind es, die Unabhängigkeit und Einheit des Türkischen Volkes, die Unteilbarkeit des Landes, die Republik und die Demokratie zu schützen, Wohlstand, Wohlergehen und Glück der Bürger und der Gemeinschaft zu gewährleisten, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hindernisse zu beseitigen, welche die Grundrechte und -freiheiten der Person in einer mit den Prinzipien des sozialen Rechtsstaates und der Gerechtigkeit nicht vereinbaren Weise beschränken, sowie sich um die Schaffung der für die Entwicklung der materiellen und ideellen Existenz des Menschen notwendigen Bedingungen zu bemühen.

[14] Siehe auch Arndt Künnecke, Eine Hürde auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft? Der unterschiedliche Minderheitenbegriff der EU und der Türkei, Hamburg 2007, S. 147.

[15] Siehe ausführlich zur Geschichte der LazInnen Muhammed Vanilişi/Ali Tandilava, Lazlar’ ın Tarihi, Istanbul 2005, S. 15-86.

[16] Ebd., S. 5.

[17] Siehe dazu Sevim Genç, Die Lazen, in Silvia Kutscher/Johanna Mattissen/Anke Wodarg (Hrsg.), Das Mustafi-Lazische, Köln 1995, S. 4.

[18] Vgl. dazu das Zentrum für Türkeistudien, Das ethnische und religiöse Mosaik der Türkei und seine Reflexionen auf Deutschland, Münster 1998, S. 100.

[19] Siehe dazu Paul J. Maganella, The Peasant Venture. Tradition, Migration and Change among Georgian Peasants in Turkey, Cambridge 1979, S. 116.

[20] Zentrum für Türkeistudien, Mosaik, S.129.

[21] EU-Kommission, Türkei Fortschrittsbericht 2006, S. 25.

[22] Vgl. EU-Ostereiterung. Wo liegen die Grenzen Europas, ein Positionspapier, POLImotion 2003 http://www.polimotion.de/shared/grenzen.pdf (9.11.2008, 12:29 Uhr.)

[23] Ebd..

[24] Siehe 136. Bergedorfer Gesprächskreis, Die Türkei als Partner europäischer Außenpolitik im Mittleren Osten 23.–25. Februar 2007, Istanbul, S. 35.

[25] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&language=en&pcode=tps00001&tableSelection=1&footnotes=yes&labeling=labels&plugin=1 (10.11.2008, 17:23 Uhr).

[26] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/population/documents/Tab/3-26082008-DE-AP.pdf (10.11.2008, 18:23 Uhr).

[27] http://ec.europa.eu/employment_social/news/2005/mar/demog_gp_de.html 17.05.2005 (20.11.2008, 22:23 Uhr).

[28] Siehe Fußnote 26

[29] http://europa.eu/scadplus/leg/de/cha/c10160.htm (22.11.2008, 10:23 Uhr).

[30] http://europa.eu/abc/keyfigures/sizeandpopulation/index_de.html (22.11.2008, 13:57 Uhr).

[31] Vgl. Abidin Zeynel, Türkei und Eu. Der EU-Beitritt aus dem Blickwinkel der Türkei, in: Bundeszentrale für politische Bildung 17.07.2006, http://www.bpb.de/themen/5P5JZF,0,Der_EUBeitritt_aus_dem_Blickwinkel_der_T%FCrkei.html (25.05.2009 17: 35)

[32] Siehe dazu Parlamentswahlen in der Türkei, in: Bundeszentrale für politische Bildung 23.07.2007, http://www.bpb.de/themen/GLRZRH,0,0,Parlamentswahlen_in_der_T%FCrkei.html 23.07.2007 (28.5.2009, 14:57 Uhr).

[33] passend dazu Zeynel Abidin Kizilyaprak, Der EU-Beitritt aus dem Blickwinkel der Türkei, in: Bundeszentrale für Politische Bildung 17.07.2006, http://www.bpb.de/themen/5P5JZF,0,Der_EUBeitritt_aus_dem_Blickwinkel_der_T%FCrkei.html (1.12.2008, 22:34 Uhr).

[34] http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,480116,00.html (1.12.2008, 22:39 Uhr). Anmerkung: Der Verfasser der vorliegenden Bachelorarbeit hat diese Großdemonstrationen in den Großstädten wie Istanbul, Izmir und Ankara live im Fernsehen mitverfolgt. Es wurde zwar sehr viel gegen die AKP demonstriert, aber auch gegen AKP-Bestrebungen, der EU beizutreten. Diese Protestkundgebungen im Sommer 2007 waren die größten in der türkischen Geschichte.

[35] Siehe dazu Günter Seufert, Kemalisten gegen liberale Intellektuelle in der Türkei. Personenkult und militärischer Gleichschritt, in: http://de.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-927/webcom/show_article.php/_c-468/_nr-754/i.html (1.12.2008, 23:00 Uhr).

[36] Vgl. http://www.tagesschau.de/ausland/meldung75740.html 29.09.2005 (2.12..2008, 11:23 Uhr).

[37] Ebd.

[38] Siehe Fußnote 39.

[39] Ebd.

Fin de l'extrait de 188 pages

Résumé des informations

Titre
Die Türkei und die EU – auf ewig unvereinbar? Die EU-Beitrittsdebatte und ihre Argumente
Auteurs
Année
2013
Pages
188
N° de catalogue
V231630
ISBN (ebook)
9783656475521
ISBN (Livre)
9783956870330
Taille d'un fichier
2452 KB
Langue
allemand
Mots clés
türkei, eu-beitrittsdebatte, argumente
Citation du texte
Orkun Aktuna (Auteur)Alona Gordeew (Auteur)Benjamin Spörer (Auteur), 2013, Die Türkei und die EU – auf ewig unvereinbar? Die EU-Beitrittsdebatte und ihre Argumente, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/231630

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