Kants Theorie des Hangs zum Bösen. Eine Auseinandersetzung mit dem Kommentar von Christoph Horn


Bachelor Thesis, 2013

34 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Inhalt und Aufbau von RGV

2. Methodische Voraussetzungen und Begriffsklärung
2.1. Zwei Welten-Lehre
2.2. Rigorismus
2.3. Anlagen zum Guten
2.4. Hang zum Bösen

3. Der Hang zum Bösen als Suchtmodell des Bösen..

4. Die Thesen und Annahmen des Suchtmodells
4.1. Der Mensch ist in der ursprünglichen Entscheidungssituation frei .
4.2. Der Mensch hat sich für eine böse Maxime entschieden.
4.3. Der Mensch hat nach seiner Fehlentscheidung einen beschränkten Freiheitsspielraum
4.4. Die Beschränkung des Freiheitsspielraums ist derart, dass die Restfreiheit nicht ausreicht, um sich gegen das Böse zu entscheiden

5. Abschließender Befund

6. Literaturverzeichnis..

7. Wahrheitsgemäße Erklärung.

Siglen:

RGV: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (Kant, Immanuel)

KrV: Kritik der reinen Vernunft (Kant, Immanuel)

KpV: Kritik der praktischen Vernunft (Kant, Immanuel)

GMS: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (Kant, Immanuel)

Einleitung

In seinem 2011 erschienenen Kommentar „Die menschliche Gattungsnatur: Anlagen zum Guten und Hang zum Bösen“ diskutiert Horn das erste Stück von Kants RGV. In diesem beschreibt Kant den Menschen als radikal böse und begründet das damit, dass der Mensch einen natürlichen Hang zum Bösen habe. Horn sieht in den Behauptungen, die Kant in RGV aufstellt, jedoch eine Gefahr für Kants Moralphilosophie, da die in RGV gemachten Behauptungen eine Einschränkung des moralischen Freiheitsgebrauchs nach sich ziehen, die nach Horn nicht mit Kants übriger Moralphilosophie in Einklang zu bringen sind. Zentral in Horns Kommentar ist die Interpretation des Hangs zum Bösen als „Suchtmodell der menschlichen Bosheit“. Die Interpretation von Kants Konzept des Hangs zum Bösen als Suchtmodell ist in der Art und Weise wie sie Horn vorschlägt einzigartig und daher für eine nähere Betrachtung besonders interessant. Diese Arbeit möchte zum einen darstellen, was unter dem Suchtmodell der menschlichen Bosheit zu verstehen ist und zum anderen untersuchen, inwieweit das Suchtmodell Kants Hang zum Bösen plausibel interpretiert.

Zwei Thesen sind für das Suchtmodell zentral:

(A) Der Mensch ist für den Hang zum Bösen verantwortlich.
(B) Der Mensch kann den Hang zum Bösen nicht loswerden.

Diesen Thesen liegen jeweils zwei Annahmen zu Grunde:

Bei (A) sind das

1. Der Mensch ist in der ursprünglichen Entscheidungssituation frei.
2. Der Mensch hat sich für eine böse Maxime entschieden.

bei (B) sind das

1. Der Mensch hat nach seiner Fehlentscheidung einen beschränkten Freiheitsspielraum.
2. Die Beschränkung des Freiheitsspielraums ist derart, dass die Restfreiheit nicht aus reicht, um sich gegen das Böse zu entscheiden.

Ziel dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit diesen vier Annahmen.[1] Das Resultat der Auseinandersetzung mit den Annahmen wird eine Bewertung der Thesen. Die Auseinandersetzung erfolgt methodisch nach einem drei geteiltem Schema, in dem ich zuerst Kants Position rekonstruiere, dieser Rekonstruktion Horns Interpretation gegenüberstelle und abschließend einen Vergleich dieser beiden Positionen vornehmen werde. Beim Vergleich der beiden Positionen sind grob gesprochen zwei Ergebnisse möglich. Ziel der Auseinandersetzung ist somit die Beantwortung der Frage, inwieweit Horns Ausführungen eine plausible Interpretation von Kants Position sind oder nicht. Ich werde zu dem Schluss kommen, dass die erste These des Suchtmodells größtenteils als unproblematisch, die zweite hingegen als problematisch anzusehen ist.

1. Inhalt und Aufbau von RGV

Der Titel von RGV zeigt bereits das Projekt an, dass sich Kant mit dieser Schrift vorgenommen hat: Es ist ein Versuch der Beschreibung einer (christlichen) Religion, die sich aus reinen Vernunftgründen konstituiert. Moral begründet somit Religion und das bedeutet im Umkehrschluss, dass Moralbegründungen auch ohne Rückgriff auf Religion möglich sind. An dieser Stelle ein paar Worte zum Aufbau von RGV.

RGV besteht aus vier Stücken. Im ersten Stück geht Kant der anthropologischen Frage nach, ob der Mensch von Natur aus böse ist. Hierfür beschreibt er die Anlagen zum Guten sowie den Hang zum Bösen in der menschlichen Natur. Seinen Untersuchungen zufolge ist der Mensch von Natur aus, „radikal“ (lat. radix, radicis: die Wurzel) böse, da er den Hang in sich trägt, im Konfliktfall von Moral und Eigeninteresse, moralische Handlungsgrundsätze nicht-moralischen Handlungsgrundsätzen unterzuordnen. Dem Menschen ist es allerdings möglich, durch eine „Revolution für die Denkungsart“ sowie einer „allmählichen Reform der Sinnesart“ die ursprünglichen Anlagen zum Guten wieder herzustellen, so dass der Mensch „sich auf dem guten (obwohl schmalen) Wege eines beständigen Fortschreitens vom Schlechten zum Besseren befinde.“[2]

Im zweiten Stück beschreibt Kant zuerst den „Kampf des guten Prinzips mit dem Bösen“, wobei man unter dem guten Prinzip die moralisch vollkommene Menschheit und unter dem bösen Prinzip die nicht moralisch vollkommene Menschheit zu verstehen hat. Kant führt im Anschluss ein moralisches Paradigma an, das dem Menschen Vorbild hinsichtlich seiner moralischen Besserung sein soll: Jesus Christus.

Im dritten Stück wird „der Sieg des guten Prinzips über das böse und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden“ erläutert. Dies geschieht, indem der Mensch aus seinem „ethischen Naturzustand“ heraustritt und „Glied eines ethischen gemeinen Wesens wird“.[3] Da der Begriff eines ethischen, gemeinen Wesens dem Begriff eines Volks Gottes entspricht, kann die Idee des Volks Gottes nicht anders als in der Form einer Kirche ausgeführt werden.[4] So bedarf der Mensch, der sich moralisch bessern will, der Hilfe Gottes oder allgemeiner formuliert: hier begründet Moral Religion. Zum Ende des dritten Stücks stellt Kant historische Überlegungen „der allmählichen Gründung der Herrschaft des guten Prinzips auf Erden“ vor.[5]

Im vierten und letzten Stück von RGV erfährt die Vernunftreligion eine Abgrenzung zum „Religionswahn“. Der Begriff Religionswahn bedeutet in diesem Kontext „die Täuschung, die bloße Vorstellung einer Sache mit der Sache selbst für gleichgeltend zu halten.“[6] Der Religionswahn hat sich von einem moralisch-vernünftigen Fundament, das nach Kant einzig eine Religion konstituieren kann, entfernt und hat an dessen Stelle Ersatzelemente etabliert, die nicht geeignet sind, eine Religion zu begründen.

Das Pfaffentum ist also die Verfassung einer Kirche, sofern in ihr ein Fetischdienst regiert, welches allemal da anzutreffen ist, wo nicht Prinzipien der Sittlichkeit, sondern statutarische Gebote, Glaubensregeln und Observanzen die Grundlage und das Wesentliche desselben ausmachen.[7]

Kant kritisiert hier eine Kirche, in der Bürokratie sowie strikte Dogmen und deren strenge Befolgung mehr gelten als vernünftige moralische Grundsätze.

Da sich Horns Kommentar speziell mit dem ersten Stück der RGV beschäftigt, ist es sinnvoll, hier einen knappen methodischen Einblick in dasselbige zu geben.

In den Kapiteln I („I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen Natur“) und II („II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur“) des ersten Stücks der RGV beginnt Kant seine Untersuchung mit einer anthropologisch-analytischen Beschreibung der Anlage zum Guten sowie des Hangs zum Bösen des Menschen. Die anthropologisch-analytische Beschreibung geht in III (III. Der Mensch ist von Natur aus böse“) in eine apriorische Analyse über, in der Kant feststellt, dass der Mensch von Natur aus, also „radikal“ böse ist. Das erste Stück von RGV schließt mit Kapitel IV („IV. Vom Ursprunge des Bösen in der menschlichen Natur“), in dem Kant bestimmt, wo der Ursprung des Bösen zu suchen ist. Nach Kant liegt dieser Ursprung in einem fehlerhaften, nicht moralischen Freiheitsgebrauch des Menschen.

2. Methodische Voraussetzungen und Begriffsklärung

2.1. Zwei Welten-Lehre

Das Wesen des Menschen ist nach Kant zweigeteilt. Der Mensch hat somit seinem Wesen nach Anteil an zwei Welten, da er seiner Beschaffenheit nach zum einen ein Naturwesen und zum anderen ein rationales Wesen ist. Der Mensch als Naturwesen – analog zum Tier – gehört der sich in Raum und Zeit befindlichen, materiellen Welt (Sinnenwelt) an, wohingegen er als rationales Wesen – im Unterschied zum Tier – einer immateriellen, sich außerhalb von Raum und Zeit befindlichen, intelligiblen Welt (Verstandeswelt) angehört.[8] Zugang zur intelligiblen Welt besitzt der Mensch einzig durch seine rationalen Vermögen des Verstandes und der Vernunft. Als Naturwesen hat der Mensch natürliche Bedürfnisse und ist aufgrund dieser Bedürfnisse oder Anlagen natürlichen Gesetzmäßigkeiten wie z.B. dem Selbsterhalt durch Nahrungsaufnahme unterworfen. In der Sinnenwelt sind alle Erscheinungen notwendig einem Ursache-Wirkungszusammenhang unterstellt.[9] Das Verhalten des Menschen ist somit in der materiellen Welt vorherbestimmt. Im Gegensatz zur materiellen Welt ist die intelligible nicht in Naturgesetze oder Kausalzusammenhänge eingebunden und daher ist sie die Welt, in der der Mensch als rationales Wesen unabhängig von seiner Eingebundenheit als Naturwesen in naturgesetzliche, kausale Zusammenhänge ist, d.h., der Mensch ist und handelt in der intelligiblen Welt frei und autonom.[10]

2.2. Rigorismus

Zu Beginn des ersten Stücks von RGV stellt Kant die Frage, ob der Mensch gut oder böse oder eine Mischform dieser beiden moralischen Prädikate ist. Er führt vier mögliche logische Typen des moralischen Wesens des Menschen als Antwortalternativen an:[11]

1. Der Mensch ist gut (Position der Rigoristen)
2. Der Mensch ist böse (Position der Rigoristen)
3. Der Mensch ist weder gut noch böse (Position der Indifferentisten)
4. Der Mensch ist gut und böse zugleich (Position der Synkretisten)

Kant lässt keinen Zweifel daran, dass sich der moralische Status des Menschen aus einer der rigoristischen Positionen ergeben muss. Der Grund hierfür ist die unbedingte Gültigkeit des moralischen Gesetzes.[12] Entweder der Mensch nimmt das moralische Gesetz als Triebfeder in seine Maxime auf oder nicht.[13] Die Annahme der unbedingten Gültigkeit des moralischen Gesetzes schließt somit die moralischen Mischformen des Indifferentismus sowie des Synkretismus aus. Übrig bleiben daher nur zwei Varianten des Rigorismus: Der Mensch ist entweder gut oder böse. Zur Beantwortung dieser Frage geht Kant zu einer anthropologischen Untersuchung der menschlichen Natur über, namentlich der Anlagen zum Guten sowie des Hangs zum Bösen.

2.3. Anlagen zum Guten

Nach Kant ist die Natur des Menschen durch verschiedene Anlagen konstituiert.

Unter Anlagen eines Wesens verstehen wir sowohl die Bestandstücke, die dazu erforderlich sind, als auch die Formen ihrer Verbindung, um ein solches Wesen zu sein. Sie sind ursprünglich, wenn sie zu der Möglichkeit eines solchen Wesens notwendig gehören; zufällig aber, wenn das Wesen auch ohne dieselben an sich möglich wäre.“[14]

Die Anlagen des Menschen zum Guten sind notwendige, wesentliche Gattungsmerkmale, die den Menschen als Menschen konstituieren. Ohne diese Anlagen würde der Mensch aufhören, ein Mensch zu sein. Die Anlagen zum Guten sind ursprüngliche Anlagen der menschlichen Natur, die sich der Mensch nicht durch Freiheitsgebrauch aussuchen kann. Den Anlagen kommt jedoch nicht nur eine notwendige, konstituierende Funktion zu, sondern auch eine forcierende:

Alle diese Anlagen im Menschen sind nicht allein (negativ) gut (sie widerstreiten nicht dem moralischen Gesetze), sondern sind auch Anlagen zum Guten (sie befördern die Befolgung desselben).“[15]

Die Anlagen zum Guten sind somit nicht nur gut in dem Sinne, dass sie nicht böse sind, sondern auch deswegen, weil sie den Menschen dazu nötigen, seine Handlungen an den Vorgaben auszurichten, die ihm das moralische Gesetz erteilt. Kant beschreibt drei Klassen von Anlagen:[16]

1. Die Anlage des Menschen für die Tierheit.
2. Die Anlage des Menschen als lebend und vernünftig.
3. Die Anlage des Menschen für seine Persönlichkeit als vernünftiges und der Zurechnung fähigen Wesens.

Von diesen drei Anlagen können die ersten beiden zweckwidrig gebraucht werden, die dritte hingegen nicht.[17] Aus der Pervertierung der ersten beiden Anlagen entstehen Laster, z.B. kann aus der Pervertierung der Anlage für die Tierheit Völlerei und aus der Anlage für die Menschheit Eifersucht entstehen. Die Anlagen zum Guten nötigen den Menschen, den Imperativen des moralischen Gesetzes unbedingt nachzukommen.

2.4. Hang zum Bösen

Bevor man den Begriff des Hangs erläutern kann, muss der Begriff des Bösen bei Kant dargestellt werden.

Der Satz: der Mensch ist böse, kann […] nichts anders sagen wollen, als: er ist sich des moralischen Gesetzes bewußt, und hat doch die (gelegentliche) Abweichung von demselben in seine Maxime aufgenommen.“[18]

Der Begriff des Bösen ist durch zwei Elemente charakterisiert: Erstens ist man böse, wenn man weiß, was richtig ist und trotzdem falsch handelt. Die Schärfe der Kantschen Definition des Begriffs „böse“ liegt jedoch, zweitens, in dem Wort „Abweichung“: Böse ist demnach nicht nur der, der sich für eine böse Maxime entscheidet; böse ist auch der, der nur allein die Möglichkeit der Abweichung vom moralischen Gesetz, d.h. von guten Maximen, in Erwägung zieht. Das Böse ist bei Kant eine formale Konstellation der Triebfedern in der obersten Maxime und zwar derart, dass in der obersten Maxime eine nicht-moralische Triebfeder einer moralischen Triebfeder übergeordnet wird. Somit ist der Hang zum Bösen eine Ablehnung des moralischen Gesetzes, das in unterschiedlichen Graden stattfinden kann. Die verschiedenen Grade der Ablehnung finden ihren Ausdruck in drei Stufen:[19]

1. Gebrechlichkeit
2. Unlauterkeit
3. Bösartigkeit

Vor dem Hintergrund des methodischen Grads der Ablehnung des moralischen Gesetzes entsprechen der Gebrechlichkeit die Willensschwäche und der Unlauterkeit die Selbsttäuschung. Die Stufe der Bösartigkeit ist ein Grad der Ablehnung des moralischen Gesetzes, die im Vergleich zu den anderen beiden Stufen keinen Hehl daraus macht, dass in der obersten Maxime nicht-moralische moralischen Triebfedern übergeordnet werden. Die pervertierte Konstellation der Triebfedern ist hier ein offensichtliches Kalkül auf prinzipieller Ebene.

Betrachten wir nun den problematischen Begriff des Hangs selbst:

„Unter einem Hange (propensio) verstehe ich den subjektiven Grund der Möglichkeit einer Neigung (habituellen Begierde, concupiscentia), sofern sie für die Menscheit überhaupt zufällig ist. Er unterscheidet sich darin von einer Anlage, daß er zwar angeboren sein kann, aber doch nicht als solcher vorgestellt werden darf: sondern auch (wenn er gut ist) als erworben, oder (wenn er böse ist) als vom Menschen selbst sich zugezogen gedacht werden kann.“[20]

Laut Kant ist ein Hang somit etwas, das nicht angeboren ist, sondern das sich der Mensch aufgrund seiner Naturwesenheit aus freien Stücken aneignet (oder sogar aneignen muss). Die Aneignung eines Hangs geschieht nicht in der physischen Welt, sondern in der intelligiblen, in der Welt der Freiheit des Menschen als rationales Wesen. Der Hang zum Bösen ist somit ein anthropologisches Faktum, weil er die Natur des Menschen charakterisiert.[21] Der Begriff „anthropologisches Faktum“ scheint auf den ersten Blick immun gegen moralische Vorwürfe zu sein. Kant jedoch plädiert dafür, dass sehr wohl moralische Vorwürfe erhoben werden können, und zwar im Bereich der Wahl und der Freiheit.

Im Unterschied zu den Anlagen, die nicht durch die Entscheidungsfreiheit des Menschen gewählt werden können, fällt der Hang sehr wohl in die Wahlfreiheit des Menschen und genau das ist der Grund, warum der Mensch seine Bosheit verantworten muss.

„Aller Hang ist entweder physisch, d.i. er gehört zur Willkür des Menschen als Naturwesens; oder er ist moralisch, d.i. zur Willkür desselben als moralischen Wesens gehörig. – Im ersteren Sinne gibt es keinen Hang zum moralisch Bösen; denn dieses muß aus der Freiheit entspringen, und ein physischer Hang (der auf sinnliche Antriebe gegründet ist) zu irgend einem Gebrauche der Freiheit, es sei zum Guten oder Bösen, ist ein Widerspruch. Also kann ein Hang zum Bösen nur dem moralischen Vermögen der Willkür ankleben. Nun ist nichts sittlich- (d.i. zurechnungsfähig-) böse, als was unsere eigene Tat ist.“[22]

Der Hang zum Bösen kann kein physischer Hang sein, denn wenn dies so wäre, dann hätte er keine moralische Qualität, da der Mensch physische Gegebenheiten nicht zu verantworten hat, weil er sie nicht beeinflussen kann. Die Aneignung von moralischen Qualitäten ist nur durch den freien Gebrauch der Willkür möglich. Auf der Suche nach dem Ursprung des Bösen kommt Kant zu dem Ergebnis, dass dieser ein Vernunftursprung in der intelligiblen Welt sein muss und keinen Zeitursprung in der Sinnenwelt haben kann.[23]

Die Wahlsituation, in der der Mensch in der obersten Maxime die Konstellation der Triebfedern durch seine freie Willkür bestimmt, bezeichnet Kant als „intelligible That“ oder „Aktus der Freiheit“.[24] Das Moment des Vernunftursprungs, in dem „durch eine Verstimmung unserer Willkür“ die Willkür eine nicht moralische einer moralischen Triebfeder in der obersten Maxime überordnet, ist der „subjektive Grund“, der „uns unerforschlich“ bleibt.[25]

Während die Anlagen zum Guten ein notwendiges und konstituierendes Merkmal des Menschen sind, ist der Hang zum Bösen ein zufälliges Merkmal, das der Mensch frei gewählt hat.

[...]


[1] Arbeitsgrundlage hierfür sind die 2003 erschienene Meiner Ausgabe von Kants „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ – Mit einer Einleitung und Anmerkungen von Bettina Stagneth und Christoph Horns 2011 erschienener Kommentar „Die menschliche Gattungsnatur: Anlagen zum Guten und Hang zum Bösen“ in: Klassiker Auslegen: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft – Herausgegeben von Otfried Höffe Band 41.

[2] Vgl. RGV AA 47f.

[3] Vgl. RGV AA 97f.

[4] Vgl. RGV AA 98-101.

[5] Vgl. RGV AA 124-137.

[6] Vgl. RGV AA 168.

[7] Vgl. RGV AA 179.

[8] Vgl. KrV B 312.

[9] Vgl. KrV B 310f.

[10] Vgl. KpV AA 104f.

[11] RGV AA 22.

[12] RGV AA 36.

[13] Zum Verständnis des Begriffs der Triebfeder hilft ein Blick in GMS, da hier im Vergleich zu RGV der Begriff erläutert und nicht nur gebraucht wird: Merkmale der Triebfeder sind Aposteriorizität und Materialität (Vgl. GMS AA 399f). Sie ist „[d] er subjektive Grund des Begehrens“ (Vgl. GMS AA 427). Subjektive Zwecke beruhen daher auf Triebfedern (Vgl. GMS AA 427). Ich schlage daher als Verständnis fördernde, begriffliche Entsprechung für das Wort „Triebfeder“ das geläufigere Wort „Motivation“ vor.

[14] RGV AA 28.

[15] RGV AA 28.

[16] Vgl. RGV AA 26.

[17] Vgl. RGV AA 28.

[18] RGV AA 32.

[19] Vgl. RGV AA 29f.

[20] RGV AA 28f.

[21] „ Sie (die Aneignung des Hangs zum Bösen, Anm. d. Verf.) soll allerdings nicht einen Bestandteil der Definition des Wesens und damit eine >>objektiv notwendige<< Qualität des Menschen bezeichnen. Was >>zur Möglichkeit der menschlichen Natur<< gehört […], hat Kant mit den Anlagen zur Tierheit, zur Menschheit und zur Persönlichkeit im Abschnitt I bereits benannt und erklärt. Man wäre also auch im Vollsinn des Wortes Mensch, wenn man diesen Hang zum Bösen nicht hätte. Er ist so gesehen ein >>objektiv zufälliges<< Merkmal.“ Forschner, 2011, S. 71.

[22] RGV AA 31.

[23] Vgl. RGV 41.

[24] RGV AA 31 u. 21.

[25] Vgl. RGV 43 u. 21. Jedoch führt Kant an anderer Stelle doch einen Grund für die Wahl der Willkür an: Als Grund der Wahl nennt Kant die „Selbstliebe“ des Menschen, „die gerade die Quelle alles Bösen ist“ (Vgl. RGV AA 45.) Der Klärungsbedarf dieser Diskrepanz muss aufgrund des Gegenstands der Arbeit zurückgestellt werden.

Excerpt out of 34 pages

Details

Title
Kants Theorie des Hangs zum Bösen. Eine Auseinandersetzung mit dem Kommentar von Christoph Horn
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Author
Year
2013
Pages
34
Catalog Number
V232172
ISBN (eBook)
9783656487852
ISBN (Book)
9783656491392
File size
597 KB
Language
German
Notes
„[...] Die Arbeit ist in ihrer Grundstruktur und in ihrem Argumentationsgang sehr gut zu verfolgen. [...] Sehr positiv fällt die konsequent argumentative Ausrichtung der Arbeit auf. Gießmann unterscheidet mehrere in der Interpretation enthaltene Teilthesen und überprüft diese schrittweise. […] Herr Gießmann stellt mit seiner Bachelorarbeit eine bemerkenswerte Kenntnis der von ihm behandelten Texte und vor allem eine ausgesprochene Fähigkeit zur selbstständigen und differenzierten Stellungnahme zu den behandelten Themen unter Beweis.“
Keywords
kants, theorie, hangs, bösen, eine, auseinandersetzung, kommentar, christoph, horn
Quote paper
Marcus Gießmann (Author), 2013, Kants Theorie des Hangs zum Bösen. Eine Auseinandersetzung mit dem Kommentar von Christoph Horn, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232172

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Kants Theorie des Hangs zum Bösen. Eine Auseinandersetzung mit dem Kommentar von
Christoph Horn



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free